IBE
GmbH
Langensendelbach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.07.2010 bis zum 30.06.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
30.6.2011
EUR |
30.6.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.417,00 |
2.557,00 |
| I.
Sachanlagen |
417,00 |
557,00 |
| II.
Finanzanlagen |
2.000,00 |
2.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
202.995,70 |
113.267,35 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
115.944,93 |
47.666,56 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
87.050,77 |
65.600,79 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
7.587,67 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
213.000,37 |
115.824,35 |
Passiva
|
|
30.6.2011
EUR |
30.6.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
171.910,80 |
107.863,35 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
82.863,35 |
-2.354,03 |
| III.
Jahresüberschuss |
64.047,45 |
85.217,38 |
| B.
Rückstellungen |
34.631,26 |
7.961,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
6.458,31 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
213.000,37 |
115.824,35 |
Anhang
A.
Allgemeine Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Merkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß
§ 267 Abs. 1 HGB auf.
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, werden diese im Anhang
angegeben.
B.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Im Einzelnen sind folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend:
1.
Anlagevermögen
Die Bewertung des
Sachanlagevermögens erfolgte zu den
Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von
Abschreibungen. Die Abschreibungen wurden
planmäßig nach der linearen und der degressiven
Methode vorgenommen auf der Grundlage der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten bis EUR 150 werden im Zugangsjahr voll
abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten zwischen EUR 150 und EUR 1.000 werden
als steuerlicher Sammelposten aktiviert und über einen
Zeitraum von fünf Jahren abgeschrieben.
2.
Umlaufvermögen
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert in
die Bilanz aufgenommen. Soweit Risiken erkennbar waren,
wurde ihnen durch die Bildung einer Wertberichtigung
Rechnung getragen.
Der Ansatz der flüssigen Mittel, bestehend aus
dem Kassenbestand und den Guthaben bei Kreditinstituten,
erfolgte zum Nennbetrag.
3.
Rückstellungen
Erkennbare Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten
wurden durch den Ansatz von
Rückstellungen erfasst.
Die Rückstellungsbildung wurde gemäß
§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Dabei wurden
die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen
Erfüllungsbetrag berücksichtigt.
Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am
Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine
Abzinsung gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB.
Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden
die von der Deutschen Bundebank veröffentlichten
Abzin-sungszinssätze verwendet.
B.
Erläuterungen zum Jahresabschluss
1.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände weisen eine Restlaufzeit von
weniger als 12 Monaten auf. Wertberichtigungen waren nicht
erforderlich.
2.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind zum
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
3.
Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse bestehen zum Bilanzstichtag
nicht.
C.
Sonstige Angaben
Die Geschäftsführung oblag im
Geschäftsjahr 2010/2011
Frau Petra Ellrich
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 04.05.2012 festgestellt.
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