Sorg Immobilien Verwaltungs-GmbH
Selbe AdresseVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Florian Ehrenfels seit 8.7.2019 | Prokura |
Herbert Lorz seit 24.11.2016 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Sorg Verwaltungs-Gesellschaft mit beschränkter HaftungLohr am MainKonzernabschluss zum 31. Dezember 2020 und KonzernlageberichtKonzernlagebericht 2020I. Wirtschaftsbericht 1. Geschäft und Rahmenbedingungen Die Sorg-Gruppe ist in der Glasindustrie und darüber hinaus im Ofenbau für andere Anwendungen tätig. Die Branche der (weltweit tätigen) deutschen Glasindustrie teilt sich im Wesentlichen in die Bereiche "Flachglashersteller- und veredler-", "Behälterglas-", "Glasfaser-", und "Spezialglas-Industrie" auf. Die Umsätze der gesamten Branche (nach dem Bericht des Bundesverband-Glas e. V., Stand Mai 2021; mit "vorläufigen" Werten für 2020) sind auch im zweiten Jahr in Folge durch die Coronakrise bedingt gesunken; im Jahr 2020 um 4,6 %. Die Produktion -sank um 3,5 % auf insgesamt 9,153 Mrd. Euro. Hierbei sind stagnierende oder rückläufige Produktionswerte in allen Bereichen zu verzeichnen, mit Ausnahme des Bereichs "Behälterglas" (hier erfolgte ein Anstieg um 3,2 % auf insg. 1,886 Mrd. Euro). Die wesentlichen Rückgänge der Produktion in der Glasindustrie sind bedingt durch Auswirkungen in den Bereichen Wirtschaftsglas inkl. Hohlglas (-16,8 % auf 0,396 Mrd. Euro), Flachglas-Veredelung (-3,3 % auf 3,395 Mrd. Euro), Flachglas-Herstellung (-12,7 % auf 0,846 Mrd. Euro) sowie Mineralfaserherstellung (-7,2 % auf 0,877 Mrd. Euro). Diese vorgenannten Bereiche stellen mit 5,931 Mrd. Euro insgesamt rund 65 % der Gesamtleistung in der Glasindustrie dar (Vj. 67 %). Für 2021 ist voraussichtlich mit einer Erholung und somit mit einer Leistungssteigerung der gesamten Branche zu rechnen. Jedoch fallen die Trends für einzelne Teilbranchen unterschiedlich aus. Weiterhin wird durch den anhaltenden Bauboom sowie das Verpackungsgesetzes (VerpackG), mit einer positiven Entwicklung für die Glasindustrie gerechnet. (Quelle: Bundesverband Glasindustrie e.V., Mai 2021). Der Markt des Schmelzofenbaus wird von wenigen international tätigen Unternehmen bedient. Hierbei nimmt die Sorg Gruppe eine führende Stellung ein. Daneben gibt es eine Reihe kleinerer Wettbewerber mit engerem geographischem Wirkungsbereich oder fachlich eingegrenzter Ausrichtung. Große Glaskonzerne haben oft eigene Planungsabteilungen für ihre Schmelzanlagen. Hier ist seit einiger Zeit ein Trend zur Zusammenarbeit mit unabhängigen Ofenbauern und eine entsprechende Reduzierung der konzerneigenen Aktivitäten festzustellen. Die Sorg-Gruppe ist weltweit tätig. Die Umsätze wurden zu etwa 12 % im Inland getätigt, etwa 28 % entfielen auf die übrige EU und etwa 60 % wurde außerhalb Europas realisiert. In der Sorg-Gruppe wurden im Jahresdurchschnitt 509 Mitarbeiter beschäftigt. Anstehende altersbedingte Austritte im Jahr 2021 werden durch bereits geplante Neueinstellungen aufgefangen, sodass von einer stabilen Beschäftigtenanzahl ausgegangen werden kann. Durch Streuung der Aktivitäten können konjunkturelle Schwankungen besser aufgefangen werden. Die realisierten Umsätze sind gegenüber dem wirtschaftlich sehr starken Vorjahr um 15,6 % auf einen durchschnittlichen Jahreswert gesunken; das Ergebnis nach Steuern entspricht den Erwartungen. Zum Jahreswechsel waren insgesamt erneut gute Auftragsbestände zu verzeichnen. Unter dem Dach der Sorg Verwaltungs-GmbH bestehen folgende wesentliche operative Gesellschaften: Die Nikolaus Sorg GmbH & Co. KG plant, liefert und optimiert Anlagen zum Schmelzen von Glas. Je nach Anforderung können verschiedene Beheizungsmedien wie z. B. Öl, Gas oder Strom zum Einsatz kommen. Mit unseren Wannen und Vorherden werden fast alle kommerziell hergestellten Glaszusammensetzungen für Behälter, Flachglas, Wirtschaftsglas, Beleuchtungsglas, Thermoglas, Isolier- und Textilfasern und geschmolzen und konditioniert. Die Nikolaus Sorg GmbH & Co. KG betreibt ein Planungsbüro in Anyang, China, zur Unterstützung der eigenen Engineering Abteilung. Die Sorg Keramik Service GmbH ist eine Zwischenholding (kurz: SKS Gruppe), in der die Servicegesellschaften der Sorg-Gruppe zusammengefasst sind. Die SKS Gruppe montiert und repariert Öfen und nimmt Wartungs- und Servicearbeiten an den Anlagen vor. Zur SKS Gruppe gehören die Sorg Feuerungsbau und Service GmbH, die Glasofenbau Leipzig GmbH, die Sorg Keramik Service - Iberica Lda., die Fuse Tech International GmbH, die SRS Sorg Refractory Systems GmbH sowie die Stahl Keramik Service TOV. Die EME GmbH plant, liefert und optimiert Anlagen zur Gemengezuführung von Glasgrundstoffen in Glasschmelzanlagen. Die technische Herausforderung besteht hierbei in der richtigen Dosierung und Mischung des Gemenges. Die Anlagen der Kunden der EME produzieren zum Beispiel Flachglas, Behälterglas oder auch Faserglas. Die EME akquiriert gemeinsam mit der Shanghai Precision Dosing & Weighing System Co., Ltd. internationale Projekte und ist auf dem asiatischen (insbesondere chinesischen) Markt aktiv. 2. Steuerung der Gruppe Aufgrund geringer Anlageintensität des Geschäfts erfolgt die Steuerung nicht wie von der Literatur häufig vorgeschlagen nach dem ROI, sondern nach der Gesamtleistung (bestehend aus Umsatzerlösen und Bestandsveränderungen unfertige Erzeugnisse) und dem Ergebnis nach Steuern. Zusätzlich wird die Liquidität der Tochtergesellschaften entsprechend deren Anforderungen aus dem Projektgeschäft geplant und bei Bedarf von der Muttergesellschaft zur Verfügung gestellt. Sollten sich die Rahmenbedingungen grundsätzlich ändern, ist die Sorg-Gruppe darauf vorbereitet, ihre Steuerung umzustellen. Wir sind allerdings davon überzeugt, dass der Fokus auf der Steuerung des operativen Geschäftes sicher zu einer nachhaltig positiven Entwicklung führt. 3. Ertragslage Im Berichtsjahr sanken die Umsatzerlöse von TEUR 125.877 (Vorjahr) auf TEUR 104.452. Diese entsprechen einem normalen durchschnittlichen Jahresumsatz. Gleichzeitig haben sich die Bestände an unfertigen Erzeugnissen um TEUR 5.909 erhöht (Vj. TEUR -6.614). Hierdurch sank die Gesamtleistung der Sorg-Gruppe im Berichtsjahr um TEUR 8.902 bzw. -7,5 % gegenüber dem Vorjahr auf TEUR 110.361 (Vj. TEUR 119.263). Die sonstigen laufenden betrieblichen Erträge (ohne periodenfremde Anteile) stiegen gegenüber dem Vorjahr um TEUR 80 auf TEUR 712. Der Materialaufwand sinkt um -8,2 % oder TEUR 5.354 auf TEUR 59.901, da ein wesentlicher Teil dieses Aufwands bereits im Vorjahr angefallen ist, jedoch erst in den 2020 endabgerechneten Projekt-Umsätzen enthalten ist. Der Personalaufwand sank projektbedingt um 0,9 % oder TEUR 319 auf TEUR 33.630. Der sonstige laufende betriebliche Aufwand (ohne periodenfremde Anteile) steigt um TEUR 264 auf TEUR 8.949 an, wovon TEUR 1.639 aus der Währungsumrechnung resultieren (Vj. TEUR 225). Wir beschließen das Geschäftsjahr mit einem Ergebnis nach Steuern von TEUR 6.495 (Vj. TEUR 10.590) und einem Konzernjahresüberschuss von TEUR 6.263 nach TEUR 10.559 im Vorjahr. Der Auftragsbestand zum Jahresende 2020 liegt auf einem niedrigeren Niveau im Vergleich zum Vorjahresstichtag. Die im Auftragsbestand enthaltenen Aufträge werden voraussichtlich überwiegend in den Jahren 2021 und 2022 abgeschlossen. Die Planung für 2020 ging von einer Steigerung der Gesamtleistung gegenüber dem Geschäftsjahr 2019 und einem niedrigeren Ergebnis nach Steuern gegenüber der Basis des Vorjahres aus. Die angestrebte Gesamtleistung wurde aufgrund von "Corona-bedingten" Umsatzverschiebungen nicht erreicht; das Ergebnis nach Steuern liegt wie geplant auf einem deutlich niedrigeren Niveau im Vergleich zum Vorjahr. Der Konzernjahresüberschuss nach anderen Gesellschaftern ist um TEUR 4.253 auf TEUR 5.815 gesunken. 4. Finanzlage Die Finanzlage des Konzerns zeigt einen um TEUR 6.570 auf TEUR 42.877 gesunkenen Finanzmittelfonds zum Bilanzstichtag. Der Cash Flow aus laufender Geschäftstätigkeit von TEUR 1.056 liegt um TEUR 5.591 unter dem Vorjahreswert. Die Investitionstätigkeit betrifft im Berichtsjahr hauptsächlich Ersatzinvestitionen. Auf Grund der guten Ausstattung mit liquiden Mitteln ist der Konzern jederzeit in der Lage seinen Verpflichtungen gegenüber Dritten nachzukommen. Die Anlage von Liquiditätsüberschüssen erfolgt konservativ, vorwiegend in Form von Termingeldern. Risiken aus der Anlage von liquiden Mitteln entstehen daher höchstens in Form von Währungsrisiken, da einige Anlagen in Fremdwährung erfolgt sind. 5. Vermögenslage Die Bilanzsumme sank gegenüber dem Vorjahr um TEUR 182 auf TEUR 65.264. Auf der Aktivseite stieg das Anlagevermögen insgesamt um TEUR 1.497, im Wesentlichen bedingt durch den Zugang eines Grundstücks sowie durch Betriebs- u. Geschäftsausstattung. Das Umlaufvermögen mit Abgrenzungen reduziert sich um TEUR 1.678; wesentlich bedingt durch gesunkene flüssige Mittel (TEUR -6.570) sowie Anstieg der Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände (TEUR +4.828). Das Vorratsvermögen ist wie im Vorjahr komplett durch erhaltene Anzahlungen gedeckt. Die Eigenkapitalquote im Konzern beträgt 44,24 %, reduziert um Anteile fremder Gesellschafter liegt die Quote bei 42,6 %. Damit verfügt der Konzern über eine solide Kapitalausstattung, die über dem von den Gesellschaftern vorgesehenen Niveau liegt. In den Rückstellungen in Höhe von TEUR 10.686 sind neben Pensionsverpflichtungen dem Geschäftsjahr zuzuordnende Personalkosten ebenso enthalten wie nachlaufende Kosten aus Projekten und Steuern. Auf der Passivseite ausgewiesene erhaltene Anzahlungen von Kunden sind um TEUR 4.861 vermindert. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen u. Leistungen haben sich projektabrechnungsbedingt um TEUR 230 auf TEUR 4.250 erhöht. Die sonstigen Verbindlichkeiten sind um TEUR 45 auf TEUR 3.214 reduziert. Die Gesamtentwicklung des Konzerns ist insgesamt zufriedenstellend verlaufen. II. Chancen- und Risikobericht Wesentliche Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung Risiken, die eine wirtschaftliche Gefährdung der Sorg-Gruppe verursachen könnten, bestehen aktuell (wie im Vorjahr auch) durch die Pandemie-Krise (Covid-19). Hierzu zählen hauptsächlich die mögliche Stornierung von bereits erteilten Kundenaufträgen sowie eventuelle zeitliche Verlagerung der kundenseitigen Vergabe von Neuaufträgen. Nachfolgend werden die Risiken vor Risikobegrenzungsmaßnahmen in der Reihenfolge absteigender Bedeutung genannt. Als allgemeine Risiken aus der Projekttätigkeit entstehen auch in der Sorg-Gruppe Kalkulationsrisiken und Gewährleistungsrisiken, die sich auf das Konzernergebnis nach Steuern negativ auswirken können. Diesen Risiken wird durch eine weitere Verbesserung im Qualitätsmanagement und durch moderne Controlling-Instrumente entgegengewirkt. Währungsrisiken werden ausgeschlossen, indem Aufträge hauptsächlich in Euro abgeschlossen oder gegebenenfalls abgesichert werden. Zudem wurden zur Absicherung der Guthaben gegen Wechselkursrisiken und zur Optimierung der Zinserträge Anlagen in US-Dollar und in Norwegischen Kronen getätigt. Generell haben globale politische Konflikte (u. a. der Nahost-Konflikt, der andauernde Handelsstreit zw. China und USA, aber auch Auseinandersetzungen innerhalb der EU) Einfluss auf die weltweite Konjunktur und beeinflussen somit die internationalen Märkte, auf denen auch unsere Kunden tätig sind. Eine hierdurch bedingte Investitions-Zurückhaltung unserer Kunden kann sich daher regional negativ auf die Sorg-Gruppe auswirken. Insgesamt bietet die nach wie vor konstante Nachfrage nach allen Produkten aber eine gute Basis für die stabile Entwicklung der Gesamtleistung. Der Konzern stützt sich auf die Erfahrung der insbesondere langjährig tätigen Mitarbeiter. Eine niedrige Fluktuationsrate ist Ausdruck der Verbundenheit der Mitarbeiter mit dem Unternehmen. Die zu erwartenden Renteneintritte der nächsten Jahre werden systematisch vorbereitet und Lücken mit qualifizierten Fachkräften geschlossen. Dies wird weiterhin positiven Einfluss auf die Ergebnisentwicklung haben. Der Personalbeschaffungsaufwand wird hierdurch geringgehalten. III. Prognosebericht Voraussichtliche Entwicklung Der aktuelle Auftragsbestand der Sorg-Gruppe ist auf einem durchschnittlich hohen Niveau, der den geplanten Jahresumsatz für das Geschäftsjahr 2021 ermöglicht. Sofern "krisenbedingte" Umsatzverschiebungen eintreten sollten, ist aus jetziger Sicht dennoch mit einer leicht steigenden Gesamtleistung zu rechnen, die dem Niveau aus dem Jahr 2018 entspricht. Zudem wird mit einem im Vergleich zum Geschäftsjahr leicht erhöhten Ergebnis nach Steuern gerechnet. Die Liquiditätslage im Konzern ist aktuell gut und gemäß unserer angepassten Liquiditätsplanung für die nächsten 12 Monate als weiterhin ausreichend zu bezeichnen. Die Prognose für 2020 war gleichlautend. Die technische Entwicklung unserer Produkte wird mit gezielten Maßnahmen fortgesetzt. Dabei stehen auch im Jahr 2021 die Umweltschutzvorgaben und Energieeinsparungen im Fokus, um unsere Kunden bei deren Zielerreichung zu unterstützen. Die Verbesserung der Produktivität steht weiterhin auf der Agenda unserer konzernweiten Vorgaben. Mit der Überprüfung und Optimierung der internen Abläufe werden Möglichkeiten zur Reduzierung der betrieblichen Kosten geschaffen, die wiederum Chancen zur Verbesserung des Ergebnisses nach Steuern bieten. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass bedeutsame Risiken, die die wirtschaftliche Lage der Sorg-Gruppe wesentlich verschlechtern würden, derzeit vor dem Hintergrund der guten Liquiditätslage und dem bestehenden Risikomanagement als beherrschbar angesehen werden. Insgesamt sind wir optimistisch auch in der Zukunft erfolgreich sein zu können.
Lohr am Main, 12. Juli 2021 Geschäftsführer der Sorg Verwaltungs-GmbH Alexander Sorg Michael Sorg Konzernbilanz zum 31. Dezember 2020Aktiva
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020
Konzern-Eigenkapitalspiegel 2020
Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2020
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 20201. Allgemeine Angaben zum Konzernabschluss Die Sorg Verwaltungs-Gesellschaft mbH mit Sitz in Lohr am Main ist im Handelsregister B des Amtsgerichts Würzburg unter der Nummer HRB 681 eingetragen. Der vorliegende Konzernabschluss ist nach den Rechnungslegungsvorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften sowie unter Beachtung der Deutschen Rechnungslegungsstandards (DRS) aufgestellt. Die Gliederung der Konzernbilanz erfolgte entsprechend § 266 Abs. 2 und 3 HGB. Für die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt. 2. Konsolidierungskreis und Konsolidierungsstichtag Mutterunternehmen ist die Sorg Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Lohr am Main. Im Geschäftsjahr 2020 wird die Sorg Services India prv. Ltd. wieder in den Konzernabschluss mit einbezogen. Im Geschäftsjahr 2020 wurden die ITEC GmbH und die Stahl Keramik Service TOV in den Konsolidierungskreis neu aufgenommen. Die folgenden Gesellschaften, an denen die Sorg Verwaltungs-GmbH unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, sind als Tochterunternehmen im Wege der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogen:
Das Haftkapital aller Einzelgesellschaften beträgt insgesamt TEUR 2.515. 0 Laufende Nummer 0: Sorg Verwaltungs-Gesellschaft mbH 1 Diese Unternehmen nehmen die Erleichterung gemäß § 264b HGB in Anspruch 2 Diese Unternehmen nehmen die Erleichterung gemäß § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch Die 49% Beteiligung, die dem Stimmrechtsanteil entsprechen, an der Siam Furnace Construction ltd., mit Sitz in Bangkok/Thailand wird at-equity in den Konzernabschluss einbezogen. Zum 31. Dezember 2020 betrug das Eigenkapital TEUR 212 und das Jahresergebnis TEUR -65. Die 50% Beteiligung an der HONGKONG PRECISION DOSING & WEIGHING CO., LIMITED, mit Sitz in Hongkong/China, und deren 100% Tochter Shanghai Precision Dosing & Weighing System Co., Ltd. mit Sitz in Shanghai/ China, werden at-Equity in den Konzernabschluss einbezogen. Zum 31. Dezember 2020 betrug das Eigenkapital der Hongkong Precision TEUR 332 und das Jahresergebnis TEUR 99, das Eigenkapital der Shanghai Precision TEUR 1.956 und das Jahresergebnis TEUR 240. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Beteiligungsbuchwert und dem anteiligen Eigenkapital beträgt zum 31. Dezember 2020 bei der Siam Furnace Construction TEUR 13 und bei der Hongkong bzw. Shanghai Precision Dosing & Weighing System TEUR 27. Es wurden keine vom Konzern abweichenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt. Die Teichmann-Sorg Group, Ltd. wurde wegen untergeordneter Bedeutung für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendem Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nach § 296 HGB nicht in den Konzernabschluss einbezogen. Von der Regelung des § 313 Abs. 3 HGB ist Gebrauch gemacht worden. Der Konzernabschluss wurde auf den 31. Dezember 2020, der Abschlussstichtag des Mutterunternehmens, aufgestellt. Bilanzstichtag aller in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen ist einheitlich der 31. Dezember 2020. 3. Angaben zu Konsolidierungsgrundsätzen und -Methoden Das Gesellschaftskapital im Konzern betrifft das gezeichnete Kapital der Sorg Verwaltungs-GmbH in Höhe von EUR 27.200,00. Die beteiligungsidentischen Kommanditanteile (mit Ausnahme von Sabina Sorg) an der Beteiligungen Sorg GmbH & Co. KG wurden infolge abweichender Beteiligungsquoten nicht dem Gesellschaftskapital im Konzern zugeordnet. Anteile konzernfremder Gesellschafter am Eigenkapital und am Bilanzgewinn der einbezogenen Gesellschaften wurden unter dem Eigenkapital als Anteile anderer Gesellschafter ausgewiesen. Als konzernfremde Gesellschafterin wurde auch die Kommanditistin Sabina Sorg behandelt, nachdem sie nicht an der Sorg Verwaltungs-Gesellschaft mbH beteiligt ist. Die Kapitalkonsolidierung erfolgte für alle verbundenen Unternehmen bis zum 31.12.2009 nach der (deutschen) Buchwertmethode (Art. 66 Abs. 3 Satz 4 EGHGB), gemäß § 301 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 HGB a.F., d. h. der erfolgsneutralen Stichtagskonsolidierung. Die Erstkonsolidierung erfolgte zum Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung in den Konzernabschluss. Dabei wurde der ausgewiesene Beteiligungsbuchwert gegen das zu diesem Zeitpunkt vorhandene konsolidierungspflichtige anteilige Eigenkapital aufgerechnet. Erwerbs- und Gründungsvorgänge nach dem 31. Dezember 2009 werden nach der Neubewertungsmethode gemäß § 301 Abs. 1 HGB konsolidiert. Für Hinzuerwerbe von Anteilen an bestehenden Tochterunternehmen wird keine gesonderte Erstkonsolidierung vorgenommen. Unterschiedsbeträge aus der Aufrechnung der Anschaffungskosten der Anteile mit dem darauf entfallenden anteiligen Eigenkapital im Zeitpunkt des Hinzuerwerbs werden direkt mit dem Konzern-Eigenkapital verrechnet. Bei der Schuldenkonsolidierung sind gemäß § 303 HGB Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Konzernunternehmen des Konsolidierungskreises gegeneinander aufgerechnet worden. Die Aufwands- und Ertragskonsolidierung erfolgte gemäß § 305 HGB durch Verrechnung der Umsatzerlöse und sonstigen betrieblichen Erträge zwischen den Konzernunternehmen mit den auf sie entfallenden Aufwendungen. Die Zinsen und ähnlichen Erträge sind ebenso mit den entsprechenden Aufwendungen verrechnet worden. Zwischengewinne, die aus Lieferungen und Leistungen zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen resultieren, wurden eliminiert (Zwischenergebniseliminierung). 4. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 4.1 Allgemeine Angaben Die Jahresabschlüsse der einbezogenen Tochtergesellschaften wurden entsprechend den gesetzlichen Vorschriften nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt. Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze richten sich demnach nach den Vorschriften der § 298 Abs. 1 i.V.m. §§ 242 bis 278 HGB. Die sich zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung ergebenden passivischen Unterschiedsbeträge wurden in der Konzernbilanz zusammengefasst und den Gewinnrücklagen zugeordnet, da sie den während der Konzernzugehörigkeit entstandenen Gewinnen entsprechen. Die sich ergebenden aktivischen Unterschiedsbeträge wurden auf die stillen Reserven der Vermögensgegenstände verteilt und die übersteigenden Beträge als Geschäfts- und Firmenwert aktiviert bzw. mit den Rücklagen verrechnet. Die sich aus der Kapitalkonsolidierung ergebenden Unterschiedsbeträge, die mit den Gewinnrücklagen erfolgsneutral verrechnet wurden, stellen sich wie folgt dar:
Die sich aus der Aufrechnung der Anschaffungskosten der hinzuerworbenen Anteile an Tochterunternehmen mit dem darauf entfallenden Eigenkapital im Zeitpunkt des Hinzuerwerbs ergebenden Unterschiedsbeträge, die mit dem Gewinnvortrag verrechnet wurden, stellen sich wie folgt dar:
Die sich aus der Kapitalkonsolidierung ergebenden aktivischen Unterschiedsbeträge, die nach der Verteilung auf die stillen Reserven als Geschäfts- oder Firmenwerte aktiviert wurden, stellen sich wie folgt dar:
Der Geschäfts- oder Firmenwert wurde vollständig abgeschrieben. Die Abschlüsse folgender Unternehmen werden in ausländischer Währung aufgestellt:
Die Umrechnung der Vermögenswerte und Schulden erfolgt zum Stichtagskurs, die Umrechnung der Posten der Gewinn- und Verlustrechnung zum Jahresdurchschnittskurs. Es wurde mit folgenden Umrechnungskursen für 1 Euro bewertet:
Die sich daraus ergebenden Umrechnungsdifferenzen sind innerhalb des Konzerneigenkapitals nach den Gewinnrücklagen unter dem Posten "Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung" ausgewiesen. Die immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten bewertet und werden über die wirtschaftliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben. Die entgeltlich erworbenen Geschäfts- oder Firmenwerte werden gemäß § 246 Abs. 1 Satz 4 HGB i.V.m. § 253 Abs. 1 Satz 1 HGB mit den Anschaffungskosten angesetzt und gemäß § 253 Abs. 3 Satz 1, 2 HGB auf ihre voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben. Das Wahlrecht nach § 248 Abs. 2 HGB zur Aktivierung der selbst erstellten immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens zu Herstellkosten wird nicht ausgeübt. Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen, nach linearer Methode. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 HGB). Seit 1. Januar 2008 erfolgen Abschreibungen auf Zugänge von beweglichen Anlagegütern linear, die Abschreibung wird weiterhin pro rata temporis verrechnet. Die Abschreibungen auf die immateriellen Vermögensgegenstände und die Sachanlagen werden im Wesentlichen auf der Grundlage der nachfolgenden Nutzungsdauern (in Jahren) ermittelt:
Geringwertige Anlagegüter bis zu EUR 250,00 werden gemäß der Regelung in § 6 Abs. 2 EStG im Jahr des Zugangs voll als Aufwand verbucht. Im Geschäftsjahr 2018 werden die geringwertigen Wirtschafsgüter bis zu EUR 800,00 gemäß der Regelung in § 6 Abs. 2 EStG im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Die in den Vorjahren gebildeten abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten EUR 250,00, aber nicht EUR 1.000,00 übersteigen, werden gemäß § 6 Abs. 2a EStG zu einem Sammelposten zusammengefasst. Dieser wird im Wirtschaftsjahr der Bildung und in den folgenden vier Wirtschaftsjahren mit jeweils 1/5 gewinnmindernd aufgelöst. Die Finanzanlagen werden mit ihren Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Im Geschäftsjahr erfolgte keine außerplanmäßige Abschreibung. Die Vorräte werden grundsätzlich mit den Einstandspreisen bewertet. Die unfertigen Erzeugnisse (inkl. unfertige Aufträge und unfertigen Leistungen) werden mit bis zum Bilanzstichtag angefallenen Material- und Lohnkosten, angefallenen Kosten für Arbeiten von Dritten, sowie einem angemessenen Zuschlag für Material- und Fertigungsgemeinkosten aktiviert. Sie entsprechen den aktivierungspflichtigen Kostenbestandteilen gemäß § 255 Abs. 2 HGB. Es finden die Grundsätze der verlustfreien Bewertung in der Form Anwendung, als bei Anwendung des strengen Niederstwertprinzips der hiernach ermittelte niedrigere Wert anzusetzen war. Der Wertaufholungsgrundsatz wurde beachtet. Etwaige angefallene Zinsen für Fremdkapital zur Finanzierung der Herstellung werden nicht aktiviert. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit ihren Nominalwerten oder mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Dem allgemeine Ausfall- und Kreditrisiko im Forderungsbestand wird durch eine angemessene Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen. Darüber hinaus werden für Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet sind, angemessene Einzelwertberichtigungen gebildet. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten entsprechen den Nominalwerten. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Stichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Die aktiven latenten Steuern wurden aufgrund der Zwischengewinneliminierung gebildet und sind berechnet mit einem Steuersatz von 19,79% (i. Vj. 18,64%). Sowohl in den Einzelabschlüssen der Tochterunterunternehmen als auch des Mutterunternehmens wird das Wahlrecht gemäß § 274 HGB dahingegen ausgeübt, dass der Überhang an aktiven latenten Steuern nicht angesetzt wird. Die Rückstellungen für Pensionen wurden versicherungsmathematisch unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten (Heubeck Richttafeln 2018 G) nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (PUC-Methode) ermittelt. Zukünftig erwartete Rentensteigerungen werden bei der Ermittlung der Verpflichtungen berücksichtigt. Dabei wurde von jährlichen Anpassungen von 1,75-2,00% p.a. ausgegangen. Der zugrunde gelegte Rechnungszins für die Abzinsung der Pensionsverpflichtungen beläuft sich zum 31. Dezember 2020 auf 2,31% (i. Vj. 2,71%). Er wurde gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB mit einem durchschnittlichen Marktzinssatz ermittelt, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Infolge der Anpassung des § 253 HGB wurden die Pensionsrückstellungen zum 31. Dezember 2020 anhand des durchschnittlichen Marktzinssatzes der letzten zehn Jahre ermittelt. Zur Deckung der Pensionsverpflichtung wurde eine Rückdeckungsversicherung abgeschlossen, die gemäß §§ 246 Abs. 2 und 253 Abs. 1 Satz 4 HGB zum Zeitwert bewertet und mit den Pensionsrückstellungen saldiert wird. Zum Bilanzstichtag beträgt der Zeitwert dieser Rückdeckungsversicherungsansprüche, der den Anschaffungskosten entspricht (TEUR 484), während sich der Erfüllungsbetrag der hiermit verrechneten Verpflichtungen auf TEUR 566 beläuft. Der Ausweis des Saldos (TEUR 82) erfolgt unter dem Posten "Pensionsrückstellung". Aus dem verpfändeten Rückdeckungsversicherungsanspruch resultiert ein Ertrag in Höhe von TEUR 19 und aus der Aufzinsung der Pensionsverpflichtung ein Aufwand in Höhe von TEUR 14. Bei einem Unternehmen wurde das Wahlrecht nach Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB ausgeübt und den Pensionsrückstellungen ein Betrag in Höhe von einem Fünfzehntel des errechneten Anpassungsbetrages zugeführt. Der jährliche Zuführungsbetrag bis spätestens 31. Dezember 2024 beträgt bei gleichmäßiger Verteilung TEUR 23. Der in den Folgegeschäftsjahren noch zuzuführende Unterschiedsbetrag per 31. Dezember 2020 beträgt TEUR 94 (i. Vj. TEUR 117). Zum 31. Dezember 2020 ergibt sich ein sonstiger betrieblicher Aufwand über TEUR 23. Infolge der Anpassung des § 253 HGB wurden die Pensionsrückstellungen zum 31. Dezember 2016 erstmals anhand des durchschnittlichen Marktzinssatzes der letzten zehn Jahre ermittelt. In den Vorjahren erfolgte die Abzinsung nach Maßgabe des entsprechenden Zinssatzes der vergangenen sieben Jahre. Der Unterschiedsbetrag aus der Anwendung des 10-Jahres-Durchschnitts-Zinssatzes und des 7-Jahres-Durchschnitts-Zinssatzes (1,61-2,41%) beträgt TEUR 174. Vom Wahlrecht des Art. 67 Abs. 1 Satz 2 EGHGB wurde kein Gebrauch gemacht. Die Steuerrückstellungen entsprechen den zu erwartenden Abschlusszahlungen. Der Wertansatz der sonstigen Rückstellungen zum Erfüllungsbetrag berücksichtigt alle erkennbaren Risiken auf der Grundlage vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen bilanziert. Die saldierten passiven latenten Steuern entstehen durch temporäre Differenzen zwischen Handels- und Steuerbilanz im Rahmen der Bewertung von Sachanlagevermögen und wurden mit einem Steuersatz von 19,79% (i. Vj. 18,64%) berechnet. Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Aufwendungen und Erträge in fremder Währung werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Tage des Geschäftsvorfalls bewertet. Zum Bilanzstichtag noch offene Forderungen und Verbindlichkeiten, deren Laufzeit nicht mehr als ein Jahr betragen, werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Alle übrigen Forderungen und Verbindlichkeiten werden mit ihrem Umrechnungskurs bei Rechnungsstellung oder dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag unter Beachtung des Vorsichtsprinzips bewertet. Im Geschäftsjahr 2020 wurde in den Monaten April bis Dezember Kurzarbeitergeld in Anspruch genommen. Die Erstattung für Kurzarbeitergeld sowie die pauschalierte Erstattung der Sozialversicherungsbeträge wird saldiert im Personalaufwand. 5. Angaben zur Konzernbilanz Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus dem Anlagenspiegel (siehe Anlage zum Konzernanhang). Die in der Konzernbilanz aktivierten Geschäftswerte wurden über eine Laufzeit von 5 Jahren abgeschrieben, da ein über diesen Zeitraum hinausgehender Verbleib im Konzern nicht geplant ist. Zum 31. Dezember 2020 sind die aktivierten Geschäftswerte voll abgeschrieben. Alle Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten Forderungen mit einer Fälligkeit größer 1 Jahr in Höhe von TEUR 0 (i. Vj. TEUR 0). In dem Posten Gewinnrücklagen sind andere Gewinnrücklagen enthalten. Unter dem Posten Sonstige Rückstellungen sind im Wesentlichen Rückstellungen für noch nicht genommenen Urlaub, Überstunden und ähnliche ausstehende Vergütungen, Tantieme, Altersteilzeit und Sozialabgaben, Aufbewahrungspflicht, Rückstellung für Gewährleistung und Kulanz, Berufsgenossenschaftsbeiträge, Provisionsverpflichtungen, Abschlusskosten, ausstehende Rechnungen und Nachlaufkosten ausgewiesen. Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 2a HGB bestehen aus langfristigen Mietverpflichtungen für Büros, Lagerhallen und Kfz-Leasing in Höhe von TEUR 1.346, davon fallen in 2021 TEUR 646 an. 6. Angaben zur Konzerngewinn- und -verlustrechnung Die Umsatzerlöse betreffen ausschließlich die Konstruktion und den Bau von Anlagen für die Glasindustrie und gliedern sich wie folgt:
Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 1.525 (i. Vj. TEUR 1.900) im Wesentlichen aus der Auflösung von Rückstellungen und Erträge aus der Auflösung von Einzelwertberichtigungen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 57 (i. Vj. TEUR 200). Zudem enthalten sie Aufwendungen aus Währungsumrechnung i.H.v. TEUR 1.640 (i. Vj. TEUR 225). Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betreffen Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag sowie Steuern vom Einkommen und Ertrag von ausländischen in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen, die aus dem laufenden Geschäftsjahr und Vorjahren resultieren. Der periodenfremde Steueraufwand beläuft sich auf TEUR 28 (i. Vj. TEUR 5) und der periodenfremde Steuerertrag auf TEUR 0(i. Vj. TEUR 2). Durch ergebniswirksame Konsolidierungsmaßnahmen ergeben sich aktive latente Steuererträge von TEUR 24 (i. Vj. TEUR 96) und passive latente Steueraufwendungen von TEUR 0 (i. Vj. TEUR 22). Das Finanzergebnis beinhaltet wie im Vorjahr keine periodenfremde Zinserträge und Zinsaufwendungen. Weiterhin enthalten sind Aufwendungen aus der Aufzinsung in Höhe von TEUR 48 (i. Vj. TEUR 54) und Erträge aus der Abzinsung in Höhe von TEUR 1 (i. Vj. TEUR 0). Das Gesamthonorar des Konzernabschlussprüfers einschließlich Auslagen (§ 314 Abs. 1 Nr. 9 HGB) stellt sich wie folgt dar:
7. Sonstige Angaben Die in den Konzernabschluss im Wege der Vollkonsolidierung einbezogenen Unternehmen beschäftigten im Geschäftsjahr 2020 durchschnittlich 381 (i. Vj. 365) Angestellte und 128 (i. Vj. 113) gewerbliche Arbeitnehmer. Die Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB wird in Anspruch genommen. 8. Vorschlag für die Gewinnverwendung der MuttergesellschaftDie Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 5.815 auf neue Rechnung vorzutragen. 9. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Nach dem Bilanzstichtag gab es mit Ausnahme der nachfolgend dargestellten Corona Krise keine Vorgänge von besonderer Bedeutung, die einen wesentlichen Einfluss auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage hatten. Zum Berichtszeitpunkt sind jedoch verursacht durch die Corona-Krise bereits erhebliche negative Auswirkungen auf die Finanz- und Realwirtschaft zu verzeichnen. Für die Sorg-Gruppe erwarten wir daher, dass die Umsatzerlöse je nach Dauer und Intensität der Pandemie im Jahr 2021 deutlich zurückgehen könnte. Die Kosten werden nicht im gleichen Maße sinken können, so dass auch das Ergebnis des laufenden Geschäftsjahres deutlich niedriger sein wird als im Vorjahr. Geschäftsführung des Mutterunternehmens:
Lohr am Main, den 12. Juli 2021 Sorg Verwaltungs-Gesellschaft mbH Alexander Sorg, Geschäftsführer Michael Sorg, Geschäftsführer Entwicklung des Konzern-Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2020(Konzernanlagenspiegel)
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Sorg Verwaltungs-Gesellschaft mbH, Lohr am Main Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der Sorg Verwaltungs-Gesellschaft mbH, Lohr am Main, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2020, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzern-Eigenkapitalspiegel und der Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Sorg Verwaltungs-Gesellschaft mbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
München, den 13. Juli 2021 KPMG
Bayerische Treuhandgesellschaft
Prof. Dr. Grottel, Wirtschaftsprüfer Heining, Wirtschaftsprüfer |
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