Ingenieurbüros für bautechnische Gesamtplanung von Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen
ANCA Europe GmbH
Im Technologiepark 15, 69469 Weinheim, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Martin Winterstein seit 16.11.2022 | Geschäftsführer |
Philipp Mistele seit 4.11.2022 | Prokura |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
ANCA Europe GmbHWeinheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2022 bis zum 30.06.2023Bilanz zum 30. Juni 2023Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Juli 2022 bis 30. Juni 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2022/2023ANCA Europe GmbHSitz der Gesellschaft: WeinheimHandelsregister: Amtsgericht Mannheim HRB 5668Allgemeine Angaben Grundlagen der Rechnungslegung Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt. Die Gesellschaft ist eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 2 HGB. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Wertansätze in der Bilanz der ANCA Europe GmbH zum 30.06.2022 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen. Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt. Die abnutzbaren Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Anwendung der zulässigen Höchstsätze degressiv oder linear abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr des Zugangs gem. § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben. Bei der Darstellung im Anlagenspiegel wird den Vollabschreibungen im Anschaffungsjahr ein fiktiver Abgang im gleichen Jahr unterstellt. Die Vorräte sind nach den folgenden Grundsätzen aktiviert worden: Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden mit den Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit den niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Die unfertigen Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Die Herstellungskosten setzen sich aus den Einzelkosten sowie Material- und Fertigungsgemeinkosten zusammen. Fremdkapitalzinsen sind nicht berücksichtigt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferung und Leistungen sind Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Der Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt. Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung sind zum Referenzkurs der EZB zum Bilanzstichtag umgerechnet. Weisen die Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung eine Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger auf, wurden § 253 Abs. 1 Satz 1 HGB und § 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB nicht angewendet. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist dem nachfolgend dargestellten Anlagenspiegel zu entnehmen. Die Abschreibungen des laufenden Geschäftsjahres ergeben sich aus dem Anlagenspiegel (§ 268 Abs. 2 Satz 3 HGB). Vorräte Bei den Vorräten handelt es sich nahezu ausschließlich um fertige Erzeugnisse und Waren. Lediglich im Umfang von T€ 122 (iVj. T€ 44) bestehen unfertige Erzeugnisse. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:
Gegenüber dem Gesellschafter besteht zum Bilanzstichtag eine sonstige Forderung in Höhe von T€ 531, die unter den Forderungen gegen verbundene Unternehmen ausgewiesen wird. Die restlichen Forderungen sind aus Lieferungen und Leistungen gegen verbundene Unternehmen. Die Forderungen sind nicht besichert. Bei den sonstigen Vermögensgegenständen handelt es sich im Wesentlichen um Steuererstattungsansprüche. Kapitalrücklage Die Kapitalrücklage enthält ausschließlich Zuzahlungen in das Eigenkapital durch den Gesellschafter. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen betreffen Urlaubsansprüche, Verkaufsprovisionen sowie übrige Rückstellungen. Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen vollständig aus Lieferungen und Leistungen. Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Leasing- und Mietverträgen in Höhe von insgesamt ca. T€ 943. In den sonstigen finanziellen Verpflichtungen sind Verpflichtungen aus einem Mietvertrag gegenüber einem verbundenen Unternehmen in Höhe von T€ 434 (i.Vj. T€ 747) enthalten. Gewinn- und VerlustrechnungUmsatzerlöse Umsatzaufgliederung nach Tätigkeitsbereichen:
Umsatzaufgliederung nach geographischen bestimmten Märkten
Sonstige Angaben Personalstand Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich 66 Mitarbeiter beschäftigt. Davon sind 2 leitende Angestellte und 64 Angestellte. Die Berechnung erfolgte methodisch nach § 267 Abs. 5 HGB. Ergebnisverwendung und Feststellung Die Geschäftsführung schlägt vor den Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen.
Patronatserklärung Der Gesellschafter ANCA Pty. Ltd. mit Sitz in North Victoria, Australien hat eine Patronatserklärung bezüglich der Verpflichtungen der ANCA Europe GmbH am 25.08.2004 abgegeben. Im Rahmen der Patronatserklärung verpflichtet sich der Gesellschafter, die ANCA Europe GmbH finanziell so auszustatten, dass sie allen ihren Verbindlichkeiten fristgemäß nachkommen kann. Konzernzugehörigkeit Die ANCA Europe GmbH ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der ANCA Pty. Ltd. mit Sitz in North Victoria, Australien, in deren Konzernabschluss sie einbezogen worden ist. Der Konzernabschluss ist in den Räumen der ANCA Pty. Ltd. erhältlich. Geschäftsführung Die Führung der Geschäfte lag bis 15.11.2022 bei Herrn Edmund Boland und seit 16.11.2022 bei Herrn Martin Winterstein. Nachtragsbericht Nach dem Bilanzstichtag haben sich keine Vorgänge von besonderer Bedeutung ergeben, von denen wir einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft erwarten. Sonstiges Das von dem Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar beträgt TEUR 17 und betrifft ausschließlich Abschlussprüfungsleistungen. Auf die Angabe der Geschäftsführer Bezüge wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.
Weinhein, den 30. November 2023 gez. Martin Winterstein, Geschäftsführer Entwicklung des Anlagevermögens 2022/2023
LageberichtAnca Europe GmbH2022/20231. Geschäftsverlauf 1.1 Wirtschaftliches Umfeld Das Geschäftsjahr 2022/2023 war weltweit aber auch in Europa durch internationale Handelskonflikte, neue technische Trends wie z.B. die Elektromobilität sowie die COVID-19 Pandemie und dem Ukraine-Krieg geprägt. Die Wirtschaft in Deutschland hat sich dennoch robust gezeigt. Erholungseffekte sind erkennbar. Bisher gestoppte Investitionen werden nun nachgeholt. 1.2 Das Unternehmen ANCA gehört zu den weltweit führenden Herstellern von CNC-Schleifmaschinen. Das Unternehmen wurde 1974 in Melbourne, Australien, gegründet, wo es auch heute noch seinen Stammsitz hat. Mit über 1.000 Mitarbeitern weltweit in den Sparten CNC Maschinen, Antriebe & Steuerungen und Blechbearbeitungslösungen, eigener Software und Automatisierungslösungen zeichnet sich ANCA durch eine große Fertigungstiefe aus. CNC-Schleifmaschinen von ANCA werden zur Herstellung von Präzisionswerkzeugen für den Maschinenbau, Energieerzeugung, Holzbearbeitung, Automobilbau, Luft- und Raumfahrt, Elektronik und Medizintechnik genutzt. Auch bei der Fertigung von Komponenten in der Medizintechnik, Luft- und Raumfahrt oder Energieerzeugung kommen sie zum Einsatz. Leidenschaft für Technik und Innovation, Erfahrung und Expertise in den Anwenderbranchen sowie der Mehrwert der hohen vertikalen Integration bieten ANCA-Anwendern Vorteile bei Produktivität und Qualität. Schwerpunkte der aktuellen Entwicklungen sind effiziente Produktion und Qualitätsoptimierungen durch integrierte Fertigung. Das "ANCA Integrated Manufacturing System" (AIMS) steht als automatisiertes System für die führende Position von ANCA in den Bereichen Konnektivität und Digitalisierung. ANCA Europe hat seinen Stammsitz inklusive Technologiezentrum in Weinheim, mit Expertenteams für Service und Vertrieb, Anwendungstechnik, Kundenschulung, Finanzen und Verwaltung. In den Technologiezentren in Weinheim und Coventry werden regelmäßig Kundenvorführungen, Projektabnahmen und Veranstaltungen durchgeführt. Um den Kunden auch lokale Ansprechpartner vor Ort zu bieten, verfügt ANCA zusätzlich über Niederlassungen sowie Vertriebs- und Serviceteams in England, Polen, Frankreich, Italien und der Türkei sowie Vertriebspartner in Spanien, Belgien, Schweden, der Tschechischen Republik, Israel und anderen wichtigen europäischen Ländern. 1.3 Investitionen Die ANCA Gruppe investiert unter anderem in die Service- und Vertriebsorganisation in ihrem Kernmarkt Europa; dazu gehört die Europa-Zentrale in Deutschland am Standort Weinheim in Baden-Württemberg. Die Zentrale zeichnet sich durch einen hochmodernen Vorführraum und Schulungsräume für die Kunden aus. Zusätzlich steht mit der neuen Europa-Zentrale eine Halle für die Maschinenkonfiguration und Überholung zur Verfügung. Gleichzeitig gewährleistet nun Weinheim als dritter zentraler Standort die Versorgung mit Ersatzteilen weltweit. 1.4 Finanzierungsmaßnahmen Die Finanzierung der ANCA Europe GmbH erfolgt im Wesentlichen durch Konzerngesellschaften u.a. die Muttergesellschaft, ANCA Pty. Ltd. in Australien sowie den laufenden Cash-Flow. 1.5 Umweltschutz Die Umwelt zu schützen und das Unternehmen umweltbewusst zu führen ist Teil der Firmenkultur. Die ANCA Europe GmbH misst dem Schutz der Umwelt und dem verantwortungsbewussten Umgang mit Ressourcen große Bedeutung zu. Kompetenzen und Erfahrungen werden sowohl bei der Entwicklung innovativer Produkte als auch bei der permanenten Optimierung von Technologien und Prozessen eingesetzt. Die Mitarbeiter der ANCA Europe GmbH entwerfen Lösungen um den Ressourceneinsatz zu optimieren, den Ausstoß von Emissionen zu verringern und die Erzeugung von Abfällen zu vermeiden. Dabei spiele die Digitalisierung sowie die Reduzierung von Co 2 -Emmisionen eine zentrale Rolle. 1.6 Beurteilung der Entwicklung durch den Geschäftsführer Nach Einschätzung des Geschäftsführers ist das Geschäftsjahr 2022/2023 unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Gesamtumstände als zufriedenstellend. Die Umsatzerlöse konnten leicht erhöht werden. Vertriebsaktivitäten konnten verbessert werden. Im Ergebnis verbleibt für das aktuelle Geschäftsjahr ein Jahresüberschuss von T€ 494, der dem erwarteten positiven Jahresergebnis entspricht. 2.0 Lage der Gesellschaft 2.1 Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage Ertragslage Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2022/2023 konnte die Gesellschaft die Umsatzerlöse leicht gegenüber dem Vorjahr um 1,0 Mio. € (2,4 %) auf 44,5 Mio. € erhöhen. Im Ergebnis konnte somit erneut ein positives EBIT von 0,4 Mio. € erzielt werden.
Die Ertragslage der Gesellschaft wird aufgrund dem konstant positiven Ergebnisg sowie dem Jahresüberschuss von T€ 494 als zufriedenstellend beurteilt. Finanzlage
Der Anstieg der Nettoverschuldung ist im Wesentlichen auf die Erhöhung der gruppeninternen Finanzierung zurückzuführen.
Vermögenslage
Die Vermögenslage der Gesellschaft ist im Wesentlichen geprägt von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen i. H. v. 15,0 Mio. € (im Vj. 12,0 Mio. €) Forderungen gegen verbundene Unternehmen i. H. v. 5,9 Mio. € (im Vj. 3,0 Mio. €) sowie dem Vorratsvermögen i.H.v. 13,6 Mio. € (im Vj. 12,3 Mio. €). Die errechnete Vorratsintensität ist im Vergleich zum Vorjahr gesunken, was an einem überproportionalen Anstieg der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen du somit dem Gesamtvermögen liegt. Im Ergebnis ist relativ sowie absolut erhebliche Liquidität im Vorratsvermögen sowie den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gebunden. Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag aus. Die Eigenkapitalquote ist entsprechend negativ. 2.2 Forschung und Entwicklung ANCA Europe GmbH, sowie auch alle anderen Vertriebsfirmen der ANCA Gruppe sind auf die Bereiche Verkauf, Service und Kundenunterstützung fokussiert. Die Forschung und Entwicklung finden in den ANCA Firmen in Australien, Taiwan und teilweise Thailand statt. ANCA Europe GmbH ist in gewissem Maß an kundenspezifischen Lösungen im Bereich Software tätig, u.a. um die Kundenwünsche in Bezug auf mechanische Anforderungen für unsere Maschinen zufrieden zu stellen. 3. Chancen / Risiko (Risikobericht) Wie bei allen anderen Unternehmen gebietet es der kontinuierliche Wandel im Umfeld des Unternehmens neue Herausforderungen frühzeitig zu erkennen. Die Unternehmen der ANCA Gruppe sind als weltweit tätige Technologieunternehmen einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt. Risikomanagement ist hier eine vorbeugende Maßnahme und Teil der Unternehmensführung. Das Unternehmen begegnet diesen Risiken mit einem differenzierten Risikomanagementsystem welches in die Unternehmensführung integriert ist. Es wird eingesetzt um bestehende Risiken zu identifizieren, zu beurteilen, zu kontrollieren und zu steuern. Das Risikomanagementsystem der ANCA Gruppe, in welches die ANCA Europe GmbH eingebunden ist, beinhaltet die Bewertung potentieller Risiken aus den Bereichen Finanzen, Betrieb und Strategie. Die regelmäßige Analyse und Bewertung der Risiken durch den Vorstand der Muttergesellschaft, ANCA Pty. Ltd. in Australien und die Verantwortlichen der Abteilungen erfolgt anhand von Kennzahlen und Indikatoren. Die Früherkennung der negativen Trends ist ausschlaggebend für Korrekturen und strategische Entscheidungen. Die Kennzahlen werden für alle Geschäftsbereiche und Produktionsstandorte monatsaktuell erfasst und intern veröffentlicht. Risiken, die sich aus der Änderung von Markt- oder Wettbewerbsverhältnissen ergeben, begegnen wir, indem wir weltweit regelmäßig detaillierte Markt- und Wettbewerbsanalysen erstellen. Daraus werden entsprechend erforderliche Handlungsempfehlungen abgeleitet, deren Umsetzung sowie Einhaltung fortlaufend überwacht werden. Die Risiken und Chancen sind im Vergleich zum Vorjahr weitgehend unverändert. 4. Prognosebericht und Darstellung der wesentlichen Chancen und Risiken Der Lagebericht enthält zukunftsbezogene Aussagen über die erwartete Entwicklung. Diese Aussagen basieren auf aktuellen Einschätzungen und sind naturgemäß mit Risiken und Unsicherheiten behaftet. Die tatsächlich eintretenden Ergebnisse können von den hier formulierten Aussagen abweichen. Wie auch in der Vergangenheit, werden die einzelnen Märkte in Europa auch für das kommende sowie darauffolgende Geschäftsjahr unterschiedliche Entwicklungen zeigen. Eine im letzten Geschäftsjahr durchgeführte Strukturänderung durch die Ernennung eines Global Key Account Managers, der in Deutschland ansässig ist, gelang es nun die Chancen für Aufträge mit global agierenden Firmen zu erweitern. Die ANCA Europe GmbH hat ihr Verkaufskonzept durch das Angebot mit erweiterten Zahlungszielen erweitert. Wie im vergangenen Geschäftsjahr konnten hierüber strategische Neukunden sowie Kunden aus Mitbewerberhäuser unterstützt werden. Auch im Folgejahr werden positive Effekte durch dieses zusätzliche Angebot erwartet. Für die Regionen Osteuropa wird mit einer weiterhin positiven Entwicklung geplant, wobei auch hier politische Unsicherheiten beeinflussend sein können. Die Auswirkungen des laufenden Ukraine-Krieges auf die Wirtschaft und das geschäftliche Umfeld sowie die bestehenden Unsicherheiten lassen sich nicht abschätzen. Auch die ANCA Europe GmbH war von der COVID-19 Pandemie betroffen. Derzeit sind die letzten finanziellen Auswirkungen nicht absehbar. Entsprechend können mögliche finanzielle Auswirkungen noch nicht verlässlich quantifiziert werden. Es sind allerdings Erholungseffekte erkennbar. Im Zuge dieses allgemeinen Risikos hat die Unternehmensleitung das Forderungsmanagement und das Cash Management intensiviert. Die ANCA Europe GmbH bleibt hinsichtlich der Nachfrage und der allgemeinen Wirtschaftslage optimistisch und rechnet mit deutlich höheren Finanzierungskosten für die Kunden aufgrund von Inflation und Kriegseinwirkungen. Diese erhöhten Kosten haben unvorhersehbare Folgen für die Investitionsfähigkeit der europäischen Kunden. Dieser Effekt hat sich bereits in den letzten Monaten des abgelaufenen Geschäftsjahres durch geringere Auftragseingänge bemerkbar gemacht. Für das kommende Geschäftsjahr wird daher nur ein konstantes, aber dennoch stark positives Jahresergebnis erwartet. Weitere Maßnahmen zur Stärkung des Eigenkapitals sind geplant. Dabei ist erforderlich, dass es zu keinen Lieferengpässen kommt, die derzeit weltweit festzustellen sind.
Weinheim, den 30. November 2023 gez. Martin Winterstein, Geschäftsführer Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die ANCA Europe GmbH, Weinheim Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der ANCA Europe GmbH, Weinheim, - bestehend aus der Bilanz zum 30. Juni 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2022 bis zum 30. Juni 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der ANCA Europe GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2022 bis zum 30. Juni 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Mannheim, den 30. November 2023 DELTA
Treuhand GmbH
gez. Martin Knoll, Wirtschaftsprüfer Der Jahresabschluss zum 30.Juni 2023 wurde am 26.04.2024 festgestellt. |
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