Dienstleistungsgenossenschaft Eifel DLG eG
Selbe AdresseErbringung von ergotherapeutischen Dienstleistungen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Klaus Reiferscheid seit 17.11.2022 | Prokura |
Marco Gentges seit 17.11.2022 | Prokura |
Kai Reiner Zinken seit 22.5.2018 | Vorstandsmitglied |
Herbert Fuhrt seit 9.12.2003 | Prokura |
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% | |
| 50.00% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
VR-Bank Nordeifel eGSchleidenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023VR-Bank Nordeifel eG, SchleidenGliederung des Lageberichts A. Grundlagen der Geschäftstätigkeit B. Geschäftsverlauf und Lage (Wirtschaftsbericht) 1. Rahmenbedingungen 2. Finanzielle Leistungsindikatoren 3. Darstellung, Analyse und Beurteilung des Geschäftsverlaufs 4. Darstellung, Analyse und Beurteilung der wirtschaftlichen Lage a) Ertragslage b) Finanzlage c) Vermögenslage 5. Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage C. Risiko- und Chancenbericht D. Prognosebericht A. Grundlagen der Geschäftstätigkeit Im Rahmen Ihrer Geschäftstätigkeit betreibt die VR-Bank Nordeifel eG die Geschäfte gemäß ihrer Satzung. Unter Beachtung der aufsichtsrechtlichen und gesetzlichen Vorgaben, insbesondere derer des Kreditwesengesetzes, ist die Bank als Universalbank tätig. Im Fokus der Bank steht eine bedarfsorientierte Beratung der Mitglieder und Kunden und damit einhergehend die Umsetzung des gesetzlich verankerten Förderauftrages gemäß § 1 Genossenschaftsgesetz. Die Bank hat als zentrale Geschäftsaktivitäten das Privat- und das Firmenkundengeschäft sowie als Ergänzung zum Kundengeschäft und zur Liquiditäts-, Ertrags- und Risikosteuerung das Eigengeschäft definiert. Das Institut nutzt über das hauseigene Produktportfolio hinaus das Leistungsangebot innerhalb der Genossenschaftlichen FinanzGruppe. Zur Erfüllung der Anforderungen aus § 1 Einlagensicherungsgesetz ist die Bank der BVR Insitutssicherungs GmbH angeschlossen. Darüber hinaus ist die Genossenschaft freiwillig Mitglied der Sicherungseinrichtung des BVR, durch den ein sogenannter Institutsschutz gewährleistet wird. Die beiden Sicherungssysteme existieren parallel zueinander. B. Geschäftsverlauf und Lage (Wirtschaftsbericht) 1. Rahmenbedingungen Leichter Rückgang der Wirtschaftsleistung Im Jahr 2023 beeinträchtigten die Spätfolgen des russischen Angriffskriegs in der Ukraine und der Coronapandemie die konjunkturelle Entwicklung Deutschlands. Wegen dieser Belastungen sank das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt gegenüber dem Vorjahr leicht um 0,3 %, nachdem es 2022 noch merklich zugelegt hatte (+1,8 %). Die Inflationsrate verminderte sich zwar von 6,9 % im Jahresdurchschnitt 2022 auf 5,9 % 2023. Der Preisauftrieb blieb damit aber weiterhin ausgesprochen hoch. Dämpfende Einflüsse überlagern sich Die bereits Ende 2022 im Zuge des Ukrainekriegs eingetretene wirtschaftliche Schwächephase dauerte im Wesentlichen das gesamte Jahr 2023 an. Dabei überlagerten sich die dämpfenden Einflüsse vielfach. Die bis ins Frühjahr bestehenden Hoffnungen auf eine konjunkturelle Erholung erfüllten sich nicht. Zu Jahresbeginn wurde die Konjunktur vor allem durch die nur langsam schwindenden Belastungen durch die hohe Inflation, die Materialengpässe und die teilweise noch bestehenden Coronaschutzmaßnahmen gedämpft. Im weiteren Jahresverlauf belasteten dann verstärkt die von den westlichen Notenbanken in Reaktion auf die Inflation vorgenommenen kräftigen Leitzinsanhebungen die wirtschaftliche Situation in Deutschland und weltweit. Überlagert wurden diese Einflüsse auch von dem andauernden Arbeits- und Fachkräftemangel hierzulande und den hohen Unsicherheiten, beispielsweise über die Folgen des Ende 2023 eskalierenden Nahostkonflikts und den wirtschaftspolitischen Kurs in Deutschland nach dem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts im November. In Reaktion auf das Urteil musste die Bundesregierung zum Jahresende in ihrer Finanzplanung deutliche Kürzungen und Einsparungen vornehmen. Inflation hemmt den Privatkonsum Nach einem durch die Erholung von der Coronakrise getriebenen kräftigen Zuwachs im Vorjahr um 3,9 % gingen die privaten Konsumausgaben 2023 preisbereinigt um 0,7 % zurück. Hauptgrund war der kräftige Anstieg der Verbraucherpreise, der die Kaufkraft der Einkommen vieler Haushalte deutlich dämpfte. Vor allem in Bereichen, in denen die Preise auf dem hohen Stand des Vorjahres verharrten oder sogar weiter zulegten, kam es zu rückläufigen Ausgaben. Die Privathaushalte gaben insbesondere für Einrichtungsgegenstände und Haushaltsgeräte (-6,3 %) sowie Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren (-4,5 %) erheblich weniger aus, trotz der vielfach deutlichen Lohn- und Gehaltssteigerungen und der insgesamt robusten Arbeitsmarktlage. Die staatlichen Konsumausgaben verminderten sich mit dem Wegfall von pandemiebedingten Sonderausgaben ebenfalls. Der Staatskonsum, der 2022 noch um 1,6 % gestiegen war, sank um deutliche 1,5 %. Insgesamt trugen die Konsumausgaben mit einem Beitrag von -0,7 Prozentpunkten wesentlich zum Rückgang des preisbereinigten Bruttoinlandsprodukts bei. Gespaltene Investitionskonjunktur Ähnlich wie bereits im Vorjahr zeigte sich die Investitionskonjunktur gespalten. Einerseits legten die Investitionen in Ausrüstungen wie Fahrzeuge und Maschinen erneut zu, wenn auch schwächer als 2022 (+3,0 % nach +4,0 %). Hier stützen die abnehmenden Lieferengpässe die Entwicklung, die eine sukzessive Abarbeitung der aufgestauten Auftragsbestände ermöglichten. Andererseits gaben die Bauinvestitionen, die im Vorjahr um 1,8 % gesunken waren, abermals nach. Sie wurden noch stärker als die Ausrüstungsinvestitionen durch die rasant steigenden Leitzinsen ausgebremst und verminderten sich, trotz eines witterungsbedingt günstigen Jahresauftakts, um 2,7 %. Neben dem zinsbedingten Nachfragerückgang, von dem der Wohnungsbau noch stärker als der Gewerbebau betroffen war, belastete die nur langsam nachlassende Baupreisdynamik das Investitionsgeschehen. Alles in allem gingen von den Bruttoanlageinvestitionen ein leicht negativer Impuls (-0,1 Prozentpunkte) für das preisbereinigte Wirtschaftswachstum aus. Schwacher Außenhandel Der grenzüberschreitende Handel der deutschen Wirtschaft konnte 2023 nicht an die deutlichen Zuwächse während der Erholung von der Coronakrise im Jahr 2022 anknüpfen. Sowohl die Exporte als auch die Importe sanken um 2,2 % beziehungsweise 3,4 %, nachdem sie im Vorjahr noch um 3,3 % und 6,6 % gestiegen waren. Maßgeblich für den Rückgang des Exportgeschäfts war die im Jahresverlauf schwächer werdende weltwirtschaftliche Gangart. Zudem belasteten die hohen inländischen Energiekosten die deutschen Exportunternehmen, insbesondere in den energieintensiven Produktionsbereichen wie der chemischen Industrie. Dämpfend auf die Importe wirkte wiederum die schwache inländische Produktions- und Konsumentwicklung. Da die Importe jedoch stärker sanken als die Exporte, wirkte der Außenhandel als Ganzes rechnerisch mit einem Wachstumsbeitrag von +0,6 Prozentpunkten dem Rückgang des Bruttoinlandsprodukts entgegen. Niedrigeres Finanzierungsdefizit des Staates Die staatlichen Einnahmen expandierten 2023 mehr als die Ausgaben. Befördert wurde das Einnahmenwachstum nicht zuletzt durch steigende Sozialbeiträge und höhere Verkaufserlöse, unter anderem weil die Umsätze der meisten Unternehmen des Öffentlichen Personennahverkehrs mit der Einführung des 49-Euro-Tickets dem Sektor Staat zugerechnet wurden. Stärkste Treiber des Ausgabenwachstums waren Anpassungen bei den Renten und Pensionen sowie höhere Zinsaufwendungen. Hinzu kamen umfangreiche Mehrausgaben zur Abmilderung der Energiekrise, wie die Zahlungen für die Gas-, Fernwärme- und Strompreisbremsen der Bundesregierung. Das gesamtstaatliche Finanzierungsdefizit gab in Relation zum nominal kräftig gestiegenen Bruttoinlandsprodukt leicht von 2,5 % im Vorjahr auf 2,1 % nach. Die staatliche Schuldenquote, die 2022 noch bei 66,1 % lag, dürfte auf rund 65 % gesunken sein. Robuste Arbeitsmarktlage Trotz der allgemeinen Konjunkturschwäche blieb der Arbeitsmarkt in einer soliden Grundverfassung. Zwar stieg die Arbeitslosenzahl in der Statistik, auch wegen der verstärkten Erfassung Geflüchteter, von 2,4 Millionen Menschen im Vorjahr auf 2,6 Millionen Menschen. Die Arbeitslosenquote befand sich mit 5,7 % aber nach wie vor auf einem vergleichsweise niedrigen Niveau und nur leicht über dem Stand von 2022 (+5,3 %). Zudem hielt der Beschäftigungsaufbau an. Die Erwerbstätigenzahl kletterte im Vorjahresvergleich um gut 300.000 auf einen neuen Rekordwert von rund 45,9 Millionen Menschen. Inflationsrate nach Höchststand etwas gesunken Nachdem die jährliche Veränderungsrate des Verbraucherpreisindex 2022 mit 6,9 % den höchsten Stand seit der Wiedervereinigung erreicht hatte, ging sie 2023 etwas zurück. Im Jahresdurchschnitt lag die Inflationsrate bei 5,9 %, wobei die Monatswerte einen klar rückläufigen Trend zeigten. So ist die Inflationsrate ausgehend von den im Januar und Februar mit jeweils 8,7 % markierten Maximalwerten bis November und Dezember auf Jahrestiefstände von 3,2 % und 3,7 % gefallen. Generell haben sich die Triebkräfte der Inflation verschoben, weg von den Importpreisen hin zur Binnenteuerung. Verantwortlich für den Rückgang der Gesamtteuerung war in erster Linie der nachlassende Preisanstieg bei Energie. Angesichts staatlicher Entlastungsmaßnahmen und rückläufiger Notierungen für Energieträger verteuerten sich Energieprodukte 2023 um unterdurchschnittliche 5,3 %, nach einem enormen Anstieg um 29,7 % im Vorjahr. Bei Nahrungsmitteln hielt hingegen der hohe Preisauftrieb nahezu ungebremst an. Sie verteuerten sich um 12,4 %, nach einer Erhöhung um 13,4 % im Vorjahr. Die Finanzmärkte sehen Zins- und Inflationsgipfel erreicht Das langsame, noch andauernde Abklingen des Inflationsschocks des Jahres 2022 dominierte das vergangene Jahr 2023 an den Finanzmärkten. Die Notenbanken setzten ihre geldpolitischen Straffungen aus dem Vorjahr fort und erhöhten ihre Leitzinsen weiter. Die größten westlichen Notenbanken, die Europäische Zentralbank (EZB) und die Federal Reserve der USA (Fed), erreichten damit 2023 und binnen unter achtzehn Monaten Erhöhungsphase die höchsten Leitzinsniveaus seit der globalen Finanzkrise von 2008; im Falle der EZB die höchsten seit Einführung des Euro. Im Zuge dieser Zinspolitik sanken die konjunkturellen Aussichten der Weltwirtschaft aufgrund der steigenden Finanzierungskosten. Auch die Entwicklung in China trug zur einsetzenden Konjunkturbremsung bei, da das dortige Wachstum durch eine Immobilienkrise und Nachwirkungen der strengen Nullcovidpolitik geschwächt wurde. Geopolitische Unsicherheiten wie der andauernde russische Angriffskrieg gegen die Ukraine, der durch den Terrorangriff der Hamas auf Israel intensivierte Nahostkonflikt oder die Rivalität zwischen China und den USA belasteten die Konjunkturaussichten ebenfalls. Die Finanzmärkte entwickelten sich trotz dieser Belastungen positiv und bewerteten die rückläufigen Inflationsraten des Jahres 2023 als Zeichen für schneller als zu Jahresbeginn erwartet folgende Zinssenkungen im Jahr 2024. So fiel die Verbraucherpreisinflation in den USA zum Jahresende auf 3,4 %, nachdem sie im Januar 2023 noch bei fast doppelt so hohen 6,4 % gelegen hatte. Im Euroraum war sie im selben Zeitraum von 8,6 % auf 2,9 % gefallen. Zwar entwickelte sich die für die Geldpolitik maßgebliche Kernrate, die um die schwankungsanfälligen Komponenten Energie und Nahrung bereinigt ist, weniger dynamisch. Sie fiel in den USA von 5,6 auf 3,9 % und im Euroraum von 7,1 auf ebenfalls 3,9 %. Doch die Finanzmärkte reagierten stark auf die Rückgänge, wodurch Aktien- und Anleihekurse vor allem zum Jahresende deutlich zulegten. USA: Fed lässt Zinserhöhungszyklus auslaufen Die US-Notenbank Fed beendete am 27. Juli 2023 ihren geldpolitischen Straffungskurs bei einem Leitzinskorridor von 5,25 bis 5,5 %. Damit erhöhte die Fed ihre Zinsen 2023 noch um 100 Basispunkte, nachdem sie 2022 mit 425 Basispunkten das Gros ihrer geldpolitischen Reaktion auf den Inflationsschock bereits vollzogen hatte. Den Abbau ihrer Bestände an Staatsanleihen und Mortgage-backed securities (hypothekarisch besicherten Wertpapiere) setzte die US-Notenbank in dem von ihr 2022 festgelegten Tempo fort. Von August bis Dezember 2023 hielt die Fed ihre Leitzinsen schließlich stabil und kündigte an, diesen Kurs bis ins Jahr 2024 beibehalten zu wollen. Senkungen der Leitzinsen schloss die Fed in ihrer Außenkommunikation auch für 2024 bis zu jenem, noch zu erreichenden Zeitpunkt aus, an dem die Inflation gesichert zum Zielwert von 2 % zurückkehrt. Weitere Zinserhöhungen hielt sie sich für den Fall wieder steigender Inflation hingegen explizit offen, trotz zum Jahresende rückläufiger Kerninflationsraten. Europa: EZB erhöht Leitzinsen um 200 Basispunkte auf höchstes Zinsniveau ihrer Geschichte Nachdem die Europäische Zentralbank ihre Leitzinsen 2022 um 250 Basispunkte erhöht hatte, vollzog sie 2023 sechs weitere Zinserhöhungen um insgesamt 200 Basispunkte. Am 20. September 2023 erreichten die Leitzinsen ihren vorläufigen Höhepunkt mit 4 % für die Einlagefazilität und 4,5 % für die Hauptrefinanzierungsfazilität sowie 4,75 % für die Spitzenrefinanzierungsfazilität. Damit überschritt die EZB erstmals ihr vor der Finanzkrise erreichtes Leitzinsniveau, als die Einlagefazilität im Maximum bei 3,25 % gelegen hatte. Auf den nachfolgenden Sitzungen bis zum Jahresende bestätigte die EZB dieses Zinsniveau und kündigte ähnlich der Fed an, es so lange aufrecht halten zu wollen, bis die Inflation das mittelfristige EZB-Ziel von 2,0 % wieder erreiche. Parallel zu ihren Leitzinserhöhungen fuhr die EZB auch ihre Anleihekaufprogramme weiter zurück, um dadurch ihre restriktive Geldpolitik zu verstärken. Dadurch ging die zusätzliche Nachfrage der Notenbank an den Anleihemärkten deutlich zurück, die in der Niedrigzinsphase dazu gedient hatte, die langfristigen Zinsen zu senken. Indem sie diese Nachfrage entzog, wollte die EZB diese langfristigeren Zinsen wieder steigen lassen und damit die Wirkung ihrer zuerst die kurzen Fristen beeinflussenden Leitzinsen unterstützen. Ab Juli 2023 wurden fällig werdende Anleihen im Portfolio des 2014 eingeführten Programms APP nicht wieder reinvestiert, nachdem sie zuvor noch teilweise reinvestiert worden waren. Im Schnitt wurden 2023 monatlich ungefähr 27,6 Milliarden Euro APP-Volumen nicht wieder reinvestiert. Auf der letzten geldpolitischen Sitzung am 14. Dezember 2023 entschied die Notenbank zudem, fällig werdende Anleihen des 2020 aufgelegten Pandemiekaufprogramms PEPP ab Juli 2024 nur noch teilweise zu reinvestieren. Damit möchte sie ihre geldpolitische Straffung verstärken. Das Portfolio soll im Schnitt monatlich um 7,5 Milliarden Euro schrumpfen. Zum Jahresende 2024 sollen, laut Erklärung des EZB-Präsidiums, die Reinvestitionen dann komplett eingestellt werden. Das PEPP-Portfolio belief sich zum Jahresende 2023 auf rund 1,7 Billionen Euro, das APP-Portfolio auf rund 3 Billionen Euro. Anleihenachterbahn mit finalen Kursgewinnen Inflations- und Zinserwartungen sowie die tatsächlichen Entscheidungen der Notenbanken prägten die Anleihemärkte 2023 in Form hoher Volatilität. Das Jahr begann, nach den starken Kursverlusten durch Kriegs-, Inflations- und Zinsschocks 2022, mit einer Kurserholung von Staatsanleihen. In der Folge fielen ihre Renditen. So belief sich die Rendite der zehnjährigen deutschen Staatsanleihe am 02. Februar 2023 auf 2,07 %, nach noch 2,56 % an Neujahr. Aufgrund der weiterhin restriktiven Politik der Notenbanken stiegen die Renditen danach jedoch wieder an. In der Spitze erreichte die zehnjährige Bundesanleihe am 02. März 2023 eine Rendite von 2,75 %. Im Zuge der US-Regionalbankenkrise und der Schieflage der Credit Suisse, die zu einer von den Schweizer Behörden organisierten Zusammenlegung mit dem Schweizer Konkurrenten UBS führte, fiel diese Rendite jedoch bis zum 20. März auf 2,1 % zurück. Dieses Auf und Ab setzte sich im weiteren Jahresverlauf fort. Im Vorfeld der geldpolitischen Sitzungen der Notenbanken, vor allem der Fed und der EZB, stiegen oder fielen die Renditen teils deutlich. Im Nachgang der Sitzungen setzte in der Regel eine zum Vorfeld gegenläufige Korrektur ein. Gleiches galt für neue Inflationszahlen aus den USA oder Europa. Bis Ende September tendierten die Renditen dabei aufwärts und die Kurse abwärts. Die zehnjährige Bundesanleihe erreichte ihre maximale Rendite von 2,97 % am 28. September 2023. Im vierten Quartal und insbesondere zum Jahresende erholten sich die Kurse der Anleihen jedoch deutlich, wodurch die zugehörigen Renditen sanken. Die zehnjährige Bundesanleihe erbrachte zum Jahresende mit 2,03 % ein Fünftel weniger Rendite als zum Jahresanfang. Ähnlich entwickelten sich andere Anleihen des Euroraumes, während amerikanische und britische Anleihen zwar ebenfalls Kursgewinne zum Jahresende verzeichneten, wegen der unterschiedlichen Zinszyklen damit aber nur auf die Niveaus des Jahresauftakts zurückfielen. Die Anleihen folgten hierbei den Erwartungen der Märkte an eine 2024 deutlich sinkende Inflation mit entsprechenden Leitzinssenkungen der Notenbanken. Euro stabilisiert sich mit geopolitischer Lage und Leitzinserhöhungen der EZB Die europäische Gemeinschaftswährung wertete im Verlauf des Jahres 2023 leicht von 1,07 US-Dollar auf 1,10 US-Dollar auf. Dabei profitierte die Gemeinschaftswährung von der Geldpolitik der Europäischen Zentralbank, die ihre Leitzinsen um 200 Basispunkte erhöhte, während die US-Notenbank Fed ihre Leitzinsen um niedrigere 100 Basispunkte anhob. Dies verringerte den Zinsabstand der großen Währungsräume und ließ den Euro als Devise nach einem schwachen 2022 attraktiver werden. Weiterhin profitierte die Gemeinschaftswährung von der insgesamt erfolgreichen Selbstverteidigung der Ukraine gegen Russlands Invasion. Diese ließ Sorgen um ein Übergreifen der russischen Aggression auf andere europäische Staaten stärker in den Hintergrund treten. Der geopolitische Risikoabschlag des Euro gegenüber dem Dollar sank auf das Gesamtjahr gesehen. Dennoch blieb der Euro relativ zum Dollar anfällig und reagierte insbesondere auf Veränderungen der geopolitischen Lage und das Zinsverhalten der EZB. So sank der Euro vom 30. August bis zum 13. Oktober von 1,09 auf 1,05 US-Dollar. In dieser Zeitspanne beendete die EZB einerseits ihre Zinserhöhungen, während andererseits die Hamas mit ihren Terrorangriffen auf Israel einen kriegsähnlichen Konflikt entfachte. Da dieser Konflikt im weiteren Verlauf des Jahres 2023 aber weitgehend isoliert blieb und die Finanzmärkte zum Jahresende für die Fed bereits deutliche Leitzinssenkungen im Jahr 2024 einpreisten, konnte sich der Euro wieder erholen und das Jahr 2023 mit 1,10 Dollar beschließen. DAX schließt nahe Rekordhoch Die Aktienmärkte setzten zum Jahresauftakt die Erholung von Ende 2022 fort. Der DAX stieg vom 01. Januar bis zum 09. März 2023 um 12,3 % auf 15.633,21 Punkte. Anschließend erschütterte jedoch die Krise der US-Regionalbanken die Finanzmärkte, insbesondere die plötzliche Zahlungsunfähigkeit der Silicon Valley Bank. Dies löste einen Schock auf den Aktienmärkten aus. Der DAX etwa verlor bis zum 17. März 5,5 % seines Kurswertes. Die Verluste konzentrierten sich dabei auf Finanzwerte. Zugleich führte die Unsicherheit in den USA, aber auch global zu größeren Bewegungen von Bankeinlagen, insbesondere von solchen oberhalb der Einlagensicherungsgrenzen. Die Krise kulminierte mit der Fusion der Schweizer Großbanken Credit Suisse und UBS am 19. März, die die Schweizer Behörden zur Abwicklung der erstgenannten Bank organisiert hatte. Dieser Akt konnte die Märkte beruhigen und ermöglichte die Erholung der Aktien- und Finanzmärkte von dem kurzzeitigen Einbruch. Diese Erholung flachte zum Sommer hin ab, setzte sich aber trotz wiederkehrender Volatilität insbesondere um die Leitzinsentscheide der Notenbanken fort. Ende Juli notierte der DAX bei 16.446,83 Punkten und damit 18,1 % über seinem Jahreseinstandswert. Über den Spätsommer und beginnenden Herbst gingen die Kurse wieder leicht zurück, nachdem sich optimistische Einschätzungen des ersten Halbjahres nicht oder nur teilweise bewahrheitet hatten. Diese Korrektur erreichte ihren Tiefpunkt mit dem Terrorangriff der Hamas auf Israel am 07. Oktober 2023. Der DAX verlor im Oktober 4,3 % und fiel damit auf 14.716,54 Punkte zurück. Da der Konflikt bis zum Jahresende weitgehend auf den Gazastreifen begrenzt blieb, setzte im November bereits eine neuerliche, vorsichtige Erholung an den Aktienmärkten ein. Zum Jahresende verstärkte sich die Erholung aufgrund sinkender Inflationszahlen und damit verbundener Hoffnungen auf Leitzinssenkungen der Notenbanken, womit eine Belebung der Konjunktur im Jahr 2024 verbunden wurde. Der DAX legte von Anfang November bis Jahresende um 13,1 % zu. Dadurch schloss er das Jahr mit 16.751,64 Punkten und auf Jahressicht um 20,3 % im Plus ab. Im globalen Vergleich entwickelte sich der deutsche Leitindex damit ähnlich zum Euro Stoxx 50, der 19,2 % zulegen konnte, aber schwächer als der S&P 500 und der Nasdaq Composite. Letztere konnten 24,2 % beziehungsweise 43,4 % zulegen. (Quelle: BVR Schreiben vom 04. März 2024 Hintergrundmaterial zur Erstellung der Geschäftsberichte der Volksbanken und Raiffeisenbanken) Genossenschaftsbanken weiten 2023 ihr Kundenkreditgeschäft in einem dämpfenden wirtschaftlichen Umfeld erneut aus / Kreditwachstum schwächt sich ab In einem gesamtwirtschaftlich anspruchsvollen Umfeld konnten die 697 Volksbanken und Raiffeisenbanken, PSD Banken, Sparda-Banken sowie die sonstigen Genossenschaftsbanken ihr Kredit- und Einlagengeschäft mit ihren über 30 Millionen Privat- und Firmenkunden im Geschäftsjahr 2023 teilweise leicht ausweiten. Im Vergleich zu den Vorjahren verlor das bilanzielle Kundengeschäft insgesamt jedoch an Dynamik. Die bereits Ende 2022 im Zuge des Ukrainekriegs eingetretene Wirtschaftsschwäche dauerte in Deutschland das gesamte Jahr 2023 an. Sie war geprägt durch mehrere kräftige Leitzinsanhebungen und damit als Folge höhere Kreditzinssätze, aber auch durch einen gravierenden Fachkräftemangel und Materialengpässe sowie einen deutlichen Kaufkraftentzug als Ergebnis der nach wie vor hohen Teuerung. Überlagert wurden diese Einflüsse von den hohen Unsicherheiten infolge des eskalierenden Nahostkonflikts zum Jahresende 2023 und dem wirtschaftspolitischen Kurs der Bundesregierung nach dem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts. Dennoch konnten die deutschen Genossenschaftsbanken in diesem dämpfenden Wirtschaftsumfeld ihre Kreditvergabe leicht steigern. So erhöhten sich die bilanziellen Kundenforderungen der Genossenschaftsbanken im Vorjahresvergleich um 20 Milliarden Euro auf 777 Milliarden Euro (+2,6 %). Die Entwicklung der Kundeneinlagen blieb weitgehend stabil. Das gestiegene Zinsniveau eröffnete den Kunden erstmals seit der Negativ- und Nullzinsphase attraktive Anlagemöglichkeiten in klassischen Fest- und Termingeldern oder Sparbriefen. Viele Kunden schichteten ihre während der Coronapandemie gebildeten hohen Sichteinlagenbestände in diese Einlagenformen um. Anderseits belasteten die höheren Lebenshaltungskosten infolge der Inflation die Sparfähigkeit der Kunden. Im Ergebnis betrugen die Kundeneinlagen der Genossenschaftsbanken Ende 2023 860 Milliarden Euro (-0,2 %). Die addierte Bilanzsumme aller Genossenschaftsbanken blieb im Vergleich zum Vorjahr mit 1.175 Milliarden Euro konstant. Kreditbestände legen leicht zu - bei weiterer Abschwächung der Wachstumsraten Das Kreditgeschäft der Volksbanken und Raiffeisenbanken hat sich im abgelaufenen Geschäftsjahr positiv entwickelt, die hohen Wachstumsraten der Vorjahre wurden aber nicht wieder erreicht und schwächten sich im Jahr 2023 ab. Der Nachfragerückgang seit der zweiten Jahreshälfte 2022 insbesondere bei langfristigen Immobilienfinanzierungen und das damit verbundene rückläufige Kreditneugeschäft schlagen sich im Vergleich zu den Vorquartalen deutlicher in den Bestandsveränderungen im Aggregat aller Genossenschaftsbanken nieder. Per Dezember 2023 nahmen die Kreditbestände der Genossenschaftsbanken an Nichtbanken um 20 Milliarden Euro oder 2,6 % auf 777 Milliarden Euro im Vergleich zum Vorjahr (Dezember 2022) zu. Damit liegt die aktuelle prozentuale Veränderung mit gut vier Prozentpunkten deutlich unter der Wachstumsrate der Vorjahre (Veränderung 2022/2021 +6,5 %, 2021/2020 +6,9 % und 2020/2019 +6,2 %). Auch im Vergleich zum Vorquartal (September 2023) stiegen die Kreditbestände nur noch leicht um 0,7 %. Treiber des Kreditwachstums bei den Genossenschaftsbanken sind weiterhin die langfristigen Forderungen, welche per Ende 2023 im Vergleich zum Vorjahr um 17 Milliarden Euro oder 2,5 % auf 696 Milliarden Euro zulegten. Die Zinserhöhungen infolge der Inflationsbekämpfung durch die EZB bremsten insbesondere auf Privatkundenseite das langfristige Immobilienneugeschäftsvolumen deutlich. Angesichts konjunktureller Unsicherheit, hoher Inflation, der gestiegenen Finanzierungskosten und eingetrübten Aussichten auf dem Wohnimmobilienmarkt wurden Wohnungsbaukredite im letzten Jahr nur noch leicht aufgebaut. Höhere Kreditzinsen und sinkender Mittelbedarf für Anlageinvestitionen reduzierten zudem die Kreditnachfrage auf der Firmenkundenseite. So ist der Finanzierungsbedarf für gewerbliche Immobilien zurückgegangen. Leerstände und Preisrückgänge bei Gewerbeimmobilien wirken hier dämpfend. Die Kreditnachfrage im kurzfristigen Bereich war mit 7,8 % dynamischer als im langfristigen Laufzeitband. Im mittelfristigen Laufzeitband legten die Kreditbestände nur noch um 0,9 % zu. Die mittelfristigen Forderungen wuchsen im Ergebnis leicht auf 45 Milliarden Euro. Die kurzfristigen Forderungen stiegen um 3 Milliarden Euro auf 36 Milliarden Euro. Aufgrund der Abschwächung der Problemlage an den Energiemärkten sowie einer zunehmenden Normalisierung der Lieferketten hat die Nachfrage insbesondere von kurz- und mittelfristigen Krediten der Firmenkunden zur Deckung des Liquiditätsbedarfs in den letzten Monaten weiter abgenommen, bleibt aber hoch, wie die Veränderungsrate im kurzfristigen Laufzeitband zeigt. Weitgehend konstante Kundeneinlagen und Umschichtung von Sichteinlagen in Termineinlagen/Sparbriefe - Spareinlagen rückläufig Einlagenzuflüsse verzeichneten die Genossenschaftsbanken im Jahr 2023 vor allem bei Termineinlagen und Sparbriefen. Ihr kräftiger Anstieg entsprach zum Großteil den Nettoabflüssen täglich fälliger Einlagen und kurzfristiger Spareinlagen. Ausschlaggebend für die aktuelle Einlagenentwicklung sind die Renditeunterschiede zwischen den verschiedenen Anlageformen, die sich im Zuge der weiteren Anhebung der Leitzinsen im Jahr 2023 nochmals vergrößerten. Vor diesem Hintergrund schichteten die Kunden ihre Einlagenportfolios teilweise von hoch liquiden, niedrig verzinsten Einlagen zu höher verzinsten Anlageformen mit etwas längerem Anlagehorizont um. Erstmals ist in Summe ein geringfügiger Einlagenabfluss im Aggregat der Genossenschaftsbanken festzustellen, indem Einlagenmittel der Kunden für Konsum und Investition verwendet werden. Negative Wachstumsraten im Einlagengeschäft verzeichneten die Genossenschaftsbanken zuletzt zu Beginn des Jahres 2001. Der im März 2023 seit mehr als 20 Jahren erstmals festzustellende bestandsmäßige Rückgang der Sichtguthaben konnte noch nicht gestoppt werden. Bei den Spareinlagen-Produkten zogen die Kunden in Summe angesichts kaum anziehender Spareinlagenzinsen deutlich Gelder ab. Die Kundeneinlagen der Genossenschaftsbanken blieben in Summe weitgehend konstant; sie sanken leicht im Vergleich zum Vorjahr um -1,5 Milliarden Euro oder -0,2 % auf 860 Milliarden Euro. Zulegen konnten die Termineinlagen, die insgesamt um 93 Milliarden Euro (oder 166,3 %) auf 149 Milliarden Euro stiegen. Der Bestand an Sparbriefen nahm auf Jahresfrist um fast das Vierfache zu. Er stieg um 260,1 % (oder 15 Milliarden Euro) auf 21 Milliarden Euro deutlich. Der Sichteinlagenbestand sank um -77 Milliarden Euro auf 548 Milliarden Euro (-12,3 %). Die Spareinlagen schmolzen um gut ein Fünftel oder -33 Milliarden Euro auf 141 Milliarden Euro ab (-19,0 %). Eigenkapital Unverzichtbare Grundlage der soliden Geschäftspolitik der Volksbanken und Raiffeisenbanken ist neben einer jederzeit ausreichenden Liquidität eine angemessene und robuste Eigenkapitalausstattung und -bildung. Den Genossenschaftsbanken ist es im Jahr 2023 gelungen, das bilanzielle Eigenkapital mit einem Plus von 3,2 % auf 64 Milliarden Euro zu steigern. Die Rücklagen legten um 2,6 % auf 47 Milliarden Euro zu, die Geschäftsguthaben (gezeichnetes Kapital) wuchsen um 4,8 % auf 17 Milliarden Euro. Mit dieser Eigenkapitalausstattung können die Genossenschaftsbanken die Kreditwünsche der Privatkunden sowie gleichermaßen die der Firmenkunden auch in Zukunft erfüllen. Angesichts des Investitionsbedarfs auf Privat- und Firmenkundenseite in Bereichen wie der energetischen Sanierung, CO 2 -freie Energieerzeugung und Digitalisierung ist mittelfristig wieder mit einem wachsenden Kreditgeschäft zu rechnen. (Quelle: BVR Schreiben vom 06. März 2024 Geschäftsentwicklung der Genossenschaftsbanken im Jahre 2023) 2. Finanzielle Leistungsindikatoren Über unsere strategische Eckwert- und Kapitalplanung planen und steuern wir die Entwicklung unseres Institutes auf Grundlage von Kennzahlen und Limiten. Dabei verwenden wir die folgenden bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren, die sich auch aus unserer Geschäfts- und Risikostrategie ableiten lassen und die wir mithilfe unseres internen Berichtswesens regelmäßig überwachen. Bedeutsamster Leistungsindikator für die Rentabilität der Bank: Die Relation des Gesamtergebnisses vor Steuern, vor Zuführung zu Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB und vor Zuführung zum Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB zur durchschnittlichen Bilanzsumme (nachfolgend: "Gesamtergebnis/dBS") - Diese Kennzahl misst die Ertragskraft der Bank in Relation zum Geschäftsvolumen, gemessen als durchschnittliche Bilanzsumme. Die finanzielle Leistungskennzahl für die Rentabilität unterscheidet sich vom in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Betrag hinsichtlich der betriebswirtschaftlich außerordentlichen Ergebnisbeiträge, des Mitgliederbonus und der Spende an den Regionalfonds. Leistungsindikator für die Wirtschaftlichkeit/Effizienz oder Produktivität unseres Instituts: Die Cost-Income-Ratio (nachfolgend: "CIR") - Sie stellt das Verhältnis der Verwaltungsaufwendungen zum Zins- und Provisionsergebnis sowie dem Saldo der sonstigen betrieblichen Erträge und Aufwendungen dar. Für den Leistungsindikator Gesamtergebnis/dBS hat die Bank eine strategische Mindestgröße von 0,50 % und ein zukünftiges Zielniveau von mindestens 0,70 % definiert. Die perspektivische Zielgröße der CIR wurde auf kleiner als 70 % festgelegt. Zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit der Bank durch nachhaltiges Wachstum werden im Kontext steigender Kapitalanforderungen angemessene Eigenmittel benötigt. Als bedeutsamster Leistungsindikator für die Kapitalausstattung dient die aufsichtsrechtlich festgelegte Gesamtkapitalquote nach Art. 92 Abs. 2 c) Capital Requirements Regulation (CRR), die sich ermittelt aus den Eigenmitteln der Bank, ausgedrückt als Prozentsatz zum Gesamtrisikobetrag. Wir haben hier in der Ecktwertplanung für 2023 bis 2028 jeweils eine Mindestquote von 11,98 % konstant ermittelt. Die Darstellung, Analyse und Beurteilung der einzelnen finanziellen Leistungsindikatoren erfolgt in den nächsten Abschnitten. 3. Darstellung, Analyse und Beurteilung des Geschäftsverlaufs Das Planszenario 2023 wurde in allen Leistungsindikatoren übertroffen und liegt oberhalb des high-value Planungsszenarios. Positiveffekte begründen sich durch höhere Zinserträge im Bereich des Kunden- und Eigengeschäfts durch das gestiegene Zinsniveau. Gleichzeitig ist der Zinsaufwand im Kundengeschäft niedriger ausgefallen, als zunächst erwartet, da Zinserhöhungen verzögert und nicht im geplanten Umfang durchgeführt wurden. Der Provisionsertrag liegt unter dem Planwert. Steuerungsmaßnahmen, z. B. in Form des Kontomodelleprojekts, sind bereits angelaufen. Das Betriebsergebnis vor Bewertung lag bei 1,12 % der durchschnittlichen Bilanzsumme gegenüber einem Planansatz von 0,67 %. Das Gesamtergebnis/dBS betrug 1,01 % (Planwert: 0,91 %). Die Cost-Income-Ratio beträgt per 31.12.2023 59,9 % bei einem Planansatz von 70,9 %. Die geplanten Personalaufwendungen wurden eingehalten, wobei die Planung für die Sachkosten überschritten wurde. Die höheren Sachkosten resultieren zum einen aus den Sanierungs- und Renovierungsmaßnahmen für die flutgeschädigte Filiale in Schleiden und generelle Modernisierungsmaßnahmen im Gebäudebestand. Zum anderen sind die Aufwendungen für Datenverarbeitung, Reisen, Porto und Telefon, Prüfung und Beratung sowie für Spenden gestiegen. Im Bewertungsergebnis Wertpapiere konnten zinsinduzierte Abschreibungen des Vorjahres zum Teil wieder zugeschrieben werden. Die Risikolage im Kundengeschäft ermöglichte erneut ein positives Bewerungsergebnis. Das Planbudget wurde nicht verwendet und es konnte durch Auflösung von Pauschalwertberichtigungen ein positives Ergebnis ausgewiesen werden. Der Leistungsindikator für die Kapitalausstattung hat die Erwartungen übertroffen, da durch das Ergebnis die Rücklagendotierung von geplant TEUR 4.090 auf TEUR 8.960 (vorbehaltlich des Beschlusses der Vertreterversammlung zur Gewinnverwendung) mehr als verdoppelt werden kann. Die Gesamtkapitalquote liegt per 31.12.2023 bei 16,8 % gegenüber einem Planwert von 14,6 %, die Kernkapitalquote bei 15,3% (Planwert 13,2 %). Die quantitative und qualitative Personalausstattung entsprach den Anforderungen aus den Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk). Die Zahl der Beschäftigten lag zum Bilanzstichtag bei 145 (Vorjahr: 143). Darin enthalten sind 12 Auszubildende. Die Zahl der Teilzeitbeschäftigten erhöhte sich um 1 auf 51 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
*) Hierunter fallen die Posten unter dem Bilanzstrich 1 (Eventualverbindlichkeiten), 2 (Andere Verpflichtungen) und Derivatgeschäfte. Ursächlich für den Rückgang der Bilanzsumme sind gesunkene Forderungen an Kunden- und Kreditinstitute sowie die gesunkenen Verbindlichkeiten gegenüber Kunden. Die außerbilanziellen Geschäfte sind ebenfalls gesunken, da das Volumen der unwiderrufliche Kreditzusagen rückläufig war.
Im Geschäftsjahr 2023 sind die Kundenforderungen insgesamt gesunken. Ursächlich hierfür ist eine reduzierte Kreditnachfrage. Wertpapieranlagen wurden als Kreditersatzgeschäft erhöht, um freie Liquidität im gestiegenen Zinsniveau günstig anzulegen.
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wurden auf TEUR 81.488 erhöht. Die Spareinlagen haben sich durch Umschichtung, vor allem in Termineinlagen, auf TEUR 86.329 reduziert. Trotz der Umschichtungen gab es im Bereich der anderen Einlagen insgesamt einen Abfluss.
Die Erträge aus Wertpapierdienstleistungs- und Depotgeschäften fallen in 2023 höher aus, da bilanzielle Kundeneinlagen in größerem Umfang in Wertpapieren angelegt wurden. Die Vermittlungserträge sanken gegenüber dem Vorjahr um TEUR 303 bzw. 16,7 %, hier vor allem durch den Rückgang der Provisionen aus Kreditvermittlung, da Kreditgeschäft verstärkt bilanzwirksam platziert wurde. Erträge aus Zahlungsverkehr konnten um TEUR 40 bzw. 1,4 % gesteigert werden. 4. Darstellung, Analyse und Beurteilung der wirtschaftlichen Lage a) Ertragslage Die wesentlichen Erfolgskomponenten der Genossenschaft haben sich im Vorjahresvergleich wie folgt entwickelt:
1) GuV-Posten 1 abzüglich GuV-Posten 2 zuzüglich GuV-Posten 3 2) GuV-Posten 5 abzüglich GuV-Posten 6 3) Saldo aus den GuV-Posten 1 bis 12 4) Saldo aus den GuV-Posten 13 bis 16 Unser Zinsüberschuss konnte gegenüber dem Vorjahr um TEUR 5.667 bzw. 40,1 % gesteigert werden. Grund hierfür sind u.a. gesteigerte Zinserträge aus dem Kunden- und Eigengeschäft aufgrund des gestiegenen Zinsniveaus. Die Zinsaufwendungen sind weniger angestiegen als erwartet und liegen unter den Planwerten. Das Provisionsergebnis fiel mit TEUR 6.234 insgesamt TEUR - 143 bzw. - 2,2 % im Vorjahresvergleich geringer aus. Unter anderem sind dafür geringere Provisionserträge aus der Kreditvermittlung verantwortlich. Die Provisionsaufwendungen liegen auf Vorjahresniveau. Die Verwaltungsaufwendungen sind gegenüber dem Vorjahr um TEUR 784 bzw. + 5,3 % angestiegen. Der Personalaufwand ist um TEUR 270 gesunken, wobei die anderen Verwaltungsaufwendungen um TEUR 1.055 gestiegen sind. Die Steigerung bei den anderen Verwaltungsaufwendungen ist im Wesentlichen auf höhere Datenverarbeitungskosten, Reisekosten, Porto- und Telefonkosten, Prüfungs- und Beratungskosten, Instandhaltungskosten und Aufwendungen für Spenden zurückzuführen. Das Betriebsergebnis vor Bewertung sinkt im Vorjahresvergleich um TEUR 3.108 oder 23,5%. Hier ist zu berücksichtigen, dass das Vorjahresergebnis durch einen Einmaleffekt aus der Zahlung von Versicherungsleistungen aufgrund von Flutschäden beeinflusst wurde. Das Bewertungsergebnis verbessert sich gegenüber dem Vorjahr um TEUR 6.474 auf TEUR 300. Die Bewertung der Wertpapiere hat 2022 zinsinduzierte Abschreibungen verursacht, die 2023 nicht mehr notwendig waren und teilweise bereits aufgeholt werden konnten. Dies führt insgesamt dazu, dass das Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit TEUR 3.366 bzw. 47,6 % über dem des Vorjahres liegt. Unsere Prognosen gingen von einem geringeren Ergebnis aus. Das höher ausfallende Ergebnis ist zum einen auf das gestiegene Zinsniveau und das damit günstiger ausfallende Zinsergebnis, zum anderen auf das gegenüber dem Vorjahr verbesserte Bewertungsergebnis zurückzuführen. b) Finanzlage Kapitalstruktur Die VR-Bank Nordeifel eG refinanziert sich zum größten Teil über Kundeneinlagen. Zum Bilanzstichtag entsprechen die Kundeneinlagen 80,1 % der Bilanzsumme. Bezogen auf das Kundengeschäft liegt ein Passivüberhang von Mio. EUR 132,3 (Vorjahr: Mio. EUR 146,5) vor. Zusammen mit dem Eigenkapital und dem Fonds für allgemeine Bankrisiken (Passivposten 11 und 12) liegt der Anteil an der Passivseite bei 89,3 %. Die vertragliche Kapitalbindung ist auf der Passivseite kürzer als auf der Aktivseite. Hieraus ergibt sich ein theoretisches Refinanzierungsrisiko. Dem steht die überwiegend kleinteilige Einlagenstruktur im Kundengeschäft entgegen. Gleichzeitig ist die VR-Bank Nordeifel eG Teil des Liquiditätsverbundes der Genossenschaftlichen FinanzGruppe und verfügt daher über eine stabile Finanzierungsstruktur außerhalb des Kapitalmarktes. Investitionen Im Geschäftsjahr wurden weitere Investitionsvorhaben von größerem Umfang im Zusammenhang mit den (Wiederaufbau-) Maßnahmen aus der Beseitigung von Flutschäden durchgeführt. Darüber hinaus bestanden zum Abschlussstichtag keine wesentlichen Investitionsverpflichtungen. Die Schäden an eigenen Objekten und Einrichtungen, die mit der Flutkatastrophe zusammenhängen, sind aktuell noch nicht vollständig behoben. Wir haben eine Bestandaufnahme vorgenommen und befinden uns zum Teil in der Finalisierung der Maßnahmen. Bis zur vollständigen Behebung haben und werden wir uns angemessener Übergangslösungen bedienen. Außerdem plant die Bank den Neubau einer Hauptstelle in Kall, in dem alle Zentralabteilungen an einem Ort zusammengeführt werden sollen. Liquidität Die Liquiditätslage stellt sich als geordnet dar. Die Geschäfts- und Refinanzierungsstruktur der Bank ist maßgeblich geprägt durch das Kundengeschäft als Basis der Liquiditätsausstattung. Die Zahlungsfähigkeit unseres Instituts war im abgelaufenen Geschäftsjahr nach Art, Höhe und Fristigkeit gegeben. Die monatlichen Meldungen der Liquidity Coverage Ratio (LCR) wiesen im Berichtszeitraum einen Wert von mindestens 137,2 % aus. Zum Bilanzstichtag lag die Stresskennzahl bei 146,8 %. Die vierteljährlichen Meldungen der Net Stable Funding Ratio (NSFR) wiesen im Berichtszeitraum einen Wert von mindestens 120,4 % aus. Zum Bilanzstichtag lag die Kennzahl bei 120,4 %. Bei Liquiditätsschwankungen kann die Bank auf hochliquide Aktiva sowie ausreichende Liquiditätsreserven auch in Form von Bankguthaben bei der DZ BANK AG oder Bundesbank zurückgreifen. Durch die Einbindung in die Genossenschaftliche FinanzGruppe sowie den genossenschaftlichen Liquiditätsverbund bestehen weitere Refinanzierungsmöglichkeiten. Vor diesem Hintergrund ist die Fähigkeit der Kreditgenossenschaft zur Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen jederzeit gesichert. Liquiditätsbelastungen aus außerbilanziellen Verpflichtungen mit wesentlichem Charakter haben sich nicht ergeben. c) Vermögenslage Die Eigenkapitalstruktur der Bank ist geprägt von Geschäftsguthaben der Mitglieder, nachrangiger Verbindlichkeiten, Fonds für allgemeine Bankrisiken und erwirtschafteten Rücklagen. Im Geschäftsjahr wurde das Eigenkapital durch Zuführung zu den Rücklagen, zum Fonds für allgemeine Bankrisiken sowie Zunahme der Geschäftsguthaben gestärkt. Der Anteil des bilanziellen Eigenkapitals (Passivposten 9, 11 und 12) an der Bilanzsumme liegt zum Bilanzstichtag bei 9,4 % (Vorjahr: 8,5 %). Absolut betrachtet haben sich die Positionen von TEUR 80.437 auf TEUR 88.178 erhöht. Die in unserem Institut getroffenen Vorkehrungen zur ordnungsgemäßen Ermittlung des (harten) Kernkapitals und des Ergänzungskapitals im Rahmen der bankaufsichtlichen Meldungen sind angemessen. Nach den vertraglichen sowie satzungsmäßigen Regelungen erfüllen die angesetzten Kapitalinstrumente die Anforderungen der CRR zur Anrechnung als aufsichtsrechtlich anerkanntes Kern- und Ergänzungskapital. Die relevanten Vorgaben des KWG sowie der CRR wurden eingehalten. Die Kapitalrendite gemäß § 26a Abs. 1 Satz 4 KWG beläuft sich auf 0,15 % (Vorjahr: 0,14 %). Das bilanzielle Eigenkapital sowie die Eigenmittelausstattung und Kapitalquoten stellen sich gegenüber dem Vorjahr wie folgt dar:
1) Hierzu rechnen die Passivposten 9 (Nachrangige Verbindlichkeiten), 11 (Fonds für allgemeine Bankrisiken) und 12 (Eigenkapital). Die Wertpapieranlagen der Genossenschaft entwickelten sich wie folgt:
Die im Bestand befindlichen Wertpapiere im Aktivposten 5 wurden überwiegend der Liquiditätsreserve zugeordnet und sind nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Darüber hinaus wurden Wertpapiere von Emittenten der genossenschaftlichen FinanzGruppe (teilweise) mit Nachrangklausel sowie Wertpapiere von erstklassiger Liquidität dem Anlagevermögen zugeordnet und nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet. Im Geschäftsjahr wurden dadurch Abschreibungen von TEUR 1.600 vermieden. Der Aktivposten 6 beinhaltet Anteile an Investment- und Immobilienfonds welche der Liquiditätsreserve zugeordnet sind. Überschüssige Liquidität sowie durch Fälligkeiten oder Verkäufe frei gewordene Mittel im Wertpapierportfolio wurden in höher verzinsliche Wertpapiere neu investiert. Insgesamt wurde das Wertpapierportfolio weiter ausgebaut. Bei den Anlagen wurde auf eine Ausgewogenheit zwischen Bonität, Rentabilität und Liquidität geachtet. 5. Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage Insgesamt beurteilen wir die Geschäftsentwicklung und die wirtschaftliche Lage unseres Hauses im Vergleich zum Vorjahr als weiterhin angemessen. Aufgrund des schwierigen gesamtwirtschaftlichen Umfelds konnte das geplante Volumenswachstum nicht erreicht werden. Allerdings konnte das gestiegene Zinsniveau zu einer Steigerung der Rentabilität des Geschäfts genutzt werden. Sowohl beim Kreditgeschäft als auch im Einlagengeschäft wurden die Ergebniserwartungen aus der Eckwertplanung übertroffen. Die Vermögenslage der Bank zeichnet sich unverändert durch eine angemessene Eigenkapitalausstattung aus. Die aufsichtsrechtlichen Anforderungen wurden sowohl im Vorjahr als auch im Geschäftsjahr eingehalten. Für erkennbare und latente Risiken in den Kundenforderungen sind Wertberichtigungen gebildet. Dem allgemeinen Kreditrisiko ist durch Abzug von Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen worden. Die Finanzlage und Liquiditätsausstattung entsprechen den aufsichtsrechtlichen und betrieblichen Erfordernissen. Die Ertragslage konnte gegenüber dem Vorjahr insgesamt gesteigert werden und wird unsererseits als angemessen bewertet. C. Risiko- und Chancenbericht Risikomanagementsystem und -prozess Die Geschäfts- und Risikostrategie basiert auf einem Strategieprozess und ist ausgerichtet auf das Kundengeschäft mit Mitgliedern und Kunden aus unserer Region. Wesentliche Bestandteile der Geschäftsstrategie sind die aus den wesentlichen Geschäftsaktivitäten der Bank abgeleiteten Teilstrategien für die wesentlichen Geschäftsaktivitäten. Konsistent zu unserer Geschäfts- und Risikostrategie wurde eine Unternehmensplanung entwickelt, die eine langfristige und umfassende Begleitung unserer Mitglieder und Kunden im Hinblick auf Finanzierungswünsche, Vermögensanlagen und Dienstleistungen rund um den Zahlungsverkehr sicherstellt. Mit Hilfe einer strategischen Eckwert- und Kapitalplanung für einen Zeitraum von 5 Jahren, steuern wir die Entwicklung unseres Instituts. Die Annahmen für die Markt- und Volumenentwicklungen erfolgen hierbei durch Experten auf Basis von Marktprognosen. Die abgeleiteten Ertrags- und Vermögenswirkungen werden anhand von Simulationsrechnungen mit Unterstützung der Steuerungssoftware VR-Control ermittelt. Die Geschäfts- und Risikostrategie sowie die Teilstrategien werden im Rahmen des von uns festgelegten Strategieprozesses regelmäßig und ggf. anlassbezogen überprüft. Das von uns verwendete Strategiemodell zeigt den organisatorischen Rahmen für die Strategie(über)prüfung und für die Vernetzung der strategischen und operativen Gesamtbanksteuerung auf. Ziel unserer Risikostrategie ist nicht die Vermeidung von Risiken, sondern das bewusste Eingehen von Risiken unter Ertragsgesichtspunkten sowie der Wahrung eines angemessenen Chancen-Risiko-Profils unserer Risikopräferenz entsprechend. Wir haben ein System zur Früherkennung von Risiken implementiert. Vor dem Hintergrund wachsender Komplexität der Märkte im Bankgeschäft sehen wir dies als eine zentrale Aufgabe an. Die zuständigen Organisationseinheiten berichten unmittelbar an den Vorstand. In diesem Rahmen ist ein Risikocontrolling- und Managementsystem mit entsprechenden Instrumenten eingerichtet, um bei Bedarf gegensteuernde Maßnahmen einleiten zu können. Unsere Entscheidungsträger werden durch das interne Berichtssystem über die Geschäfts- und Risikoentwicklung frühzeitig informiert, um bei Bedarf Maßnahmen zur Gegensteuerung ergreifen zu können. Ziel des Risikomanagements unserer Bank ist es, Risiken, die den Erfolg wesentlich beeinflussen oder gar den Fortbestand gefährden können, frühzeitig zu erkennen sowie umfassend zu messen, zu überwachen und zu steuern. Integraler Bestandteil ist dabei die fortlaufende Sicherstellung der Risikotragfähigkeit. Die Planung und Steuerung der Risiken erfolgt auf Basis der Risiko- und Liquiditätstragfähigkeit der Bank unter Berücksichtigung der Geschäfts- und Risikostrategie. Zur Bestimmung unserer Risikotragfähigkeit haben wir zum 1. Januar 2023 auf die normative und ökonomische Perspektive als komplementäre, sich ergänzende Ansätze umgestellt. Unsere zur Risikotragfähigkeitssteuerung eingesetzten Methoden und Verfahren berücksichtigen somit das Ziel der Fortführung unseres Instituts (normative Perspektive), als auch den Schutz unserer Gläubiger vor Verlusten aus ökonomischer Sicht (ökonomische Perspektive). Die Risikotragfähigkeit in der normativen Perspektive, die einen periodischen Steuerungskreis darstellt, zielt auf die Fortführung der operativen Geschäftstätigkeit. In der normativen Perspektive betrachten wir die Einhaltung regulatorischer Anforderungen. Diese umfassen insbesondere die Kapitalgrößen wie Kapitalanforderungen sowie Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals wie beispielsweise die Höchstverschuldungsquote und die Großkreditgrenzen. Die Risikotragfähigkeit ist demnach gegeben, sofern der ermittelte Kapitalbedarf die Einhaltung der Kapitalquoten bewirkt und sämtliche Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals erfüllt werden. Die normative Perspektive bilden wir ausgehend von der Gesamtbankplanung über einen Zeithorizont von 5 Jahren ab. In dieser wird die Entwicklung des regulatorischen Kapitalbedarfs im Rahmen einer mehrjährigen Kapitalplanung bestimmt. Neben einem Planszenario werden mögliche abweichende Entwicklungen wie Bonitätsverschlechterungen im Kundenkreditgeschäft in einem adversen Szenario berücksichtigt. Die Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive zielt auf den Schutz der Gläubiger ab. In der ökonomischen Perspektive, die in unserem Institut barwertig ermittelt wird, werden das Risikodeckungspotenzial und die konsistent dazu ökonomisch ermittelten Risiken gegenübergestellt. Die ökonomische Risikotragfähigkeit ist demnach gegeben, wenn die barwertigen Risiken durch das Risikodeckungspotenzial laufend gedeckt sind. Die Bewertung des Risikodeckungspotenzials erfolgt unabhängig von Rechnungslegungskonventionen und aufsichtlichen Eigenmittelanforderungen. Ausgangspunkt bei der barwertigen Ermittlung des Risikodeckungspotenzials ist der Barwert (Marktwert) sämtlicher Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Dabei werden auch außerbilanzielle Größen berücksichtigt. Auf Basis des ermittelten Risikodeckungspotenzials legen wir im Rahmen unseres Strategie- und Limitierungsprozesses einmal im Jahr unser Gesamtbankrisikolimit fest. Wir stellen dabei sicher, dass genügend freies Risikodeckungspotenzial zur Verfügung steht, um zukünftige Wertschwankungen aufzufangen. Die Risikomessung für die in der ökonomischen Perspektive der Risikotragfähigkeit berücksichtigten Risikoklassen erfolgt mithilfe geeigneter Value-at-Risk (VaR)-Modelle mit einem Konfidenzniveau von 99,9 % mit einem Risikobetrachtungshorizont von einem Jahr. Bei den Risikoklassen, für die kein statistisches Verlustverteilungsmodell verwendet wird, erfolgt eine expertenbasierte Risikoeinschätzung, die dem Ausmaß nach dem 99,9 %-Quantil entspricht. Die Risikoaggregation erfolgt ohne Berücksichtigung von Korrelationen zwischen den einzelnen Risikoarten additiv. Die Ermittlung der Liquiditätstragfähigkeit erfolgt ebenfalls in einer normativen und einer ökonomischen Perspektive anhand von aufsichtsrechtlichen Liquiditätskennzahlen sowie einer Überwachung des Überlebenshorizonts. In der normativen Perspektive wird das Ziel verfolgt, kurzfristig und in unserer mehrjährigen Geschäftsplanung die aufsichtsrechtlichen Liquiditätsanforderungen einzuhalten. Dazu werden hochliquide Vermögenswerte den aufsichtsrechtlichen Nettomittelabflüssen gegenübergestellt. Für die Steuerung der normativen Liquiditätstragfähigkeit verwenden wir die aufsichtsrechtlich vorgegebene Kennzahl Liquidity Coverage Ratio (LCR). Die LCR betrug zum Berichtsstichtag 146,8 %. Zusätzlich wird die Net Stable Funding Ratio (NSFR) als normative Mindestgröße in der Banksteuerung berücksichtigt. Diese zeigt das Verhältnis von verfügbarer zur erforderlichen stabilen Refinanzierung auf. Die NSFR betrug zum Berichtsstichtag 120,4 %. Die Offenlegung der Risikomanagementziele und -politik entsprechen den Anforderungen des Artikels 435 CRR. Die Risikomanagementziele und -strategien werden dem Aufsichtsrat zur Kenntnis gegeben und mit diesem erörtert. Die eingerichteten Systeme und Verfahren des Risikomanagements sind dem Profil und der Geschäfts- und Risikostrategie der Bank sowie ihrer Größe angemessen und entsprechen den Anforderungen der MaRisk. Risiken Als Risiko definieren wir die negative Abweichung vom erwarteten Ergebnis bzw. Planwert aufgrund von Unsicherheit. Zur Beurteilung der Wesentlichkeit von möglichen Risiken verschafft sich unsere Geschäftsleitung, einmal im Jahr im Rahmen der Risikoinventur sowie anlassbezogen, einen Überblick über die Risiken unserer Bank auf Gesamtinstitutsebene. Dabei werden auch übergreifende Risiken wie das Modell-, Reputations- und Nachhaltigkeitsrisiko sowie Risikokonzentrationen in der Wesentlichkeitsbewertung der einzelnen Risikoklassen berücksichtigt. Zum Abschlussstichtag werden das Kreditrisiko, das Marktrisiko, das operationelle Risiko sowie das Liquiditätsrisiko als wesentliche Risiken bewertet. Bestandsgefährdende Risiken (wesentliche Risiken mit hohen Auswirkungen) sind auch aufgrund der Zugehörigkeit zur kreditgenossenschaftlichen Sicherungseinrichtung nicht bekannt. Kreditrisiko Das Kreditrisiko beschreibt die Gefahr, dass Verluste oder entgangene Gewinne aufgrund des Ausfalls von Geschäftspartnern, der Ratingmigration und/oder der adressbezogenen Spreadveränderung das erwartete Maß übersteigen. Es umfasst das Kreditrisiko im Kundengeschäft sowie im Eigengeschäft und in Fonds. Darüber hinaus definieren wir unser Beteiligungsrisiko als Teil des Kreditrisikos. Das Kreditrisiko stellt für uns als Bank ein wesentliches Risiko dar. Zur Steuerung des Kreditrisikos setzen wir im Kundengeschäft Ratingsysteme zur Beurteilung der Bonität einzelner Engagements ein (im wesentlichen VR-Rating). Mit Hilfe der Steuerungssoftware VR-Control können wir ungünstige Entwicklungen im Kreditportfolio rechtzeitig identifizieren und frühzeitig Maßnahmen einleiten. Die Bank ermittelt mindestens vierteljährlich mit Hilfe des Moduls Kreditportfoliomodell für Kundengeschäfte (KPM-KG) unter VR-Control einen erwarteten und einen unerwarteten Verlust (Credit-Value-at-Risk) aus dem Kundenkreditgeschäft. Die Berechnung erfolgt unter Annahme eines Konfidenzniveaus von 99,9 % in einem mehrstufigen Verfahren, dem sowohl die aggregierten Blankoanteile in den Risikoklassen bzw. -gruppen des Forderungsbestandes als auch Ausfallwahrscheinlichkeiten und Branchenparameter zugrunde liegen. Um Klumpen- und Konzentrationsrisiken zu begrenzen, haben wir für risikorelevante Merkmale Limite definiert, deren Einhaltung wir regelmäßig überwachen. Das Kreditrisiko der Eigenanlagen ermitteln wir im Rahmen der Risikotragfähigkeitskonzeption vierteljährlich mit Hilfe des Kreditportfoliomodells für Eigengeschäfte (KPM-EG). Die Berechnungen basieren auf verschiedenen Marktpartnersegmenten, die differenzierte Spread- und Ratingmigrationen, Spreadverteilungen sowie Migrationsmatrizen aufweisen. Die Berechnung erfolgt mit einem Konfidenzniveau von 99,9 %. Risikoentwicklungen werden überwacht. Turbulenzen an den Finanzmärkten begegnen wir durch eine breite Streuung der Eigenanlagen, Diversifikation in viele Anlageklassen, Limitierung der einzelnen Bönitätsstufen, Festlegung von Emittentenlimiten und Kauf von Wertpapieren nur im Investmentgrade-Bereich. Die Beteiligungen unseres Hauses haben einen wesentlichen Umfang, betreffen aber hauptsächlich strategische Beteiligungen an Unternehmen der genossenschaftlichen Finanzgruppe, insbesondere der DZ BANK AG bzw. der entsprechenden Holdings. Das Kreditrisiko aus Beteiligungen wird auf Basis einer Expertenschätzung bzw. anhand pauschaler Risikowerte berechnet. Kreditrisiken der Fonds werden anhand von Risikoinformationen der Fondsgesellschaft Union Investment mit einem Konfidenzniveau von 99,9 % berechnet und sind im Kreditrisiko limitiert. Die Risikoprämienbarwerte für das Kunden- sowie das Eigengeschäft werden als Abzugsposten bei der Ermittlung des Risikodeckungspotentials berücksichtigt. Zum Stichtag 31.12.2023 ist das Risikolimit für Kreditrisiken zu 60,5 % ausgelastet. Marktrisiken Das Marktpreisrisiko beschreibt die Gefahr, dass aufgrund nachteiliger Veränderungen von Marktpreisen oder preisbeeinflussenden Parametern Verluste entstehen können. Marktrisiken umfassen Zins-, Aktien- und Währungsrisiken sowie sonstige Marktrisiken. Im Rahmen des Risikomanagements werden die Marktpreisrisiken unterschieden in Marktrisiken als Zinsrisiko (Direktbestand und Fonds), als Aktienrisiko (Direktbestand und Fonds) und sonstige Marktrisiken. Das Zinsrisiko sowie das Aktienrisiko stuft die Bank anhand der Risikoinventur als aufsichtsrechtlich und betriebswirtschaftlich wesentlich ein. Für die Beurteilung des Zinsrisikos wird das Barwertkonzept eingesetzt. Für die wesentlichen variablen Positionen des strategischen Zinsbuchs hat die Bank Ablauffiktionen auf Grundlage gleitender Durchschnitte ermittelt. Die Risiken werden nach der Veränderung des Barwertes des Zinsbuches mit dem Value-at-Risk-Ansatz (VaR) gemessen. Der VaR für das strategische Zinsbuch basiert auf der historischen Simulation mit einem Beobachtungszeitraum von 2.500 Tagen. Das Konfidenzniveau ist mit 99,9 % bei einer Haltedauer von 250 Tagen festgelegt. Ein Aktienrisiko für den Direktbestand ist zwar limitiert, es liegt zum 31.12.2023 jedoch kein Aktien-Direktbestand vor. Die Berechnung des Aktienrisikos erfolgt mit Hilfe von VaR-Kennzahlen auf den Basiswert mit einem Konfidenzniveau von 99,9 %. Die Marktrisiken der Fonds werden anhand der Risikoinformationen der Fondsgesellschaft Union Investment mit einem Konfidenzniveau von 99,9 % berechnet und sind im Marktrisiko limitiert. Zum Stichtag 31.12.2023 ist das Risikolimit für Marktrisiken zu 65,4 % ausgelastet. Liquiditätsrisiko Liquiditätsrisiken können grundsätzlich in der Form des Zahlungsunfähigkeitsrisikos, des Refinanzierungskostenrisikos und des Marktliquiditätsrisikos auftreten. Zahlungsunfähigkeitsrisiken treten ein, wenn Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht oder nicht in ausreichender Höhe erfüllt werden können. Refinanzierungsrisiken entstehen, wenn die Liquidität nicht zu den erwarteten Konditionen beschafft werden kann oder die Refinanzierungsmittel nicht im erforderlichen Umfang zur Verfügung stehen. Marktliquiditätsrisiken treten ein, wenn Anlagen nicht zum gewünschten Zeitpunkt oder in der geplanten Höhe liquidiert werden können. Liquiditätsablaufbilanzen dienen als Frühwarnindikator für eine mögliche Zahlungsunfähigkeit und stellen dabei insbesondere den Überlebenshorizont dar. Stresstests für einen Zeitraum bis zu drei Jahren führen wir anhand institutseigener, marktweiter und kombinierter Szenarien für Liquiditätsrisiken durch. Durch die Anrechnung auf die Liquiditätspuffer wird auf dieser Grundlage der Überlebenshorizont ermittelt. Dabei werden auch adverse Entwicklungen außerhalb unseres Erwartungshorizontes reflektiert. Das Liquiditätsrisiko wird anhand der aufsichtsrechtlichen Liquiditätskennzahl Liquidity Coverage Ratio (kurz: LCR) überwacht. Wir haben Risikotoleranzen für die LCR-Kennziffer bei 130,0 % (Ambitionsniveau) und 110,0 % (Handlungsschwelle) definiert. Für die Net Stable Funding Ratio (kurz: NSFR) haben wir ebenfalls Risikotoleranzschwellen eingeführt. Diese liegen bei 120,0 % (Ambitionsniveau) und 110,0 % (Handlungsschwelle). Die Bank erachtet das allgemeine Liquiditätsrisiko (Zahlungsunfähigkeitsrisiko) als wesentlich im Sinne des Aufsichtsrechts und betriebswirtschaftlich als nicht wesentlich. Die übrigen Liquiditätsrisiken sind gemäß institutsindividueller Risikoinventur insgesamt unwesentlich. Die Anrechnung der Liquiditätsrisiken erfolgt im Rahmen des Risikotragfähigkeitskonzeptes der Bank in Form eines Abzugsposten für Liquiditätskosten bei der Ermittlung des Risikodeckungspotenzials. Es wird eine Barwertdifferenz für das relevante Zinsbuch der Liquiditätsrisiken berechnet. Dabei errechnet sich die Barwertdifferenz aus dem Unterschied zwischen der Bewertung des relevanten Zinsbuchs mit der liquiditätsrisikofreien Zinsstruktur "Swap-6-Monats-Tenor" und der liquiditätsbehafteten "DZ-Bank-Refi-Zinsstruktur". Operationelles Risiko Operationelle Risiken betreffen die Gefahr von Verlusten, die infolge der Unzulänglichkeit oder des Versagens von internen Prozessen, Menschen oder Systemen oder infolge externer Ereignisse (inkl. Rechtsrisiken und dolosen Handlungen) eintreten. Die Bank hat eine einheitliche Festlegung und Abgrenzung der operationellen Risiken zu den anderen betrachteten Risikokategorien vorgenommen und diese in den Organisationsrichtlinien fixiert und kommuniziert. Die Abgrenzung umfasst auch den Umgang mit nicht eindeutig zuordenbaren Schadensfällen, Beinaheverlusten und damit zusammenhängenden Ereignissen. Wesentliche operationelle Risiken werden anlassbezogen oder mindestens jährlich identifiziert und analysiert. Hierzu wird auf eine Schadensfalldatenbank zurückgegriffen, in die eingetretene Schäden eingestellt werden. Weiterhin wird eine Expertenschätzung (Self-Assessment der Risikoverantwortlichen) durchgeführt. Das IT-Risiko stellt ein spezielles operationelles Risiko dar. Hier betrachten wir insbesondere die Teilbereiche "Zentrales Rechenzentrum" und "IT-Risiken Bank". Über die IT-Risiken, die das Rechenzentrum betreffen, erhalten wir regelmäßige Berichte vom lT-Dienstleister einschließlich Darstellung der eingeleiteten Maßnahmen bei Problemen. Über die Beseitigung der im Rahmen von Sonderprüfungen durch die Finanzaufsicht ermittelten Mängel beim IT-Dienstleister wurde zeitnah an Vorstand und Aufsichtsrat berichtet. Die vereinbarte Meilensteinplanung wurde eingehalten. Für alle wesentlichen Schadensereignisse in Bezug auf bankinterne IT-Risiken besteht ein umfassender Versicherungsschutz. Betriebliche Notfallplanungen wurden insbesondere auf die Anforderungen aus dem lT-Bereich abgestimmt. Rechtlichen Risiken begegnen wir durch die Verwendung der im Verbund entwickelten Formulare, die Inanspruchnahme juristischer Beratung im Fall von Rechtsstreitigkeiten. Für operationelle Risiken werden angemessene Beträge in der Berechnung der Risikotragfähigkeit im Rahmen der Gegenüberstellung von Limiten und Risikowerten berücksichtigt. Anhand der Risikoinventur stufen wir operationelle Risiken als aufsichtsrechtlich und betriebswirtschaftlich wesentlich ein. Zum Stichtag 31.12.2023 ist das Risikolimit für operationelle Risiken zu 67,8 % ausgelastet. Weitere Risiken Unter dieser Kategorie analysieren wir alle nicht bankspezifischen Risiken. Besondere Aufmerksamkeit widmen wir dabei dem Geschäfts-/Vertriebsrisiko, dem Reputationsrisiko, dem strategischen Risiko, dem Produktivitätsrisiko, dem Sachwertrisiko, dem Pensionsrisiko und dem Modellrisiko. Die Wesentlichkeit dieser Risiken überprüfen wir regelmäßig und anlassbezogen. Aktuell stufen wir alle sonstigen Risiken als unwesentlich ein. Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten Die VR-Bank Nordeifel eG setzt zur dynamischen Zinsrisikosteuerung auf Gesamtinstitutsebene (Aktiv- Passiv-Steuerung) Zinssicherungsinstrumente ein. Dazu hat sie mit der genossenschaftlichen Zentralbank Zinsswaps abgeschlossen. Die Zinssicherungsinstrumente reduzieren die Sensitivität des Zinsbuches der Bank. Für die Ermittlung eines möglichen Rückstellungsbedarfes wird ein Rückstellungstest gemäß IDW RS BFA 3 vorgenommen. Gesamtbild der Risikolage Auf Grundlage unserer Verfahren des Risikomanagements zur Ermittlung der Risiken sowie des Risikodeckungspotenzials ist die Risikotragfähigkeit in den von uns simulierten Standard- und Stressszenarien gegeben. Das festgelegte Gesamtrisikobudget wurde im Jahr 2023 eingehalten. Zum Stichtag 31.12.2023 ist das Gesamtbanklimit zu 62,6 % ausgelastet. Die Risikotragfähigkeit ist angesichts der laufenden Ertragskraft und der Vermögens-/Substanzsituation im Berichtszeitraum voll umfänglich gegeben. Zum 31.12.2023 bestehen Eigenmittelanforderungen in Form des Gesamtrisikobetrages von TEUR 511.541. Dem stehen Eigenmittel in Höhe von TEUR 85.962 gegenüber. Insgesamt sind die Risiken, insbesondere die Marktrisiken, zum Stichtag 31.12.2023 im Vergleich zum Vorquartal gesunken, da nach dem Zinsanstieg auf dem nun erreichten Zinsniveau keine weiteren deutlichen Zinsanstiege erwartet werden. Im Bereich der Liquidität kann der vorgehaltene Liquiditätspuffer effizient und flexibel, je nach Kapitalmarktsituation und Geschäftsentwicklung, genutzt werden. Gesamtwirtschaftlich und damit auch auf die Risiko- und Ertragslage der Bank bezogen können sich Chancen ergeben, wenn eine spürbare Belebung der Wirtschaft einsetzt. Ein maßgeblicher Treiber hierfür könnte eine abklingende Preissteigerungsdynamik und/oder die Verbesserung der anhaltenden Probleme im Zusammenhang mit Lieferketten sein. Die Ungewissheit der Entwicklung der globalen Weltwirtschaft auf Grund des Russland-Ukraine-Krieges und den weiteren schwelenden Konflikten kann aber auch zu einer deutlich stärkeren Eintrübung der konjunkturellen Rahmbedingungen als erwartet führen. Hierin sehen wir das Risiko, dass die Risikovorsorge im Kreditgeschäft in Folge von steigenden Insolvenzen und/oder Arbeitslosenquoten über den Planwert hinaus belastet werden könnte. Zum 01. Januar 2023 hat die Bank ihre Risikosteuerungs- und -controllingprozesse auf eine ökonomische sowie normative Perspektive umgestellt. Die Erkenntnisse aus der Parallelphase hinsichtlich der Risikolage der Bank haben keine wesentlichen Abweichungen zu dem am Bilanzstichtag 31.12.2022 relevanten GuV-orientierten Steuerungskreis erkennen lassen. D. Prognosebericht Hinsichtlich unserer Prognose gehen wir weiterhin von schwierigen Rahmenbedingungen und einer angespannten, ggf. sich verschärfenden, Wettbewerbssituation aus. Unsere Eckwertplanung für 2024 basiert auf folgenden wesentlichen Annahmen: Der Zinsüberschuss soll unter der Prämisse eines konstanten Zinsniveaus, in Teilen des Kundeneinlagengeschäfts mit Nachholeffekten aufgrund des gestiegenen Zinsniveaus auf TEUR 17.306 fallen. Im bilanzwirksamen Kundenkreditgeschäft wird in 2024 ein Wachstum von 0,6 % und im Kundeneinlagengeschäft ein Volumensrückgang von -0,5 % erwartet. Daneben sehen wir einen auf TEUR 6.718 steigenden Provisionsüberschuss vor. Der in der Planung zugrunde gelegte Zuwachs soll insbesondere durch Verbundprovisionen, Provisionen aus der Immobilienvermittlung sowie den Zahlungsverkehrsprovisionen durch ein Projekt zur Anpassung der Kontomodelle im Privat- und Firmenkundenbereich realisiert werden. Beim Personalaufwand haben wir bis zum Ablauf des Tarifvertrages die bekannten Gehaltsteigerungen, danach eine Steigerung der Gehälter durch Tarifanpassungen sowie individuelle Gehaltsveränderungen und, auf Basis von gutachterlichen Hochrechnungen, die Entwicklung der Altersvorsorgeverträge berücksichtigt. Dadurch soll der Personalaufwand auf TEUR 9.800 steigen. Die Höhe der Sachaufwendungen soll im Jahr 2024 auf Basis detaillierter Budgets auf TEUR 6.750 ansteigen. Hervorzuheben sind dabei höhere Aufwendungen aus der Inflationsdynamik aber auch aus der Umsetzung geplanter Projekte sowie Wiederaufbaumaßnahmen. Das Gesamtergebnis vor Steuern wird sich gemäß unserer Erwartungen und Planungen für 2024 absolut auf TEUR 6.887 bzw. 0,75 % der dBS entwickeln. Damit liegen unsere Erwartungen über unserer strategischen Zielgröße von 0,50 % der dBS. Neben den bereits aufgeführten erwarteten Ergebnisentwicklungen, gehen wir in der Planung von einem negativen Bewertungsergebnis im Kundenkreditbereich von TEUR 840 aus, das auf die Unsicherheiten aus der wirtschaftlichen Situation und der damit zusammenhängenden Folgen auf unser Kundenkreditportfolio zurückzuführen ist. Die Cost-Income-Ratio wird sich unserer Erwartung nach in 2024 auf 71,4 % verändern. Aus der Kapitalplanung für die nächsten fünf Jahre ergeben sich für das geplante Wachstum im Kreditgeschäft unter der Prämisse von Rücklagenzuführungen derzeit keine Erkenntnisse für zusätzlichen Kapitalbedarf. Dabei wurde angenommen, dass die aktuellen aufsichtsrechtlichen Anforderungen im Folgejahr, im Wesentlichen durch die Umsetzung der CRR III, ansteigen werden und danach konstant fortbestehen. Die für 2024 geplante Gesamtkapitalquote soll mit 16,28 % im Vergleich zum Geschäftsjahr 2023 auf einem höheren Niveau liegen und weiterhin die erwartete gesetzliche Mindestquote von 11,98 % übersteigen.
Schleiden, 14. Mai 2024 VR-Bank Nordeifel eG Der Vorstand Mark Heiter Kai Zinken 1. Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023VR-Bank Nordeifel eG, SchleidenGenossenschaftsregisternummer 235 beim Amtsgericht DürenAktivseite
2. Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023
3. Anhang für das Geschäftsjahr 2023VR-Bank Nordeifel eG, SchleidenA. Allgemeine Angaben Die VR-Bank Nordeifel eG mit Sitz in Schleiden ist beim Amtsgericht Düren unter der Genossenschaftsregisternummer 235 eingetragen. Der Jahresabschluss der VR-Bank Nordeifel eG wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierinstitute (RechKredV) aufgestellt. Gleichzeitig erfüllt der Jahresabschluss die Anforderungen des Genossenschaftsgesetzes (GenG) und der Satzung der Bank. B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden entspricht den allgemeinen Bewertungsvorschriften der §§ 252 ff. HGB unter Berücksichtigung der für Kreditinstitute geltenden Sonderregelungen (§§ 340 ff. HGB). Gemäß Art. 67 Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch (EGHGB) werden die (nachstehenden) im Jahresabschluss 2010 angewandten Übergangsvorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) (hier: Beibehaltungs- und Fortführungswahlrechte für bestimmte Bilanzposten und Wertansätze) entsprechend der Rechtslage vor Inkrafttreten des BilMoG wie folgt fortgeführt: - Beibehaltung der steuerrechtlichen Abschreibungen (§ 279 Abs. 2 i. V. m. § 254 Satz 1 HGB a. F.) nach Art. 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB Die auf EUR lautende Barreserve wurde mit dem Nennwert angesetzt. Forderungen an Kreditinstitute und an Kunden wurden mit dem Nennwert, wobei der Unterschiedsbetrag zwischen dem höheren Nennwert und dem Auszahlungsbetrag - sofern Zinscharakter vorliegt - in den passiven Rechnungsabgrenzungsposten abgegrenzt wurde. Dieser Unterschiedsbetrag wird grundsätzlich planmäßig, und zwar zeitanteilig, aufgelöst. Anteilige Zinsen, deren Fälligkeit nach dem Bilanzstichtag liegt, die aber am Bilanzstichtag bereits den Charakter von bankgeschäftlichen Forderungen oder Verbindlichkeiten haben, sind dem zugehörigen Aktiv- oder Passivposten der Bilanz zugeordnet. Die bei den Forderungen an Kunden erkennbaren Bonitätsrisiken sind durch Bildung von Einzelwertberichtigungen abgedeckt. Den latenten Risiken im Kreditgeschäft wurde durch die Bildung von Pauschalwertberichtigungen gemäß IDW RS BFA 7 Rechnung getragen. Die Ermittlung der Pauschalwertberichtigung erfolgt zum 31. Dezember 2023 über ein Expected-Credit-Loss-Modell, bei dem ein erwarteter Verlust über einen Betrachtungszeitraum von zwölf Monaten ohne Anrechnung von Bonitätsprämien ermittelt wird. Die Berechnung des erwarteten Verlusts erfolgt unter Berücksichtigung der Ausfallwahrscheinlichkeit, der Verlustquote bei Ausfall sowie der erwarteten Kredithöhe zum Ausfallzeitpunkt für alle unter der Bilanzposition Forderungen an Kunden ausgewiesenen Geschäften sowie für unter der Bilanz auszuweisende Eventualverpflichtungen und anderen Verpflichtungen (einschließlich un- und widerruflicher Kreditzusagen). Auf die Einbeziehung der Forderungen an Kreditinstitute wurde verzichtet, da diese vollständig auf Forderungen an Mitgliedsinstitute der genossenschaftlichen Finanzgruppe sowie gegenüber der Deutschen Bundesbank entfallen. Im Hinblick auf un- und widerrufliche Kreditzusagen und Eventualverpflichtungen erfolgt die bilanzielle Erfassung in Form einer Rückstellung. Zusätzlich bestehen zur Sicherung gegen die besonderen Risiken des Geschäftszweigs Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB und ein Sonderposten für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB. Die wie Umlaufvermögen behandelten festverzinslichen Wertpapiere, Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere wurden nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Dabei wurden die von den "Wertpapiermitteilungen" (WM Datenservice) zur Verfügung gestellten Jahresschlusskurse herangezogen. Die wie Anlagevermögen behandelten Wertpapiere wurden nur bei einer voraussichtlichen dauernden Wertminderung auf ihren niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben (gemildertes Niederstwertprinzip). Die Dauerbesitzabsicht ist dokumentiert. Die Wertpapiere des Anlagevermögens enthalten AT1-Anleihen, Eigenemissionen der DZ BANK AG, im Nominalwert von EUR 5.000.000. Die Anleihen sind mit einer Nachrangklausel ausgestattet. Dabei wird der beizulegende Wert mittels eines Bewertungsmodells ermittelt, wobei die zukünftigen Zins- und Tilgungszahlungen prognostiziert und mit den risiko- und laufzeitadäquaten Zinssätzen auf ihren derzeitigen Barwert abgezinst werden (Discounted-Cashflow-Verfahren). Durch die Anwendung des gemilderten Niederstwertprinzips ist der Bilanzwert des Postens Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere (A 5) um EUR 1.600.001 höher als bei Anwendung des strengen Niederstwertprinzips. Des Weiteren hat sich der Posten Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere (GuV 15) durch die nicht erfolgte Abschreibung um den gleichen Wert besser dargestellt. Anschaffungskosten über pari wurden linear über die Restlaufzeit bis zum niedrigeren Einlösungskurs, jedoch nicht unter den Marktwert am Bilanzstichtag abgeschrieben. Die zinsbezogenen Finanzinstrumente des Bankbuchs, einschließlich der zur Steuerung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos (Aktiv/Passiv-Steuerung) abgeschlossenen Zinsderivate, werden im Rahmen einer Gesamtbetrachtung aller Geschäfte nach Maßgabe von IDW RS BFA 3 n. F. verlustfrei bewertet. Hierzu werden die zinsinduzierten Barwerte den Buchwerten gegenübergestellt. Der sich daraus ergebende positive Differenzbetrag wird anschließend um den Barwert der direkt aus den Zinsprodukten des Bankbuchs resultierenden Gebühren- und Provisionserträge erhöht und um den Risikokostenbarwert im Kundenkreditgeschäft sowie Eigengeschäft und den Bestandsverwaltungskostenbarwert vermindert. Für einen danach eventuell verbleibenden Verlustüberhang wird eine Drohverlustrückstellung gebildet, die unter den anderen Rückstellungen ausgewiesen wird. Nach dem Ergebnis der Berechnungen zum 31. Dezember 2023 war keine Rückstellung zu bilden. Strukturierte Finanzinstrumente, die keine wesentlich erhöhten oder zusätzlichen (andersartigen) Risiken oder Chancen aufweisen, wurden als einheitlicher Vermögensgegenstand nach den allgemeinen Grundsätzen bilanziert und bewertet. Strukturierte Finanzinstrumente, die durch das eingebettete Derivat wesentlich erhöhte oder zusätzliche (andersartige) Risiken und Chancen aufweisen und die nach dem strengen Niederstwertprinzip auf Basis einer Notierung auf einem aktiven Markt bewertet werden, werden als einheitlicher Vermögensgegenstand bilanziert, weil die besonderen Risiken des strukturierten Finanzinstruments durch eine objektivierte Bewertung zutreffend dargestellt werden. Die Beteiligungen und die Geschäftsguthaben bei Genossenschaften sowie die Anteile an verbundenen Unternehmen wurden entsprechend den für das Anlagevermögen geltenden Regeln zu Anschaffungskosten bewertet. Bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung werden Abschreibungen vorgenommen. Die Bewertung des Treuhandvermögens erfolgte zu den Anschaffungskosten bzw. zum Nennwert. Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände und die Sachanlagen wurden zu den Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten und, soweit abnutzbar, unter Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen wurden über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer, die sich grundsätzlich an den von der Finanzverwaltung veröffentlichten Abschreibungstabellen orientiert, bei Gebäuden linear bzw. mit fallenden Staffelsätzen und beim beweglichen Sachanlagevermögen und der Software linear vorgenommen. Bei Mietereinbauten wurde als Nutzungsdauer die Vertragslaufzeit angesetzt, soweit diese kürzer als die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer ist. Erhöhte Absetzungen für Abnutzung und Abschreibungen gemäß § 6b EStG sowie Sonderabschreibungen nach dem Steuerrecht gemäß R 10 EStR für vor dem 1. Januar 2010 angeschaffte Sachanlagen wurden weitergeführt. Die im Geschäftsjahr 2023 angeschafften geringwertigen Wirtschaftsgüter mit einem Netto-Einzelwert bis zu EUR 800 wurden in voller Höhe abgeschrieben. Die Bewertung der sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte nach dem strengen Niederstwertprinzip. Die Unterschiedsbeträge zwischen dem Erfüllungsbetrag und dem niedrigeren Ausgabebetrag von Verbindlichkeiten wurden in den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt. Die Unterschiedsbeträge wurden planmäßig auf die Laufzeit der Verbindlichkeit verteilt. Zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen bestehen zeitliche oder quasi-permanente Differenzen, die sich in späteren Geschäftsjahren abbauen. Bei einer Gesamtdifferenzbetrachtung errechnet sich ein aktiver Überhang von latenten Steuern, der in Ausübung des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht angesetzt wurde. Der Berechnung der Steuerlatenzen wurde ein Steuersatz von 32,31 % zugrunde gelegt. Vermögensgegenstände, die die Voraussetzungen des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB erfüllen, wurden mit den Altersversorgungsverpflichtungen und vergleichbaren langfristigen Verpflichtungen verrechnet. Das Deckungsvermögen mit einem beizulegenden Zeitwert in Höhe von EUR 9.223.728 (Anschaffungskosten in Höhe von EUR 9.223.728) wurde mit dem Erfüllungsbetrag der Altersversorgungsverpflichtungen in Höhe von EUR 5.943.492 saldiert. Bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts der zu verrechnenden Vermögensgegenstände wurde das nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Berücksichtigung des tariflichen Garantiezinses bewertete Deckungskapital einschließlich des verdienten Überschusses angesetzt, das um eventuell vorhandene, noch nicht verdiente Abschluss- und Vertriebskosten erhöht wurde. Ein nach der Saldierung verbleibender Überhang wurde in Höhe von EUR 3.280.236 aktiviert. Aufwendungen und Erträge aus der Abzinsung der Verpflichtungen wurden mit laufenden Erträgen sowie Erfolgsauswirkungen aus Zeitwertänderungen des Deckungsvermögens in Höhe von EUR 125.098 verrechnet. Der Saldo ist unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. Die Passivierung der Verbindlichkeiten erfolgte zu dem jeweiligen Erfüllungsbetrag. Die Bewertung der Treuhandverbindlichkeiten erfolgte zum Erfüllungsbetrag, der mit dem Nennwert der Verpflichtung übereinstimmt. Im passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind im Wesentlichen Disagiobeträge enthalten, die bei Ausreichung von Forderungen in Abzug gebracht wurden. Die Unterschiedsbeträge werden planmäßig auf die Laufzeit der Forderungen verteilt. Die Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem Rechnungszins der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) abgezinst. Den Pensionsrückstellungen liegen versicherungsmathematische Berechnungen auf Basis der "Heubeck-Richttafeln 2018 G" zugrunde. Verpflichtungen aus Pensionsanwartschaften wurden mittels Anwartschaftsbarwertverfahren angesetzt. Laufende Rentenverpflichtungen und Altersversorgungsverpflichtungen gegenüber ausgeschiedenen Mitarbeitern sind mit dem Barwert bilanziert. Für die Pensionsrückstellungen wurden erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen in Höhe von 2,00 % (Vorjahr 2,00 %) bzw. 0,00 % (Vorjahr 0,00 %) und eine Rentendynamik in Höhe von 2,00 % (Vorjahr 2,00 %) gemäß Verbraucherpreisindex bzw. 2,00 % (Vorjahr 2,00 %) gemäß Bankentarif in der Rentenphase zugrunde gelegt. In der Bewertung werden bereits aufgelaufene Inflationseffekte aufgrund nur alle 3 Jahre stattfindender Anpassung gemäß Verbraucherpreisindex rückstellungserhöhend berücksichtigt. Der bei der Abzinsung der Pensionsrückstellungen angewendete Zinssatz von 1,83 % wurde unter Inanspruchnahme der Vereinfachungsregel nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre (im Vorjahr 1,78 %) auf Basis des von der Deutschen Bundesbank per Dezember 2023 ermittelten Zinssatzes festgelegt, dieser beruht auf einem Rechnungszinsfuß gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV). Der aus der Bewertung von Altersversorgungsverpflichtungen nach § 253 Abs. 6 HGB ausschüttungsgesperrte Unterschiedsbetrag beträgt EUR 33.619, diesem stehen ausreichend frei verfügbare Rücklagen gegenüber. Zur Rückdeckung von nicht versicherungsgebundenen Altersversorgungszusagen bestehen Rückdeckungsversicherungen. Nach Maßgabe des IDW RH FAB 1.021 werden für die kongruente Bewertung nach dem Primat der Passivseite die Rückdeckungsversicherungsansprüche in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrags der korrespondierenden Pensionsrückstellung angesetzt. Der Belastung aus Einlagen mit steigender Verzinsung und aus Zuschlägen sowie sonstigen über den Basiszins hinausgehenden Vorteilen für Einlagen wurde durch Rückstellungsbildung in angemessenem Umfang Rechnung getragen. Rückstellungen für Jubiläumszuwendungen wurden mit dem laufzeitabhängigen, durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden mit dem Devisenkassamittelkurs des Bilanzstichtages umgerechnet. Fremdwährungspositionen liegen ausschließlich in Form besonderer Deckung vor. Die sich aus der Währungsumrechnung ergebenden Aufwendungen wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt. Als besonders gedeckt wurden gegenläufige Fremdwährungspositionen angesehen, soweit sie sich betragsmäßig und hinsichtlich ihrer Fristigkeit entsprechen. Negative Zinsen auf finanzielle Vermögenswerte bzw. finanzielle Verbindlichkeiten wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung bei den betreffenden Zinserträgen bzw. Zinsaufwendungen in Abzug gebracht. Der Umfang negativer Zinsen bei den Zinserträgen und Zinsaufwendungen wird in Form von Darunter-Vermerken in der Gewinn- und Verlustrechnung angegeben. Im Falle von Zinsswaps werden die Zahlungsströme je Swapvertrag verrechnet und der verbleibende Saldo vorzeichengerecht als Zinsertrag bzw. -aufwand ausgewiesen. Der Jahresabschluss wurde nach teilweiser Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. C. Entwicklung des Anlagevermögens 2023
D. Erläuterungen zur Bilanz In den Forderungen an Kreditinstitute (A 3) sind EUR 151.625.127 Forderungen an die genossenschaftliche Zentralbank enthalten. In den Forderungen an Kunden (A 4) sind EUR 8.401.898 Forderungen mit unbestimmter Laufzeit enthalten. Von den in der Bilanz ausgewiesenen Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren (A 5) werden im auf den Bilanzstichtag folgenden Geschäftsjahr EUR 17.369.305 fällig. In folgenden Posten sind enthalten:
Im Wertpapierjournal sind die nicht nach dem strengen Niederstwertprinzip bewerteten Wertpapiere des Anlagevermögens besonders gekennzeichnet. Wertpapiere des Anlagevermögens mit einem Zeitwert von EUR 24.639.496 wurden zum Buchwert von EUR 26.239.497 angesetzt. Außerplanmäßige Abschreibungen gemäß § 253 Abs. 3 Satz 6 HGB sind für marktpreisbezogene Wertveränderungen unterblieben, da die Wertminderungen als nicht dauerhaft angesehen werden. Anhaltspunkte dafür, dass die Wertminderung voraussichtlich nicht von Dauer ist, sind, dass die Wertpapiere weiterhin stabile Ratings im Investment Grade ausweisen und keine Bonitätsrisiken bei den Emittenten erkennbar sind. In den Forderungen Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere sind folgende Beträge enthalten, die auch Forderungen an verbundene Unternehmen oder Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, sind:
Beteiligungen von nicht untergeordneter Bedeutung bestehen zum 31. Dezember 2023 wie folgt:
* Es bestehen Gewinnabführungsverträge mit der DZ BANK AG Mit dem unter Buchstabe a) genannten Unternehmen besteht ein Ergebnisabführungsvertrag. Ein Konzernabschluss wurde nicht aufgestellt, weil aufgrund untergeordneter Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (§ 296 Abs. 2 HGB) auf die Aufstellung verzichtet werden konnte. Darüber hinaus bestehen weitere Beteiligungen im Sinne des § 271 Abs. 1 HGB, auf deren Angabe jedoch aufgrund der insgesamt untergeordneten Bedeutung verzichtet wurde. Im Bilanzposten "Treuhandvermögen" (A 9) sind ausschließlich Kredite ausgewiesen, die im eigenen Namen für fremde Rechnung gehalten werden. Bei diesen Treuhandforderungen handelt es sich um Forderungen an Kunden (A 4). Im Bilanzposten "Sachanlagen" (A 12) sind Grundstücke und Bauten, die wir im Rahmen eigener Tätigkeit nutzen, in Höhe von EUR 2.258.988 und Betriebs- und Geschäftsausstattung in Höhe von EUR 690.906 enthalten. In dem Bilanzposten "Sonstige Vermögensgegenstände" (A 13) sind folgende wesentliche Einzelbeträge enthalten:
Im aktiven Rechnungsabgrenzungsposten (A 14) sind Unterschiedsbeträge zwischen dem Ausgabebetrag und dem höheren Erfüllungsbetrag von Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 112 (Vorjahr EUR 392) enthalten. In den folgenden Posten sind Vermögensgegenstände, für die eine Nachrangklausel besteht, enthalten:
In den Vermögensgegenständen sind Fremdwährungsposten im Gegenwert von EUR 583.729 enthalten. Die in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen haben folgende Restlaufzeiten:
Anteilige Zinsen, die erst nach dem Bilanzstichtag fällig werden, wurden nicht nach den Restlaufzeiten gegliedert. Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten weisen folgende Restlaufzeiten auf:
Anteilige Zinsen, die erst nach dem Bilanzstichtag fällig werden, wurden nicht nach den Restlaufzeiten gegliedert. In den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (P 1) sind EUR 81.487.518 Verbindlichkeiten gegenüber der genossenschaftlichen Zentralbank enthalten. Im Bilanzposten "Treuhandverbindlichkeiten" (P 4) sind ausschließlich Refinanzierungsmittel für Kredite ausgewiesen, die im eigenen Namen für fremde Rechnung gehalten werden. Bei diesen Treuhandverbindlichkeiten handelt es sich um Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (P 1). Im Bilanzposten "Sonstige Verbindlichkeiten" (P 5) sind folgende wesentliche Einzelbeträge enthalten:
Im passiven Rechnungsabgrenzungsposten (P 6) sind Disagiobeträge, die bei der Ausreichung von Forderungen in Abzug gebracht wurden, im Gesamtbetrag von EUR 15.528 (Vorjahr EUR 21.933) enthalten. Latente Steuern sind nicht bilanziert. Bei einer Gesamtdifferenzbetrachtung errechnet sich ein aktiver Überhang von latenten Steuern, der in Ausübung des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht angesetzt wurde. Den passiven Steuerlatenzen stehen höhere aktive Steuerlatenzen gegenüber. Im Geschäftsjahr fielen Aufwendungen für nachrangige Verbindlichkeiten (P 9) in Höhe von EUR 45.250 an. Mittelaufnahmen, die 10 % des Gesamtbetrages der nachrangigen Verbindlichkeiten übersteigen, erfolgen zu folgenden Bedingungen:
Eine vorzeitige Rückzahlungsverpflichtung ist ausgeschlossen. Die Verbindlichkeiten sind im Falle des Insolvenzverfahrens oder der Liquidation der Bank erst nach Befriedigung aller nicht nachrangigen Gläubiger zurückzuzahlen. Eine Umwandlung in andere Eigenkapitalformen ist nicht möglich. Für die nachrangigen Verbindlichkeiten gelten die folgenden wesentlichen Bedingungen: Die mit den Gläubigern der nachrangigen Verbindlichkeiten getroffenen Nachrangabreden erfüllen die Voraussetzungen für die Anerkennung als Eigenmittel gemäß Art. 63 CRR. In den nachstehenden Verbindlichkeiten sind folgende Beträge enthalten, die auch Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen oder Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, sind:
Die unter dem Passivposten "Gezeichnetes Kapital" (P 12a) ausgewiesenen Geschäftsguthaben gliedern sich wie folgt:
Die Ergebnisrücklagen (P 12c) haben sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:
In Bezug auf die Gesamttätigkeit der Bank sind folgende Eventualverbindlichkeiten (P 1 unter dem Bilanzstrich) von wesentlicher Bedeutung:
Die in den Posten 1b) und 2c) unter dem Bilanzstrich ausgewiesenen Verpflichtungen unterliegen den für alle Kreditverhältnisse geltenden Risikoidentifizierungs- und -steuerungsverfahren, die eine rechtzeitige Erkennung der Risiken gewährleisten. Akute und latente Risiken einer Inanspruchnahme aus den unter dem Bilanzstrich ausgewiesenen Haftungsverhältnissen sind durch Rückstellungen gedeckt. Die in den Posten 1b) und 2c) der unter dem Bilanzstrich ausgewiesenen Verpflichtungen betreffen überwiegend Bürgschafts- und Gewährleistungsverträge für Kunden bzw. offene Kreditzusagen gegenüber Kunden. Die Risiken wurden im Zuge einer Einzelbewertung der Bonität dieser Kunden beurteilt. Die unter Posten 1b) unter dem Bilanzstrich ausgewiesenen Beträge zeigen nicht die zukünftig aus diesen Verträgen zu erwartenden tatsächlichen Zahlungsströme, da die überwiegende Anzahl der Eventualverbindlichkeiten und anderen Verpflichtungen nach unserer Einschätzung ohne Inanspruchnahme auslaufen wird. Von den Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten sind durch Übertragung von Vermögensgegenständen gesichert:
In den Schulden sind Fremdwährungsposten im Gegenwert von EUR 583.729 enthalten. Zum Bilanzstichtag bestanden noch nicht abgewickelte Kreditderivate mit Sicherungsnehmerpositionen in Credit Default Swaps (eingebettet in Credit-Linked-Notes) des Nichthandelsbestands, die nicht als gestellte Kreditsicherheiten behandelt werden. In der nachfolgenden Tabelle sind die nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten Derivatgeschäfte des Nichthandelsbestands, die am Bilanzstichtag noch nicht abgewickelt waren, zusammengefasst (§ 36 RechKredV bzw. § 285 Nr. 19 HGB).
Die Zinsderivate wurden ausschließlich als Sicherungsinstrumente im Rahmen der Steuerung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos im Bankbuch (Aktiv/Passiv-Steuerung) abgeschlossen. Die Zinsswaps sind mit ihrem Barwert zum Bilanzstichtag angegeben. Dabei haben wir die variablen Zinszahlungströme mit Forward Rates - abgeleitet aus der aktuellen Zinstrukturkurve - berechnet und diese - ebenso wie die fixen Zahlungsströme - mit der Swapkurve diskontiert. Die auf den Zeitraum vom jeweils letzten Zinstermin bis zum Bilanzstichtag entfallenden und im Jahresabschluss bereits berücksichtigten Zinsen (Aktiva 3) TEUR 413 und Passiva 1) TEUR 454) sind im beizulegenden Zeitwert der Zinsswaps enthalten. E. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die für das Geschäftsjahr ermittelten Auf- und Abzinsungseffekte für Zinsrückstellungen aus Zinsprodukten wurden unter den Zinserträgen und den Zinsaufwendungen erfasst. Dadurch hat sich der Zinsüberschuss per Saldo um EUR 3.079 (Vorjahr EUR -3.788) erhöht. Die Provisionserträge für Vermittlung, insbesondere für die Vermittlung von Versicherungen sowie im Wertpapier-/Depotgeschäft nehmen in der Ertragsrechnung einen festen Bestandteil ein und machen 0,3 % der durchschnittlichen Bilanzsumme aus. In den Provisionserträgen sind folgende wesentliche Einzelbeträge enthalten:
Die sonstigen betrieblichen Erträge betreffen mit EUR 99 (Vorjahr EUR 49) Erträge aus der Währungsumrechnung und mit EUR 29.727 (Vorjahr EUR 13.110) Erträge aus der Abzinsung von Rückstellungen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen mit EUR 67.149 (Vorjahr EUR 29.743) Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen. In den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung sind periodenfremde Erträge in Höhe von EUR 156.325 und periodenfremde Aufwendungen in Höhe von EUR 91.687 enthalten. F. Sonstige Angaben Auf die Angabe der Gesamtbezüge des Vorstands wurde gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats betrugen EUR 64.554. Die früheren Mitglieder des Vorstands bzw. deren Hinterbliebenen erhielten EUR 605.954. Für frühere Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebenen bestehen zum 31. Dezember 2023 Pensionsrückstellungen in Höhe von EUR 10.205.382 (vor Verrechnung mit Deckungsvermögen). Die Forderungen an und Verpflichtungen aus eingegangenen Haftungsverhältnissen betrugen für Mitglieder des Vorstands EUR 390.323 und für Mitglieder des Aufsichtsrats EUR 1.437.109. Nicht in der Bilanz ausgewiesene oder vermerkte Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind, bestehen in Höhe von insgesamt EUR 1.968.432. Es handelt sich dabei ausschließlich um Garantieverpflichtungen gegenüber der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (Garantieverbund). Ferner besteht eine Beitragsgarantie gegenüber dem institutsbezogenen Sicherungssystem der BVR Institutssicherung GmbH. Diese betrifft Jahresbeiträge zum Erreichen der Zielausstattung bzw. Zahlungsverpflichtungen, Sonderbeiträge und Sonderzahlungen, falls die verfügbaren Finanzmittel nicht ausreichen, um die Einleger eines dem institutsbezogenen Sicherungssystem angehörigen CRR-Kreditinstituts im Entschädigungsfall zu entschädigen, sowie Auffüllungspflichten nach Deckungsmaßnahmen. Die Zahl der 2023 durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer betrug:
Außerdem wurden durchschnittlich 9 Auszubildende beschäftigt. Nachfolgende Tabelle zeigt die Mitgliederbewegung im Geschäftsjahr:
Der Abgang der Haftsummen ist auf die Reduzierung der satzungsmäßigen Haftsumme zurückzuführen.
Der Name und die Anschrift des zuständigen Prüfungsverbandes lauten: Genoverband e.V. Ludwig-Erhard-Allee 20 40227 Düsseldorf Mitglieder des Vorstands, ausgeübter Beruf Heiter, Mark, - Vorsitzender - Bankvorstand, insbesondere für den Bereich Markt und Handel Zinken, Kai Bankvorstand, insbesondere für den Bereich Betrieb und Überwachung Mitglieder des Aufsichtsrats, ausgeübter Beruf Pelzer, Robert, - Vorsitzender - Rechtsanwalt, selbstständig Duisberg, Malte, - stellvertretender Vorsitzender - Geschäftsführer (Stiftung evangelisches Alten- und Pflegeheim, Gemünd) Lüttgau, Ernst Privatier Mießeler, Volker Bürgermeister (Stadt Bergheim) Poth, Dominik Geschäftsführer (Bohnen & Mies GmbH & Co. KG, Dahlem) Weishaupt, Claudia Steuerberaterin, selbstständig Nach dem Schluss des Geschäftsjahres sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten. Der Vorstand schlägt im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat vor, den Jahresüberschuss von EUR 1.358.813,93 - unter Einbeziehung eines Gewinnvortrages von EUR 7.398,34 sowie nach den im Jahresabschluss mit EUR 1.000.000,00 ausgewiesenen Einstellungen in die Rücklagen (Bilanzgewinn von EUR 366.212,27) - wie folgt zu verwenden:
Schleiden, 14. Mai 2024 VR-Bank Nordeifel eG Der Vorstand Mark Heiter Kai Zinken Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die VR-Bank Nordeifel eG, Schleiden Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der VR-Bank Nordeifel eG, Schleiden (im Folgenden "Genossenschaft") - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Genossenschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kreditgenossenschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Genossenschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 und - vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Genossenschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 53 Abs. 2 GenG, §§ 340k, 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Genossenschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO i. V. m. §§ 55 Abs. 2, 38 Abs. 1a GenG, dass alle bei uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend stellen wir den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt Bewertung der Kundenforderungen dar: a) Sachverhalt und Problemstellung Die Forderungen an Kunden, saldiert mit den gebildeten Risikovorsorgen, belaufen sich auf 616,8 Mio. EUR. Dies entspricht 65,8 % der Bilanzsumme. Zudem bestehen Eventualverbindlichkeiten und unwiderrufliche Kreditzusagen in Höhe von 53,1 Mio. EUR. Die Identifizierung von Wertminderungen und die Ermittlung von Einzelwertberichtigungen sowie die Bemessung von Rückstellungen für Eventualverbindlichkeiten und unwiderrufliche Kreditzusagen unterliegen wesentlichen Schätzunsicherheiten und Ermessensspielräumen. Das Risiko für den Jahresabschluss liegt darin, dass der Wertberichtigungs- bzw. Rückstellungsbedarf nicht rechtzeitig identifiziert wird bzw. die Höhe der Wertberichtigung bzw. Rückstellung von der wirtschaftlichen Lage und Entwicklung der jeweiligen Kreditnehmer sowie von der Bewertung der Kreditsicherheiten beeinflusst wird. Daher ist die zutreffende Bewertung der Kundenforderungen für den Jahresabschluss und insbesondere die Ertragslage von entscheidender Bedeutung und stellt nach unserer Einschätzung einen besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar. b) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung haben wir zunächst die Angemessenheit des relevanten internen Kontrollsystems der Genossenschaft zur Bewertung von Kundenforderungen beurteilt. Dabei haben wir Kontrollmaßnahmen in den zur Bewertung der Kundenforderungen relevanten Prozessen der Genossenschaft identifiziert. Für die relevanten Kontrollmaßnahmen haben wir deren Aufbau bzw. Ausgestaltung gewürdigt und uns vergewissert, dass diese Kontrollen eingerichtet sind. In der Folge haben wir uns von der Wirksamkeit der eingerichteten relevanten Kontrollen der Genossenschaft stichprobenhaft überzeugt. Des Weiteren haben wir analytische Prüfungshandlungen durchgeführt. Dabei wurde der Datenbestand der Genossenschaft in Hinblick auf vordefinierte Prüfkriterien ausgewertet. Aufbauend auf den vorstehend genannten verschiedenen Prüfungshandlungen haben wir bewusst ausgewählte Kreditengagements hinsichtlich der Notwendigkeit und - soweit erforderlich - der Angemessenheit einer Risikovorsorge einer Einzelfallprüfung unterzogen. c) Verweis auf weitergehende Informationen Zur Bewertung der Forderungen an Kunden verweisen wir auf die Ausführungen der Bank in Abschnitt B. des Anhangs. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen: - die übrigen Teile des Jahresberichts - ohne weitere Querverweise auf externe Informationen -, mit Ausnahme der geprüften Zahlen, die in der Kurzfassung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung dargestellt sind. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen - wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder - anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter der Genossenschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditgenossenschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Genossenschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Genossenschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Genossenschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Genossenschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Genossenschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 53 Abs. 2 GenG, §§ 340k, 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. - gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. - beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Genossenschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Genossenschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. - beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Genossenschaft vermittelt. - beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Genossenschaft. - führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit dem Aufsichtsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber dem Aufsichtsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Aufsichtsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO Wir sind als zuständiger Prüfungsverband gesetzlicher Abschlussprüfer der Genossenschaft. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit unserer Berichterstattung an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO i. V. m. § 58 Abs. 3 GenG (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Bei uns beschäftigte Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, haben folgende Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder im Lagebericht der geprüften Genossenschaft angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die geprüfte Genossenschaft bzw. für die von dieser beherrschten Unternehmen erbracht: - Prüfung des Wertpapierdienstleistungs- und Depotgeschäfts nach § 89 Abs. 1 Satz 1 und 2 WpHG - Prüfung der Aufstellung der Beträge der Abzugsposten für Zwecke der Antragstellung nach § 16j Abs. 2 Satz 2 FinDAG bei der BaFin Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Sebastian Dünzinger.
Neu-Isenburg, 31. Mai 2024 Genoverband e.V. Lothar Engels, Wirtschaftsprüfer Sebastian Dünzinger, Wirtschaftsprüfer Feststellung des Jahresabschlusses und Beschlussfassung über die ErgebnisverwendungDie Vertreterversammlung vom 27.06.2024 hat den Jahresabschluss zum 31.12.2023 festgestellt und die Verwendung des Jahresüberschusses in Höhe von EUR 1.358.813,93 - unter Einbeziehung eines Gewinnvortrages in Höhe von EUR 7.398,34 - wie vom Vorstand vorgeschlagen beschlossen. VR-Bank Nordeifel eG, SchleidenBericht des AufsichtsratesDer Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben erfüllt. Er nahm seine Überwachungsfunktion wahr und traf die in seinen Zuständigkeitsbereich fallenden Beschlüsse, dies beinhaltet auch die Befassung mit der Prüfung nach § 53 GenG. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat in regelmäßig stattfindenden Sitzungen über die Geschäftsentwicklung, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie über besondere Ereignisse. Darüber hinaus stand der Aufsichtsratsvorsitzende in einem engen Informations- und Gedankenaustausch mit dem Vorstand. Ferner wurde der Aufsichtsrat über die Einflüsse der globalen, multifaktoriellen Krise und deren Auswirkung auf das operative Geschäft sowie auf das Kredit- und Eigenanlagenportfolio regelmäßig und umfassend informiert. Der Aufsichtsrat verfügt aufgrund seiner Kenntnisse und Erfahrung in seiner Gesamtheit über ausreichende Branchen- und Sachkenntnisse sowie über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung und Abschlussprüfung. Im Rahmen der Selbstbewertung gemäß § 25d Abs. 11 S. 2 Nr. 3 und 4 KWG hat der Aufsichtsrat diese Anforderungen überprüft. Der Aufsichtsrat ist zudem frei von Interessenskonflikten. Die gesetzlichen Anforderungen gemäß § 36 Abs. 4 GenG werden somit erfüllt. Der vorliegende Jahresabschluss 2023 mit Lagebericht wurde Genoverband e.V. geprüft. Über das Prüfungsergebnis wird in der Vertreterversammlung berichtet. Wir haben uns als Aufsichtsorgan selbst davon überzeugt, dass der Jahresabschluss zutreffend aus der Buchführung und den Inventaren unserer Bank entwickelt worden und der Lagebericht zutreffend ist. Den Bericht der gesetzlichen Jahresabschlussprüfung werden wir entgegennehmen und kritisch prüfen. Der Vorschlag für die Verwendung des Jahresüberschusses - unter Einbeziehung des Gewinnvortrags - entspricht den Vorschriften der Satzung. Ein Prüfungsschwerpunkt wurde durch den Aufsichtsratsvorsitzenden nicht gesetzt. Der Aufsichtsrat hat sich im Rahmen der gemeinsamen Prüfungsschlusssitzung (§ 57 Abs. 4 GenG) mit den Prüfungsfeststellungen bezüglich der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses sowie der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagmentsystems und des internen Revisionssystems intensiv befasst. Außerdem haben wir uns über etwaige Besonderheiten und ggf. aufgetretene Unstimmigkeiten im Rahmen des Jahresabschlusses überzeugt und dazu beigetragen, dass die Rechnungslegung ordnungsgemäß ist. Solche traten nicht auf. Der Genoverband e.V. hat uns gegenüber die Unabhängigkeit der an der Abschlussprüfung beteiligten Mitarbeiter bestätigt. Der Aufsichtsrat empfiehlt der Vertreterversammlung, den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss zum 31.12.2023 festzustellen und die vorgeschlagene Verwendung des Jahresüberschusses zu beschließen. Durch Ablauf der Wahlzeit scheiden in diesem Jahr Herr Malte Duisberg und Frau Claudia Weishaupt aus dem Aufsichtsrat aus. Mit Schreiben vom 20.04.2024 hat Frau Weishaupt ihren Rückzug aus dem Aufsichtsrat für Juni 2024 erklärt. Sie möchte aus privaten Gründen nicht wieder kandidieren. Herr Duisberg steht zur Wiederwahl zur Verfügung. Die Wiederwahl der ausscheidenden Mitglieder des Aufsichtsrates ist zulässig. Der Aufsichtsrat spricht dem Vorstand und den Mitarbeitern seinen Dank für die geleistete Arbeit aus.
Schleiden, 29. Mai 2024 Der Aufsichtsrat Robert Pelzer, Vorsitzender des Aufsichtsrates VR-Bank Nordeifel eG, SchleidenAnlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG zum 31. Dezember 2023("Länderspezifische Berichterstattung")Die VR-Bank Nordeifel eG hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Kreditgenossenschaft in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der VR-Bank Nordeifel eG besteht darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren. Die VR-Bank Nordeifel eG definiert den Umsatz aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Erträge aus Gewinngemeinschaften etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023 TEUR 26.569. Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten beträgt 108,7. Der Gewinn vor Steuern beträgt TEUR 10.440. Die Steuern auf Gewinn betragen TEUR 2.898 und betreffen laufende Steuern. Die VR-Bank Nordeifel eG hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten. |
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