Computersysteme Dr. Schmidt GmbH
Techritzer Straße 12, 02692 Doberschau-Gaußig, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Christian Schmidt seit 18.1.2005 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Computersysteme Dr. Schmidt GmbHGrubschützJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Anhang
Computersysteme Dr. Schmidt GmbH, 02692
Doberschau-Gaußig
Bei der Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren (§ 275 Absatz 2 HGB) gewählt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Absatz 1 HGB und unterliegt somit nicht der Pflichtprüfung nach § 316 Absatz 1 HGB. Soweit für Pflichtangaben ein Wahlrecht besteht, diese in der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang darzustellen (§ 284 Absatz 1 HGB), sind diese Angaben im Anhang ausgewiesen. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände wurde den allgemeinen Bewertungsgrundsätzen des § 252 HGB Rechnung getragen. Die erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die selbstgeschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände wurden mit den Herstellungskosten (Kosten der Entwicklung) angesetzt und über eine Nutzungsdauer von 5 Jahren abgeschrieben. Das Sachanlagevermögen wurde zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Die Abschreibungen erfolgen nach der linearen Methode über einen Zeitraum von 2 bis 15 Jahren. Die im Geschäftsjahr 2023 angeschafften geringwertigen Wirtschaftsgüter wurden in voller Höhe sofort abgeschrieben. Vorräte beinhalten Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie fertigen und unfertigen Erzeugnissen. Die Bewertung erfolgte zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit erforderlich sind die niedrigeren beizulegenden Werte angesetzt worden. An der Bestandsaufnahme haben wir nicht teilgenommen. Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit ihrem Nennwert bilanziert. Die liquiden Mittel sind mit ihrem Nennwert angesetzt. Bereits geleistete Ausgaben, die erst nach dem Bilanzstichtag Aufwand darstellen, wurden aktiv abgegrenzt. Als Rückstellungen wurden ungewisse Verbindlichkeiten ausgewiesen. Sämtliche im Zeitpunkt der Bilanzerstellung vorliegenden Informationen wurden berücksichtigt. Die Wertansätze erfolgten nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung. Zuschüsse zu Investitionen wurden in einen Sonderposten eingestellt. Die Auflösung erfolgt analog der Abschreibung der angeschafften Wirtschaftsgüter. Die Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. III. Angaben zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in dem als Anlage 4 beigefügten Anlagenspiegel dargestellt. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von 193.884,08 Euro beinhalten Beträge mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von 164.298,69 Euro. Gegenüber Gesellschaftern bestehen Forderungen in Höhe von 0 Euro (Vorjahr 0) Euro. Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten sind wie folgt:
Doberschau-Gaußig, 20. März 2025 gez. Schmidt,
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
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