Stammdaten

Register
Amtsgericht Bayreuth HRB 4181
Eingetragen
21.8.2005
Branche
UnternehmensberatungErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieVermittlung von Arbeitskräften
Gegenstand
Durchführung von Personaldienstleistungen und Personalberatung sowie die Unternehmensberatung.

Historie

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Management

NameRolle
Helmut Kniesz
seit 21.8.2005
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Helmut Kniesz
95336 Mainleus Birkig 9
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

perdicon GmbH

Mainleus

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

1462

2253

II. Sachanlagen

66128

49223

III. Finanzanlagen

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

23933

6413

III. Wertpapiere

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

240736

272877

C. Rechnungsabgrenzungsposten

870

1113

sonstige Aktiva

0

0

Summe Aktiva

333129

331879



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25000

25000

II. Kapitalrücklage

III. Gewinnrücklagen

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

224807

76210

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

37177

148597

B. Rückstellungen

42652

62696

C. Verbindlichkeiten

3493

18956

D. Rechnungsabgrenzungsposten

0

420

Summe Passiva

333129

331879

ANHANG

1. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 264 folgende HGB) aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt.

Nachdem es sich bei der Berichtsfirma um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB handelt, werden die Erleichterungsvorschriften der §§ 266 Abs. 1 Satz 3 in Verbindung mit § 268 Abs. 4 und 5 (Restlaufzeitangaben), § 274 a, § 276 und § 288 HGB, sowie bezüglich der Offenlegung die Erleichterungen des § 326 HGB in Anspruch genommen.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften

Bilanzierung und Bewertung erfolgen unter Beachtung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches und unter zusätzlicher Beachtung der steuerrechtlichen Bestimmungen.

Immaterielle Vermögensgegenstände, soweit entgeltlich erworben, werden zu Anschaffungskosten bewertet, die um planmäßige Abschreibungen vermindert werden. Sachanlagen werden mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Die Nutzungsdauer der einzelnen Vermögensgegenstände wird anhand der steuerlichen AfA-Tabellen festgelegt. Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen 150 EUR und 1.000 EUR aus den Jahren 2008 und 2009 wurden analog zum Steuerrecht auf 5 Jahre abgeschrieben, geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 410 EUR wurden im Jahr 2012 voll abgeschrieben. In die Herstellungskosten werden die Material- und Fertigungseinzelkosten sowie angemessene Gemeinkostenanteile einbezogen. Zins für Fremdkapital wird nicht in die Herstellungskosten einbezogen (§ 284 Abs. 2 Nr. 5 HGB). Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bewertet. Auf das gesamte Anlagevermögen werden, soweit erforderlich, Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen.

Vorratsvermögen und unfertige Leistungen sind zum Ende des Geschäftsjahres nicht vorhanden.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert unter Abzug von Einzelwertberichtigungen bei erkennbaren Einzelrisiken und Pauschalwertberichtigungen zur Abgeltung des allgemeinen Kreditrisikos angesetzt.

Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen und sind in der Höhe ihrer voraussichtlichen Inanspruchnahme angesetzt. Soweit handelsrechtlich zulässig, wurden im Einklang mit den steuerrechtlichen Vorschriften stehende Berechnungsmethoden eingesetzt.

Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden mit dem Kurs am Tage des Geschäftsvorfalls berücksichtigt. Kursverluste bis zum Bilanzstichtag werden bei der Bewertung der Forderungen und Verbindlichkeiten erfasst (§ 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB).

Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die einen Einfluss auf die Vermögens- Finanz- und Ertragslage haben, sind nicht gegeben (§ 284 Abs. 2 Nr. 3 bzw. Bewertungsstetigkeit § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB).

Besondere Umstände, dass der Abschluss kein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Berichtsfirma vermittelt, liegen nicht vor (§ 264 Abs. 2 HGB).

3. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Abschreibungen des Geschäftsjahres (§ 268 Abs. 2 Satz 3 HGB)

Im Geschäftsjahr wurden folgende Abschreibungen in Anspruch genommen:

Abschreibungen auf:

Immaterielle Vermögensgegenstände

791,00 €

Sachanlagen

9.057,00 €

Sammelposten

273,00 €

Aktivierte GWG

509,91 €

10.630.91 €

Verbindlichkeiten (§ 285 Nr. 1 HGB)

Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren

0,00 €

Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind

0,00 €

Latente Steuern (§ 274 Abs. 1 Satz 1 HGB)

Die Handelsbilanz entspricht der Steuerbilanz. Die Bildung latenter Steuern war nicht erforderlich.

Außerplanmäßige Abschreibungen (§ 277 Abs. 3 Satz 1 HGB)

In den Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen sind keine außerplanmäßigen Abschreibungen enthalten.

4. Sonstige Angaben

Angaben zu Haftungsverhältnissen (§ 268 Abs. 7 HGB)

Wechselobligo

0,00 €

Bürgschaften

0,00 €

Gewährleistungsverpflichtungen

0,00 €

Mitglieder der Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane (§ 285 Abs. 10 HGB)

Name: Helmut Kniesz

ausgeübter Beruf: Unternehmensberater

Vorschüsse, Kredite, Haftungsverhältnisse gegenüber Mitgliedern der Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgan

Vorschüsse, Kredite, Haftungsverhältnisse gegenüber Mitgliedern der Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane bestehen zurzeit nicht.

 

Helmut Kniesz

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 02.10.2013

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