Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
perdicon GmbH
An den Weinbergen 8, 95326 Kulmbach, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Helmut Kniesz seit 21.8.2005 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
perdicon GmbHMainleusJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012BILANZ
ANHANG1. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 264 folgende HGB) aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt. Nachdem es sich bei der Berichtsfirma um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB handelt, werden die Erleichterungsvorschriften der §§ 266 Abs. 1 Satz 3 in Verbindung mit § 268 Abs. 4 und 5 (Restlaufzeitangaben), § 274 a, § 276 und § 288 HGB, sowie bezüglich der Offenlegung die Erleichterungen des § 326 HGB in Anspruch genommen. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften Bilanzierung und Bewertung erfolgen unter Beachtung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches und unter zusätzlicher Beachtung der steuerrechtlichen Bestimmungen. Immaterielle Vermögensgegenstände, soweit entgeltlich erworben, werden zu Anschaffungskosten bewertet, die um planmäßige Abschreibungen vermindert werden. Sachanlagen werden mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Die Nutzungsdauer der einzelnen Vermögensgegenstände wird anhand der steuerlichen AfA-Tabellen festgelegt. Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen 150 EUR und 1.000 EUR aus den Jahren 2008 und 2009 wurden analog zum Steuerrecht auf 5 Jahre abgeschrieben, geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 410 EUR wurden im Jahr 2012 voll abgeschrieben. In die Herstellungskosten werden die Material- und Fertigungseinzelkosten sowie angemessene Gemeinkostenanteile einbezogen. Zins für Fremdkapital wird nicht in die Herstellungskosten einbezogen (§ 284 Abs. 2 Nr. 5 HGB). Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bewertet. Auf das gesamte Anlagevermögen werden, soweit erforderlich, Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Vorratsvermögen und unfertige Leistungen sind zum Ende des Geschäftsjahres nicht vorhanden. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert unter Abzug von Einzelwertberichtigungen bei erkennbaren Einzelrisiken und Pauschalwertberichtigungen zur Abgeltung des allgemeinen Kreditrisikos angesetzt. Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen und sind in der Höhe ihrer voraussichtlichen Inanspruchnahme angesetzt. Soweit handelsrechtlich zulässig, wurden im Einklang mit den steuerrechtlichen Vorschriften stehende Berechnungsmethoden eingesetzt. Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden mit dem Kurs am Tage des Geschäftsvorfalls berücksichtigt. Kursverluste bis zum Bilanzstichtag werden bei der Bewertung der Forderungen und Verbindlichkeiten erfasst (§ 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB). Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die einen Einfluss auf die Vermögens- Finanz- und Ertragslage haben, sind nicht gegeben (§ 284 Abs. 2 Nr. 3 bzw. Bewertungsstetigkeit § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB). Besondere Umstände, dass der Abschluss kein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Berichtsfirma vermittelt, liegen nicht vor (§ 264 Abs. 2 HGB). 3. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Abschreibungen des Geschäftsjahres (§ 268 Abs. 2 Satz 3 HGB) Im Geschäftsjahr wurden folgende Abschreibungen in Anspruch genommen: Abschreibungen auf:
Verbindlichkeiten (§ 285 Nr. 1 HGB)
Latente Steuern (§ 274 Abs. 1 Satz 1 HGB) Die Handelsbilanz entspricht der Steuerbilanz. Die Bildung latenter Steuern war nicht erforderlich. Außerplanmäßige Abschreibungen (§ 277 Abs. 3 Satz 1 HGB) In den Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen sind keine außerplanmäßigen Abschreibungen enthalten. 4. Sonstige Angaben Angaben zu Haftungsverhältnissen (§ 268 Abs. 7 HGB)
Mitglieder der Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane (§ 285 Abs. 10 HGB) Name: Helmut Kniesz ausgeübter Beruf: Unternehmensberater Vorschüsse, Kredite, Haftungsverhältnisse gegenüber Mitgliedern der Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgan Vorschüsse, Kredite, Haftungsverhältnisse gegenüber Mitgliedern der Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane bestehen zurzeit nicht.
Helmut Kniesz Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 02.10.2013 |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Nachrichten & Medien
Neueste Nachrichtenartikel und Medienerwähnungen
Insolvenzbekanntmachungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Aktuelle Insolvenzverfahren
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen
Handelsregister Dokumente
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Organisationen an dieser Adresse
Weitere Unternehmen an oder nahe dieser Geschäftsadresse
1 nahegelegene Organisation
Handelsregister Dokumente
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Insolvenzbekanntmachungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Aktuelle Insolvenzverfahren
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen