G + G
Büroservice GmbH
Windsbach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
16.315,00 |
20.045,00 |
| I.
Sachanlagen |
16.315,00 |
20.045,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
5.449,95 |
18.265,98 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
3.670,91 |
362,97 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.779,04 |
17.903,01 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
21.764,95 |
38.310,98 |
Passiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
11.587,52 |
18.661,34 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
6.161,34 |
-701,28 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
7.073,82 |
-6.862,62 |
| B.
Rückstellungen |
4.840,66 |
5.480,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
5.336,77 |
14.169,64 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
5.336,77 |
13.446,36 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
21.764,95 |
38.310,98 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der G+G Büroservice GmbH
wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu
diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH- Gesetzes
zu beachten. Soweit Wahlrechte für Angaben in der
Bilanz oder im Anhang ausgeübt werden können,
wurde der Vermerk in der Bilanz gewählt. Nach den in
§ 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die
Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Die
Größenabhängigen Erleichterungen für
kleine Kapitalgesellschaften gem. § 274 a HGB, §
288 HGB werden in Anspruch genommen. Der Jahresabschluss
wurde in Euro aufgestellt.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit
abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen
vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen
wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von 410,00 EUR wurden im Jahr des Zugangs
aktiviert und sofort abgeschrieben
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem
Vorjahr fand nicht statt.
Als ursprüngliche Anschaffungs- und
Herstellungskosten sind die Buchwerte aus dem
Jahresabschluss 2011 übernommen und fortgeführt
worden.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
Angaben zu Forderungen
Forderungen gegenüber Gesellschaftern bestanden
keine.
Angaben zu Verbindlichkeiten
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr beträgt EUR
5.336,77 (Vorjahr EUR 3.446,36).
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit deiner Restlaufzeit von mehr als 5 Jahre beträgt
0,00 EUR (Vorjahr 0,00 EUR).
Verbindlichkeiten an Gesellschafter bestehen in
Höhe von EUR 840,80 (Vorjahr EUR 2.171,43).
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Sonstige Angaben
Geschäftsführer in 2012 waren Frau Simone
Fischer und Frau Yvonne Schult-Gärtner, sie sind von
den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.01.2014 festgestellt.
Windsbach,
03.02.2014
gez. Simone
Fischer, Yvonne
Schult-Gärtner
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