ADLATOS Detektei & Sicherheitsgesellschaft mbH

Uhlandstraße 158, 10719 Berlin, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 120625
Vorher
Adlatos Detektei GmbH
Eingetragen
3.7.2009
Branche
Private Wach- und Sicherheitsdienste für VeranstaltungenSonstige private Wach- und SicherheitsdiensteSicherheitsdienste a. n. g.
Gegenstand
Das Betreiben einer Auskunftei, Detektei sowie Überwachungstätigkeiten gemäß § 34 a Abs. 1 Gewerbeordnung und alle damit in Verbindung stehenden Dienstleistungen.

Historie

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Management

NameRolle
Dirk Parizsek
seit 24.3.2025
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Dirk Parizsek
Berlin
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

ADLATOS Detektei & Sicherheitsgesellschaft mbH

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 3.104,00 976,00
I. Sachanlagen 3.104,00 976,00
B. Umlaufvermögen 40.990,06 27.965,31
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 13.472,18 3.102,75
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 27.517,88 24.862,56
C. Rechnungsabgrenzungsposten 485,10 2.563,10
Bilanzsumme, Summe Aktiva 44.579,16 31.504,41

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 21.210,95 19.630,39
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Jahresüberschuss/-fehlbetrag 0,00 -5.369,61
III. Bilanzverlust 3.789,05 0,00
B. Rückstellungen 1.686,95 500,00
C. Verbindlichkeiten 21.681,26 11.374,02
Bilanzsumme, Summe Passiva 44.579,16 31.504,41

Anhang

1. Allgemeine Angaben

Die ADLATOS Detektei & Sicherheitsgesellschaft mbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft nach § 267 I HGB.

Der Jahresabschluß zum 31. Dezember 2010 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des BilMoG aufgestellt. Die ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes wurden beachtet.

Die Gliederung der Bilanz entspricht den Vorschriften der §§ 264 ff HGB. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Vorschriften der §§ 275 ff HGB.

Die für kleine Kapitalgesellschaften gemäß § 266 I und § 276 HGB eingeräumten Erleichterungen bei der Gliederung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung wurden in Anspruch genommen.

Von den größenabhängigen Erleichterungen gemäß § 288 HGB in Bezug auf Angaben im Anhang wurde Gebrauch gemacht.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden


Maßgebend für die Erstellung dieses Jahresabschlusses waren die folgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden in der Fassung des BilMoG:


Der Ansatz und die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten trägt den Grundsätzen vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung Rechnung.


Die Entwicklung und die Aufteilung der einzelnen Posten des Anlagevermögens sind im Anlagespiegel, der Bestandteil des Anhangs ist, dargestellt.


Das Sachanlagevermögen ist grundsätzlich zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen bewertet, sofern es abnutzbar ist. Entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer kam bei der Ermittlung der planmäßigen Abschreibung generell die lineare Abschreibungsmethode zur Anwendung.


Die Zugänge des Sachanlagevermögens werden grundsätzlich zeitanteilig abgeschrieben.


Die Geringwertigen Wirtschaftsgüter (GWG) mit einem Anschaffungswert bis € 410,00 werden gemäß § 6 Abs. 2 EStG im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben.


Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind zum Nennwert bilanziert. Die Forderungen haben alle eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.


Die sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bilanziert. Die Forderungen haben alle eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.


Die Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten sind mit ihrem Barwert bilanziert.


Der Ausweis des Rechnungsabgrenzungspostens erfolgt mit den anteilig auf das folgende Wirtschaftsjahr entfallenden Aufwendungen.


Das gezeichnete Kapital beträgt € 25.000,00 und ist voll eingezahlt.


Aus dem Verlustvortrag (€ 5.369,61) und dem Jahresüberschuss 2010 (€ 1.580,56) errechnet sich ein Bilanzverlust i.H.v. € 3.789,05.


Die Steuerrückstellungen berücksichtigen die noch nicht fällige Umsatzsteuer.


Die Sonstigen Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung berücksichtigt. Sie sind dem Grunde nach erforderlich und der Höhe nach ausreichend bemessen. Sie wurden individuell ermittelt und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten.


Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag erfaßt und haben alle eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.


Die Sonstigen Verbindlichkeiten sind mit den Rückzahlungsbeträgen ausgewiesen und haben alle eine Laufzeit bis zu einem Jahr.


Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.


3. Andere Angaben


Einzeln vertretungsberechtigter Geschäftsführer ist Herr Boris Loff. Er ist von den Bestimmungen des § 181 BGB befreit.


Haftungsverhältnisse bestehen nicht.


Die GmbH ist beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg im Handelsregister, Abteilung B, unter Nummer 120625 B eingetragen.


Eine Feststellung des Jahresabschlusses hat noch nicht stattgefunden.


4. Lagebericht


Die Geschäftsführung macht von den Erleichterungen des § 264 I Satz 3 HGB Gebrauch und verzichtet auf die Erstellung eines Lageberichts.


Berlin, den 19.12.2011

gez. Boris Loff  (Geschäftsführer)

  

Anlagespiegel



  

 
Anschaffungs-
Zugänge
kumulierte
Abschreibungen
Buchwert
Buchwert
 
Herstellungs-
Abgänge
Abschreibungen
Zuschreibungen
-
 
 
kosten
 
 
vom 01.01.2010
 
 
 
01.01.2010
 
31.12.2010
bis 31.12.2010
31.12.2010
31.12.2009
 
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
 
 
 
 
 
 
 
Sachanlagen

 
 
 
 
 
 
 
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
 
 
 
 
 
1.221,37
3.067,93
1.185,30
939,93
3.104,00
976,00
 
 
 
 
 
 
 
Sachanlagen

 
1.221,37
3.067,93
1.185,30
939,93
3.104,00
976,00

  

 

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt.

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