IDN Infrastruktur-Dienstleistung Niederrhein GmbH
Selbe AdresseBau von Versorgungseinrichtungen für Elektrizität und Telekommunikation
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Marc Zimmermann-Hooge seit 14.2.2023 | Prokura |
Hans-Werner Leenen seit 3.5.2022 | Geschäftsführer |
Anja Tewes seit 3.5.2022 | Prokura |
Christof Epe seit 19.1.2016 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 80.00% | |
| 49.80% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
NGN NETZGESELLSCHAFT NIEDERRHEIN MBHKrefeldJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023LageberichtA. Grundlagen der Gesellschaft 1. Geschäftsmodell der Gesellschaft Die NGN NETZGESELLSCHAFT NIEDERRHEIN MBH, im Folgenden NGN, ist ein Tochterunternehmen der SWK AG. Die NGN ist in den Konzernverbund der SWK AG (SWK-Konzern) eingebunden. Der SWK-Konzern ist eine Unternehmensgruppe, die in den Geschäftsfeldern Energie und Wasser, Entsorgung und Verkehr tätig ist. Die NGN erbringt im Geschäftsfeld Energie und Wasser Leistungen in Krefeld und der Region Niederrhein. Zum Geschäftsfeld Energie und Wasser gehören neben der NGN im Wesentlichen die Schwestergesellschaft SWK ENERGIE GmbH, nachfolgend SWK ENERGIE, und weitere Beteiligungen der SWK ENERGIE. Der Unternehmenszweck der Gesellschaft ist gemäß § 2 des Gesellschaftsvertrags vom 21. November 2017 der Betrieb und die Bewirtschaftung von Energie- und Wasserversorgungsnetzen und die Vermarktung der Netzkapazitäten sowie der Betrieb und die Bewirtschaftung von Infrastrukturanlagen, Netzen, Einrichtungen und Anlagen zur Straßenbeleuchtung. In diesem Rahmen leistet die Gesellschaft einen Beitrag zur Erfüllung gemeinwohlorientierter Aufgaben für die unmittelbaren und mittelbaren Gesellschafter der Gesellschaft sowie für die mit diesen verbundenen Unternehmen. Unternehmensgegenstand ist insbesondere die Verteilung von Strom, Gas, Fernwärme und Wasser, die Erzeugung bzw. Produktion von Fernwärme und Wasser sowie der Betrieb, die Wartung und erforderlichenfalls der Ausbau dieser Netze, Einrichtungen und Anlagen, einschließlich Verbindungsleitungen zu anderen Netzen und die Erbringung damit zusammenhängender Dienstleistungen. Die NGN ist gemäß den Unbundling-Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) der rechtlich selbstständige Netzbetreiber des SWK-Konzerns. Sie betreibt das Stromnetz in Krefeld, Straelen und Wachtendonk sowie das Gasnetz in Krefeld. Insbesondere gewährt sie einen diskriminierungsfreien Netzzugang und die Netznutzung für Lieferanten und Netzkunden und ist verantwortlich für die Entwicklung, Steuerung und Betreuung sämtlicher Prozesse im regulierten Umfeld. Die gesetzlichen Pflichten zur Veröffentlichung netzbezogener Informationen werden von ihr wahrgenommen. Darüber hinaus ist die Gesellschaft auch für die technische Betriebsführung (Projektieren, Bauen, Betrieb) der Netze und Anlagen für die Fern-/Nahwärme- und Trinkwasserversorgung verantwortlich. Im Folgenden sind die wesentlichen Vertragsverhältnisse erläutert, aus denen die Verantwortung und Aufgaben der NGN hervorgehen:
Weitere Verträge bestehen mit der SWK AG. Auf Grundlage des entsprechenden Geschäftsbesorgungsvertrags erbringt die SWK AG zentrale Management-, Steuerungs- und Serviceleistungen. Darüber hinaus sind zwischen der NGN und der SWK AG jeweils ein Beherrschungs- und ein Ergebnisabführungsvertrag geschlossen. Beim Beherrschungsvertrag ist das Weisungsrecht der SWK AG gegenüber der NGN gemäß § 3 des Beherrschungsvertrags aufgrund der Anforderungen des operationellen Unbundlings eingeschränkt. Der Ergebnisabführungsvertrag sieht eine Ergebnisabführung an bzw. einen Verlustausgleich durch die SWK AG vor. Die NGN ist mit 80 % an dem Stammkapital der IDN Infrastruktur-Dienstleistung Niederrhein GmbH (IDN), Krefeld, beteiligt. Unternehmensgegenstand der IDN ist gemäß § 2 ihres Gesellschaftsvertrags die Planung und die Durchführung von Maßnahmen des Kabel- und Rohrleitungsbaus in den Bereichen der Strom-, Gas- und Wärmeversorgung (dies als energiewirtschaftliche Betätigung im Sinne des § 107 a Gemeindeordnung NRW) sowie der Wasserversorgung, der Telekommunikation und der Abwasserentsorgung einschließlich der dafür erforderlichen Straßen- und Tiefbaumaßnahmen. Die Gesellschaft leistet einen Beitrag zur Erfüllung gemeinwohlorientierter Aufgaben für ihre unmittelbaren und mittelbaren Gesellschafter sowie die mit diesen verbundenen Unternehmen im räumlichen Tätigkeitsgebiet der Netzgesellschaft des mittelbaren Gesellschafters SWK AG. B. Wirtschaftsbericht Das Jahresergebnis vor Ergebnisabführung der NGN beträgt für das Jahr 2023 3,4 (Vj. 4,8) Mio. €. Die Prognose eines niedrigeren Ergebnisses im Wesentlichen aufgrund von Vorgaben der Anreizregulierung und steigenden Preisentwicklungen ist eingetroffen. 1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Das Geschäft der NGN wird wesentlich durch die allgemeine gesamtwirtschaftliche Entwicklung beeinflusst. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) war im Jahr 2023 nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) um 0,3 % niedriger als im Vorjahr. Kalenderbereinigt betrug der Rückgang der Wirtschaftsleistung 0,1 %. Im Vergleich zu 2019, dem Jahr vor Beginn der Corona-Pandemie, war das BIP 2023 um 0,7 % höher. Damit liegt die deutsche Wirtschaftsleistung weiterhin nahezu auf demselben Niveau wie zu Beginn der Corona-Pandemie und verzeichnet seit vier Jahren das geringste Wachstum aller Volkswirtschaften des Euro-Raums. Die Entwicklung der Bruttowertschöpfung verlief im Jahr 2023 in den einzelnen Wirtschaftsbereichen unterschiedlich: Im Produzierenden Gewerbe (ohne Baugewerbe) ging sie insgesamt deutlich um 2,0 % zurück. Das Verarbeitende Gewerbe, das fast 85 % des Produzierenden Gewerbes (ohne Bau) ausmacht, war preisbereinigt ebenfalls im Minus (-0,4 %). Insbesondere sanken Produktion und Wertschöpfung in den energieintensiven Industriezweigen wie der Chemie- und Metallindustrie erneut, nachdem die Wirtschaftsleistung in diesen Branchen bereits 2022 besonders stark auf die steigenden Energiepreise reagiert hatte. Im Baugewerbe machten sich neben den weiterhin hohen Baukosten und dem Fachkräftemangel vor allem die zunehmend schlechteren Finanzierungsbedingungen bemerkbar. Hiervon war vor allem der Hochbau betroffen. Dagegen konnte die Produktion im Tiefbau und im Ausbaugewerbe, was unter anderem an den stark nachgefragten energetischen Sanierungen gelegen hat, gesteigert werden. Insgesamt erreichte das Baugewerbe 2023 preisbereinigt ein kleines Plus von 0,2 %. Die meisten Dienstleistungsbereiche konnten ihre wirtschaftlichen Aktivitäten im Vorjahresvergleich erneut ausweiten und stützten die Wirtschaft im Jahr 2023. Der Anstieg fiel aber insgesamt schwächer aus als in den beiden vorangegangenen Jahren. Den größten preisbereinigten Zuwachs verzeichnete der Bereich Information und Kommunikation mit +2,6 %. Die verhaltene weltwirtschaftliche Dynamik und die schwache inländische Nachfrage im Jahr 2023 machten sich auch beim Handel mit dem Ausland bemerkbar, der trotz sinkender Preise zurückging. Dabei sanken die Importe (preisbereinigt -3,0 %) kräftiger als die Exporte (preisbereinigt -1,8 %). Damit kam es im Saldo zu einem positiven Außenbeitrag, der das BIP stützte. Die Verbraucherpreise in Deutschland (Verbraucherpreisindex für Deutschland) haben sich im Jahresdurchschnitt 2023 um 5,9 (Vj. 6,9) % gegenüber 2022 erhöht. Mit knapp 6 % liegen sie aber weiterhin auf einem hohen Niveau. Auch das Jahr 2023 wurde von den Auswirkungen der Kriegs- und Krisensituation beeinflusst, die die Preisentwicklung auf allen Wirtschaftsstufen prägte. Im Jahresverlauf zeigen sich Sondereffekte auf die Teuerung von (Haushalts-)Energie, da diese unter anderem durch die umgesetzten Entlastungsmaßnahmen abgemildert wurde. Die Energieprodukte verteuerten sich 2023 gegenüber dem Vorjahr um 5,3 %, nach einem Plus von 29,7 % im Jahr 2022. Während das Preisniveau für Erdgas (+14,7 %) und Strom (+12,7 %) anstieg, ging es für leichtes Heizöl (-22,2 %) sowie Kraftstoffe (-5,8 %) zurück. Insbesondere Dieselkraftstoff (-11,3 %) verbilligte sich. Generell mussten wir in 2023 feststellen, dass in den Schlüsselbranchen der deutschen Industrie, wie Elektroindustrie, Maschinenbau und Automobilbranche Lieferschwierigkeiten mit sehr langen Lieferzeiten, Lieferausfällen und erheblichen Preissteigerungen öfter vorkamen. Wir verzeichnen seit dem 4. Quartal 2023 wieder Preissenkungen, die aber bislang deutlich geringer ausfallen als die Steigerungen zuvor. Im Baugeschäft bestehen große Lieferverzögerungen bei Transformatoren und Schaltanlagen. Die Preise für diese Betriebsmittel haben sich aufgrund der deutlichen Knappheit am Markt innerhalb von drei Jahren rund verdreifacht. Die Preissteigerungen führen auch dazu, dass bei einem nahezu gleichbleibendem Planbudget für Material und Fremdleistungen weniger Maßnahmen im Baugeschäft und der Instandhaltung durchgeführt werden können. Für das Störgeschehen ist sichergestellt, dass der Materialbedarf jederzeit gedeckt werden kann. Neben der allgemeinen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung wirken sich insbesondere in den Sparten Strom und Gas die Rahmenbedingungen im liberalisierten Energiemarkt (u.a. Energiewende und intelligente Netze) sowie umfangreiche gesetzliche und regulatorische Vorgaben aus. Das wesentliche Instrument der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) ist die jährliche Absenkung der Obergrenzen für die zulässigen Erlöse aus Netzentgelten des Netzbetreibers (Erlösobergrenze), um einen Anreiz zum Abbau von ineffizienten Kosten des Verteilnetzbetreibers über die Regulierungsperioden (Strom 2019 bis 2023, Gas 2023 bis 2028) zu setzen. Die NGN setzt die Zielvorgaben hinsichtlich des Abbaus der Kostenineffizienz als wirtschaftlichen Rahmen für die Festlegung des Umfangs der Netzinvestitionen und des Betriebsaufwandes um. Ergebnisbelastungen aus sinkenden Erlösobergrenzen kann durch reduzierte Aufwendungen entgegengewirkt werden. Abweichungen zwischen den jährlich beschiedenen Erlösobergrenzen und den tatsächlich erzielten Erlösen eines Geschäftsjahres werden jährlich ermittelt, der Saldo wird jeweils über die folgenden 3 Jahre aufgelöst (Regulierungskonto). Die NGN unterliegt einer stetigen Prüfung über die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben durch die zuständigen Regulierungsbehörden, mit dem Ziel, Kosten zu senken und die Effizienz des Netzbetriebs zu verbessern und die Verbraucherrechte in einem natürlichen Monopol zu stärken. Die Erlösobergrenzen und die daraus berechneten Netzentgelte werden nach den Regelungen der Netzentgeltverordnungen Strom bzw. Gas sowie der ARegV ermittelt und müssen von der Bundesnetzagentur (BNetzA - zuständig für das Stromnetz Krefeld, Straelen, Wachtendonk) bzw. von der Landesregulierungskammer NRW (Gasnetz Krefeld) genehmigt werden. Da der regulatorische Rahmen meist über Jahre festgelegt ist, unterliegen die erwirtschafteten Renditen und Erträge tendenziell geringen Schwankungen. Dennoch ergeben sich durch die Änderung der Anreizregulierung weitreichende Änderungen im Netzgeschäft. Bis zum Jahresende wurden im Netzgebiet 117.671 moderne Messeinrichtungen (mME) und 2.449 intelligente Messsysteme (iMS) eingebaut. Die Verpflichtung für den Einbau moderner Messeinrichtungen gemäß Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) startete bereits im Juli 2017 und wird bis 2032 abgeschlossen sein. Bei den iMS startete die NGN mit dem Einbau im Oktober 2020. In der Zwischenzeit wurde die Einbauverpflichtung durch das BSI zurückgenommen. Dennoch hat die NGN ihren Rollout fortgesetzt. Die Entscheidung wurde getroffen vor dem Hintergrund, dass die gesetzliche Vorgabe, bis 2030 alle relevanten Zähler umzurüsten, weiterhin Bestand hat. Zudem sollte die Zeit genutzt werden, die einmal eingeführten Prozesse für Bezugskunden massentauglich zu machen und sich auf die zukünftige Erweiterung auf Einspeiser und steuerbare Verbrauchseinrichtung (STeuVE) IT-technisch vorzubereiten. Dies erwies sich als sehr sinnvoll, denn das schon seit November 2022 in Überarbeitung befindliche Messstellenbetriebsgesetz wurde Ende 2023 verabschiedet. Darin enthalten ist der schon im Vorjahr diskutierte agile Rollout zur Beschleunigung des Einbaus. Das Zieljahr 2030 blieb dabei bestehen. Es wurde zudem ein neues Zwischenziel eingeführt, das bis Ende 2025 den Umbau von 20% der umzubauenden Messungen vorgibt. Anders als bisher werden für die Quote nicht nur Bezugskunden größer 6.000 kWh im 3-Jahresmittel zu Grunde gelegt, sondern auch alle Einspeiser ab 7 kWp sowie STeuVE auf Basis der neu gefassten und mittlerweile verabschiedeten Verordnung zum § 14a EnWG (Ladesäulen, Wärmepumpen, Speicher ab 4,2 kW). Aufgrund der Vielzahl an neu angemeldeten Einspeisern und STeuVE verändert sich auch die Grundgesamtheit aller iMS und damit die Anzahl, die erforderlich ist, um die 20% bis Ende 2025 zu erreichen. Die genaue Anzahl an Messungen muss demnach laufend auf Basis von Hochrechnungen angepasst werden. Die NGN baut aktuell weiterhin iMS in Bezugsanlagen ein und bindet in den Fällen, in denen bereits ein iMS verfügbar ist, auch die Einspeiseseite mit ein. Weitere Einbauten bei Anlagen, die Bezug, Einspeisung und STeuVE aufweisen (agiler Rollout), werden voraussichtlich im Jahr 2024 noch nicht umgesetzt, weil noch Softwareanpassungen vorgenommen werden müssen. Verpflichtend ist der Einbau von Steuerboxen und damit die Steuerung von SteuVE erst ab 2025. Das Ziel ist es, alle Softwareanpassungen bis dahin abgeschlossen zu haben und mit dem Rollout auch für SteuVE und Einspeiser wie geplant im Jahr 2025 zu starten. 2. Geschäftsverlauf 2.1 Ursächliche Entwicklungen und Ereignisse Für die NGN haben operativ vor allem die Themen Betrieb und Instandhaltung in den Sparten (Strom, Gas, Wärme, Trinkwasser) eine erhebliche Bedeutung. Die diesbezüglichen ergebnisrelevanten Faktoren und deren Veränderung/Entwicklung im Berichtsjahr werden in den Kapiteln 2.2 und 2.3 dargestellt. Der bedeutsamste finanzielle Leistungsindikator ist das Jahresergebnis vor Ergebnisabführung. Die Belange der Mitarbeitenden als wichtigster nicht finanzieller Leistungsindikator werden im gleichnamigen Kapitel 4.1 dargestellt. Die NGN erzielte im Jahr 2023 ein Jahresergebnis vor Ergebnisabführung in Höhe von 3,4 (Vj. 4,8) Mio. €, das aufgrund des bestehenden Ergebnisabführungsvertrags an die SWK AG abgeführt wurde. Weitere wichtige Themen im Berichtsjahr waren: Die IDN deckt einen erheblichen Anteil des Netzbauvolumens der NGN ab. Durch die IDN hat die NGN besseren Zugang zu Tief- und Rohrleitungsbaukapazitäten sowie schnellere und flexiblere Reaktionszeiten bei Störungen. Viele SWK-Konzerndienstleistungen wie z.B. Einkauf und Beschaffung, Rechts- und Versicherungswesen sowie einige Finanzierungsdienstleistungen wurden von den Beteiligungsgesellschaften genutzt und haben dazu beigetragen, dass in vielen Bereichen kosteneffizienter gewirtschaftet werden konnte. Künftig soll die IDN befähigt werden, auch den Leitungsausbau in der Elektrizitätsverteilung durchzuführen. Im Rahmen der Kostenprüfung Gas hat sich die NGN Ende 2021 einvernehmlich mit der Landesregulierungskammer NRW auf ein Kostenausgangsniveau für die vierte Regulierungsperiode geeinigt. Der finale Bescheid dazu steht weiterhin aus. Zum 1. Juli 2022 wurden der Bundesnetzagentur fristgerecht alle notwendigen Erhebungsbögen und zugehörigen Berichte der NGN zur Durchführung der Kostenprüfung Strom vorgelegt. In der zweiten Jahreshälfte wurden hierzu Rückfragen der Behörde beantwortet und Detailsachverhalte diskutiert. Ende November erhielt die NGN die offizielle Anhörung und nahm dazu Anfang 2023 Stellung. Anfang März 2023 fanden die abschließenden Verhandlungen zwischen NGN und Bundesnetzagentur statt, die in der einvernehmlichen Einigung auf ein Kostenausgangsniveau für die vierte Regulierungsperiode mündeten. Die finale Festlegung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze für die vierte Regulierungsperiode (2023 bis 2027) steht weiterhin aufgrund von anhängigen Klageverfahren aus. Als Verantwortlicher für den Betrieb und die Erneuerung der Straßenbeleuchtungsanlagen im Auftrag der Stadt Krefeld bietet die NGN umfassende Leistungen an (Beratung/Planung, Betrieb, Instandhaltung, Anlagendokumentation). Die Gesellschaft hat 2023 die Umsetzung des Erneuerungsprogramms fortgeführt. Darüber hinaus haben sich die NGN und die Stadt Krefeld auf einen konsequenten Umbau der Beleuchtung hin zu smarten Leuchten verständigt. In der Konsequenz führt die Umrüstung zu einem veränderten Anschlusskonzept, da die smarten Leuchten mit dauerhafter Spannung versorgt werden müssen. Mittlerweile sind zum Stand Ende 2023 knapp 1700 smarte LED Leuchtensysteme im Stadtgebiet verbaut. Das Ziel des Projektes Fernwärme 3.0 ist die stetige Optimierung des Krefelder Fernwärmenetzes, hin zu einer nachhaltigen, ressourcenschonenden Wärmeerzeugung und -verteilung. Die Bedeutung konventioneller, primärenergiebefeuerten Wärmeerzeugern wird abnehmen. Gleichzeitig wird der Anteil nachhaltiger Wärmequellen oder überschüssiger, industrieller Prozesswärme gesteigert werden. Das erfordert auch Anpassungen in der netzgebundenen Wärmeverteilung. Im Jahr 2022 wurden erste vorbereitende Maßnahmen für den geplanten Betrieb (Ende 2023) des atmosphärischen Wärmespeichers durchgeführt. Diese Maßnahmen sind vor allem im Krefelder Innenstadtnetz umgesetzt worden. Ein wesentlicher Fokus liegt hierbei auf der Vorlauftemperatur im Fernwärmenetz. Diese ist für den Betrieb des Wärmespeichers auf 100 Grad Celsius begrenzt, sodass auch Einstellungen und Anpassungen an den Kundenanlagen erforderlich sind. Der atmosphärische Wärmespeicher an der Ritterstraße ist 2023 in Betrieb gegangen. Die vorbereitenden Maßnahmen im Krefelder Innenstadtnetz sind zu einem großen Teil abgeschlossen. Die Einbindung von neuen Anlagen in ein bestehendes Netz ist oftmals mit einer nachgelagerten längeren Optimierungs- und Anpassungsphase verbunden. Diese Phase hat nun mit der Inbetriebnahme des Wärmespeichers begonnen, sodass auch weiterhin punktuelle Einstellungen und Anpassungen erforderlich sein werden. Ein weiterer wesentlicher Punkt ist die Digitalisierung. Der Gesetzgeber fordert die Fernübertragung von Wärmemengenzähler-Daten. Hierfür werden die Wärmemengenzähler sukzessive mit Long-Range-Wide-Area-Network (LoRaWan)-Modulen ausgestattet. Die Daten werden dann über das SWK LoRaWAN-Netz übermitteln. Die ersten Wärmemengenzähler wurden entsprechend der gesetzlichen Vorgaben im Jahr 2023 installiert. Für die folgenden Jahre ist die sukzessive Fortführung dieser Digitalisierungsmaßnahme geplant. Die Daten dienen auch der Optimierung des Wärmenetzbetriebes. Die bestehenden Konzessionsverträge Strom und Gas enden am 31. Dezember 2023. Nach Abschluss eines wettbewerblichen Konzessionsverfahrens nach § 46 EnWG teilte die Stadt mit Schreiben vom 3. Mai 2022 der NGN mit, dass ein Neuabschluss der Konzessionsverträge mit der NGN angestrebt wird. Für 2024 wurde der Konzessionsvertrag zwischen der Stadt Krefeld und der SWK ENERGIE wegen noch laufender Verhandlungen über die Ausgestaltung und Inhalte des neuen Konzessionsvertrags mit Wirkung ab dem 01.01.2024 um ein Jahr, d.h. bis zum 31.12.2024, verlängert. Die NGN befindet sich im Themenfeld Redispatch 2.0 in der Implementierung der Software, insbesondere der Erweiterung des Leitsystems, des Energiedatenmanagements und des Bilanzierungs- und Abrechnungssystems und setzt die Übergangslösung des BDEW um. Die Kommunikation mit Connect+ wird in der Branche gut umgesetzt, wohingegen die Datenqualität verbessert werden muss. Es werden intensive Tests mit dem Dienstleister für die weiterführende Kommunikation durchgeführt. Darauf aufbauend wird ab Januar 2024 eine Testphase mit dem vorgelagerten Netzbetreiber, der Amprion angestrebt, um von der Übergangslösung in den normalen Prozess übergehen zu können. Das NGN-Kundenportal wurde an drei Stellen maßgeblich weiterentwickelt. Zum einen wurde die Baustromanfrage mit dem Zählersetzungsantrag zusammengefasst. Das bringt für Installateure eine deutliche Vereinfachung und Beschleunigung des Antragsprozesses bei Baustromanschlüssen. Die zweite Weiterentwicklung betrifft die Anbindung des Kundenportals an das Dokumentationssystem für dezentrale Erzeugungsanlage. Die dafür erforderliche Schnittstelle wurde fertiggestellt. Damit entfällt die manuelle Übertragung der Antragsdaten in das Dokumentationssystem. Schließlich wurde im Antragsportal für Gas- und Wasserzähler die Anbindung an das SAP IS-U umgesetzt. Damit werden Zählerdaten für Gas- und Wasserzähler (für Stromzähler war dies schon früher möglich) nun automatisch in das SAP IS-U übertragen. Im Geschäftsjahr 2023 hat das Kundenerlebnismanagement und Data Analytics der SWK AG die kundenrelevanten Prozesse aufgenommen. Hierzu zählen die Hausanschlusserstellung, der Zählerwechsel und die Einspeisung. Des Weiteren wurden Maßnahmen abgeleitet, wie z. B. eine Überarbeitung der NGN-Webseite und die Umsetzung einer Online-Lösung für die Zählerwechselterminierung. Analog zu den anderen Gesellschaften werden für jeden Kundenkontaktpunkt Messungen zur Kundenzufriedenheit eingeführt, die die Bedürfnisse der Kunden erfassen und als Grundlage für zukünftige Verbesserungen dienen. Zum Jahreswechsel 2023/2024 erfolgte die Systemumstellung/Migration der kaufmännischen Software SAP R/3 auf S/4HANA für die letzte Gruppe innerhalb des Konzerns, unter anderem auch die NGN. Zuvor, in 2022 und 2023, waren bereits die Entsorgungsgesellschaften EGN, EGK und GSAK produktiv gegangen. Hiermit sind eine Harmonisierung und Verankerung eines konzernweiten Steuerungsmodells, Vereinheitlichung des Datenmodells mit einer zentralen Stammdatenpflege sowie prozessmäßige Vereinfachungen und Automatisierungen verbunden. 2.2 Beschaffung Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) trat für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden zum 1. Januar 2023 in Kraft. Der Geltungsbereich umfasst den Konzern der SWK AG. Das LkSG begründet neue Sorgfaltspflichten für Unternehmen zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in deren Lieferketten. Mit dem LkSG-spezifischen Risikomanagement beurteilen wir in der Beschaffung zukünftig auch menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken, legen Präventionsmaßnahmen fest und setzen diese um. Über unser Beschwerdeverfahren kann auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken im Unternehmen oder bei Zulieferern hingewiesen werden. Stellen wir Verletzungen einer dieser Pflichten fest, besprechen wir mögliche angemessene Abhilfemaßnahmen auf Managementebene und leiten entsprechende Schritte ein. Die wesentlichen Beschaffungspositionen sind der Aufwand für übriges Material und bezogene Leistungen für die Instandhaltung, Erneuerung und den Bau von Energie- und Wasserversorgungsanlagen. Während der Strom- und Gasbezug fast ausschließlich dauerhaft nicht beeinflussbaren Aufwand darstellt und vollständig in die Netznutzungsentgelte eingepreist werden kann bzw. im Falle der Vergütung dezentraler Einspeiser oder dem Ausgleich von Umlagen einen durchlaufenden Posten für die NGN darstellt, sind die zuvor genannten Aufwendungen beeinflussbar und unterliegen - soweit sie Strom und Gas betreffen - dem regulatorischen Effizienzdruck. Daher erfolgt für solche Beschaffungsverträge eine Bewertung unter wirtschaftlichen, qualitativen und auch Energieeffizienzgesichtspunkten zusammen mit den Fachbereichen und dem Einkauf der SWK AG. Das Krefelder Trinkwasser stammt aus 41 von der SWK ENERGIE gepachteten Brunnen, die das Grundwasser aus Tiefen von bis zu 100 Metern fördern. Diese verteilen sich auf sieben Wassergewinnungsanlagen, die größtenteils auf Krefelder Stadtgebiet liegen. Der Brunnenbau in der Wassergewinnungsanlage In der Elt konnte im Jahr 2023 erfolgreich abgeschlossen werden. Somit wurden alle Tiefbrunnen (5 Stück) in den Jahren 2018 bis 2023 durch neue Tiefbrunnen ersetzt und in Betrieb genommen. Weiterhin wurde in der Wassergewinnungsanlage Horkesgath, sowie im Forstwald im Jahr 2023 jeweils ein neuer Brunnen abgeteuft, die kurz vor der Inbetriebnahme stehen. Ein weiterer Brunnen in der WGA Forstwald wird noch in 2024 errichtet und in den Regelbetrieb übernommen. Alle Brunnenbaumaßnahmen wurden aufgrund stark nachlassender Ergiebigkeit der ersetzten Brunnen durchgeführt. Die stillgelegten Tiefbrunnen in der WGA In der Elt wurden alle zurückgebaut oder als Grundwassermessstelle umgebaut, wie es in den Nebenbestimmungen der wasserrechtlichen Bewilligung und nach § 25 LWG gefordert wird. Für die Wasserentnahme ist nach dem Wasserentnahmeentgeltgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (WasEG) seit April 2013 ein Entgelt von 5,0 Cent/m 3 zu entrichten. Es besteht die Möglichkeit Maßnahmen, die die Sicherstellung der Trinkwasserqualität erhöhen, zu fördern. Das Wasserentnahmeentgelt wird im Gegenzug um die Fördersummen reduziert. Die NGN engagiert sich hierzu in landwirtschaftlichen Kooperationen und strebt einen maximalen Trinkwasserschutz an. Die Stoffgruppe der polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS, PFT) erregt aufgrund ihrer weltweiten Verbreitung bei gleichzeitig hoher Toxizität und Persistenz seit geraumer Zeit hohe Aufmerksamkeit in Politik und Gesellschaft. Nicht zuletzt aufgrund der kurzfristig absehbaren Festsetzung von Grenzwerten für diese Stoffgruppe in der Trinkwasserverordnung steigt der Handlungsdruck auf Kommunen und Wasserversorger. PFAS wurden in einigen Brunnen der Wassergewinnungsanlage Bruchweg nachgewiesen. Im Krefelder Trinkwasser konnten sowohl die derzeit gültigen als auch zukünftig gültigen Grenzwerte eingehalten werden. Die NGN bemüht sich in Kooperation mit den örtlichen Behörden intensiv um Maßnahmen zur Lokalisierung des Eintragspfades, Beseitigung der Emissionsquelle sowie Minimierung der Trinkwasserbelastung. Derzeit erfolgt seitens der Stadt Krefeld die gutachterlich begleitete Suche des Eintragsortes. Im Rahmen der Netzführung, des Baus, des Betriebs und der Instandhaltung der Fernwärmeversorgungsstruktur erfolgt die Beobachtung der Absatz- und Marktveränderungen und Anlagensteuerung durch das Energiemanagement der SWK ENERGIE. Die SWK ENERGIE erstellt einen täglichen Fahrplan für den Betrieb der Erzeugungsanlagen, der unter Berücksichtigung der technischen Verfügbarkeit der Erzeugungsanlagen durch die NGN umgesetzt wird. 2.3 Absatz und Preise Grundlage der Netzentgelte der NGN für die Netznutzung in den Sparten Strom und Gas sind die in den Verfahren der Anreizregulierung durch Regulierungsbehörden festgelegten Erlösobergrenzen. Die NGN hat diesbezüglich die Kalkulation, Anzeige und Veröffentlichung der Preisblätter für alle sie betreffenden Netze im Jahr 2023 form- und fristgerechet durchgeführt. Im Vergleich zu nicht regulierten Unternehmen führen bei einem Netzbetreiber Preis- und Absatzänderungen nicht zu dauerhaften Ergebnisveränderungen. Abweichungen im Kalenderjahr sind ergebnisrelevant, werden aber regulatorisch über das Regulierungskonto in zukünftigen Perioden ausgeglichen und führen lediglich zu Ergebnisverschiebungen. Preise ergeben sich lediglich als Residualgröße aus dem Verhältnis genehmigter Erlösobergrenze und prognostizierter Absatzmenge. Gegenüber dem Vorjahr sind die für das Jahr 2023 gültigen Netzentgelte sowohl im SLP- als auch RLM-Bereich im Stromnetz um 5-10 % gestiegen. Die wesentlichen Gründe für die gestiegenen Netzentgelte liegen in gestiegenen vorgelagerten Netzentgelten und erhöhten Kosten für Verlustenergie. Für das Gasnetz Krefeld sind die Netzentgelte in 2023 ggü. dem Vorjahr im SLP-Bereich nahezu konstant geblieben, wohingegen die RLM-Entgelte um 5-20% steigen. Letzteres ist durch den deutlichen Anstieg der vorgelagerten Netzentgelte bedingt. In den folgenden, weiteren Tätigkeitsfeldern sind die in den bestehenden Dienstleistungsverträgen geregelten Entgelte bzw. die zugrundeliegenden Auftragsvolumina für die Gesellschaft von wesentlicher Bedeutung. In ihren jeweils aktuellen Fassungen sind die Verträge wie folgt ausgestaltet:
3. Lage 3.1 Ertragslage Die Betriebserträge der NGN steigen im Berichtsjahr um 19,2 Mio. € bzw. 8,7 % auf 239,6 Mio. €. Die Umsatzerlöse belaufen sich im Jahr 2023 auf 235,8 Mio. € und liegen damit um 19,9 Mio. € bzw. 9,2 % über dem Vorjahr (Vj. 216,0 Mio. €). Im Wesentlichen ist dies auf die gegenüber dem Vorjahr um 20,8 Mio. € auf 193,5 (Vj. 172,7) Mio. € gestiegenen Umsatzerlöse für den Bereich Energie in den Sparten Strom und Gas zurückzuführen. Die Netznutzungsentgelte der Sparten Strom und Gas liegen mit 90,6 Mio. € um rund 3,0 Mio. € über dem Vorjahr. Im Wesentlichen ist dies auf die um 3,6 Mio. € gestiegenen Erlöse aus Netzentgelten im Bereich Strom zurückzuführen. Die weiteren Umsatzerlöse verteilen sich auf Erlöse aus Konzessionsabgaben, gesetzlichen Umlagen sowie Ausgleichsenergie und Mehr-/Mindermengenabrechnung. In Summe belaufen sich diese auf 57,1 (Vj. 45,8) Mio. €. Bedingt durch die weiterhin volatile Situation auf dem Energiemarkt im Jahr 2023 steigen die Ausgleichsenergie und die Mehr-/Mindermengenabrechnung in Summe auf 33,0 (Vj. 22,5) Mio. €. Durch die parallele Abbildung in den Betriebsaufwendungen ist der ergebniswirksame Effekt gering. Die Erlöse aus weitergeleiteten EEG-Vergütungen steigen preisbedingt durch den Anstieg der Marktprämie um 9,2 Mio. € auf 27,9 (Vj. 18,8) Mio. € an. Die Umsatzerlöse aus der Lieferung von erstellten Anlagegütern (Strom, Gas, FW) betragen 14,8 (Vj. 16,9) Mio. €. Die Erträge für die technische Betriebsführung der Fernwärmeversorgungsanlagen mit unverändert 7,6 Mio. € komplettieren die Umsatzerlöse des Bereichs Energie. Der Bereich Wasser verzeichnet gegenüber dem Vorjahr mit 27,3 Mio. € um 1,3 (Vj. 26,0) Mio. € erhöhte Umsatzerlöse. Der Umsatz der Sparte Wasser beinhaltet vornehmlich die Erlöse aus der Trinkwasserlieferung an die SWK ENERGIE. Diese liegen mit 23,0 Mio. € um 0,1 Mio. € unter dem Vorjahr (Vj. 23,1 Mio. €). Die Lieferung von erstellten Anlagegütern für Wasserversorgungsanlagen an die Verpächterin belaufen sich auf 4,1 (Vj. 2,8) Mio. €. Dieser Anstieg lässt sich mit dem planmäßig erhöhten Bauvolumen begründen. Die sonstigen Umsatzerlöse sinken gegenüber der Vorperiode um 0,4 Mio. (Vj. 6,1 Mio. €) auf 5,7 Mio. €. Dies ist im Wesentlichen auf gesunkene Umsatzerlöse im Bereich der Straßenbeleuchtung zurückzuführen. Enthalten sind auch Umsatzerlöse aus Dienstleistungen in Höhe von 0,9 (Vj. 1,0) Mio.€. Im Jahr 2023 beträgt die Bestandsveränderung 0,7 (Vj. 0,1) Mio. €. Die sonstigen betrieblichen Erträge belaufen sich auf 3,0 Mio. € und liegen damit 1,4 Mio. € unter dem Vorjahr (Vj. 4,3 Mio. €). Dies ist im Wesentlichen in einem Sondereffekt aus der Auflösung von Rückstellungen der Regulierungskonten Strom und Gas im Vorjahr begründet. Die Betriebsaufwendungen der NGN betragen im Berichtsjahr 236,3 Mio. € und liegen damit 20,9 Mio. € bzw. 9,7 % über dem Vorjahreswert (Vj. 215,4 Mio. €). Der Materialaufwand (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, bezogene Waren und Leistungen) fällt mit 169,7 (Vj. 151,0) Mio. € um 18,8 Mio. € bzw. 12,4 % höher aus als im Vorjahr. Im Wesentlichen enthält der Materialaufwand Bezugskosten für Energie (Strombezug, Gasbezug, Netznutzungsentgelte für das vorgelagerte Strom- und Gastransportnetz, Einspeisevergütungen einschließlich Zuschläge sowie vermiedene Netznutzungsentgelte gemäß EEG und KWKG, KWK-Belastungsausgleich an den Übertragungsnetzbetreiber) in Höhe von 111,8 (Vj. 90,5) Mio. €, wovon 85,7 (Vj. 79,5) Mio. € auf den Bereich Strom und 26,0 (Vj. 10,9) Mio. € auf den Bereich Gas entfallen. Die Abweichung im Bereich Strom in Höhe von 6,2 Mio. € wird durch gegenläufige Effekte verursacht. Die Aufwendungen für Ausgleichsenergie und EEG-Vergütung sowie der Bezug von Lieferanten und aus sons. Umlagen steigt in Summe um 15,3 Mio. €. Die Aufwendungen im Zusammenhang mit der Mehr/Mindermengenabrechnung, KWKG und dem vorgelagerten Netz sinken um 8,9 Mio. €. Im Bereich Gas erhöht sich der Aufwand im Wesentlichen aus der Mehr-/Mindermengenabrechnung preisbedingt um 13,0 Mio. €, dieser verhält sich jedoch ergebnisneutral. Der Materialverbrauch und der Aufwand für bezogene Leistungen sinken in Summe um 2,6 Mio. € auf 57,8 Mio. €. Der Aufwand für bezogene Leistungen setzt sich im Wesentlichen aus dem Pachtaufwand für das Strom- und Gasnetz sowie Wasserversorgungsanlagen in Krefeld mit 16,0 (Vj. 17,2) Mio. €, Bauabrechnungen in Höhe von 22,0 (Vj. 23,2) Mio. €, Aufwand für Straßenwiederherstellung mit 2,7 Mio. € (Vj. 2,8 Mio. €) und sonstigen Fremdleistungen mit 3,8 (Vj. 4,5) Mio. € zusammen. Dies ist auf eine gesunkene Auslastung im Baubereich zurückzuführen. Der Aufwand für die Kundenabrechnungs- und -servicedienstleistungen für das Strom- und Gasnetz liegt nach der Spitzabrechnung bei 5,9 (Vj. 5,7) Mio. €. Der Personalaufwand der NGN ist um 2,3 Mio. € bzw. 8,4% gestiegen und liegt damit bei 29,1 (Vj. 26,8) Mio. €. Grund für die Steigerung des Aufwands liegt in den zum Juni 2023 erfolgten Inflationsausgleichzahlungen von einmalig 1.240 € und ab Juli 2023 monatlich 220 € netto. Die jahresdurchschnittliche Anzahl von Mitarbeitenden gemäß § 285 Nr. 7 HGB lag im Geschäftsjahr 2023 bei 296 (Vj. 291) (siehe Kapitel 4.1). Der Aufwand für Abschreibungen (immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen) beträgt 3,4 (Vj. 3,1) Mio. €. Der Aufwand aus der Abführung der Konzessionsabgabe Strom an die Stadt Krefeld beläuft sich auf 7,8 (Vj. 8,0) Mio. € und an anderen Gemeinden auf gleichbleibende 0,8 Mio. €. Die Konzessionsabgaben der Sparte Gas an die Stadt Krefeld betragen 0,7 (Vj. 0,8) Mio. €. Die Konzessionsabgabe Wasser liegen bei 4,2 (Vj. 4,1) Mio. €. Dem Aufwand aus Konzessionsabgabe stehen Erlöse in gleicher Höhe gegenüber. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen liegen mit 20,7 Mio. € um 0,1 Mio. € unter dem Vorjahr. Der Aufwand aus der Geschäftsbesorgung durch die SWK AG erhöht sich um 0,9 Mio. € bzw. 7,1 % auf 13,6 (Vj. 12,7) Mio. €. Das Betriebsergebnis erreichte somit 3,3 Mio. € und liegt um 1,8 Mio. € bzw. 34,6 % unter dem Vorjahresergebnis. Das Finanzergebnis beläuft sich auf 0,2 Mio. € und liegt damit 0,4 Mio. € über dem Vorjahresergebnis. Im Wesentlichen ergibt sich diese Verbesserung aus dem Wegfall von Abschreibungen aus Finanzanlagen und Zinsen aus verbundenen Unternehmen. Die Steuern von Ergebnis und Ertrag der Organschaft werden direkt von der SWK AG abgeführt. Das Jahresergebnis vor Ergebnisabführung erreicht 3,4 (Vj. 4,8) Mio. €. Dies entspricht einer Verringerung von 28,5 % zum Vorjahr. 3.2 Finanzlage Die Daten des handelsrechtlichen Jahresabschlusses wurden für die Finanzanalyse sowie für die Ermittlung aussagekräftiger Kennzahlen nach finanzwirtschaftlichen Kriterien aufbereitet. Die NGN ist im Rahmen des Konzern-Cashmanagements in ein automatisches Cash-Pooling-System eingebunden. Dabei werden die Salden der in das Cash-Pooling einbezogenen Bankkonten bankarbeitstäglich auf die SWK AG übertragen bzw. Unterdeckungen ausgeglichen. Der Mittelabfluss aus laufender Geschäftstätigkeit betrug 6,3 (Vj. 12,1 Mittelzufluss) Mio. €. Der Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit erreichte 2,6 (Vj. 3,5) Mio. €. Dieser resultiert vor allem aus Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen von 3,1 Mio. € und für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen von 0,3 Mio. €. Der Mittelabfluss wurde vor allem kompensiert durch Einzahlungen aus Abgängen des Sachanlage-, Finanzanlage- und Deckungsvermögen sowie Zins- und Dividendeneinzahlungen von 0,8 Mio. €. Der Mittelabfluss aus Finanzierungstätigkeit belief sich auf 4,7 (Vj. 4,5) Mio. € und ist fast ausschließlich auf die Auszahlung im Rahmen der Ergebnisabführung zurückzuführen. Insgesamt besteht ein negativer Finanzmittelbestand (einschließlich Cash-Pool) von rd. -1,0 (Vj. 12,6) Mio. €. Die Investitionen in Sachanlagen betragen 3,1 (Vj. 2,7) Mio. € und wurden schwerpunktmäßig mit 1,6 Mio. € in moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsystem, mit 0,9 Mio. € in das Stromverteilnetz Straelen und Wachtendonk und mit 0,4 Mio. € in den Fuhrpark getätigt. 3.3 Vermögenslage Eine entsprechende Aufbereitung des Jahresabschlusses analog zur Finanzlage wurde auch für die hier dargestellte Bilanzanalyse vorgenommen. Die Bilanzsumme ist gegenüber dem Vorjahr um rd. 4 % auf 87 (Vj. 84) Mio. € angewachsen. Auf der Aktivseite besteht die Bilanzsumme im Wesentlichen aus dem Anlagevermögen und den Forderungen gegen verbundene Unternehmen. Dem stehen auf der Passivseite hauptsächlich das Eigenkapital, die Rückstellungen und die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber. Der Anteil des Anlagevermögens an der Bilanzsumme liegt bei 41,3 (Vj. 42,9) % und besteht im Wesentlichen aus Verteilungsanlagen. Das Umlaufvermögen hat einen Anteil von 58,2 (Vj. 56,5) %. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten bestehen am Bilanzstichtag in Höhe von 0,5 (Vj. 0,6) %. Das Eigenkapital beträgt 33,0 (Vj. 33,0) Mio. €. Die NGN weist eine Eigenkapitalquote in Höhe von 37,9 (Vj. 39,3) % aus. Die Veränderung basiert auf dem Anstieg der Bilanzsumme, welcher sich im Wesentlichen durch einen deutlich erhöhten Rückstellungsbedarf begründet. Die Anlagendeckung durch das Eigenkapital liegt bei 91,8 (Vj. 91,8) %. Im Rahmen der Bilanzanalyse sind den langfristigen Verpflichtungen hauptsächlich die Personalrückstellungen für Pensions- und Altersteilzeitverpflichtungen sowie der Rechnungsabgrenzungsposten zugeordnet. Sie entsprechen 19,7 (Vj. 18,7) % der Bilanzsumme. Die kurzfristigen Verpflichtungen setzen sich vornehmlich aus sonstigen Rückstellungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zusammen. Ihr Anteil an der Bilanzsumme beträgt 41,3 (Vj. 41) %. 4. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren 4.1 Mitarbeitende Die Mitarbeiterstärke der NGN lag zum 31. Dezember 2023 bei 282 (Vj. 280) Vollzeitkapazitäten (ohne geringfügig Beschäftigte, Werkstudierende und Personen, die sich nicht mehr in der Lohnfortzahlung befinden). Die jahresdurchschnittliche Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmerrinnen und Arbeitnehmer auf Kopfbasis (einschließlich geringfügig Beschäftigte, Werkstudierende und Personen, die sich nicht mehr in der Lohnfortzahlung befinden) gemäß § 285 Nr. 7 HGB betrug im Geschäftsjahr 2023 296 (Vj. 291). Von den 296 Mitarbeitenden entfielen 259 (Vj. 261) auf Vollzeitbeschäftigte und 37 (Vj. 30) auf Teilzeitbeschäftigte. Zentrale Schwerpunkte im Berichtsjahr waren für das Personalmanagement der SWK AG, das geschäftsbesorgend u.a. auch für die NGN tätig ist, die fortgesetzte Standardisierung und Optimierung aller Prozesse im Personalbereich, die weitere Ausgestaltung/Einrichtung der digitalen Personalmanagementplattform SAP SuccessFactors sowie die aktive Begegnung des Fachkräftemangels. Der Personalbereich hat die Einführung der Personalmanagementsoftware SAP SuccessFactors (HRportal) fortgeführt. Im Modul Performance & Goals wurde der Tantiemeprozess für leitende Angestellte konzernweit weiter verbessert. Die involvierten Fachbereiche konnten im Berichtsjahr das Testender Bereiche Onboarding, Compensation (Einmalprämie) und variable Pay (Tantiemezahlungen) abschließen. Über die SAP Analytics Cloud (SAC) ist seit Sommer 2023 der jährliche Prozess der Personalprognose/Kapazitätenplanung vollständig umgesetzt. Zudem wurde die Software Accenture Document Composer (ADC) eingeführt, um die Erstellung von Dokumenten für die Mitarbeitenden zu standardisieren und zu vereinfachen. Die Digitalisierung war auch ein zentrales Thema in der Zusammenarbeit mit dem Konzernbetriebsrat. So ist seit 2023 ein Referent für Digitalisierung & Prozesse für den Konzernbetriebsrat eingestellt, um den steigenden qualitativen als auch quantitativen Anforderungen gerecht werden zu können. Die Konzernbetriebsvereinbarung zu den Grundsätzen der Vergütung von Betriebsratsmitgliedern konnte abgeschlossen werden. Hierdurch wird der gesetzlichen Vorgabe der Gleichbehandlung von Betriebsratsmitgliedern im Vergleich zu anderen Mitarbeitenden hinsichtlich der beruflichen und finanziellen Entwicklung konzernweit Rechnung getragen. Die Verhandlungen zu den Konzernbetriebsvereinbarungen S/4 HANA und Microsoft 365 wurden fortgesetzt. Nicht nur durch die Digitalisierung kommt der Informationssicherheit, die auch den Datenschutz betrifft, eine zentrale Bedeutung zu. 2023 wurde die Position des "Chief Information Security Officers" (CISO) bei der SWK AG eingeführt und besetzt. Ferner wurde das bereichsübergreifende Thema "Informationssicherheitsmanagementsystem" (ISMS) angegangen, um u.a. Personal- sowie verbundene IT-Prozesse von der Rekrutierung bis zum Austritt sicher auszugestalten. Es wurden drei notwendige Betriebsvereinbarungen zur IT-Sicherheit abgeschlossen, u.a. für den Einsatz einer Software zur besseren Identifikation und Abwehr von Cyberangriffen. Zur Sensibilisierung und Verbesserung der Informationssicherheit haben IT und Personalmanagement eine Schulung erarbeitet, an der Ende 2023 Führungskräfte teilgenommen haben. Die Schulung für die Mitarbeitenden wird ab 2024 umgesetzt. 2023 wurde erstmalig ein verpflichtendes Online-Training zum Datenschutz für alle Mitarbeitenden durchgeführt. Die aktive Bewältigung des Fachkräftemangels war auch 2023 ein Schwerpunktfeld. Das Projekt Arbeitgebermarke konnte 2023 mit der Bestimmung der Kernprofilfelder der SWK-/NGN-Gesellschaften als Arbeitgeber und Erstellung der Nutzergruppen abgeschlossen werden. Diese Ergebnisse wurden und werden sukzessive für die zielgruppenspezifische Rekrutierung und das Personalmarketing verwendet. Das Personalmanagement hat die Nutzung von unterschiedlichen Rekrutierungskanälen für die Stellenbesetzungen weiter ausgebaut. So konnte bspw. Ende 2023 die Betriebsvereinbarung "Mitarbeitende werben Mitarbeitende" als Pilot abgeschlossen werden, wodurch erfolgreiche Einstellungen durch Mitarbeiterempfehlungen belohnt werden. Ende 2023 erfolgte die Besetzung einer neuen Recruiter-Stelle innerhalb des Personalbereichs. Um den neuen Kolleginnen und Kollegen den Start zu erleichtern und Wertschätzung entgegenzubringen, wurde im Januar 2023 das neue Format des Willkommens-Frühstückes mit dem Vorstand der SWK AG eingeführt. Im August 2023 startete das Projekt Onboarding, in dem ein gemeinsamer Standard für die Einarbeitung neuer Mitarbeitender entworfen und umgesetzt wird. Von der IT-Ausstattung bis zur sozialen Integration werden die unterschiedlichen Aspekte berücksichtigt und sind bereits selektiv für Führungskräfte im Intranet einsehbar. Dieser Informationsbereich soll 2024 live geschaltet werden. In der Ausbildung wird die stärkere Fokussierung auf die gewerblich-technischen und IT-Ausbildungsberufe weiter verfolgt. Zum Ausbildungsbeginn 2023 wurden erstmalig der Ausbildungsberuf "Fachkraft für Lagerlogistik" für die NGN angeboten. Die Einführung weiterer neuer Ausbildungsberufe für 2024 im gewerblich-technischen Bereich die "Fachkraft für Wasserversorgungstechnik" für die NGN ist in Prüfung. Die Führungskräfte und Ausbilder in den Fachbereichen wurden sukzessive stärker in die Ausbildung eingebunden und für alle Ausbildungsbeteiligten fand ein Training zum Arbeitsrecht statt. Das Konzern-Azubitreffen konnte zum zweiten Mal erfolgreich durchgeführt werden, dieses Mal bei der EGK und der GSAK. Zur Stärkung der Arbeitgeberattraktivität wurde insbesondere das Projekt Stellen- und Jobstrukturierung weitergeführt. In diesem wurden und werden die Planstellen in den Organisationseinheiten mit Jobprofilen versehen, hinsichtlich ihrer tarifkonformen Eingruppierung überprüft und darauf Entwicklungswege/Fachlaufbahnen aufgebaut. Die Benefits für die Mitarbeitenden wurden sukzessive weiter ausgebaut. So konnte eine Konzernbetriebsvereinbarung für einen Mitarbeiterbestpreistarif abgeschlossen werden. Die lekker Energie fiel nicht hierunter, da sie bereits eine sehr ähnliche Regelung eingeführt hatte. Dadurch ist garantiert, dass Mitarbeitende immer den jeweils günstigsten Tarif der SWK ENERGIE für Ökostrom und Gas in ihrer Bezugsregion erhalten. Das bisherige kostenfreie JobTicket wurde in ein weiterhin kostenloses DeutschlandTicket umgewandelt. Als Zeichen der Wertschätzung wurden zudem die Regelungen für Jubilare ausgeweitet. Im Zuge der steigenden Inflation und Preise wurde Anfang 2023 auf Konzernebene ein Härtefallfonds für Mitarbeitende installiert. Insgesamt 22 Mitarbeitende haben eine Zahlung zur Abmilderung individueller finanzieller Belastungen erhalten. Im Bereich der Personalentwicklung startete die Initiative SWK Academy, in der digital affinen Fachkräfte der Fachbereiche IT und Kundenservice qualifiziert werden, im digitalen Geschäft erfolgreich zu agieren. Bei erfolgreichem Piloten ist die Ausweitung auf alle SWK-/NGN-Gesellschaften vorgesehen. 4.2 Forschung und Entwicklung Der Treiber für Innovationen ist nicht erst seit diesem Berichtsjahr die Notwendigkeit zur Entwicklung eines nachhaltigen Produkt- und Dienstleistungsportfolios. Hierfür wurden unter Einbeziehung der NGN im Berichtsjahr folgende wichtige Schritte gegangen: Innovationsmanagement und Nachhaltigkeit gehen Hand in Hand. Innovative Ideen und Projekte müssen auch immer unter dem Aspekt betrachtet werden, welcher nachhaltiger Mehrwert daraus resultiert. Bereits im dritten Jahr erstellt die SWK AG eine umfassende Nachhaltigkeitserklärung nach den Kriterien des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK). Für das Berichtsjahr 2022 befindet sich diese aktuell in der Prüfung durch das DNK-Büro. Wir gehen davon aus, dass bis zum Erstellungsende des Konzernlageberichts im Mai 2024 die Abstimmung, Veröffentlichung und Signetvergabe erfolgt sein wird. Derzeit ist die Erklärung inkl. Datenbasis weiterhin ein Jahr nachlaufend. Bis zum ersten CSRD-Pflichtberichtsjahr 2025 ist eine periodengleiche Datenbasis zu erreichen. Die Erklärung und das Signet werden auf Ebene der obersten Muttergesellschaft SWK AG erlangt und umfassen alle wesentlichen Gesellschaften des SWK-Konzerns (SWK ENERGIE, NGN, lekker Energie, Ampere, EGN, GSAK, EGK und die SWK MOBIL). Die Berichterstattung soll die speziell mit Nachhaltigkeit verbundenen Entwicklungen aufzeigen und dient dazu, dass Thema auch auf strategischer Ebene noch stärker zu verankern. Der DNK Transparenzstandard berichtet über die drei Dimensionen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung. Wesentliche Leistungsindikatoren im DNK in der Dimension Umwelt sind der Energieverbrauch und die klimarelevanten Emissionen. Datenquellen sind das Energiemanagement nach DIN EN ISO 5000 und die Treibhausgasbilanz. Die Gesamtemissionen sind bei der NGN leicht auf 22.235 tCO 2 -eq angestiegen, welche sich im Wesentlichen aus dem Energieträger Strom mit 21.621 tCO 2 -eq resultieren. Die Sparte Erdgas trägt mit 373 tCO 2 -eq, Dieselkraftstoff mit 208 tCO 2 -eq und CNG-Erdgas mit 32 tCO 2 -eq zu den Emissionen bei. Ein wesentlicher Teil der benötigten Energieverbrauchsdaten wird im u. a. auch für die NGN installierten Energiemanagementsystem erfasst. Auf Basis der Norm DIN EN ISO 50001 wird eine langfristige und systematische Optimierung der Energieeffizienz betrieben. Seit Einführung des Systems wurde die Bilanzgrenze bisher nicht verändert (SWK AG, SWK KOMPAKT, SWK ENERGIE, NGN, SWK MOBIL, SWK FAHRSERVICE, GSAK und lekker Energie). Im November und Dezember 2023 wurden die internen Audits für alle relevanten Gesellschaften unter Führung des Energiemanagementbeauftragten durchgeführt. Das Energiemanagement wird stetig verbessert: Die Präsenz bzw. Sichtbarkeit des Energieteams soll weiterhin ausgebaut werden. Das Zusammenwachsen mit anderen internen Nachhaltigkeits- und Klimaschutzteams schreitet voran und wird zukünftig weiter forciert. Der Wechsel der jährlichen Schulungen von den zahlreichen Präsenzschulungen in die digitale Welt hat technisch auch in der 2. Runde sehr gut funktioniert und wird von den Mitarbeitenden überwiegend positiv angenommen. Die permanente Überprüfung der Energiekennzahlen bleibt auch zukünftig eine der wichtigsten Aufgaben des Energieteams. Die Verknüpfung von Zielen mit den umgesetzten Maßnahmen soll transparenter und nachvollziehbarer werden. Für die NGN relevante, laufende, operative Ziele sind im Wesentlichen: • Optimierung der Stromeffizienz, des Heizenergieverbrauchs und des Fernwärmeeinsatzes in den wesentlichen Verwaltungs- und Betriebsbereichen am Standort der NGN • Langfristige Aufrechterhaltung eines stabilen, spezifischen Energieverbrauchs der Gasstationen • Optimierung des Stromverbrauchs in den Wassergewinnungsanlagen und Wasserwerken • Aktualisierung und Erweiterung der Mess- und Gebäudeleittechnik zur detaillierteren Erfassung und Regelung wesentlicher Verbraucher am Standort der NGN • Aufbau eines Zählerkonzepts für den Standort der NGN • Verbesserung der Kraftstoffverbrauchsdatenerfassung im PKW/Transporter-Bereich. Mittlerweile wurden folgende operativen Ziele abgeschlossen: • Optimierung der Betriebsweise und Steuerung der Heizungsanlagen in beiden Wasserwerken • Berücksichtigung energetischer Aspekte im Rahmen der Sanierung der Aufzüge im Verwaltungsgebäude am Standort der NGN. Aufgrund der langfristig rückläufigen Produktion von deutschem und niederländischem L-Gas werden die bislang mit L-Gas versorgten Netzgebiete sukzessive auf H-Gas umgestellt. Die Umstellung ist Bestandteil des Netzentwicklungsplans (NEP). Der aktuelle Entwurf des NEP sieht für das Gasnetzgebiet der NGN in Krefeld weiterhin eine Umstellung von L- auf H-Gas für das Jahr 2028 vor. Im Rahmen des Projektes wurde im Jahr 2023 Becker Büttner Held PartGmbH beauftragt, die NGN in rechtlichen Fragen und bei den Ausschreibungen inkl. Vergaben zu unterstützen. Das betrifft die drei Fachlose Projektmanagement, Erhebung und Anpassung sowie Qualitätssicherung. Im Januar 2024 finden die ersten Bietergespräche statt, wobei die Vergabe aller Lose für Mitte 2024 geplant ist. 5. Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf und zur Lage Die Maßnahmen, die seit Gründung der NGN zur Stabilisierung des Ergebnisses ergriffen worden sind, konzentrieren sich auf der einen Seite auf eine Optimierung der regulatorischen Erlösseite und auf der anderen Seite auf ein konsequentes Kostenmanagement. Unter Berücksichtigung des regulatorischen Ergebnisdrucks, ist das Ergebnis der NGN, das über Plan liegt, aufgrund der erfolgreichen Kostenmanagementmaßnahmen positiv zu bewerten. C. Prognose-, Chancen- und Risikobericht 1. Chancenbericht Zur Stabilisierung des Ergebnisses für das Jahr 2024 wird auch in den nächsten Jahren eine Anpassung der Instandhaltungs- und Wartungsstrategie sowie eine Optimierung der Betriebskosten in allen Sparten und Geschäftsfeldern die zentrale Herausforderung darstellen. Die gegründete Einheit "zentrale Services", die aus Effizienz- und Prozessverbesserungen resultiert und Überkapazität bündelt, soll auch in den nächsten Jahren verstärkt Fremdleistungen durch Insourcing verdrängen. 2. Risikobericht Das Risikomanagement der NGN wird im Rahmen des Geschäftsbesorgungsvertrags von der SWK AG durchgeführt. Ziel des Risikomanagementsystems ist es, die Unternehmensrisiken aus dem externen Unternehmensumfeld sowie aus unternehmensinternen Gegebenheiten so früh wie möglich zu erkennen, zu bewerten und gegenzusteuern. Alle wesentlichen organisatorischen und inhaltlichen Aspekte zum Risikomanagementsystem/-prozess sind in einer Verfahrensanweisung festgelegt, der Bestandteil des Organisationshandbuchs der SWK AG ist. In Abhängigkeit eines unternehmensindividuellen Schwellenwerts werden Risiken (und dazugehörige Frühwarnindikatoren und Maßnahmen) in einer Software durch Risikobeauftragte und -manager erfasst und gemeldet. Die Informationen zu eventuell bestehenden Risiken sind von den Verantwortlichen der Organisationseinheiten anzufordern. Auf Basis der im System zur Verfügung stehenden Reports/Übersichten geben die Risikomanager der Geschäftsführung regelmäßig einen Überblick über den Risikobestand sowie dessen Veränderungen und lassen sich die Freigabe erteilen. Der Risikoausschuss der SWK AG tagte quartalsweise, analysierte die gemeldeten Risiken und gab den Risikoverantwortlichen Hinweise zum Ansatz, zur Bewertung und zum Umgang mit diesen. Umfeldrisiken Die NGN hat auf die im Zuge des Angriffskrieges auf die Ukraine und die resultierende Krisensituation in Bezug auf die Gasversorgung ab dem Jahr 2022 umfangreiche Maßnahmen getroffen, um ihr Versorgungsgebiet bestmöglich auf Gasmangellagen in der Heizperiode 2023/24 vorzubereiten. Gemäß der im "Notfallplan Gas" des BMWK vorgesehenen Regeln für eine gestaffelte Gasverbrauchsreduzierung hat die NGN dezidierte Datenanfragen bei allen betroffenen Letztverbrauchern durchgeführt. Davon ausgehend wurden die geschützten Kunden identifiziert und für die nicht-geschützten Kunden diskriminierungsfreie und transparente Vorgehensweisen entwickelt, um im Falle behördlich angeordneter Verbrauchskürzungen diese effizient und rechtssicher umsetzen zu können. Die NGN hat damit ihre Systemverantwortung im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes erfüllt. Darüber hinaus hat die NGN, ihrem Selbstverständnis als Umsorger entsprechend, diese Maßnahmen zur Krisenvorsorge Gas aktiv ihren Kunden kommuniziert und erklärt. Die im Jahr 2022 für das Jahr 2023 vermutete Gasmangellage blieb aus, sodass Versorgungsengpässe oder Einschränkungen in der Energielieferung für das Jahr 2023 nicht eingetreten sind. Für 2024 ist nicht zu erwarten, dass eine Gasmangellage eintritt. Marktrisiken Mittlerweile hat sich die Situation auf dem Markt bei der Materialbeschaffung gegenüber 2022 etwas entspannt. Große Lieferverzögerungen bestehen allerdings bei der Bestellung von Transformatoren und bei Schaltanlagen. Die Lieferzeit für Transformatoren kann je nach Spannungsebene aktuell von einem Jahr bis zu drei Jahren betragen. Aufgrund der deutlichen Knappheit am Markt haben sich die Preise für diese Betriebsmittel innerhalb von drei Jahren rund verdreifacht. In der Beschaffung von Material und Fremdleistungen sind ebenfalls Preissteigerungen und verlängerte Lieferzeiten festzustellen. Die Kosten für das Baugeschäft steigen schneller an als der Verbraucherpreisindex. Aufgrund verbesserter rechtlicher und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen steigt die Anzahl von Anschlussanfragen seit dem Jahr 2020 kontinuierlich an. Von ehemals ca. 300 Anschlussanfragen pro Jahr stieg die Zahl im Jahr 2023 auf ca. 2.600. Weitere Steigerungen in der Zukunft sind zu erwarten. Der starke Zuwachs belastet die betroffenen Organisationseinheiten enorm. Es wurde zwar Personal aufgebaut, aber dies allein wird nicht ausreichen, um die Flut an Anfragen zu bewältigen. Daher wird mit Hochdruck an der Einführung einer Softwarelösung gearbeitet, welche einen Großteil der Anschlussanfragen automatisiert bearbeitet. Dennoch wird die Situation weiterhin angespannt bleiben. Mit der steigenden Anzahl an Anschlussanfragen steigt auch das Volumen im EEG- und KWK-Wälzungsmechanismus. Dieses liegt inzwischen bei über 30 Mio. EUR/Jahr, Tendenz steigend. Aufgrund der Komplexität der Vergütungssystematik bestehen viele latente Fehlermöglichkeiten. Bei steigender Anlagenzahl erhöht sich das potenzielle Schadensvolumen im Wälzungsprozess. Derzeit wird davon ausgegangen, dass ein Schadenseintritt sehr unwahrscheinlich ist. Es ist ein Schadenpotenzial von 0,5 Mio. EUR/Jahr unterstellt. Hohe Preise für Energie und das Energiesparen der SLP-Kunden haben zu hohen Einnahmen bei den Mehr-/Mindermengen und beim Differenzbilanzkreis geführt. Die schon für 2023 erwarteten Auszahlungen haben sich verzögert. Der Saldo der Mehr-/Mindermengen wird in den Jahren 2024 ff. zu Auszahlungen an die Lieferanten führen. Die aktuellen Rückstellungen sollten die zukünftigen Ausgaben decken. Im Januar 2024 ist von NGN im Saldo bereits an die Lieferanten ausgezahlt worden (ca. 300 T€). Der Gasverbrauch hat sich in 2023 wieder normalisiert und ist damit gestiegen. Aufgrund der niedrigeren angenommenen Kundenwerte musste der Marktgebietsverantwortliche ab November Energiemengen beschaffen. Diese werden im Rahmen der Mehr-/ Mindermengen wieder ausgeglichen. In der Sparte Strom rechnet die NGN damit Energie für den Differenzbilanzkreis beschaffen zu müssen. Dies resultiert aus aktuell niedrigen Jahresverbrauchsprognosen und dem stetigen Ausbau der PV-Anlagen bei Haushaltskunden. Betriebliche Risiken Im September 2023 hat die NGN erfolgreich das Re-Zertifizierungsaudit des Informations-Sicherheits-Management-Systems (ISMS) nach ISO 27001 und die Vorgaben des IT-Sicherheitskatalogs der BNetzA durchgeführt. Die grundsätzlichen Ziele der Informationssicherheit "Vertraulichkeit", "Integrität" und "Verfügbarkeit" wurden im Geltungsbereich des ISMS erreicht. Dabei wurde ein Informationssicherheitsniveau angestrebt, das hohe Anforderungen an die Verfügbarkeit stellt. Für zeitkritische Vorgänge werden im Allgemeinen nur kurze Ausfallzeiten toleriert. Die kritischen Prozesse standen uneingeschränkt zur Verfügung. Gleichzeitig wurde die Unversehrtheit und Vertraulichkeit von verarbeiteten Informationen gewährleistet und Fehler in diesen Daten vermieden. Sämtliche Maßnahmen wurden nach den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit in sinnvollem Bezug zu den Schutzzielen durchgeführt. Dazu beigetragen haben die Aktualisierung des Sicherheitskonzeptes im Leitsystem, eine neue Zutrittsregelung zu den Gebäuden auf dem Gelände am Standort St. Töniser Str. und die Einführung eines Anwendungsbereiches, in dem die gleichen Vorgaben und Maßnahmen aus der Norm gelten. Aufgrund der Netzbetreiberfunktion für Strom und Gas, der operativen technischen Betriebsführung der Fernwärmeversorgungsanlagen sowie der Betriebsführung der Anlagen für die Trinkwasserversorgung bestehen für die NGN im Wesentlichen technisch-betriebliche Risiken. Die Eintrittswahrscheinlichkeit bei diesen Risiken wird nach wie vor als gering eingestuft. Hierzu gehören insbesondere Versorgungsunterbrechungen sowie mögliche Ausfälle von Erzeugungsanlagen sowie in der zentralen Netzleitstelle, Unfallrisiken an Baustellen, Brand-/Explosionsrisiken an Anlagen und Überspannungsschäden an Kundenanlagen. Diesen wird - soweit möglich - durch vorbeugende organisatorische, personelle und technische Maßnahmen wie z. B. Kontrollen und Qualitätssicherungsverfahren - auch als Steuerungsinstrumente im Rahmen des technischen Sicherheitsmanagements - begegnet. Des Weiteren bestehen Maßnahmen zur Reduzierung bzw. Überwälzung des Schadenspotentials, wozu speziell das Vorhandensein von Redundanzsystemen und ein entsprechender Versicherungsschutz gehören. Risiken Finanzinstrumente Im Bereich der Finanzinstrumente bedient sich die Gesellschaft eines Derivats, um Auswirkungen von Preisschwankungen beim Einsatzstoff Diesel auszuschalten. Hierzu bestand bis zum 31.12.2023 ein durch die SWK AG geschlossenes Sicherungsgeschäft für einen Verbrauch an Diesel von 80 Tsd. Liter p.a. für den Zeitraum 2020 bis 2023. Ein weiteres Sicherungsgeschäft besteht für den Zeitraum 2024 mit Vertragsbeginn zum 1. Januar 2024 mit demselben zugrunde gelegten Verbrauch. Zum 31. Dezember 2023 lag der Marktwert des Sicherungsgeschäfts für den Zeitraum 2024 bei 16,9 T€. Auf die NGN entfiel im Berichtsjahr per Saldo ein Ertrag in Höhe von rund 21 (Vj. 38) T€ für die von der Bank erhaltenen Ausgleichsbeträge. Das Grundgeschäft und das Sicherungsgeschäft sind in einer Bewertungseinheit nach § 254 HGB zusammengefasst. Risiken, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden, waren am Abschlussstichtag nicht bekannt. 3. Prognosebericht Als Netzgesellschaft des SWK Konzerns wird der wirtschaftliche Rahmen der NGN im Wesentlichen durch die Anreizregulierung für Netzbetreiber (Strom, Gas) bestimmt. Das heißt, die Erlöspfade werden durch die Festlegungen der Regulierungsbehörden determiniert. Die festgestellten Ineffizienzen sind bis Ende der jeweiligen Regulierungsperiode abzubauen. Dies bedeutet, dass auch im Jahr 2024 das Ergebnis der NGN von genau diesem Faktor maßgeblich beeinflusst wird. Unter diesen ambitionierten Rahmenbedingungen wird die NGN anstreben, das Jahresergebnis vor Ergebnisabführung konstant zu halten. Die bestehenden Konzessionsverträge Strom und Gas endeten am 31. Dezember 2023. Im Dezember 2023 wurden die Konzessionsverträge mit Wirkung ab dem 01.01.2024 um ein Jahr bis zum 31.12.2024 verlängert. Die verbindliche Auskunft zur Übertragung des Teilbetriebs "Netzverpachtung" wurde am 9. Februar 2024 an das Finanzamt Krefeld gestellt. Für das Strom- und Gasnetz wird davon ausgegangen, dass diese zum Buchwert steuerneutral übertragen werden können. Das Fernwärmenetz sowie das Wassernetz und die Wasserproduktion werden hingegen zu Verkehrswerten übertragen. Die Assets werden rückwirkend zum 01.01.2024 übertragen Im Jahr 2023 wurden auf Bundesebene wegweisende Gesetze zur künftigen Wärmeversorgung und der damit verbundenen Infrastruktur geschaffen. So wurde im September 2023 das Gebäudeenergiegesetz (GEG) sowie im November 2023 das "Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze" (Wärmeplanungsgesetz, WPG) verabschiedet. Das Wärmeplanungsgesetz sieht dabei eine Pflicht zur Wärmeplanung auf kommunaler Ebene vor. Die NGN hat mit der Stadt Krefeld ein Projekt gegründet, um die Anforderungen für Krefeld umzusetzen. Zentraler Aspekt ist es, nach der Durchführung einer Eignungsprüfung, einer Bestandsanalyse und einer Potenzialanalyse schließlich ein Zielszenario zu entwickeln und abschließend das Stadtgebiet in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete einzuteilen. Dazu wurden im Jahr 2023 erste interne Vorarbeiten durchgeführt. Diese konzentrierten sich insbesondere auf die Erarbeitung eines Zukunftsgebietes Fernwärme, in dem perspektivisch ein Ausbau des Fernwärmenetzes unter Berücksichtigung eines Ausbaus der Erzeugungskapazitäten geplant wird. Dieses Zukunftsgebiet Fernwärme wurde unter Berücksichtigung erzeugungs-, vertriebs- und netzseitiger Aspekte in enger Zusammenarbeit der damit verbundenen Organisationseinheiten von SWK ENERGIE und NGN erarbeitet. D. Sonstige Angaben 1. Tätigkeitsabschluss Aufgrund der Regelungen im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) hat die NGN als rechtlich selbstständiger Netzbetreiber Tätigkeitsabschlüsse aufzustellen (§ 6b Absatz 3 EnWG) und hierauf im Lagebericht einzugehen (§ 6b Absatz 7 EnWG). Für die NGN lagen im Geschäftsjahr 2023 folgende Unternehmenstätigkeiten vor:
Für die letztgenannte Tätigkeit besteht keine Offenlegungspflicht. Für die Tätigkeitsabschlüsse wurden die Posten der Bilanz sowie die Aufwendungen und Erträge den vorgenannten Unternehmenstätigkeiten direkt oder durch geeignete Schlüsselungen zugeordnet. Die Elektrizitätsverteilung bildet die Tätigkeit der NGN als Netzbetreiber in Krefeld/Straelen/Wachtendonk ab. Sie ist Eigentümerin der Netze Straelen/Wachtendonk und Pächterin des Netzes in Krefeld. Die Tätigkeit der Gasverteilung umfasst die Aktivität der NGN als Netzbetreiber in Krefeld. Als grundzuständiger Messstellenbetreiber ist die NGN für die Tätigkeit des Messstellenbetriebs von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen gemäß dem Messstellenbetriebsgesetz für die Netzgebiete Krefeld/Straelen/Wachtendonk verantwortlich. Das Ergebnis vor Steuern in der Elektrizitätsverteilung liegt 2023 bei 5,7 (Vj. 2,8) Mio. €. Die Umsatzerlöse und Betriebserträge sowie der Materialaufwand haben sich gegenüber dem Vorjahr deutlich erhöht, wobei die Erlöse stärker gestiegen sind als der Materialaufwand. Das Ergebnis vor Steuern in der Gasverteilung fiel mit -2,8 (Vj. 0,5) Mio. € wesentlich niedriger als im Vorjahr aus. Dies ist hauptsächlich auf geringere Umsatzerlöse aus Netzentgelten und die vorgelagerten Netzkosten zurückzuführen. Das Ergebnis vor Steuern für den grundzuständigen Messstellenbetreiber erreichte 2023 0,2 (Vj. 0,4) Mio. €. BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangI. Allgemeine Angaben zum Unternehmen Der Jahresabschluss der NGN NETZGESELLSCHFT NIEDERRHEIN MBH, Krefeld, im Folgenden NGN, (Amtsgericht Krefeld HR B 10907) wurden nach den §§ 242 ff., 264 ff. des HGB und den einschlägigen Vorschriften des GmbHG sowie den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Die NGN erfüllt im Berichtsjahr die Größenmerkmale einer großen Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB. Alleinige Gesellschafterin der NGN ist die SWK AG, Krefeld. Zwischen der SWK AG und der NGN bestehen ein Beherrschungs- und ein Organschaftsvertrag. Die Beherrschung ist nach § 3 des Beherrschungsvertrages aufgrund der Anforderungen des operationellen Unbundlings begrenzt. Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter der Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Das nach dem HGB vorgeschriebene Gliederungsschema wurde durch Hinzufügung einzelner Posten der besonderen Struktur eines Energiedienstleistungsunternehmens angepasst. Um die Klarheit der Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu verbessern, wurden in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung, im Folgenden GuV, einzelne Posten zusammengefasst. Die GuV wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Davon-Vermerke zu einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung werden grundsätzlich im Anhang erläutert. Alle Beträge werden - soweit nicht anders dargestellt - in Tausend Euro (T€) angegeben. Die nachfolgend dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden unverändert zum Vorjahr angewendet. II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten angesetzt. Sie werden planmäßig linear über die voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Diese entsprechen den steuerlich zulässigen Nutzungsdauern. Das Sachanlagevermögen wird im Zeitpunkt des Übergangs des wirtschaftlichen und rechtlichen Eigentums mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich, soweit abnutzbar, nutzungsbedingter planmäßiger und ggf. außerplanmäßiger Abschreibungen angesetzt. Der Umfang der Anschaffungskosten entspricht § 255 Abs. 1 HGB. Die Herstellungskosten gemäß § 255 Abs. 2 HGB enthalten die Einzelkosten für Material und Fertigung, die Sonderkosten der Fertigung, angemessene Teile der Gemeinkosten wie Materialgemeinkosten, Fertigungsgemeinkosten und Verwaltungsgemeinkosten sowie die fertigungsbedingten Abschreibungen. Fremdkapitalzinsen wurden nicht aktiviert. Die planmäßigen Abschreibungen werden linear und degressiv vorgenommen. Bei degressiven Abschreibungen erfolgt ein planmäßiger Übergang auf lineare Abschreibungen, falls diese zu höheren Abschreibungsbeträgen führen. Im Jahr des Zugangs erfolgt die Abschreibung zeitanteilig. Die Abschreibungen erfolgen auf Grundlage der allgemeinen sowie branchenbezogenen steuerlichen Abschreibungstabellen und bewegen sich damit im Rahmen der steuerlich zulässigen Mindest- bzw. Höchstsätze. Seit 2009 angeschaffte Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen 150 € (ab 2018: 250 €) und 1.000 € werden in einen Anlagenpool gebucht und linear über fünf Jahre abgeschrieben. Erhaltene Zuschüsse für Gegenstände des Anlagevermögens werden als erfolgsneutrale Wertberichtigung im Anlagenspiegel gezeigt. Bei voraussichtlich dauernden Wertminderungen werden außerplanmäßige Abschreibungen bei immateriellen Vermögensgegenständen und Sachanlagen vorgenommen. Entfallen die Gründe der Wertminderungen in den Folgejahren, so erfolgt eine Zuschreibung bis maximal zur Höhe der fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen werden zu Anschaffungskosten bilanziert. Die Bewertung erfolgt bei voraussichtlich dauernden Wertminderungen mit dem niedrigeren beizulegenden Wert. Die unter den Finanzanlagen ausgewiesenen sonstigen Ausleihungen betreffen an Mitarbeiter gewährte verzinsliche Wohnungsbau- und PKW-Darlehen, die mit dem Nominalwert zum Bilanzstichtag angesetzt sind. Soweit geboten, sind diese Werte um außerplanmäßige Abschreibungen gekürzt. Bei Wegfall der Gründe für außerplanmäßige Abschreibungen werden entsprechende Zuschreibungen vorgenommen. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu Anschaffungskosten bei zulässigen Bewertungsvereinfachungsverfahren oder zu niedrigeren Tageswerten angesetzt. Gleichartige Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe einer Gruppe wurden anhand des Lifo-Verfahrens (last in first out) nach § 256 HGB bewertet. Die unfertigen Leistungen werden zu Herstellungskosten (Einzelkosten, angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie Wertverzehr des Anlagevermögens, soweit durch die Fertigung veranlasst) bewertet, sofern nicht nach § 253 Abs. 4 HGB um noch anfallende Aufwendungen geminderte Verkaufswerte anzusetzen sind. Fremdkapitalzinsen wurden nicht aktiviert. Die Herstellungskosten werden auf Basis der tatsächlich angefallenen Kosten bei Normalbeschäftigung ermittelt. Abwertungen werden vorgenommen, soweit der Ansatz mit einem niedrigeren Wert erforderlich ist. Abwertungen für Bestandsrisiken werden berücksichtigt. Das Prinzip der verlustfreien Bewertung wird angewandt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind unter Berücksichtigung des allgemeinen Ausfallrisikos zum Nennwert bilanziert. Soweit erforderlich, werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Soweit nicht gesondert ausgewiesen, haben alle Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Der Ausweis und die Darstellung des Eigenkapitals erfolgt nach § 272 HGB unter Berücksichtigung der ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages und der zum Abschlussstichtag vorliegenden Beschlüsse. Das gezeichnete Kapital wird mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Kapitalrücklage und andere Gewinnrücklagen sind gemäß § 266 HGB gesondert ausgewiesen. Bei den empfangenen Ertragszuschüssen handelt es sich um seit dem 1. Januar 2019 erhobenen Baukostenzuschüsse und Hausanschlusskostenbeiträge für die Elektrizität-, Erdgas-, Fernwärme- und Wasserversorgung. Diese werden anhand der Abschreibung der bezuschussten Vermögensgegenstände aufgelöst. Bei der Bemessung der Rückstellungen wird den erkennbaren Risiken sowie ungewissen Verbindlichkeiten Rechnung getragen und vorsichtig bewertet. Der Werteansatz erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages (unter Berücksichtigung erwarteter künftiger Preis- und Kostensteigerungen). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn bzw. sieben Jahre laufzeitadäquat abgezinst. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sowie die unter den sonstigen Rückstellungen ausgewiesenen Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen und Jubiläumszuwendungen werden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen unter Berücksichtigung der "Richttafeln 2018 G" von Klaus Heubeck - die eine generationsabhängige Lebenserwartung berücksichtigen - nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ("Projected Unit Credit Method") gebildet. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren unter Berücksichtigung des von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatzes der letzten zehn Geschäftsjahre in Höhe von 1,83 (Vj. 1,78) % abgezinst. Der auf die Rückstellung für Jubiläumszuwendungen sowie allgemein auf langfristige Rückstellungen anzuwendende, von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten, durchschnittlichen Marktzinssatzes der letzten sieben Geschäftsjahre beträgt bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren 1,75 (Vj. 1,44) %. Die Rückstellung für Altersteilzeitverpflichtungen wird für eine pauschale Restlaufzeit von drei Jahren mit 1,08 (Vj. 0,59) % (7-Jahresdurchschnitt) abgezinst. Der Erfüllungsbetrag für Altersteilzeitverpflichtungen in Höhe von 1.427 T€ wurde mit dem Zeitwert des Aktivvermögens aus Geldmarktfonds in Höhe von 182 T€ saldiert. Die Anschaffungskosten der Geldmarktfonds-Anteile zum Bilanzstichtag betragen insgesamt 189 T€. Im Rahmen weiterer Rechnungsannahmen wurde folgende jährliche Kostensteigerung berücksichtigt: - Kostensteigerung Deputate: 3,00 % p. a. Die Pensionsrückstellungen umfassen Rückstellungen zum Abbau der Unterdeckung von mittelbaren Pensionsverpflichtungen und Rückstellungen für Deputatverpflichtungen, die auf Basis des Ablösebetrages bzw. der Anschaffungskosten bewertet werden. Die Sachwertpensionen werden letztmalig Mitarbeitenden gewährt, die zum 30.04.1994 im Beschäftigungsverhältnis standen und weitere Voraussetzungen zur Betriebszugehörigkeit erfüll(t)en. Der Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 HGB beträgt zum Bilanzstichtag 20 (Vj. 100) T€ für die Pensionsverpflichtungen und 8 (Vj. 32) T€ für die Sachwertpensionen. Dieser ergibt sich aus der Differenz zwischen der Abzinsung der Verpflichtung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen 10 Jahren (1,83 %) und dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen 7 Jahren (1,75 %). Die Erfolgswirkung aus der Änderung des Abzinsungssatzes wird im operativen Ergebnis ausgewiesen. Das in 2019 für Unternehmen des SWK-Konzerns, darunter die NGN, zentral abgeschlossene Sicherungsgeschäft für Diesel und Heizöl dient der Absicherung des Preisniveaus eines Teils der voraussichtlich benötigten Mengen. Die Grundgeschäfte (künftige Kraftstoffkäufe) und das Sicherungsgeschäft (Swap) bilden eine Bewertungseinheit nach § 254 HGB. Da das abgesicherte Risiko des Grundgeschäftes durch den Swap kompensiert wird, ist die Sicherungsbeziehung wirksam und bezieht sich auf den Umfang der Mengen und den Zeitraum. Dieser wirksame Teil der Bewertungseinheit wird mithilfe der Durchbuchungsmethode bilanziert. Folgende Mengen wurden für die NGN im Rahmen eines "micro hedge" anteilig abgesichert:
Die Marktwerte der einzelnen Swapvereinbarungen zum 31. Dezember 2023 sind nicht zu bilanzieren. Sämtliche Verbindlichkeiten sind zu ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt. Auf dem passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind die bis einschließlich 2018 von der NGN vereinnahmten Baukostenzuschüsse und Hausanschlusskostenbeiträge ausgewiesen. Dieser Ausweis entfällt seit dem 1. Januar 2019 für die von der SWK ENERGIE gepachteten Netze aufgrund der vertraglich vereinbarten Treuhandabrede mit der SWK ENERGIE. Die Auflösung des verbliebenen Rechnungsabgrenzungsposten erfolgt ratierlich über 20 Jahre. Umsatzerlöse werden realisiert, wenn die Lieferungen und Leistungen ausgeführt sind und der Gefahrenübergang erfolgt ist. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt. Alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, werden berücksichtigt. Gewinne werden nur berücksichtigt, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind. III. Erläuterungen zur Bilanz (1) Anlagevermögen Gliederung und Entwicklung des Anlagevermögens sind als Anlage zum Anhang beigefügt. Aufstellung des Anteilsbesitzes: An den nachfolgend aufgeführten Gesellschaften ist die NGN beteiligt:
* entspricht dem Stand per 31.12.2022 (2) Vorräte
Die unfertigen Leistungen enthalten im Wesentlichen noch nicht abgerechnete Aufträge für Straßenbeleuchtungsmaßnahmen und für sonstige Maßnahmen. (3) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beinhalten hauptsächlich Forderungen aus Netznutzungsentgelten für das Elektrizitäts- und Erdgasnetz. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind saldiert mit den fristgleichen Verbindlichkeiten gegenüber der jeweiligen Gesellschaft ausgewiesen. Der Gesamtsaldo in Höhe von 22.431 (Vj. 33.398) T€ setzt sich wie folgt zusammen:
Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten im Wesentlichen Steuerforderungen aus Umsatzsteuerguthaben sowie sonstige Vorauszahlungen im Rahmen der Umlagemechanismen. (4) Gezeichnetes Kapital
(5) Kapitalrücklage
(6) Gewinnrücklagen
(7) Empfangene Ertragszuschüsse Die ab dem 1. Januar 2019 ausgewiesenen Baukostenzuschüsse und Hausanschlusskostenbeiträge betreffen die Netze Wachtendonk und Straelen. Die Auflösung erfolgt entsprechend anhand der Abschreibung der betreffenden Vermögensgegenstände.
(8) Rückstellungen
Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen beinhaltet Rückstellungen zum Abbau der Unterdeckung von mittelbaren Pensionsverpflichtungen in Höhe von 13.500 (Vj. 12.000) T€, Rückstellungen für Sachwertpensionen in Höhe von 751 (Vj. 635) T€ sowie Rückstellungen für Direktzusagen in Höhe von 1.176 (Vj. 1.269) T€. Die sonstigen Rückstellungen mit Einzelbeträgen über 600 T€ sind gebildet für die Verpflichtungen aus Altersteilzeitregelungen, Mehr-/Mindermengen- und Differenzbilanzkreisabrechnungen, Jahresabschlusserstellung und -prüfung sowie Personalverpflichtungen. Daneben wurden im Wesentlichen weitere Rückstellungen für ausstehende Eingangsrechnungen und sonstige Verpflichtungen gebildet. Neben einer Zunahme der Rückstellungen für Mehr-/Mindermengen- und Differenzbilanzkreisabrechnungen im Vergleich zum Vorjahr tragen hieraus insbesondere die prognostizierten, ausstehenden Einspeisevergütungen mit einem Wert von 5,6 (Vj. 1,2) Mio. € zur Wertentwicklung dieser Bilanzposition bei. (9) Verbindlichkeiten
Im Vergleich zum Vorjahr sind die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zum Bilanzstichtag vermehrt unter Verwendung liquider Mittel ausgeglichen worden. Der Ausweis der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen erfolgt saldiert mit den fristgleichen Forderungen gegen die jeweilige Gesellschaft. Der Gesamtsaldo in Höhe von 102 (Vj. 221) T€ setzt sich wie folgt zusammen:
Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus sonstigen Steuern sowie sonstige Verbindlichkeiten aus Jahresverbrauchsabrechnungen. (10) Rechnungsabgrenzungsposten Im Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 383 (Vj. 413) T€ sind die bis zum 31. Dezember 2018 vereinnahmten Baukostenzuschüsse und Hausanschlusskostenbeiträge für die Netze Wachtendonk und Straelen ausgewiesen. Die Auflösung erfolgt entsprechend der Abschreibung der zugrundeliegenden Vermögensgegenstände. IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Der Ausweis von periodenfremden Aufwendungen und Erträgen erfolgt, soweit sie für die Beurteilung der Ertragslage von Bedeutung sind. (11) Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse werden im Wesentlichen im Inland erzielt und setzen sich wie folgt zusammen:
Die Umsatzerlöse der Sparten Elektrizität und Erdgas beinhalten im Wesentlichen die Netzentgelte und die Erlöse aus der Weiterleitung der EEG-Umlage. In der Sparte Wasser beinhalten die Umsatzerlöse hauptsächlich die Wasserlieferung an die SWK ENERGIE. Die Umsatzerlöse der Sparte Fernwärme enthalten vornehmlich die Erlöse aus Dienstleistungen für Netzführung, Bau, Betrieb und Instandhaltung der Fernwärmeinfrastruktur für die SWK ENERGIE. (12) Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von 2.960 (Vj. 4.340) T€ enthalten hauptsächlich Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen, Erträge aus der Gewährung von Zuschüssen im Energiesektor und Erträge aus Schadenersatzleistungen. In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind 1.616 (Vj. 2.957) T€ periodenfremde Beträge enthalten. Es handelt sich hauptsächlich um Erträge aus der Auflösung von dem Grunde und der Höhe nach nicht mehr benötigten Rückstellungen von 1.343 T€. (13) Materialaufwand
Dieser Posten enthält unter anderem Materialaufwendungen und Fremdleistungen, Einspeisevergütungen nach dem EEG und KWKG, das Pachtentgelt für das Strom-, Erdgas- und Wassernetz, die Netznutzungsentgelte für das vorgelagerte Strom- und Gastransportnetz und die Mehr-/Mindermengenabrechnungen. (14) Personalaufwand
(15) Abschreibungen Es handelt sich um planmäßige Abschreibungen in Höhe von 3.341 (Vj. 3.131) T€ auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen und außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von 20 (Vj. 0) T€ (16) Konzessionsabgaben Die Konzessionsabgaben in Höhe von 13.508 (Vj. 13.759) T€ betreffen die Sparten Elektrizität, Erdgas und Wasser. (17) Sonstige betriebliche Aufwendungen Wesentliche Posten der sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 20.679 (Vj. 20.753) T€ sind die Aufwendungen gemäß Geschäftsbesorgungs- und Personalüberleitungsvertrag mit der SWK AG, Aufwendungen gemäß Dienstleistungsverträgen mit den Schwestergesellschaften, Dienst- und Fremdleistungen sowie Beiträge und Gebühren. (18) Finanzergebnis
Die in den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen enthaltenen Aufzinsungen von Rückstellungen beinhalten Aufwendungen und Erträge aus Altersteilzeitverpflichtungen und zugehörigem Deckungsvermögen. Diese betreffen im Wesentlichen Zinsaufwendungen aufgrund der Bewertung von Altersteilzeitrückstellungen in Höhe von 10 T€ und einen aufwandsreduzierenden Beitrag aus der Wertberichtigung von Aktivvermögen in Höhe von 13 T€. (19) Von der Obergesellschaft belastete Steuern Die Weiterbelastung einer Konzernsteuerumlage durch die SWK AG entfällt seit 2022. V. Sonstige Angaben Sonstige finanzielle Verpflichtungen Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen am Bilanzstichtag in Höhe von insgesamt 120.658 T€, davon gegenüber verbundenen Unternehmen 100.897 T€. Für das Geschäftsjahr 2024 betragen die voraussichtlichen Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen aus Pachtverträgen rd. 17.172 T€ und aus Dienstleistungsverträgen rd. 6.003 T€. Für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 betragen die voraussichtlichen Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen aus Pachtverträgen rd. 88.709 T€ und aus Dienstleistungsverträgen für die Jahre 2024 und 2025 rd. 12.187 T€. Das Bestellobligo beläuft sich auf 19.761 T€. Die NGN ist Mitglied der Rheinischen Zusatzversorgungskasse für Gemeinden und Gemeindeverbände (RZVK) in Köln. Die Kasse gewährt Versorgungs- und Versicherungsrenten für Versicherte und deren Hinterbliebene. Der derzeitige Umlagesatz beträgt 4,25 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgeltes des jeweiligen Arbeitnehmers zuzüglich 3,5 % Sanierungsgeld. Die anteilige Kapitalunterdeckung beträgt zum 31. Dezember 2023 laut versicherungsmathematischem Gutachten 38.233 T€. Hiervon sind 13.500 T€ durch Rückstellungen gedeckt; es verbleibt eine nicht passivierte, nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebende Unterdeckung von 24.733 T€. Gesamthonorar des Abschlussprüfers Die Angaben zum Gesamthonorar des Abschlussprüfers erfolgen im Konzernanhang der SWK AG zum 31. Dezember 2023. Angaben gemäß § 6b Abs. 2 EnWG
Im Rahmen von Geschäftsbesorgungs- und Dienstleistungsverträgen werden technische und kaufmännische Dienstleistungen von und an verbundenen Unternehmen erbracht. Die Pachtaufwendungen fallen für das Strom-, Gas- und Wasserversorgungsnetz an. Die NGN liefert Investitionsgüter an die Eigentümerin der Versorgungsnetze SWK ENERGIE. In Anlehnung an den IDW RS EFA1 werden Geschäfte aus der gewöhnlichen Energie-/Wasserversorgungstätigkeit nicht mit aufgeführt. Angaben zur Belegschaft
Aufwendungen für Organe Die Bezüge des Geschäftsführers Christof Epe bestehen aus einem festen Jahresgehalt, einer erfolgsabhängigen Tantieme sowie sonstigen Vergütungsbestandteilen, insbesondere Dienstwagen und Altersvorsorgebeiträge. Für Herrn Epe besteht Versicherungsschutz aus einer D&O-Versicherung sowie einer Gruppen-Unfallversicherung. Vergütungskomponenten mit langfristigen Anreizwirkungen wurden nicht vereinbart. Für das Geschäftsjahr 2023 hat Herr Epe eine Festvergütung von 201,3 T€ sowie Sach- und sonstige Bezüge von 20,4 T€ erhalten. Für variable Bezüge wurde eine Tantiemerückstellung von 60,4 T€ gebildet. Die Bezüge des Geschäftsführers Hans-Werner Leenen bestehen aus einem festen Jahresgehalt, einer erfolgsabhängigen Tantieme sowie sonstigen Vergütungsbestandteilen, insbesondere Dienstwagen und Altersvorsorgebeiträge. Für Herrn Leenen besteht Versicherungsschutz aus einer D&O-Versicherung sowie einer Gruppen-Unfallversicherung. Vergütungskomponenten mit langfristigen Anreizwirkungen wurden nicht vereinbart. Für das Geschäftsjahr 2023 hat Herr Leenen eine Festvergütung von 160,8 T€ sowie Sach- und sonstige Bezüge von 19,7 T€ erhalten. Für variable Bezüge wurde eine Tantiemerückstellung von 40,2 T€ gebildet. Die Gesamtbezüge für die Geschäftsführung nach § 285 Nr. 9a HGB betrugen insgesamt 503 T€. Sie bestehen aus Festvergütungen in Höhe von 362,1 T€, Sach- und sonstigen Bezügen in Höhe von 40,1 T€ sowie variablen Bezügen in Höhe von 100,6 T€. Angaben zum Konzernabschluss Die NGN hat davon abgesehen, einen Konzernabschluss nach § 290 HGB aufzustellen. Die NGN wird in den gemäß § 291 Abs. 1 und 2 HGB befreienden Konzernabschluss der SWK AG, der dem kleinsten und zugleich größten Konsolidierungskreis entspricht, einbezogen. Der Konzernabschluss und Konzernlagebericht der Muttergesellschaft wird nach dem HGB aufgestellt und beim Betreiber des Unternehmensregisters eingereicht und veröffentlicht. Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten und weder in der GuV noch in der Bilanz berücksichtigt sind, haben sich nicht ergeben. Jedoch ist für das Wirtschaftsjahr 2024 vorgesehen, den gesamten Netzbereich Strom, Gas und Fernwärme sowie den gesamten Netzbereich Wasser samt Wassererzeugung vom aktuellen Netzeigentümer der SWK Energie im Rahmen einer Abspaltung zu übernehmen. VI. Organe der NGN NETZGESELLSCHAFT NIEDERRHEIN MBH Geschäftsführung Christof Epe, Moers Diplom-Ingenieur Hans-Werner Leenen, Kempen Diplom-Ingenieur (FH)
Krefeld, den 28. März 2024 NGN NETZGESELLSCHAFT NIEDERRHEIN MBH Die Geschäftsführung C. Epe H-W. Leenen Anlagenspiegel 2023der NGN NETZGESELLSCHAFT NIEDERRHEIN MBH
B = Baukostenzuschüsse/Hauaanschlusskostenbeiträge Z = Zuschüsse
ErgebnisverwendungsbeschlussDie Gesellschafterversammlung hat in ihrer Sitzung am 1. Juli 2024 den Jahresabschluss in der vorliegenden Form festgestellt. Das Jahresergebnis in Höhe von 3.399.439,52 EUR wird in voller Höhe gemäß des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags an den Organträger SWK AG abgeführt. sonstige BerichtsbestandteileNGN NETZGESELLSCHAFT NIEDERRHEIN MBH, Krefeld(Amtsgericht Krefeld HR B 10907) Tätigkeitsabschlüsse zum 31. Dezember 2023Bericht gemäß § 6b EnWG 1.) Rahmenbedingungen Das EnWG stellt eine wesentliche Rechtsgrundlage für die Energieversorgungsunternehmen auf dem deutschen Markt dar. Teil 2 des EnWG enthält Regelungen zur Entflechtung von Energieversorgungsunternehmen, denen die NGN NETZGESELLSCHAFT NIEDERRHEIN MBH, im Folgenden NGN, vollumfänglich nachkommt. Unternehmen, die in den Anwendungsbereich des § 6b Abs. 1 Satz 1 EnWG fallen, haben gemäß § 6b Abs. 3 EnWG zur Vermeidung von Diskriminierung und Quersubventionierung in ihrer internen Rechnungslegung jeweils getrennte Konten für jede ihrer Tätigkeiten der Bereiche Elektrizitäts- und Gasverteilung sowie den Messstellenbetrieb zu führen, wie dies erforderlich wäre, wenn diese Tätigkeiten von rechtlich selbstständigen Unternehmen ausgeführt würden. Unternehmensgegenstand der NGN ist gemäß § 2 des Gesellschaftsvertrags der Betrieb und die Bewirtschaftung von Energieversorgungsnetzen und die Vermarktung von Netzkapazitäten, insbesondere die Verteilung von Elektrizität und Gas, der Betrieb, die Wartung sowie der Ausbau dieser Netze. In diesem Rahmen leistet die Gesellschaft ebenso einen Beitrag zur Erfüllung gemeinwohlorientierter Aufgaben. Die Gesellschaft hat diese öffentliche Zwecksetzung eingehalten und erreicht. Die NGN nimmt die u.a. im Energiewirtschaftsgesetz vorgeschriebenen zentralen Funktionen wahr. Vorrangige Ziele sind die Gewährleistung eines diskriminierungsfreien Netzzugangs sowie die Sicherung einer hohen Versorgungsqualität und Zuverlässigkeit der Elektrizitäts- und Gasversorgungsnetze. Im Folgenden sind die wesentlichen Vertragsverhältnisse erläutert, aus denen die Verantwortung und Aufgaben der NGN hervorgehen:
Die NGN hat zur Erfüllung ihrer Aufgaben mit verbundenen Unternehmen Dienstleistungsverträge geschlossen. Wesentliche Dienstleistungsverträge sind:
Weitere Verträge bestehen mit der SWK AG. Die SWK AG erbringt zentrale Management-, Steuerungs- und Serviceleistungen für die NGN. Darüber hinaus sind zwischen der NGN und der SWK AG jeweils ein Beherrschungs- und ein Ergebnisabführungsvertrag geschlossen. Beim Beherrschungsvertrag ist das Weisungsrecht der SWK AG gegenüber der NGN gemäß § 3 des Beherrschungsvertrags aufgrund der Anforderungen des operationellen Unbundlings eingeschränkt. Der Ergebnisabführungsvertrag sieht eine Ergebnisabführung an bzw. einen Ergebnisausgleich durch die SWK AG vor. 2.) Überleitung in die Aktivitäten-GuV Die von der NGN aufgestellte Gewinn- und Verlustrechnung kommt der Forderung des § 6b EnWG in der Art nach, dass sie die vollständige buchhalterische Trennung ihrer Tätigkeiten wie folgt abbildet:
Die inhaltliche Gestaltung der einzelnen Sektoren lässt sich an der jeweiligen Zuordnung der Kostenstellen und Kostenarten erkennen. 3.) Profitcenter/Kostenstellenstruktur Die Profitcenter/Kostenstellenstruktur der NGN unterteilt eine Gesellschaft in die Ebenen - Geschäftsfeld - Sparte - Wertschöpfungsstufe Die NGN kann für das Rechnungswesen in Sparten und darüber hinaus in Wertschöpfungsstufen aufgegliedert werden.
Die einzelnen Geschäftsvorfälle werden über die Profitcenter/Kostenstellenstruktur den Tätigkeitsbereichen direkt zugeordnet. Übergreifende Geschäftsvorfälle werden im gemeinsamen Bereich gesammelt und im Rahmen des Jahresabschlusses über verursachungsgerechte Schlüssel in die Tätigkeitsbereiche indirekt zugeordnet. 4.) Interne Leistungsverrechnung a) Konzerninterne Verrechnung Die SWK Konzerngesellschaften erbringen untereinander Dienstleistungen, die im Wege der internen Leistungsverrechnung abgerechnet werden. Die Leistungen werden mit Verrechnungspreisen bewertet, z. B. Preis je qm, Lohn- und Gehaltsstunden oder gefahrene Kilometer. Die Buchungen erfolgen auf den Kostenartengruppen 70XXX und 71XXX. b) Gesellschaftsinterne Verrechnung Die primär gebuchten Personalkosten aller Mitarbeiter der NGN (übergeleitet aus dem SAP-HR Modul) werden im 1. Schritt über Umlageschlüssel den Tätigkeiten zugeordnet. Bei Projektarbeiten folgt in einem 2. Schritt für die Angestellten des technischen Bereichs eine Umbuchung zwischen den Tätigkeiten. Hierzu werden die geleisteten Arbeitsstunden auf Aufträgen erfasst, mit einem Stundensatz bewertet und im SAP System gebucht. 5.) Umlage Alle allgemeinen Kostenstellen und Hilfskostenstellen der NGN werden zum Ende eines jeden Quartals, sobald alle primären und sekundären Buchungen abgeschlossen sind, vollständig nach einem jährlich festgelegten Umlageschlüssel auf die Sparten/Tätigkeiten umgelegt. Insgesamt werden 43,1 Mio. € von den allgemeinen Kostenstellen der NGN auf die Bereiche Elektrizitätsverteilung, Gasverteilung und Sonstige Bereiche anhand von Tätigkeitsschlüsseln verteilt. In der Kostenrechnung wird die Umlage auf den Sekundärkostenartenkonten abgebildet:
Aus Gründen der Vergleichbarkeit und transparenteren Darstellung werden diese Konten in der Unbundling-GuV kostenartenscharf zugeordnet. 6.) GBV In den Geschäftsbesorgungsverträgen ist vertraglich festgelegt, dass die SWK AG definierte Leistungen für ihre Tochtergesellschaften erbringt. Die definierten Leistungen umfassen u.a. die folgenden Bereiche: - Strategische Führung und Unternehmensentwicklung - Informationstechnologie/Organisatorische Unterstützung - Rechnungswesen und Controlling - Materialwirtschaft - Personal- und Sozialwesen - Unternehmenskommunikation - Innenrevision - Rechtswesen, Liegenschaften, Versicherungen und Schadensangelegenheiten - Arbeits- und Umweltschutz und Arbeitsmedizin - Allgemeine Dienste Die aufgeführten Aufgaben und Leistungen setzen sich aus pauschalierten Kosten der Organisationseinheiten zusammen. Kalkulationsbasis für die pauschalierten Kosten der Organisationseinheiten sind die nach dem Grad der jeweiligen Inanspruchnahme der Dienstleistung für die NGN aufzuteilenden Gesamtkosten der jeweils die Dienstleistung erbringenden Organisationseinheit der SWK AG, die jährlich im Voraus bei der Aufstellung des Wirtschaftsplans festgelegt werden; auf Basis der tatsächlich von der NGN in dem jeweiligen Kalenderjahr in Anspruch genommenen Leistungen und der aufzuteilenden tatsächlichen Gesamtkosten der jeweils die Dienstleistung erbringenden Organisationseinheit der SWK AG erfolgt eine nachträgliche jährliche Spitzabrechnung. Die tatsächlich in Anspruch genommenen internen Produkte des IT-Bereichs werden auf der Basis zuvor unter Zugrundelegung gegebener marktüblicher Preise und Konditionen Dritter für vergleichbare Aufgaben und Leistungen festgelegter Produktpreise - auch unterjährig - in Rechnung gestellt und - soweit nicht unterjährig (end-)abgerechnet - unverzüglich nach Ablauf des jeweiligen Geschäftsjahres abgerechnet. Zwecks Ermittlung der Verteilungsschlüssel ordnen die Leiter der Holding Org.-Einheiten ihre Kapazitäten (im Wesentlichen Personal) den Gesellschaften zu. 7.) Zuordnung der Aktiva und Passiva Anlagevermögen 1. Die Zuordnung der immateriellen Vermögensgegenstände und des Sachanlagevermögens auf die aufgeführten Tätigkeiten erfolgt weitestgehend mittels Einzelzuordnung. Grundlage hierfür ist die Zuordnung der Vermögensgegenstände zu den jeweiligen Profitcentern/Kostenstellen. 2. Im Bereich der Finanzanlagen werden Anteile an verbundenen Unternehmen über eine Schlüsselung den entsprechenden Tätigkeiten zugeordnet. Weiterhin werden Beteiligungen und sonstige Ausleihungen an Arbeitnehmer gezeigt (Baudarlehen/Pkw-Darlehen). Die Beteiligungen werden teilweise direkt den Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors zugeordnet. Die übrigen Beteiligungen wurden durch Schlüsselung auch den Bereichen Strom- und Gasverteilung zugeordnet. Die Verteilung der sonstigen Ausleihungen erfolgt nach dem Personalaufwand. Umlaufvermögen Vorräte 3. Bei den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen erfolgt eine Verteilung nach dem Materialaufwand. Bei den unfertigen Leistungen erfolgt eine direkte Zuordnung anhand den jeweiligen Profitcentern/Kostenstellen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 4. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beinhalten hauptsächlich Forderungen im Zusammenhang mit dem Betrieb des Stromnetzes Krefeld/Straelen/Wachtendonk und des Gasnetzes Krefeld. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben eine Laufzeit von bis zu einem Jahr. Die Zuordnung erfolgt direkt anhand den jeweiligen Profitcentern/Kostenstellen. 5. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen bzw. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen werden in der Handelsbilanz für jedes Unternehmen saldiert und entsprechend im Ergebnis als Forderung bzw. Verbindlichkeit gezeigt. Durch die Zuordnung zu den einzelnen Tätigkeiten ergibt sich in den Aktivitätenabschlüssen ein abweichender Ausweis. Die Laufzeit beträgt bis zu einem Jahr. 6. Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht sind direkt den Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors zugeordnet. 7. Die sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich direkt auf die Aktivitäten verteilt. Nicht direkt zurechenbare Positionen werden nach einem Schlüssel auf Grundlage der Erträge auf die Tätigkeiten verteilt. Rechnungsabgrenzungsposten 8. Der Rechnungsabgrenzungsposten für Aufwendungen im Folgejahr wurde einzeln zugeordnet. Eigenkapital 9. Die Verteilung des gezeichneten Kapitals, der Kapitalrücklage und der Gewinnrücklagen wurde im Wesentlichen gemäß ihrer Bestimmung einzeln zugeordnet. Empfangene Ertragszuschüsse 10. Die empfangenen Ertragszuschüsse betreffen Hausanschlusskosten und Baukostenzuschüsse ab 2019 und sind direkt zu den aufgeführten Tätigkeiten zugeordnet. Rückstellungen Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 11. Es handelt sich um Rückstellungen zum Abbau der Unterdeckung von mittelbaren Pensionsverpflichtungen und Verpflichtungen aus Sachwertpensionen der Arbeitnehmer. Die Zuordnung zu den Aktivitäten erfolgt nach dem Personalaufwand. Sonstige Rückstellungen 12. Die sonstigen Rückstellungen werden soweit möglich einzeln und direkt zugeordnet. Die nicht einzeln zuzuordnenden Rückstellungen sind nach dem jeweiligen Schlüssel anhand der entsprechenden Aufwendungen auf die Aktivitäten verteilt worden. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 13. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden soweit direkt anhand den zugeordneten Profitcentern/Kostenstellen zugeordnet. Die nicht einzeln zuzuordnenden Verbindlichkeiten sind nach einem entsprechenden Schlüssel der zugrundeliegenden Aufwendungen auf die Aktivitäten verteilt worden. Die Laufzeit beträgt bis zu einem Jahr. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 14. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen bzw. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen werden in der Handelsbilanz für jedes Unternehmen saldiert und im Ergebnis als Forderung bzw. Verbindlichkeit gezeigt. Durch die Zuordnung zu den einzelnen Aktivitäten ergibt sich in den Aktivitätenabschlüssen ein abweichender Ausweis. Die Laufzeit beträgt bis zu einem Jahr. Sie bestehen unter anderem aus Forderungen gegen die SWK AG aus dem Cash-Pooling. Ebenfalls große Positionen und direkt zugeordnet sind die erhaltenen Abschläge aus Netznutzungsentgelten Elektrizität und Erdgas. Die nicht direkt zuzuordnenden Beträge werden analog des Jahresergebnisses, der Umsätze bzw. der Umlage der zugrundeliegenden Aufwendungen auf die Aktivitäten verteilt. Sonstige Verbindlichkeiten 15. Die sonstigen Verbindlichkeiten werden soweit möglich einzeln und direkt zugeordnet. Die weiteren nicht einzeln zuzuordnenden Verbindlichkeiten sind nach dem Personalaufwand oder nach dem Schlüssel der zugrundeliegenden Aufwendungen auf die Aktivitäten verteilt worden. Rechnungsabgrenzungsposten 16. Der Rechnungsabgrenzungsposten betrifft ausschließlich Zuschüsse zu Hausanschlusskosten und Baukostenzuschüsse bis einschließlich 2018 für das Stromnetz in Straelen/Wachtendonk und ist der aufgeführten Aktivität direkt zugeordnet. Verrechnungsposten zwischen den Tätigkeiten 17. Die Residualgröße zum Ausgleich der Aktivitätenbilanzen wird als Verrechnungsposten zwischen den Tätigkeiten unter dem Eigenkapital gezeigt.
Krefeld, den 28. März 2024 NGN NETZGESELLSCHAFT NIEDERRHEIN MBH Die Geschäftsführung C. Epe H.-W. Leenen Bilanz der Tätigkeit Elektizitätsverteilung zum 31. Dezember 2023AKTIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2023NGN Netzgesellschaft Niederrhein mbHTätigkeit Elektrizitätsverteilung
Anlagespiegel für den Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2023NGN Netzgesellschaft Niederrhein mbHTätigkeit Elektrizitätsverteilung
Bilanz der Tätigkeit Gasverteilung zum 31. Dezember 2023AKTIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2023NGN Netzgesellschaft Niederrhein mbHTätigkeit Gasverteilung
Anlagespiegel für den Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2023NGN Netzgesellschadt Niederrhein mbHTätigkeit Gasverteilung
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die NGN NETZGESELLSCHAFT NIEDERRHEIN MBH, Krefeld VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS PRÜFUNGSURTEILE Wir haben den Jahresabschluss der NGN NETZGESELLSCHAFT NIEDERRHEIN MBH, Krefeld - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der NGN NETZGESELLSCHAFT NIEDERRHEIN MBH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILE Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER FÜR DEN JAHRESABSCHLUSS UND DEN LAGEBERICHT Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Prüfungsurteile Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten Elektrizitätsverteilung, Gasverteilung und grundzuständiger Messstellenbetreiber nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG sowie § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG ― bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie die als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse ― geprüft.
Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07/2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen der IDW Qualitätsmanagementstandards, die die International Standards on Quality Management des IAASB umsetzen, angewendet. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sowie nach § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.
Bonn, 15. Mai 2024 BDO
AG
Offergeld, Wirtschaftsprüfer Veldboer, Wirtschaftsprüfer |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Neueste Nachrichtenartikel und Medienerwähnungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Weitere Unternehmen an oder nahe dieser Geschäftsadresse
1 nahegelegene Organisation
Bau von Versorgungseinrichtungen für Elektrizität und Telekommunikation
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen