Riesen
GmbH
Coesfeld
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2008
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
3.740,00 |
| I.
Sachanlagen |
3.740,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
27.159,52 |
| I.
Vorräte |
22.700,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
3.022,82 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.436,70 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
4.299,24 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
35.198,76 |
Passiva
|
|
31.12.2008
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
| II.
Jahresfehlbetrag |
29.299,24 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
4.299,24 |
| B.
Rückstellungen |
1.500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
33.698,76 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
35.198,76 |
Anhang
Allgemeine sowie rechtliche Grundlagen der Aufstellung
des Jahresabschlusses
Die Riesen GmbH ist als kleine Gesellschaft im Sinne
des § 267 HGB verpflichtet gemäß § 264
ff. HGB einen Jahresabschluss aufzustellen und um einen
Anhang zu erweitern. Auf die Aufstellung eines
Lageberichtes konnte verzichtet werden.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den
maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches
(§§ 242 ff. HGB) aufgestellt und beachtet ggf.
die besonderen Anforderungen des GmbH-Gesetzes.
Die Bilanz wurde unverändert gegenüber dem
Vorjahr gemäß den §§ 265 ff. HGB
gegliedert. Die unveränderte Gliederung der Gewinn-
und Verlustrechnung entspricht den §§ 275 ff. HGB
und wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des Vorjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
ausgegangen. Die Vermögensgegenstände werden
einzeln und vorsichtig bewertet. Insbesondere sind alle
vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind berücksichtigt,
selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und
dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt
geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt, wenn
sie am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und
Erträge des Geschäftsjahres werden
unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden
Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt. Die auf
den Vorjahresabschluss angewendeten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden wurden beibehalten. Die Wertansätze
sind daher mit denen des Vorjahres grundsätzlich
vergleichbar.
Der Jahresabschluss weist einen nicht durch
Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag aus. Die Gesellschaft ist
jedoch nicht überschuldet, weil der Fehlbetrag durch
Qualifizierten Rangrücktritt gedeckt ist. Der
Jahresabschluss konnte daher nach wie vor nach dem Prinzip
der Unternehmensfortführung aufgestellt werden.
Angewendete Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewendet:
Entgeltlich erworbene
Immaterielle Vermögensgegenstände werden
zu Anschaffungskosten angesetzt und soweit deren Nutzung
zeitlich begrenzt ist, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Die
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer bilanziert.
Nur bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung
werden außerplanmäßige Abschreibungen
vorgenommen.
Als Abschreibungsmethode kommt sowohl die degressive
als auch die lineare Absetzung für Abnutzung zur
Anwendung.
Geringwertige Wirtschaftsgüter werden unter
Ausschöpfung der steuerlichen Regelungen bilanziert.
Die
Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten
bilanziert. Nur bei einer voraussichtlich dauernden
Wertminderung werden außerplanmäßige
Abschreibungen vorgenommen.
Die
Vorräte sind nach den folgenden
Grundsätzen aktiviert worden:
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden mit
den Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des strengen
Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren am
Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt.
Die
unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind zu
Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren am
Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. In die
Herstellungskosten werden Material- und
Fertigungseinzelkosten sowie ggf. Sondereinzelkosten der
Fertigung und darüber hinaus nur angemessene Teile der
notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie der
Wertverzehr des Anlagevermögens soweit er durch die
Fertigung veranlasst ist einbezogen. Unberücksichtigt
bleiben Kosten der allgemeinen Verwaltung sowie
Aufwendungen für freiwillige Arbeitgeberleistungen,
Vertriebskosten und Fremdkapitalzinsen.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden
grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Erkennbare
Einzelrisiken werden durch Einzelwertberichtigungen, das
allgemeine Kreditrisiko durch eine
Pauschalwertberichtigung, berücksichtigt.
Der
Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten
sind zum Nennwert angesetzt.
Die
Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag
angesetzt.
Die
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Rückzahlungsbetrag passiviert.
Soweit der Jahresabschluss
auf fremde Währung lautende Sachverhalte
enthält, die in Euro umgerechnet werden müssen,
erfolgt die Umrechnung mit den jeweiligen Kursen am Tage
des Geschäftsvorfalls oder zur notwendigen Beilegung
eines niedrigeren bzw. höheren beizulegenden Wertes
mit dem entsprechenden Kurs am Bilanzstichtag.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind sämtlich innerhalb
eines Jahres fällig.
In den sonstigen Vermögensgegenständen sind
Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von
€ 1.000,96 (Vorjahr: € 0,00) enthalten. Sie
sind innerhalb eines Jahres fällig.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind sämtlich innerhalb
eines Jahres fällig.
In den Verbindlichkeiten sind Verpflichtungen
gegenüber den Gesellschaftern in Höhe von
€ 24.334,64 (Vorjahr € 0,00) enthalten. Sie
sind innerhalb eines Jahres fällig.
Sonstige Angaben
Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB
bestehen zum Bilanzstichtag nicht.
Geschäftsführung
Zur Geschäftsführung ist bestellt:
Herr Peter Riesen.
Angaben zur Vergütung der
Geschäftsführung unterbleiben im Hinblick auf die
Befreiungs-
vorschrift nach § 286 Abs. 4 HGB.
Coesfeld, den 15. Dezember 2009
gez. Peter Riesen
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