Stammdaten

Register
Amtsgericht Coesfeld HRB 11085
Eingetragen
31.1.2008
Branche
Herstellung von festen Brennstoffen aus pflanzlicher BiomasseHerstellung von Mineralölerzeugnissen und von fossilen BrennstoffenBetrieb von Baumschulen
Gegenstand
Vertrieb von festen Brennstoffen, insbesondere von Pellets und Briketts, aus Miscanthus-Biomasse oder aus sonstigen Biomaterial. Unternehmensgegenstand ist ferner die Beteiligung an und die Gründung von Unternehmen zum Anbau und zur Verarbeitung pflanzlicher Energieträger und Rohstoffe, insbesondere der Miscanthus-Pflanze.

Historie

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Management

NameRolle
Peter Riesen
seit 31.1.2008
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Riesen GmbH

Coesfeld

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008

Bilanz

Aktiva

31.12.2008
EUR
A. Anlagevermögen 3.740,00
I. Sachanlagen 3.740,00
B. Umlaufvermögen 27.159,52
I. Vorräte 22.700,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 3.022,82
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.436,70
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 4.299,24
Bilanzsumme, Summe Aktiva 35.198,76

Passiva

31.12.2008
EUR
A. Eigenkapital 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00
II. Jahresfehlbetrag 29.299,24
III. nicht gedeckter Fehlbetrag 4.299,24
B. Rückstellungen 1.500,00
C. Verbindlichkeiten 33.698,76
Bilanzsumme, Summe Passiva 35.198,76

Anhang




Allgemeine sowie rechtliche Grundlagen der Aufstellung des Jahresabschlusses

Die Riesen GmbH ist als kleine Gesellschaft im Sinne des § 267 HGB verpflichtet gemäß § 264 ff. HGB einen Jahresabschluss aufzustellen und um einen Anhang zu erweitern. Auf die Aufstellung eines Lageberichtes konnte verzichtet werden.

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 242 ff. HGB) aufgestellt und beachtet ggf. die besonderen Anforderungen des GmbH-Gesetzes.

Die Bilanz wurde unverändert gegenüber dem Vorjahr gemäß den §§ 265 ff. HGB gegliedert. Die unveränderte Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den §§ 275 ff. HGB und wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des Vorjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Die Vermögensgegenstände werden einzeln und vorsichtig bewertet. Insbesondere sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres werden unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt. Die auf den Vorjahresabschluss angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden beibehalten. Die Wertansätze sind daher mit denen des Vorjahres grundsätzlich vergleichbar.

Der Jahresabschluss weist einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag aus. Die Gesellschaft ist jedoch nicht überschuldet, weil der Fehlbetrag durch Qualifizierten Rangrücktritt gedeckt ist. Der Jahresabschluss konnte daher nach wie vor nach dem Prinzip der Unternehmensfortführung aufgestellt werden.

Angewendete Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet:

Entgeltlich erworbene Immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten angesetzt und soweit deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer bilanziert. Nur bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen.

Als Abschreibungsmethode kommt sowohl die degressive als auch die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung.

Geringwertige Wirtschaftsgüter werden unter Ausschöpfung der steuerlichen Regelungen bilanziert.

Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bilanziert. Nur bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen.

Die Vorräte sind nach den folgenden Grundsätzen aktiviert worden:

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden mit den Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. In die Herstellungskosten werden Material- und Fertigungseinzelkosten sowie ggf. Sondereinzelkosten der Fertigung und darüber hinaus nur angemessene Teile der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie der Wertverzehr des Anlagevermögens soweit er durch die Fertigung veranlasst ist einbezogen. Unberücksichtigt bleiben Kosten der allgemeinen Verwaltung sowie Aufwendungen für freiwillige Arbeitgeberleistungen, Vertriebskosten und Fremdkapitalzinsen.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken werden durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung, berücksichtigt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.

Soweit der Jahresabschluss auf fremde Währung lautende Sachverhalte enthält, die in Euro umgerechnet werden müssen, erfolgt die Umrechnung mit den jeweiligen Kursen am Tage des Geschäftsvorfalls oder zur notwendigen Beilegung eines niedrigeren bzw. höheren beizulegenden Wertes mit dem entsprechenden Kurs am Bilanzstichtag.


Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind sämtlich innerhalb eines Jahres fällig.

In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von
€ 1.000,96 (Vorjahr: € 0,00) enthalten. Sie sind innerhalb eines Jahres fällig.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind sämtlich innerhalb eines Jahres fällig.

In den Verbindlichkeiten sind Verpflichtungen gegenüber den Gesellschaftern in Höhe von
€ 24.334,64 (Vorjahr € 0,00) enthalten. Sie sind innerhalb eines Jahres fällig.



Sonstige Angaben

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen zum Bilanzstichtag nicht.

Geschäftsführung

Zur Geschäftsführung ist bestellt:  Herr Peter Riesen.

Angaben zur Vergütung der Geschäftsführung unterbleiben im Hinblick auf die Befreiungs-
vorschrift nach § 286 Abs. 4 HGB.



Coesfeld, den 15. Dezember 2009


gez. Peter Riesen

  

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