CKvR
GmbH
Hamburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 02.02.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
2.2.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
880.350,84 |
0,00 |
| I.
Finanzanlagen |
880.350,84 |
0,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
9.333,05 |
25.000,00 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
0,00 |
25.000,00 |
| 1.
eingeforderte noch ausstehende Kapitaleinlagen |
0,00 |
25.000,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
9.333,05 |
0,00 |
| Summe
Aktiva |
889.683,89 |
25.000,00 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
2.2.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
5.311,02 |
25.000,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Jahresfehlbetrag |
19.688,98 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
3.000,00 |
0,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
881.372,87 |
0,00 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
821.519,96 |
0,00 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
59.852,91 |
0,00 |
| Summe
Passiva |
889.683,89 |
25.000,00 |
Anhang
a) Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
(1) Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf
der Grundlage der Rechnungsle-gungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
(2) Ergänzend waren die Regelungen des
GmbH-Gesetzes zu beachten.
(3) Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der
§§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontenform,
die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
(4) In Bilanz und G.u.V. ist zu jedem Posten der
entsprechende Wert des vorherigen Geschäftsjahres
angegeben.
(5) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den
Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit
Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit
Grundstückslasten verrechnet.
(6) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und Rech-nungsabgrenzungsposten
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
gegliedert.
(7) Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert
ausgewiesen. Der Ausweis erfolgt in der Bilanz unter den
Posten "sonstige Vermögensgegenstände" bzw.
"sonstige Verbindlichkeiten".
(8) Die auf die Eröffnungsbilanz angewendeten
Darstellungsgrundsätze sind beibehal-ten worden.
(9) Zusätzliche Angaben wegen der
Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des
Jahresabschlusses mit denen der Eröffnungsbilanz sind
nicht notwendig.
(10) Der Jahresabschluss soll ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermitteln.
Der Geschäftsführung sind keine gegenstehenden
Umstände bekannt.
b) Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
(1) Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rech-nungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
(2) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit
diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Eine Ausnahme
stellen die Forderungen und Verbindlichkeiten in
ausländi-scher Währung dar: Hier erfolgt die
Bewertung gem. § 256a HGB mit dem
Devisen-kassamittelkurs (Euro-Referenzkurs der EZB).
Aufwendungen und Erträge sind unab-hängig von den
Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss
er-fasst.
(3) Bei der Bewertung wird von der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit ausgegan-gen. Dem stehen,
nach Auffassung der Geschäftsführung, weder
tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.
(4) Die angewandten Bewertungsmethoden entsprechen
den handelsrechtlichen Bestimmungen.
(5) Die Vermögensgegenstände und Schulden
sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet
worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und
Verlus-te, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
(6) Die auf die Eröffnungsbilanz angewandten
Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
Anlagevermögen
Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände
zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen
geeignet und bestimmt sind.
Die Zugänge sind mit den Anschaffungs- bzw. zu
Herstellungskosten bewertet.
Außerplanmäßige Abschreibungen sind
im Berichtsjahr nicht erforderlich gewesen.
Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und
§ 248 Abs. 2 Satz 2 HGB wurden be-achtet.
Sonstige Vermögensgegenstände
Die sonstigen Vermögensgegenstände werden
grundsätzlich mit ihrem Nominalwert bewertet.
Guthaben bei Kreditinstituten
Die Euro-Bestände werden grundsätzlich mit
ihrem Nominalbetrag bewertet. Forde-rungen in
ausländischer Währung werden mit dem
Devisenkassamittelkurs (Euro-Referenzkurs der EZB) am
Bilanzstichtag bewertet.
Rückstellungen
Rückstellungen sind Verpflichtungen, die dem
Grunde, der Höhe bzw. dem Zeitpunkt nach noch nicht
sicher feststehen. Sie nehmen künftige Risiken vorweg
bzw. decken Schulden ab, die wirtschaftlich im laufenden
Berichtsjahr verursacht worden sind und bezüglich
derer wahrscheinlich von einer Inanspruchnahme des
Unternehmens aus-zugehen ist.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249
Abs.1 HGB gebildet. Die Berechnung ist im Wege der
Einzelermittlung erfolgt, so dass die Rückstellungen
mit dem nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt
sind.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten werden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Dieser stimmt
grundsätzlich mit ihrem Ausgabebetrag, d.h. dem Betrag
zu dem sie eingegangen wurden, überein.
Verbindlichkeiten in ausländischer Währung werden
mit dem Devi-senkassamittelkurs (Euro-Referenzkurs der EZB)
am Bilanzstichtag bewertet.
c) Angaben zu Bilanzposten
Fremdkapital
Die Verbindlichkeiten haben folgende Restlaufzeiten,
bis 1 Jahr: 821.519,96 Euro
über 1 Jahr: 59.852,91 Euro.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern:
818.604,20 Euro; hierzu liegen nach den Angaben der
Geschäftsführung vollumfängliche
Rangrücktrittserklärungen vor.
d) Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Allgemeines zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren geglie-dert.
e) Sonstige Angaben
Firma, Sitz, Registergericht
Die CKVR GmbH, Gudrunstraße 44, 22559 Hamburg,
hat ihren Sitz in Hamburg und ist eingetragen in das
Handelsregister beim Amtsgericht Hamburg unter der
Register-nummer HRB 173699.
Name und Beruf der Geschäftsführer
Christian Kraul-von Renner, Kaufmann.
Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer
Durchschnittliche Arbeitnehmerzahl i.S.v. §285
Nr. 7 HGB: 0.
sonstige Berichtsbestandteile
Hamburg, den 4. Juli
2024
gez.
Christian Kraul-von Renner, Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung
Der Jahresabschluss wurde am 04.07.2024
festgestellt.
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