Ingenieurbüros für Fachplanung von technischer Gebäudeausrüstung
Fischer-Bau GmbH
Lübecker Straße 14A, 30880 Laatzen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Hendrik Fischer seit 30.4.2012 | Geschäftsführer |
Eckard Friedrich Heinz Dipl.-Ing. Fischer seit 13.2.2006 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Fischer-Bau GmbHLaatzenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023LageberichtDie Fischer-Bau GmbH, Lübecker Str. 14 und 14 A in Hannover-Laatzen, ist seit Jahrzehnten erfolgreich in dem Bereich des massiven, schlüsselfertigen Massivhausbaues tätig. Unser Kerngeschäft definieren wir als Hersteller von hochwertigem Wohnbau in der Form von Ein-, Zweifamilien- und Doppelhäusern, sowie Geschosswohnungsbau, Pflegeheimen, Bürohäusern und der Erschließung von Baugebieten. Niederlassungen werden an folgenden Standorten einschließlich Musterhaus unterhalten: 1. Hannover: Lübecker Straße 14 + 14 A, 30880 Laatzen-Rethen, Bürohaus und Musterhaus 2. Hannover: Hanna-Neuse-Straße 16, 30457 Hannover-Wettbergen, Musterhaus als Passivhaus 3. Braunschweig: Senefelder Str. 12 + 12 A, 39124 Braunschweig-Stöckheim, Bürohaus und Musterhaus 4. Hildesheim: Marion-Dönhoff-Straße 11, 31139 Hildesheim-Ochtersum, Musterhaus als KFW-Effizienzhaus 5. Wolfsburg: Auf dem Kleekamp 4, 38442 Wolfsburg-Fallersleben, Musterhaus als KFW-Effizienzhaus Wirtschaftliche Entwicklung des Geschäftsjahres und Branchenverlauf Das Bruttoinlandsprodukt ist im Jahr 2023 geringfügig um 0,3 % gesunken (vgl. Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes vom 15.01.2024). Im Hochbaugewerbe ist der Auftragseingang im Geschäftsjahr um 4,4 % zurückgegangen (vgl. Pressemitteilung des statistischen Bundesamtes vom 23.02.2024). Während des Geschäftsjahres 2023 konnten nach Angabe des statistischen Bundesamtes im Vergleich zum Vorjahr deutlich weniger Wohngebäude fertiggestellt werden. Die in Deutschland im Hochbaugewerbe erteilten Baugenehmigungen sind für Wohn- und Nichtwohngebäude (alle neu errichteten Gebäude) im Jahr 2023 um ca. 26,6 % deutlich gefallen (vgl. Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes vom 29.02.2024). Allgemeine Entwicklung des Marktes in dem Bereich Ein- und Zweifamilienhäuser in Niedersachsen: Die konjunkturelle Lage der Immobilienbranche in dem Bereich Ein- und Zweifamilienhäuser war in Niedersachsen im Vergleich zur gesamten deutschen Bauwirtschaft unterschiedlich geprägt. Die Baugenehmigungen gingen im Vergleich zum Vorjahr um ca. 38 % bei Einfamilienhäusern und ca. 44 % bei Zweifamilienhäusern zurück, die Baufertigstellungen sind in Niedersachsen deutlich um 24,5 % bei Einfamilienhäusern und 17,6 % bei Zweifamilienhäusern zurückgegangen. Geschäftsverlauf und Geschäftsergebnis 2023 Wir konnten das abgelaufene Geschäftsjahr 2023 mit positiven Ergebnissen beenden. Unser Rohergebnis hat sich zum Vorjahr leicht erhöht und beläuft sich auf 5,8 Mio. €. Unser Ergebnis nach Steuern hat sich von 1,3 Mio. € im Vorjahr um 300 Tsd. € auf 1,6 Mio. € erhöht. Der Jahresüberschuss beträgt 1.605.437,88 € (im Vorjahr 1.295.730,89 €). Es wurden 189 Bauvorhaben (im Vorjahr 98), zuzüglich diverser Grundstücke im Gesamtwert von 55,0 Mio. € inkl. USt. (im Vorjahr 37,5 Mio. € inkl. USt) fertiggestellt. Die Liquidität wurde im Jahr 2023 auf einem sehr hohen Niveau gehalten. Wie bereits seit Jahren haben wir im Geschäftsjahr 2023 für die Fischer-Bau GmbH unabhängige Bonitätsprüfungen veranlasst. So erhielten wir auch 2023 positive Bewertungen der Bonität von Creditreform (Bonitätsindex 1,32). Von der Creditreform wurden wir im 13. Jahr in Folge zusätzlich mit dem Bonitätssiegel ausgezeichnet. Auch im Geschäftsjahr hat der TÜV Nord sämtliche Bauvorhaben im Bereich Ein- und Zweifamilienhäuser gutachterlich begleitet und damit unsere Bauqualität unabhängig überprüft. Im Geschäftsjahr 2023 wurden sämtliche skontierfähigen Rechnungen unter Abzug des Skontobetrages bezahlt. Unsere Prognose konnten wir mit dem Jahresergebnis 2023 bestätigen. Der Auftragsbestand während des gesamten Geschäftsjahres 2023 war gut. Zum 31.12.2023 konnte noch ein Auftragsbestand ohne Auflagen von 57,2 Mio. € mit 128 Stück Häusern, Wohnungen, und Bürohäusern verzeichnet werden, sodass im Jahr 2024 mit guten Umsätzen und Gewinnen zu rechnen ist. Wirtschaftliche Lage des Unternehmens Zum 31.12.2023 stellte sich die Vermögenslage unseres Unternehmens weiterhin als sehr solide dar. Der Großteil der Vermögenswerte wird weiterhin in freier Liquidität und Baugrundstücken gehalten. Unsere Finanzlage stellt sich wie in den Vorjahren als sehr gut dar. Wir konnten wieder einen positiven Cash-Flow erwirtschaften. Eine direkte Abhängigkeit von externen Kapitalgebern ist nicht vorhanden, so dass sich für uns kein Kapitalentzugsrisiko stellt. Die wesentlichen Kennzahlen zur Lage des Unternehmens stellen sich im Vergleich zu den Vorjahren wie folgt dar:
* Ergebnis vor Ertragsteuern Der Bestand an unfertigen Leistungen ist mit 17,0 Mio. € auf einem guten Niveau. Folglich rechnen wir im Jahr 2024 mit einem positiven Jahresergebnis. Voraussichtliche Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken Das Geschäftsjahr 2024 ist aufgrund des vorhandenen auflagenfreien Auftragsbestandes (siehe Ausführungen zum Geschäftsverlauf) als gut einzuschätzen. Aufgrund dessen rechnen wir für 2024 nach unserem derzeitigen Kenntnisstand und bei Normalverlauf mit einem positiven Jahresergebnis leicht unter Vorjahresniveau. Zusätzliche Chancen sehen wir künftig in folgenden Bereichen: - In den kommenden Jahren werden wir durch die Erschließung angekaufter Baugebiete, erschlossene Baugrundstücke mit Baubindung vermarkten. - Durch die Gründung der Marke "Fischer-Bau GmbH - Das Bauunternehmen" sollen speziell Investoren und Unternehmen angesprochen werden. - Neue KfW Programme (Klimafreundlicher Neubau) mit vergünstigten Zinsen ermöglichen Familien den Erwerb von Wohneigentum. - Die neue Sonderabschreibung wird den Mietwohnungsbau fördern. Als Bauträger sind wir allgemeinen Konjunkturrisiken ausgesetzt. Hierzu zählen insbesondere: - Preisrisiken im Beschaffungsmarkt, des Einkaufs und im Handwerkerbereich, - Preisverfall auf dem Abnahmemarkt, - Zinsrisiken, - Steuerliche Risiken für die Endverbraucher, - Spezielle Baurisiken, - Lieferketten im Bereich Materialbeschaffung und - Anhaltende hohe Inflation. Diesen Risiken begegnen wir mit unseren Maßnahmen zum Risikomanagement: - Die Einkaufskonditionen der Baumaterialien werden fortlaufend überprüft. - Frühzeitige Materialbestellung. - Fortlaufende Anpassung unserer Kalkulation der Bauherren-Bauverträge. - Endprüfung der Auftragskalkulationen vor Annahme der Bauherren-Bauverträge. - Überwachung der Bauabläufe durch Baubesprechungen und Projektpläne. - Nachweis der Geldmittel (Finanzierungszusagen) der Auftraggeber vor Baubeginn. - Zahlungen erfolgen erst nach Baufortschritt (Auftraggeber und Auftragnehmer). - Sicherung und Erweiterung unseres Fachkräftebestandes. - Durchgängiger Versicherungsschutz z. Bsp. durch Betriebshaftpflichtversicherung. Besondere Risiken: Mit Beginn des Ukrainekrieges Februar 2022 und den damit verbundenen Sanktionen und der Energiekriese ist die Wirtschaftskraft allgemein gesunken und die Inflation stark gestiegen. Die Inflation versucht man mit steigenden Zinsen zu beherrschen. Die Folge daraus, dass die Zinsen für Kredite stark gestiegen sind. Hiervon ist insbesondere die Bauwirtschaft betroffen. Bei uns und unseren Vertragspartnern laufen trotz alledem die Arbeiten weitgehend im Normalbetrieb, so dass bisher keine wesentlichen negativen Auswirkungen auf unsere Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage ersichtlich sind. Es ist aufgrund der Zinswende und der weiterhin hohen Preisentwicklung in Deutschland zu Kaufkraftverlusten in den privaten Haushalten gekommen. Somit könnte es ggf. zu Nachfragerückgang bzw. Auftragsstornierungen kommen. Aufgrund unseres sehr guten Auftragsbestands für 2024 und unserer starken Bindung zu unseren erfahrenen Vertragspartnern sehen wir nach derzeitigen Kenntnisstand - trotz der abgeschwächten Baukonjunktur - in den o.g. Risiken keine, über das allgemeine unternehmerische Risiko hinausgehende Gefahr, die den Bestand der Gesellschaft gefährden könnte. Dies gilt ebenso für Risiken, die einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben könnten.
Laatzen, 21. November 2024 Fischer-Bau GmbH gez. Dipl.-Ing. Eckard Fischer, Architekt gez. Dipl.-Ing. Hendrik Fischer, Architekt 1 BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangA. Vorbemerkungen Der Jahresabschluss der Firma Fischer-Bau GmbH mit Sitz in Hannover-Laatzen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hannover unter HRB 1701, wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches sowie der ergänzenden Regelungen des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Gemäß den Größenklassen des § 267 HGB wird die Fischer-Bau GmbH als mittelgroße Kapitalgesellschaft eingestuft. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Die Posten des § 275 Abs. 2 Nr. 1 bis Nr. 5 HGB wurden gemäß § 276 Satz 1 HGB in einem Posten "Rohergebnis" zusammengefasst. Änderungen in der Darstellung des Jahresabschlusses sowie bezüglich der Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze wurden nicht vorgenommen. Angaben zu Restlaufzeiten einzelner Bilanzposten erfolgen in der Bilanz. Der Jahresabschluss wurde unter Fortführungsprämisse aufgestellt. B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die immateriellen Vermögensgegenstände beinhalten entgeltlich erworbene Software und wurden zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen angesetzt. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände planmäßig vorgenommen. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 800,00 Euro wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und soweit erforderlich mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Der Wert der in Ausführung befindlichen Bauaufträge wurde aufgrund von Baukonten ermittelt, auf denen die Kosten für jedes Bauvorhaben getrennt erfasst werden. Von dem Wahlrecht des § 268 Abs. 5 Satz 2 HGB wurde Gebrauch gemacht, indem die erhaltenen Anzahlungen offen von dem Posten "Vorräte" abgesetzt wurden. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken zum Nennwert bewertet. Die sonstigen Vermögensgegenstände und liquiden Mittel wurden mit dem Nennwert bzw. Nominalwert angesetzt. Für eine periodengerechte Ergebnisermittlung wurde ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten gebildet. Dieser umfasst Auszahlungen vor dem Bilanzstichtag, die Aufwand in der Folgeperiode sind. Die Aktivierung erfolgt in Höhe der tatsächlich getätigten Auszahlungen. Das gezeichnete Kapital ist mit dem Nennwert angesetzt. Die Steuerrückstellungen beinhalten die voraussichtlichen Ertragsteuer-Nachzahlungen für das Vorjahr. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Der Ansatz erfolgte mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag. Auf eine Abzinsung der Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz (§ 253 Abs. 2 HGB) wurde wegen Geringfügigkeit verzichtet. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Gegenüber dem Vorjahr ergeben sich keine wesentlichen Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. C. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung 1. Anlagevermögen Die Aufgliederung und die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens sind in einer Anlage zu diesem Anhang dargestellt. 2. Umlaufvermögen Das Umlaufvermögen besteht zu 83,5 Prozent aus liquiden Mitteln. In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Steuererstattungsansprüche in Höhe von rd. T€ 394 enthalten, die rechtlich erst nach dem Bilanzstichtag entstehen. Darüber hinaus beinhalten die sonstigen Vermögensgegenstände Forderungen aus Vorschussgewährung und debitorische Kreditoren. 3. Rückstellungen Im Posten sonstige Rückstellungen sind die nachfolgenden nicht unerheblichen Rückstellungsarten enthalten.
4. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten haben sämtlich eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestehen zum Stichtag in Höhe von 477.196,91 Euro (Vorjahr 401.633,31 Euro) und sind Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Zur Sicherstellung von Gewährleistungsrechten für bezogene Handwerkerleistungen bestehen vertragliche Sicherheitseinbehalte. Die Verbindlichkeiten sind - bis auf die üblichen Eigentumsvorbehalte - unbesichert. 5. Außergewöhnliche bzw. periodenfremde Erträge und Aufwendungen Das Rohergebnis enthält in Höhe von 238.127,32 Euro Erträge, die im Wesentlichen aus der ertragswirksamen Ausbuchung von Verbindlichkeiten resultieren, mit deren Erfüllung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht mehr zu rechnen ist. Das Rohergebnis enthält darüber hinaus in Höhe von 188.495,50 Euro Erträge aus Schadenersatzansprüchen. Die Abschreibungen auf Umlaufvermögen betreffen unregelmäßig auftretende wesentliche Wertminderungen für Grundstücke des Vorratsvermögens durch Ansatz eines niedrigeren beizulegenden Wertes von 772.842,81 Euro. Die Zinserträge beruhen in Höhe von 159.845,28 Euro auf Fest-, Termin- und Wochengeldanlagen. 6. Ergebnisverwendung Vorschlag zur Ergebnisverwendung:Die Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit dem Gesellschafter die folgende Ergebnisverwendung vor: Der Jahresüberschuss beträgt 1.605.437,88 Euro. Einschließlich des zu berücksichtigenden Gewinnvortrages von 63.308,95 Euro ergibt sich ein Betrag von 1.668.746,83 Euro, der zu verwenden ist. Von dem Bilanzgewinn von 1.668.746,83 Euro werden 1.600.000,00 Euro ausgeschüttet und 68.746,83 Euro auf neue Rechnung vorgetragen. D. Sonstige Angaben und Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane Der Gesamtbetrag, der nicht in Bilanz und nicht als Haftungsverhältnisse ausgewiesen, finanziellen Verpflichtungen beträgt rd. 260.000,00 Euro p.a. und resultiert im Wesentlichen aus langfristigen Mietverhältnissen. Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB bestehen nicht. Die nachfolgenden Arbeitnehmergruppen waren während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigt:
Die Gesamtzahl der durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer beträgt 28 (i.Vj. 25). Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt: Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Eckard Fischer, Architekt Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Hendrik Fischer, Architekt
Laatzen, den 21. November 2024 gez. Dipl.-Ing. Eckard Fischer, Architekt gez. Dipl.-Ing. Hendrik Fischer, Architekt Anlagenspiegel zum 31.12.2023
sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 05.12.2024 festgestellt. Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersAn die Fischer-Bau GmbH, 30880 Laatzen Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Fischer-Bau GmbH, 30880 Laatzen, - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Fischer-Bau GmbH, 30880 Laatzen, für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.12.2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung unter Anwendung der IDW Prüfungsstandards für weniger komplexe Einheiten durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung unter Anwendung der IDW Prüfungsstandards für weniger komplexe Einheiten durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Rostock, 28. November 2024 Treurat
GmbH
gez. Marenziehn, Wirtschaftsprüfer gez. i.V. Jensen, Wirtschaftsprüfer |
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