HORAMI Education UG (haftungsbeschränkt)
Selbe AdresseErbringung von allen anderen Unterrichtsdienstleistungen a. n. g.
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Rahel Fiona Juschka seit 4.9.2017 | Geschäftsführer |
Johannes Andreas Olaf Nagel seit 4.9.2017 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
| 50.00% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
PantaDuo GmbHBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Anhang
I.
Grundsätzliches zum Jahresabschluss
Die PantaDuo GmbH mit Sitz in Berlin ist im
Handelsregister beim Amtsgericht Charlottenburg unter HRB
185936 B eingetragen.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches (HGB) sowie der ergänzenden
Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit
beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt.
Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr, die
Vorjahreszahlen sind vegleichbar.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB auf. Die
Aufstellungserleichterungen für kleine
Kapitalgesellschaften wurden teilweise in Anspruch
genommen.
In Ausübung des Wahlrechts nach § 265 Abs. 5
S. 2 HGB wurde der Posten "Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern" eingefügt.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der Jahresabschluss wurde trotz der bilanziellen
Überschuldung in Höhe von TEUR 30 unter der
Prämisse der Unternehmensfortführung
gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB aufgestellt.
Die Geschäftsführung geht davon aus, dass aus
künftigen Überschüssen und ggf. von den
Gesellschaftern auch in Zukunft ausreichend liquide Mittel
bereitstehen und die GmbH in der Lage ist, die finanziellen
Verpflichtungen gegenüber Dritten bei Fälligkeit
zu erfüllen.
Zur Bewertung der einzelnen Vermögens- und
Schuldposten bemerken wir Folgendes:
Die immateriellen Vermögensgegenstände und die
Gegenstände des Sachanlagevermögens werden,
soweit entgeltlich erworben, zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen, angesetzt.
Die Berechnung der Abschreibungen erfolgte nach der
linearen Methode und wurde nach Maßgabe der
voraussichtlichen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
vorgenommen. Die Abschreibungen auf Zugänge im
Geschäftsjahr erfolgten pro rata temporis. Soweit
notwendig werden außerplanmäßige
Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert
vorgenommen.
Für Anlagegüter mit Netto-Anschaffungskosten
von bis zu EUR 800,00 wird die steuerliche
Sofortabschreibung im Zugangsjahr aus
Vereinfachungsgründen in die Handelsbilanz
übernommen. Die jährlichen Zugänge an
geringwertigen Anlagegütern sind insgesamt von
untergeordneter Bedeutung.
Finanzanlagen werden mit den ihnen am Stichtag
beizulegenden niedrigeren Werten angesetzt. Aufgrund einer
dauerhaften Wertminderung sind im Vorjahr
außerplanmäßige Abschreibungen auf einen
Erinnerungswert von EUR 1,00 vorgenommen worden.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie
sonstige Vermögensgegenstände sind mit ihren
Anschaffungskosten bzw. mit dem Nennbetrag angesetzt.
Guthaben bei Kreditinstituten sind mit dem Nennwert
ausgewiesen.
Das gezeichnete Kapital ist mit dem Nennbetrag und in
Übereinstimmung mit dem Ausweis im Handelsregister
ausgewiesen.
Die Stammeinlagen sind vollständig eingezahlt.
Die Gesellschafter haben sich zur freiwilligen Zuzahlung
in die Kapitalrücklage gem. § 272 Abs. 2 Nr. 4
HGB verpflichtet. Die im Vorjahr hierauf geleisteten
Einstellungen sind mit dem Nennbetrag ausgewiesen.
Die Rückstellungen sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt worden und
berücksichtigen alle am Bilanzstichtag erkennbaren
passivierungspflichtigen Risiken.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Alle Verbindlichkeiten weisen wie im Vorjahr eine
Restlaufzeit bis zu einem Jahr aus.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
bestehen in Höhe von TEUR 7 (Vj. TEUR 5) und
resultieren aus Darlehensgewährung.
Zum Bilanzstichtag sind Verbindlichkeiten aus Steuern in
Höhe von TEUR 0,4 (Vj. TEUR 0) auszuweisen.
III. sonstige Angaben
Im Berichtsjahr waren gemäß § 267 Abs. 5
HGB durchschnittlich keine Mitarbeiter (ohne
Geschäftsführer) beschäftigt.
Organe der Gesellschaft sind die
Gesellschafterversammlung und die
Geschäftsführung.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens von Frau Rahel
Fiona Juschka und Herrn Johannes Nagel geführt. Die
Angabe der Geschäftsführerbezüge unterbleibt
unter Hinweis auf
§ 286 Abs. 4 HGB.
Die Geschäftsführung schlägt vor, den
Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen und mit dem
Verlustvortrag zu verrechnen.
Berlin, den 5. Juli 2024
Rahel Fiona Juschka (Geschäftsführerin)
Johannes Nagel (Geschäftsführerin)
sonstige Berichtsbestandteile
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