MFT Fenster GmbH
Spornitz
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023 EUR |
31.12.2022 EUR |
| A. Anlagevermögen |
1.335.459,71 |
853.281,79 |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände |
53.728,00 |
25,00 |
| II. Sachanlagen |
1.281.730,71 |
840.629,44 |
| III. Finanzanlagen |
1,00 |
12.627,35 |
| B. Umlaufvermögen |
2.336.181,61 |
3.352.296,57 |
| I. Vorräte |
112.105,00 |
857.271,34 |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände |
1.449.286,26 |
1.359.801,35 |
| III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks |
774.790,35 |
1.135.223,88 |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten |
17.972,71 |
7.363,00 |
| Aktiva |
3.689.614,03
|
4.212.941,36 |
Passiva
|
|
31.12.2023 EUR |
31.12.2022 EUR |
| A. Eigenkapital |
1.773.017,45 |
1.604.189,85 |
| I. ausgegebenes Kapital |
27.200,00 |
27.200,00 |
| 1. Gezeichnetes Kapital |
30.000,00 |
30.000,00 |
| 2. eigene Anteile |
-2.800,00 |
-2.800,00 |
| II. Kapitalrücklage |
552.114,96 |
552.114,96 |
| III. Gewinnrücklagen |
1.000.000,00 |
1.000.000,00 |
| IV. Gewinnvortrag |
24.874,89 |
8.178,25 |
| V. Jahresüberschuss |
168.827,60 |
16.696,64 |
| B. Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen |
133,00 |
275,00 |
| C. Rückstellungen |
370.966,73 |
240.916,27 |
| D. Verbindlichkeiten |
1.526.551,35 |
2.350.974,24 |
| davon gegenüber Gesellschaftern |
367.376,42 |
363.398,08 |
| E. Rechnungsabgrenzungsposten |
11.498,50 |
16.586,00 |
| F. Passive latente Steuern |
7.447,00 |
|
| Summe Passiva |
3.689.614,03 |
4.212.941,36 |
Anhang
MFT Fenster GmbH, Spornitz
Anhang 2023
Allgemeine Hinweise
Das Unternehmen ist unter der Firma MFT Fenster GmbH mit Sitz in Spornitz im Handelsregister
von Schwerin unter der Handelsregisternummer HRB 1391 eingetragen.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach
den einschlägigen Vorschriften des GmbHG und des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.
Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden maßgebend.
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen,
entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert. Soweit
dies aufgrund voraussichtlich dauernder Wertminderungen erforderlich ist, werden außerplanmäßige
Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen.
Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar,
um planmäßige Abschreibungen vermindert. Liegt der sich danach ergebende Buchwert
über dem beizulegenden Wert, werden bei voraussichtlich dauernder Wertminderung außerplanmäßige
Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen.
Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der voraussichtlichen
Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens
erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.
Erhaltene Zuschüsse und Fördermittel für Investitionen werden in einem Sonderposten
für Zuschüsse und Zulagen abgegrenzt.
Bei den Finanzanlagen werden
· Anteilsrechte
zu Anschaffungskosten bzw. niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt, soweit es sich
um eine dauerhafte Wertminderung handelt.
Die Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sind zu durchschnittlichen Einstandspreisen oder zu niedrigeren Tagespreisen am Bilanzstichtag
aktiviert.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung
angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen; das allgemeine Kreditrisiko
ist durch pauschale Abschläge berücksichtigt.
Den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen liegt eine versicherungsmathematische Berechnung zugrunde. Die Berechnung erfolgt
auf Basis der von der deutschen Bundesbank veröffentlichten Zinssätze. Diese ermitteln
sich für die jeweilige Laufzeiten auf Basis des durchschnittlichen Marktzinssatzes
der letzten zehn Jahre.
Es werden bestehende Rückdeckungsansprüche aus Lebensversicherungen gemäß § 246 Abs.
2 Satz 2 HGB mit den Altersversorgungsverpflichtungen verrechnet. Die Bewertung der
Rückdeckungsansprüche erfolgt, da ein anderweitiger beizulegender Zeitwert nicht ermittelt
werden konnte, mit den fortgeführten Anschaffungskosten, wie diese sich aus dem von
der Versicherung mitgeteilten geschäftsplanmäßigen Deckungskapital ergeben.
Bei der Bildung von Pensionsrückstellungen wird der Zinseffekt aus der erstmaligen
Abzinsung mit dem entsprechenden Aufwand aus der Bildung der Rückstellung verrechnet
(Nettomethode). Änderungen des Diskontierungszinssatzes werden im Finanzergebnis ausgewiesen.
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind mit dem nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit
entsprechenden und von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Zinssatz abgezinst
soweit die zu Grunde liegende Verpflichtung nicht verzinslich ist.
Bei der Bildung von Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
wird der Zinseffekt aus der Abzinsung mit dem entsprechenden Aufwand aus der Bildung
der Rückstellung verrechnet (Nettomethode).
Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Passive latente Steuern werden in Höhe der erwarteten zukünftigen Belastungen bei Körperschaftsteuer und
Gewerbesteuer, die sich aus temporären Differenzen zwischen Handels- und Steuerbilanz
ergeben, gebildet. Es handelt sich um den Saldo der insgesamt erwarteten steuerlichen
Be- und Entlastungen. Steuerliche Verlustvorträge bestehen nicht.
Fremdwährungen wurden mit ihrem jeweiligen Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag umgerechnet.
Soweit die Restlaufzeit der entsprechenden Vermögensgegenstände oder Verbindlichkeiten
weniger als ein Jahr beträgt, werden das Anschaffungskostenprinzip und das Realisationsprinzip
bei der Umrechnung nicht angewandt.
Die unterjährige Erfassung von Zugängen von Vermögensgegenständen und Schulden in
Fremdwährung erfolgt aus Vereinfachungsgründen zum jeweiligen Devisenkassamittelkurs,
der für den Tag des Zugangs von der Bundesbank ermittelt wurde.
Es erfolgt bei der Bewertung die Berücksichtigung von Bewertungseinheiten für Grundgeschäfte in folgendem Bereich:
· Rückstellungen
In wie weit sich die Bildung von Bewertungseinheiten auf die Bewertung des betroffenen
Grundgeschäfts ausgewirkt hat und diese daher von den zuvor in diesem Abschnitt dargestellten
generellen Bewertungsgrundsätzen abweicht, wird in den folgenden Erläuterungen zur
Bilanz dargestellt.
Erläuterungen zur Bilanz
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben im Geschäftsjahr und
im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Sonderposten
Erhaltene öffentliche Zuschüsse für Investitionen werden über die Laufzeit der geförderten
Anlagegüter entsprechend dem Abschreibungsverlauf verteilt. Der auf die noch verbleibende
Nutzungsdauer entfallende Zuschuss ist im Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen ausgewiesen.
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
Der Barwert der Versorgungsverpflichtungen beträgt unter Berücksichtigung des entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatzes, der für die bei der Berechnung zugrunde gelegte
Restlaufzeit aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren ermittelt wurde, TEUR 190.
Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Barwert der Versorgungsverpflichtungen unter Berücksichtigung
des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren
und dem Barwert unter Berücksichtigung des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes
aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt TEUR 2.
Der Bewertung der Versorgungsverpflichtungen liegt eine Bewertungseinheit zugrunde.
Der Barwert der Versorgungsverpflichtungen beträgt, wie oben dargestellt, TEUR 190.
Die Rückstellungen werden nur auf Basis einer Verpflichtung von TEUR 132 berücksichtigt
(Durchbuchungsmethode), da eine entsprechende Rückdeckung sämtlicher gegenwärtig absehbarer
Verpflichtungen besteht und daher die Rückstellungshöhe auf die Aktivierung der Ansprüche
beschränkt wurde. Damit ist diese um TEUR 58 niedriger gebildet, als dies ohne Bestehen
einer Sicherungsbeziehung erfolgen müsste. Es handelt sich um einen micro hedge. Steigende
Versorgungsverpflichtungen werden durch steigende Ansprüche auf Rückdeckung jeweils
in der gleichen Periode vollständig kompensiert. Die Wirksamkeit der Sicherungsbeziehung
ergibt sich aus der critical term match-Methode.
Aufgrund der Bewertungseinheit ergäbe sich bei einer Rückstellungsbewertung unter
Berücksichtigung des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen
sieben Geschäftsjahren eine notwendige Rückstellung von TEUR 132. Durch die veränderte
Bestimmung des Marktzinssatzes ergibt sich aufgrund der Bewertungseinheit keine andere
Höhe der Rückstellung für die Versorgungsverpfichtung. Der Unterschiedsbetrag zwischen
dem Barwert der Versorgungsverpflichtung, der sich bei dieser Berechnungsmethoden
ergibt, und dem Wertansatz unter Berücksichtigung der Bewertungseinheit beträgt damit
TEUR 0.
Das geschäftsplanmäßige Deckungskapital der Rückdeckungsansprüche aus Lebensversicherungen,
das gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit der Altersversorgungsverpflichtung verrechnet
wird, beträgt TEUR 122.
Verbindlichkeiten
Es bestehen in Höhe von EUR 367.376,42 (Vj. TEUR 363) Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern haben in Höhe von TEUR 367 (Vj. TEUR 363)
eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und in Höhe von TEUR 0 (Vj. TEUR 0) eine solche
von mehr als einem Jahr. Bei den übrigen Verbindlichkeiten betragen solche mit Restlaufzeiten
bis zu einem Jahr TEUR 1.141 (Vj. TEUR 1.848) und die mit Restlaufzeiten über einem
Jahr TEUR 18 (Vj. TEUR 140).
Von den Verbindlichkeiten sind TEUR 111 durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert.
Die Besicherung erfolgt durch Grundschulden, die Sicherungsübereignung der Photovoltaikanlage
und der Sicherungsabtretung von Forderungen aus der Einspeisevergütung.
Neben den gesondert angegebenen Sicherheiten bestehen branchenübliche Sicherheiten
in Form von Eigentumsvorbehalten bzw. erweiterten Eigentumsvorbehalten.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Es bestehen in Höhe von TEUR 186 sonstige finanzielle Verpflichtungen.
Im Einzelnen betreffen diese Verpflichtungen folgende Sachverhalte (in TEUR):
|
|
|
|
31.12.2023
|
|
Verpflichtungen
|
gesamt
|
|
bis
|
1 Jahr bis
|
über
|
|
|
1 Jahr
|
5 Jahre
|
5 Jahre
|
|
aus Miet- und Leasingverträgen
|
100
|
86
|
0
|
186
|
|
|
|
|
186
|
Sonstige Angaben
Vorschüsse und Kredite zugunsten von Mitgliedern der Geschäftsführung
Den Mitgliedern der Geschäftsführung wurden gewährt (Saldo am Stichtag):
· Beträge in Höhe von EUR 593,97, die auf einem Verrechnungskonto erfasst sind und
die jederzeit rückzahlbar sind. Sie werden nicht verzinst.
Mitarbeiter
Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr durchschnittlich 40 Mitarbeiter beschäftigt.
Spornitz, den 30. Oktober 2025
gez. Die Geschäftsführung
Reimond Schneider
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.10.2025 festgestellt.
|