Zeitz
Flüssiggas GmbH i.L.
Werdau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
|
2,00 |
| I.
Sachanlagen |
|
2,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
502.353,35 |
535.826,96 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
20.144,02 |
28.469,44 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
482.209,33 |
507.357,52 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
|
143,12 |
| Summe
Aktiva |
502.353,35 |
535.972,08 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
266.276,54 |
273.750,53 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
248.750,53 |
262.002,44 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
7.473,99 |
13.251,91 |
| B.
Rückstellungen |
235.788,13 |
238.288,13 |
| C.
Verbindlichkeiten |
288,68 |
23.933,42 |
| Summe
Passiva |
502.353,35 |
535.972,08 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Zeitz Flüssiggas GmbH
i.L. wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung
gewählt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Die Einzelposten des veröffentlichten
Jahresabschlusses sind auf volle Euro auf- bzw. abgerundet.
II. Besonderheiten der Form des
Jahresabschlusses
Größenklassen
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Ausweis der nach § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB
zusammengefassten Posten
Die folgende Aufstellung entspricht in ihrer
Reihenfolge dem Postenaufbau des gesetzlich
vorgeschriebenen Gliederungsschemas.
III. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
In die Herstellungskosten wurden neben den
unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten einbezogen. Weitere einbezogene Kosten werden
an dieser Stelle benannt, soweit vorhanden.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
·
Beteiligungen zu Anschaffungskosten,
·
Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten,
·
Ausleihungen zum Nennwert,
·
unverzinsliche und niedrig verzinsliche Ausleihungen zum
Barwert und
·
sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten.
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die Steuerrückstellungen beinhalten das
Geschäftsjahr betreffende, noch nicht veranlagte
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
IV. Angaben und Erläuterungen zu den einzelnen
Posten der Bilanz
Mitzugehörigkeitsvermerk
Einzelne Sachverhalte können im vorliegenden
Gliederungsschema mehreren Bilanzposten zugeordnet werden.
Aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit
wird dazu folgende Erläuterung gegeben:
Die Mitzugehörigkeitsvermerke betreffen folgende
Posten und Sachverhalte:
Forderungen in der Bilanz mit EUR 0,00€. Darin
keine vorhanden-
Verbindlichkeiten in der Bilanz mit EUR0,00 €.
Darin keine vorhanden-
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
> 5 Jahre und der Sicherungsrechte
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00).
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
sind, beträgt EUR 0,00.
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
sonstigen finanziellen Verpflichtungen
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von EUR 0,00.
Bewertungseinheiten
Es wurden keine Bewertungseinheiten gebildet.
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer
Gesamtzahl der im Durchschnitt beschäftigten
Arbeitnehmer: 1
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am 2.9.2020.
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