Stammdaten

Register
Amtsgericht Potsdam HRB 18029
Eingetragen
13.6.2006
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
Die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung an anderen Gesellschaften, insbesondere an der rowa GmbH & Co. KG.

Historie

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Management

NameRolle
Colin Rokossa
seit 6.12.2021
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Konzern- und Jahresabschlüsse

Rowa Beteiligungs GmbH

Rathenow

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 1.000,00 1.000,00
I. Finanzanlagen 1.000,00 1.000,00
B. Umlaufvermögen 34.750,01 33.114,52
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 34.750,01 33.114,52
Bilanzsumme, Summe Aktiva 35.750,01 34.114,52

Passiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 34.839,15 33.177,14
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 8.177,14 6.576,13
III. Jahresüberschuss 1.662,01 1.601,01
B. Rückstellungen 528,28 568,67
C. Verbindlichkeiten 382,58 368,71
Bilanzsumme, Summe Passiva 35.750,01 34.114,52

Anhang für das Geschäftsjahr 2011

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handels-gesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabe-erleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 410,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt. Sie werden im Anlagenspiegel des Folgejahres als Abgang dargestellt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 34.750,01 0,00 33.114,52 0,00

Eigenkapital

Das Stammkapital von € 25.000 ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für Gewährleistungsverpflichtungen, Urlaubsverpflichtungen, Tantiemen und Verluste aus Lieferkontrakten.

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr Vorjahr davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr
Verbindlichkeiten 382,58 382,58 368,71 368,71

Haftungsverhältnisse

Zum Bilanzstichtag bestehen keine Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Waldemar Rokossa und Frau Anna Zindler.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Personalstand

Im Geschäftsjahr waren keine Arbeitnehmer beschäftigt.

Die Berechnung erfolgte methodisch nach § 276 Abs. 5 HGB.

Angaben zu § 285 Nr. 11 a HGB

Die Rowa Beteiligungs GmbH ist unbeschränkt haftende Gesellschafterin an der Rowa GmbH & Co. KG mit Sitz in Rathenow.

Sonstige Angaben

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 7.5.2012.

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