Stammdaten

Register
Amtsgericht Cottbus HRB 3525
Eingetragen
18.7.2005
Branche
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von KraftwagenEinzelhandel mit Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 tEinzelhandel mit Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger
Gegenstand
Der Handel mit Kraftfahrzeugen aller Art und deren Instandsetzung.

Historie

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Management

NameRolle
Horst Enge
seit 18.7.2005
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
80.16%
S***** E***
19.84%

Gesellschafter
Beta

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Horst Enge
15910 Bersteland OT Freiwalde
20.600 €
80.16%
S***** E***
5.100 €
19.84%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Autohaus Enge GmbH

Bersteland

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 6.244,00 6.296,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 3,00 3,00
II. Sachanlagen 6.241,00 6.293,00
B. Umlaufvermögen 9.490,61 9.276,51
I. Vorräte 8.029,80 8.361,87
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 658,17 666,01
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 802,64 248,63
C. Rechnungsabgrenzungsposten 756,84 602,85
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 31.723,80 36.036,16
Bilanzsumme, Summe Aktiva 48.215,25 52.211,52

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Verlustvortrag 61.600,75 67.050,88
III. Jahresüberschuss 4.312,36 5.450,13
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 31.723,80 36.036,16
B. Rückstellungen 1.411,09 1.150,00
C. Verbindlichkeiten 46.804,16 51.061,52
Bilanzsumme, Summe Passiva 48.215,25 52.211,52

Anhang



Der Jahresabschluss der Autohaus Enge GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.

Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung gewählt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

II. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals , sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungskosten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
 

III. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Die Bewertung der Sachanlagen erfolgte zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Für geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 400,00) wurde die Bewertungsfreiheit gemäß § 6 Abs. 2 EStG in Anspruch genommen.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. 

Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.

Für ungewisse Verpflichtungen und erkennbare Risiken wurden Rückstellungen nach üblicher kaufmännischer Schätzung gebildet.


IV. Sonstige Pflichtangaben gem. § 285 HGB

 
Der geschäftsführende Gesellschafter, Horst Enge, hat der GmbH ein Darlehen in schwankender Höhe zu einem Zinssatz in Höhe von 5% per anno gewährt.

 Der Saldo des Darlehens beträgt per 31.12.2010 € 37.922,52

 
 Geschäftsführer im Geschäftsjahr 2010 waren:

  a)  Horst Enge, Kfz-Meister
 
  b)  Ursula Enge, Buchhalterin
 

V. Weitere Angaben


 Die Gesellschafter sind sich darüber einig, dass trotz bilanzieller Überschuldung keine Überschuldung nach InsO gegeben ist. Für das Gesellschafter-Darlehen wurde der Rangrücktritt erklärt.

 Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 wurde von der Gesellschafterversammlung am 25. Juni 2011 genehmigt

 
15910 Bersteland, den 25. Juni 2010
  

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