Autohaus
Enge GmbH
Bersteland
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
6.244,00 |
6.296,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3,00 |
3,00 |
| II.
Sachanlagen |
6.241,00 |
6.293,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
9.490,61 |
9.276,51 |
| I.
Vorräte |
8.029,80 |
8.361,87 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
658,17 |
666,01 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
802,64 |
248,63 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
756,84 |
602,85 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
31.723,80 |
36.036,16 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
48.215,25 |
52.211,52 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
61.600,75 |
67.050,88 |
| III.
Jahresüberschuss |
4.312,36 |
5.450,13 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
31.723,80 |
36.036,16 |
| B.
Rückstellungen |
1.411,09 |
1.150,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
46.804,16 |
51.061,52 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
48.215,25 |
52.211,52 |
Anhang
Der Jahresabschluss der Autohaus Enge GmbH wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung
gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
II. Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Grundstücksrechte nicht mit
Grundstückslasten verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des
Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals
, sowie für immaterielle
Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich
erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB
und Rechnungsabgrenzungskosten wurden nach den Vorschriften
des § 250 HGB gebildet.
III. Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich
sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt
worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert
wurden. Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der
Zahlung berücksichtigt worden.
Die Bewertung der Sachanlagen erfolgte zu
Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen
Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des
jeweiligen Vermögensgegenstandes.
Für geringwertige Wirtschaftsgüter
(Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 400,00)
wurde die Bewertungsfreiheit gemäß § 6 Abs.
2 EStG in Anspruch genommen.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender
Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und
Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein
Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden
sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert
abgeschrieben.
Die Forderungen, sonstige
Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden
grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare
Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen
berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.
Für ungewisse Verpflichtungen und erkennbare
Risiken wurden Rückstellungen nach üblicher
kaufmännischer Schätzung gebildet.
IV. Sonstige Pflichtangaben gem. § 285 HGB
Der geschäftsführende Gesellschafter, Horst
Enge, hat der GmbH ein Darlehen in schwankender Höhe
zu einem Zinssatz in Höhe von 5% per anno
gewährt.
Der Saldo des Darlehens beträgt per
31.12.2010 € 37.922,52
Geschäftsführer im Geschäftsjahr
2010 waren:
a) Horst Enge, Kfz-Meister
b) Ursula Enge, Buchhalterin
V. Weitere Angaben
Die Gesellschafter sind sich darüber
einig, dass trotz bilanzieller Überschuldung keine
Überschuldung nach InsO gegeben ist. Für das
Gesellschafter-Darlehen wurde der Rangrücktritt
erklärt.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 wurde
von der Gesellschafterversammlung am 25. Juni 2011
genehmigt
15910 Bersteland, den 25. Juni 2010
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