ACO Guss GmbH
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ACO Severin Ahlmann GmbH & Co KommanditgesellschaftBüdelsdorfKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020Konzernlagebericht 20201. Grundlagen des Konzerns Die ACO Severin Ahlmann GmbH & Co Kommanditgesellschaft hat ihren Sitz in Büdelsdorf und ist Muttergesellschaft von insgesamt 21 inländischen und 88 (davon elf nicht konsolidierten) ausländischen Tochtergesellschaften (zusammen "ACO Konzern" oder "ACO Gruppe"). Die Unternehmen der ACO Gruppe produzieren und vertreiben weltweit Produkte zur professionellen Entwässerung, wirtschaftlichen Reinigung und kontrollierten Ableitung bzw. Wiederverwendung von Wasser. Die Produkte umfassen unter anderem Entwässerungsrinnen, Schachtabdeckungen und Abläufe, Öl- und Fettabscheideranlagen, Rückstausysteme und Pumpen sowie Kellerfenster und Lichtschächte. Die wesentlichen Einsatzgebiete sind der Tiefbau, der Hochbau und die Gebäudeentwässerung. Die Produkte werden weltweit in 36 konzerneigenen Fertigungsstätten je nach Einsatzbereich aus Polymerbeton, Beton, Gusseisen, Schwarzstahl, Kunststoff oder Edelstahl hergestellt. Die Immobilien und die Anlagen stehen überwiegend im Eigentum der Konzerngesellschaften. Das Innovationsmanagement nimmt einen hohen Stellenwert in der ACO Gruppe ein. An mehreren Standorten werden Produkte für den Weltmarkt entwickelt, auch unter Berücksichtigung von lokalen Besonderheiten. Unterstützt werden diese dezentralen Aktivitäten durch das ACO Technologiezentrum in Indien, welches auf hohem technischen Niveau Dienstleistungen für die Konstruktion und Produktentwicklung bereitstellt. Wesentliche strukturelle Veränderungen hat es in der ACO Gruppe im Geschäftsjahr 2020 nicht gegeben. 2. Wirtschaftsbericht (1) Rahmenbedingungen und Geschäftsverlauf Bestimmendes Ereignis für die wirtschaftliche Gesamtentwicklung war der im Frühjahr erfolgte Ausbruch der Covid-19 Pandemie. In sehr kurzer Zeit wurden weltweit viele Branchen hart durch Lockdown-Maßnahmen getroffen. Demzufolge brach die Wirtschaftsleistung in der EU um über 6 % gegenüber dem Vorjahr ein. Mit einem Rückgang von 5 % war Deutschland dabei etwas weniger betroffen als andere große Volkswirtschaften in Europa. So betrug etwa der Rückgang in Frankreich 8 %, in Spanien 11 % und in Italien fast 9 %. Aber auch kleinere Länder wurden hart getroffen, so etwa Belgien und Österreich mit um die -7 %, Tschechien mit -5,7 %. Vergleichsweise geringere Rückgänge hatten Dänemark (-3,5 %), Polen (-2,8 %), die Schweiz (-2,9 %) und Schweden (-2,9 %) zu verzeichnen. Außerhalb Europas stellte sich die Lage im Wesentlichen nicht besser da. Der Rückgang in den USA betrug ca. 3,5 %, Kanada 5,4 %, Russland 3,1 % und Australien mit 2,4 %. Als Einzige bedeutende Volkswirtschaft konnte China ein Wachstum (2,2 %) erzielen. Diese einschneidende Entwicklung hat uns allerdings nicht mit voller Ausprägung getroffen. Die Baukonjunktur hat sich auf vielen Märkten positiver entwickelt als die Gesamtkonjunktur. So geht der Verband der Bauindustrie im Inland von einem realen Wachstum von 1,9 % aus, insgesamt in Europa allerdings von einem realen Rückgang von 4,5 %. Zusammenfassend kann man also von einem relativ schwierigen Umfeld sprechen. Insofern sind wir zufrieden, mit einem erzielten Gesamtumsatz von EUR 833 Mio das Niveau des Vorjahres gehalten zu haben. Inland Im Bereich Bauelemente konnten wir das immer noch positive Umfeld nutzen uns sind erneut überdurchschnittlich gewachsen. Basis war ein stabil positives Umfeld im Infrastrukturbereich, eine gute Entwicklung im Wohnungsbau und eine gewisse Sonderkonjunktur im DIY Bereich, wo die Fokussierung der Verbraucher auf den Privatbereich ein hohes Aktivitätsniveau zur Folge hatte. Im Haustechniksektor war die Entwicklung zwar etwas weniger dynamisch, wir sind aber stabil gewachsen und haben unser Jahresziel erreicht. Im Industriegeschäft der ACO Guss waren die Auswirkungen der Krise dagegen stark spürbar, die Absatzkrise des Anlagen- und Maschinenbaus in Deutschland hat hier zu einem deutlichen Umsatzrückgang geführt. Insgesamt konnten wir im Inland trotz dieses negativen Effekts ein stabil positives Wachstum erzielen. Übriges Europa Trotz der zum Teil drastischen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie war die Entwicklung im europäischen Ausland durchaus zufriedenstellend. Hervorzuheben ist ein gutes Wachstum in Skandinavien, Benelux, der Schweiz und in einigen Ländern Osteuropas. Die deutlichsten negativen Auswirkungen der Lockdown-Maßnahmen hatten wir in Großbritannien, Frankreich und Spanien; dies hat aber in diesen Ländern nur zu überschaubaren Rückgängen geführt. Bemerkenswert war die Lage in Italien, wo die Pandemie insgesamt ja massive Spuren hinterlassen hat. Hier ist es uns gelungen, unsere Umsatzerlöse relativ deutlich zu steigern. Insgesamt haben wir im europäischen Ausland damit das Umsatzniveau des Vorjahres leicht übertroffen. Übrige Welt Außerhalb Europas stellte sich die Lage zum Teil deutlich schwieriger dar. So waren die Umsatzerlöse insgesamt mit 5 % rückläufig. Stark beigetragen hat in einigen Ländern der rasante Verfall der Landeswährungen im Vergleich zum Euro. Dies war z. B. in Südamerika, Südafrika, der Türkei und Russland der Fall. Zudem waren die Umsatzerlöse auf den für uns wichtigen Märkten in Nordamerika und Australien leicht rückläufig. Erhebliche Einbußen hatten wir in Südamerika und Afrika, wo die Krise zu deutlichen Rückschlägen führte. Auch in Russland hatten wir ein schwieriges Jahr, signifikant beeinflusst durch die starken negativen Währungseinflüsse. Dagegen haben wir in Asien insgesamt ein deutliches Wachstum erzielt. Hier konnten wir vor allem in China mit den Aktivitäten der Landwirtschaftssparte das Jahr erfolgreich abschließen. (2) Ertragslage Die Steuerung der ACO Gruppe erfolgt bezogen auf Finanzkennzahlen auf Basis der Umsatzentwicklung und dem Ergebnis vor Steuern als wesentliche Ergebnisgröße. Mit nahezu stagnierenden Umsatzerlösen von EUR 833 Mio konnten wir unsere Planungen für das Geschäftsjahr aufgrund der Gesamtumstände nicht erreichen. Bezüglich der Aufgliederung der Umsatzerlöse verweisen wir auf den Anhang. Zur Entwicklung der Umsatzerlöse verweisen wir auch auf unsere Ausführungen unter Punkt (1) dieses Abschnitts. Die Bruttomarge hat sich um EUR 2 Mio auf EUR 372 Mio leicht erhöht. Hier kamen im Geschäftsjahr gegenläufige Effekte zum Tragen. So konnten wir von zum Teil deutlich gesunkenen Einkaufspreisen profitieren. Diese wurden allerdings zum Teil durch pandemiebedingte Mehraufwendungen in der Produktion kompensiert. Nach Ausbruch der Pandemie haben wir vielfältige Aktivitäten zur Kostenreduktion initiiert. Diese Maßnahmen waren überaus erfolgreich und haben zu deutlich sinkenden Vertriebs- und Verwaltungskosten geführt. Gegenläufige Effekte kamen von der Währungsseite, wo wir einen ungewöhnlich hohen Verlust von über EUR 5 Mio (i. Vj. Gewinn EUR 2,5 Mio) hinnehmen mussten. Insgesamt war die Ertragsentwicklung aber sehr zufriedenstellend. Mit einer deutlichen Steigerung des operativen Ergebnisses (= Ergebnis vor Steuern laut Gewinn- und Verlustrechnung) auf EUR 49,1 Mio (i. Vj. EUR 43,0 Mio) haben wir das Jahr besser als budgetiert abgeschlossen (Budget war EUR 44,3 Mio). Dies führt unter Berücksichtigung von Steuern zu einer Steigerung des Jahresüberschusses um EUR 1,5 Mio gegenüber dem Vorjahr auf EUR 34,4 Mio. Die Steuerquote ist gegenüber dem Vorjahr damit relativ deutlich gestiegen. Hauptursache war eine außerplanmäßige Anpassung der Steuerrückstellung in Italien. Inland In 2020 konnten wir das Ergebnis in Deutschland weiter deutlich steigern und haben unsere Ziele übertroffen. Der Bereich Bauelemente hatte eine überaus positive Geschäftsentwicklung. Die gute Umsatzentwicklung und gutes Kostenmanagement waren hier wesentliche Ursachen. Dies gelang trotz weiter hohen Aufwendungen für die SAP-Implementierung. Das Projekt konnte erfolgreich zum Abschluss gebracht werden und der Go-Live hat zum Jahreswechsel stattgefunden. Auch die Haustechnik konnte aufgrund guter Margen- und Kostenentwicklung die gesteckten Ziele übertreffen. Die ACO Guss war dagegen durch die Krise stark betroffen. Der Absatzrückgang konnte nicht ausreichend durch Kostenmaßnahmen aufgefangen werden. Damit war dieser Bereich verlustbehaftet und hat das Jahresziel verfehlt. Die Verwerfungen durch die Pandemie hatte also sehr unterschiedliche Auswirkungen. Das Ertragsniveau im Inland war insgesamt aber sehr zufriedenstellend. Ausland Trotz der teils turbulenten Entwicklung im Jahresverlauf und des Gegenwinds von der Währungsseite haben wir das geplante Ergebnis im internationalen Bereich exakt erreicht. Starke Stütze waren vor allem Skandinavien, die Niederlande und die Schweiz. Hier konnten wir unsere Jahresziele übertreffen, auch unterstützt durch eine gute Umsatzentwicklung. Bemerkenswert war die Ertragsentwicklung in Großbritannien, wo es uns trotz starker Einschränkungen des öffentlichen Lebens gelang unsere Erträge deutlich zu verbessern. Aber auch in Frankreich und Spanien haben wir etwas besser als im Vorjahr abgeschnitten. Dagegen haben wir in Italien trotz der ordentlichen Umsatzentwicklung unsere Ziele deutlich verfehlt. In Osteuropa war die Ertragsentwicklung im Wesentlichen zufriedenstellend. Dies gilt auch für unsere Landwirtschaftsaktivitäten. Bei den Aktivitäten außerhalb Europas ist die Entwicklung in den Vereinigten Staaten bemerkenswert. Trotz der durchwachsenen Umsatzsituation konnten wir unser Ergebnis weiter signifikant verbessern. Dagegen hatten wir in Australien erneut ein schwieriges Jahr und sind weiter in einem Umstrukturierungsprozess. Eine negative Ertragsentwicklung mussten wir ansonsten, massiv verstärkt durch Währungseinflüsse, in Südamerika, der Ukraine und Russland hinnehmen. Unter dem Strich konnten wir unsere Ertragsziele trotz der vielen Verwerfungen im Ausland im Geschäftsjahr 2020 erreichen und haben uns damit gegenüber dem Vorjahr weiter positiv entwickelt. (3) Finanzlage Die Finanzlage der ACO Gruppe ist weiterhin ausgezeichnet. Der umfangreiche Kreis der Finanzpartner ist nahezu unverändert. Die Versorgung mit Finanzmitteln ist problemlos möglich, Kreditlinien zur Finanzierung des laufenden Geschäfts und zur weiteren Expansion stehen in ausreichendem Maße zur Verfügung. In 2020 verharrte das Zinsniveau im Euroraum auf einem historisch niedrigen Niveau. Auch in Zukunft soll die bewährte Politik der dezentralen Verantwortung innerhalb der ACO Gruppe und die aktive Ausschüttungspolitik weitergeführt werden. Die zukünftigen Zins- und Währungsrisiken werden unter anderem durch den Einsatz von derivativen Instrumenten abgesichert. Diese Finanzinstrumente dienen dabei ausschließlich zur Absicherung bestehender Grundgeschäfte sowie zur Sicherung des Zinsniveaus. Der mit Derivaten erzielbare Hebeleffekt wird bewusst nicht genutzt. (4) Vermögenslage Die Bilanzsumme ist von EUR 565 Mio überproportional auf EUR 592 Mio gestiegen. Dabei stellt sich die Struktur der Bilanz wie folgt dar:
Das Investitionsniveau wurde nach Ausbruch der Krise unter Konzentration auf Innovations- und Digitalisierungsprojekte deutlich gesenkt, sodass der Anteil der Sachanlagen entsprechend gesunken ist. Durch umfangreiche Maßnahmen wurde das Niveau der Lagerbestände ebenfalls signifikant gesenkt. Diese Maßnahmen und das gute Ertragsniveau führten zu einem sprunghaften Anstieg der liquiden Mittel um EUR 63 Mio auf EUR 94 Mio. Damit machen die liquiden Mittel 16 % der Bilanzsumme aus. Die Eigenkapitalquote ist weiter auf 52,7 % gestiegen. Die relativ hohe Steuerquote, die negative Veränderung des Währungsausgleichspostens um EUR 4,6 Mio und der relativ deutliche Anstieg der Bilanzsumme wirkten dabei dämpfend. Die Bankverbindlichkeiten sind um EUR 11 Mio auf EUR 125 Mio gefallen. Wesentliche Investitionsverpflichtungen bestehen nicht. Gesamtaussage zur Lage der Gesellschaft Die Ertragsentwicklung hat sich im Geschäftsjahr über unsere Erwartungen hinaus verbessert. Die Vermögenslage ist zum Zeitpunkt der Erstellung des Abschlusses weiter äußerst stabil. Die Finanzlage der ACO Gruppe ist weiterhin sehr gut. 3. Chancen- und Risikobericht Unsere Risikopolitik für die ACO Gruppe orientiert sich an dem Ziel, die mittelfristigen finanziellen Ziele zu erreichen und den Fortbestand des Unternehmens langfristig zu sichern. Das Risikomanagement der Muttergesellschaft stellt sicher, dass etwaige für den ACO Konzern bestehende und drohende Risiken erfasst und analysiert werden. Dazu stehen der Geschäftsleitung bspw. monatliche Berichtssysteme zur Ertrags- und Finanzlage zur Verfügung. Ziel ist es, identifizierte Risiken auf ein akzeptables Niveau bei möglichst geringem Kostenaufwand zu begrenzen. Der kontrollierte Umgang mit Risiken soll ferner dazu beitragen, bestehende Chancen zu nutzen. Als weltweit operierende Gruppe mit wesentlichen Produktionskapazitäten unterliegen wir naturgemäß den üblichen Umfeld- und Branchenrisiken sowie leistungswirtschaftlichen und finanzwirtschaftlichen Risiken. Für die ACO Gruppe ergeben sich folgende Risiken, die sowohl Einfluss auf die Geschäftsentwicklung als auch auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben können: Auf der Absatzseite sind grundsätzlich keine außergewöhnlichen Abhängigkeiten gegeben. Insbesondere konjunkturelle Entwicklungen in unseren Kernmärkten können die Absatzmengen und damit verbunden die Kapazitätsauslastung beeinflussen und sich sowohl positiv als auch negativ auf den Unternehmenserfolg auswirken. Dieses Risiko bzw. diese Chance wird als mittel eingeschätzt. Weitere Risiken stellen die allgemeinen Marktpreisentwicklungen für Rohstoffe, Energie und Logistik dar. Durch die Streuung der Unternehmensaktivitäten auf unterschiedliche Märkte und Länder lassen sich die aufgeführten Risiken zum Teil begrenzen, sodass das Gesamtrisiko sich auf einem mittleren Niveau bewegt. Für das kommende Wirtschaftsjahr zeichnen sich im Rahmen der wirtschaftlichen Erholung der Weltwirtschaft auf den Beschaffungsmärkten heftige Verwerfungen ab. Erhebliche Preissteigerungen im Logistikbereich und bei einigen Materialgruppen sind zu erwarten. Auch gibt es durchaus Verknappungstendenzen in einigen Bereichen. Aufgrund unserer diversen Beschaffungsquellen gehen wir aber davon aus, die Versorgung mit Rohstoffen jederzeit sicherstellen zu können. Auch wird es uns aufgrund unserer Marktstellung möglich sein, Preissteigerungen im Wesentlichen weiterzugeben. Finanzwirtschaftliche Risiken, soweit sie die Währungskursentwicklung bei Exporten und wesentliche Zinsänderungsrisiken betreffen, werden durch Sicherungsmaßnahmen abgedeckt. Ausfallrisiken der Kunden sind, soweit diese nicht ohnehin durch Kreditversicherungen abgedeckt sind, aufgrund der Vielzahl der Geschäftsbeziehungen und der Solvenz der Marktpartner als nicht bedrohlich anzusehen und das Risiko wird hier als eher gering eingeschätzt. Darüber hinaus führen Veränderungen der politischen Rahmenbedingungen oder in den Beschaffungsmärkten sowohl zu Chancen als auch zu Risiken, liegen aber außerhalb unseres betrieblichen Einflussbereiches. Die Risiken und Chancen hieraus werden als mittel eingeschätzt. Das Ausscheiden von Großbritannien aus der EU beeinflusst unseren Geschäftsverlauf durch entsprechende Vorsorge zur Sicherung der Lieferfähigkeit nicht. Die aktuelle Absatzlage in Großbritannien kann als sehr gut bezeichnet werden. Das Risiko hieraus wird insoweit als gering eingeschätzt. Bezüglich der im Jahre 2018 vom Bundeskartellamt aufgenommenen Ermittlungen wegen vermuteter Preisabsprachen in einem Teilbereich des Marktes Straßenkanalguss besteht kein Risiko mehr. Die Ermittlungen wurden vorbehaltlos eingestellt. Bei aller Vorsicht gehen wir davon aus, dass die Störungen durch die Covid-19 Pandemie zumindest in der zweiten Jahreshälfte durch die fortschreitende Impfkampagne deutlich zurückgehen werden. An dieser Stelle werden die möglichen Risiken wahrscheinlich abnehmen und werden insgesamt als mittel eingeschätzt. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass wir keine bestandsgefährdenden Risiken oder solche Risiken identifiziert haben, die zu einer dauerhaften oder wesentlichen Beeinträchtigung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der ACO Gruppe führen könnten. 4. Prognosebericht Für das Jahr 2021 planen wir insgesamt eine moderate Umsatzsteigerung von 4 %. Für das Inland gehen wir von intakten Rahmenbedingungen im Baubereich aus. Zwar könnte die gute Entwicklung im DIY Bereich etwas abflachen, trotzdem erwarten wir, auch getrieben durch notwendige Preiserhöhungen, weiter steigende Erlöse. Im Bereich Haustechnik sind wir etwas zurückhaltender was die zu erwartende Entwicklung im Gewerbebau angeht. Für das Industriegeschäft der ACO Guss dagegen sehen wir gute Chancen den negativen Trend des Vorjahres umzukehren. Die zu erwartende Erholung des inländischen Maschinen- und Anlagenbaus sollte uns ein deutliches Wachstum ermöglichen. Insgesamt erwarten wir für das Inland eine Umsatzsteigerung im Geschäftsjahr 2021 von ca. 6 %. Auch für die Entwicklung im europäischen Ausland sind wir vorsichtig optimistisch. Zwar kann auch hier die vor allem in Skandinavien positive Entwicklung im DIY Bereich abnehmen. Auf der anderen Seite gehen wir nicht von einer Wiederholung der im Vorjahr starken Einschränkungen der wirtschaftlichen Tätigkeit aus, die es vor allem im ersten Halbjahr in vielen Ländern, wie z. B. Frankreich, Großbritannien, Spanien und Italien im Zuge der Pandemie gegeben hat. Außerhalb Europas sind wir in den USA optimistisch wieder zu einem Wachstum zurück zu kehren. Auch für Australien gehen wir von einer Stabilisierung aus. Vor allem rechnen wir aber nicht erneut mit drastischen Veränderungen auf der Währungsseite und einer sukzessiven Erholung der Märkte in Südamerika, Afrika und Russland. Die zum Teil deutliche Steigerung der Rohstoffpreise ist mit Sicherheit anspruchsvoll, sollte aber beherrschbar sein. Mögliche temporäre Belastungen durch die Geschwindigkeit des Anstiegs und damit ggf. nur zeitversetzt möglichen Weiterbelastungen haben wir in unseren Planungen berücksichtigt. Bei der Einführung von SAP gehen wir die nächsten Schritte, insgesamt wird der Aufwand aber gegenüber den Vorjahren sinken. Bei der Entwicklung der Overheadkosten bleiben wir zurückhaltend und konzentrieren uns weiter auf Innovations- und Digitalisierungsprojekte. Das Investitionsniveau soll sich aber insgesamt normalisieren und die Abschreibungen übersteigen. Wir werden in 2021 die fragile Lage weiter genau beobachten und bei negativen Veränderungen entsprechend reagieren. Aufgrund unserer breiten Aufstellung und der hervorragenden Finanzausstattung sind wir auch hierfür gut gerüstet. Aus heutiger Sicht scheint aber eine Rückkehr zu Wachstum und die Stabilisierung des in 2020 deutlich gestiegenen Ergebnisniveaus (Ergebnis vor Steuern) wahrscheinlich.
Büdelsdorf, den 30.04.2021 Acoplast
Kunststoff-Verarbeitung
Geschäftsführung Hans-Julius Ahlmann Thomas Iver Ahlmann Søren W. Olsen Thomas Bendixen Konzernbilanz zum 31. Dezember 2020Aktiva
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020
Konzernkapitalflussrechnung
Zusammensetzung des Finanzmittelfonds
Konzerneigenkapitalspiegel
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2020I. Allgemeine Angaben Der Konzernabschluss der ACO Severin Ahlmann GmbH & Co Kommanditgesellschaft, Büdelsdorf (Amtsgericht Kiel HRA 132 RD), für das Geschäftsjahr 2020 ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Die Aufstellung des Konzernabschlusses sowie die Bilanzierung und Bewertung erfolgten nach den §§ 290 ff. i. V. m. § 264a HGB. Die Fristigkeitsvermerke zu den Forderungen (§ 268 Abs. 4 HGB) und den Verbindlichkeiten (§ 268 Abs. 5 HGB) sind zur Verbesserung der Klarheit und Übersichtlichkeit im Anhang angegeben. Für die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Umsatzkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 3 HGB gewählt. In Übereinstimmung mit § 265 Abs. 5 HGB wurde die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung zur Erhöhung der Transparenz um die Zwischensumme "Ergebnis vor Steuern" erweitert. Die Deutschen Rechnungslegungsstandards (DRS) wurden mit Ausnahme der DRS Nr. 18, 22 und 23 bei der Erstellung des Konzernabschlusses berücksichtigt. Die DRS Nr. 18, 22 und 23 wurden nicht bzw. nicht vollständig angewendet, soweit diese über die gesetzlichen Verpflichtungen hinausgehen. II. Konsolidierungsgrundlagen 1. Konsolidierungskreis In den Konzernabschluss wurden neben der ACO Severin Ahlmann GmbH & Co Kommanditgesellschaft 21 inländische und 77 ausländische Unternehmen einbezogen, auf die unmittelbar oder mittelbar ein beherrschender Einfluss ausgeübt werden kann. Ein Unternehmen, auf das ein maßgeblicher Einfluss ausgeübt wird, wurde als assoziiertes Unternehmen einbezogen. Auf die Einbeziehung etwaiger Komplementär-Gesellschaften wurde mit Bezug auf § 296 HGB verzichtet, da ihre Einbeziehung für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von untergeordneter Bedeutung ist. Nach den gleichen Grundsätzen wurden elf Tochterunternehmen nicht in die Konsolidierung einbezogen. Eine Übersicht der einbezogenen Tochterunternehmen, der assoziierten Unternehmen sowie der nicht einbezogenen Gesellschaften und der Beteiligungen ist in der Aufstellung des Anteilsbesitzes dargestellt. Veränderungen des Konsolidierungskreises Die folgenden Gesellschaften wurden erstmalig in den Konzernabschluss einbezogen:
Die folgenden Gesellschaften sind im Berichtsjahr ausgeschieden:
Die Änderungen des Konsolidierungskreises haben keine wesentliche Auswirkung auf die Vergleichbarkeit der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Der Stichtag des Konzernabschlusses entspricht dem Abschlussstichtag der ACO Severin Ahlmann GmbH & Co Kommanditgesellschaft. Sämtliche einbezogenen Tochterunternehmen haben ebenfalls den Abschlussstichtag 31. Dezember 2020. 2. Konsolidierungsgrundsätze a) Kapitalkonsolidierung Die Kapitalkonsolidierung erfolgte für Erwerbe vor dem 1. Januar 2010 nach der Buchwertmethode durch Verrechnung der Beteiligungsbuchwerte mit dem konsolidierungspflichtigen Eigenkapital der Tochterunternehmen im Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung. Für ab dem 1. Januar 2010 erstmals zu konsolidierende Tochterunternehmen erfolgt die Kapitalkonsolidierung nach der Neubewertungsmethode gemäß § 301 Abs. 1 Satz 2 HGB durch Verrechnung der Anschaffungskosten der erworbenen Anteile mit dem darauf entfallenden Anteil der zum Zeitwert bewerteten Vermögensgegenstände und Schulden der konsolidierten Gesellschaft zum Zeitpunkt des Erwerbs. Aktivische Unterschiedsbeträge werden entsprechend den vorhandenen stillen Reserven in den jeweiligen Vermögensgegenständen und Schulden aktiviert. Darüber hinausgehende Beträge werden als Geschäfts- oder Firmenwert im Anlagevermögen aktiviert und gemäß § 309 Abs. 1 HGB planmäßig abgeschrieben. Während der Konzernzugehörigkeit thesaurierte Gewinne bzw. kumulierte Verluste werden in den Rücklagen des Konzerns bzw. dem kumulierten übrigen Konzernergebnis ausgewiesen. Für Zwecke der Kapitalkonsolidierung von ausländischen Tochterunternehmen wird das im Rahmen der Erstkonsolidierung aufgerechnete Eigenkapital mit dem Währungskurs zum Zeitpunkt der erstmaligen Konsolidierung fortgeführt. Währungsunterschiede gegenüber dem Stichtagskurs am Bilanzstichtag werden erfolgsneutral in einem gesonderten Ausgleichsposten für Währungsumrechnungen im Eigenkapital ausgewiesen. Der Anteil am Eigenkapital der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, der nicht Konzerngesellschaften gehört, wird innerhalb des Eigenkapitals als nicht beherrschende Anteile ausgewiesen. Das auf andere Gesellschafter entfallende anteilige Jahresergebnis ist in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung gesondert ausgewiesen. Die Bilanzergebnisse und die Gewinn- bzw. Verlustvorträge der einbezogenen Unternehmen werden - soweit sie nicht im Rahmen der Konsolidierung aufgerechnet werden - mit den Auswirkungen erfolgswirksamer Konsolidierungsmaßnahmen zusammengefasst und als kumuliertes übriges Konzernergebnis ausgewiesen. b) Schuldenkonsolidierung Alle zwischen den einbezogenen Unternehmen bestehenden Ausleihungen und andere Forderungen, Rückstellungen und Verbindlichkeiten sind aufgerechnet worden. Infolge zeitlicher Buchungsunterschiede - soweit ergebniswirksam - sowie unterschiedlicher Bewertung von Forderungen und Verbindlichkeiten in fremden Währungen sich ergebende Differenzen sind ergebniswirksam im Konzernjahresüberschuss verrechnet. c) Zwischenergebniseliminierung Das in die Konzernbilanz übernommene Vorratsvermögen ist, auch soweit es aus Lieferungen und Leistungen von einbezogenen Unternehmen stammt, mit den Konzernanschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Zwischenergebnisse wurden gemäß § 304 Abs. 1 HGB eliminiert. In Anwendung des § 304 Abs. 2 HGB werden Zwischenergebnisse aus der Umsetzung von Gegenständen des Sachanlagevermögens innerhalb der Gruppe grundsätzlich nicht eliminiert, soweit diese nicht von mehr als untergeordneter Bedeutung sind. d) Aufwands- und Ertragskonsolidierung In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung sind sowohl die Umsatzerlöse als auch die anderen Erträge aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstigen konzerninternen Verrechnungen (einschließlich Zinsen) zwischen einbezogenen Unternehmen mit den entsprechenden Aufwendungen verrechnet. Vereinnahmte Gewinnausschüttungen konsolidierter Unternehmen wurden eliminiert. e) Wertansatz der assoziierten Unternehmen Beteiligungen an assoziierten Unternehmen werden mit dem anteiligen Eigenkapital bewertet. Die anteiligen Ergebnisse des Berichtsjahres werden als Zu- bzw. Abschreibungen auf die Beteiligungen ausgewiesen. Unterschiedsbeträge ergeben sich nicht. 3. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Aufstellung des Konzernabschlusses sowie die Bilanzierung und Bewertung erfolgten nach den §§ 290 ff. i. V. m. § 264a HGB. Die Bilanzierung und Bewertung der in den Konzernabschluss einbezogenen Einzelabschlüsse erfolgen grundsätzlich nach den vom Mutterunternehmen anwendbaren Methoden. Erforderlichenfalls wurde die Einheitlichkeit von Bilanzierung und Bewertung - abweichend von den in den Einzelabschlüssen angewandten Methoden - außerhalb der Einzelabschlüsse der einbezogenen Unternehmen - in einer sogenannten Handelsbilanz II hergestellt. Auf die Anpassung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden assoziierter Unternehmen wurde aus Gründen der Wesentlichkeit verzichtet. Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden der vollkonsolidierten Unternehmen erfolgte nach den handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung. Unterschiedsbeträge gemäß § 250 Abs. 3 HGB sind in dem Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite aufgenommen; andere Aktivierungs- und Passivierungswahlrechte wurden nicht in Anspruch genommen. Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten und Sachanlagen zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, jeweils vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Planmäßige Abschreibungen erfolgten unter Zugrundelegung der jeweiligen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von drei bis 40 Jahren. Die Abschreibung der Geschäfts- und Firmenwerte aus der Kapitalkonsolidierung erfolgte für Erwerbe vor dem 1. Januar 2010 grundsätzlich unter Zugrundelegung einer Nutzungsdauer von 15 Jahren. Aufgrund der Branchenstabilität und Bestandsdauer der erworbenen Unternehmen wurde die Nutzungsdauer unverändert beibehalten. Für ab dem Geschäftsjahr 2010 erworbene Firmenwerte wurde grundsätzlich eine Nutzungsdauer von fünf Jahren zugrunde gelegt. Für ab dem Geschäftsjahr 2016 erworbene Firmenwerte wird grundsätzlich eine Nutzungsdauer von zehn Jahren zugrunde gelegt, es sei denn es liegen konkrete Anhaltspunkte für eine kürzere Nutzungsdauer vor. Voraussichtlich dauerhafte Wertminderungen werden durch außerplanmäßige Abschreibungen berücksichtigt. Die Finanzanlagen sind mit den Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Fremdbezogene Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Waren und geleistete Anzahlungen werden mit den Anschaffungskosten einschließlich Anschaffungsnebenkosten bewertet. Als Bewertungsvereinfachungsverfahren wurde für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe die gewogene Durchschnittspreismethode angewendet. Posten mit verminderter Marktgängigkeit werden auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden bis zum Gewinnrealisationszeitpunkt zu Herstellungskosten bilanziert. Die Herstellungskosten enthalten neben den Fertigungs-, Materialeinzelkosten und Sonderkosten der Fertigung auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie der Kosten des Werteverzehrs des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist. In den Herstellungskosten nicht enthalten sind Kosten für allgemeine Verwaltung, Aufwendungen für soziale Einrichtungen, freiwillige soziale Leistungen und die betriebliche Altersvorsorge, soweit diese auf den Zeitraum der Herstellung entfallen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert, ggf. unter Beachtung eines niedrigeren beizulegenden Wertes, angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken werden durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt. Die Pensionsrückstellungen sind nach versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnet worden. Für die Bewertung der Verpflichtung gegenüber aktiven Mitarbeitern ist die Projected-Unit-Credit-Methode angewandt worden. Für unverfallbare ausgeschiedene Pensionsberechtigte oder nach Eintritt des Versorgungsfalls wird als Berechnungsmethode der Barwert der künftigen Pensionsleistungen angewendet. Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die "Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck verwendet. Die Abzinsung erfolgt pauschal mit einem Zinssatz von 2,3 %, welcher dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre entspricht, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Aufgrund der Regelung in § 253 Abs. 1 HGB (Ansatz von Rückstellungen zum Erfüllungsbetrag) werden für die Berechnung der Pensionsrückstellungen zum 31. Dezember 2020 für die Pensionsverpflichtungen der inländischen Tochterunternehmen zukünftig erwartete Rentensteigerungen in Höhe von 1,50 % p. a. berücksichtigt. Der Unterschiedsbetrag der Pensionsverpflichtungen gemäß § 298 Abs. 1 i. V. m. § 253 Abs. 6 HGB beträgt TEUR 139 (i. Vj. TEUR 149). Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle Risiken, die bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erkennbar waren und sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden gemäß § 256a HGB zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet. Zur Steuerung des Zinsänderungsrisikos bei variabel verzinslichen Darlehen werden derivative Zinssicherungsgeschäfte eingesetzt, welche aufgrund der damit verbundenen Investitionsvorhaben eher langfristig sind. Zur Begrenzung des Währungsrisikos werden teilweise Devisentermingeschäfte sowie -optionen eingesetzt. Da diese zur Absicherung des Liefer- und Leistungsverkehrs mit ausländischen Lieferanten und Kunden verwendet werden und damit im Zusammenhang mit dem operativen Geschäft stehen, handelt es sich im Wesentlichen um kurzfristige Finanzinstrumente. Zum Bilanzstichtag bestanden folgende derivative Finanzpositionen:
Das Nominalvolumen entspricht der Summe aller Kauf- und Verkaufsbeträge derivativer Finanzgeschäfte. Die Marktwerte ergeben sich aus der Bewertung der ausstehenden Positionen zu Marktpreisen ohne Berücksichtigung gegenläufiger Wertentwicklung aus den Grundgeschäften. Die Bewertung der eingesetzten Zinsderivate erfolgte unter Anwendung entsprechender Bewertungsmodelle und unter Einbeziehung marktgerechter Bewertungsfaktoren durch die ausgebenden Kreditinstitute. Der beizulegende Zeitwert von Devisentermingeschäften wurde durch Gegenüberstellung des vereinbarten zukünftigen Umtauschkurses mit dem Umtauschkurs zum Bilanzstichtag ermittelt. Die Marktwerte geben an, wie sich eine Glattstellung am Bilanzstichtag auf das Ergebnis ausgewirkt hätte. Negative Marktwerte stehen für Verluste. Soweit möglich, wurden Zinssicherungsinstrumente (Sicherungsgeschäft) mit erwarteten variablen Zinszahlungen (Grundgeschäft) zu Bewertungseinheiten i. S. d. § 254 HGB zusammengefasst: Die Effektivität der Sicherungsbeziehung wurde anhand der Critical-term-match-Methode nachgewiesen. In Anwendung der Einfrierungsmethode werden die sich ausgleichenden Wertänderungen nicht bilanziert. Für Zinsswaps bestehen zum 31. Dezember 2020 Bewertungseinheiten als Zinssicherungsinstrumente für in den Jahren 2015 und 2020 vereinbarte langfristige Darlehen. Die Laufzeiten (2015 bis 2026, 2016 bis 2025 und 2020 bis 2025), die Tilgungsstrukturen und die Nominalbeträge (TEUR 13.484) der Darlehen stimmen überein. Damit gleichen sich Risiken aus Zinsänderungen und damit zukünftige Wertveränderungen aus (Critical-term-match-Methode). Der Marktwert dieser Zinsswaps liegt zum 31. Dezember 2020 bei TEUR -280. Soweit keine Bewertungseinheiten bestehen und im Falle der Währungssicherungsgeschäfte erfolgte die Bilanzierung nach allgemeinen Bewertungsgrundsätzen. 4. Währungsumrechnung Die funktionale Währung sowie die Berichtswährung der ACO KG ist Euro. Die Bilanzposten der ausländischen Tochterunternehmen (außer den Posten des Eigenkapitals) werden gemäß § 308a HGB zum Stichtagskurs des Bilanzstichtages umgerechnet. Die Aufwendungen und Erträge werden mit dem Durchschnittskurs des Geschäftsjahres und das Eigenkapital der ausländischen Tochterunternehmen mit den historischen Umrechnungskursen umgerechnet. Die Umrechnungsunterschiede aus Stichtagskurs in der Bilanz und Durchschnittskurs in der Gewinn- und Verlustrechnung werden erfolgsneutral in dem Posten Ausgleichsposten aus der Währungsumrechnung ausgewiesen. 5. Latente Steuern Die aktiven latenten Steuern beruhen im Wesentlichen auf Differenzen bei den Posten Immaterielle Vermögensgegenstände, Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten, Vorräte sowie bei den sonstigen Rückstellungen. Die passiven latenten Steuern beruhen im Wesentlichen auf Differenzen bei den Posten Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten sowie Vorräte. Auf steuerlich nutzbare Verlustvorträge wurden latente Steuern in Höhe von TEUR 1.673 (i. Vj. TEUR 3.372) angesetzt. Darüber hinaus sind geringfügige latente Steuern aus Konsolidierungsbuchungen gemäß § 306 HGB erfasst worden. Die latenten Steuern wurden mit den individuellen Steuersätzen der einbezogenen Unternehmen berechnet. Dabei wurden erwartete Steuersätze für den Zeitpunkt der Umkehr zwischen 18 % und 30 % angesetzt. Die latenten Steuerschulden haben sich von TEUR 3.030 im Vorjahr um TEUR 443 auf TEUR 2.587 zum 31. Dezember 2020 reduziert. III. Erläuterungen zur Konzernbilanz Geschäfts- oder Firmenwerte
Die Abschreibungen enthalten TEUR 1.500 außerplanmäßige Abschreibungen wegen voraussichtlich dauerhafter Wertminderung. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Rechnungsabgrenzungsposten Der Rechnungsabgrenzungsposten enthält Disagien in Höhe von TEUR 60 (i. Vj. TEUR 88). Eigenkapital Im Konzerneigenkapital werden unter dem Posten Kapitalanteile der Kommanditisten die vollständig erbrachten Hafteinlagen der Kommanditisten der Muttergesellschaft in Höhe von TEUR 10.000 ausgewiesen. Die Rücklagen des Konzerns betreffen die gesamthänderisch gebundene Rücklage der Kommanditisten der ACO Severin Ahlmann GmbH & Co Kommanditgesellschaft sowie satzungsmäßige, gesetzliche und andere Gewinnrücklagen auf Ebene der Tochtergesellschaften. Aufgrund der Bestimmungen im Gesellschaftsvertrag vom 11. Dezember 2015 ist ein Teilbetrag in Höhe von 50 % des handelsrechtlichen Jahresüberschusses des Mutterunternehmens (nach Gewerbesteuer, Komplementärvergütung und Nießbrauchzahlungen und vor Ausgleich eines etwaig existierenden Verlustvortragskontos) auf das gesamthänderisch gebundene Rücklagenkonto der jeweiligen Kommanditisten entsprechend ihres Kapitalanteils einzustellen. Infolgedessen wurde der Rücklage im Geschäftsjahr 2020 ein Betrag in Höhe von TEUR 4.990 zugeführt. Das kumulierte übrige Konzernergebnis beinhaltet einen Gewinnvortrag in Höhe von TEUR 225.214 (i. Vj. TEUR 204.190). Die Ergebnisanteile der Gesellschafter des Mutterunternehmens für das Geschäftsjahr 2020 wurden entsprechend der gesellschaftsvertraglichen Regelungen den Verbindlichkeitskonten zugeführt. Der Posten "Nicht beherrschende Anteile" entwickelte sich wie folgt:
Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen personal- und kundenbezogene Rückstellungen sowie Rückstellungen für ausstehende Rechnungen. Verbindlichkeiten
Vom Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 220,3 Mio (i. Vj. EUR 228,0 Mio) sind Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von EUR 9,0 Mio (i. Vj. EUR 16,6 Mio) durch Grundpfandrechte, Sicherungsübereignungen und Forderungszessionen besichert. Darüber hinaus bestehen Eigentumsvorbehalte aus dem Erwerb von Gütern in üblichem Umfang. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betreffen wie im Vorjahr sonstige Verbindlichkeiten. Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen mit TEUR 9.243 (i. Vj. TEUR 5.478) Verbindlichkeiten aus Steuern und mit TEUR 1.760 (i. Vj. TEUR 1.826) Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit. IV. Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung Aufgliederung der Umsatzerlöse
Personalaufwand
Latente Steuern Der Posten Steuern vom Einkommen und vom Ertrag enthält Erträge aus latenten Steuern in Höhe von TEUR 320 (i. Vj. Erträge TEUR 229). Währungsgewinne und -verluste In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Erträge aus Währungsdifferenzen in Höhe von TEUR 7.390 (i. Vj. TEUR 6.645) und in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Aufwendungen aus Währungsdifferenzen in Höhe von TEUR 12.561 (i. Vj. TEUR 4.119) enthalten. Periodenfremde Einflüsse In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge von EUR 2,9 Mio (i. Vj. EUR 2,6 Mio) enthalten. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen von EUR 0,8 Mio (i. Vj. EUR 0,9 Mio) enthalten. Zinsen und ähnliche Aufwendungen Die Aufwendungen für Zinsen enthalten TEUR 137 (i. Vj. TEUR 160) aus der Aufzinsung von Rückstellungen. Außergewöhnliche Aufwendungen und Erträge Im Berichtsjahr sind keine Erträge und Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder Bedeutung angefallen. V. Sonstige Angaben Zahl der Arbeitnehmer
Aufstellung des Anteilsbesitzes
Die Anteile am Kapital betreffen die unmittelbare oder mittelbare Beteiligung der ACO Severin Ahlmann GmbH & Co Kommanditgesellschaft an der jeweiligen Gesellschaft. Nicht konsolidierte Gesellschaften nach § 296 Abs. 2 HGB
1 31. Dezember 2018 Auf die Einbeziehung der Gesellschaften wurde verzichtet, da sie für die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns von untergeordneter Bedeutung sind. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen beinhalten im Wesentlichen Miet- und Leasingverpflichtungen in Höhe von EUR 47,8 Mio (i. Vj. EUR 47,3 Mio) und das Bestellobligo in üblichem Umfang. Haftungsverhältnisse Es bestehen Verbindlichkeiten aus Gewährleistungsverträgen in Höhe von TEUR 1.239 (i. Vj. TEUR 588). Die Risiken aus der Inanspruchnahme von Haftungsverhältnissen werden aufgrund der Liquiditäts- und Ertragsentwicklung der betroffenen Gesellschaften als gering eingeschätzt. Gesamthonorar des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr
Befreiung des Mutterunternehmens nach § 264b HGB Die ACO Severin Ahlmann GmbH & Co Kommanditgesellschaft macht von der Befreiungsvorschrift gemäß § 264b HGB Gebrauch. Befreiung von Tochterunternehmen nach § 264 Abs. 3 HGB Die nachfolgend genannten Tochterunternehmen machen von den Befreiungsvorschriften gemäß § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch:
Persönlich haftende Gesellschafterin Persönlich haftende Gesellschafterin ist die Acoplast Kunststoff-Verarbeitung Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Rendsburg. Deren gezeichnetes Kapital beträgt TEUR 26. Geschäftsführung Die Geschäftsführung erfolgt durch die Acoplast Kunststoff-Verarbeitung Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Rendsburg. Die Geschäftsführung besteht aus folgenden Mitgliedern:
Die Bezüge der Geschäftsführung betrugen im Berichtsjahr TEUR 1.553 (i. Vj. TEUR 1.216). Die Verzinsung der Gesellschafter-Geschäftsführer-Verrechnungskonten erfolgte mit einem Zinssatz in Höhe von 2,12 % p. a. (i. Vj. 2,12 %). Nachtragsbericht Es sind keine Ereignisse nach dem Bilanzstichtag eingetreten, über die berichtet werden müsste.
Büdelsdorf, den 30. April 2021 Acoplast
Kunststoff-Verarbeitung
Geschäftsführung Hans-Julius Ahlmann Thomas Iver Ahlmann Søren Walther Olsen Thomas Bendixen Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2020
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die ACO Severin Ahlmann GmbH & Co Kommanditgesellschaft, Büdelsdorf Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der ACO Severin Ahlmann GmbH & Co Kommanditgesellschaft, Büdelsdorf, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2020, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der ACO Severin Ahlmann GmbH & Co Kommanditgesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Hamburg, den 4. Juni 2021 KPMG
AG
Dr. Haußer, Wirtschaftsprüfer Petersen, Wirtschaftsprüfer |
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