Loretta Health UG (haftungsbeschränkt)
Selbe AdresseErbringung von ergotherapeutischen Dienstleistungen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Carsten Hoeltkemeyer seit 6.12.2022 | Vorstandsmitglied |
Ingmar Udo Krusch seit 12.10.2022 | Prokura |
Dennis Dirk Winter seit 12.10.2022 | Prokura |
Chloé Mayenobe seit 16.8.2022 | Vorstandsmitglied |
Jens Dr. Lütcke seit 16.8.2022 | Prokura |
David Lamers seit 10.11.2020 | Prokura |
Jörg Dr. Howein seit 19.5.2020 | Vorstandsmitglied |
Thomas Alexander Rasser seit 23.10.2019 | Vorstandsmitglied |
Roland Manfred Dr. Folz seit 13.4.2017 | Vorstandsmitglied |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
solarisBank AGBerlinJahres- und Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020Jahresbilanz zum 31. Dezember 2020der solarisBank AGAktivseite
Passivseite
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020
Anhang und Konzernanhang für 20201 Allgemeine Angaben Der Firmensitz der Solarisbank AG ist Berlin, Deutschland. Sie ist unter der Nummer HRB 168180 B im Register des Amtsgerichts Berlin Charlottenburg eingetragen. Der Abschluss der Gesellschaft wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Der vorliegende Jahres- und Konzernabschluss der Solarisbank AG zum 31. Dezember 2020 ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie den einschlägigen Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG) und nach der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute (RechKredV) aufgestellt. Sofern die Angaben der Solarisbank AG und des Konzerns einheitlich sind, erfolgt die Darstellung im Anhang zusammengefasst. Im Falle abweichender Angaben erfolgt eine getrennte Darstellung. Die Solarisbank AG hat zum 31. Dezember 2020 weder Auslandsniederlassungen noch Auslandsbeteiligungen; das Geschäft der Bank wird vollständig aus Deutschland erbracht. Offenlegung nach §26a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 6 KWG 1. Firmenbezeichnung, Art der Tätigkeit, geografische Lage der Niederlassung Firmenbezeichnung: solarisBank AG Art der Tätigkeit: Angebot von regulierten Bankprodukten für dritte Unternehmen. Abnehmer dieser Produkte sind überwiegend Unternehmen ohne eigene Banklizenz, welche die Produkte wiederum ihren Privat- und Firmenkunden anbieten ("Banking-as-a-Service"). Geografische Lage der Niederlassung: Der Sitz der Gesellschaft liegt in der Bundesrepublik Deutschland. Die Gesellschaft unterhält keine Niederlassungen, alle Angaben beziehen sich daher nur auf den Firmensitz. 2. Umsatz Summe aus Zinsergebnis, Provisionsergebnis, Laufende Erträge aus nicht festverzinslichen Wertpapieren, Nettoertrag aus Handelsergebnis sowie sonstige betriebliche Erträge: TEUR 31.599,25 (Vj.: TEUR 20.055,84) 3. Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten 317 Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt (Vj.: 232) 4. Gewinn oder Verlust vor Steuern Verlust vor Steuern TEUR 26.457,62 (Vj.: TEUR 22.980,11) 5. Steuern auf Gewinn oder Verlust EUR 26,02 (Vj.: EUR 0,00) 6. Erhaltene öffentliche Beihilfen Die Solarisbank AG hat keine öffentlichen Beihilfen erhalten. 7. Kapitalrendite -1,72% Allgemeine Angaben zum Konzernabschluss Die Solarisbank AG hat in 2019 in ein von CrossLend Securities S.A. Compartment D emittiertes Wertpapier investiert. Das Compartment D ist ein Compartment der Zweckgesellschaft CrossLend Securities S.A. mit Sitz in Luxemburg, Luxemburg - welche eine 100% Tochter der CrossLend GmbH, Berlin - ist. Das CrossLend Securities S.A Compartment D hat zum Geschäftszweck angekaufte Forderungen in Form von Verbriefungen an Investoren zu veräußern. Die Solarisbank AG ist alleiniger Investor in das einzige Wertpapier des Compartments D. Da sie bis zum Verkauf der Verbriefungen die wesentlichen Chancen und Risiken des Compartments D trägt und einen beherrschenden Einfluss auf dieses ausüben kann, wird das Compartment D der CrossLend Securities S.A. gemäß §§ 290 ff. HGB im Rahmen einer Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss der Solarisbank AG einbezogen. Am 28. November 2019 hat die Solarisbank AG die Solaris Digital Assets GmbH, Berlin, gegründet. Gegenstand der Solaris Digital Assets GmbH ist die Verwahrung, die Verwaltung und die Sicherung von digitalen Werten oder Schlüsseln, die dazu dienen, digitale Werte zu halten, zu speichern oder zu übertragen und die Beantragung der erforderlichen Erlaubnis zum Betrieb des Geschäfts. Das Stammkapital der Solaris Digital Assets GmbH in Höhe von EUR 25.000,00 wird allein von der Solarisbank AG gehalten. Da die Solarisbank AG einen beherrschenden Einfluss auf die Solaris Digital Assets GmbH ausüben kann, wird die Solaris Digital Assets GmbH gemäß §§ 290 ff. HGB im Rahmen einer Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss der Solarisbank AG einbezogen. 2 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss der Solarisbank AG wird nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung unter Beachtung von HGB, AktG und RechKredV aufgestellt. Der Jahresabschluss ist auf Grundlage einer Fortführung der Unternehmenstätigkeit gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Formblättern 1 und 3 (Staffelform) der RechKredV. Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden entspricht den allgemeinen Bewertungsvorschriften der §§ 252 ff. HGB unter Berücksichtigung der für Kreditinstitute geltenden Sonderregelungen (§§ 340 ff. HGB). Die Abschreibungen werden gemäß HGB und RechKredV vorgenommen. Die zugrundeliegenden Abschreibungsmethoden werden in den folgenden Absätzen ausführlich erläutert. Für die Aufstellung des Jahresabschlusses sind unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend, wobei bisher nicht jeder Bilanzierungssachverhalt eingetreten ist. Die Barreserve und Forderungen an Kreditinstitute werden zum Nennwert angesetzt. Forderungen an Kunden werden zu Anschaffungskosten bilanziert. Soweit erforderlich werden Wertberichtigungen auf den erzielbaren Wert vorgenommen. Die erstmalige Bewertung von Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren erfolgt zu Anschaffungskosten (§ 253 Abs. 1 S. 1 HGB). Die Solarisbank AG vergleicht zum Bilanzstichtag den Buchwert der Schuldverschreibungen mit dem beizulegenden Zeitwert (§ 253 Abs. 2 S. 3 HGB); da es sich um ein Finanzinstrument handelt, das bis zur Endfälligkeit gehalten wird, entspricht die Bewertung dem beizulegenden Zeitwert. Der Buchwert wird beibehalten, wenn er unter dem beizulegenden Zeitwert liegt. Liegt der Buchwert über dem beizulegenden Zeitwert, beurteilt die Solarisbank AG die Dauer der Wertminderung, i.d.R. basierend auf den Vorgaben der IDW RS VFA 2. Wir bewerten den Handelsbestand zum beizulegenden Zeitwert abzüglich eines Risikoabschlags gemäß § 340e Abs. 3 HGB. Nach § 255 Abs. 4 HGB entspricht der beizulegende Zeitwert dem Marktpreis. Sofern eine Zuführung gemäß § 340e Abs. 4 HGB im Berichtsjahr erforderlich ist, erfolgt diese im Rahmen der Notierung des Postens Fonds für allgemeine Bankrisiken. Beteiligungen werden zu Anschaffungskosten bilanziert. Bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung werden Wertberichtigungen vorgenommen. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden mit den Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibung erfolgt linear über die jeweilige Nutzungsdauer, zurzeit fünf Jahre. Die Abschreibung beginnt mit Zugang des Anlagewertes. Das Aktivierungswahlrecht für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens gemäß § 248 Abs. 2 S. 1 HGB wird ausgeübt. Selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden dabei gemäß § 255 HGB mit den bei der Entwicklung anfallenden Herstellungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Ermittlung und Aktivierung der Herstellungskosten erfolgt zu jedem Monatsultimo. Die Abschreibung erfolgt linear über die jeweilige Restnutzungsdauer. Die jeweilige Gesamtnutzungsdauer der selbstgeschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens beträgt fünf Jahre. Sie beginnt monatsgleich mit der Aktivierung. Die entgeltlich erworbenen sowie selbstgeschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden regelmäßig, mindestens zum Abschlussstichtag, auf das Vorliegen einer außerplanmäßigen Wertminderung gemäß § 253 Abs 3 S. 5 HGB geprüft. Sachanlagen werden gemäß § 253 Abs. 1 S. 1 HGB mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen erfolgen nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer auf der Grundlage steuerlich anerkannter Höchstsätze. Die Abschreibungen auf Zugänge erfolgen zeitanteilig. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert von EUR 800 (Nettobetrag) werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert angesetzt. Soweit erforderlich werden Wertberichtigungen vorgenommen. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten umfasst Ausgaben, die Aufwand nach dem Bilanzstichtag darstellen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden sowie die sonstigen Verbindlichkeiten werden gem. § 253 Abs. 1 S. 2 HGB mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die anderen Rückstellungen werden gem. § 253 Abs. 1 S. 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Rückstellungen umfassen alle ungewissen Verbindlichkeiten. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst. Die Bewertung des Bankbuches zur Ermittlung eines Verpflichtungsüberhanges aus den am Abschlussstichtag noch offenen (schwebenden) Zinsansprüchen und Zinsverpflichtungen erfolgt nach der periodischen (GuV-orientierten) Betrachtungsweise. Die Berechnung ergibt zum Bilanzstichtag keinen Verpflichtungsüberschuss, weshalb von der Bildung einer Drohverlustrückstellung gemäß § 340a i.V. m. § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB abgesehen wird. In Ausübung des Wahlrechts nach § 340f Abs. 3 HGB werden die Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft mit den Erträgen aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft verrechnet und in einem Aufwands- oder Ertragsposten ausgewiesen. Der passive Rechnungsabgrenzungsposten umfasst Einnahmen, die Erträge nach dem Bilanzstichtag darstellen. Unter Verzicht des Ansatzwahlrechts gemäß § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB werden die latenten Steuern nicht aktiviert. Eventualverbindlichkeiten werden unter der Bilanz vermerkt, sofern sie nicht auf der Passivseite ausgewiesen werden. Der Jahresabschluss und Konzernabschluss werden in EUR aufgestellt. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wird dabei das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) beachtet. Die vereinnahmten Zinsen werden zum monatlichen Durchschnittskurs bewertet. Soweit Vermögensgegenstände und schwebende Geschäfte zum Ausgleich gegenläufiger Wertänderungen oder Zahlungsströme aus dem Eintritt vergleichbarer Risiken mit Finanzinstrumenten zusammengefasst werden (Bewertungseinheit), werden § 249 Abs. 1, § 252 Abs. 1 Nr. 3 und 4, § 253 Abs. 1 Satz 1 und § 256a HGB in dem Umfang und für den Zeitraum nicht angewendet, in dem sich die gegenläufigen Wertänderungen oder Zahlungsströme ausgleichen. Negative Zinsen auf Einlagen der Bank werden in der Gewinn- und Verlustrechnung als ertragsmindernder Faktor in einem gesonderten Posten ausgewiesen; in der Bilanz erfolgt der Ausweis als Minderung der Forderung gegenüber der Deutschen Bundesbank und Kreditinstituten. Zur besseren Lesbarkeit erfolgt die Darstellung im Anhang und Lagebericht der Solarisbank bis auf wenige Ausnahmen in TEUR. Die Werte werden kaufmännisch gerundet, wodurch es in einzelnen Übersichten zu Rundungsdifferenzen kommen kann. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zum Konzernabschluss Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zum Konzernabschluss entsprechen den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen zum Jahresabschluss und werden somit nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung unter Beachtung von HGB, AktG und RechKredV aufgestellt. Der Konsolidierungskreis umfasst die Solarisbank AG, das Compartment D der CrossLend Securities S.A und die Solaris Digital Assets GmbH. Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Solarisbank AG, des Compartment D der CrossLend Securities S.A. und der Solaris Digital Assets GmbH sind gemäß § 297 Abs. 3 HGB so dargestellt, als ob diese Unternehmen insgesamt ein einziges Unternehmen wären. Zur besseren Vergleichbarkeit wurden die Vorjahresangaben angepasst. 3 Erläuterungen zur Bilanz SolarisbankAG und Konzern: Barreserve Die Bilanzposition beinhaltet Guthaben bei der Deutschen Bundesbank von TEUR 1.317.624,70 (Vj.: TEUR 210.234,47). SolarisbankAG: Forderungen an Kreditinstitute Die Position enthält die Liquiditätsanlage bei vier Kreditinstituten. Aufgliederung nach Restlaufzeiten (einschließlich anteiliger Zinsen)
Konzern: Forderungen an Kreditinstitute Die Position enthält die Liquiditätsanlage bei vier Kreditinstituten. Aufgliederung nach Restlaufzeiten (einschließlich anteiliger Zinsen)
SolarisbankAG: Forderungen an Kunden Aufgliederung nach Restlaufzeiten
In den täglich fälligen Forderungen an Kunden sind Forderungen an die Solaris Digital Assets GmbH i.H.v. TEUR 0,00 (Vj.: TEUR 732,19) enthalten. Forderungen gegenüber Dritten für erbrachte Dienstleistungen für Verwaltung und Vermittlung gemäß § 35 Abs. 5 RechKredV bestehen nicht. Konzern: Forderungen an Kunden Aufgliederung nach Restlaufzeiten
Forderungen gegenüber Dritten für erbrachte Dienstleistungen für Verwaltung und Vermittlung gemäß § 35 Abs. 5 RechKredV bestehen nicht. SolarisbankAG: Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere Die Bilanzposition beinhaltet im Wesentlichen ein von CrossLend Securities S.A. Compartment D emittiertes Wertpapier und zwei von der NRW.BANK AöR, Düsseldorf und Münster, emittierte Länderanleihen (Schuldverschreibungen) sowie Anleihen der Nordic Investment Bank und Nederlandse Waterschapsbank. Alle Positionen wurden nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet.
Von diesem Posten sind EUR 0,00 (Vj.: EUR 0,00) in dem Jahr, das auf den Bilanzstichtag folgt, fällig. Konzern: Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere Die Bilanzposition beinhaltet Schuldverschreibungen von börsennotierten öffentlichen Emittenten i.H.v. TEUR 19.924,17 (Vj.: TEUR 5.098,36) darin enthalten sind anteilige Stückzinsen i.H.v. TEUR 18,48 (Vj.: TEUR 10,71). Solarisbank AG und Konzern: Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere Die Bilanzposition beinhaltet börsennotierte Fondsanteile i.H.v. TEUR 48,08 (Vj.: TEUR 48,08). Innerhalb des Geschäftsjahres sind die institutsinternen festgelegten Kriterien für die Einbeziehung von Finanzinstrumenten in den Handelsbestand nicht geändert worden. Solarisbank AG und Konzern: Handelsbestand Der auf der Basis von veröffentlichten Marktpreisen bewertete Handelsbestand i.H.v. TEUR 235,98 (V.j: TEUR 194,32) besteht aus TEUR 153,80 in Bitcoin (Vj.: TEUR 162,60) und TEUR 82,18 in Ethereum (Vj.: TEUR 31,72). Solarisbank AG und Konzern: Beteiligungen Nach dem Verkauf der Anteile an der CrossLend GmbH i.H.v. TEUR 1.262,72 bestehen aktuell keine weiteren Beteiligungsverhältnisse. Solarisbank AG: Anteile an verbundenen Unternehmen Die Anteile an verbundenen Unternehmen entfallen vollständig auf die solaris Digital Assets GmbH. Die SolarisBank AG hat im Berichtsjahr 2019 TEUR 25,00 in das Stammkapital sowie im Berichtsjahr 2020 TEUR 3.150,00 in die Kapitalrücklage der solaris Digital Assets GmbH, Berlin, eingezahlt. Die Beteiligungsquote beträgt 100,0%. Der Jahresfehlbetrag der Solaris Digital Assets GmbH i.H.v. TEUR 1.351,36 (Vj.: TEUR 155,93) resultiert aus Anfangsverlusten aus dem Aufbau des Geschäfts. Es besteht eine positive Zukunftsprognose, so dass die Anteile an der solaris Digital Assets GmbH als werthaltig angesehen werden. Konzern: Treuhandvermögen Als Treuhandvermögen werden im Konzern die von der solaris Digital Assets GmbH für Kunden verwahrten digitalen Vermögenswerte ausgewiesen i.H.v. TEUR 146,58. Solarisbank AG: Immaterielle Anlagewerte Die Bank verfügte zum Stichtag sowohl über entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände, Markennamen und ähnliche Rechte und Werte i.H.v. TEUR 383,63 (Vj.: TEUR 676,22) als auch über selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens i.H.v. TEUR 14.175,78 (Vj.: TEUR 10.322,81). Entgeltlich erworben wurden insbesondere die Lizenzen für das Kernbankensystem PASS als auch die Risikosteuerungssoftware zeb.control.risk. Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens i.H.v. TEUR 946,75 (Vj.: TEUR 189,41) beziehen sich im Wesentlichen auf Kosten für die Implementierung entgeltlich erworbener Software (sog. Customizing). Die selbstgeschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden mit den bei der Entwicklung anfallenden Herstellungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Ermittlung und Aktivierung der Herstellungskosten erfolgt zu jedem Monatsende. Die Abschreibung erfolgt linear über die jeweilige Restnutzungsdauer. Der Gesamtbetrag der im Geschäftsjahr angefallenen und aktivierten Herstellungskosten betrug im Geschäftsjahr 2020 TEUR 7.362,76 (Vj.: TEUR 5.653,68). Außerplanmäßige Wertminderungen waren im Geschäftsjahr nicht erforderlich. Gemäß § 268 Abs. 8 HGB unterliegen die in der Bilanz ausgewiesenen selbstgeschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens einer Ausschüttungssperre. Konzern: Immaterielle Anlagewerte Der Konzern verfügt über entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände, Markennamen und ähnliche Rechte und Werte i.H.v. TEUR 384,74 (Vj.: TEUR 676,21) sowie über selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens i.H.v. TEUR 15.034,34 (Vj.: TEUR 10.707,33). Alle anderen Angaben des immateriellen Anlagevermögens sind identisch mit denen der Solarisbank AG. Die Entwicklung der immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen im Geschäftsjahr im Anlagenspiegel dargestellt. SolarisbankAG: Sachanlagen Bei den ausgewiesenen Sachanlagen i.H.v. TEUR 979,32 (Vj.: TEUR 623,20) handelt es sich um Betriebs- und Geschäftsausstattung i.H.v. TEUR 841,67 (Vj.: TEUR 552,78) und um Einbauten in gemietete Objekte i.H.v. TEUR 137,65 (Vj.: TEUR 70,42). Konzern: Sachanlagen Bei den ausgewiesenen Sachanlagen i.H.v. TEUR 1.116,54 (Vj.: TEUR 783,30) handelt es sich um Betriebs- und Geschäftsausstattung i.H.v. TEUR 978,89 (Vj.: TEUR 712,88) und um Einbauten in gemietete Objekte i.H.v. TEUR 137,65 (Vj.: TEUR 70,42). Die Entwicklung der Sachanlagen wurde unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt. Anlagenspiegel zum 31. Dezember 2020
Konzern: Anlagenspiegel zum 31. Dezember 2020
Solarisbank AG: Sonstige Vermögensgegenstände
Konzern: Sonstige Vermögensgegenstände
Solarisbank AG: Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Konzern: Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Solarisbank AG und Konzern: Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten der Solarisbank AG und des Konzerns bestehen im Wesentlichen aus Einlagen von Kunden eines Wertpapierhandelsinstitutes i.H.v. TEUR 627.709,13 (Vj.: TEUR 50.418,43). SolarisbankAG: Verbindlichkeiten gegenüber Kunden Aufgliederung nach Restlaufzeiten
In den Verbindlichkeiten gegenüber Kunden mit Restlaufzeit bis 3 Monaten sind Verbindlichkeiten gegenüber der Solaris Digital Assets GmbH i.H.v. TEUR 672,11 (Vj.: TEUR 25,00) enthalten. Konzern: Verbindlichkeiten gegenüber Kunden Aufgliederung nach Restlaufzeiten
Solarisbank AG: Sonstige Verbindlichkeiten Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten:
Konzern: Sonstige Verbindlichkeiten Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten:
Die Restlaufzeit der sonstigen Verbindlichkeiten liegt unter einem Jahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber Anteilseignern belaufen sich im Berichtsjahr auf EUR 0,00 (Vj.: TEUR 15,45). SolarisbankAG und Konzern: Passive Rechnungsabgrenzungsposten Der passive Rechnungsabgrenzungsposten beträgt im Geschäftsjahr 2020 TEUR 284,95 (Vj.: TEUR 1.101,41) und ist im Wesentlichen auf abgegrenzte Einnahmen für Dienstleistungen im Rahmen des Factoringgeschäfts zurückzuführen. Solarisbank AG:Rückstellungen Die Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für ausstehende Rechnungen und für das Abschlussprüferhonorar. Eine Abzinsung wird nicht vorgenommen, die Laufzeit der hier aufgeführten Rückstellungen liegt unter 1 Jahr (ab 1 Jahr Abzinsung siehe oben). Konzern: Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für ausstehende Rechnungen und für das Abschlussprüferhonorar. SolarisbankAG und Konzern: Fonds für allgemeine Bankrisiken Die Solarisbank AG hat die Rücklagen für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB um TEUR 150,00 auf TEUR 350,00 (Vj.: TEUR 500,00) reduziert. SolarisbankAG und Konzern: Eigenkapital Grundkapital Das gezeichnete Kapital betrug am 1. Januar 2020 EUR 156.535,00 eingeteilt in 156.535 Stückaktien im rechnerischen Nennwert von EUR 1,00. Unter Ausnutzung des genehmigten Kapitals 2019/2020, durch Ausgabe neuer Aktien, wurde das gezeichnete Grundkapital der Solarisbank AG im Jahr 2020 im Vergleich zum Vorjahr um EUR 38.339,00 auf EUR 194.874,00 zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 erhöht. Genehmigtes Kapital Das verbleibende Genehmigte Kapital 2019 / 2020 betrug zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 noch EUR 9.918,00. Die Ermächtigung endet am 31. Dezember 2021 und wurde am 10. November 2020 ins Handelsregister eingetragen. Kapitalrücklage Im Geschäftsjahr 2020 erfolgten Einzahlungen in die Kapitalrücklage i.H.v. TEUR 55.014,61 (Vj.: TEUR 14.134,95) (§ 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB), die auf die gesetzliche Rücklage anzurechnen sind. Zuzüglich der Einzahlung aus Vorjahren ergibt dies zum Bilanzstichtag einen Saldo von TEUR 164.265,14 (Vj.: TER 109.250,53). Entnahmen aus der Kapitalrücklage sind im Berichtszeitraum nicht erfolgt. Verlustvortrag Zum 31. Dezember 2020 besteht ein Bilanzverlust i.H.v TEUR 92.280,80 (Vj.: TEUR 65.797,16) und TEUR 93.788,10 (Vj.: TEUR 65.953,10) auf Konzernebene. Dieser beinhaltet einen Verlustvortrag aus Vorjahren i.H.v. TEUR 65.797,16 und 65.953,10 auf Konzernebene. Bilanzverlust i) Solarisbank AG
ii) Konzern
Solarisbank AG und Konzern: Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum 31. Dezember 2020 bestehen Eventualverbindlichkeiten i.H.v. TEUR 796,23 (Vj.: TEUR 796,23). Das Risiko der Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme der finanziellen Verpflichtung wird zum Bilanzstichtag als nicht wesentlich angesehen, da die Eventualverbindlichkeiten zu 100% durch Barsicherheiten gedeckt sind. Der Gesamtbetrag der als Sicherheit übertragenen Vermögensgegenstände beläuft sich zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 auf TEUR 796,23 (Vj.: TEUR 796,23). 4 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Solarisbank AG: Zinserträge Die Zinserträge betreffen im Wesentlichen Zinserträge aus Kredit- und Geldmarktgeschäften und gliedern sich wie folgt:
Konzern: Zinserträge Die Zinserträge betreffen Zinserträge aus Kredit- und Geldmarktgeschäften und gliedern sich wie folgt:
SolarisbankAG und Konzern: Zinsaufwendungen Die Zinsen aus Kredit- und Geldmarktgeschäften beliefen sich im Jahr 2020 auf TEUR 5.564,55(Vj.: TEUR 5.392,26). Unter Berücksichtigung der Zinserträge beträgt der Zinsüberschuss somit TEUR 3.302,80 (Vj.: TEUR 5.997,96) und TEUR 3.265,59 (Vj.: TEUR 5.997,96) auf Konzernebene.
Darüber hinaus hat die Bank laufende Erträge aus Laufende Erträge aus Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren in Höhe von TEUR 0,86 (Vj.: TEUR 0,86 €) Solarisbank AG: Provisionserträge Die Provisionserträge setzen sich wie folgt zusammen:
Die Provisionserträge aus dem Bankgeschäft bestehen zum Großteil aus Provisionserträgen für Factoring, Digital Banking & Cards und Payments sowie dem Handel mit Kryptowährungen. Die Provisionserträge aus dem Bankgeschäft im Ausland bestehen zum Großteil aus Provisionserträgen für Digital Banking & Cards und Payments. Die übrigen Erträge beinhalten Erträge aus dem Identity Geschäft. Konzern: Provisionserträge Die Provisionserträge setzen sich wie folgt zusammen:
Die Provisionserträge Bankgeschäft bestehen zum Großteil aus Provisionserträgen für Factoring, Digital Banking & Cards und Payments sowie dem Handel und der Verwahrung von Crypto-Währungen. Die Provisionserträge aus dem Bankgeschäft im Ausland bestehen zum Großteil aus Provisionserträgen für Digital Banking & Cards und Payments. SolarisbankAG und Konzern: Provisionsaufwendungen Die gezahlten Provisionsaufwendungen beliefen sich im Jahr 2020 auf TEUR 7.528,25 (Vj.: TEUR 3.521,29) und TEUR 7.599,25 (Vj.: TEUR 3.521,29) auf Konzernebene. Solarisbank AG: Provisionsaufwendungen
Unter Berücksichtigung der Provisionserträge beträgt der Provisionsüberschuss der Solarisbank AG somit TEUR 18.351,02 (Vj.: TEUR 4.696,22) und des Konzerns TEUR 18.550,71 (Vj.: TEUR 4.696,22). Konzern: Provisionsaufwendungen
SolarisbankAG und Konzern: Nettoertrag des Handelsbestands In dieser Position sind realisierte und nicht realisierte Gewinne und Verluste aus dem Bestand an Bitcoin und Ethereum in Höhe von TEUR 266,04 (Vj.: TEUR 33,93) enthalten. SolarisbankAG: Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten im Wesentlichen Erträge aus der Aktivierung der Herstellungskosten für selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sowie Vertragsabschlussgebühren (,sign-on fees') und setzen sich wie folgt zusammen:
Periodenfremde Erträge resultieren im Wesentlichen aus Steuerrückerstattungen. Konzern: Sonstige betriebliche Erträge
Periodenfremde Erträge resultieren im Wesentlichen aus Steuerrückerstattungen. Solarisbank AG und Konzern: Allgemeine Verwaltungsaufwendungen a) Personalaufwand i. Solarisbank AG Der Personalaufwand beläuft sich auf TEUR 26.182,05 (Vj.: TEUR 19.690,89) und gliedert sich wie folgt:
ii. Konzern
b) andere Verwaltungsaufwendungen i) Sorarisbank AG Die anderen Verwaltungsaufwendungen i.H.v TEUR 21.496,29 (Vj.: TEUR 13.533,57) enthalten im Wesentlichen Kosten für Fremdleistungen im Bereich Beratung und Freelancing, Aufwendungen für den Zahlungsverkehr sowie Lizenzen und Konzessionen. Die anderen Verwaltungsaufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:
ii) Konzern
Honorare des Abschlussprüfers i.S.d. IDW RS HFA 36 n.F. Das im Geschäftsjahr als Aufwand erfasste Honorar für den Abschlussprüfer setzt sich wie folgt zusammen:
Tätigkeiten des Abschlussprüfers Die anderen Bestätigungsleistungen entfallen auf Prüfungsleistungen im Zusammenhang mit der Behebung von Feststellungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Die Steuerberatungsleistungen entfallen auf zulässige Beratungsleistungen im Zusammenhang mit umsatzsteuerlichen Themenstellungen, die sich nicht wesentlich auf den Abschluss auswirken. Die sonstigen Leistungen im Vorjahr betrafen Schulungsmaßnahmen zur Rechnungslegung ohne konkreten Bezug einzelner Geschäftsvorfälle. Solarisbank AG und Konzern: Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen belaufen sich auf TEUR 695,21 (Vj.: TEUR 391,61) und gliedern sich wie folgt:
Solarisbank AG: Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft
Der Bestand an Risikovorsorge auf Forderungen an Kunden aus dem Firmenkundenkreditgeschäft beträgt EUR 5,0 Mio (i. Vj. EUR 5,5 Mio). Konzern: Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft
Der Bestand an Risikovorsorge auf Forderungen an Kunden aus dem Firmenkundenkreditgeschäft beträgt EUR 5,0 Mio (i. Vj. EUR 5,5 Mio). Solarisbank AG: Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere
Konzern: Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere
Bewertungseinheiten Grundgeschäfte wurden mit folgenden Beträgen in Bewertungseinheiten einbezogen und gegen folgende Risiken abgesichert: Die abgesicherten Risiken beliefen sich für die Vermögensgegenstände auf TEUR 3.395. Das abgesicherte Risiko entspricht den Wertänderungen (Veränderungen Hedged Fair Value) der Grundgeschäfte, die durch das Sicherungsinstrument in der Bewertungseinheit ausgeglichen werden. Die Sicherungsgeschäfte glichen die Veränderungen vollständig aus. 5 Erläuterungen zur Konzernkapitalflussrechnung Finanzmittelfonds sind als jederzeit fällige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sowie andere Kreditaufnahmen im Rahmen der kurzfristigen Liquiditätsbeschaffung definiert. Diese bestehen aus der Barreserve und Forderungen an Kreditinstitute (täglich fällig). 6 Sonstige Angaben Vermögensgegenstände - Beträge in Fremdwährung Die auf Fremdwährung lautenden Vermögensgegenstände (im Wesentlichen GBP und im geringeren Umfang USD sind mit dem von der EZB veröffentlichten Referenzkursen zum Jahresende umgerechnet.
Schulden, die auf Fremdwährung lauten, bestehen zum Bilanzstichtag nicht. Mitarbeiter Die Solarisbank AG beschäftigte im Geschäftsjahr 2020 im Durchschnitt 337 Arbeitnehmer (Vj.: 227); davon waren 287 Arbeitnehmer (Vj.: 217) vollzeitbeschäftigt und 14 Arbeitnehmer (Vj.: 10) teilzeitbeschäftigt. Darüber hinaus wurden im Jahresdurchschnitt 6 Praktikanten (Vj.: 6) beschäftigt. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 waren insgesamt 381 Mitarbeiter angestellt. Im Geschäftsjahr 2020 sind bei der Solaris Digital Assets GmbH im Durchschnitt 6 Arbeitnehmer (Vj.: keine) beschäftigt. Ergebnisverwendung Der Vorstand wird der Hauptversammlung vorschlagen, den zum 31. Dezember 2020 ausgewiesenen Jahresfehlbetrag der Solarisbank AG i.H.v. TEUR 26.483,64 zusammen mit dem Verlustvortrag sowie den Konzernjahresfehlbetrag i.H.v. TEUR 27.835,00 zusammen mit dem Verlustvortrag auf neue Rechnung vorzutragen. Vorstand Roland Folz: Vorsitzender des Vorstands und Vorstand über folgende Fachabteilungen: Business Unit Products, Internal Products, Legal & Compliance, Regulatory Compliance, Anti Financial Crime Compliance, People & Organization, Strategy & Shareholder Coordination, Treasury, Board Assistance and Office Management. Jörg Diewald, Vorstand über folgende Fachabteilungen: Business Development, International Sales, National Sales, Marketing & Communications, Corporate Communications, Onboarding Project Management, Partner Management, Partner Experience, Commercial Excellence. Jörg Howein, Vorstand über folgende Fachabteilungen (am 15. Februar 2020 bestellt): Product Management, Provider Management and Data Thomas Rasser, Vorstand über folgende Fachabteilungen: Finance, Pricing, Planning & Controlling, Risk Management (Financial Risk Management, Information Security, Non-Financial Risk Management, Risk and Data), Credit Risk. Andreas Bittner, Vorstand über folgende Fachabteilungen (zum 15. Februar 2020 ausgeschieden): Banking Operations, Engineering, IT Service Management, Quality & Processes, Core Banking System Die für die Tätigkeit im Geschäftsjahr gewährte Gesamtvergütung des Vorstandes für das Jahr 2020 betrug EUR 1.617.636 (Vj.: EUR 1.319.541). In dem Betrag der Gesamtvergütung sind 95 Aktien enthalten, welche im Rahmen der Zielerreichung für 2017 und 2018 anteilig zugeteilt wurden. Diese Aktien sind Bestandteil der variablen Vergütung für 2017 und 2018, die über drei Jahre gestreckt, abhängig von dem Erreichen der Nachhaltigkeitskomponente, unter einem Treuhandvertrag ausgegeben werden. Der bereits zugesagte Betrag für die nicht aktienbasierten Bezüge für die Jahre 2021 - 2024 beträgt aktuell EUR 614.457 und hängt jedes Jahr von dem Erreichen der Nachhaltigkeitskomponente ab. Die Entscheidung über das Erreichen der Nachhaltigkeitskomponente für 2019 und 2020 wird vom Aufsichtsrat nach der Feststellung des Jahresabschlusses 2020 getroffen. Im Geschäftsjahr wurden keine Kredite an Mitglieder des Vorstands vergeben. Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat der Solarisbank AG setzte sich im Geschäftsjahr 2020 wie folgt zusammen:
Die für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr gewährten Bezüge des Aufsichtsrats betrugen insgesamt EUR 256.476,00 (Vj.: EUR 202.300,00). Im Geschäftsjahr wurden keine Kredite an Mitglieder des Aufsichtsrats vergeben. Mandate der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats
Ereignisse nach dem Stichtag Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie wird auf die Berichterstattung im Lagebericht verwiesen. Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind, lagen nicht vor.
Berlin, 31. Mai 2021 Solarisbank AG Der Vorstand Dr. Roland Folz Jörg Diewald Thomas Rasser Dr. Jörg Howein Zusammengefasster Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020Inhalt 1 Grundlagen der Solarisbank AG und des Konzerns 1.1 Geschäftsmodell des Unternehmens 1.2 Entwicklung von Banking-as-a-Service Produkten 2 Wirtschaftsbericht 2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen 2.2 Steuerung: Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren 2.3 Geschäftsverlauf 2.4 VFE-Lage: Darstellung, Analyse, Beurteilung 2.4.1 Ertragslage 2.4.2 Finanzlage 2.4.3 Vermögenslage 2.4.4 Gesamtaussage 3 Risikobericht 3.1 Geschäfts- und Risikostrategie 3.2 Risikomanagementsystem gemäß MaRisk 3.3 Wesentliche Risiken 3.3.1 Adressenausfallrisiken 3.3.2 Marktpreisrisiken 3.3.3 Liquiditätsrisiken 3.3.4 Operationelle Risiken 3.3.5 Geschäftsrisiken 3.4 Risikosteuerung 4 Nachtragsbericht 5 Prognosebericht 1 Grundlagen der Solarisbank AG und des Konzerns Die Solarisbank AG ist eine nicht börsennotierte Aktiengesellschaft und ein Kreditinstitut im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG). Als Unternehmen von öffentlichem Interesse (Public Interest Entity; PIE) unterliegt sie der Aufsicht der Europäischen Zentralbank (EZB). Die Solarisbank AG hat am 10. März 2016 die Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften und zur Erbringung von Finanzdienstleistungen gemäß § 1 Abs. 1 und Abs. 1a KWG sowie zum Betreiben von Eigengeschäft nach § 32 Abs. la KWG erhalten. Die Bankleitzahl und BIC der Solarisbank AG lauten (BKZ) 110 101 00 sowie SOBKDEBBXXX. Am 9. September 2020 erwarb die Solarisbank AG einen sekundären BIC, SOBKDEB2XXX, zur Strukturierung nachgelagerter Prozesse für verschiedene Geschäftsarten und neue Partner. Die Solarisbank AG hat ihren Hauptsitz in Berlin, Deutschland. Daneben werden keine weiteren Standorte unterhalten. Sie ist unter der Nummer HRB 168180 B im Register des Amtsgerichts Berlin Charlottenburg eingetragen. Am 28. November 2019 gründete die Solarisbank AG die solaris Digital Assets GmbH, Berlin. Das Stammkapital der solaris Digital Assets GmbH i. H. v. EUR 25.000 wird allein von der Solarisbank AG gehalten. Da die Solarisbank AG einen beherrschenden Einfluss auf die solaris Digital Assets GmbH ausübt, wurde die solaris Digital Assets GmbH gemäß § 290 ff. HGB im Rahmen einer Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss der Solarisbank AG einbezogen. In 2018 investierte die Solarisbank AG in ein von der CrossLend Securities S.A. Compartment D emittiertes Wertpapier. Die CrossLend Securities S.A ist eine Zweckgesellschaft mit Sitz in Luxemburg und eine hundertprozentige Tochter der CrossLend GmbH. Die Solarisbank AG ist der alleinige Investor in das einzige Wertpapier des Compartments D und hält somit die Mehrheit der Rechte und Chancen an diesem Wertpapier, daher wurde das Compartment D der CrossLend Securities S.A. in den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020 einbezogen. Nach Verkauf sämtlicher Anteile an der Crosslend GmbH, Berlin, im Jahr 2020 bestehen keine weiteren Joint Ventures oder Beteiligungen. Zusätzlich zu den bestehenden fachlichen Abteilungen erfolgte in 2020 eine Unterteilung in vier (i.Vj.: fünf) Geschäftsbereiche, sog. Business Units in einer Matrixstruktur. Die Bank und der Konzern verfügen über folgende Abteilungen:
Daneben gibt es folgende Business Units (BUs); diese orientieren sich weitestgehend an dem Produktportfolio der Bank:
Geführt werden Bank und Konzern durch den Vorstand und ein erweitertes Management-Team ("Extended Management Board"). 1.1 Geschäftsmodell des Unternehmens Die wesentliche Dienstleistung der Solarisbank AG besteht im Angebot von regulierten Bankprodukten für externe Unternehmen (im Folgenden auch "Partner" genannt). Abnehmer dieser Produkte sind überwiegend Unternehmen ohne eigene Banklizenz, welche die Produkte wiederum ihren Privat- und Firmenkunden anbieten ("Banking-as-a-Service"). Auch wenn im Ergebnis direkte Vertragsbeziehungen zwischen der Solarisbank und den Privat- und Firmenkunden entstehen sind diese nur das Ergebnis der Vertragsbeziehung zwischen dem Partner und der Solarisbank. Die Solarisbank AG verfolgt dabei strikt einen B2B2X-Ansatz und verhält sich somit gegenüber den Unternehmenskunden wie auch den Endkunden gänzlich neutral. Durch den "Banking-as-a-Service"-Ansatz ermöglicht die Solarisbank AG ihren Unternehmenskunden, Bankdienstleistungen anzubieten, ohne dabei selbst ein Bankgeschäft zu betreiben. Die mit Unternehmenskunden entwickelten und betriebenen Produkte sind in den vier BUs gebündelt:
Ziel ist es, jederzeit Produkte entsprechend den Anforderungen unserer Partner in einer weitgehend automatisierten und digitalisierten Form zur Verfügung zu stellen. Zielmarkt ist aktuell die Europäische Union, wobei der Schwerpunkt der Geschäftstätigkeiten in der Bundesrepublik Deutschland liegt. Wesentliche Zielgruppen sind Großunternehmen, nationale und internationale Banken sowie Tech- und E-Commerce-Unternehmen, die über ein großes Netzwerk an Endkunden verfügen. Darüber hinaus gehören auch Fintech-Unternehmen zu den Zielkunden der Bank. Gegenstand des Geschäfts der solaris Digital Assets GmbH, ist die Verwahrung, die Verwaltung und die Sicherung von digitalen Werten und/oder Schlüsseln, die dazu dienen, digitale Werte zu halten, zu speichern oder zu übertragen. Die Gesellschaft ist zur Vornahme aller Handlungen und Maßnahmen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar zur Förderung des vorstehenden Unternehmensgegenstandes geeignet sind, einschließlich der Gründung von und Beteiligungen an anderen Unternehmen und der Gründung von Niederlassungen in der Bundesrepublik Deutschland und im EU-Ausland. Der Zweck des Investments in das Wertpapier der CrossLend Securities S.A. Compartment D ist die Generierung von Zinserlösen, bis die im Wertpapier enthaltenen Kredite vollständig getilgt sind. 1.2 Entwicklung von Banking-as-a-Service Produkten Der wesentliche Fokus der Solarisbank AG (gemeinsam mit ihrer Tochter Solaris Digital Assets GmbH) ist Banking-as-a-Service anzubieten. Dazu unterhält und entwickelt die Bank ein wachsendes Produktportfolio. Dadurch kann, entsprechend unserem zuvor beschriebenen Geschäftsmodell, unseren Partnern ein immer breiteres Lösungsangebot zur Verfügung gestellt werden und damit das plangemäß schnelle Wachstum unterstützt werden. Die Produkte der Solarisbank werden den Geschäftspartnern fast ausschließlich über API's (Application Programming Interfaces, Programmierschnittstellen) zur Verfügung gestellt, und basieren weitestgehend auf selbst entwickelter Software. Durch Eigenentwicklung können die spezifischen Prozesse eines Banking-as-a-Service Geschäftsmodells effizient abgebildet werden, insbesondere mit Bezug auf einen hohen Grad an Automatisierung und Standardisierung, auch in den für uns wesentlichen Bereichen Compliance und Risikomanagement. Zudem werden verschiedenste Standardprozesse an Provider unterschiedlicher Art ausgelagert, um darüber wiederum die Effizienz der Solarisbank-Plattform zu erhöhen. Neben der allgemeinen Weiterentwicklung der Produktlandschaft innerhalb der Business Units der Solarisbank lag in 2020 ein besonderer Fokus auf der Inbetriebnahme der neuen Kernbanksystem-Infrastruktur. Der Kern dieser neuen, modularen Infrastruktur ist ein selbst entwickeltes Zahlungskonten-Nebenbuch sowie Zahlungsverkehrssystems. Dieses wurde in der ersten Jahreshälfte in Betrieb genommen, bisher beschränkt auf neue Partner in 2020. Ziel ist es bis Mitte 2021 alle Transaktionen über das neue System abzuwickeln. Zusätzlich wurde im zweiten Halbjahr 2020 das Kredit-Nebenbuch, welches auf der SaaS-Lösung eines externen Providers beruht, ebenfalls bisher beschränkt auf neue Partner live genommen. Bis zum Sommer des Jahres 2021 wird dann die alte Kernbanksystem-Infrastruktur vollständig außer Betrieb genommen. In den Business Units der Solarisbank werden die im Folgenden kurz beschriebenen Produktfelder abgedeckt. BU Digital Banking: Mit den in dieser Business Unit entwickelten Produkten bietet die Solarisbank AG ihren Partnern vollwertige digitale Bankkonten mit modernen Funktionen sowie eine flexible Banking-Infrastruktur unter ihrem eigenen Branding an. Die Kontolösungen des ,Digital Banking' sind sowohl Zahlungskonten als auch weitere Kontotypen mit beschränktem Einsatzzweck, wie z.B. Verrechnungskonten zu Anlageprodukten oder virtuelle IBANs insbesondere zur Abbildung von Zahlungsflüssen. Dazu werden hier insbesondere auch die Schnittstellen in die Kernbanksysteme (alte und neue Infrastruktur) entwickelt und gepflegt, die somit zu einem elementaren Teil der Leistungserbringung gegenüber den Partnern werden. Um diese Ziele noch effektiver voranzutreiben ist die Unit Paymentgeschäft und deren Geschäft vollständig in die Unit Digital Banking integriert worden. Der Unit-Bereich ,Cards' ermöglicht zudem die Ausgabe von Visa und MasterCard Debitkarten sowie inzwischen auch Prepaidkarten. BU Lending: Die Leistungen und Produkte der BU Lending umfassen nahezu alle Aspekte des zinstragenden Bankgeschäftes. Im Mittelpunkt stehen Lösungen für Konsumentenkredite, SME-Kredite, Fronting, Factoring und Handelsfinanzierungen. Auch hier besteht die Kernleistung der Solarisbank AG in der Bereitstellung weitestgehend digitalisierter Produkte und Prozesse über APIs an die Partnerunternehmen. Die ausgegebenen Kredite werden teilweise auf der eigenen Bilanz gehalten, teilweise auch direkt oder kurzfristigen Investoren abgegeben. BU Identity: In der Identity Unit der Solarisbank werden Produkte rund um die Identifikation von natürlichen Personen und Unternehmen entwickelt, die neben dem Einsatz für die internen KYC-Prozesse auch als eigenständige Lösungen verkauft werden. Dies umfasst neben den APIs für die Integration der Services durch Partner insbesondere auch die Anbindung verschiedener Drittanbieter über welche Sub-Prozesse abgebildet (z.B. VideoIdent-Verfahren) oder Daten aus externen Quellen (z.B. Handelsregistern) verfügbar gemacht werden. Herauszuheben ist das neu entwickelte Identifizierungsverfahren "Bankident", mit dem natürliche Personen ohne Nutzung eines VideoIdent-Verfahrens identifiziert werden können. BU Digital Assets: Die Business Unit Digital Assets ist weitgehend überschneidend mit der Solarisbank-Tochter "Solaris Digital Assets GmbH". Die Unit entwickelt insbesondere Lösungen im Bereich der Verwahrung und dem Brokerage von Digital Assets. Dabei werden die Leistungen unter der Verwahrlizenz der Solaris Digital Assets GmbH eng mit Bankleistungen der Solarisbank AG verzahnt, sodass den Partnern und Kunden ein konsistentes und effizientes Produktangebot rund um den Handel und die Verwahrung von Kryptowährungen und künftig weiteren Typen digitaler Assets zur Verfügung gestellt werden kann. Sowohl die Aufwendungen für Freelancer zur Entwicklung der von der Solarisbank entwickelten Software i. H. v. TEUR 2.381 (Vj: TEUR 2.394) als auch die erbrachten Eigenleistungen wurden als selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens aktiviert. Aufwendungen für externe Berater i. H. v. TEUR 188 (Vj.: TEUR 161) wurden entsprechend ihrer Tätigkeit aktiviert. Die aktivierte selbstgeschaffene Software wird linear über den Zeitraum von fünf Jahren abgeschrieben. Im Geschäftsjahr 2020 betrug die Gesamtsumme der aktivierten Eigenleistungen für die solarisBank AG TEUR 7.363 (Vj.: TEUR 5.654) und für die solaris Digital Assets GmbH TEUR 596. Die auf die selbstgeschaffene Software entfallenden Abschreibungen beliefen sich auf TEUR 3.510(Vj.: TEUR 2.233) und TEUR 122 durch die solaris Digital Assets GmbH. Weitere Forschungs- und Entwicklungskosten fielen im Berichtszeitraum nicht an. 2 Wirtschaftsbericht 2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Das Jahr 2020 war geprägt durch eine zunehmende globale Unsicherheit im Zusammenhang mit geopolitischen Faktoren und Wachstumsschwankungen welche sich volatil auf die weltweiten Finanzmärkte auswirkte. Das globale Wachstum verzeichnete in 2020 das schwächste Tempo seit der globalen Finanzkrise vor einem Jahrzehnt. Steigende Handelsschranken und die damit verbundene Unsicherheit belasteten die Stimmung und die Aktivitäten der Unternehmen weltweit zusätzlich. Die Corona-Pandemie hat die Wirtschaft in Deutschland und im Euroraum in eine tiefe Rezession gestürzt. Beginnend mit dem März 2020 begann sich die Pandemie stärker in Deutschland und im Euroraum auszubreiten. Ab März mussten große Teile des Einzelhandels schließen, kulturelle Veranstaltungen wurden verboten, der Tourismus kam faktisch zum Erliegen. Darüber hinaus legten auch viele Industrieunternehmen ihre Werke still. Die gesamtwirtschaftliche Leistung brach im zweiten Quartal ein. Nach der Lockerung der Corona-Beschränkungen im Sommer konnte die Wirtschaft wieder merklich zulegen. Doch schon im Herbst wurden die Corona-Beschränkungen angesichts erneut stark steigender Corona-Neuinfektionen wieder merklich verschärft. Die gesamtwirtschaftliche Produktion in 2020 schrumpfte entsprechend der vorläufigen Schätzungen in Deutschland um 5,1% und im Euroraum um 6,8%. Im ersten Quartal 2021 wird die Wirtschaft vermutlich ebenfalls deutlich schrumpfen bevor mit einer Erholung später im Jahr zu rechnen ist. Unter dieser schwierigen und unsicheren gesamtwirtschaftlichen Lage leidet auch die Finanzdienstleistungsbranche. Die Kreditvolumina insbesondere im Konsumentengeschäft gehen trotz des sehr niedrigen Zinsumfelds zurück, gleichzeitig steigen im KMU-Geschäft die Kreditausfälle, was in Summe die Ertragslage belastet. Auch die Versuche, negative Zinsen an Kunden weiterzugeben und oder über Preisanpassungen die Provisionsergebnisse zu verbessern, haben keinen umfassenden positiven Effekt auf die Profitabilität der Branche gezeigt. Die Solarisbank AG geht davon aus, dass kostenintensive Dienstleistungen zukünftig gegen Aufpreis in den Filialen angeboten werden, wohingegen Standardprodukte vermehrt über digitale Kanäle offeriert werden. Die Bedeutung des kontextuellen Bankings wird voraussichtlich weiter zunehmen und Bankdienstleistungen werden digital in andere Prozesse eingebettet. Zusätzlich kommt das immer stärker in den Markt drängende Angebot von kundenorientierten Fintech-Unternehmen zum Tragen. Diese Unternehmen verstehen es, insbesondere mit digitalen Geschäftsmodellen den Kunden in den Mittelpunkt des Produktangebotes und der Anbahnungsprozesse zu stellen und durch Nutzung digitaler Geräte den Kunden jederzeit an jedem Ort zu erreichen. Deutlich erkennbar wird zudem der immer größer werdende Bedarf etablierter Unternehmen, insbesondere in Verbindung mit stärker digitalen, kundenfreundlichen Geschäftsmodellen, die eigene Wertschöpfungskette um integrierte Finanzprodukte von Partnerunternehmen zu erweitern. Das Geschäftsmodell der Solarisbank bietet solchen Unternehmen individuelle und standardisierte Lösungen an. 2.2 Steuerung: Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren sind:
Im Zuge der Weiterentwicklung der internen Steuerungssysteme liegt der Fokus nunmehr verstärkt auf dem insgesamt erzielten Gesamtertrag vor und nach Kosten und nicht wie im Vorjahr auf einzelnen Ertragskomponenten wie Zins- und Provisionsüberschuss (einschließlich Setup Fee). In der Konsequenz verwendet die Solarisbank zur Steuerung im laufenden Management-Reporting den Gesamtertrag bzw. die Bruttomarge. Dabei umfasst der Gesamtertrag alle laufenden und einmaligen Erträge ohne den negativen Zinsertrag, abzüglich der Zinsaufwendungen sowie abzüglich der aktivierten Eigenleistung immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und abzüglich der sonstigen betrieblichen Aufwendungen. Die Bruttomarge ergibt sich aus dem Gesamtertrag zuzüglich des negativen Zinsertrags, abzüglich der Provisionsaufwendungen sowie der direkt zurechenbaren Kosten. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren wurden mit Aufnahme der regulären Geschäftstätigkeit in 2016 definiert und stetig weiter ausgebaut. Dies betraf insbesondere den Vertriebsbereich, hierzu wird die Softwarelösung "Salesforce" verwendet. Zu den bedeutsamsten nichtfinanziellen Leistungsindikatoren, die in den monatlichen Auswertungen regelmäßig geprüft und analysiert werden, gehören:
Durch den verstärkten Fokus auf die Weiterentwicklung auch bestehender Partnerschaften hat die Kennzahl Anzahl der Konten die im Vorjahr verwendete Kennzahl Partner (Anzahl von Neugeschäftsverträgen, aktive Vertragsbeziehungen) ersetzt. Anhand dieser Leistungsindikatoren werden sowohl die Einhaltung der Planzahlen als auch die weitere Geschäftstätigkeit in Bezug auf die Entwicklung des Geschäftsvolumens, die Gewinnung neuer Partner, den Ausbau bestehender Geschäftsbeziehungen sowie die Zusammensetzung und Aufstockung des Mitarbeiterstammes analysiert und konkretisiert. Die Steuerung über die obigen Leistungsindikatoren erfolgt auf Ebene des Konzerns. 2.3 Geschäftsverlauf Zu den wichtigsten Geschäftsentwicklungen im Jahr 2020 gehören die Erweiterung und Vertiefung des Produktportfolios, die konsequente Intensivierung der bestehenden Produkte und damit verbunden ein starkes Wachstum der Einnahmen. Die tatsächliche Geschäftsentwicklung in der Vorperiode entsprach im Wesentlichen den mit den Aktionären vorgelegten Planungen. So ist insbesondere der Provisionsüberschuss (inkl. Setup Fees) deutlich angestiegen und die Geschäftsbeziehungen mit bestehenden und neuen Partnern konnten ebenfalls deutlich ausgebaut werden. Entgegen den Erwartungen hat sich der Zinsüberschuss rückläufig entwickelt, was zu einen auf die geringer als erwartete Kreditnutzung bei Konsumentenkrediten zurückzuführen ist sowie der gestiegenen Aufwände für Einlagen bei der Bundesbank aufgrund der dynamisch angestiegenen Kundeneinlagen. Dennoch erreichte der Gesamtertrag mit TEUR 35.938 nahezu die Erwartungen und ist gegenüber dem Vorjahr TEUR 19.195 deutlich angestiegen. Ebenfalls gegen über dem Vorjahr deutlich angestiegen, aber leicht unter den Erwartungen ist die Bruttomarge mit TEUR 20.974 (VJ: TEUR 14.065). Ein wesentlicher Treiber für die erfolgreiche Entwicklung in 2020 ist das dynamische und deutlich über den Erwartungen liegende Wachstum der verwalteten Konten mit über 940 tausend Stück (VJ: 119 tausend). Entsprechend der Budgetplanung hat sich die Anzahl der Mitarbeiter im Jahresverlauf deutlich erhöht, von 292 auf nunmehr 369 FTE - (zum 31 Dezember 2020 beinhaltet dies 5 Praktikanten und 39 Werkstudenten FTE), hierbei entfallen 13 FTE auf die solaris Digital Assets GmbH. Zusätzlich waren im Berichtszeitraum 10 (Vj.: 7) direkte freie Mitarbeiter und 72 (Vj.: 31) Berater über Agenturverträge angestellt. Dies übersteigt die geplanten Größen deutlich. Im Berichtszeitraum konzentrierten sich das Produktangebot und die Ertragsgenerierung zunehmend auf provisionsbasierte Produkte, insbesondere im BU Digital Banking. Hier wurde das Dienstleistungsangebot um viele neue Funktionen erweitert, z.B. Visa Token Service zur Bereitstellung mobiler Bezahllösungen, Echtzeit-Interaktion via push-message mit Endkunden bei Betrugsverdacht, Unterkonten für Digital Banking-Kunden, und "Device binding" als Sicherheitsmechanismus. Die Kundenzahlen stiegen auch deutlich an und die Solarisbank AG startete die internationale Expansion in Frankreich, indem das digitale Banking erstmals außerhalb Deutschlands angeboten wurde. In der BU Lending werden die Kreditgeschäfte gebündelt. Das Portfolio an Kreditprodukten bzw. entsprechenden Partnerschaften wird laufend weiterentwickelt. Entsprechend der Planung ist das Kreditgeschäft mit SME Kunden im abgelaufenen Geschäftsjahr reduziert worden. Die massiven Beschränkungen im öffentlichen Leben aufgrund der Corona Pandemie führten dazu, dass der Ausbau des Konsumentenkreditgeschäfts nicht in dem erwarteten Umfang erfolgen konnte. Auch die erfolgreiche Einführung neuer Produkte wie Splitpay (ein flexibles Ratenkreditprodukt) konnten den dämpfenden Effekt durch die gesamtwirtschaftliche Entwicklung nicht kompensieren. In Summe reduzierten sich die Forderungen gegenüber Kunden in der Solarisbank AG von TEUR 178.112 in 2019 auf nun mehr TEUR 146.702 in 2020 (im Konzern von TEUR 180.100 auf TEUR 148.346). Die BU Identity verzeichnete ein starkes Wachstum, getrieben durch das Geschäftswachstum in den anderen Business Units als auch aus dem Dienstleistungsangebot als eigenständiges Produkt. Das Geschäft in der BU Digital Asset entwickelt sich getrieben durch die hohen Umsätze an den Börsen und im Handel mit Kryptowährungen deutlich dynamischer als erwartet. Sowohl die Anzahl der Konten, als auch die Kundeneinlagen sowie die Umsätze im Handel mit Kryptowährung stiegen in 2020 stärker an als geplant. Die Bilanzsumme der Solarisbank AG stieg zum 31. Dezember 2020 gegenüber dem Jahresultimo 2019 von MEUR 435 auf MEUR 1.541 um mehr als das Dreifache an. Wesentlicher Treiber sind die gestiegenen Kundeneinlagen, insbesondere solche aus Kooperationen mit Handelsplattformen. Der Verwaltungsaufwand der Solarisbank AG erhöhte sich im Berichtszeitraum auf TEUR 47.678 (Vj.: TEUR 33.225) und auf TEUR 47.987 auf Konzernebene (Vj.: TEUR 32.512) im Rahmen der Erwartungen. Der Anstieg ist im Wesentlichen durch den Ausbau des Produktportfolios und der damit einhergehenden signifikanten Vergrößerung der Belegschaft begründet. Die Solarisbank AG investiert damit bewusst weiter in den Aufbau von Mitarbeitern, um das Produkt- und Geschäftsmodell weiterzuentwickeln. Der Jahresfehlbetrag der Solarisbank AG i. H. v. TEUR 26.484 (TEUR 27.835 im Konzern) begründet sich vor allem aus dem weiteren Aufbau des Unternehmens und lag damit über den Erwartungen. Im Jahr 2019 betrug der Jahresfehlbetrag TEUR 22.980 (TEUR 23.136 im Konzern). 2.4 VFE-Lage: Darstellung, Analyse, Beurteilung 2.4.1 Ertragslage Auf Basis der Gewinn- und Verlustrechnungen für die beiden letzten Geschäftsjahre ergibt sich folgende Ertragsübersicht für den Jahresabschluss der Solarisbank AG. Die Darstellung erfolgt nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten. Solarisbank AG: Ertragsübersicht
Konzern: Ertragsübersicht
Im abgelaufenen Geschäftsjahr konnte die Solarisbank AG ihr Zins- und Provisionsergebnis auf TEUR 21.655 (Vj.: TEUR 10.695) und auf Konzernebene TEUR 21.818 (Vj.: TEUR 10.695) signifikant steigern. Der Anstieg der Provisionserträge resultiert im Wesentlichen aus einer im Vergleich zum Vorjahr deutlich größeren Anzahl an Konten und Debitkarten. Unter Berücksichtigung des im Geschäftsjahr angefallenen Provisionsaufwandes aus dem Neugeschäft ergab sich ein Provisionsergebnis i.H.v. TEUR 18.351 (Vj.: TEUR 4.696). Auf Konzernebene sind es TEUR 18.551 (Vj.: TEUR 4.696). Im Vergleich zum Vorjahr hat die Solarisbank AG im Geschäftsjahr 2020 das Kreditvolumen deutlich reduziert. Insbesondere das Kreditgeschäfte mit Geschäftskunden (SME-Segment) wurde entsprechend der angepassten Planung abgebaut, während der geplante Ausbau des Konsumentenkreditgeschäfts hinter den Erwartungen zurückgeblieben ist. Den daraus entstehenden Zinseinnahmen standen negative Zinsen für Guthaben und der Zinsaufwand, für existierende Kundeneinlagen, gegenüber. Der Personalaufwand und die anderen Verwaltungsaufwendungen lagen per 31. Dezember 2020 für den Konzern bei insgesamt TEUR 47.987 (Vj.: TEUR 32.512). Die Solarisbank AG verzeichnete Verwaltungsaufwendungen von TEUR 47.678 (Vj.: TEUR 33.224). Die Personalkosten stiegen im Vergleich zum Vorjahr weiter deutlich von TEUR 19.691 auf TEUR 26.182 in der Solarisbank AG und im Konzern auf TEUR 26.491 aufgrund des Personalaufbaus qualifizierter, technologieaffiner Mitarbeiter zur Umsetzung der Wachstumsstrategie an. So wurden insbesondere die Bereiche Software-Development sowie die Kontrollfunktionen personell aufgestockt. Die Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen der Solarisbank AG stiegen auf TEUR 4.227 (Vj.: TEUR 2.835) und im Konzern auf TEUR 4.349. Die Wertberichtigungen auf Forderungen im Kreditgeschäft reduzieren sich auf TEUR 5.273 (Vj.: TEUR 6.043) aufgrund des deutlich gesunkenen Kreditvolumens sowie der hohen Rückstellungen in 2019. Die anderen Verwaltungsaufwendungen der Solarisbank AG erhöhten sich auf TEUR 21.496 (Vj.: TEUR 13.534) ebenfalls aufgrund des weiteren Ausbaus der Geschäftstätigkeit. Wie in den Vorjahren beinhalteten die Sachaufwendungen Kosten für ausgelagerte Funktionen. Die größten Kostenpositionen außerhalb des Personalbereichs bildeten Infrastrukturlizenzen im IT-Bereich i.H.v. TEUR 3.655 (Vj.: TEUR 2.308), Aufwendungen für Beratungsleistungen i.H.v. TEUR 3.138 (Vj.: TEUR 1.597), Aufwendungen für Zahlungsverkehr i.H.v. TEUR 1.810 (Vj.: TEUR 828), Mietkosten inklusive Nebenkosten i. H. v. TEUR 1.139 (Vj.: TEUR 1.053) und Rechtsberatung i.H.v. TEUR 2.442 (Vj.: TEUR 821). Der Anstieg der allgemeinen Verwaltungsaufwendungen ist insbesondere auf den weiteren Ausbau der Geschäftstätigkeit zurückzuführen. Die Aufwendungen für die Rechtsberatung und Beratungsleistungen haben sich aufgrund von einmaligen Aufwendungen im Zusammenhang mit der Kapitalerhöhung (Series C-Runde) in 2020 erhöht. Das übrige betriebliche Ergebnis enthielt im Wesentlichen sonstige betriebliche Erträge i.H.v. TEUR 8.596 (Vj.: TEUR 8.459) in denen neben einmaliger Partnererlöse TEUR 2.531 (Vj.: TEUR 3.737) weiterhin TEUR 4.982 (Vj.: TEUR 3.642) für die Aktivierung von selbstgeschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen enthalten sind. Das Jahresergebnis der Solarisbank AG i.H.v. TEUR -26.484 sowie des Konzerns i.H.v. TEUR -27.835 lag unter dem Vorjahresergebnis i.H.v. TEUR -22.980 in der Solarisbank AG und im Konzern TEUR -23.136. Die Erhöhung des Jahresfehlbetrages ist auf die weiteren Investitionen in die Produkte und Prozesse der Solarisbank AG zurückzuführen. 2.4.2 Finanzlage Kapitalstruktur Das gezeichnete Kapital betrug am 1. Januar 2020 EUR 156.535, eingeteilt in 156.535 Stückaktien im Nennwert von EUR 1,00. Durch Ausgabe neuer Aktien erhöhte sich das gezeichnete Kapital der Solarisbank AG sowie im Konzern im Jahr 2020 im Vergleich zum Vorjahr um EUR 38.339 auf EUR 194.874. Das Eigenkapital der Solarisbank AG setzt sich zum 31. Dezember 2020 wie folgt zusammen:
Das Eigenkapital des Konzerns setzt sich zum 31. Dezember 2020 wie folgt zusammen:
Die aufsichtsrechtliche harte Eigenkapitalquote gemäß Meldung betrug 26,4 %. Die Bank plant die Abgabe einer korrigierten Meldung mit einer Kapitalquote von 30,9 %1. Die Änderung ergibt sich im Wesentlichen aus der Berücksichtigung der Anrechnung der immateriellen Vermögensgegenstände ("CRR Quick-Fix"; Verordnung (EU) 2020/873 vom 24. Juni 2020) 1. Beschränkungen hinsichtlich der Verfügbarkeit des Eigenkapitals bestehen nicht. Positive Effekte aus der Aktivierung von selbstgeschaffener Software unterliegen einer Ausschüttungssperre. Investitionsanalyse Die wichtigste Investition der Solarisbank AG und des Konzerns besteht in immateriellen Anlagewerten. Zum Stichtag 31. Dezember 2020 erhöhten sich - nach Abschreibungen- die immateriellen Anlagewerte der Solarisbank AG auf TEUR 15.506 (Vj.: TEUR 11.188) im Wesentlichen aufgrund von einer Erhöhung der selbstgeschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens. Auf Konzernebene liegen die immateriellen Anlagewerte bei TEUR 16.366 (Vj.: TEUR 11.573). Die anderen Investitionen der Solarisbank AG zum Ende des Geschäftsjahres 2020 stellen sich wie folgt dar:
Der Buchwert der Sachanlagen erhöhte sich in der Solarisbank AG um TEUR 356 auf TEUR 979 (Vj.: TEUR 623) und im Konzern von TEUR 783 im Vorjahr auf TEUR 1.117 in 2020.
1 Ungeprüft im Rahmen der
Abschlussprüfung.
Auf Konzernebene sind die Investitionen in die Betriebsausstattung aufgrund von Investitionen in die Infrastruktur der solaris Digital Assets GmbH leicht erhöht.
Liquiditätsanalyse Wie in der Kapitalflussrechnung des Konzerns dargestellt, ist die Liquiditätslage der Solarisbank AG sowie des Konzerns im Wesentlichen durch den weiteren Ausbau der Geschäftstätigkeit im Jahr 2020 gekennzeichnet. In 2020 ergaben sich zunehmend Mittelzuflüsse aus der operativen Tätigkeit der BU Digital Banking und der Produkte Diba und Restricted Accounts. Die Solarisbank AG sowie auch der Konzern waren im Berichtsjahr jederzeit in der Lage, ausreichende Einlagen zu Plankosten aufzunehmen, um das Wachstum sicher zu refinanzieren. Liquiditätsmittelabflüsse ergaben sich im Wesentlichen durch die Ausgabe von Krediten sowie Aufwendungen für Personal, andere Verwaltungsaufwendungen und Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände. Insgesamt hat sich die Finanzmittelausstattung im Vergleich zum Vorjahrsstichtag signifikant erhöht: Finanzmittelfonds: Solarisbank AG
Die verfügbaren Finanzmittel der Solarisbank AG wurden bei der Bundesbank und vier weiteren Kreditinstituten gehalten. Alle Finanzmittel sind täglich fällig. Finanzmittelfonds: Konzern
Die verfügbaren Finanzmittel des Konzerns wurden bei der Bundesbank und vier Kreditinstituten gehalten und sind ebenfalls alle täglich fällig. Die Solarisbank AG war im Berichtsjahr stets in der Lage sämtlichen Zahlungsverpflichtungen fristgerecht nachzukommen. Die Liquidity Coverage Ratio lag jederzeit deutlich über 100% und erfüllte damit alle regulatorischen Liquiditätskennzahlen. Es bestehen außerbilanzielle Verpflichtungen für Eventualverbindlichkeiten i.H.v. TEUR 796 (Vj: TEUR 796) die vollständig durch eine Garantie in gleicher Höhe abgesichert sind. 2.4.3 Vermögenslage Durch den weiteren Ausbau der Geschäftstätigkeit im Jahr 2020 und durch die Erhöhungen des gezeichneten Kapitals und der Kapitalrücklage veränderte sich die Vermögenslage der Solarisbank AG und des Konzerns signifikant. Es ergibt sich folgende Vermögensübersicht für den Jahresabschluss 2020 der Solarisbank AG. Die Darstellung erfolgt nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten. Vermögensübersicht Aktiva: Solarisbank AG
Vermögensübersicht Aktiva: Konzern
Vermögensübersicht Passiva: Solarisbank AG
Vermögensübersicht Passiva: Konzern
Die Barreserve umfasste ausschließlich Guthaben bei der Deutschen Bundesbank und ist wie die Guthaben bei den Kreditinstituten durch das Wachstum der Digital Banking Einlagen bedingt. Die deutliche Reduktion der Forderungen an Kunden von TEUR 178.122 auf TEUR 146.702 auf Einzelabschlussebene und von TEUR 180.100 auf TEUR 148.346 auf Konzernebene steht in Zusammenhang mit dem risikoorientierten Abbau des Kreditgeschäfts im SME-Segment. Bei den immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens handelt es sich im Wesentlichen um selbstgeschaffene Software i.H.v. TEUR 14.176 (Vj.: TEUR 10.323) auf Ebene der Solarisbank AG und auf Konzernebene i.H.v. TEUR 15.034 (Vj.: TEUR 10.707) sowie erworbene Software i.H.v. TEUR 226 (Vj.: TEUR 542), die sowohl API's als auch Kernbank-Elemente umfasst. Unter den Verbindlichkeiten Kreditinstitute sind Einlagen von Kunden eines Wertpapierhandelsinstitutes ausgewiesen i.H.v. TEUR 627.709 (Vj.: TEUR 50.418). Die Vorjahreszahlen sind zur besseren Vergleichbarkeit angepasst worden Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden i.H.v. TEUR 818.206 auf Einzelabschlussebene und TEUR 817.534 auf Konzernebene lagen vor allem aufgrund von steigenden Einzahlungen auf Digital Banking und Digital Asset Konten signifikant über dem prognostizierten Wert. Der Bilanzposten umfasst zudem auch Termineinlagen von Privat- und Firmenkunden i.H.v TEUR 42.095. Das Eigenkapital der Solarisbank AG erhöht sich auf TEUR 72.179 (Vj.: TEUR 43.607) und auf Konzernebene auf TEUR 70.672 (Vj.: TEUR 43.454); der Anstieg resultiert aus einer Kapitalerhöhung in 2020 abzüglich des Jahresfehlbetrags im Geschäftsjahr 2020. 2.4.4 Gesamtaussage Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Solarisbank AG im Jahr 2020 ist durch den Ausbau der Geschäftstätigkeit geprägt und entspricht insgesamt den Erwartungen. Insbesondere bei der Entwicklung neuer sowie der Weiterentwicklung bestehende Produkte und der Intensivierung bestehender Geschäftsbeziehungen mit Partnern sowie der Gewinnung neuer Partner hat die Solarisbank AG ihre Ziele in 2020 erreicht. Gleichzeitig wurden die Anforderungen an die Kapitalausstattung und Liquidität grundsätzlich erfüllt, auch wenn die Corona-Pandemie den Geschäftsverlauf in Summe eher belastet hat 3 Risikobericht Das bewusste Eingehen von Chancen und Risiken ist ein wesentlicher Bestandteil des Bankgeschäfts. Das Erzielen von Erträgen aus dem Bankgeschäft ist ohne gewisse Risiken nicht möglich. Ziel der Solarisbank AG war und ist es, nur solche Entscheidungen zu treffen, die zu einem positiven Chancen-Risikoprofil führen. Diesem Grundsatz folgt ein umfassendes Risikomanagementsystem, mithilfe dessen alle relevanten Bereiche laufend überwacht werden und welches kontinuierlich verbessert wird. Die Risikoentwicklung ist ein fester Bestandteil der regelmäßigen Berichterstattung. Monatlich wird vom Risikomanagement ein Risikoreport erstellt, in dem über den jeweiligen Stichtag hinaus aktuell über alle Risikoarten berichtet wird. In diesem Bericht finden sowohl die Ergebnisse der im Jahr 2020 durchgeführten jährlichen Risikoinventur als auch die laufenden regulatorischen Anpassungen ihren Niederschlag. Den Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) entsprechend stellt der Vorstand der Solarisbank AG sicher, dass das Risikomanagement alle für die Geschäftsentwicklung relevanten Beschlüsse und Informationen erhält und unabhängig über diese berichten kann. 3.1 Geschäfts- und Risikostrategie Dem Selbstverständnis der Solarisbank AG entsprechend leitete sich die Risikostrategie unmittelbar aus dem sich ständig weiterentwickelnden Geschäftsmodell ab. Die Akzeptanz des Geschäftsmodells am Markt, die damit verbundene Prüfung der Chancen und Realisierungswahrscheinlichkeiten von Erträgen zur zukünftigen Abdeckung der geplanten Anlaufverluste sowie die für die Aufbauphase notwendige Kapitalausstattung waren Hauptrisiken in den ersten Geschäftsjahren des Marktauftritts. In 2020 wurden die Produkte der bereits beschriebenen Business Units der Solarisbank AG weiterentwickelt und teilweise um zusätzliche innovative Produkte und Leistungen erweitert. Damit wird eine breite Anzahl von Basis-Bankprodukten über APIs verfügbar gemacht, die damit auch zahlreiche Use Cases im breit differenzierten "Contextual Banking"-Markt abdecken können. Dieses Leistungsspektrum trägt zugleich zur Diversifikation der Erträge der Solarisbank AG bei, wobei allgemein ein vergleichsweise geringes Kostenniveau durch weitgehende Automatisierung zahlreicher Prozesse vorherrscht. Im Ertragsmix hat damit die Bedeutung von Zinsüberschüsse zu Gunsten von Provisionsüberschüssen in 2020 weiter abgenommen. Diese strategische Ausrichtung beinhaltet eine grundsätzlich starke Limitierung des Aufbaus von eigenkapitalintensiver Risikoaktiva. 3.2 Risikomanagementsystem gemäß MaRisk Die Solarisbank AG plant und steuert die Entwicklung des Institutes mit Hilfe von Kennzahlen- und Limitsystemen. Der Begrenzung der Risiken der Geschäftstätigkeit wird eine besondere Bedeutung beigemessen. Die Steuerung, Überwachung und Kontrolle der Risiken ist gesamtbankbezogen ausgerichtet und in die Unternehmensplanung und -steuerung der Solarisbank AG integriert. Durch Funktionstrennungen in den Arbeitsabläufen und die Tätigkeit der Internen Revision wird die Zuverlässigkeit der Steuerungsinformationen aus der ordnungsgemäßen Geschäftsabwicklung sichergestellt. Die interne Revision überprüft das Risikomanagementsystem regelmäßig entsprechend der Prüfungsplanung und beurteilt seine Angemessenheit. Das Risikomanagement zur Früherkennung von Risiken ist vor dem Hintergrund der wachsenden Komplexität der Märkte im Bankgeschäft von großer Wichtigkeit und wird als eine zentrale Aufgabe angesehen. Die hierfür zuständigen Organisationseinheiten berichten direkt an den Vorstand. Es ist eine monatliche Berichterstattung durch das Risikocontrolling an den Vorstand implementiert. Regulatorische Anforderungen bezüglich des externen Berichtswesens werden durch das Meldewesen der Bank eingehalten. Wesentliche Entscheidungen zum Risikomanagement werden im etablierten ,Risk -Committee' behandelt. 3.3 Wesentliche Risiken Den folgenden Risikoarten und Risikoaspekten wird durch die Solarisbank AG eine besondere Bedeutung zugemessen:
Der Anteil dieser Risikoarten im Risikoprofil der Solarisbank AG für den Fall des Eintritts unerwarteter Risiken in Form des zur Risikodeckung benötigten ökonomischen Kapitals wird im Rahmen der monatlichen Risikoberichterstattung ermittelt und überwacht. Die Betrachtung erfolgt zum einen über einen Beobachtungszeitraum von zwölf Monaten und zum anderen über einen mehrjährigen Zeitraum. Es liegen keine bestandsgefährdenden Risiken vor. Die Solarisbank AG hat zum Berichtsstichtag Finanzinstrumente von etwa 1,4% der Bilanzsumme in ihrem Bestand, welcher im Wesentlichen aus Schuldverschreibung von öffentlichen Emittenten i. H. v EUR 19,9 Mio. besteht. 3.3.1 Adressenausfallrisiken Unter Adressenausfallrisiko versteht die Solarisbank AG vorrangig das Risiko, dass ein Kunde oder Kontrahent seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht oder nur eingeschränkt nachkommen kann. Da nach § 19 KWG alle Aktiva unter den erweiterten Kreditbegriff fallen, sind auch alle Forderungen mit einem potentiellen Adressenausfallrisiko behaftet. Insofern gehören nicht nur das klassische Kundenkreditrisiko, sondern auch das Emittenten-, Kontrahenten-, Serviceprovider- und Länderrisiko in diese Kategorie. Das Adressenausfallrisiko besteht für die Solarisbank AG primär im Kreditgeschäft und im Geldanlageportfolio (zum Großteil Kontrahentenrisiko). Adressenausfallrisiko im Kreditgeschäft Zur Begrenzung des Adressenausfallrisikos im Kreditgeschäft hat die Bank eine Mindestbonitätsvorgabe für Kreditnehmer und Vorgaben für die Nutzung von Kreditsicherheiten implementiert. In Ausnahmefällen und gegebenenfalls bei Barbesicherung ist auch eine Vergabe von Krediten bei einer geringeren Bonität möglich. Des Weiteren wird die Konzentration in Sektoren bzw. Branchen regelmäßig überprüft und eine übermäßige Konzentration vermieden. Basierend auf dem Wohn- bzw. Geschäftssitz der Kunden zum Jahresende 2020 waren 92% des Kreditportfolios in Deutschland konzentriert, mit 3% in Luxemburg, 3% Großbritannien, 1% in Niederlande und 1% in anderen Ländern. Zum Jahresende 2020 gab es folgende Konzentration nach Sektoren im Kreditportfolio:
Die Konzentration der Unternehmenskredite und Retailkredite wird im Zuge der Erstellung des monatlichen Risiko-Reports an das Management ermittelt. Die Kalkulation erfolgt gemäß der Internen Risikoklasse und wird berechnet anhand des Anteils der ausstehenden Kreditbeträge je Risikoklasse:
In der Risikotragfähigkeitsanalyse wird für das Adressenausfallrisiko entsprechend dieser Definition der benötigte Bruttoertrag an ökonomischem Kapital ermittelt, dem bestehende Besicherungsinstrumenten und -mechanismen gegenübergestellt werden, um so den notwendigen Nettobetrag für das perspektivisch geplante Geschäft der Solarisbank AG zu ermitteln.
Zum Berichtsstichtag betrug das benötigte ökonomische Kapital für Adressenausfallrisiken TEUR 4.060. Dies entspricht bei Eintritt von unerwarteten Risiken 13,6% der ermittelten Risikodeckungsmasse. Die Bank geht davon aus, dass selbst bei Verschlechterung des wirtschaftlichen Umfelds keine größeren Ausfallrisiken im Kernkreditportfolio eintreten werden: Die Factoring-Portfolien sind durch Rückkaufgarantie gesichert. Im Bereich Konsumentenkredite sind aufgrund des geringen Betrages der jeweiligen Kunden keine nennenswerten Konzentrationen zu berichten. Das SME-Kreditportfolio wird weiter abgebaut. Pauschalwertberichtigung Für Kredite bei denen keine objektiven Hinweise auf eine Wertminderung vorliegen, d. h. Kreditpositionen, die nicht leistungsgestört sind, wird auf Basis eines Expected-Loss-Ansatzes eine Pauschalwertberichtigung gebildet.
Pauschalisierte Einzelwertberichtigung Für Kreditpositionen (Kreditvolumen bis TEUR 100) mit einer Leistungsstörung werden in einem vereinfachten Verfahren pauschalierte Einzelwertberichtigungen gebildet.
Einzelwertberichtigung Auf alle ausgefallenen bzw. ausfallgefährdeten Forderungen mit einem ausstehenden Forderungsbetrag größer TEUR 100 wird mindestens vierteljährlich eine Einzelwertberichtigung vorgenommen. Die ermittelte Wertberichtigung beschreibt die zu bildende Einzelwertberichtigung des Kreditengagements.
Die Risiken aus dem Kreditgeschäft werden zum Jahresende 2020 als "gering" eingestuft. Kontrahentenrisiko: Um das Adressenausfallrisiko im Geldanlageportfolio zu begrenzen werden ein Mindestrating, ein Höchstbetrag, der Verwendungszweck und die Laufzeit für jeden Kontrahenten oder jede Kontrahentengruppe festgelegt. Jeder Kontrahent und die genehmigten Limits werden mindestens einmal jährlich und falls notwendig ad hoc überprüft. Solarisbank AG:
Konzern:
Die Kontrahenten der Solarisbank AG weisen überwiegend Ratings mit Investmentgraden aus. Folgender potentieller Verlust ergibt sich aus der Auslastung mit Kontrahenten für die Solarisbank AG:
Das Kontrahentenrisiko wird von der Solarisbank AG zum 31. Dezember 2020 als gering eingeschätzt. 3.3.2 Marktpreisrisiken Unter dem allgemeinen Begriff der Marktpreisrisiken können die Aktienkurs-, Währungs- und Rohwarenrisiken zusammengefasst werden. Die Solarisbank AG unterscheidet nicht zwischen dem allgemeinen Marktpreisrisiko und dem durch den Vertragspartner bezogenen spezifischen Risiko. Das spezifische Marktpreisrisiko ist in die Betrachtung des Markpreisrisikos einbezogen. Marktpreisrisiken bezogen auf Aktien- und Indexrisiken sind zum Berichtsstichtag vernachlässigbar, da die Solarisbank AG keine relevanten Bestände in diesen Assetklassen aufweist bzw. nur Anleihen mit bester Ratingstufe bzw. staatlich gestützte Emittenten hält Zinsänderungsrisiken Das Zinsänderungsrisiko versteht sich als das Risiko negativer Auswirkungen von Marktzinsschwankungen auf den Erfolg beziehungsweise die Vermögenswerte der Bank. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Bestände in den jeweiligen Laufzeitbändern nicht deckungsgleich sind. Das allgemeine Zinsniveau ist derzeit immer noch sehr niedrig. Im Vergleich zu den Zinssätzen zum Jahresende 2020 rechnet die Solarisbank AG mit insgesamt nur geringfügigen Veränderungen, sodass sich auch die Steigung der Zinsstrukturkurve im Laufe des Jahres 2021 wenig verändern wird. Generell versucht die Solarisbank AG das Zinsrisiko auf ein Mindestmaß zu beschränken. Die Aktiv- und Passivstruktur wird unter dem Prinzip der möglichst nahen Fristenkongruenz angestrebt. Für die Verhinderung von Konzentrationen wird versucht die Anhäufung von Volumina nach Laufzeitbändern zu vermeiden. Hierfür werden die Cashflows regelmäßig überprüft und falls notwendig Steuerungsempfehlungen abgegeben und entsprechend umgesetzt.
Die Berechnung für das Marktpreisrisikos basiert für die Risikotragfähigkeit auf der Methode des periodischen Zinsänderungsrisikos. Für den Barwertindikator mit einem simulierten Zinsschock von 200 Basispunkten gemäß regulatorischer Anforderungen aus Rundschreiben 6/2019 (BA), welcher die potentielle Veränderung des Barwertes aller Aktiva und Passiva bei der simulierten Erhöhung oder Verringerung des Discount-Zinssatzes im Verhältnis zu den Eigenmitteln bemisst, wird ein Grenzwert von 20 % der regulatorischen Eigenmittel festgelegt. Außerdem werden aktiv- und passivseitig überwiegend kurzfristige Positionen gehalten bzw. variable Zinsprodukte (bei gleicher Zinssatzbasis) benutzt. Entsprechend dem BaFin-Rundschreiben 6/2019 (BA) wurden plötzliche und unerwartete Zinsänderungen mit einem Parallelshift von +(-) 200 BP simuliert. Zum Berichtsstichtag ergab sich bei steigenden (fallenden) Zinsen ein Zinskoeffizient von 2,7% (-0,17%). Die Zinsänderungen führen aufgrund der weitgehend fristenkongruenten Refinanzierung zu keinen wesentlichen Bewertungseffekten. Das Zinsänderungsrisiko wird für die Solarisbank AG als gering eingeschätzt. Fremdwährungsrisiken Nennenswerte Offene Fremdwährungspositionen bestanden zum 31.12.2020 in USD in Höhe von TUSD 900 und in GBP in Höhe von TGBP -36. Die Positionen stammen aus der notwendigen Hinterlegung von Sicherheiten für Zahlungsdienstleistungen (Kartengeschäft) bzw. einem geringen Bestand an einem Kreditportfolio. Generell versucht die Solarisbank AG, das Fremdwährungsrisiko auf ein Mindestmaß zu beschränken. Die Vergabe von Krediten findet ausschließlich in lokaler Währung (EUR) statt und die Refinanzierung wird ebenfalls über EUR sichergestellt. Daneben ist die Aufnahme von Währungspositionen zu Spekulationszwecken nicht zulässig. Das Kreditportfolio in. TGBP wurde zum größten Teil abgesichert, um sicherzustellen, dass keine wesentlichen Fremdwährungsrisiken bestehen. Bei Verträgen der Bank in Fremdwährungen werden die offenen Positionen und insbesondere die Entwicklung des Wechselkurses laufend überwacht.
(brutto = netto) Im Rahmen der Risikoanalyse wurden Währungsrisiken gemeinsam mit Zinsänderungs- und Marktpreisrisiken betrachtet. Darin enthalten waren offene GBP-Positionen, die nicht vollständig durch den FX Forward abgedeckt sind sowie USD-Positionen für die Sicherheitshinterlegung. Für offene FX-Positionen wurde ein Value-at-Risk auf Basis einer historischen Simulation auf einem Konfidenzniveau von 99 % bei einer Haltedauer von 365 Tagen berechnet. Zum Berichtsstichtag befand sich das benötigte ökonomische Kapital gemäß dieser Methodik i.H.v. TEUR 147 innerhalb des zugeordneten Limits der ermittelten Risikodeckungsmasse. Der Rückgang der Fremdwährungsrisiken im Jahr 2020 ist vor allem auf die Rückführung der Forderungen in GBP zurückzuführen. Das Fremdwährungsrisiko der Solarisbank AG wird als gering eingeschätzt. Virtual Currency Risk Die Solarisbank AG hat Ende 2018 als neue Geschäftsaktivität im Sinne ihrer Unternehmensstrategie einen Virtual Currency Trading Service eingeführt. Trading von Bitcoins und auch Ethereum wird zunächst angeboten. Eigenpositionen in geringem Umfang in Bitcoins und Ethereum werden kurzfristig gehalten, um Geschäfte mit Privatkunden und Exchange durchzuführen. Die Bank schließt Positionen in virtuellen Währungen nur für den Eigenhandel ab. Die Einbeziehung virtueller Währungspositionen zu Spekulationszwecken ist nicht zulässig. Es gibt eine Obergrenze für die Positionsgröße, die von der Virtual Currency-Volatilität und den Eigenmitteln der Solarisbank abhängt. Die Abteilung Risikomanagement überwacht und überprüft zumindest täglich virtuelle Währungspositionen. Virtual Currencies unterliegen Preisschwankungen. Es wird ein Value-at-Risk nach der historischen Simulation auf einem Konfidenzniveau von 99 % bei einer Haltedauer von 1-Jahre berechnet. Die VaR-Limitauslastung wird laufend gemessen. Es wird ein Intraday-Alert bei Überschreitung der Limite ausgelöst und Gegenmaßnahmen werden eingeleitet.
Für 2020 wurde die Anzahl der Kunden und das Handelsvolumen deutlich erhöht, welches eine deutliche Steigerung der Eigenpositionen zur Folge hat. Die offenen Positionen werden brutto = netto dargestellt. Die Marktpreisrisiken in Virtual Currency der Solarisbank AG werden weiterhin als gering eingeschätzt. 3.3.3 Liquiditätsrisiken Als Liquiditätsrisiko der Bank wird das Risiko bezeichnet, welches entstehen könnte, wenn die Bank ihren aktuellen und künftigen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann (Liquiditätsrisiko i. e. S.) und gegebenenfalls Refinanzierungsmöglichkeiten in nicht ausreichender Form oder nur zu deutlich erhöhten Konditionen zur Verfügung stehen (Refinanzierungsrisiko) oder vorhandene Vermögenswerte nur mit Preisabschlägen verwertet werden können (Marktliquiditätsrisiko). Die Entwicklung der Gesamtbestände an Liquiditätsreserven, Krediten und Einlagen wird durch die Abteilung Financial Risk Management anhand der Liquiditätsplanung monatlich und regelmäßig anhand der Fälligkeitsliste sowie der Net-Capital-Balance beobachtet und an das Management Board monatlich berichtet. Mit Hilfe der nach Laufzeiten gegliederten Liquiditätsplanung können mittelfristige potentielle Liquiditätsengpässe erkannt und rechtzeitig Maßnahmen zur Liquiditätssicherung eingeleitet werden. Im langfristigen Bereich (Refinanzierungsrisiko) wird die Liquidität aus der Budgetplanung sowie durch aktuelle Erkenntnisse über die Geschäftsentwicklung abgeleitet. Die Aktualisierung wird monatlich vorgenommen und umfasst einen rollierenden Planungshorizont von zwölf Monaten. Zum Jahresultimo betrug die Liquidity Coverage Ratio (LCR) gemäß Meldung 395 % und lag damit weit über der aufsichtsrechtlichen Vorgabe. Die Bank plant die Abgabe einer korrigierten Meldung von 382 % 2. Auch die Vorgaben aus der Liquiditätsverordnung und das Mindestreservesoll wurden jederzeit erfüllt.
Mit der täglichen Fälligkeit der Liquiditätsreserve bei der Bundesbank konnte das theoretische Abrufrisiko bei Sichteinlagen in erheblichem Umfang gemindert werden. Hinsichtlich der Fristentransformation besteht ein geringes Risiko, da die Laufzeiten der Aktiv- und Passivpositionen durch die Solarisbank AG weitgehend aufeinander abgestimmt werden. Die Solarisbank AG refinanziert sich vor allem durch stabile Kundengelder (Girokonten, Festgelder, E-Geld etc.), um so die Abhängigkeit von der Funktionsfähigkeit und Liquidität des Interbankenmarktes zu reduzieren. Die Refinanzierungsstruktur ist derzeit weitestgehend auf Kundengelder konzentriert. Es bestehen keine Konzentrationen in anderen Finanzierungsquellen. Die Solarisbank AG hält ausreichend Liquiditätsreserven und ist auf unplanmäßige Entwicklungen vorbereitet. Zum 31. Dezember 2020 verfügte die Bank über eine Liquiditätspuffer i.H.v. TEUR 1.306.686 Es bestehen keine Engagements in liquiditätsmäßig engen Märkten.
2 Ungeprüft im Rahmen der
Abschlussprüfung.
Das Liquiditäts- und das Refinanzierungsrisiko spielen im aktuellen Geschäftsmodell der Solarisbank AG nur eine untergeordnete Rolle und werden deshalb hinsichtlich der zu erwartenden Konsequenzen als sehr gering eingestuft. 3.3.4 Operationelle Risiken Jedes Unternehmen, so auch die Solarisbank AG, ist betrieblichen Risiken ausgesetzt, die durch menschliches oder technisches Versagen, aber auch durch externe Faktoren entstehen können. Die Solarisbank AG identifiziert und steuert systematisch operationelle Risiken, z. B. über die Nutzung der Schadensdatenbank, Durchführung von sogenannten Risk Assessments und durch die Einführung und Überprüfung von effizienten Kontrollen und internen Prozessen. Schadensfälle sowie potentielle Risiken werden in der Schadensfalldatenbank "Okular" von dem Anbieter parcIT GmbH, Köln mit dokumentiert, genehmigt und entsprechend überwacht. Zusätzlich wird einmal im Jahr ein entsprechendes Risk Control Self Assessment mit allen Abteilungen in der Bank durchgeführt. Potentielle Risiken werden hier entsprechend dokumentiert und bewertet. Risiken die als "hoch" oder "signifikant" eingestuft wurden müssen verringert werden. Entsprechende Maßnahmen werden in Okular (Operational Risk Management System / Schadensfalldatenbank) festgehalten. Im Rahmen der 2020 durchgeführten Risk Control Self Assessments (RCSA) wurden potenziell operative Risiken der Solarisbank AG erfasst. Im besonderen Fokus stehen folgende Risikoaspekte: Spezifisches IT-Risiko Als Banking-as-a-Service Unternehmen und vor dem Hintergrund, dass sämtliche Bankprozesse hundertprozentig digitalisiert werden sollen und damit nur mit IT- Einsatz zu erbringen sind, steht das IT-Risiko unter den Risikobewertungsaspekten im Vordergrund. Das IT-Risiko beinhaltet sowohl Fälle von Unterbrechungen als auch völlige Systemausfälle im internen und im externen Bereich. Zu den Risiken zählen u. a.: Systemausfall, zu hohe Auslastung der Systeme (Netzwerkkapazität; Netzwerklast), Verwundbarkeit von Systemen, Systemfehler die durch Änderungen verursacht wurden (z. B. nach einem Software-Releasewechsel des Kernbankensystems), Unsicherheit des Systems aufgrund einer Änderung der Firewall, Verletzung der Sorgfaltspflicht durch verantwortliche Mitarbeiter (Zugangs- und Genehmigungsrechte), Informationsverlust bei Systemausfall und schlechtes IT-Architekturmanagement. Die Maßnahmen zur Risikobegrenzung sind unter anderem: System-Änderungen werden im Vier-Augen-Prinzip automatisiert abgenommen. Änderungen werden erst in der Testumgebung getestet und nach erfolgreicher Abnahme auf der Produktionsumgebung eingespielt. In 2020 wurde der Großteil der genutzten Services und Systeme in die Cloud des Providers AWS migriert dessen Dienstleistungen eine größtmögliche Stabilität und Verfügbarkeit Zur Überwachung der Systemauslastung hat die Solarisbank AG Metriken erstellt, die zeitnah eine entsprechende Überlastung anzeigt. Somit kann die Solarisbank AG hier entsprechende Maßnahmen durchführen, bevor es zu einem Systemausfall kommt. Des Weiteren führt die Solarisbank tägliche Sicherheitsüberprüfungen durch, um eventuelle Schwachstellen rechtzeitig zu erkennen und entsprechende Maßnahmen durchführen zu können. Zu den täglichen Überprüfungen kommen weitere Penetration-Tests (,white und black-box') hinzu, die auf regelmäßiger Basis durchgeführt werden. Die Solarisbank AG führt in regelmäßigen Abständen kleine System-Änderungen durch, sodass mögliche Fehler schnell korrigiert werden können. Die Solarisbank AG hat ein Rechte- und Genehmigungssystem eingeführt, um das Risiko der Verletzung der Sorgfaltspflicht durch verantwortliche Mitarbeiter zu minimieren. Weiterhin wurde ein entsprechendes Backup-Konzept erstellt, um den Informationsverlust bei einem Systemausfall zu minimieren. Spezifisches Personalrisiko Mit dem weiteren Ausbau des Geschäfts werden die Personalkapazitäten permanent aufgestockt. Mit der zunehmenden Internationalisierung der Geschäftstätigkeit sind hier die Anforderungen an bestehende Profile und die Profile potenzieller neuer Mitarbeiter weiter gestiegen. Die fristgerechte Akquisition von geeignetem Personal ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor auf dem aktuellen Wachstumspfad. Rechtliche Risiken Während die Anforderungen durch Internationalisierung bis Produktentwicklung unterschiedlich sind, bleibt die Notwendigkeit einer umfangreichen Prüfung des neuen Geschäfts neben einer sorgfältigen Überwachung zur Erfüllung aller Pflichten aus bestehenden Geschäften weiter relevant. Zusammengefasst stellen sich die allgemeinen Ziele und die Strategie der Solarisbank AG hinsichtlich der operationellen Risiken wie folgt dar:
Aufgrund der jungen Historie der Solarisbank AG und der deshalb noch mangelnden eigenen Datenhistorie wird für die Berechnung der quantitativen operationellen Risiken derzeit auf eine angepasste Anwendung des Basisindikator-Ansatzes zurückgegriffen. Zum Berichtsstichtag betrugen die operationellen Risiken TEUR 1.950. Die Erhöhung zum Vorjahr wird durch die allgemeine Geschäftsentwicklung des Unternehmens und der Entwicklung der Ertrags- und Kostenentwicklung zugerechnet.
3.3.5 Geschäftsrisiken Das Geschäftsrisiko beinhaltet die Gefahr unerwarteter negativer Ergebnisschwankungen, die auf geänderte Rahmenbedingungen im gesamtwirtschaftlichen Umfeld (z.B. Kundenverhalten), Wettbewerbsumfeld oder im eigenen Unternehmen (z. B. Produktqualität) zurückzuführen sind. Dabei können Ergebnisschwankungen aus Volumen-, Margen-, Provisions- oder aus Kostenänderungen resultieren. Bei der Quantifizierung der Geschäftsrisiken greift die Solarisbank AG unter anderem auf die Szenariotechnik und Expertenschätzungen zurück. Die Schwankungen der Erträge und Kosten und die genutzten Modellannahmen für die Risikoberechnung werden mindestens jährlich validiert. Zum Berichtsstichtag betrugen die Geschäftsrisiken TEUR 2.298. Die Erhöhung zum Vorjahr wird durch die allgemeine Geschäftsentwicklung des Unternehmens und der Entwicklung der Ertrags- und Kostenentwicklung zugerechnet werden.
Die Controlling-Abteilung führt auf monatlicher Basis eine Soll-Ist Abweichung von den Planzahlen im Geschäftsplan durch. 3.4 Risikosteuerung Die Risikotragfähigkeit der Solarisbank AG wird nach einem ,Going-Concern'-Ansatz überwacht. Auf Basis der bankinternen Berechnung unter Ansatz eines 12-prozentigen Mindestkapitalkoeffizienten ist die Risikotragfähigkeit zum 31. Dezember 2020 gegeben. Das Gesamtkapital der Bank besteht zum 31. Dezember 2020 nur aus harten Kernkapital, sodass die harte Kernkapitalquote und die Gesamtkapitalquote gemäß Meldung mit 26,4 % den gleichen Wert aufweisen. Die Bank plant die Abgabe einer korrigierten Meldung mit einer Kapitalquote von 30,9 %3. Die Änderung ergibt sich im Wesentlichen aus der Berücksichtigung der Anrechnung der immateriellen Vermögensgegenstände ("CRR Quick-Fix"; Verordnung (EU) 2020/873 vom 24. Juni 2020) 3.Zum Jahresende beträgt die Risikodeckungsmasse TEUR 29.865 und der gesamte ökonomische Eigenkapitalbedarf TEUR 11.911 so dass sich eine freie Risikodeckungsmasse i. H. v. TEUR 17.954 ergibt. Der angesetzte Risikodeckungsmasse berücksichtigt eine sich in der Umsetzung befindenden Kapitalerhöhung i. H. v. EUR 10,0 Mio. Die im dritten bzw. im vierten Quartal 2020 durchgeführten Kapitalmaßnahmen bewirkten, dass sich die Risikotragfähigkeit zum 31. Dezember 2020 weiter verbessert hat. Auch die darüberhinausgehende Entwicklung und insbesondere das Wachstum der Gesellschaft, das mit einem entsprechenden Anstieg der Risikopositionen einhergeht, werden durch diese Kapitalerhöhung abgedeckt. Um die Überwachung und Steuerung der Risikopositionen im Verhältnis zu den bestehenden Kapitalpositionen zu gewährleisten, verfügt die Solarisbank AG über ein Limitsystem. In dem System fließen neben dem Anstieg der Risikopositionen auch alle Erkenntnisse aus der operativen Planung und dem Kapitalplanungsprozess ein, um so neben der operativen Steuerung über die nächsten zwölf Monate auch eine perspektivische Darstellung der strategischen Entwicklung über die nächsten drei Jahre zu erzielen. Dies soll zukünftig die weitere Einhaltung aller regulatorischen Anforderungen sicherstellen. Die von der Solarisbank AG genutzten Modelle zur Quantifizierung, Steuerung und Überwachung der Risiken reflektieren übliche Marktstandards. Für 2021 bereitet die Solarisbank AG die Einführung der neuen Risikotragfähigkeitsmodelle (Normative und ökonomische Sichtweise) vor.
3 Ungeprüft im Rahmen der
Abschlussprüfung.
4 Nachtragsbericht Die Auswirkungen der im Januar sowie den nachfolgenden Monaten beschlossenen Verlängerung des Lockdowns aufgrund der noch andauernden Corona Pandemie auf Wirtschaft, einzelne Märkte und Branchen könnten zu einem nachhaltigen Konjunktureinbruch und zu Kapitalmarktbelastungen führen. Die konkreten Auswirkungen auf die Wirtschaft, einzelne Märkte und Branchen sind derzeit weiterhin noch nicht abschließend abschätzbar. Die im Lagebericht enthaltenen Prognosen sind in Anbetracht der sich entfaltenden Dynamik von hoher Unsicherheit geprägt. Sofern sich die Auswirkungen der Corona Pandemie auf die Wirtschaft jedoch in nachhaltigen Konjunktur- und Kapitalmarktbelastungen niederschlagen und die aktuelle Situation deutlich anhält oder sich verschärft, könnte dies für die Bank relevanten Märkte belasten. Es ist daher nicht auszuschließen, dass die weiteren Entwicklungen zur Corona Pandemie zu erheblichen negativen Auswirkungen auf die geplanten Ergebnisgrößen (Gesamtertrag, Bruttomarge Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag) führen könnten. So könnte in einer derartigen Situation das Jahresergebnis, durch steigende Risikovorsorgeaufwendungen stärker belastet werden als erwartet. In diesem Fall sind möglicherweise die Pläne der Bank und damit auch die Geschäftserwartungen entsprechend anzupassen. 5 Prognose- und Chancenbericht 5.1 Chancen und Risiken Der Prognosebericht sollte im Zusammenhang mit den anderen Kapiteln in diesem Lagebericht gelesen werden. Die darin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen basieren auf Einschätzungen und Schlussfolgerungen aus den zum jetzigen Zeitpunkt vorliegenden Informationen. Die Aussagen stützen sich auf eine Reihe von Annahmen, die sich auf zukünftige Ereignisse beziehen und die in die Unternehmensplanung eingeflossen sind. Bezüglich des Eintritts der zukünftigen Ereignisse bestehen Ungewissheiten und Risiken, von denen viele Faktoren außerhalb der Möglichkeit der Einflussnahme der Bank stehen. Entsprechend können tatsächliche Ereignisse von den im Prognosebericht getätigten Zukunftsaussagen abweichen. Auf die im Rahmen der Planung getroffenen Annahmen wird nachfolgend näher eingegangen. Die nachfolgend dargestellten Prognosen sind in diesem Zusammenhang von hoher Unsicherheit geprägt. Die Entwicklung der vergangenen Jahre hat gezeigt, dass die Prognosemöglichkeit in einem volatilen Umfeld nur eingeschränkt gegeben ist. Auf wesentliche Chancen und Risiken der Prognosen für die zentrale Steuerung geht die Gesellschaft nachfolgend ein. Chancen sind dabei definiert als mögliche künftige Entwicklungen oder Ereignisse, die zu einer für die Gesellschaft positiven Prognose- bzw. Zielabweichung führen können. Risiken sind demgegenüber definiert als mögliche künftige Entwicklungen oder Ereignisse, die zu einer für die Gesellschaft negativen Prognose bzw. Zielabweichung führen können. Im erweiterten Risikobericht werden die bankspezifischen Risikoarten separat erläutert. Ausbreitung des Corona-Virus Insbesondere sind die konkreten Auswirkungen der Corona Pandemie auf die Wirtschaft, einzelne Märkte und Branchen derzeit weiterhin noch nicht abschließend abschätzbar. Die globale Ausbreitung des Coronavirus sorgt weltweit für eine erhebliche Störung aller wirtschaftlichen Aktivität. In vielen wichtigen Industrieländern ruht das öffentliche Leben weitgehend, um die Ausbreitung des Virus zu verhindern oder wenigstens zu verlangsamen. Dies geht einher mit erheblichen Einkommenseinbußen für Unternehmen und private Haushalte. Über Dauer und Umfang dieser Einbußen liegen bislang keine abschließenden Erkenntnisse vor. Entsprechend der Schätzungen des Europäischen Statistikamts Eurostat ging die gesamtwirtschaftliche Leistung in Deutschland um 5% und im Euroraum um 6,8% zurück. Die Bemühungen der Zentralbanken und Regierungen, durch umfangreiche expansive Maßnahmen sowie großzügige Hilfsprogramme für private Haushalte und Unternehmen die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie zu begrenzen haben dabei sicherlich dazu beigetragen den Rückgang der gesamtwirtschaftlichen Leistung zu begrenzen. Vor Hintergrund der Verschärfung des Lockdowns zu Beginn des Jahres 2021 sowie der aktuellen Diskussionen über Maßnahmen zur Bekämpfung der "dritten Welle" können die negativen Auswirkungen auf die Wirtschaftsleistung und damit auch auf den Finanzdienstleistungssektor in 2021 nicht abgeschätzt werden. Digitalisierung Gleichzeitig ist der digitale Wandel immer noch und sicherlich in Teilen verstärkt durch die Pandemie, unaufhaltsam und branchenübergreifend in vollem Gang, was die Solarisbank und ihre digitalen Partnerschaften in eine starke Position bringt. Gerade der Trend zu mobilen Lösungen verstärkt sich zunehmend laufend. Das von der Solarisbank AG entwickelte plattformbasierte digitale Geschäftsmodell bietet in diesem Marktumfeld viele Vorteile. Insbesondere der weitere Bedarf an kontextuellen Bankdienstleistungen, die in bereits bestehende Prozesse eingebettet werden, schreitet weiter voran. Neben einem einfachen Zugang für bestehende künftige Partner zu einer Vielzahl von Produkt- und Servicemöglichkeiten via API schafft der planmäßige Ausbau der Solarisbank AG-Plattform weiteres Geschäfts- und damit Umsatzpotenzial. Dies umfasst zum einen den Ausbau der bestehenden Produktpalette mit neuen technischen Features, die die standardisierte Verwendbarkeit der Solarisbank AG-Produkte in einem breiten Kreis möglicher Partner weiter erhöhen. Zum anderen wird auch die Entwicklung weiterer Produkte bzw. die Internationalisierung innerhalb der EU vorangetrieben. Die starke Sales-Pipeline und der Fokus auf größere Partner aus den Bereichen Corporates, Tech- und E-Commerce-Unternehmen sowie nationalen und internationalen Banken sollen die Wachstumsstrategie der Solarisbank AG unterstützen. Fintechs bleiben auch weiterhin ein Kernsegment der vertrieblichen Aktivitäten. Für 2020 konzentriert sich die Solarisbank auf das Wachstum im Rahmen ihrer vorhandenen Partnerschaften ergänzt um die Anbindung von weiteren großen Partnern an die Solarisbank AG-Plattform. Ziel ist es die in 2020 starke Skalierung der Solarisbank AG-Plattform weiter dynamisch voranzutreiben. Dementsprechend plant die Solarisbank AG auch in 2021 die weitere Beschleunigung ihres Wachstumskurses, was eine erneute deutliche Steigerung der Ertragszahlen für 2021 einschließt. Der Verlauf des Geschäfts in 2020 und der bereits erzielte Ausbau der Partnerbasis bestärken das Management in den Wachstumsplanungen für 2021 und den Folgejahren. Dabei liegt der Fokus auf der weiteren Steigerung der Provisionserlöse. Entsprechend der Strategie das bilanztragende Geschäft möglichst klein zu halten und vor dem Hintergrund der hohen Unsicherheit über die weitere gesamtwirtschaftliche Entwicklung wird keine Erhöhung von Zinseinnahmen erwartet. 5.2 Prognose Gesamtertrag und Bruttomarge Für 2021 geht die Solarisbank AG von einem gegenüber 2020 deutlich gestiegenen Gesamtertrag verbunden mit einer leichten Erhöhung der Bruttomarge aus. Die Erwartung beruht auf dem geplanten Wachstum der Nutzung der aktuellen Produktpalette durch unsere Partner und deren Kunden. Damit einhergehend erwartet die Solarisbank auch in 2021 ein sehr dynamisches Wachstum der geführten Konten. Insgesamt kann die Entwicklung durch eine schneller als erwartete Normalisierung der wirtschaftlichen Entwicklung verbunden mit einem dynamischen Nach- und Aufholprozess beschleunigt werden. Insbesondere auch dann, wenn sich der beschleunigte Trend zur weiteren Digitalisierung, der sich in der Corona Pandemie entwickelt hat weiter anhält bzw. sich im Rahmen der wirtschaftlichen Erholung noch weiter verstärkt. Sollte allerdings die erwartete wirtschaftliche Erholung und Normalisierung ausbleiben, dann könnten die Ausweitung der Erträge und der Bruttomarge hinter den Erwartungen zurückbleiben. Diese gilt auch, wenn der aktuelle Trend zur Digitalisierung stoppt oder sich umkehrt. Verwaltungsaufwand und Mitarbeiter Durch den weiteren Ausbau des Geschäftes und die Annahme weiterhin steigender regulatorischer Anforderungen - sowohl im Zusammenhang mit der Internationalisierung, dem geplanten Wachstum der Konten, Transaktionen und Volumina mit bestehenden und neuen Partner - werden die Verwaltungskosten im Jahr 2021 wie geplant weiter deutlich ansteigen. Dies geht jedoch mit dem Anstieg der Erträge einher, so dass die im Rahmen des Business-Plans fixierten Ergebnisse insgesamt eingehalten werden sollen. Auch die für 2021 geplanten Mitarbeiterzahlen werden entsprechend dem Ausbau des Geschäfts weiter deutlich anwachsen. Auch hier kann sich die geplante Entwicklung durch eine schneller als erwartete Normalisierung der Wirtschaft sowie eines dynamischen Nach- und Aufholprozesses beschleunigen. Gleichzeitig kann ein solcher Aufschwung aber auch dazu führen, dass die Solarisbank nicht mehr die notwendige Anzahl an neuen Mitarbeitern findet, was die erwartete Entwicklung behindern könnte. Jahresergebnis Der Jahresfehlbetrag in 2021 wird voraussichtlich auf dem Niveau von 2020 liegen. Das prognostizierte signifikante Wachstum der Erträge wird durch die zusätzliche Kosteninvestition in 2021 ausgeglichen. 5.3 Gesamtaussage Der digitale Strukturwandel sollte die Wachstumsplanung der Solarisbank AG und des Konzerns trotz der schwierigen gesamtwirtschaftlichen Situation aufgrund der Pandemie in den kommenden Jahren weiter begünstigen. Insbesondere der Trend zum mobilen und kontextuellen Banking sollte das Geschäftsmodell der Solarisbank AG weiterhin unterstützen. Dabei sollen vor allem bestehende Partner und die zukünftig neu gewonnenen Partnerschaften zu weiterhin deutlich steigenden Gesamterlösen führen. Der Auf- und Ausbau des Geschäftes wird bewusst einhergehen mit weiteren Investitionen in die Infrastruktur und Personalkapazitäten und zu einem geplanten Anstieg der Kostenbasis führen. Das relative Wachstum der Einnahmen sollte den Anstieg der Kosten deutlich übertreffen. Der Vorstand der Solarisbank AG strebt für das Jahr 2021 im Vergleich zu 2020 einen vergleichbaren Jahresfehlbetrag an.
Berlin, 31. Mai 2021 Solarisbank AG Der Vorstand Dr. Roland Folz Jörg Diewald Thomas Rasser Dr. Jörg Howein Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die solarisBank AG, Berlin Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der solarisBank AG, Berlin - bestehend aus der Jahresbilanz zum 31. Dezember 2020, der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem zusammengefassten Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns (im Folgenden "zusammengefasster Lagebericht") der solarisBank AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Art. 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Art. 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Ansatz und Zugangs- und Folgebewertung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens Zu den selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens verweisen wir auf den Abschnitt "Solarisbank AG: Immaterielle Anlagewerte" im zusammengefassten Anhang. DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSS Die Gesellschaft macht von dem Wahlrecht Gebrauch, selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens bei Erfüllung der Bedingungen in § 248 Abs. 2 HGB als Aktivposten in die Jahresbilanz unter Immaterielle Anlagewerte aufzunehmen. Im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 sind selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens in Höhe von EUR 14,2 Mio (i. Vj. EUR 10,3 Mio) angesetzt. Dabei handelt es sich um Software und Softwarekomponenten. Angesetzt werden die anteiligen Herstellungskosten entsprechend § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB und somit die Aufwendungen, die durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten für die Herstellung eines Vermögensgegenstands, seine Erweiterung oder für eine über seinen ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung entstehen. Die aktivierten selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden um planmäßige Abschreibungen vermindert; sie werden jährlich einer Überprüfung auf voraussichtlich dauernde Wertminderung unterzogen. Dieser Prozess ist teilweise mit Ermessen behaftet, da insbesondere Ermessensspielräume hinsichtlich der Abgrenzung von Herstellungskosten und Aufwand dem Grunde nach, sowie im Fall der Aktivierung bezüglich der Höhe der einzubeziehenden Einzelkosten bestehen. Im Rahmen der Folgebewertung bestehen Ermessensspielräume im Hinblick auf die Einschätzung hinsichtlich der weiterhin gegebenen wirtschaftlichen Nutzbarkeit und damit ggf. (im Falle einer nicht weiterhin gegebenen wirtschaftlichen Nutzbarkeit) einer dauerhaften Wertminderung der selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens. Die Risiken für den Abschluss bestehen darin, dass die Ermessenentscheidungen nicht sachgerecht getroffen werden und somit die Voraussetzungen für den Ansatz der selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens nicht vorliegen bzw. die bilanzierten immateriellen Vermögensgegenstände fehlerhaft bewertet sind. UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNG Unter Anwendung eines risikoorientierten Prüfungsansatzes haben wir unser Prüfungsurteil auf kontrollbasierte sowie aussagenbezogene Prüfungshandlungen gestützt. In einem ersten Schritt haben wir unsere Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit sowie das wirtschaftliche Umfeld, die Unternehmensstrategie sowie die Abläufe bzw. Geschäftsprozesse im Unternehmen aktualisiert. Für die Beurteilung der Angemessenheit des internen Kontrollsystems mit Bezug auf den Ansatz, die Zugangs- und Folgebewertung haben wir Beobachtungen und Befragungen durchgeführt sowie Einsicht in die schriftlich fixierte Ordnung genommen. Anschließend haben wir uns von der Angemessenheit und Wirksamkeit relevanter Kontrollen, die die angemessene Folgebewertung der immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens gewährleisten sollen, überzeugt. Im Rahmen von stichprobenhaften aussagebezogenen Prüfungshandlungen haben wir im Rahmen unserer Prüfung beurteilt, ob bei Zugang die Ansatzkriterien erfüllt waren sowie die Zugangsbewertung der Höhe nach korrekt erfolgt ist. Diesbezüglich haben wir insbesondere beurteilt, ob die Zuordnung und Abgrenzung der Herstellungskosten korrekt erfolgt. Für die Folgebewertung zum Stichtag 31. Dezember 2020 haben wir Befragungen sowie Einsichtnahmen durchgeführt, um uns darlegen zu lassen, dass die angesetzte Nutzungsdauer der betriebsüblichen Nutzungsdauer entspricht und dass diese Nutzungsdauer auch in der Buchhaltung erfasst und der Bewertung zugrunde gelegt wurde. Zur Beurteilung der Notwendigkeit außerplanmäßiger Abschreibungen haben stichprobenhaft durch Befragungen und Einsichtnahme geprüft, dass weiterhin eine wirtschaftliche Nutzbarkeit der selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens gegeben ist und damit keine Gründe für die Annahme einer voraussichtlich dauernden Wertminderung vorliegen. UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGEN Das Ermessen bei der Abgrenzung von Herstellungskosten und Aufwand, die Schätzungen der Höhe der aktivierungspflichtigen Einzelkosten sowie der Einschätzung der wirtschaftlichen Nutzbarkeit der selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände und damit der Werthaltigkeit der selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden sachgerecht ausgeübt bzw. durchgeführt und stehen im Einklang mit den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen. Angemessenheit der individuell ermittelten Einzelwertberichtigungen auf Forderungen an Kunden aus dem Firmenkundenkreditgeschäft Zu den Einzelwertberichtigungen verweisen wir auf den Abschnitt "Solarisbank AG: Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft" im zusammengefassten Anhang. DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSS Die Bank hat auf die Forderungen an Kunden von EUR 146,7 Mio (i. Vj. EUR 178,1 Mio) das Kreditgeschäft betreffende individuell ermittelte Einzelwertberichtigungen auf Forderungen an Kunden aus dem Firmenkundenkreditgeschäft von EUR 5,0 Mio (i. Vj. EUR 5,5 Mio) ermittelt. Die individuelle Ermittlung der Höhe der Einzelwertberichtigungen auf Forderungen an Kunden aus dem Firmenkundenkreditgeschäft ist ermessensbehaftet und erfordert Schätzungen über erwartete Höhe und Zeitpunkte der Zahlungen des Kreditnehmers sowie aus der Verwertung der im Einzelfall gestellten Kreditsicherheiten. Die Zahlungen werden unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Entwicklung von wesentlichen wertbestimmenden Annahmen und Parametern geschätzt. Diese Schätzungen der Annahmen und Parameter sind insbesondere vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie mit wesentlichen Unsicherheiten behaftet. Fehlerhafte Annahmen und Parameter über Höhe und Zeitpunkte der Zahlungen des Kreditnehmers und aus der Sicherheitenverwertung führen dazu, dass die Forderungen an Kunden aus dem Firmenkundenkreditgeschäft unzutreffend bewertet werden und somit den Adressenausfallrisiken nicht in angemessener Höhe Rechnung getragen wurde. Vor diesem Hintergrund war es für unsere Prüfung von besonderer Bedeutung, dass individuell ermittelte Einzelwertberichtigungen auf Forderungen an Kunden aus dem Firmenkundenkreditgeschäft in ausreichendem Umfang gebildet wurden und bei der Ermittlung der individuell ermittelten Einzelwertberichtigungen auf Forderungen an Kunden aus dem Firmenkundenkreditgeschäft sachgerechte Annahmen über die Kapitaldienstfähigkeit des Kreditnehmers und über die Höhe und Zeitpunkt der Sicherheitenverwertungserlöse getroffen wurden. UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNG Basierend auf unserer Risikoeinschätzung und der Beurteilung der Fehlerrisiken haben wir unser Prüfungsurteil sowohl auf kontrollbasierte Prüfungshandlungen als auch auf aussagebezogene Prüfungshandlungen gestützt. In einem ersten Schritt haben wir uns einen vertieften Einblick in die Entwicklung des Kreditportfolios bezogen auf das Firmenkundenkreditgeschäft und die damit verbundenen adressausfallbezogenen Risiken verschafft. Zur Identifizierung besonderer Risikomerkmale haben wir IT-gestützte Analysen auf Basis des gesamten Kreditportfolios durchgeführt und dieses unter anderem nach den verschiedenen Produktarten und im Hinblick auf das Vorhandensein von Frühwarnindikatoren, welche auf ein erhöhtes Ausfallrisiko hindeuten, analysiert. Im Rahmen der kontrollbasierten Prüfungshandlungen haben wir Befragungen durchgeführt, Einsicht in die Verfahrens- und Prozessdokumentation genommen und den Aufbau, die Implementierung und Wirksamkeit von relevanten Kontrollen beurteilt, die die Bank zur Sicherstellung der Angemessenheit der Höhe der individuell ermittelten Einzelwertberichtigungen auf Forderungen an Kunden aus dem Firmenkundenkreditgeschäft eingerichtet hat. Für die zum Einsatz kommenden IT-Systeme haben wir die Wirksamkeit der allgemeinen IT-Kontrollen sowie automatisierter Prozesskontrollen unter Einbindung unserer IT-Spezialisten überprüft. Anhand einer unter Wesentlichkeits- und Risikogesichtspunkten bestimmten bewussten Auswahl von Forderungen an Kunden aus dem Firmenkundenkreditgeschäft mit individuell ermittelten Einzelwertberichtigungen haben wir die Angemessenheit der individuell ermittelten Einzelwertberichtigungen auf Forderungen an Kunden aus dem Firmenkundenkreditgeschäft anhand einer Krediteinzelfallprüfung überprüft. Dabei haben wir insbesondere die Annahmen und Parameter über erwartete Zahlungen des Kreditnehmers sowie die voraussichtlich erzielbaren Sicherheitenwerte, auch unter Berücksichtigung der Auswirkungen der Corona-Pandemie, beurteilt. UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGEN Das für die individuelle Ermittlung der gebildeten Einzelwertberichtigungen auf Forderungen an Kunden aus dem Firmenkundenkreditgeschäft zugrunde liegende Vorgehen ist sachgerecht und steht im Einklang mit den Bewertungsgrundsätzen. Die Bank hat sachgerechte Annahmen über die Kapitaldienstfähigkeit der Kreditnehmer und über die Höhe der Sicherheitenverwertungserlöse getroffen. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts:
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den zusammengefassten Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Institute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Übrige Angaben gemäß Art. 10 EU-APrVO Wir wurden von der Hauptversammlung am 2. Juli 2020 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 2. Januar 2021 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2015 als Abschlussprüfer der solarisBank AG tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Art. 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Lars Protze.
Berlin, den 31. Mai 2021 KPMG
AG
Lars Eric Protze, Wirtschaftsprüfer am 03.06.2021 Andreas Peter Pawelkiewicz, Wirtschaftsprüfer am 03.06.2021 Konzernbilanz zum 31.Dezember 2020Aktivseite
Passivseite
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020
Anhang und Konzernanhang für 20201 Allgemeine Angaben Der Firmensitz der Solarisbank AG ist Berlin, Deutschland. Sie ist unter der Nummer HRB 168180 B im Register des Amtsgerichts Berlin Charlottenburg eingetragen. Der Abschluss der Gesellschaft wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Der vorliegende Jahres- und Konzernabschluss der Solarisbank AG zum 31. Dezember 2020 ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie den einschlägigen Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG) und nach der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute (RechKredV) aufgestellt. Sofern die Angaben der Solarisbank AG und des Konzerns einheitlich sind, erfolgt die Darstellung im Anhang zusammengefasst. Im Falle abweichender Angaben erfolgt eine getrennte Darstellung. Die Solarisbank AG hat zum 31. Dezember 2020 weder Auslandsniederlassungen noch Auslandsbeteiligungen; das Geschäft der Bank wird vollständig aus Deutschland erbracht. Offenlegung nach §26a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 6 KWG 1. Firmenbezeichnung, Art der Tätigkeit, geografische Lage der Niederlassung Firmenbezeichnung: solarisBank AG Art der Tätigkeit: Angebot von regulierten Bankprodukten für dritte Unternehmen. Abnehmer dieser Produkte sind überwiegend Unternehmen ohne eigene Banklizenz, welche die Produkte wiederum ihren Privat- und Firmenkunden anbieten ("Banking-as-a-Service"). Geografische Lage der Niederlassung: Der Sitz der Gesellschaft liegt in der Bundesrepublik Deutschland. Die Gesellschaft unterhält keine Niederlassungen, alle Angaben beziehen sich daher nur auf den Firmensitz. 2. Umsatz Summe aus Zinsergebnis, Provisionsergebnis, Laufende Erträge aus nicht festverzinslichen Wertpapieren, Nettoertrag aus Handelsergebnis sowie sonstige betriebliche Erträge: TEUR 31.599,25 (Vj.: TEUR 20.055,84) 3. Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten 317 Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt (Vj.: 232) 4. Gewinn oder Verlust vor Steuern Verlust vor Steuern TEUR 26.457,62 (Vj.: TEUR 22.980,11) 5. Steuern auf Gewinn oder Verlust EUR 26,02 (Vj.: EUR 0,00) 6. Erhaltene öffentliche Beihilfen Die Solarisbank AG hat keine öffentlichen Beihilfen erhalten. 7. Kapitalrendite -1,72% Allgemeine Angaben zum Konzernabschluss Die Solarisbank AG hat in 2019 in ein von CrossLend Securities S.A. Compartment D emittiertes Wertpapier investiert. Das Compartment D ist ein Compartment der Zweckgesellschaft CrossLend Securities S.A. mit Sitz in Luxemburg, Luxemburg - welche eine 100% Tochter der CrossLend GmbH, Berlin - ist. Das CrossLend Securities S.A Compartment D hat zum Geschäftszweck angekaufte Forderungen in Form von Verbriefungen an Investoren zu veräußern. Die Solarisbank AG ist alleiniger Investor in das einzige Wertpapier des Compartments D. Da sie bis zum Verkauf der Verbriefungen die wesentlichen Chancen und Risiken des Compartments D trägt und einen beherrschenden Einfluss auf dieses ausüben kann, wird das Compartment D der CrossLend Securities S.A. gemäß §§ 290 ff. HGB im Rahmen einer Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss der Solarisbank AG einbezogen. Am 28. November 2019 hat die Solarisbank AG die Solaris Digital Assets GmbH, Berlin, gegründet. Gegenstand der Solaris Digital Assets GmbH ist die Verwahrung, die Verwaltung und die Sicherung von digitalen Werten oder Schlüsseln, die dazu dienen, digitale Werte zu halten, zu speichern oder zu übertragen und die Beantragung der erforderlichen Erlaubnis zum Betrieb des Geschäfts. Das Stammkapital der Solaris Digital Assets GmbH in Höhe von EUR 25.000,00 wird allein von der Solarisbank AG gehalten. Da die Solarisbank AG einen beherrschenden Einfluss auf die Solaris Digital Assets GmbH ausüben kann, wird die Solaris Digital Assets GmbH gemäß §§ 290 ff. HGB im Rahmen einer Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss der Solarisbank AG einbezogen. 2 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss der Solarisbank AG wird nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung unter Beachtung von HGB, AktG und RechKredV aufgestellt. Der Jahresabschluss ist auf Grundlage einer Fortführung der Unternehmenstätigkeit gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Formblättern 1 und 3 (Staffelform) der RechKredV. Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden entspricht den allgemeinen Bewertungsvorschriften der §§ 252 ff. HGB unter Berücksichtigung der für Kreditinstitute geltenden Sonderregelungen (§§ 340 ff. HGB). Die Abschreibungen werden gemäß HGB und RechKredV vorgenommen. Die zugrundeliegenden Abschreibungsmethoden werden in den folgenden Absätzen ausführlich erläutert. Für die Aufstellung des Jahresabschlusses sind unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend, wobei bisher nicht jeder Bilanzierungssachverhalt eingetreten ist. Die Barreserve und Forderungen an Kreditinstitute werden zum Nennwert angesetzt. Forderungen an Kunden werden zu Anschaffungskosten bilanziert. Soweit erforderlich werden Wertberichtigungen auf den erzielbaren Wert vorgenommen. Die erstmalige Bewertung von Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren erfolgt zu Anschaffungskosten (§ 253 Abs. 1 S. 1 HGB). Die Solarisbank AG vergleicht zum Bilanzstichtag den Buchwert der Schuldverschreibungen mit dem beizulegenden Zeitwert (§ 253 Abs. 2 S. 3 HGB); da es sich um ein Finanzinstrument handelt, das bis zur Endfälligkeit gehalten wird, entspricht die Bewertung dem beizulegenden Zeitwert. Der Buchwert wird beibehalten, wenn er unter dem beizulegenden Zeitwert liegt. Liegt der Buchwert über dem beizulegenden Zeitwert, beurteilt die Solarisbank AG die Dauer der Wertminderung, i.d.R. basierend auf den Vorgaben der IDW RS VFA 2. Wir bewerten den Handelsbestand zum beizulegenden Zeitwert abzüglich eines Risikoabschlags gemäß § 340e Abs. 3 HGB. Nach § 255 Abs. 4 HGB entspricht der beizulegende Zeitwert dem Marktpreis. Sofern eine Zuführung gemäß § 340e Abs. 4 HGB im Berichtsjahr erforderlich ist, erfolgt diese im Rahmen der Notierung des Postens Fonds für allgemeine Bankrisiken. Beteiligungen werden zu Anschaffungskosten bilanziert. Bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung werden Wertberichtigungen vorgenommen. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden mit den Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibung erfolgt linear über die jeweilige Nutzungsdauer, zurzeit fünf Jahre. Die Abschreibung beginnt mit Zugang des Anlagewertes. Das Aktivierungswahlrecht für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens gemäß § 248 Abs. 2 S. 1 HGB wird ausgeübt. Selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden dabei gemäß § 255 HGB mit den bei der Entwicklung anfallenden Herstellungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Ermittlung und Aktivierung der Herstellungskosten erfolgt zu jedem Monatsultimo. Die Abschreibung erfolgt linear über die jeweilige Restnutzungsdauer. Die jeweilige Gesamtnutzungsdauer der selbstgeschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens beträgt fünf Jahre. Sie beginnt monatsgleich mit der Aktivierung. Die entgeltlich erworbenen sowie selbstgeschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden regelmäßig, mindestens zum Abschlussstichtag, auf das Vorliegen einer außerplanmäßigen Wertminderung gemäß § 253 Abs 3 8. 5 HGB geprüft. Sachanlagen werden gemäß § 253 Abs. 1 S. 1 HGB mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen erfolgen nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer auf der Grundlage steuerlich anerkannter Höchstsätze. Die Abschreibungen auf Zugänge erfolgen zeitanteilig. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert von EUR 800 (Nettobetrag) werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert angesetzt. Soweit erforderlich werden Wertberichtigungen vorgenommen. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten umfasst Ausgaben, die Aufwand nach dem Bilanzstichtag darstellen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden sowie die sonstigen Verbindlichkeiten werden gem. § 253 Abs. 1 S. 2 HGB mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die anderen Rückstellungen werden gem. § 253 Abs. 1 S. 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Rückstellungen umfassen alle ungewissen Verbindlichkeiten. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst. Die Bewertung des Bankbuches zur Ermittlung eines Verpflichtungsüberhanges aus den am Abschlussstichtag noch offenen (schwebenden) Zinsansprüchen und Zinsverpflichtungen erfolgt nach der periodischen (GuV-orientierten) Betrachtungsweise. Die Berechnung ergibt zum Bilanzstichtag keinen Verpflichtungsüberschuss, weshalb von der Bildung einer Drohverlustrückstellung gemäß § 340a i.V. m. § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB abgesehen wird. In Ausübung des Wahlrechts nach § 340f Abs. 3 HGB werden die Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft mit den Erträgen aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft verrechnet und in einem Aufwands- oder Ertragsposten ausgewiesen. Der passive Rechnungsabgrenzungsposten umfasst Einnahmen, die Erträge nach dem Bilanzstichtag darstellen. Unter Verzicht des Ansatzwahlrechts gemäß § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB werden die latenten Steuern nicht aktiviert. Eventualverbindlichkeiten werden unter der Bilanz vermerkt, sofern sie nicht auf der Passivseite ausgewiesen werden. Der Jahresabschluss und Konzernabschluss werden in EUR aufgestellt. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wird dabei das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) beachtet. Die vereinnahmten Zinsen werden zum monatlichen Durchschnittskurs bewertet. Soweit Vermögensgegenstände und schwebende Geschäfte zum Ausgleich gegenläufiger Wertänderungen oder Zahlungsströme aus dem Eintritt vergleichbarer Risiken mit Finanzinstrumenten zusammengefasst werden (Bewertungseinheit), werden § 249 Abs. 1, § 252 Abs. 1 Nr. 3 und 4, § 253 Abs. 1 Satz 1 und § 256a HGB in dem Umfang und für den Zeitraum nicht angewendet, in dem sich die gegenläufigen Wertänderungen oder Zahlungsströme ausgleichen. Negative Zinsen auf Einlagen der Bank werden in der Gewinn- und Verlustrechnung als ertragsmindernder Faktor in einem gesonderten Posten ausgewiesen; in der Bilanz erfolgt der Ausweis als Minderung der Forderung gegenüber der Deutschen Bundesbank und Kreditinstituten. Zur besseren Lesbarkeit erfolgt die Darstellung im Anhang und Lagebericht der Solarisbank bis auf wenige Ausnahmen in TEUR. Die Werte werden kaufmännisch gerundet, wodurch es in einzelnen Übersichten zu Rundungsdifferenzen kommen kann. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zum Konzernabschluss Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zum Konzernabschluss entsprechen den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen zum Jahresabschluss und werden somit nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung unter Beachtung von HGB, AktG und RechKredV aufgestellt. Der Konsolidierungskreis umfasst die Solarisbank AG, das Compartment D der CrossLend Securities S.A und die Solaris Digital Assets GmbH. Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Solarisbank AG, des Compartment D der CrossLend Securities S.A. und der Solaris Digital Assets GmbH sind gemäß § 297 Abs. 3 HGB so dargestellt, als ob diese Unternehmen insgesamt ein einziges Unternehmen wären. Zur besseren Vergleichbarkeit wurden die Vorjahresangaben angepasst. 3 Erläuterungen zur Bilanz Solarisbank AG und Konzern: Barreserve Die Bilanzposition beinhaltet Guthaben bei der Deutschen Bundesbank von TEUR 1.317.624,70 (Vj.: TEUR 210.234,47). Solarisbank AG: Forderungen an Kreditinstitute Die Position enthält die Liquiditätsanlage bei vier Kreditinstituten. Aufgliederung nach Restlaufzeiten (einschließlich anteiliger Zinsen)
Konzern: Forderungen an Kreditinstitute Die Position enthält die Liquiditätsanlage bei vier Kreditinstituten. Aufgliederung nach Restlaufzeiten (einschließlich anteiliger Zinsen)
Solarisbank AG: Forderungen an Kunden Aufgliederung nach Restlaufzeiten
In den täglich fälligen Forderungen an Kunden sind Forderungen an die Solaris Digital Assets GmbH i.H.v. TEUR 0,00 (Vj.: TEUR 732,19) enthalten. Forderungen gegenüber Dritten für erbrachte Dienstleistungen für Verwaltung und Vermittlung gemäß § 35 Abs. 5 RechKredV bestehen nicht. Konzern: Forderungen an Kunden Aufgliederung nach Restlaufzeiten
Forderungen gegenüber Dritten für erbrachte Dienstleistungen für Verwaltung und Vermittlung gemäß § 35 Abs. 5 RechKredV bestehen nicht. Solarisbank AG: Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere Die Bilanzposition beinhaltet im Wesentlichen ein von CrossLend Securities S.A. Compartment D emittiertes Wertpapier und zwei von der NRW.BANK AöR, Düsseldorf und Münster, emittierte Länderanleihen (Schuldverschreibungen) sowie Anleihen der Nordic Investment Bank und Nederlandse Waterschapsbank. Alle Positionen wurden nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet.
Von diesem Posten sind EUR 0,00 (Vj.: EUR 0,00) in dem Jahr, das auf den Bilanzstichtag folgt, fällig. Konzern: Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere Die Bilanzposition beinhaltet Schuldverschreibungen von börsennotierten öffentlichen Emittenten i.H.v. TEUR 19.924,17 (Vj.: TEUR 5.098,36) darin enthalten sind anteilige Stückzinsen i.H.v. TEUR 18,48 (Vj.: TEUR 10,71). SolarisbankAG und Konzern: Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere Die Bilanzposition beinhaltet börsennotierte Fondsanteile i.H.v. TEUR 48,08 (Vj.: TEUR 48,08). Innerhalb des Geschäftsjahres sind die institutsinternen festgelegten Kriterien für die Einbeziehung von Finanzinstrumenten in den Handelsbestand nicht geändert worden. SolarisbankAG und Konzern: Handelsbestand Der auf der Basis von veröffentlichten Marktpreisen bewertete Handelsbestand i.H.v. TEUR 235,98 (V.j: TEUR 194,32) besteht aus TEUR 153,80 in Bitcoin (Vj.: TEUR 162,60) und TEUR 82,18 in Ethereum (Vj.: TEUR 31,72). SolarisbankAG und Konzern: Beteiligungen Nach dem Verkauf der Anteile an der CrossLend GmbH i.H.v. TEUR 1.262,72 bestehen aktuell keine weiteren Beteiligungsverhältnisse. SolarisbankAG: Anteile an verbundenen Unternehmen Die Anteile an verbundenen Unternehmen entfallen vollständig auf die solaris Digital Assets GmbH. Die SolarisBank AG hat im Berichtsjahr 2019 TEUR 25,00 in das Stammkapital sowie im Berichtsjahr 2020 TEUR 3.150,00 in die Kapitalrücklage der solaris Digital Assets GmbH, Berlin, eingezahlt. Die Beteiligungsquote beträgt 100,0%. Der Jahresfehlbetrag der Solaris Digital Assets GmbH i.H.v. TEUR 1.351,36 (Vj.: TEUR 155,93) resultiert aus Anfangsverlusten aus dem Aufbau des Geschäfts. Es besteht eine positive Zukunftsprognose, so dass die Anteile an der solaris Digital Assets GmbH als werthaltig angesehen werden. Konzern: Treuhandvermögen Als Treuhandvermögen werden im Konzern die von der solaris Digital Assets GmbH für Kunden verwahrten digitalen Vermögenswerte ausgewiesen i.H.v. TEUR 146,58. SolarisbankAG: Immaterielle Anlagewerte Die Bank verfügte zum Stichtag sowohl über entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände, Markennamen und ähnliche Rechte und Werte i.H.v. TEUR 383,63 (Vj.: TEUR 676,22) als auch über selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens i.H.v. TEUR 14.175,78 (Vj.: TEUR 10.322,81). Entgeltlich erworben wurden insbesondere die Lizenzen für das Kernbankensystem PASS als auch die Risikosteuerungssoftware zeb.control.risk. Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens i.H.v. TEUR 946,75 (Vj.: TEUR 189,41) beziehen sich im Wesentlichen auf Kosten für die Implementierung entgeltlich erworbener Software (sog. Customizing). Die selbstgeschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden mit den bei der Entwicklung anfallenden Herstellungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Ermittlung und Aktivierung der Herstellungskosten erfolgt zu jedem Monatsende. Die Abschreibung erfolgt linear über die jeweilige Restnutzungsdauer. Der Gesamtbetrag der im Geschäftsjahr angefallenen und aktivierten Herstellungskosten betrug im Geschäftsjahr 2020 TEUR 7.362,76 (Vj.: TEUR 5.653,68). Außerplanmäßige Wertminderungen waren im Geschäftsjahr nicht erforderlich. Gemäß § 268 Abs. 8 HGB unterliegen die in der Bilanz ausgewiesenen selbstgeschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens einer Ausschüttungssperre. Konzern: Immaterielle Anlagewerte Der Konzern verfügt über entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände, Markennamen und ähnliche Rechte und Werte i.H.v. TEUR 384,74 (Vj.: TEUR 676,21) sowie über selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens i.H.v. TEUR 15.034,34 (Vj.: TEUR 10.707,33). Alle anderen Angaben des immateriellen Anlagevermögens sind identisch mit denen der Solarisbank AG. Die Entwicklung der immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen im Geschäftsjahr im Anlagenspiegel dargestellt. SolarisbankAG: Sachanlagen Bei den ausgewiesenen Sachanlagen i.H.v. TEUR 979,32 (Vj.: TEUR 623,20) handelt es sich um Betriebs- und Geschäftsausstattung i.H.v. TEUR 841,67 (Vj.: TEUR 552,78) und um Einbauten in gemietete Objekte i.H.v. TEUR 137,65 (Vj.:TEUR 70,42). Konzern: Sachanlagen Bei den ausgewiesenen Sachanlagen i.H.v. TEUR 1.116,54 (Vj.: TEUR 783,30) handelt es sich um Betriebs- und Geschäftsausstattung i.H.v. TEUR 978,89 (Vj.: TEUR 712,88) und um Einbauten in gemietete Objekte i.H.v. TEUR 137,65 (Vj.: TEUR 70,42). Die Entwicklung der Sachanlagen wurde unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt. Solarisbank AG: Anlagenspiegel zum 31. Dezember 2020
Konzern: Anlagenspiegel zum 31. Dezember 2020
SolarisbankAG: Sonstige Vermögensgegenstände
Konzern: Sonstige Vermögensgegenstände
Solarisbank AG: Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Konzern: Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Solarisbank AG und Konzern: Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten der Solarisbank AG und des Konzerns bestehen im Wesentlichen aus Einlagen von Kunden eines Wertpapierhandelsinstitutes i.H.v. TEUR 627.709,13 (Vj.: TEUR 50.418,43). Solarisbank AG: Verbindlichkeiten gegenüber Kunden Aufgliederung nach Restlaufzeiten
In den Verbindlichkeiten gegenüber Kunden mit Restlaufzeit bis 3 Monaten sind Verbindlichkeiten gegenüber der Solaris Digital Assets GmbH i.H.v. TEUR 672,11 (Vj.: TEUR 25,00) enthalten. Konzern: Verbindlichkeiten gegenüber Kunden Aufgliederung nach Restlaufzeiten
Solarisbank AG: Sonstige Verbindlichkeiten Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten:
Konzern: Sonstige Verbindlichkeiten Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten:
Die Restlaufzeit der sonstigen Verbindlichkeiten liegt unter einem Jahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber Anteilseignern belaufen sich im Berichtsjahr auf EUR 0,00 (Vj.: TEUR 15,45). Solarisbank AG und Konzern: Passive Rechnungsabgrenzungsposten Der passive Rechnungsabgrenzungsposten beträgt im Geschäftsjahr 2020 TEUR 284,95 (Vj.: TEUR 1.101,41) und ist im Wesentlichen auf abgegrenzte Einnahmen für Dienstleistungen im Rahmen des Factoringgeschäfts zurückzuführen. Solarisbank AG:Rückstellungen Die Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für ausstehende Rechnungen und für das Abschlussprüferhonorar. Eine Abzinsung wird nicht vorgenommen, die Laufzeit der hier aufgeführten Rückstellungen liegt unter 1 Jahr (ab 1 Jahr Abzinsung siehe oben). Konzern: Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für ausstehende Rechnungen und für das Abschlussprüferhonorar. SolarisbankAG und Konzern: Fonds für allgemeine Bankrisiken Die Solarisbank AG hat die Rücklagen für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB um TEUR 150,00 auf TEUR 350,00 (Vj.: TEUR 500,00) reduziert. Solarisbank AG und Konzern: Eigenkapital Grundkapital Das gezeichnete Kapital betrug am 1. Januar 2020 EUR 156.535,00 eingeteilt in 156.535 Stückaktien im rechnerischen Nennwert von EUR 1,00. Unter Ausnutzung des genehmigten Kapitals 2019/2020, durch Ausgabe neuer Aktien, wurde das gezeichnete Grundkapital der Solarisbank AG im Jahr 2020 im Vergleich zum Vorjahr um EUR 38.339,00 auf EUR 194.874,00 zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 erhöht. Genehmigtes Kapital Das verbleibende Genehmigte Kapital 2019 / 2020 betrug zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 noch EUR 9.918,00. Die Ermächtigung endet am 31. Dezember 2021 und wurde am 10. November 2020 ins Handelsregister eingetragen. Kapitalrücklage Im Geschäftsjahr 2020 erfolgten Einzahlungen in die Kapitalrücklage i.H.v. TEUR 55.014,61 (Vj.: TEUR 14.134,95) (§ 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB), die auf die gesetzliche Rücklage anzurechnen sind. Zuzüglich der Einzahlung aus Vorjahren ergibt dies zum Bilanzstichtag einen Saldo von TEUR 164.265,14 (Vj.: TER 109.250,53). Entnahmen aus der Kapitalrücklage sind im Berichtszeitraum nicht erfolgt. Verlustvortrag Zum 31. Dezember 2020 besteht ein Bilanzverlust i.H.v TEUR 92.280,80 (Vj.: TEUR 65.797,16) und TEUR 93.788,10 (Vj.: TEUR 65.953,10) auf Konzernebene. Dieser beinhaltet einen Verlustvortrag aus Vorjahren i.H.v. TEUR 65.797,16 und 65.953,10 auf Konzernebene. Bilanzverlust i) Solarisbank AG
ii) Konzern
Solarisbank AG und Konzern: Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum 31. Dezember 2020 bestehen Eventualverbindlichkeiten i.H.v. TEUR 796,23 (Vj.: TEUR 796,23). Das Risiko der Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme der finanziellen Verpflichtung wird zum Bilanzstichtag als nicht wesentlich angesehen, da die Eventualverbindlichkeiten zu 100% durch Barsicherheiten gedeckt sind. Der Gesamtbetrag der als Sicherheit übertragenen Vermögensgegenstände beläuft sich zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 auf TEUR 796,23 (Vj.: TEUR 796,23). 4 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Solarisbank AG: Zinserträge Die Zinserträge betreffen im Wesentlichen Zinserträge aus Kredit- und Geldmarktgeschäften und gliedern sich wie folgt:
Konzern: Zinserträge Die Zinserträge betreffen Zinserträge aus Kredit- und Geldmarktgeschäften und gliedern sich wie folgt:
Solarisbank AG und Konzern: Zinsaufwendungen Die Zinsen aus Kredit- und Geldmarktgeschäften beliefen sich im Jahr 2020 auf TEUR 5.564,55(Vj.: TEUR 5.392,26). Unter Berücksichtigung der Zinserträge beträgt der Zinsüberschuss somit TEUR 3.302,80 (Vj.: TEUR 5.997,96) und TEUR 3.265,59 (Vj.: TEUR 5.997,96) auf Konzernebene.
Darüber hinaus hat die Bank laufende Erträge aus Laufende Erträge aus Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren in Höhe von TEUR 0,86 (Vj.: TEUR 0,86 €) Solarisbank AG: Provisionserträge Die Provisionserträge setzen sich wie folgt zusammen:
Die Provisionserträge aus dem Bankgeschäft bestehen zum Großteil aus Provisionserträgen für Factoring, Digital Banking & Cards und Payments sowie dem Handel mit Kryptowährungen. Die Provisionserträge aus dem Bankgeschäft im Ausland bestehen zum Großteil aus Provisionserträgen für Digital Banking & Cards und Payments. Die übrigen Erträge beinhalten Erträge aus dem Identity Geschäft. Konzern: Provisionserträge Die Provisionserträge setzen sich wie folgt zusammen:
Die Provisionserträge Bankgeschäft bestehen zum Großteil aus Provisionserträgen für Factoring, Digital Banking & Cards und Payments sowie dem Handel und der Verwahrung von Crypto-Währungen. Die Provisionserträge aus dem Bankgeschäft im Ausland bestehen zum Großteil aus Provisionserträgen für Digital Banking & Cards und Payments. Solarisbank AG und Konzern: Provisionsaufwendungen Die gezahlten Provisionsaufwendungen beliefen sich im Jahr 2020 auf TEUR 7.528,25 (Vj.: TEUR 3.521,29) und TEUR 7.599,25 (Vj.: TEUR 3.521,29) auf Konzernebene. Solarisbank AG: Provisionsaufwendungen
Unter Berücksichtigung der Provisionserträge beträgt der Provisionsüberschuss der Solarisbank AG somit TEUR 18.351,02 (Vj.: TEUR 4.696,22) und des Konzerns TEUR 18.550,71 (Vj.: TEUR 4.696,22). Konzern: Provisionsaufwendungen
SolarisbankAG und Konzern: Nettoertrag des Handelsbestands In dieser Position sind realisierte und nicht realisierte Gewinne und Verluste aus dem Bestand an Bitcoin und Ethereum in Höhe von TEUR 266,04 (Vj.: TEUR 33,93) enthalten. SolarisbankAG: Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten im Wesentlichen Erträge aus der Aktivierung der Herstellungskosten für selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sowie Vertragsabschlussgebühren (,sign-on fees') und setzen sich wie folgt zusammen:
Periodenfremde Erträge resultieren im Wesentlichen aus Steuerrückerstattungen. Konzern: Sonstige betriebliche Erträge
Periodenfremde Erträge resultieren im Wesentlichen aus Steuerrückerstattungen. Solarisbank AG und Konzern: Allgemeine Verwaltungsaufwendungen a) Personalaufwand i. Solarisbank AG Der Personalaufwand beläuft sich auf TEUR 26.182,05 (Vj.: TEUR 19.690,89) und gliedert sich wie folgt:
ii. Konzern
b) andere Verwaltungsaufwendungen i) Solarisbank AG Die anderen Verwaltungsaufwendungen i.H.v TEUR 21.496,29 (Vj.: TEUR 13.533,57) enthalten im Wesentlichen Kosten für Fremdleistungen im Bereich Beratung und Freelancing, Aufwendungen für den Zahlungsverkehr sowie Lizenzen und Konzessionen. Die anderen Verwaltungsaufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:
ii) Konzern
Honorare des Abschlussprüfers i.S.d. IDW RS HFA 36 n.F. Das im Geschäftsjahr als Aufwand erfasste Honorar für den Abschlussprüfer setzt sich wie folgt zusammen:
Tätigkeiten des Abschlussprüfers Die anderen Bestätigungsleistungen entfallen auf Prüfungsleistungen im Zusammenhang mit der Behebung von Feststellungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Die Steuerberatungsleistungen entfallen auf zulässige Beratungsleistungen im Zusammenhang mit umsatzsteuerlichen Themenstellungen, die sich nicht wesentlich auf den Abschluss auswirken. Die sonstigen Leistungen im Vorjahr betrafen Schulungsmaßnahmen zur Rechnungslegung ohne konkreten Bezug einzelner Geschäftsvorfälle. Solarisbank AG und Konzern: Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen belaufen sich auf TEUR 695,21 (Vj.: TEUR 391,61) und gliedern sich wie folgt:
Solarisbank AG: Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft
Der Bestand an Risikovorsorge auf Forderungen an Kunden aus dem Firmenkundenkreditgeschäft beträgt EUR 5,0 Mio (i. Vj. EUR 5,5 Mio). Konzern: Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft
Der Bestand an Risikovorsorge auf Forderungen an Kunden aus dem Firmenkundenkreditgeschäft beträgt EUR 5,0 Mio (i. Vj. EUR 5,5 Mio). Solarisbank AG: Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere
Konzern: Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere
Bewertungseinheiten Grundgeschäfte wurden mit folgenden Beträgen in Bewertungseinheiten einbezogen und gegen folgende Risiken abgesichert: Die abgesicherten Risiken beliefen sich für die Vermögensgegenstände auf TEUR 3.395. Das abgesicherte Risiko entspricht den Wertänderungen (Veränderungen Hedged Fair Value) der Grundgeschäfte, die durch das Sicherungsinstrument in der Bewertungseinheit ausgeglichen werden. Die Sicherungsgeschäfte glichen die Veränderungen vollständig aus. 5 Erläuterungen zur Konzernkapitalflussrechnung Finanzmittelfonds sind als jederzeit fällige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sowie andere Kreditaufnahmen im Rahmen der kurzfristigen Liquiditätsbeschaffung definiert. Diese bestehen aus der Barreserve und Forderungen an Kreditinstitute (täglich fällig). 6 Sonstige Angaben Vermögensgegenstände - Beträge in Fremdwährung Die auf Fremdwährung lautenden Vermögensgegenstände (im Wesentlichen GBP und im geringeren Umfang USD sind mit dem von der EZB veröffentlichten Referenzkursen zum Jahresende umgerechnet.
Schulden, die auf Fremdwährung lauten, bestehen zum Bilanzstichtag nicht. Mitarbeiter Die Solarisbank AG beschäftigte im Geschäftsjahr 2020 im Durchschnitt 337 Arbeitnehmer (Vj.: 227); davon waren 287 Arbeitnehmer (Vj.: 217) vollzeitbeschäftigt und 14 Arbeitnehmer (Vj.: 10) teilzeitbeschäftigt. Darüber hinaus wurden im Jahresdurchschnitt 6 Praktikanten (Vj.: 6) beschäftigt. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 waren insgesamt 381 Mitarbeiter angestellt. Im Geschäftsjahr 2020 sind bei der Solaris Digital Assets GmbH im Durchschnitt 6 Arbeitnehmer (Vj.: keine) beschäftigt. Ergebnisverwendung Der Vorstand wird der Hauptversammlung vorschlagen, den zum 31. Dezember 2020 ausgewiesenen Jahresfehlbetrag der Solarisbank AG i.H.v. TEUR 26.483,64 zusammen mit dem Verlustvortrag sowie den Konzernjahresfehlbetrag i.H.v. TEUR 27.835,00 zusammen mit dem Verlustvortrag auf neue Rechnung vorzutragen. Vorstand Roland Folz: Vorsitzender des Vorstands und Vorstand über folgende Fachabteilungen: Business Unit Products, Internal Products, Legal & Compliance, Regulatory Compliance, Anti Financial Crime Compliance, People & Organization, Strategy & Shareholder Coordination, Treasury, Board Assistance and Office Management. Jörg Diewald, Vorstand über folgende Fachabteilungen: Business Development, International Sales, National Sales, Marketing & Communications, Corporate Communications, Onboarding Project Management, Partner Management, Partner Experience, Commercial Excellence. Jörg Howein, Vorstand über folgende Fachabteilungen (am 15. Februar 2020 bestellt): Product Management, Provider Management and Data Thomas Rasser, Vorstand über folgende Fachabteilungen: Finance, Pricing, Planning & Controlling, Risk Management (Financial Risk Management, Information Security, Non-Financial Risk Management, Risk and Data), Credit Risk. Andreas Bittner, Vorstand über folgende Fachabteilungen (zum 15. Februar 2020 ausgeschieden): Banking Operations, Engineering, IT Service Management, Quality & Processes, Core Banking System Die für die Tätigkeit im Geschäftsjahr gewährte Gesamtvergütung des Vorstandes für das Jahr 2020 betrug EUR 1.617.636 (Vj.: EUR 1.319.541). In dem Betrag der Gesamtvergütung sind 95 Aktien enthalten, welche im Rahmen der Zielerreichung für 2017 und 2018 anteilig zugeteilt wurden. Diese Aktien sind Bestandteil der variablen Vergütung für 2017 und 2018, die über drei Jahre gestreckt, abhängig von dem Erreichen der Nachhaltigkeitskomponente, unter einem Treuhandvertrag ausgegeben werden. Der bereits zugesagte Betrag für die nicht aktienbasierten Bezüge für die Jahre 2021 - 2024 beträgt aktuell EUR 614.457 und hängt jedes Jahr von dem Erreichen der Nachhaltigkeitskomponente ab. Die Entscheidung über das Erreichen der Nachhaltigkeitskomponente für 2019 und 2020 wird vom Aufsichtsrat nach der Feststellung des Jahresabschlusses 2020 getroffen. Im Geschäftsjahr wurden keine Kredite an Mitglieder des Vorstands vergeben. Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat der Solarisbank AG setzte sich im Geschäftsjahr 2020 wie folgt zusammen:
Die für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr gewährten Bezüge des Aufsichtsrats betrugen insgesamt EUR 256.476,00 (Vj.: EUR 202.300,00). Im Geschäftsjahr wurden keine Kredite an Mitglieder des Aufsichtsrats vergeben. Mandate der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats
Ereignisse nach dem Stichtag Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie wird auf die Berichterstattung im Lagebericht verwiesen. Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind, lagen nicht vor.
Berlin, 31. Mai 2021 Solarisbank AG Der Vorstand Dr. Roland Folz Jörg Diewald Thomas Rasser Dr. Jörg Howein Konzernkapitalflussrechnung zum 31. Dezember 2020
Konzern-Eigenkapitalspiegel zum 31. Dezember 2020
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die solarisBank AG, Berlin Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der solarisBank AG, Berlin, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2020, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem zusammengefassten Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns (im Folgenden "zusammengefasster Lagebericht") der solarisBank AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Art. 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Art. 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Ansatz und Zugangs- und Folgebewertung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens Zu den selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens verweisen wir auf den Abschnitt "Konzern: Immaterielle Anlagewerte" im zusammengefassten Anhang. DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSS Der Konzern macht von dem Wahlrecht Gebrauch, selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens bei Erfüllung der Bedingungen in § 248 Abs. 2 HGB als Aktivposten in die Konzernbilanz unter Immaterielle Anlagewerte aufzunehmen. Im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020 sind selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens in Höhe von EUR 15,0 Mio (i. Vj. EUR 10,7 Mio) angesetzt. Dabei handelt es sich um Software und Softwarekomponenten. Angesetzt werden die anteiligen Herstellungskosten entsprechend § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB und somit die Aufwendungen, die durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten für die Herstellung eines Vermögensgegenstands, seine Erweiterung oder für eine über seinen ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung entstehen. Die aktivierten selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden um planmäßige Abschreibungen vermindert; sie werden jährlich einer Überprüfung auf voraussichtlich dauernde Wertminderung unterzogen. Dieser Prozess ist teilweise mit Ermessen behaftet, da insbesondere Ermessensspielräume hinsichtlich der Abgrenzung von Herstellungskosten und Aufwand dem Grunde nach, sowie im Fall der Aktivierung bezüglich der Höhe der einzubeziehenden Einzelkosten bestehen. Im Rahmen der Folgebewertung bestehen Ermessensspielräume im Hinblick auf die Einschätzung hinsichtlich der weiterhin gegebenen wirtschaftlichen Nutzbarkeit und damit ggf. (im Falle einer nicht weiterhin gegebenen wirtschaftlichen Nutzbarkeit) einer dauerhaften Wertminderung der selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens. Die Risiken für den Abschluss bestehen darin, dass die Ermessenentscheidungen nicht sachgerecht getroffen werden und somit die Voraussetzungen für den Ansatz der selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens nicht vorliegen bzw. die bilanzierten immateriellen Vermögensgegenstände fehlerhaft bewertet sind. UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNG Unter Anwendung eines risikoorientierten Prüfungsansatzes haben wir unser Prüfungsurteil auf kontrollbasierte sowie aussagenbezogene Prüfungshandlungen gestützt. In einem ersten Schritt haben wir unsere Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit sowie das wirtschaftliche Umfeld, die Unternehmensstrategie sowie die Abläufe bzw. Geschäftsprozesse im Unternehmen aktualisiert. Für die Beurteilung der Angemessenheit des internen Kontrollsystems mit Bezug auf den Ansatz, die Zugangs- und Folgebewertung haben wir Beobachtungen und Befragungen durchgeführt sowie Einsicht in die schriftlich fixierte Ordnung genommen. Anschließend haben wir uns von der Angemessenheit und Wirksamkeit relevanter Kontrollen, die die angemessene Folgebewertung der immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens gewährleisten sollen, überzeugt. Im Rahmen von stichprobenhaften aussagebezogenen Prüfungshandlungen haben wir im Rahmen unserer Prüfung beurteilt, ob bei Zugang die Ansatzkriterien erfüllt waren sowie die Zugangsbewertung der Höhe nach korrekt erfolgt ist. Diesbezüglich haben wir insbesondere beurteilt, ob die Zuordnung und Abgrenzung der Herstellungskosten korrekt erfolgt. Für die Folgebewertung zum Stichtag 31. Dezember 2020 haben wir Befragungen sowie Einsichtnahmen durchgeführt, um uns darlegen zu lassen, dass die angesetzte Nutzungsdauer der betriebsüblichen Nutzungsdauer entspricht und dass diese Nutzungsdauer auch in der Buchhaltung erfasst und der Bewertung zugrunde gelegt wurde. Zur Beurteilung der Notwendigkeit außerplanmäßiger Abschreibungen haben stichprobenhaft durch Befragungen und Einsichtnahme geprüft, dass weiterhin eine wirtschaftliche Nutzbarkeit der selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens gegeben ist und damit keine Gründe für die Annahme einer voraussichtlich dauernden Wertminderung vorliegen. UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGEN Das Ermessen bei der Abgrenzung von Herstellungskosten und Aufwand, die Schätzungen der Höhe der aktivierungspflichtigen Einzelkosten sowie der Einschätzung der wirtschaftlichen Nutzbarkeit der selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände und damit der Werthaltigkeit der selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden sachgerecht ausgeübt bzw. durchgeführt und stehen im Einklang mit den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen. Angemessenheit der individuell ermittelten Einzelwertberichtigungen auf Forderungen an Kunden aus dem Firmenkundenkreditgeschäft Zu den Einzelwertberichtigungen verweisen wir auf den Abschnitt "Konzern: Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft" im zusammengefassten Anhang. DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSS Der Konzern hat auf die Forderungen an Kunden von EUR 148,3 Mio (i. Vj. EUR 180,1 Mio) das Kreditgeschäft betreffende individuell ermittelte Einzelwertberichtigungen auf Forderungen an Kunden aus dem Firmenkundenkreditgeschäft von EUR 5,0 Mio (i. Vj. EUR 5,5 Mio) ermittelt. Die individuelle Ermittlung der Höhe der Einzelwertberichtigungen auf Forderungen an Kunden aus dem Firmenkundenkreditgeschäft ist ermessensbehaftet und erfordert Schätzungen über erwartete Höhe und Zeitpunkte der Zahlungen des Kreditnehmers sowie aus der Verwertung der im Einzelfall gestellten Kreditsicherheiten. Die Zahlungen werden unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Entwicklung von wesentlichen wertbestimmenden Annahmen und Parametern geschätzt. Diese Schätzungen der Annahmen und Parameter sind insbesondere vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie mit wesentlichen Unsicherheiten behaftet. Fehlerhafte Annahmen und Parameter über Höhe und Zeitpunkte der Zahlungen des Kreditnehmers und aus der Sicherheitenverwertung führen dazu, dass die Forderungen an Kunden aus dem Firmenkundenkreditgeschäft unzutreffend bewertet werden und somit den Adressenausfallrisiken nicht in angemessener Höhe Rechnung getragen wurde. Vor diesem Hintergrund war es für unsere Prüfung von besonderer Bedeutung, dass individuell ermittelte Einzelwertberichtigungen auf Forderungen an Kunden aus dem Firmenkundenkreditgeschäft in ausreichendem Umfang gebildet wurden und bei der Ermittlung der individuell ermittelten Einzelwertberichtigungen auf Forderungen an Kunden aus dem Firmenkundenkreditgeschäft sachgerechte Annahmen über die Kapitaldienstfähigkeit des Kreditnehmers und über die Höhe und Zeitpunkt der Sicherheitenverwertungserlöse getroffen wurden. UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNG Basierend auf unserer Risikoeinschätzung und der Beurteilung der Fehlerrisiken haben wir unser Prüfungsurteil sowohl auf kontrollbasierte Prüfungshandlungen als auch auf aussagebezogene Prüfungshandlungen gestützt. In einem ersten Schritt haben wir uns einen vertieften Einblick in die Entwicklung des Kreditportfolios bezogen auf das Firmenkundenkreditgeschäft und die damit verbundenen adressausfallbezogenen Risiken verschafft. Zur Identifizierung besonderer Risikomerkmale haben wir IT-gestützte Analysen auf Basis des gesamten Kreditportfolios durchgeführt und dieses unter anderem nach den verschiedenen Produktarten und im Hinblick auf das Vorhandensein von Frühwarnindikatoren, welche auf ein erhöhtes Ausfallrisiko hindeuten, analysiert. Im Rahmen der kontrollbasierten Prüfungshandlungen haben wir Befragungen durchgeführt, Einsicht in die Verfahrens- und Prozessdokumentation genommen und den Aufbau, die Implementierung und Wirksamkeit von relevanten Kontrollen beurteilt, die der Konzern zur Sicherstellung der Angemessenheit der Höhe der individuell ermittelten Einzelwertberichtigungen auf Forderungen an Kunden aus dem Firmenkundenkreditgeschäft eingerichtet hat. Für die zum Einsatz kommenden IT-Systeme haben wir die Wirksamkeit der allgemeinen IT-Kontrollen sowie automatisierter Prozesskontrollen unter Einbindung unserer IT-Spezialisten überprüft. Anhand einer unter Wesentlichkeits- und Risikogesichtspunkten bestimmten bewussten Auswahl von Forderungen an Kunden aus dem Firmenkundenkreditgeschäft mit individuell ermittelten Einzelwertberichtigungen haben wir die Angemessenheit der individuell ermittelten Einzelwertberichtigungen auf Forderungen an Kunden aus dem Firmenkundenkreditgeschäft anhand einer Krediteinzelfallprüfung überprüft. Dabei haben wir insbesondere die Annahmen und Parameter über erwartete Zahlungen des Kreditnehmers sowie die voraussichtlich erzielbaren Sicherheitenwerte, auch unter Berücksichtigung der Auswirkungen der Corona-Pandemie, beurteilt. UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGEN Das für die individuelle Ermittlung der gebildeten Einzelwertberichtigungen auf Forderungen an Kunden aus dem Firmenkundenkreditgeschäft zugrunde liegende Vorgehen ist sachgerecht und steht im Einklang mit den Bewertungsgrundsätzen. Der Konzern hat sachgerechte Annahmen über die Kapitaldienstfähigkeit der Kreditnehmer und über die Höhe der Sicherheiten- verwertungserlöse getroffen. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts:
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Übrige Angaben gemäß Art. 10 EU-APrVO Wir wurden von der Hauptversammlung am 2. Juli 2020 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 2. Januar 2021 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2019 als Konzernabschlussprüfer der solarisBank AG tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Art. 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Lars Protze.
Berlin, den 31. Mai 2021 KPMG
AG
Protze, Wirtschaftsprüfer Pawelkiewicz, Wirtschaftsprüfer Bericht des Aufsichtsrates an die Hauptversammlung der Solarisbank AGüber das am 31.12.2020 abgelaufene GeschäftsjahrSehr geehrte Damen und Herren, im Geschäftsjahr 2020 hat der Aufsichtsrat die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Er hat den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens beraten und die Geschäftsführung des Vorstandes sowie die Unternehmensleitung durch den Vorstand kontinuierlich überwacht. Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss der Solarisbank AG ist unter Einbeziehung der Gesellschaft von der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin geprüft worden. Diese hat am [31. Mai 2021] den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Abschlussprüfer hat seinen Bericht über Art und Umfang sowie über das Ergebnis seiner Prüfungen (Prüfungsbericht) dem Aufsichtsrat vorgelegt. Die genannten Abschlussunterlagen und der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers wurden allen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig übermittelt. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss 2020 der Solarisbank AG sowie den Prüfungsbericht des Abschlussprüfers geprüft und erörtert. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung durch den Aufsichtsrat erhebt dieser keine Einwendungen gegen die Abschlüsse und die Prüfung durch den Abschlussprüfer. Der Aufsichtsrat hat dem Ergebnis der Abschlussprüfung seine Zustimmung erteilt und den Jahresabschluss gebilligt. Mit der Billigung des Jahresabschlusses durch den Aufsichtsrat ist dieser festgestellt. Der Aufsichtsrat dankt den Mitgliedern des Vorstandes für ihren Einsatz und ihre Leistungen sowie die gute Zusammenarbeit im vergangenen Geschäftsjahr.
Berlin / 23. Juli 2021 Solarisbank Für den Aufsichtsrat Ramin Niroumand, Aufsichtsratsvorsitzender CONVENIENCE TRANSLATIONLadies and Gentlemen, In the 2020 financial year, the Supervisory Board performed the duties assigned to it by law, the Articles of Association and the Rules of Procedure. It advised the Management Board on the management of the Company and continuously monitored the management of the Company by the Management Board. The annual financial statements of Solarisbank AG prepared by the Management Board were audited by KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, with the involvement of the Company. The auditor issued an unqualified audit opinion on [31 May 2021]. The auditors submitted their report on the nature and scope of their audit and the results of their audit (audit report) to the Supervisory Board. The aforementioned financial statement documents and the auditor's report were submitted to all members of the Supervisory Board in good time. The supervisory board reviewed and discussed the annual financial statements 2020 of Solarisbank AG submitted by the management board as well as the auditor's report. Following the final result of the supervisory board's review, the supervisory board raises no objections to the financial statements and the audit by the auditor. The Supervisory Board concurred with the results of the audit and approved the annual financial statements. With the approval of the annual financial statements by the Supervisory Board, the annual financial statements are adopted. The Supervisory Board would like to thank the members of the Executive Board for their commitment and performance and for their good cooperation in the past fiscal year. |
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