Birgit Lisson Fashion & Consulting GmbHLiquidiert
23860 Klein Wesenberg, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Birgit Andrea Lisson seit 14.3.2013 | Liquidator |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Birgit Lisson Fashion & Consulting GmbHKlein WesenbergJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAktiva
Anhang zum 31. Dezember 20 10Birgit Lisson Fashion & Consulting GmbHAllgemein Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 238 - 263 HGB aufgestellt sowie unter Berücksichtigung der speziellen Vorschriften für Kapitalgesellschaften gemäß §§ 264 - 288 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. Abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr sind nicht erfolgt. Soweit Anhangsangaben in der Bilanz in Form von "Davon"-Vermerken möglich sind, ist dies geschehen. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze AKTIVSEITE Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um die planmäßige Abschreibung, bewertet. Es wurde generell die lineare AfA-Methode angewendet. Außerplanmäßige Abschreibungen wurden nicht vorgenommen (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB). Die geringwertigen Wirtschaftsgüter wurden gem. § 6 Abs. 2a EStG im Jahr der Anschaffung als Sammelposten zu einem Fünftel abgeschrieben. Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist dem Anlagespiegel zu entnehmen. Dort ist auch die Abschreibung des laufenden Geschäftsjahres in einer der Gliederung des Anlagevermögens entsprechenden Aufgliederung angegeben (§ 268 Abs. 2 HGB). Unfertigen Leistungen lagen zum Bilanzstichtag nicht vor. Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind ausgehend vom Nennwert unter Beachtung eines eventuellen Ausfallrisikos bewertet worden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB). PASSIVSEITE Rückstellungen für alle erkennbaren ungewissen Verbindlichkeiten, unterlassene Instandhaltung und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften sind gebildet worden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB). Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten bzw. die noch nicht fälligen Steuern sowie die des Vorjahres. Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB). Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Die Aufschlüsselung der einzelnen Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnungspositionen befindet sich als Kontennachweis im Anschluss an die Gewinn- und Verlustrechnung. Sonstige Pflichtangaben Namen der Geschäftsführer Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:
Klein Wesenberg, im Juni 2011 Birgit Lisson, Geschäftsführerin Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern1.1.2010 - 31.12.2010 Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 5.000,00 EUR. 1.1.2009 - 31.12.2009 Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 5.000,00 EUR. sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 30.12.2011 festgestellt. |
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