FSB
Fortbildung-Sprache-Beratung GmbH
Nordhausen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.04.2012 bis zum 31.03.2013
Bilanz
Aktiva
|
|
31.3.2013
EUR |
31.3.2012
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
29.370,85 |
34.889,82 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
26.896,63 |
19.752,25 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.474,22 |
15.137,57 |
| B.
Rechnungsabgrenzungsposten |
90,00 |
90,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
29.460,85 |
34.979,82 |
Passiva
|
|
31.3.2013
EUR |
31.3.2012
EUR |
| A.
Eigenkapital |
25.564,85 |
25.564,85 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
0,26 |
0,26 |
| III.
Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
0,00 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
2.200,00 |
2.200,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.696,00 |
7.214,97 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
1.696,00 |
7.214,97 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
29.460,85 |
34.979,82 |
Anhang
I. ALLGEMEINE ANGABEN
Der Jahresabschluss wurde nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften der
§§ 242 ff HGB sowie unter Beachtung der
ergänzenden Regelungen für Kapitalgesellschaften
nach den §§ 264 ff. HGB erstellt.
Per 1.4.2010 wurde auf die geänderten
Vorschriften des BilMoG umgestellt.
II. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten sowie Aufwendungen und
Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes
bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit
Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit
Erträgen verrechnet worden. Das Saldierungsgebot des
§ 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wurde ggf. beachtet.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein.
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden
wurden einzeln bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
am Abschlussstichtag realisiert waren.
Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig von den
Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss
berücksichtigt worden.
Im Einzelnen wurde wie folgt bewertet
UMLAUFVERMÖGEN
Die Bewertung der noch nicht abgerechneten Leistungen
erfolgte ggf. zu durchschnittlichen Herstellungskosten.
Diese umfassen neben den Fertigungslöhnen und den
Abschreibungen auch die Material- und
Fertigungsgemeinkosten sowie angemessene Teile der Kosten
der allgemeinen Verwaltung und für soziale
Einrichtungen der Gesellschaft. Für Risiken in der
Bewertung wurden ausreichende Abschläge zum Ansatz
gebracht; die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgt
ggf. verlustfrei.
Die Forderungen und Sonstigen
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken
wurden ggf. durch Einzelwertberichtigungen
berücksichtigt. Zur Abdeckung des allgemeinen
Ausfallrisikos bei Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen wurde ggf. eine Pauschalwertberichtigung
gebildet.
RÜCKSTELLUNGEN
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben
Geschäftsjahre der Deutschen Bundesbank abgezinst.
Die Sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen.
Steuerrückstellungen waren aufgrund der umsatz-,
gewerbe- und körperschaftsteuerlichen Organschaft
nicht zu bilden.
VERBINDLICHKEITEN
Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte
über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
WÄHRUNGSUMRECHNUNG
Fremdwährungsposten wurden ggf. mit dem
Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag in Euro
umgerechnet.
III. SONSTIGE ANGABEN
1. Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
lag die Geschäftsführung des Unternehmens in den
Händen des Herrn Kurt Vollmerhausen. Er ist
einzelvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2.
Sonstige Pflichtangaben
Zum Bilanzstichtag unterliegen keine Beträge der
Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8 HGB.
3. Ergebnisverwendung
Aufgrund des mit der alleinigen Gesellschafterin
abgeschlossenen Ergebnisabführungsvertrages wurde der
Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2012 / 2103
an den Organträger abgeführt.
4. Pflichtangaben gem. § 285 Nr. 1 HGB
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
€ 0,00.
5. Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG / § 285 Nr.
9c HGB
Gegenüber der Gesellschafterin bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
|
|
Stand
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|
|
Stand
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01.04.2012
|
Zugang
|
Abgang
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31.03.2013
|
Sachverhalt
|
Zinssatz
|
€
|
€
|
€
|
€
|
Forderungen
|
8,0 %
|
15.499,19
|
37.192,33
|
35.275,62
|
17.415,90
|
Verbindlichkeiten
|
8,0 %
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
6. Haftungsverhältnisse
Zum Bilanzstichtag bestehen keine Verbindlichkeiten
aus der Begebung und Übertragung von Wechseln, aus
Bürgschaften und aus
Gewährleistungsverträgen sowie keine Haftung aus
der Bestellung sonstiger Sicherheiten für fremde
Verbindlichkeiten.
7. Sonstige Verpflichtungen
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten bestehen zum 31.03.2013 keine
nennenswerten nicht bilanzierte sonstige finanzielle
Verpflichtungen aus Dauerschuldverhältnissen
(Leasing-, Miet- und Wartungsverträgen).
Nordhausen, den 28. August 2013
gez. Kurt Vollmerhausen
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.09.2013 festgestellt.
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