FSB Fortbildung-Sprache-Beratung GmbH

Herreder Straße 2A, 99734 Nordhausen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Jena HRB 403745
Eingetragen
29.11.2005
Branche
Erbringung von allen anderen Unterrichtsdienstleistungen a. n. g.Aufstiegsfortbildung, Schulen der beruflichen FortbildungErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Gegenstand
die berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung, die Durchführung von Sprachkursen sowie die Beratung Dritter, die sich ihrerseits auf diesem Gebiet betätigen.

Historie

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Management

NameRolle
Kurt Vollmerhausen
seit 29.11.2005
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

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Konzern- und Jahresabschlüsse

FSB Fortbildung-Sprache-Beratung GmbH

Nordhausen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2012 bis zum 31.03.2013

Bilanz

Aktiva

31.3.2013
EUR
31.3.2012
EUR
A. Umlaufvermögen 29.370,85 34.889,82
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 26.896,63 19.752,25
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 2.474,22 15.137,57
B. Rechnungsabgrenzungsposten 90,00 90,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 29.460,85 34.979,82

Passiva

31.3.2013
EUR
31.3.2012
EUR
A. Eigenkapital 25.564,85 25.564,85
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnvortrag 0,26 0,26
III. Jahresüberschuss/-fehlbetrag 0,00 0,00
B. Rückstellungen 2.200,00 2.200,00
C. Verbindlichkeiten 1.696,00 7.214,97
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 1.696,00 7.214,97
Bilanzsumme, Summe Passiva 29.460,85 34.979,82

Anhang



I. ALLGEMEINE ANGABEN

Der Jahresabschluss wurde nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften der §§ 242 ff HGB sowie unter Beachtung der ergänzenden Regelungen für Kapitalgesellschaften nach den §§ 264 ff. HGB erstellt.

Per 1.4.2010 wurde auf die geänderten Vorschriften des BilMoG umgestellt.

II. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten sowie Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Das Saldierungsgebot des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wurde ggf. beachtet.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein.
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert waren.
Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt worden.

Im Einzelnen wurde wie folgt bewertet

UMLAUFVERMÖGEN
Die Bewertung der noch nicht abgerechneten Leistungen erfolgte ggf. zu durchschnittlichen Herstellungskosten. Diese umfassen neben den Fertigungslöhnen und den Abschreibungen auch die Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie angemessene Teile der Kosten der allgemeinen Verwaltung und für soziale Einrichtungen der Gesellschaft. Für Risiken in der Bewertung wurden ausreichende Abschläge zum Ansatz gebracht; die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgt ggf. verlustfrei.

Die Forderungen und Sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden ggf. durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Zur Abdeckung des allgemeinen Ausfallrisikos bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde ggf. eine Pauschalwertberichtigung gebildet.

RÜCKSTELLUNGEN
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre der Deutschen Bundesbank abgezinst.
Die Sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Steuerrückstellungen waren aufgrund der umsatz-, gewerbe- und körperschaftsteuerlichen Organschaft nicht zu bilden.

VERBINDLICHKEITEN
Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

WÄHRUNGSUMRECHNUNG
Fremdwährungsposten wurden ggf. mit dem Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag in Euro umgerechnet.

III. SONSTIGE ANGABEN

1. Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Geschäftsführung des Unternehmens in den Händen des Herrn Kurt Vollmerhausen. Er ist einzelvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2. Sonstige Pflichtangaben
Zum Bilanzstichtag unterliegen keine Beträge der Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8 HGB.

3. Ergebnisverwendung
Aufgrund des mit der alleinigen Gesellschafterin abgeschlossenen Ergebnisabführungsvertrages wurde der Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2012 / 2103 an den Organträger abgeführt.

4. Pflichtangaben gem. § 285 Nr. 1 HGB
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt € 0,00.

5. Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG / § 285 Nr. 9c HGB
Gegenüber der Gesellschafterin bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:

 
 
Stand
 
 
Stand
 
 
01.04.2012
Zugang
Abgang
31.03.2013
Sachverhalt
Zinssatz




Forderungen
8,0 %
15.499,19
37.192,33
35.275,62
17.415,90
Verbindlichkeiten
8,0 %
0,00
0,00
0,00
0,00


6. Haftungsverhältnisse
Zum Bilanzstichtag bestehen keine Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von Wechseln, aus Bürgschaften und aus Gewährleistungsverträgen sowie keine Haftung aus der Bestellung sonstiger Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten.

7. Sonstige Verpflichtungen
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen zum 31.03.2013 keine nennenswerten nicht bilanzierte sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Dauerschuldverhältnissen  (Leasing-, Miet- und Wartungsverträgen).


Nordhausen, den 28. August 2013

gez. Kurt Vollmerhausen

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.09.2013 festgestellt.

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