Bauer
GmbH
Kupferzell
Jahresabschluss zum 30.09.2007
Bilanz
Aktiva
|
|
30.9.2007
EUR |
30.9.2006
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
10.110,00 |
13.433,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,00 |
198,00 |
| II.
Sachanlagen |
10.110,00 |
13.235,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.529.253,59 |
2.038.114,43 |
| I.
Vorräte |
481.248,69 |
1.103.172,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.045.511,80 |
904.445,32 |
| III.
Wertpapiere |
1.200,88 |
669,12 |
| IV.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.292,22 |
29.827,99 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
13.697,68 |
13.249,51 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.553.061,27 |
2.064.796,94 |
Passiva
|
|
30.9.2007
EUR |
30.9.2006
EUR |
| A.
Eigenkapital |
207.124,75 |
168.038,58 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
30.000,00 |
30.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
40.903,35 |
40.903,35 |
| III.
Gewinnvortrag |
97.135,23 |
115.956,82 |
| IV.
Jahresüberschuss |
39.086,17 |
-18.821,59 |
| B.
Sonderposten mit Rücklageanteil |
2,00 |
11.602,00 |
| C.
Rückstellungen |
341.440,37 |
390.019,00 |
| D.
Verbindlichkeiten |
1.004.494,15 |
1.495.137,36 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.553.061,27 |
2.064.796,94 |
Anhang
Die nachfolgend zitierten Paragraphen beziehen sich,
wenn nichts anderes angegeben ist, auf Vorschriften des
Handelsgesetzbuches.
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes
beachtet.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 288) und bei
der Offenlegung (§ 326 bzw. § 327) des
Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.
Gliederungsgrundsätze (§ 265)
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung änderte sich gegenüber dem
Vorjahr nicht.
Eine Mitzugehörigkeit von
Vermögensgegenständen und Schulden zu anderen
Posten der Bilanz bestand nicht (§ 265 Abs. 3).
Bilanzierungsmethoden (§ 246 - § 250)
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen.
Aufwendungen für die Gründung des
Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals
sowie für immaterielle Vermögensgegenstände,
die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht
bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
Vorschriften des § 250 gebildet.
Bewertungsmethoden (§§ 252 - § 256)
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Änderungen in den
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr wurden nicht
vorgenommen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden
wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden.
Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste,
die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen
Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt
worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert
wurden. Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der
Zahlung berücksichtigt worden.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Die Abschreibungen wurden nach steuerrechtlichen
Vorschriften vorgenommen. Es wurde grundsätzlich die
für das Unternehmen steuerlich günstigste
Abschreibungsmethode gewählt.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von € 410,00 wurden im Jahr des
Zugangs voll abgeschrieben, wobei aus
Vereinfachungsgründen in der Entwicklung des
Anlagevermögens (Anlagenspiegel) im Jahr des Zugangs
ein Abgang unterstellt wurde.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten angesetzt und, sofern ein entsprechender
Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und
Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein
Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden
sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben
(§ 253 Abs. 3).
Die Forderungen wurden grundsätzlich mit dem
Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden in
Form von Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das
allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung
berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.
Die Rückstellungen wurden nach üblicher
kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Währungsumrechnung
Im Jahresabschluss sind keine Posten enthalten, die
auf fremde Währung lauten.
Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz
(§ 284 - 288)
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben grundsätzlich
eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.
Zusatzangaben zur Bilanz
Zusatzangaben zur Bilanz nach § 327 Ziff. 1 sind
nicht erforderlich, da es sich um eine sogenannte kleine
Kapitalgesellschaft handelt.
Haftungsverhältnisse (§ 251)
Zum Abschlusszeitpunkt bestanden keine
Haftungsverhältnisse i. S. § 251.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen (§ 285)
Zum Abschlusszeitpunkt bestanden keine sonstigen
finanziellen Verpflichtungen i. S. § 285.
Angaben zur Geschäftsführung
Mitglieder der Geschäftsführung waren im
Berichtsjahr:
Herr Achim Bauer und Frau Andrea Bauer
Die Geschäftsführer haben
Alleinvertretungsbefugnis und sind von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Kupferzell, den 26.03.2008
....................................
Achim Bauer
(Geschäftsführer)
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