Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 143536
Vorher
Pfaffenrath & Buchner GmbH
Eingetragen
12.7.2002
Branche
Herstellung von handgeführten Werkzeugen mit MotorantriebHerstellung von Nutzkraftwagen und NutzkraftwagenmotorenHerstellung von Fahrrädern sowie von Behindertenfahrzeugen
Gegenstand
Anfertigen von Werkzeugen und Anlagen aller Art für die Automobilindustrie; Vornahme aller den Gegenstand des Unternehmens unmittelbar oder mittelbar zu fördern geeigneten Rechtsgeschäfte und Handlungen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Erwin Pfaffenrath
seit 12.7.2002
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

Identifizierte Personen (3)

NameAnteil
34.00%
Nikolaus-Christian Pfaffenrath
33.00%

Gesellschafter
Beta

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

Name
Ort
Betrag
Anteil
Erwin Pfaffenrath
Roßmoosweg 17, 82549 Königsdorf
8.500 €
34.00%
Nikolaus-Christian Pfaffenrath
Rosmoosweg 17, 82549 Königsdorf
8.250 €
33.00%

Beteiligungen
Beta

NameAnteil
No data available

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Pfaffenrath GmbH

Königsdorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 432.531,00 453.673,55
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2.315,00 7.614,00
II. Sachanlagen 430.216,00 446.059,55
B. Umlaufvermögen 418.915,96 532.894,49
I. Vorräte 11.000,00 80.000,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 176.264,85 451.656,70
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 231.651,11 1.237,79
C. Rechnungsabgrenzungsposten 3.275,34 4.967,34
Aktiva 854.722,30 991.535,38

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 494.129,86 552.167,35
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 527.167,35 528.325,21
III. Jahresfehlbetrag 58.037,49 1.157,86
B. Rückstellungen 62.000,00 62.000,00
C. Verbindlichkeiten 298.592,44 377.368,03
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 298.592,44 377.368,03
Summe Passiva 854.722,30 991.535,38

Anhang


Anhang für die Offenlegung einer kleinen GmbH nach BilMoG

A. Allgemeines

Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.

Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.
Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt.

Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt.

Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.

Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.

Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern für das laufende Geschäftsjahr.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet.

Latente Steuern
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.

C. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

D. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital von 25.000 Euro wurde mit dem Nennbetrag angesetzt. Das gezeichnete Kapital wurde komplett eingezahlt.

Gezeichnetes Kapital
25.000 Euro

Nicht eingeforderte ausstehende Einlagen
0,00 Euro

Eingefordertes Kapital

25.000 Euro



Angabe zu Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr
298.592,44  Euro
Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren
 Euro



Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)

Gegenüber den Gesellschaftern bestehen folgende Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten:

Ausleihungen
Euro
Forderungen
 Euro
Verbindlichkeiten
60.782,90 Euro

sonstige Berichtsbestandteile


E. Sonstige Angaben

Als Geschäftsführer war im Geschäftsjahr bestellt:

Herr Erwin Pfaffenrath

Königsdorf, ..................
gez. Erwin Pfaffenrath


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 11.03.2025 festgestellt.

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