Optica
Bretz GmbH
Dierdorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.04.2010 bis zum 31.03.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.3.2011
EUR |
31.3.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
74.886,60 |
58.342,60 |
| I.
Sachanlagen |
71.879,00 |
55.335,00 |
| II.
Finanzanlagen |
3.007,60 |
3.007,60 |
| B.
Umlaufvermögen |
290.823,65 |
312.135,81 |
| I.
Vorräte |
25.942,00 |
15.549,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
15.007,63 |
17.325,71 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
249.874,02 |
279.261,10 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.626,15 |
2.416,64 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
368.336,40 |
372.895,05 |
Passiva
|
|
31.3.2011
EUR |
31.3.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
28.154,76 |
80.046,20 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
54.481,61 |
45.826,43 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
51.891,44 |
-8.655,18 |
| B.
Rückstellungen |
316.263,00 |
241.976,35 |
| C.
Verbindlichkeiten |
23.918,64 |
50.872,50 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
368.336,40 |
372.895,05 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt (§ 266 HGB).
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung
und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden
insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt
insoweit nicht vor (Art. 67 VIII 1 EGHGB). Die
Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB
nicht angepasst.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und degressiv
vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bis EUR 410 wurden aus
Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 IIa EStG
im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
- Beteiligungen zu Anschaffungskosten.
Die Bewertung der Gegenstände des
Vorratsvermögens erfolgt grundsätzlich zu den
Anschaffungs- kosten unter Beachtung des strengen
Niederstwertprinzips.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nennwert und
unter Beachtung des Niederstwertprinzip angesetzt.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. §
253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet.
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen
Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und
ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I
2 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB).
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 I HGB).
Angaben zur Bilanz
Gegenüber Gesellschafter /
Geschäftsführer bestehen am Abschlussstichtag
unbefristete und unverzinsliche Forderungen in Höhe
von EUR 324,00 (Vorjahr: EUR 324,00).
Pensionsrückstellungen
Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde
das Anwartschaftsbarwertverfahren angewendet.
Für die Berechnungen wurden folgende Annahmen
getroffen:
Zinssatz
|
5,14
|
%
|
erwartete Lohn- und
Gehaltssteigerungen
|
1,00
|
%
|
zugrunde gelegte
Sterbetafel
|
Dr. Klaus Heubeck
"Richttafeln 2005 G"
|
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Die Unterdeckung der Pensionsrückstellung zum
31.03.2011 beträgt EUR 43.768,00 (Art. 67 II EGHGB).
Angabe zu Restlaufzeitvermerken
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt EUR 1.889,59
(Vorjahr: EUR 324,00).
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt EUR 23.918,64
(Vorjahr: EUR 39.764,92).
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB
Neben den in der Bilanz aufgeführten
Verbindlichkeiten und den damit verbundenen üblichen
Eigentumsvorbehalten sind keine Haftungsverhältnisse
zu vermerken.
Sonstige Angaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Herr Uwe Bretz, Optikermeister
Frau Petra Bretz, Optikermeisterin.
Beide Geschäftsführer sind von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit und
einzelvertretungsberechtigt.
Unterschrift der Geschäftsführung
Dierdorf, 28. März 2012
gez. Uwe Bretz
gez. Petra Bretz
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.03.2012 festgestellt.
Von den Erleichterungen des § 326 HGB wird
Gebrauch gemacht.
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