DTS (Datacenter Technology Solutions) GmbHLiquidiert

Dorfstraße 7A, 85410 Haag an der Amper, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 188695
Eingetragen
9.11.2010
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieErbringung von sonstigen Dienstleistungen der InformationstechnologieGroßhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und Software
Gegenstand
Beratung, Dienstleistung, Consulting im Informationstechnologie-Bereich, international Vertrieb von Software und Hardware und Cloud-Lösungen für Informationtechnologie.

Historie

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Management

NameRolle
Caroline Bauer
seit 12.1.2016
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Wolfgang Graf
85410 Inkofen
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

DTS (Datacenter Technology Solutions) GmbH

Haag a.d. Amper

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Sachanlagen

498,00

1.042,00

B. Umlaufvermögen

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

8.133,45

5.552,82

II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

19.789,02

23.696,88

Summe Aktiva

28.420,47

30.291,70



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

25.000,00

II. Gewinnvortrag

2.956,03

6.603,77

III. Jahresfehlbetrag

-4.572,72

-3.664,74

B. Rückstellungen

1.710,00

1.710,00

C. Verbindlichkeiten

3.327,16

625,67

Summe Passiva

28.420,47

30.291,70

ANHANG

der Firma DTS Datacenter Technology Solutions GmbH, Inkofen

für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2012 bis 31. Dezember 2012

I. Allgemeine Angaben

Die Gesellschaft wurde in Inkofen gegründet und am 09.11.2010 in das Handelsregister beim Amtsgericht München unter der Nummer HR B 188695 eingetragen. Nach den Vorschriften des HGB handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft.

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242ff. 264ff. HGB in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes sowie den einschlägigen Paragrafen des GmbHG nach den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften aufgestellt. Aufstellungserleichterungen wurden zum Teil wahrgenommen. Das Gliederungsschema der Bilanz entspricht § 266 HGB und das der Gewinn- und Verlustrechung dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB.

Wahlpflichtangaben im Sinne des § 284 Abs. 1 HGB, die entweder in der Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, sind überwiegend im Anhang gemacht.

Der vorliegende Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Besonderheiten i.S. des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen nicht vor.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Schlussbilanz zum 31.12.2011 wurden unverändert fortgeführt.

Die Bilanzierung und Bewertung der Posten des Jahresabschlusses der DTS Datacenter Technology Solutions GmbH erfolgte nach den allgemeinen Bestimmungen der §§ 238 bis 256 HGB unter Berücksichtigung der ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften der §§ 264 bis 288 HGB.

Bewertungsvereinfachungen nach § 240 Abs. 3 (Festwert) und Abs. 4 (Gruppenbewertung) bzw. § 256 (LiFo/FiFo) HGB sind nicht ausgeübt worden.

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten aktiviert und, sofern sie der Absetzung unterliegen, um planmäßige Abschreibungen (lineare Methode) vermindert.

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert. Die Zugänge von beweglichen Anlagegütern wurden grundsätzlich pro-rata-temporis abgeschrieben. Bei den geringwertigen Anlagegütern bis zu einem Wert von 410,00 € wurde eine vollständige Abschreibung nach § 6 Abs. 2 EStG im Zugangsjahr durchgeführt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum Nennwert unter Berücksichtigung von Einzel- und Pauschalwertberichtigungen bewertet.

Die Guthaben bei Kreditinstituten entsprechen den Nominalwerten.

Rückstellungen für Pensionen, für Steuern und die sonstigen Rückstellungen werden nach den Grundsätzen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag gebildet, wobei allen erkennbaren Risiken sowie ungewissen Verbindlichkeiten Rechnung getragen wurde. Die Abzinsung wurde der Laufzeit entsprechend vorgenommen.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Außer den handelsüblichen Sicherheiten wurden angabepflichtige Sicherheiten nicht geleistet.

III. Erläuterungen zur Bilanz

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

In den Forderungen sind keine Forderungen gegenüber Gesellschaftern enthalten.

Verbindlichkeiten

In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern i.H. von € 1.341,26 enthalten. Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt € 3.327,16. Verbindlichkeiten gegenüber der Geschäftsleitung lagen am Bilanzstichtag i.H. von € 1.341,26 vor. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus Steuern i.H. von € 1.985,90 (VJ: € 0,00) enthalten. Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit lagen am Bilanzstichtag nicht vor. Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über 5 Jahren beläuft sich auf € 0,00.

Haftungsverhältnisse

Haftungen aus Verbindlichkeiten aus der Begebung oder Übertragung von Wechseln, aus Bürgschaften, aus Gewährleistungsverträgen sowie aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten lagen am Stichtag nicht vor.

IV. Sonstige Angaben

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit zwischen einem und fünf Jahren beläuft sich auf € 0,00.

Geschäftsführer ist Herr Wolfgang Graf, Elektrotechniker.

Der Geschäftsführung wurden keine Kredite/Darlehen/Vorschüsse gewährt.

Für die Angaben nach § 285 Nr. 9a und b HGB wird die Schutzklausel gemäß § 286 Abs. 4 HGB in Anspruch genommen.

 

Wolfgang Graf

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 21.05.2013

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