BRUNN
Autoland GmbH
Bonn
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2009
EUR |
31.12.2008
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
5.021,38 |
9.413,88 |
| I.
Sachanlagen |
3.487,50 |
7.880,00 |
| II.
Finanzanlagen |
1.533,88 |
1.533,88 |
| B.
Umlaufvermögen |
109.483,64 |
103.275,73 |
| I.
Vorräte |
92.863,33 |
91.492,54 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
15.049,09 |
8.572,97 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.571,22 |
3.210,22 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
47,00 |
549,10 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
114.552,02 |
113.238,71 |
Passiva
|
|
31.12.2009
EUR |
31.12.2008
EUR |
| A.
Eigenkapital |
55.825,62 |
57.903,98 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
7.903,98 |
5.924,31 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
2.078,36 |
-1.979,67 |
| B.
Rückstellungen |
2.287,45 |
1.916,54 |
| C.
Verbindlichkeiten |
56.438,95 |
53.418,19 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
55.934,76 |
52.661,89 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
114.552,02 |
113.238,71 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den
Vorschriften des Dritten Buches des HGB nach den
§§ 238 ff. und 264 ff. aufgestellt worden.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen
des GmbH-Gesetzes, der steuerlichen Gesetze als auch die
der bilanzsteuerrechtlichen Regelungen zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Besondere Umstände die dazu führen, dass
der vorliegende Jahresabschluss ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage nicht vermittelt, sind nicht
bekannt.
Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses
Die Form des Jahresabschlusses ist gegenüber dem
Vorjahr nicht geändert.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich der Vornahme
steuerrechtlicher Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Das abnutzbare Anlagevermögen wurde zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich
Abschreibung
bewertet.
Die planmäßigen Abschreibungen wurde nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear sowie degressiv
vorgenommen.
Die Zugänge des Sachanlagevermögens im
Wirtschaftsjahr 31.12.2009 beliefen sich auf Euro 0,00.
Die Normalabschreibungen beliefen sich im
Berichtsjahr auf Euro 4.392,50 Euro und die
Sonderabschreibungen auf Euro 0,00.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie
sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert
vermindert um Wertberichtigungen und unter Beachtung des
Niederstwertprinzips angesetzt.
Bei den Konto "Rechnungsabgrenzungsposten" handelt es
sich im einzelnen um Kfz-Steuer welche im Wirtschaftsjahr
2010 ihren Niederschlag finden wird.
Die sonstigen Rückstellungen betreffen die
Kosten für die Beiträge zur Berufsgenossenschaft
und die Steuerberatungskosten.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tagewerte über den
Rückzahlungs- beträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagewerte ist
aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen.
Gliederung und Bewertung der Bilanz- und GuV-Posten
entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. Einzelheiten
sind dem beigefügten Erläuterungsbericht zu den
einzelnen Posten des Jahresabschlusses zu entnehmen.
Auf die Erstellung eines Lageberichts wurde
gemäß § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB verzichtet.
Erläuterungen zur Bilanz
Die Aufgliederung und die Bewegungen des
Anlagevermögens sind dem Anlagespiegel in der Anlage
zu diesem Anhang zu entnehmen.
Angaben zur Gewinn-und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Bonn, den 19.07.2010
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