Verimexx
GmbH
Bestwig
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
BILANZ
AKTIVA
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Euro
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Gesamtjahr/Stand
Euro
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Euro
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Vorjahr
Euro
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A. Anlagevermögen
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I. Immaterielle
Vermögensgegenstände
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1,00
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691,00
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II. Sachanlagen
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146.814,00
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177.990,00
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B. Umlaufvermögen
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I. Vorräte
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5.231,67
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6.768,91
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II. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
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50.660,87
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151.072,38
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III. Kassenbestand,
Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten
und Schecks
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854.902,57
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727.702,33
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C.
Rechnungsabgrenzungsposten
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23.753,90
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34.958,30
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Summe Aktiva
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1.081.364,01
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1.099.182,92
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PASSIVA
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Euro
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Gesamtjahr/Stand
Euro
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Euro
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Vorjahr
Euro
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A. Eigenkapital
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I. Gezeichnetes Kapital
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25.000,00
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25.000,00
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II.
Gewinnvortrag/Verlustvortrag
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408.186,32
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277.076,60
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III.
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
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272.128,50
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266.109,72
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B. Rückstellungen
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242.010,01
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309.056,16
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C. Verbindlichkeiten
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134.039,18
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221.940,44
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Summe Passiva
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1.081.364,01
|
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1.099.182,92
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ANHANG
1. Allgemeine Angaben
Die Verimexx GmbH hat ihren Sitz in Bestwig. Sie ist
im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 7143
eingetragen.
Der Jahresabschluss der Verimexx GmbH wurde auf der
Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches unter Beachtung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMog) sowie des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen
des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden
gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten,
soweit nicht neue Erkenntnisse eine abweichende Bewertung
erforderten bzw. sich durch den Ansatz der neuen HGB
Vorschriften nach BilRUG ergaben.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind entweder im Anhang oder in der Bilanz
aufgeführt.
Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung
erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs.
2 HGB. Die Darstellung der Bilanz erfolgt in Kontoform nach
§ 266 HGB.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen.
Die Bewertung der Vermögensgegenstände und
Schulden wird entsprechend den handelsrechtlichen
Bewertungsvorschriften unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung und
Bilanzierung vorgenommen.
Aktivierungswahlrechte und Passivierungswahl-rechte
werden nicht in Anspruch genommen.
Das Anlagevermögen wurde mit den Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten aktiviert. Soweit es sich um
abnutzbares Anlagevermögen handelt, wurden die
Anschaffungs- und Herstellungskosten um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Abschreibungen wurden aufgrund der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer ermittelt. Die
Abschreibungen wurden linear nach § 7 Abs. 1 EStG
vorgenommen.
Geringwertige Anlagegüter unter € 410
werden voll abgeschrieben und im Anlagespiegel auch als
Abgänge gezeigt.
Die Bewertung der Gegenstände des
Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu
Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen
Niederstwertprinzips
Die Bewertung der Forderungen erfolgt mit ihrem
Nominalbetrag. Die sonstigen Vermögensgegenstände
sind zum Nominalbetrag bewertet.
Die Kassenbestände sowie die Bestände bei
Kreditinstituten wurden mit dem Nennwert angesetzt.
Bei der Bemessung der Rückstellungen wird allen
erkennbaren Risiken ausreichend und an-gemessen Rechnung
getragen.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften
des § 250 HGB gebildet.
3. Erläuterung zur Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
Die sonstigen Rückstellungen betreffen die Kosten
für die Erstellung des Jahresabschlusses und der
Steuererklärungen, Gewährleistungen sowie
für die Aufbewahrung der Geschäftsunterlagen.
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten
betragen:
bis zu einem Jahr: EUR 134.039,18 (Vj. EUR 221.940,44)
zwischen einem und fünf Jahren: EUR 0,00 (Vj.
EUR 0,00)
mehr als fünf Jahren: EUR 0,00 (Vj. EUR 0,00)
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
sind, beträgt EUR 0,00.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Umsatzerlöse
wurden entsprechend der Neudefinition des § 277 Abs. 1
HGB in der Fassung des BilRUG erfasst.
4. Sonstige Angaben
Die Geschäftsführung schlägt vor, den
Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen.
5. Geschäftsführer
- Marie-Luis Gorecki, Bestwig
Bestwig, den 11. Dezember
2018
gez.
Marie-Luis Gorecki
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am: 11. Dezember 2018
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