Envire GmbH
Selbe AdresseTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Kraftwagen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Rainer Köble seit 8.11.2004 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Köble Consult GmbHBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011Bilanz zum 31.12.2011Aktivseite
Anhang für das Geschäftsjahr 2011Die Gesellschaft ist nach § 267 (1) HGB eine kleine Kapitalgesellschaft. § 288 und § 326 HGB sind somit einschlägig. Danach ist anzugeben: gem. § 284 HGB Ein Wahlrecht im Sinne von § 248 Abs. 2 HGB n.F. besteht für die Gesellschaft nicht, somit besteht für sämtliche Bilanzposten des Jahresabschlusses auch Bilanzierungspflicht. Die Bilanzposten werden methodisch wie folgt bewertet (Angabe nach § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB), wobei bis auf die Pensionsrückstellung Methodenstetigkeit besteht (§ 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB) Für das Geschäftsjahr 2011 wurden keine Zuführungen vorgesehen: Für abnutzbare angeschaffte Vermögensgegenstände werden planmäßige Abschreibungen linear ermittelt, wobei auf die kürzesten zulässigen Nutzungsdauern in den von der Finanzverwaltung veröffentlichen AfA-Tabellen zurückgegriffen wird. Für Wirtschaftsgüter im Sinne von § 6 Abs. 2 a EStG ist ein Sammelposten angesetzt. Außerplanmäßige Abschreibungen, Wertaufholungen und Zuschreibungen liegen - ebenso wie Herstellungskosten - nicht vor. Auf der Passivseite sind Rückstellungen nach der Notwendigkeit vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit ihrem Erfüllungsbetrag bewertet. Die geänderte Bewertungsmethoden für die Bewertung der Pensionsrückstellungen nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz hat für den Jahresabschluss zum 31.12.2011 zunächst nur die Bewandtnis, dass wegen Geringfügigkeit des Anpassungsvolumens zum 1.1.2010 an die geänderte Gesetzeslage und unterlassener Zuführung für 2010 und 2011 von einer Anpassung abgesehen wurde. Soweit Bewertungsunterschiede gegenüber dem steuerlichen Wertansatz zu (aktiven) latenten Steuern führen, wird für diese die Erleichterung des § 274 a Nr. 5 HGB in Anspruch genommen. Angaben nach § 284 (2) Nr. 2 - 5 HGB sind nicht zu machen. B) gem. § 285 HGB
Pflichtangaben außerhalb der §§ 284,285 HGB: § 268 HGB: In der Gesellschafterversammlung vom 01.03.2013 haben die Gesellschafter wiederholt den Rangrücktritt bezüglich der passivierten, zu ihren Gunsten bestehenden Pensionsrückstellung, bis zum vollständigen Abbau des ausgewiesenen Bilanzverlustes erklärt. Datum der Feststellung des Jahresabschlusses Die Gesellschafterversammlung hat am 01.03.2013 den Jahresabschluss zum 31.12.2011 festgestellt. Geschäftsführer Rainer Köble, Unternehmensberater, wohnhaft in Berlin
Berlin, 01.03.2013 |
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