Großhandel mit Textilien
NEW G.O.L. GmbH
Grünewaldstraße 49, 63834 Sulzbach am Main, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Rainer Orth seit 14.6.2002 | Geschäftsführer |
Roswitha Hedwig Scharf seit 14.6.2002 | Prokura |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Ilona Orth | 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
NEW G.O.L. GmbHSulzbach am MainJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2022 bis zum 30.06.2023BILANZAKTIVA
Anhang New G.O.L. GmbH1. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich der Vornahme steuerlicher Maßnahmen: Der Jahresabschluss 30.06.2023 wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs-und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Im einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden: 1.1. Bilanzierungsmethoden: Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn-und Verlustrechung entspricht den §§ 266 und 275 HGB sowie § 42 GmbHG, wobei für die Gewinn-und Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren Anwendung findet. Die Ansatzvorschriften nach §§ 246 - 251 HGB, modifiziert durch die Sondervorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 268 - 274 HGB) wurden beachtet. 1.2. Bewertungsmethoden: Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der allgemeinen Bewertungsvorschriften der §§ 252 - 256 HGB unter Berücksichtigung der besonderen Bewertungsbestimmungen für Kapitalgesellschaften ( §§ 279 - 283 HGB) aufgestellt. Im Wesentlichen ist hierzu auszuführen: Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibung verringert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibung vermindert. Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Die Vorräte sind zu Anschaffungskosten aktiviert;soweit Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert gem. § 253 (3) HGB erforderlich waren, sind diese vorgenommen worden. Die Bewertung der unfertigen Leistungen erfolgte zu Material- und Fertigungseinzelkosten unter Einbeziehung der angemessenen Material-und Fertigungsgemeinkosten. Für nicht mehr aktuelle Waren aus den Vorperioden wurden bei der Bewertung Abschläge vorgenommen, um sie mit dem niedrigeren beizulegenden Wert anzusetzen. Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum Nominalwert bewertet. Das allgemeine Kreditrisiko wurde durch einen Pauschalabschlag vom Forderungsbestand berücksichtigt. Die flüssigen Mittel wurden zum Nennwert angesetzt. Das Eigenkapital wurde zum Nominalwert bilanziert. Die Rückstellungen sind so bemessen, dass sie den nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken Rechnung tragen. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. 2. Sonstige Pflichtangaben ( § 285 HGB ) 2.1. Angaben über die Mitglieder des Geschäftsführungsorgans ( § 285 Nr. 10 HGB ) Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt: Rainer Orth, Grünewaldstrasse 49-51, 63834 Sulzbach am Main 3. Vorschlag über die Verwendung des Ergebnises: Die Geschäftsführung der Gesellschaft macht von ihrem Recht Gebrauch, von einer Veröffentlichung des Vorschlags über die Ergebnisverwendung abzusehen. Der Jahresabschluss 30.06.2023 wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handels- gesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn-und Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und 275 HGB sowie § 42 GmbHG, wobei für die Gewinn-und Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren Anwendung findet. Die Ansatzvorschriften nach §§ 246 - 251 HGB, modifiziert durch die Sondervorschriften für Kapitalgesellschaften ( §§ 268 - 274 HGB) wurden beachtet. Sulzbach am Main, den 10. Januar 2024 Rainer Orth Geschäftsführer
Sulzbach am Main, den 10. Januar 2024 gez. Rainer orth Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 10. Januar 2024 |
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