Stammdaten

Register
Amtsgericht Freiburg HRB 410947
Eingetragen
3.10.1980
Branche
BeteiligungsgesellschaftenGroßhandel mit Foto- und optischen ErzeugnissenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
Der Betrieb von Optik- und Fotogeschäften, sowie artverwandter Gebiete. Die Gesellchaft kann gleichartige Unternehmen erwerben, pachten oder mieten oder sich an solchen Unternehmen beteiligen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Stefan Hess
seit 25.8.2011
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
90.00%
10.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Hans Hess
Semmelweisstr. 19, 79576 Weil am Rhein
90.00%
S***** H***
10.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Optik Hess GmbH

Weil am Rhein

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Bilanz

Aktiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Anlagevermögen 153.456,11 179.286,11
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 5,00 5,00
II. Sachanlagen 153.451,11 179.281,11
B. Umlaufvermögen 415.192,83 364.900,02
I. Vorräte 58.184,20 57.584,12
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 38.398,21 31.981,43
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 318.610,42 275.334,47
Summe Aktiva 568.648,94 544.186,13

Passiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital 169.140,99 170.561,22
I. Gezeichnetes Kapital 76.693,78 76.693,78
II. Bilanzgewinn 92.447,21 93.867,44
B. Rückstellungen 178.059,57 153.482,96
C. Verbindlichkeiten 220.756,15 219.449,72
D. Rechnungsabgrenzungsposten 692,23 692,23
Summe Passiva 568.648,94 544.186,13

Anhang

Anhang für das Geschäftsjahr 2022

Allgemeine Angaben

Die Optik Hess GmbH hat ihren Sitz in Weil am Rhein und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Freiburg i.Br. (Reg.Nr. 410947).

Der vorliegende Jahresabschluss erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Der Abschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angaben Erleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und daher in diesem Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung/Erläuterungen zur Bilanz und GuV

Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 800,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt

Rückdeckungsversicherungen werden mit dem geschäftsplanmäßigen Deckungskapital bewertet sofern keine Verrechnung mit ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen vorzunehmen ist.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Die Umrechnung der Geschäftsvorfälle in fremder Währung erfolgt mit dem Kurs am Entstehungstag bzw. bei Fremdwährungsforderungen mit dem am Bilanzstichtag höheren Stichtagskurs (Briefkurs) mit der Folge eines niedrigeren und bei Fremdwährungsverbindlichkeiten mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren Stichtagskurs (Geldkurs) mit der Folge eines höheren Stichtagswerts.

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr sind zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag bewertet.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Zur Entwicklung der immateriellen Vermögensgegenstände sowie der Sach- und Finanzanlagen wird auf den Anlagespiegel verwiesen.

Anlagevermögen

Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger und außerplanmäßigen Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Sonstige Vermögensgegenstände 38.398,21 0,00 31.981,43 0,00

Eigenkapital

Das Stammkapital von € 76.693,78 ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden nach dem international anerkannten Anwartschaftsbarwertverfahren bewertet.

Bei der Bewertung der Pensionsrückstellungen werden gemäß einem versicherungsmathematischen Gutachten künftige Lohn- und Gehaltssteigerungen nicht und Rentenanpassungen mit einem Rententrend von 1,5% berücksichtigt. Zur Ermittlung der Verpflichtungen werden die Sterbetafeln nach Prof. Dr. Klaus Heubeck (Richttafeln 2018 G) zugrunde gelegt. Die Rückstellungen werden pauschal mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt und der von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht wird.

Der im Rahmen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes ermittelte Zuführungsbetrag (T€ 13) wird seit dem Geschäftsjahr 2010 gleichmäßig auf den Zeitraum bis 2024 mit mindestens 1/15 p. a. verteilt. Die zum 31.12.2022 aufgrund der Anwendung des Art. 67 Abs. 1 EGHGB nicht bilanzierte Pensionsverpflichtung beträgt € 0,00. Der Zuführungsbetrag des Geschäftsjahres 2022 (€ 905,00) wurde gesondert als davon-Vermerk bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen als "Aufwendungen nach Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB" erfasst.

Für sämtliche Pensionsverpflichtungen sind Rückdeckungsversicherungen abgeschlossen, die an die Berechtigten verpfändet sind. Die Pensionsverpflichtungen wurden deshalb mit dem Deckungsvermögen gemäß § 246 Abs. 2 HGB verrechnet.

Die folgende Tabelle zeigt die in der Bilanz verrechneten Beträge:

Euro
Zeitwerte Rückdeckungsversicherungen -113.921,00
Bewertungsdifferenz für Rückdeckungsvers. 24.027,00
Pensionsrückstellungen 276.536,00
Differenz 162.615,00

Die Zeitwerte der Rückdeckungsversicherungen entsprechen dem vom Versicherer nachgewiesenen Deckungskapital. Eine Saldierung erfolgte jeweils für jede einzelne Zusage getrennt, womit sich folgender Bilanzausweis ergibt:

Euro
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung 3.400,76

Der Unterschiedsbetrag gem. § 253 Abs. 6 HGB beträgt

Euro
ERGO 9.262,00

Entsprechend werden die zugehörigen Aufwendungen und Erträge aus der Abzinsung und aus dem zu verrechnenden Vermögen saldiert:

Euro
Erträge aus Rückdeckungsversicherungen 3.400,15
Zinsaufwand aus der Abzinsung von Pensionsrückstellungen 4.985,00
Saldo -1.584,85

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für Gewähr-leistungsverpflichtungen, die Kosten der Jahresabschlusserstellung und für die Aufbewahrungsverpflichtung.

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

31.12.2022 davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit über 1Jahr
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 173.394 5.629 167.765
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 25.818 25.818 0
Sonstige Verbindlichkeiten 21.544 21.544 0
davon aus Steuern 13.649 13.649 0
davon aus sozialer Sicherheit 539 539 0
Summe 220.756 52.991 167.765
davon Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über 5 Jahren 0,00
Vorjahr davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit über 1Jahr
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 171.446 5.629 165.817
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 31.080 31.080 0
Sonstige Verbindlichkeiten 16.923 16.923 0
davon aus Steuern 10.308 10.308 0
davon aus sozialer Sicherheit 0 0 0
Summe 219.449 53.632 165.817
davon Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über 5 Jahren 0

Passive Rechnungsabgrenzungsposten

Ausgewiesen werden Einnahmen vor dem Bilanzstichtag, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB haben zu Bilanzstichtag nicht bestanden.

Gewinn und Verlustrechnung

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten Aufwendungen nach Art. 67 Abs. 1 Satz 1 HGB (Aufstockung der Pensionsrückstellung) in Höhe von € 905,00, die in Vorjahren als außerordentlicher Aufwand ausgewiesen wurden.

Sonstige Angaben

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Es bestehen keine Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind, und nicht in der Bilanz ausgewiesen oder vermerkt sind:

Arbeitnehmer

Am Bilanzstichtag waren im Unternehmen 10 Mitarbeiter beschäftigt.

Weil am Rhein,

...........................................

Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 24.10.2023.

Nachrichten & Medien

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