Erzeugung von Blumensamen
Ambräusianum GmbH
Dominikanerstraße 10, 96049 Bamberg, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ambros Michael Mahr seit 30.10.2008 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Ambräusianum GmbHBambergJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BilanzAktiva
Anhang 2023A. Allgemeine Angaben 1. Die Gesellschaft wurde am 01.01.2008 durch Bargründung errichtet und ist seit dem 30.10.2008 im Handelsregister des Amtsgerichtes Bamberg unter 6135 eingetragen. Sie firmiert unter Ambräusianum GmbH, Sitz ist Bamberg. 2. Die GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
3. Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften wahlweise in der Bilanz oder im Anhang anzubringenden Vermerke insgesamt im Anhang aufgeführt. Die Vermerke zu den Verbindlichkeiten sind ebenfalls im Anhang aufgenommen. 4. Von den größenabhängigen Erleichterungen bei den Angaben im Anhang nach § 288 HGB für kleine Kapitalgesellschaften wurde Gebrauch gemacht. Der Anhang entspricht daher bis auf Sondererläuterungen nur den gesetzlichen Mindestanforderungen für kleine GmbH's. 5. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) gegliedert. Das Prinzip der Darstellungsstetigkeit nach § 265 Abs. 1 HGB wurde eingehalten. 6. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden 2023 beibehalten.(§ 252 Abs. 1 Nr.6, Abs. 2 HGB, § 265 Abs. 1 HGB). B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs.2 HGB) sind im Rahmen der handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, unter Beachtung ergänzender Vorschriften für Kapitalgesellschaften, an den steuerlichen Ansatz- und Bewertungsvorschriften orientiert (§§5, 6ff. EStG, §8 Abs. 1 KStG): Aktivseite 1. Von der Aktivierung von selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens nach § 248 Abs. 2 Satz 1 HGB wird abgesehen. Die entgeltlich erworbenen Immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen werden linear pro rata temporis, unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen. 2. Das abnutzbare Sachanlagevermögen, welches bei Anschaffung oder Herstellung mehr als 1.000 Euro beträgt und / oder nicht beweglich ist , wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen unter Beachtung des Niederstwertprinzips, bewertet. Die Abschreibungen werden pro rata temporis, unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen. Bei Computerhardware einschließlich der dazu gehörenden Peripheriegeräte wird die Nutzungsdauer in Abhängigkeit vom Lebenszyklus dieser Gegenstände grundsätzlich auf ein Jahr reduziert. Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit wird der Sammelposten i.S.d. § 6 Abs. 2a EStG in die handelsrechtliche Rechnungslegung als Ausnahmetatbestand nach § 252 Abs. 2 HGB übernommen. Danach können abnutzbare bewegliche Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von mehr als 250 Euro bis 1.000 Euro in einen jahrgangsbezogenen Sammelposten eingestellt werden. Dieser Sammelposten wird über die Dauer von fünf Jahren gleichmäßig verteilt aufgelöst. Vermögensgegenstände, die nach 2017 angeschafft oder hergestellt worden sind und deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten mehr als 250 Euro und weniger als 800 Euro betragen, werden als Geringwertige Wirtschaftsgüter im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben. 3. Finanzanlagen werden mit ihren Anschaffungskosten bzw. mit ihrem niedrigeren beizulegenden Wert zum Bilanzstichtag bewertet. 4. Innerhalb der Vorräte werden die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe zu Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert zum Bilanzstichtag bewertet. 5. Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert bewertet. Das strenge Niederstwertprinzip (§ 253 Abs. 4 HGB) wird beachtet. 6. Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten werden zu ihrem Nennwert bewertet. 7. Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwendungen nach diesem Tag darstellen, werden im Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten berücksichtigt. Passivseite 1. Die Steuerrückstellungen und die Sonstigen Rückstellungen bilden dem Grunde nach alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen auf der Grundlage vorsichtig kaufmännischer Beurteilung in angemessenem und ausreichendem Umfang ab. Der Höhe nach werden die Rückstellungen in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages (§ 253 Abs. 1 HGB) bewertet. Dabei werden bei den Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr entsprechend § 253 Abs. 2 HGB künftige Kosten- und Preissteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag mit laufzeitadäquatem Zinssatz gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung unter Verwendung der von der Deutschen Bank veröffentlichten Zinssätze vorgenommen. Rückstellungen für latente Steuer berücksichtigen die Steuermehraufwendungen, die auf Wertdifferenzen zwischen Handelsbilanzgewinn und steuerlichen Gewinn beruhen und die sich im Zeitablauf umkehren. Der zur Berechnung der latenten Steuern zu verwendene Ertragsteuersatz liegt bei 29,48 %. Die übrigen Rückstellungen berücksichtigen nach dem Maß vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ungewisse Verbindlichkeiten und Gewährleistungen, die ohne rechtliche Verpflichtungen erbracht werden. 2. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen und Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt. 3. Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, die Erträge nach diesem Tag darstellen, werden im Passiven Rechnungsabgrenzungsposten berücksichtigt. C. Erläuterungen zur Bilanz I. Bilanz Aktiva 1. Die Entwicklung des Anlagevermögens ist der Bilanz zu entnehmen. Die Abschreibungen des Berichtsjahres belaufen sich auf 26.802,33 Euro und die Abschreibungen des Vorjahres auf 29.375,93 Euro. 2. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr und Sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr bestehen im Berichtsjahr in Höhe von 58.072,00 Euro und im Vorjahr in Höhe von 84.119,70 Euro. Den im Forderungsbestand erkennbaren Einzelrisiken wird durch die Bildung von Wertberichtungen Rechnung getragen. 3. Ausleihungen und Forderungen gegenüber Gesellschaftern, über die nach § 42 Abs. 3 GmbHG zu berichten sind, bestehen im Berichtsjahr in Höhe von 1.011,60 Euro und im Vorjahr in Höhe von 53.993,04 Euro. 4. Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, bestehen im Berichtsjahr als auch im Vorjahr nicht. 5. Ausleihungen und Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen sowohl im Berichtsjahr als auch im Vorjahr nicht. Passiva 1. Die Bilanz weist im Berichtsjahr ein Eigenkapital (Gezeichnetes Kapital, Kapitalrücklage und Bilanzgewinn) in Höhe von 372.244,92 Euro und im Vorjahr ein Eigenkapital (Gezeichnetes Kapital, Kapitalrücklage und Bilanzgewinn) in Höhe von 425.502,47 Euro aus. 2. Die Rückstellungen gemäß § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB umfassen Steuerrückstellungen in Höhe von 28.112,35 Euro (Vj. 36.186,00 Euro), Rückstellungen für Personalkosten in Höhe von 36.454,00 Euro (Vj. 45.478,00 Euro), Rückstellungen für Abschluss u. Prüfung in Höhe von 7.500,00 Euro (Vj. 7.300,00 Euro) sowie Rückstellungen für Aufbewahrungspflicht in Höhe von 11.000,00 Euro (Vj. 8.000,00 Euro). Alle Rückstellungen sind außer den Rückstellungen für Aufbewahrungsfristen von kurzfristiger Natur. 3. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr bestehen im Berichtsjahr in Höhe von 58.266,73 Euro und im Vorjahr in Höhe von 45.615,08 Euro. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen im Berichtsjahr in Höhe von 4.109,45 Euro und im Vorjahr in Höhe von 10.162,34 Euro. 4. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern, über die nach § 42 Abs. 3 GmbHG zu berichten sind, bestehen im Berichtsjahr als auch im Vorjahr nicht. 5. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen im Berichtsjahr als auch im Vorjahr nicht. D. Sonstige Angaben 1. Haftungsverhältnisse im Sinne von § 268 Abs. 7 i.V.m. § 251 HGB bestehen sowohl im Berichtsjahr als auch im Vorjahr nicht. 2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz erscheinen und auch nicht nach § 251 HGB oder aufgrund anderer Vorschriften des HGB anzugeben sind und deren Angaben für die Beurteilung der Finanzlage von besonderer Bedeutung sind, sind sowohl im Berichtsjahr als auch im Vorjahr nicht bekannt. 3. Der Geschäftsführung gehören in 2023 folgende Personen an: Herr Ambros Michael Mahr 4. Vorschüsse und Kredite an Mitglieder der Verwaltungs-, Geschäftsführungs- oder Aufsichtsorgane sowie zugunsten dieser Personen eingegangene Haftungsverhältnisse, bestehen im Berichtsjahr in Höhe von 1.011,60 Euro und im Vorjahr in Höhe von 53.993,04 Euro. E. Unterzeichnung der Geschäftsführer
Bamberg, den 25.03.2025 Ambros Michael Mahr, Geschäftsführer sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 25.03.2025 festgestellt. |
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