ff-Immobilien Partner GmbH
Köln
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
3.315,00 |
3.926,00 |
| I.
Sachanlagen |
3.315,00 |
3.926,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
6.252,08 |
24.660,84 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
4.290,08 |
24.169,36 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
-6.681,03 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.962,00 |
491,48 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.987,86 |
5.590,71 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
12.554,94 |
34.177,55 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
5.869,89 |
13.290,94 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
167.018,91 |
123.520,00 |
| III.
Verlustvortrag |
135.229,06 |
5.349,55 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
50.919,96 |
129.879,51 |
| B.
Rückstellungen |
4.535,00 |
2.235,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.150,05 |
18.651,61 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
2.150,05 |
18.651,61 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
12.554,94 |
34.177,55 |
Anhang
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher
Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der Jahresabschluss der ff-Immobilien Partner
GmbH wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Sie unterliegt somit nicht der gesetzlichen
Prüfungspflicht gemäß den §§ 316
ff HGB.
Hinsichtlich der Offenlegung nimmt sie die
größenabhängigen Erleichterungen
gemäß § 266, § 288, § 326 HGB in
Anspruch.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Die Vorräte, sofern vorhanden, wurden zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das(die)
Vorjahr(e) betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
Geschäftsjahresabschreibung
Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der
Bilanz ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen.
Sonstige Pflichtangaben
Die ff-Immobilien Partner GmbH ist
Mitgesellschafterin einer Gesellschaft bürgerlichen
Rechts und insoweit persönlich haftend.
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Geschäftsführer: Patrick N.
Fathalian
Der Geschäftsführer ist
einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte Betrag
Forderungen 0,00 Euro
Verbindlichkeiten 0,00 Euro
Köln, 19.12.2011
P.Fathalian, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.12.2011 festgestellt.
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