B. Metzler GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Anita Markovic seit 22.4.2026 | Prokura |
Nils Bräunlich seit 22.4.2026 | Prokura |
Simone Werner seit 22.4.2026 | Prokura |
Nuran Erdogan seit 22.4.2026 | Prokura |
Thorsten Lind seit 22.4.2026 | Prokura |
Jörg André Geißler seit 1.4.2019 | Prokura |
Christian Remke seit 14.3.2018 | Vorstandsmitglied |
Steffen Frank Beltz seit 14.3.2018 | Vorstandsmitglied |
Martin Thiesen seit 14.3.2018 | Vorstandsmitglied |
Christian Matthias Pauly seit 14.3.2018 | Prokura |
Julia Oster seit 14.3.2018 | Prokura |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
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Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Metzler Sozialpartner Pensionsfonds AGFrankfurt am MainJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bericht des Aufsichtsratsder Metzler Sozialpartner Pensionsfonds AGDer Aufsichtsrat hat sich in seinen Sitzungen, in zahlreichen Einzelbesprechungen sowie anhand der Berichte des Vorstands eingehend über die Lage der Gesellschaft (einschließlich der Risikolage und des Risikomanagements) und über grundsätzliche Fragen der Geschäftspolitik unterrichtet und hierüber mit dem Vorstand beraten. Neben der Bilanz- und Ertragsentwicklung wurden wichtige Einzelvorgänge erörtert. Der vom Vorstand vorgelegte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 ist unter Einbeziehung der Buchführung von der in der ordentlichen Hauptversammlung vom 24. Mai 2023 als Abschlussprüfer bestimmten Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Der Bericht des Abschlussprüfers wurde uns rechtzeitig zur Einsicht ausgehändigt. Nach eigener Prüfung des Jahresabschlusses haben wir heute dem Ergebnis seiner Prüfung zugestimmt. Es haben sich keine Beanstandungen ergeben. Wir haben heute den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 gebilligt. Der Jahresabschluss der Metzler Sozialpartner Pensionsfonds AG ist damit festgestellt.
Frankfurt am Main, den 22. Mai 2024 Stefanie Buchmann, Vorsitzende des Aufsichtsrats Franz von Metzler, Stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats Jürgen Meisch, Mitglied des Aufsichtsrats Lagebericht 2023GRUNDLAGEN Durch Verfügung vom 29. Januar 2021 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) der Metzler Sozialpartner Pensionsfonds AG (MSPF) die Erlaubnis zum Betrieb des Pensionsfondsgeschäftes im Sinne des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) erteilt. Als 100 %ige Tochtergesellschaft der B. Metzler seel. Sohn & Co. Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, ist die Gesellschaft Teil eines Bank- und Finanzdienstleistungskonzerns mit Geschäftsschwerpunkt im Wertpapierdienstleistungsgeschäft. Die MSPF ist Teil des Geschäftsbereichs Metzler Pension Management (MPM). MPM agiert als zentraler Lösungsanbieter des Konzerns im Bereich der betrieblichen Altersversorgung und entwickelt seit zwanzig Jahren Lösungen in den Tätigkeitsfeldern betriebliche Altersversorgung, Zeitwertkonten und Altersteilzeit. Die MSPF agiert als überbetrieblicher Pensionsfonds und ist nur in Deutschland tätig. Es werden ausschließlich nicht versicherungsförmige Tarife ohne Garantie im Rahmen eines laufenden Beitragssystems, insbesondere als reine Beitragszusage nach dem Betriebsrentenstärkungsgesetz angeboten. Die Gesellschaft legt bei ihren Vertriebsaktivitäten den Fokus auf die Skalierung des bestehenden Sozialpartnermodells. Sonstige begleitende Dienstleistungen (z. B. arbeitsrechtliche oder steuerrechtliche Beratung) werden durch Dritte außerhalb des Metzler- Konzerns (z. B. Wirtschaftskanzleien, Aktuarbüros, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer) erbracht. WIRTSCHAFTSBERICHT I. RAHMENBEDINGUNGEN 2023 befanden sich die Märkte im Spannungsfeld zwischen (geo-)politischen Unsicherheiten, einem Fokus der Zentralbanken auf der Inflationsbekämpfung und wechselnden Konjunkturaussichten. Nach dem krisengebeutelten Vorjahr startete 2023 zunächst mit positiven Tendenzen: Wegen des milden Winters und strikter Sparmaßnahmen war die befürchtete Energiekrise in Europa ausgeblieben - Deutschland hatte beispielsweise das vorgegebene Füllstandsziel der Gasspeicher von 40 % zum 1. Februar 2023 weit übertroffen. Erfreulich war zudem, dass sich die Öl- und Gaspreise im Januar 2023 wieder dem Vorkrisenniveau annäherten, was sich wiederum positiv auf die Inflationsentwicklung auswirkte. Nichtsdestotrotz lag das Inflationsziel von 2 % zu Jahresbeginn noch in weiter Ferne. Daher sahen sich die Zentralbanken gezwungen, weiter kräftig an der Zinsschraube zu drehen. Im Laufe des Jahres erhöhte die Europäische Zentralbank (EZB) den Leitzins in sechs Schritten auf 4,5 %. Die Fed nahm vier Zinserhöhungen vor und ließ den Leitzins bis auf 5,5 % klettern. Dadurch gelang es den Währungshütern zwar, die Inflation gegenüber dem Vorjahr zu drücken: in der Eurozone von 8,4 % auf 5,5 %, in Deutschland von 8,6 % auf 6,1 % und in den USA von 8,0 % auf 4,1 %, jeweils im Jahr 2022 beziehungsweise 2023. Allerdings forderte das neue Zinsregime auch seinen Tribut. Neben der Bankenkrise im Frühjahr, die die Marktteilnehmer zwischenzeitlich stark verunsicherte, schwächten sich die Konjunkturindikatoren in der zweiten Jahreshälfte ab, allen voran die Einkaufsmanagerindizes. Dazu gesellte sich der in den USA fast schon zur Tradition gewordene Haushaltsstreit und die innenpolitische Schlammschlacht zum Thema Schuldenobergrenze. Hinzu kam, dass militärische Konflikte deutlich zunahmen und den positiven Blick auf die Zukunft verstellten. Während der Krieg in der Ukraine immer mehr zu einem Stellungskrieg zu werden scheint, kam mit dem Angriff der Hamas auf Israel im Oktober ein weiterer Krisenherd dazu. Umso bemerkenswerter ist es, dass am Aktienmarkt das Börsenjahr 2023 zum Teil sogar mit Rekordhöchstständen zu Ende gegangen ist. Fallende Inflationszahlen, die vergleichsweise resiliente US-Konjunktur und der Glaube an eine rasche Zinswende ließen im vierten Quartal die Renditen purzeln und lösten an den Aktienmärkten ein regelrechtes Kursfeuerwerk aus. Zuvor sorgten die konjunkturellen und geldpolitischen Entwicklungen jedoch für starke Turbulenzen bei Dividendentiteln. Unter anderem die Herabstufung des US-Ratings von AAA auf AA+ durch die Ratingagentur Fitch hatte für eine starke Verunsicherung gesorgt und an den Aktienmärkten einen bis Oktober anhaltenden Abwärtstrend ausgelöst. Trotzdem gewann der MSCI World auf Jahressicht 21,8 %. Besonders stark stiegen US-amerikanische Aktien (+27,1 % MSCI USA). Der MSCI Germany legte auf Jahressicht 19,8 % zu. Deutlich schwächer fiel die Performance des MSCI United Kingdom aus. Der Index gewann seit Jahresbeginn lediglich 7,7 % an Boden. Dies trug auch dazu bei, dass der MSCI Europe mit einem Zuwachs von 15,0 % schwächer ausfiel als andere Aktienmärkte. Am Anleihemarkt katapultierten störrische Inflationsraten und hawkishe Zentralbanken die Renditen zehnjähriger Staatsanleihen in Deutschland zwischenzeitlich auf den höchsten Stand seit über einer Dekade. So stieg die Verzinsung zehnjähriger deutscher Bundesanleihen von 2,6 % zu Jahresanfang auf das Jahreshoch von 3,0 % Anfang Oktober, um im Anschluss bis Ende Dezember wieder auf 2,0 % zurückzufallen. Die Rendite laufzeitgleicher US- Staatsanleihen lag zu Jahresbeginn bei 3,8 %, stieg Mitte Oktober kurz auf 5 % und erreichte damit den höchsten Wert seit 2007. Ab Ende Oktober sank die Rendite bis Ende Dezember dann wieder auf 3,9 %. Grund dafür waren Spekulationen über einen baldigen Beginn des Zinssenkungszyklus auf beiden Seiten des Atlantiks. Bei den EUR-Unternehmensanleihen engten sich die Investmentgrade-Spreads ein, die sich bei 135 Basispunkten stabilisierten und damit 31 Basispunkte unter dem Niveau von Ende 2022 lagen. Am Devisenmarkt wertete der Euro gegenüber dem US-Dollar wieder etwas auf. Zu Beginn des Jahres lag das Wechselkursverhältnis EUR/USD bei 1,07 und kletterte bis Jahresende auf gut 1,10. Am höchsten notierte der Euro Mitte Juli bei 1,1276 USD, wurde dann aber aufgrund starker US-Konjunkturdaten bis Anfang Oktober wieder unter 1,05 USD gedrückt. Im Zuge der signalisierten Zinswende seitens der Fed legte der Euro im vierten Quartal jedoch wieder zu und beendete verglichen mit dem Stand zu Jahresbeginn das Jahr leicht freundlich. Im Vergleich zum Schweizer Franken war der Euro auf Jahressicht weniger gefragt (-6,1 %). Auch gegenüber dem britischen Pfund verlor der Euro per Jahresschluss 2,1 %. Gegenüber dem Yen wertete der Euro im gleichen Zeitraum um 10,9 % auf, verlor dann jedoch nach seinem Hoch bei 164,3 JPY im November wieder an Schwung. Die Kursbewegung war unter anderem von Spekulationen hinsichtlich einer sich anbahnenden geldpolitischen Wende in Japan befeuert worden. Der Pensionsfondsmarkt in Deutschland war im Jahr 2023 weiterhin durch die Auslagerung von Versorgungsleistungen auf Pensionsfonds geprägt. Durch das sich ändernde Zinsumfeld sind die Auswirkungen der HGB-Zinsschmelze im Laufe des Jahres etwas in den Hintergrund getreten. Deutlich an Fahrt aufgenommen haben im Jahresverlauf hingegen die Bemühungen um die Umsetzung der reinen Beitragszusage. Sozialpartnermodelle auf tariflicher Grundlage sollen die bAV in Deutschland wieder attraktiver machen und zu einer stärkeren Verbreitung beitragen. Die ersten zwei Sozialpartnermodelle haben im Herbst die Unbedenklichkeit durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erhalten. Zum 31. Dezember 2023 betrug die Anzahl der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zugelassenen Pensionsfonds mit Geschäftstätigkeit in Deutschland weiterhin 35. Am 17. Januar 2023 DORA (Digital Operational Resilience Act) in Kraft getreten. Die Verordnung wird ab dem 17. Januar 2025 angewendet. Mit ihr sollen unter anderem die VAIT und BAIT ersetzt werden, da annähernd alle beaufsichtigten Institute und Unternehmen des europäischen Finanzsektors in ihren Anwendungsbereich fallen. Durch die Verordnung werden weitere Anforderungen in den Bereichen Cybersicherheit, Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) und digitale operationale Resilienz geschaffen. Am 23.10.2023 wurde von dem Bundesministerium der Finanzen das Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (FinmadiG) veröffentlicht. Mit diesem soll neben DORA auch weitere europäische Verordnungen umgesetzt werden, wie unter anderem MiCA (Markets in Crypto Assets) sowie die Neufassung der EU-Geldtransferverordnung. II. GESCHÄFTSVERLAUF Seit dem 1. April 2018 bündelt der Metzler-Konzern seine Tätigkeiten im Pension Management in der Metzler Pension Management GmbH, die auch sämtliche Anteile an der MSPF hält. Die Administration der MSPF erfolgt durch diese Gesellschaft mittels eines Dienstleistungsvertrages über die Ausgliederung von Funktionen. Das Betriebsrentenstärkungsgesetz trat im Januar 2018 in Kraft und führte die "reine Beitragszusage" (rBZ) ein, die die bestehende bAV-Landschaft sinnvoll ergänzt. Im Jahr 2022 hat die MSPF die Gespräche zur Umsetzung eines Sozialpartnermodells erfolgreich abgeschlossen. Mit dem Tarifvertrag zur reinen Beitragszusage zwischen den Gewerkschaften ver.di und IGBCE sowie dem Uniper Konzern und den Arbeitgebervereinigungen AVEW sowie AGV Bayern kam das erste Sozialpartnermodell in Deutschland an den Start. Versorgungsträger und durchführende Einrichtung ist die Metzler Sozialpartner Pensionsfonds AG. Bereits Ende Mai 2022 verständigten sich die beteiligten Sozialpartner auf die Inhalte des Tarifvertrags "reine Beitragszusage" (rBZ) und legten damit die tarifvertragliche Grundlage. Die Unbedenklichkeit des Pensionsplans Metzler rBZ 1 wurde von der BaFin, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, im September 2022 antragsgemäß festgestellt. Die MSPF konnte ab dem 1. Januar 2023 das Sozialpartnermodell zuerst den neuen Mitarbeitern und ab 1. Juli 2023 den Bestandsmitarbeitern des Uniper Konzerns zur Verfügung stellen. Zum Bilanzstichtag zählten bereits 16 Unternehmen von Uniper mit insgesamt 1.837 Versorgungsberechtigten zum ersten Sozialpartnermodell. Das verwaltete Vermögen liegt aktuell bei 3,7 Mio. EUR. III. ERTRAGSLAGE Die gebuchten Beiträge der MSPF lagen im Geschäftsjahr 2023 bei 3,7 Mio. EUR (Vorjahr 0,0 Mio. EUR). Nach Abzug der sonstigen pensionsfondstechnischen Aufwendungen - die der vertraglich vereinbarten Deckung der Aufwendungen für den Pensionsfondsbetrieb dienen - wurden davon 3,6 Mio. EUR der Deckungsrückstellung zugeführt. Die sonstigen pensionsfondstechnischen Erträge betrugen 0,1 Mio. EUR. Die Aufwendungen für den Pensionsfondsbetrieb und für die Verwaltung der Kapitalanlagen lagen bei 0,3 Mio. EUR nach 0,1 Mio. EUR im Vorjahr. Das sonstige nichtpensionstechnische Ergebnis verbesserte sich von -0,3 Mio. EUR im Vorjahr auf -0,1 Mio. EUR im Jahr 2023. Das Geschäftsjahr 2023 schloss die MSPF mit einem Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit in Höhe von -0,3 Mio. EUR ab (Vorjahr -0,4 Mio. EUR). Dem standen Erträge aus der Verlustübernahme in gleicher Höhe gegenüber. IV. FINANZ- UND VERMÖGENSLAGE Die Bilanzsumme stieg im abgelaufenen Geschäftsjahr von 3,8 Mio. EUR im Vorjahr auf 8,2 Mio. EUR zum Bilanzstichtag an. Die erstmals ausgewiesenen Kapitalanlagen betrugen zum 31. Dezember 2023 3,7 Mio. EUR. Sie setzen sich ausschließlich aus Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern zusammen, denen entsprechende Verpflichtungen gegenüberstehen. Per 31. Dezember 2023 verfügte die MSPF über Eigenkapital in Höhe von 4,2 Mio. EUR (Vorjahr 3,7 Mio. EUR). Zur Abdeckung der aufsichtsrechtlichen Solvabilitätsanforderungen wurden von der Gesellschafterin im Jahr 2023 weitere 0,5 Mio. EUR in die Kapitalrücklagen einbezahlt. Durch die liquiden Mittel sowie durch die Einbindung in die Liquiditätssteuerung des Metzler-Konzerns stellt die Gesellschaft sicher, dass sie jederzeit ihren Zahlungsverpflichtungen fristgerecht nachkommen kann. PROGNOSE-, CHANCEN- UND RISIKOBERICHT I. RISIKOMANAGEMENTSYSTEM Das Risikomanagement der MSPF ist in das Steuerungs- und Risikomanagement des Metzler-Konzerns eingebunden. Die nicht delegierbare Gesamtverantwortung des Vorstands der MSPF für das Risikomanagement bleibt davon unberührt. Der Vorstand des Bankhauses ist zusammen mit dem Vorstand der MSPF dafür verantwortlich, die Geschäfts- bzw. Risikostrategie der Gesellschaft zu formulieren, die sich wiederum aus der Risikostrategie bzw. Geschäftsstrategie des Gesamtkonzerns ableitet. Die Überleitung in die quantitativen Prozesse ist auf den zentralen Bereich Controlling des Bankhauses Metzler ausgegliedert. Alle Verfahren und Instrumente werden übergreifend für den Metzler-Konzern definiert und für die Belange der MSPF mit deren Vorstand abgestimmt. Als interne und externe Kontrollinstanzen sind der Ausgliederungsbeauftragte, die Konzernrevision, der Aufsichtsrat, die Treuhänder sowie der Verantwortliche Aktuar tätig. Die Einhaltung der gesetzlichen sowie aufsichtsrechtlichen Vorgaben wird durch die BaFin kontrolliert. Die Risikoidentifikation ist als revolvierender Prozess ausgelegt, der turnusmäßig, mindestens jedoch einmal jährlich stattfindet. Das Risikomanagementsystem der MSPF umfasst die Risiken, denen das Unternehmen tatsächlich ausgesetzt ist und deckt die Bereiche Versicherungstechnik, Bildung von Rückstellungen, operationelle Risiken, Aktiv-Passiv-Management, Kapitalanlagerisiken, Liquiditätsrisiken, Adressenausfall- und Kreditrisiken sowie Geschäftsrisiko ab. Vor dem Hintergrund der Geschäftsaktivitäten und der risikodefensiven Ausrichtung der Gesellschaft sind jedoch nicht alle Risiken relevant und müssen aktiv gesteuert werden. Die MSPF übernimmt weder versicherungstechnische noch Anlagerisiken. Die zukünftig im Sicherungsvermögen befindlichen Beträge werden in Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmer und Arbeitgeber angelegt. Die MSPF ist in das Konzernclearing eingebunden, um im Notfall Liquiditätsrisiken jederzeit ausgleichen zu können. Der Steuerungsansatz auf der Konzernebene baut auf einer Segmentierung in die Säulen Marktrisiko, Adressenausfallrisiko, operationelles Risiko und allgemeines Geschäftsrisiko auf. Unter der Beachtung der Spezifika eines nichtversicherungsförmigen Pensionsfonds sind nicht alle Segmente für die MSPF relevant, so dass sich das Hauptaugenmerk im Risikokonzept neben dem allgemeinen Geschäftsrisiko auf die Steuerung der operationellen Risiken richtet. Operationelle Risiken werden verursacht durch Mängel oder Fehler, die in Geschäftsprozessen, durch Personen, Systeme oder externe Ereignisse auftreten, sowie Rechtsrisiken. Im Rahmen des qualitativen Steuerungsprozesses werden Incidents in einer Datenbank erfasst, Szenarioanalysen durchgeführt und Frühwarnsignale als Risikoindikatoren ausgewertet. Für alle Teilbereiche sind Rahmenbedingungen verabschiedet, organisatorische Maßnahmen umgesetzt und entsprechende Steuerungssysteme installiert worden. Für die Gesellschaft wurde ein Risikotragfähigkeits- und -steuerungskonzept verabschiedet, das in das umfassende Steuerungskonzept des Gesamtkonzerns eingebunden ist. Zur Beurteilung der Risikotragfähigkeit kommen Instrumente der quantitativen Steuerungsmethodik zum Einsatz, die durchgängig einem Value-at-Risk-Ansatz folgen. Dem dualen Steuerungskonzept des Konzerns folgend, werden die Quantifizierungsergebnisse immer auch durch qualitative Instrumente und Controllingprozesse ergänzt. Die der Gesellschaft zugeordnete Risikodeckungsmasse besteht aus Reserven nach 340f HGB, die im Konzernabschluss gebildet wurden, um die Risiken der Konzerngesellschaften abzudecken. Darüber hinaus werden alle Maßnahmen durch intensive Mitarbeiterschulungen, Arbeitsanweisungen und regelmäßige Kontrollen sowie durch Sicherungsvorkehrungen für die eingesetzten Datenverarbeitungssysteme unterstützt. Insgesamt zeigt sich für die Gesellschaft ein sehr überschaubares Risikoprofil. Die Gesellschaft hat mit angemessenen Vorkehrungen sichergestellt, dass Risiken zeitnah erkannt und geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um sämtliche Herausforderungen zu meistern. Gleichwohl ist festzuhalten, dass sich unvorhergesehene Risiken niemals vollständig ausschließen lassen. Daher sind schnelle Entscheidungswege und ein stetig weiterentwickeltes Risikomanagementsystem von besonderer Bedeutung. II. VORAUSSICHTLICHE ENTWICKLUNG DER RAHMENBEDINGUNGEN Im Jahr 2024 dürfte sich das Wachstum der Weltwirtschaft etwas verlangsamen. Noch 2023 wuchs sie sehr wahrscheinlich um etwa 3,0 %. Für 2024 rechnen wir nunmehr mit einem Wachstum von 2,6 %. Der Grund dafür ist die restriktive Geldpolitik der wichtigsten Zentralbanken. Gleichzeitig erwarten wir jedoch auch eine merklich sinkende Inflation. Global erreichte diese mit 8,7 % 2022 einen Höhepunkt. Im Jahr 2023 fiel sie dann auf 6,9 % - ein Trend, der sich unseres Erachtens auch 2024 fortsetzen dürfte mit einem Rückgang auf 4,0 %. Die EZB und die US-Notenbank werden daher im Jahresverlauf die Leitzinsen senken können. Wir erwarten, dass die EZB den Refinanzierungssatz bis Jahresende 2024 bis auf 3,0 % senken wird. Vor diesem Hintergrund sehen wir gute Chancen, dass die Renditen von Anleihen mit einer Restlaufzeit bis fünf Jahre im Jahresverlauf 2024 zurückgehen werden. Dagegen unterliegen Anleihen mit einer längeren Restlaufzeit dem Einfluss der Renditeentwicklung in den USA. Aufgrund unserer Annahme, dass die US-Notenbank den Leitzins weniger senken wird als erwartet, drohen in den USA Enttäuschungen am Anleihemarkt und ein Renditeanstieg. Hinzu kommt die ausufernde US-Staatsverschuldung. In diesem Jahr könnte sich die staatliche Neuverschuldung auf etwa 2,0 Billionen US-Dollar summieren. Im Jahresverlauf könnten die Anleger im Hinblick auf die Finanzierung der Staatsdefizite zunehmend nervös werden, wenn im Wahlkampf neue Versprechungen zu Steuersenkungen oder neuen Ausgabenprogrammen gemacht werden. Die Folge wären Turbulenzen am Staatsanleihemarkt in den USA, die sich auch auf Europa übertragen könnten. Grundsätzlich dürfte die künstliche Intelligenz (KI) zu einem positiven Einflussfaktor für die Produktivitätsentwicklung in den kommenden Jahren werden. Dabei dürften auch zunehmend Unternehmen profitieren, die KI erfolgreich anwenden. Phasen mit hohem Produktivitätswachstum sind in der Regel auch Phasen mit einer positiven Wertentwicklung der Aktienmärkte. Dem positiven Szenario steht jedoch das beschriebene Risikoszenario von Turbulenzen am US-amerikanischen Anleihemarkt gegenüber. Schon jetzt liegt die Staatsverschuldung auf einem Niveau wie zuletzt nach dem Zweiten Weltkrieg. Die US-Regierung müsste dann zwangsläufig auf Finanzmarktturbulenzen mit Sparmaßnahmen reagieren, um die Finanzmärkte wieder zu beruhigen. Wir sehen daher das Thema nur als ein Volatilitätsereignis, das die Aktienmärkte im zweiten Halbjahr durchschütteln - aber nicht grundsätzlich aus der positiven Bahn werfen kann. Am Devisenmarkt stehen unseres Erachtens die Chancen gut für einen stärkeren Euro-Wechselkurs im Jahr 2024. Die Leitzinssenkungen der EZB dürften im Jahresverlauf die Wachstumsperspektiven verbessern, da die europäischen Konsumenten noch nicht ihre in der Pandemie aufgebauten Überschussersparnisse ausgegeben haben und auf niedrigere Zinsen mit einer Reduktion ihrer Sparquote reagieren könnten. Zudem kämpfen die USA mit einer ausufernden Staatsverschuldung und Defiziten. In der Eurozone dagegen sinkt in der Tendenz die Staatsverschuldung. Die Fundamentaldaten sprechen also insgesamt für den Euro. III. VORAUSSICHTLICHE ENTWICKLUNG DES UNTERNEHMENS Als Teil des Metzler Pension Management stellt die MSPF als Versorgungsträger die Plattform für die Umsetzung der reinen Beitragszusage und ist damit der langfristige Partner von Arbeitgebern, Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften in ihrer Rolle als Sozialpartner im Rahmen von Sozialpartnermodellen. Die MSPF bietet eine auf die Bedürfnisse der Sozialpartner ausgerichtete Full- Service-Lösung an, wobei gleichzeitig Skalierungseffekte über eine gleichermaßen standardisierte, wie flexible Handhabung der Beitragsgestaltung wie auch bei der Bestandsverwaltung erreicht werden. Metzler Pension Management reagierte auf das Betriebsrentenstärkungsgesetz als erster Anbieter in Deutschland mit der Einrichtung eines separaten Pensionsfonds für das Sozialpartnermodell, dem Metzler Sozialpartner Pensionsfonds (MSPF). Durch die im Jahr 2021 erteilte Erlaubnis zum Betrieb des Pensionsfondsgeschäftes im Sinne des VAG wurden die formellen Voraussetzungen geschaffen, unseren Geschäftsbetrieb wie geplant aufzunehmen. Seit dem 1. Januar 2023 steht der MSPF als Versorgungsträger im Rahmen des zwischen IG BCE, Verdi und Uniper sowie weiteren AG-Verbänden vereinbarten Sozialpartnermodells zunächst den neuen Mitarbeitern und ab dem 1. Juli 2023 auch den Bestandsmitarbeitern des Uniper Konzerns zur Verfügung. Die überwiegende Annahmequote bei den neuen Mitarbeitern sowie die erwartet gute Wechselquote bei den Bestandsmitarbeitern bestätigt die Einschätzung des Sozialpartnermodells als attraktive Alternative zu den bestehenden Zusagen. Die Sozialpartner und der MSPF haben den Pensionsplan Metzler rBZ1 so ausgestaltet, dass weitere inhaltsgleiche Tarifverträge in einem Sicherungsvermögen gebündelt werden können: Das heißt, weitere Unternehmen oder Arbeitgeberverbände können sich mit inhaltsgleichem Tarifvertrag relativ leicht dem Versorgungswerk anschließen - und dies branchenübergreifend. Parallel wurden die Strukturen und Regelungen des Modells vom Sozialpartnerbeirat auf nachhaltiges Wachstum ausgerichtet. Die bisherige Resonanz interessierter Unternehmen und Arbeitgeberverbände ist überaus vielversprechend und stimmt uns sehr zuversichtlich zeitnah weitere Unternehmen anbinden zu können. Der seitens des Gesetzgebers durchgeführte "Fachdialog Betriebsrente" mit den beteiligten Stakeholdern könnte zu weiteren Verbesserungen bei der reinen Beitragszusage führen. Ein wesentliches Ziel dabei ist, die neuen Sozialpartnermodelle auch nicht tarifgebundenen Arbeitgebern leichter zugänglich zu machen. Im Rahmen unseres vorsichtigen Planungsansatzes rechnen wir für das Geschäftsjahr 2024 mit einem deutlich verbesserten Gesamtergebnis. Aufgrund unseres Geschäftsmodells sind die Aufwendungen und Erlöse aus dem Vermögen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern ausgeglichen. Bei den Erlösen der Gesellschaft aus dem Pensionsfondsbetrieb ("Sonstige pensionsfondstechnische Erträge") planen wir aufgrund steigender laufender Beitragseinnahmen mit einem deutlichen Zuwachs. Nicht zuletzt durch die flexible Struktur des Metzler Pension Managements erwarten wir für die Gesellschaft eine leicht rückläufige Kostenbasis. Mit unserem langfristig ausgerichteten Geschäftsmodell sehen wir uns im 350. Jahr des Bestehens unserer Unternehmensgruppe unverändert gut gerüstet für künftige Herausforderungen. Mit der konsequenten Weiterverfolgung unserer Wachstumsstrategie sind auch im Jubiläumsjahr die Weichen für weiteres Wachstum gestellt.
Frankfurt am Main, 24. April 2024 Steffen Beltz Christian Remke Martin Thiesen Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023der Metzler Sozialpartner Pensionsfonds AG, Frankfurt am MainAktivseite
Ich bestätige hiermit entsprechend § 128 Abs. 5 VAG, dass die in den Vermögensverzeichnissen aufgeführten Vermögensanlagen den gesetzlichen und aufsichtsbehördlichen Anforderungen gemäß angelegt und vorschriftsmäßig sichergestellt sind.
Großostheim, den 02.04.2024 Jörg Wehling, Treuhänder Passivseite
Es wird bestätigt, dass die in der Bilanz unter dem Posten B.I der Passiva eingestellte Deckungsrückstellung unter Beachtung des § 341 f HGB sowie unter Beachtung der auf Grund des § 240 Satz 1 Nummer 10 bis 12 VAG erlassenen Rechtsverordnungen berechnet worden ist.
Brühl, den 02.04.2024 Dr. Richard Herrmann, Verantwortlicher Aktuar Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Anhang 2023ALLGEMEINE HINWEISE Sitz der Metzler Sozialpartner Pensionsfonds AG ist Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist unter der Nummer HRB 108961 im Register des Amtsgerichts Frankfurt am Main eingetragen. Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß den §§ 242 ff., §§ 264 ff. und §§ 341 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des AktG in Euro aufgestellt. Dabei wurden die ergänzenden Vorschriften der RechPensV beachtet. Es gelten die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern werden gemäß den §§ 341 Abs. 4 Satz 2 HGB i. V. m. § 341d HGB und §§ 8 und 36 RechPensV mit dem Zeitwert unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Vorsicht bewertet. Die laufenden Guthaben bei Kreditinstituten sowie andere Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Sofern risikobehaftete Posten bestehen, wird diesen durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigung Rechnung getragen. Die in der Bilanz ausgewiesenen Pensionsfondstechnischen Rückstellungen entsprechend dem Vermögen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern entsprechen dem Zeitwert des Vermögens zum Bilanzstichtag. Der Wert der Deckungsrückstellung wird nach § 341f Abs. 1 Satz 2 HGB i. V. m. § 240 VAG und der Pensionsfonds-Aufsichtsverordnung (PFAV) nach der retrospektiven Methode ermittelt, da gemäß § 17 RechPensV nach den Festlegungen in den Pensionsplänen die Bildung des jeweiligen Vermögens aus geleisteten Beiträgen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern erfolgt und der Wert des Vermögens die jeweilige Mindestdeckungsrückstellung nach § 24 PFAV überschreitet. Die Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind zu dem Erfüllungsbetrag angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Sofern die Rückstellungen eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr haben, sind sie gemäß § 253 Abs. 2 HGB abgezinst. Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ Entwicklung der im Aktivposten A.I. erfassten Kapitalanlagen im Geschäftsjahr 2023:
Die in dieser Bilanzposition ausgewiesenen Wertpapierspezialfonds mit einem Zeitwert von 676 TEUR dienen als Sicherungsvermögen und sind mit dem jeweiligen Fondspreis zum Bilanzstichtag bewertet. Sie können täglich zurückgegeben werden. Die sonstige Vermögensgegenstände beinhalten Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von 4.033 TEUR. Die Anderen Vermögensgegenstände enthalten im Wesentlichen Steuerforderungen. Das Gezeichnete Kapital der Gesellschaft ist in 3.000.000 Stückaktien zu je 1 Euro eingeteilt und voll eingezahlt. Im Geschäftsjahr wurden 500 TEUR in die Kapitalrücklage gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB eingestellt. Im Rahmen der Ergebnisverwendung wurden 266 TEUR zur Abdeckung des Verlustvortrages aus der Kapitalrücklage entnommen. Zum 31.12.2023 beträgt die Kapitalrücklage 1.234 TEUR. Zum Bilanzstichtag betrug der Wert der Deckungsrückstellung entsprechend dem Vermögen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern 3.604 TEUR. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG Die verdienten Beiträge in Höhe von 3.702 TEUR setzen sich aus den arbeitnehmer- und arbeitgeberfinanzierten Versorgungsbeiträgen in Höhe von 3.654 TEUR und dem Sicherungsbeitrag in Höhe von 138 TEUR zusammen. Mit dem Sicherungsbeitrag wird der tarifvertraglich vorgesehene Zusatzbeitrag des Arbeitgebers im Sinne des § 23 Abs. 1 BetrAVG bezeichnet. Sämtliche gebuchten Beiträge entfallen auf den leistungsbezogenen "Pensionsplan Metzler rBZ 1 ", nach dem Versorgungsleistungen ausschließlich gemäß § 236 Abs. 2 VAG ohne versicherungsförmige Garantie erbracht werden. Die ausgewiesenen nicht realisierten Gewinne und Verluste aus Kapitalanlagen resultieren vollständig aus der Anlage des Vermögens für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Die Aufwendungen aus dem Pensionsfondsbetrieb beinhalten - unter Berücksichtigung der Kostenverteilung nach § 27 RechPensV - Abschluss- und Verwaltungsaufwendungen im Zuge der Einführung des ersten Sozialpartnermodells. Die sonstigen pensionsfondstechnischen Aufwendungen enthalten vertraglich vereinbarte Entnahmen aus dem Deckungsvermögen zur Deckung der Aufwendungen für den Pensionsfondsbetrieb. Die sonstigen Erträge enthalten im Wesentlichen Zinserträge in Höhe von 113 TEUR (Vorjahr Negativzinsen 13 TEUR) aus der Anlage des Eigenkapitals. Die sonstigen Aufwendungen resultieren im Wesentlichen aus den Kosten der Verwaltung der Gesellschaft unter Berücksichtigung der Kostenverteilung nach § 27 RechPensV. SONSTIGE ANGABEN Die PSV-Beiträge für die von der MSPF AG durchgeführten Versorgungszusagen tragen die jeweiligen Trägerunternehmen selbst. Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen wurden ausschließlich zu marktüblichen Konditionen getätigt. ORGANE DER GESELLSCHAFT AUFSICHTSRAT Stefanie Buchmann, Nidderau, Vorstand, B. Metzler seel. Sohn & Co. Aktiengesellschaft Vorsitzende Franz von Metzler, Frankfurt am Main Vorstand, B. Metzler seel. Sohn & Co. Aktiengesellschaft Stellvertretender Vorsitzender Jürgen Meisch, Köln, Geschäftsführer Achalm Capital GmbH Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats betragen 36 TEUR . VORSTAND Steffen Beltz, Niedernhausen, Angestellter, B. Metzler seel. Sohn & Co. Aktiengesellschaft Christian Remke, Frankfurt am Main, Mitglied der Geschäftsführung, Metzler Pension Management GmbH Martin Thiesen, Dörrebach, Mitglied der Geschäftsführung, Metzler Pension Management GmbH Die Voraussetzungen für den Verzicht auf die Angabe der Organbezüge gemäß § 286 Abs. 4 HGB liegen vor. Mitarbeiter Im Geschäftsjahr wurden keine Mitarbeiter beschäftigt. Abschlussprüferhonorar nach § 285 Nr. 17 HGB
Konzernverhältnisse Die Gesellschaft ist eine 100 %ige Tochtergesellschaft der Metzler Pension Management GmbH, Frankfurt am Main. Diese wird in den Konzernabschluss der B. Metzler seel. Sohn & Co. Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, einbezogen, der im Unternehmensregister veröffentlicht wird. Mit der Metzler Pension Management GmbH besteht ein Ergebnisabführungsvertrag. Eine Mitteilung gemäß § 20 AktG liegen vor. Die Metzler Pension Management GmbH, Frankfurt am Main hält mehr als 25 % des Gezeichneten Kapitals. Nachtragsbericht Nach Schluss des Geschäftsjahres haben sich keine Vorgänge von besonderer Bedeutung im Sinne des § 285 Nr. 33 HGB ergeben.
Frankfurt am Main, 24. April 2024 Steffen Beltz Christian Remke Martin Thiesen
1) z.B. Reaktivierung, Wiederinkraftsetzung,
Anwärter und Rentner aus Versorgungsausgleich, Ausweis
einer durchgeführten Rentenanpassung als Erhöhung
der Jahresrentensumme.
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Metzler Sozialpartner Pensionsfonds AG, Frankfurt am Main Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Metzler Sozialpartner Pensionsfonds AG, Frankfurt am Main, - bestehend aus der Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Metzler Sozialpartner Pensionsfonds AG, Frankfurt am Main, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Frankfurt am Main, den 24. April 2024 Deloitte
GmbH
Michael Kilbinger, Wirtschaftsprüfer ppa. Manfred Schneider, Wirtschaftsprüfer |
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