SoftArt Leder GmbHLiquidiert

71540 Murrhardt, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 271775
Eingetragen
24.3.2003
Branche
Großhandel mit Häuten, Fellen und LederHerstellung von Lederbekleidung und PelzwarenGroßhandel mit Lederwaren, Reisegepäck, Geschenk- und Werbeartikeln
Gegenstand
Vertrieb von Leder

Finanzübersicht

Historie

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Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
50.00%
50.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Ölbergstr. 28, 72501 Gammertingen
12.500 €
50.00%
Ölbergstr. 32, 72501 Gammertingen
12.500 €
50.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

SoftArt Leder GmbH

Murrhardt

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 1.149.223,12 1.114.535,43
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 75.325,00 101.944,00
II. Sachanlagen 225.042,00 271.974,00
III. Finanzanlagen 848.856,12 740.617,43
B. Umlaufvermögen 6.625.950,80 7.483.655,09
I. Vorräte 5.195.118,24 5.717.403,06
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.021.730,64 1.037.883,68
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 409.101,92 728.368,35
C. Rechnungsabgrenzungsposten 32.175,04 24.428,30
Aktiva 7.807.348,96 8.622.618,82

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 147.768,44 791.996,93
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Kapitalrücklage 782.843,61 782.843,61
III. Verlustvortrag 15.846,68 133.853,75
IV. Jahresfehlbetrag 644.228,49 -118.007,07
B. Rückstellungen 44.880,00 41.650,00
C. Verbindlichkeiten 7.614.700,52 7.788.971,89
Passiva 7.807.348,96 8.622.618,82

Anhang

I.  Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der SoftArt Leder GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.
Die SoftArt Leder GmbH weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 HGB auf. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses, insbesondere bei den Angaben im Anhang, wurde von den größenabhängigen Erleichterungen weitgehendst Gebrauch gemacht.
Die Ausweis- und Gliederungsvorschriften wurden entsprechend den gesetzlichen Vorschriften befolgt. Die Bilanz ist in Kontoform aufgestellt worden. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung ändert sich gegenüber dem Vorjahr nicht.
Die Wertansätze in der Bilanz der Gesellschaft zum 31.12.2022 wurden unverändert übernommen. Es ergaben sich gegenüber dem Vorjahr keine Abweichungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.

II.  Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1.  Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet worden.
Rechnungsabgrenzungsposten sind nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet worden.
Soweit Haftungsverhältnisse i. S. § 251 HGB bestehen, sind diese im Anhang angegeben.
2.  Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht entgegen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tage der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind.
Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlung im Jahresabschluss berücksichtigt worden.
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
Einzelne Positionen sind wie folgt bewertet worden:
Anlagevermögen:
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern diese der Abnutzung unterliegen, um planmäßige Abschreibung vermindert.
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibung ausgewiesen.
Grundlage für die planmäßige Abschreibung war die kürzeste steuerlich für zulässig gehaltene Nutzungsdauer, soweit dies nicht zu einem offenbar unzutreffenden Ergebnis führte, im Übrigen die geschätzte voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.
Die Abschreibung des beweglichen Anlagevermögens erfolgt sowohl degressiv als auch linear. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- und Herstellungskosten bis 800 € wurden im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.
Das Finanzanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten bewertet.
Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert lag, der diesen am Abschlussstichtag beizulegen war, wurde dem durch außerplanmäßige Abschreibung Rechnung getragen. Die in Vorjahren vorgenommene außerplanmäßige Abschreibung wurde rückgängig gemacht, soweit die Gründe hierfür nicht mehr bestanden haben.
Umlaufvermögen:
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden zu Anschaffungskosten unter Anwendung zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren bzw. mit dem gegebenenfalls niedrigeren beizuglegenden Wert am Bilanzstichtag angesetzt.
Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse wurden zu Herstellungskosten (Einzelkosten und notwendige Gemeinkosten) bewertet bzw. mit dem gegebenenfalls niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. mit dem gegebenenfalls niedrigeren beizuglegenden Wert am Bilanzstichtag angesetzt; das strenge Niederstwertprinzip wurde beachtet.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum Nennwert angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigung berücksichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1% Rechnung getragen.
Rückstellungen:
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Laufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins i. S. § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen
Die Steuerrückstellungen enthalten die noch nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres und zu erwartende Steuernachzahlungen aus Vorjahren.
Verbindlichkeiten:
Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
3.  Grundlagen für die Umrechnung von Fremdwährungsposten in Euro
Die auf fremde Währung lautenden Vermögensgegenstände und Schulden mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr wurden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichttag in Euro umgerechnet (§ 256a HGB).
Bei Posten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr verbleibt es bei der imparitätischen Bewertung und bei der Begrenzung durch das Anschaffungkostenprinzip, d. h. bei Vermögensgegenständen wurde ein gegebenenfalls niedrigerer Kurs im Entstehungszeitpunkt und bei Verbindlichkeiten ein gegebenenfalls höherer Kurs im Entstehungszeitpunkt beibehalten.

III.  Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz
1.  Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben - wie im Vorjahr - eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
2.  Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestanden in Höhe von 6.764.200,58 € (Vorjahr: 6.764.200,58 €).
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind, soweit es sich nicht um Dienstleistungen handelt, teilweise durch handelsübliche Eigentumsvorbehalte gesichert.
3.  Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
Es bestanden zum Bilanzstichtag (wie im Vorjahr) keine Forderungen gegenüber Gesellschaftern.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestanden in Höhe von 1.038.963,04 € (Vorjahr: 1.044.161,68 €). Diese sind in dem Posten "Sonstige Verbindlichkeiten" enthalten.
4.  Haftungsverhältnisse
Vermerkpflichtige Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB bestehen nicht.

IV.  Sonstige Angaben
1.  Angaben zu den Organen der Gesellschaft
Vorschüsse und Kredite an die Geschäftsführer bestanden nicht bzw. wurden nicht gewährt.
2.  Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer i. S. § 267 Absatz 5 HGB betrug 31 (Vorjahr: 31).

sonstige Berichtsbestandteile

 

Murrhardt, den 11.07.2023

gez. Josef Göggel (Geschäftsführer)

gez. Jörg Göggel (Geschäftsführer)

gez. Markus Heckmann (Geschäftsführer)

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 10.07.2024 festgestellt.

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