Stratmann Elektrotechnik GmbHLiquidiert

14199 Berlin, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 89644
Eingetragen
27.7.2004
Branche
Herstellung von elektrischem InstallationsmaterialElektroinstallationReparatur und Instandhaltung von elektrischen Ausrüstungen
Gegenstand
Elektroinstallation, Vertrieb und Installation von Photovoltaikanlagen und Dienstleistungen für die vorgenannten Bereiche.

Historie

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Management

NameRolle
Udo Lehmann
seit 15.6.2018
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Stratmann Elektrotechnik GmbH

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014

Bilanz

Aktiva

31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Anlagevermögen 40.732,00 49.587,00
B. Umlaufvermögen 48.086,09 50.999,72
davon Forderungen gegen Gesellschafter 0,00 10.000,00
C. Rechnungsabgrenzungsposten 649,61 749,58
Bilanzsumme, Summe Aktiva 89.467,70 101.336,30

Passiva

31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Eigenkapital 47.801,76 51.824,32
B. Rückstellungen 12.925,86 5.531,10
C. Verbindlichkeiten 28.740,08 43.980,88
davon Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 0,00 1.000,00
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 28.740,08 43.980,88
Bilanzsumme, Summe Passiva 89.467,70 101.336,30

sonstige Berichtsbestandteile


I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Der Jahresabschluss wurde entsprechend den Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB aufgestellt.


II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierungsmethoden:

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Das Saldierungsgebot des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wurde beachtet.

Bewertungsmethoden:

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet.

Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.


Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:

ANLAGEVERMÖGEN

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten vermindert um die planmäßigen Abschreibungen bewertet. Als Nutzungsdauer wird bei Software drei Jahre unterstellt.

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibung bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen sowohl degressiv als auch linear vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führte.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 410 wurden im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.

UMLAUFVERMÖGEN

Die in Arbeit befindlichen Aufträge werden zu Herstellungskosten angesetzt. Für Bestandsrisiken werden ausreichende Abschläge gebildet.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.

RÜCKSTELLUNGEN

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

VERBINDLICHKEITEN

Verbindlichkeiten wurden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.


III. Angaben zur Bilanz


1. Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens (Anlagenspiegel) ist nachfolgend dargestellt. Hieraus ergeben sich auch die Abschreibungen des Geschäftsjahres (§ 268 II HGB).


2. Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände

Die sonstigen Vermögensgegenstände haben i. H. v. € 832,51 eine Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr.

Die übrigen sonstigen Vermögensgegenstände haben i. H. v. € 800,81 eine Restlaufzeit von weniger als 1 Jahr.


3. Eigenkapital/Ergebnisverwendung

Der Geschäftsführer schlägt vor, den Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr in Höhe von € 5.977,44 sowie den Gewinnvortrag in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen.


4. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben i. H. v. € 2.564,86 eine Restlaufzeit von weniger als 1 Jahr.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern haben i. H. v. € 25.000,00 eine Restlaufzeit von weniger als 1 Jahr.

Die sonstigen Verbindlichkeiten haben i. H. v. € 1.175,22 eine Restlaufzeit von weniger als 1 Jahr.


IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt.

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belasten in voller Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit.


V. Sonstige Pflichtangaben

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens - unverändert - geführt durch

Jürgen Stratmann, Kaufmann.

Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.


VI. Angaben gem. § 42 III GmbHG

Forderungen gegen Gesellschafter bestehen am Abschlussstichtag in Höhe von
€ 0,00 (Vorjahr: € 10.000,00).

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betragen € 25.000,00 (Vorjahr:
€ 41.000,00).



Berlin, den 07.05.2015

..................................................
Stratmann Elektrotechnik GmbH
Jürgen Stratmann
Geschäftsführer
  


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 11.05.2015 festgestellt.

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