Bernhardt Ventures GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Martin Heinz Rudnick seit 12.10.2023 | Prokura |
Jens Karsten Heiko Dr. Bernhardt seit 4.2.2009 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
DDA Advisory GmbH (vormals: Bernhardt Advisory GmbH)Bad Homburg v. d. HöheJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die DDA Advisory GmbH, Bad Homburg v. d. Höhe Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der DDA Advisory GmbH, Bad Homburg, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der DDA Advisory GmbH, Bad Homburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen."
Bad Homburg v.d.H., den 31. Mai 2023 DORNBACH
Petra Fischbeck-Lohr, Wirtschaftsprüferin Catherine Dentler, Wirtschaftsprüferin Bilanz zum 31. Dezember 2022AKTIVA
PASSIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022der DDA Advisory GmbH (ehemals Bernhardt Advisory GmbH), Bad Homburg
Anhang für das Geschäftsjahr 20221. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss der DDA Advisory GmbH zum 31. Dezember 2022 wurde nach den Vorschriften des Ersten und Zweiten Abschnitts des Dritten Buches des HGB (§§ 238 bis 289 HGB) unter Beachtung des institutsspezifischen Normen der §§ 340 bis 3400 HGB, der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute - RechKredV - und der Verlautbarungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erstellt. Nach §340a HGB gelten für die Gesellschaft die Vorschriften für eine große Kapitalgesellschaft. Weiterhin wurden die Vorschriften des GmbH-Gesetzes beachtet. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registerrecht:
Die Gesellschaft hat weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr Wertpapierdienstleistungen oder Finanzdienstleistungen erbracht. II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Forderungen an Kreditinstitute sind zum Nominalwert angesetzt. Die Forderungen an die Kunden und die sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert angesetzt. Soweit erforderlich wurden Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Die Anteile an verbundenen Unternehmen betreffen die in 2021 gegründete Tochtergesellschaft Bernhardt Verwaltungs UG, Bad Homburg v. d. Höhe. In die Gesellschaft wurden zum 30.11.2021 das Wertpapierdepot, die Sachanlagen sowie Teile der sonstigen Vermögensgegenstände zum Zeitwert eingebracht. Die immateriellen Anlagewerte und die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten abzüglich linearer planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der abnutzbaren Vermögengegenstände vorgenommen. Die beweglichen Vermögengegenstände des Anlagevermögens wurden linear abgeschrieben. Außerplanmäßige Abschreibungen aufgrund dauerhafter Wertminderung waren nicht zu berücksichtigen. Der Aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. Das Eigenkapital ist mit dem Nennbetrag angesetzt. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt € 83.000,00 und ist in Höhe eingezahlt. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Bewertung erfolgte in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zur Erfüllung der Verpflichtungen notwendigen Betrags. Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgte zum Erfüllungsbetrag. Erläuterungen zur Bilanz Die Forderungen an Kreditinstitute sind sämtlich täglich fällig. Die Entwicklung der immateriellen Vermögengegenstände und Sachanlagen ist dem als Anlage beigefügten Anlagenspiegel zu entnehmen. Die sonstigen Vermögengegenstände betreffen Forderungen gegen Gesellschafter T€ 180, (Vorjahr: T€ 264), Forderungen gegen Geschäftsführer T€ 16 (Vorjahr: T€ 0), Forderungen an das Finanzamt T€ 13 (Vorjahr: T€ 8) sowie Forderungen an die IHK T€ 3 (Vorjahr: T€ 3). In den sonstigen Vermögengegenständen sind Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von T€ 0 (Vorjahr: T€ 264) und bis zu einem Jahr in Höhe von T€ 212 (Vorjahr: T€ 11) enthalten. Die sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 57 (Vorjahr: T€ 28) betreffen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen T€ 57 (Vorjahr: T€ 26) und Verbindlichkeiten aus Steuern T€ 0 ( Vorjahr: T€ 2). Die anderen Rückstellungen in Höhe von T€ 82 (Vorjahr: T€ 38) betreffen Kosten der Jahresabschlusserstellung und -prüfung sowie für die Prüfung nach WpHG (T€ 30) sowie Kosten für ausstehende Rechnungen (T€ 52). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestanden nicht. Alle Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Das Eigenkapital der Gesellschaft beträgt zum Bilanzstichtag T€ 187 (Vorjahr: T€ 2.096). Es setzt sich aus dem gekennzeichneten Kapital von T€ 83, Kapitalrücklagen gem. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB in Höhe von T€ 320 und dem Bilanzverlust in Höhe von T€ 216 zusammen. Vermögensgegenstände und Schulden, die auf die Fremdwährung lauten, bestanden zum Bilanzstichtag nicht. Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse i.S. d. § 251 HGB bestanden nicht. IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Aufgliederung nach geographische Märkten gemäß § 34 Abs. 2 Nr. 1 RechKredV Die Positionen Zinserträge, Laufende Erträge aus Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren, Provisionserträge sowie sonstige betriebliche Erträge teilen sich wie folgt auf:
Die sonstigen betrieblichen Erträge umfassen im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (T€ 3,7), Erträge aus der Übernahme von Gerichtskosten (T€ 0,7) sowie Erträge aus bereits abgeschriebenen Forderungen (T€ 0,7). Die allgemeinen Verwaltungsaufwendungen umfassen im Wesentlichen Personalaufwendungen in Höhe von T€ 7 sowie folgende andere Veraltungsaufwendungen: Rechts- und Beratungskosten (T€ 178), Abschluss- und Prüfungskosten (T€ 22), Lizenzgebühren/Weiterbelastungen (T€ 39), Umlagen/Beiträge (T€ 10), Miete (T€ 2) und Sonstiges (T€ 2). V. Sonstige Angaben Das Gesamthonorar des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022 beträgt T€ 25 und entfällt mit T€ 13 auf Abschlussprüfungsleistungen sowie mit T€ 12 auf sonstige Bestätigungsleistungen Bericht über Umstrukturierungen (Nachtragsbericht) Zum 31.12.2021 wurde die Bernhard Verwaltungs UG auf eine andere Gesellschaft abgespalten. Darüber hinaus wurden im Berichtsjahr (Februar 2022) 100% der Anteile an der damaligen Bernhardt Advisory GmbH (jetzt DDA Advisory GmbH) an die damalige Iconic Holding GmbH (jetzt Deutsche Digital Assets GmbH) veräußert. Die Umfirmierung von der Bernhardt Advisory GmbH zur DDA Advisory GmbH wurde am 08.11.2022 im Handelsregister eingetragen. Zu den Auswirkungen des Ukrainekrieges verweisen wir auf die entsprechenden Ausführungen im Lagebericht im Risiko- und Prognosebericht. Mitarbeiter Bis auf den Geschäftsführer wurden in 2022 keine weiteren Personen bei der Berichtsgesellschaft beschäftigt. Geschäftsführung Geschäftsführer der Gesellschaft ist Herr Dr. Jens Bernhardt, Oberursel, Unternehmer sowie Diplom- und Bankkaufmann. Hinsichtlich der Angabe der Bezüge des Gesellschaftsführers gem. § 285 Nr. 9 HGB wird von der Befreiung nach § 28B Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht. Gewinn-/Verlustverwendungsvorschlag Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresfehlbetrag in Höhe von € 255.575,60 mit dem bestehenden Gewinnvortrag in Höhe von € 35.717,27 zu verrechnen und anschließend auf neue Rechnung vorzutragen. Unterschrift der Geschäftsführung
Bad Homburg, den 08. März 2023 Dr. Jens Bernhardt, Geschäftsführer Anlagenspiegel zum 31.12.2022DDA Advisory GmbH (ehemals Bernhardt Advisory GmbH), Bad Homburg
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022A. Geschäftstätigkeit der Deutsche Digital Assets Advisory GmbH: Die Deutsche Digital Assets Advisory GmbH, bis 07.11.2022 als Bernhardt Advisory GmbH firmierend, ist ein banken- und konzernunabhängiges Wertpapierinstitut. Die Gesellschaft konzentriert sich auf die Betreuung von vermögenden Familien und Privatkunden sowie institutioneller Investoren, vor allem auf deren Beratung in und die Vermittlung von Investitionsmöglichkeiten im Bereich digitaler Assets sowie die Verwaltung der digitalen Assets als Teil deren Gesamtvermögens. Sie bietet die Anlageberatung in und die Anlage- und Abschlussvermittlung von Finanzinstrumenten sowie die Finanzportfolioverwaltung im Sinne der §§ 2 Abs. 2 Nr. 3, 4, 5 und 9 des Wertpapierinstitutsgesetzes ("WpIG") im Rahmen der ihr von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") ursprünglich nach § 32 Abs. 1 des Kreditwesengesetzes ("KWG") am 12. Mai 2016 erteilten und seit dem 26. Juni 2021 nach § 15 Abs. 1 und § 86 Abs. 1 WplG fortgeltenden Erlaubnisse an. Die Immobilien- und Darlehensvermittlung nach § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 der Gewerbeordnung ("GewO") erbringt sie aufgrund der ihr von dem Kreisausschuss Ordnungs- und Gewerberecht des Hochtaunuskreises am 17. Mai 2010 erteilten Gewerbeerlaubnis. Über die DDA Advisory GmbH werden daneben auch erlaubnisfreie Beratungs- und Vermittlungsleistungen in den Bereichen Kunst, Immobilien und unternehmerische Beteiligungen bereitgestellt. Leistungsumfang und Detailtiefe werden anhand des individuellen Bedarfs der Mandanten festgelegt. Die Mandanten können - je nach Ausgangssituation - alle Dienstleistungen modular auswählen. In- und ausländische Niederlassungen bestanden im Geschäftsjahr 2022 nicht. B. Rahmenbedingungen und Geschäftsentwicklung: 1. Makroökonomische und Marktbedingungen Eine Reihe von makroökonomischen und marktbedingten Risiken, einschließlich einer schwächeren Konjunktur, des Zinsumfeldes und ein stärkerer Wettbewerb in der Finanzdienstleistungsbranche, beeinflussten im Geschäftsjahr 2022 das Geschäftsumfeld und damit die Geschäftsergebnisse der DDA Advisory GmbH negativ. Der andauernde Krieg in der Ukraine und der damit einhergehende Anstieg des globalen Inflationsdrucks aufgrund höherer Energiepreise sowie Störungen von Lieferketten führten zu einer deutlichen Abwärtskorrektur der globalen Wachstumsprognosen. Die wichtigsten Zentralbanken reagierten hierauf mit einer Straffung der Geldpolitik, und die Marktzinsen stiegen 2022 inmitten von sehr hoher Marktvolatilität deutlich an, woraus sich für Wachstumsunternehmen in Bezug auf deren Finanzierung erhebliche Herausforderungen ergaben. Die Wahrscheinlichkeit eines zumindest moderaten Konjunkturabschwungs war hoch, da deren Auswirkungen und verschärfte finanzielle Bedingungen die Wirtschaftstätigkeit belasteten. Dies galt auch für die US-Wirtschaft, da die US-Notenbank den globalen Straffungszyklus anführte. Einige der wichtigsten europäischen Volkswirtschaften gerieten im vierten Quartal 2022 in einen wirtschaftlichen Abschwung, was hauptsächlich auf den vom starken Anstieg der Energie- und Lebensmittelpreise verursachten Kostenschock im Bereich des privaten Konsums zurückzuführen war. Die Anleiherenditen setzten ihren Aufwärtstrend im vierten Quartal 2022 fort, da Marktteilnehmer ihre Erwartungen hinsichtlich der endgültigen Leitzinsen der Fed und der EZB erhöhten. Der Krypto-Asset-Bereich unterlag im Jahr 2022 erheblichen Schwankungen und barg signifikante inhärente Risiken, die sich in diversen Pleiten durchaus namhafter Marktteilnehmer realisierten. Zu den Risiken für den Finanzsektor gehörten u. a. potenzielle Verluste durch erhöhte Finanzkriminalität, regulatorische, rechtliche und Informationssicherheitsrisiken sowie technologische Risiken. Darüber hinaus trugen Krypto-Assets ein extremes Preisvolatilitätsrisiko, waren oft nicht transparent administriert, hatten eine mangelnde Liquidität und waren anfällig für Marktmanipulationen. Da die DDA Advisory GmbH als reguliertes Wertpapierinstitut ausschließlich mit ebenfalls regulierten Geschäftspartnern zusammenarbeitete, war die Gesellschaft nicht von den oben erwähnten Pleiten betroffen. 2. Unternehmensentwicklung und Geschäftsverlauf: Das abgelaufene Geschäftsjahr war gekennzeichnet durch den erfolgreichen Abschluss der seit dem Frühjahr 2021 laufenden konkreten und konstruktiven Gespräche und Verhandlungen über den Verkauf des lizensierten Geschäftes der vormaligen Bernhardt Advisory GmbH. Die DDA Advisory gründete am 12. November 2021 die Bernhardt Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt) ("BVUG"). Die BVUG wurde am 22.11.2021 in das Handelsregister eingetragen. Die BVUG wurde zu dem Zweck gegründet, das nicht erlaubnispflichtige Geschäft der DDA Advisory auf die BVUG auszugliedern, um die Veräußerung der DDA Advisory von Herrn Dr. Bernhardt an die Deutsche Digital Assets GmbH umsetzen zu können. Dazu gliederte die DDA Advisory ihre Geschäftsorganisation in drei Teilbetriebe:
Mit Gesellschafterbeschluss der DDA Advisory vom 20. Dezember 2021 vereinbarte die DDA Advisory GmbH mit der BVUG am 20. Dezember 2021 den Einbringungsvertrag nebst dessen Anlage. Dadurch wurden die Teilbetriebe "M&A Beratung" und "Eigene Vermögensverwaltung" der DDA Advisory GmbH mit Wirkung zum 01. Dezember 2021 in die BVUG eingebracht. Die Übertragung erfolgte zu den Buchwerten der zum jeweiligen Geschäftsbereich gehörenden Vermögensgegenstände und Rechte. Der Teilbereich "Regulierte Beratung" verblieb bei der DDA Advisory GmbH. Am 25. Januar 2022 vereinbarte die DDA Advisory GmbH mit der Bernhardt Ventures GmbH den Spaltungs- und Übernahmevertrag. Dadurch wurde die BVUG und damit die Teilbetriebe "M&A Beratung" und "Eigene Vermögensverwaltung" auf die Bernhardt Ventures GmbH als übernehmende Gesellschaft abgespalten, sodass in der DDA Advisory GmbH der Teilbetrieb "Regulierte Beratung" verblieb. Dem alleinigen Gesellschafter der DDA Advisory GmbH, Herrn Dr. Bernhardt, wurden als Gegenleistung Geschäftsanteile aus einer Kapitalerhöhung der Bernhardt Ventures gewährt. Herr Dr. Bernhardt ist alleiniger Gesellschafter der Bernhardt Ventures. Gemäß § 4 Abs. 1 des Spaltungs- und Übernahmevertrages wurde der Abspaltung die Bilanz der damaligen Bernhardt Advisory GmbH zum 31. Dezember 2021 (Schlussbilanz) zugrunde gelegt (steuerlicher Übertragungsstichtag). Die Übertragung der Geschäftsanteile der DDA Advisory GmbH an der BVUG erfolgte im Verhältnis zwischen den Beteiligten vereinbarungsgemäß mit Wirkung zum 01. Januar 2022. Die Handlungen der DDA Advisory GmbH in Bezug auf die BVUG ab dem 01.01.2022 gelten als für Rechnung der Bernhardt Ventures vorgenommen (handelsrechtlicher Spaltungsstichtag). Zivilrechtlich und regulatorisch wurde die Spaltung mit Wirkung von der Eintragung in das Handelsregister der DDA Advisory am 26. April 2022 wirksam. Der Gesellschafterwechsel bei der BVUG von der DDA Advisory GmbH auf die Bernhardt Ventures GmbH wurde damit am 26. April 2022 wirksam. Herr Dr. Jens Bernhardt war bis zum 27. Januar 2022 Gesellschafter und wirtschaftlich Berechtigter der DDA Advisory GmbH. Nachdem er alle seine Geschäftsanteile an der DDA Advisory GmbH mit dem Share Sale and Transfer Agreement vom 26. Januar 2022 an die Deutsche Digital Assets GmbH (bis 25. Januar 2023 als Iconic Holding GmbH firmierend) veräußert hatte und die Bernhardt Ventures GmbH sich wie vereinbart an der Deutsche Digital Assets GmbH im Rahmen einer Kapitalerhöhung beteiligt und am 28. Januar 2022 ihre Zahlungspflichten bezüglich Stammeinlage und Kapitalrücklage erfüllt hatte, wurde die Deutsche Digital Assets GmbH am 28. Januar 2022 alleinige Gesellschafterin der DDA Advisory GmbH. Am 31. Januar 2022 wurde Herr Dr. Bernhardt zudem ein weiterer Geschäftsführer der Deutsche Digital Assets GmbH. Nach der Abberufung des ehemaligen Geschäftsführers Patrick Alan Lowry bildet er zusammen mit dem verbliebenen Geschäftsführer Maximilian Lautenschläger die Geschäftsführung der Deutsche Digital Assets GmbH. Im Verlauf des abgelaufenen Geschäftsjahres trat das operative Geschäft der DDA Advisory zunächst völlig in den Hintergrund, da der Fokus ausschließlich auf der für das erforderliche Inhaberkontrollverfahren der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und der Deutschen Bundesbank erforderlichen Datensammlung und -aufbereitung lag, was einen erheblichen in- und externen Koordinierungsaufwand erforderte. Bislang liegt noch keine Entscheidung von Seiten der BaFin vor. C. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage: 1. Vermögenslage: In Folge der Betriebsabspaltung und Übertragung des nicht-lizensierten Geschäftes der DDA Advisory GmbH auf die BVUG müssen sämtliche Ausführungen die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage betreffend vor dem Hintergrund dieser gesellschaftsrechtlichen Strukturveränderungen betrachtet werden, was dem Vergleich mit den Zahlenwerken der Vorjahre wenig Aussagekraft verleiht. Als Ergebnis der Betriebsabspaltung hat sich die Vermögenslage auf Seiten der veräußerten DDA Advisory GmbH gegenüber dem Vorjahr deutlich verändert. Die Bilanzsumme verringerte sich wegen den Umbaumaßnahmen von T€ 2.258 auf T€ 322. Diese Veränderung resultiert auf der Aktivseite vornehmlich aus der Abspaltung der Beteiligung an der BVUG, auf die zuvor das nicht-lizensierte Geschäft der vormaligen Bernhardt Advisory GmbH übertragen wurde. Der entsprechende Aktivposten "Anteile an verbundenen Unternehmen" reduzierte sich entsprechend von T€ 1.977 auf T€ 0. Korrespondierend damit geht auf der Passivseite eine Reduktion des Eigenkapitals von T€ 2.096 auf T€ 187 einher, worin ein Bilanzverlust in Höhe von T€ 216 berücksichtigt wurde. Gegenüber dem im Wesentlichen aus dem Ausweis nicht-realisierter Gewinne im Wertpapierdepot der DDA Advisory GmbH resultierenden Jahresüberschuss des Vorjahres in Höhe von T€ 1.069 ist im abgelaufenen Geschäftsjahr ein Jahresfehlbetrag von T€ -252 entstanden, was maßgeblich dem Wegfall der Übertragung des nicht-erlaubnispflichtigen Geschäftes auf die BVUG geschuldet ist. 2. Finanzlage: Die ständige Sicherung der eigenen Zahlungsfähigkeit ist von elementarer Bedeutung für die DDA Advisory GmbH. Die Steuerung erfolgt durch die Geschäftsleitung. Die Liquiditätsreserven wurden im Geschäftsjahr 2022 als Kontoguthaben gehalten. Die Gesellschaft verfügte im Geschäftsjahr 2022 stets über eine ausreichende Liquidität. Somit war die Zahlungsfähigkeit zu jedem Zeitpunkt sichergestellt. 3. Ertragslage: Im abgelaufenen Geschäftsjahr ist ein Jahresfehlbetrag in Höhe von T€ -252 entstanden. Diese Veränderung ist vor allem das Ergebnis der zuvor erwähnten gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierungen, die im Vorfeld des Verkaufs des lizensierten Geschäftes der DDA Advisory GmbH vorgenommen wurden. 4. Finanzielle/nicht finanzielle Leistungsindikatoren: Die Steuerung der Gesellschaft erfolgt anhand der Kennzahlen Provisionserträge, EBITDA und Liquidität. Die DDA Advisory GmbH wird von dem Geschäftsführer Dr. Jens Bernhardt geleitet, der der einzige Beschäftigte des Unternehmens ist. Die perspektivische Entwicklung des Mitarbeiterstammes wird ausschließlich an der strategischen Geschäftsplanung ausgerichtet und darüber hinaus an die sich bestätigende langfristige Nachfrage nach Dienstleistungen angepasst. Gerade die hohe Qualität der zukünftigen Mitarbeiter ist danach für den Geschäftserfolg der Gesellschaft entscheidend. Insofern wird weiterhin großer Wert daraufgelegt, nach Bedarf wichtige Leistungsträger neu für die DDA Advisory GmbH zu gewinnen. Im Rahmen der im Geschäftsjahr 2022 erfolgreich abgeschlossenen Verkaufsverhandlungen mit der Deutsche Digital Assets GmbH konnte sich der Geschäftsführer Dr. Bernhardt davon überzeugen, dass es sich bei dem Geschäftsmodell der DDA Advisory GmbH um den richtigen Ansatz zur Erfüllung des Kundenbedarfs bei gleichzeitiger Erfüllung regulatorischer Anforderungen handelt. D. Risikobericht: Die Risikosteuerung und -überwachung liegt in der Verantwortung der Geschäftsführung. Sie erachtet auf der Grundlage der durchgeführten Risikoinventur die bestehenden Risiken als überschaubar und identifiziert diese vor allem in Form von Ertrags- und operationellen Risiken. 1. Adressausfallrisiken: a) Forderungen an Kreditinstitute: Diese Positionen umfassen ausschließlich Kontoguthaben, welche bei einem deutschen Institut gehalten werden. Das Ausfallrisiko stufen wir hierbei als sehr gering ein. Die Entwicklung der Bonität unseres Bankpartners wird von uns laufend eng überwacht. b) Forderungen an Kunden: Wie beschrieben, betreut die DDA Advisory GmbH ausschließlich vermögende natürliche Personen und Unternehmen. Diese Beziehungen basieren auf einer sehr intensiven und vertrauensvollen Zusammenarbeit. Die Forderungen resultieren grundsätzlich aus den durch die DDA Advisory GmbH erbrachten und in Rechnung gestellten Leistungen. Die bestehenden Adressenausfallrisiken werden durch die Geschäftsleitung eng überwacht. 2. Liquiditätsrisiken: Die Liquiditätssituation der DDA Advisory GmbH ist neben dem Bestand an Finanzmitteln beeinflusst durch den regelmäßigen Zufluss von Mitteln aufgrund der Abrechnung erbrachter Leistungen. Der Bestand an Finanzmitteln wird regelmäßig durch die Geschäftsführung überwacht. Bei Liquiditätsbedarf wurden entsprechende Geldbeträge von der Deutsche Digital Assets GmbH zur Verfügung gestellt. 3. Operationelle Risiken: a) Personal: Angesichts des Umstandes, dass der Geschäftsführer Dr. Bernhardt aktuell der einzige Beschäftigte der DDA Advisory GmbH ist, besteht eine hohe Abhängigkeit von dem Verbleib und der Leistungsbereitschaft dieses relevanten Beschäftigten. Mit dem erfolgreichen Verkauf an die Deutsche Digital Assets GmbH wurde eine professionelle, partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Beschäftigten der Unternehmensgruppe erreicht. Zur Sicherung der Leistungsfähigkeit der DDA Advisory GmbH wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr effiziente Prozesse aufgesetzt. Potenziellen Risiken in der Sachkunde und Integrität der zukünftigen Mitarbeiter wird durch eine strenge Mitarbeiterauswahl auf Basis eines entsprechenden, umfassenden Anforderungsprofils (fachlich und persönlich), die intensive, interne Kommunikation und interne Kontrollsysteme begegnet. Nach Abschluss des Inhaberkontrollverfahrens werden vorbehaltlich der Zustimmung der BaFin zunächst drei Geschäftsführer der DDA Advisory GmbH berufen werden. b) EDV Risiken: Das IT-System und die entsprechenden Prozesse müssen die jederzeitige Verfügbarkeit und Verlässlichkeit sowie die absolute Vertraulichkeit aller Daten gewährleisten. In diesem Bereich bestehen die folgenden Risiken: - Ausfall der IT-Systeme: Es werden tägliche Datensicherungen durchgeführt. Bei Stromausfall ist temporär eine unterbrechungsfreie Stromversorgung garantiert. Bei einem etwaigen Ausfall des IT-Systems ist die DDA Advisory GmbH jederzeit dazu in der Lage, die gesamte IT-Landschaft in kurzer Zeit wiederherzustellen. Sämtliche Files werden zusätzlich in der Cloud vom Anbieter Dropbox gespeichert und verwaltet. - Unzureichende Datensicherheit: Hier wurden seitens der DDA Advisory GmbH Maßnahmen getroffen, um die Datensicherheit jederzeit zu gewährleisten. Neben den bereits aus vorherigen Geschäftsjahren ersichtlichen Datensicherungsmaßnahmen wird durch die neue Eigentümerin Deutsche Digital Assets GmbH eine zusätzliche Absicherung dahingehend erreicht, dass eine zusätzliche Datensicherung im Rahmen einer Auftragsdatenverarbeitung erfolgt. 4. Kapitalmarktrisiken: Die Ertragslage der DDA Advisory GmbH ist in Bezug auf die von ihr zu erbringenden Wertpapierdienstleistungen von den Entwicklungen an den internationalen Kapitalmärkten abhängig. Zum 31. Dezember 2022 hielt die DDA Advisory GmbH keine Eigenanlagen. E. Prognose- und Chancenbericht: Die Deutsche Digital Assets GmbH ist eine Holding globaler Krypto Asset Manager mit Sitz in Frankfurt am Main. Die lizenzierten und regulierten Vehikel der Unternehmensgruppe der Deutsche Digital Assets GmbH, die von ihren Tochtergesellschaften emittiert oder verwaltet werden, bieten Anlegern eine Auswahl an Investitionsmöglichkeiten in Krypto und bilden so die Brücke für Anleger, die in Kryptoanlagen investieren möchten. Die Verbindung von modernster Technologie, innovativen Anlageprodukten und professionellen Dienstleistungen macht die Unternehmensgruppe der Deutsche Digital Assets GmbH zu einem Pionier im Krypto-Asset-Management in der Europäischen Union. Mit der erfolgreichen Übernahme der DDA Advisory GmbH wird die Deutsche Digital Assets GmbH in Zukunft Krypto- Investmentberatung, Portfolio- und Corporate Treasury Management über dieses regulierte Unternehmen anbieten. Ziel ist es hierbei, neue Investorengruppen für Kryptomärkte zu erschließen. Mit dieser Übernahme erweitert die Deutsche Digital Assets GmbH ihre geschäftlichen Aktivitäten in ihrer Unternehmensgruppe und kann im Bereich von Digitalen Assets und Krypto über die DDA Advisory GmbH als zugelassene und beaufsichtigte Krypto-Portfolio-Managerin, - Vermittlerin und -Beraterin agieren. Unter Family Offices und institutionellen Anlegern wächst die Akzeptanz, dass Kryptowährungen in bestehende und zukünftige Portfolios aufgenommen werden müssen. Kurz gesagt: Krypto-Assets sind da, um zu bleiben. Gleichzeitig besteht aber auch ein klarer Wunsch nach Regulierung und ein Bedarf an der Beauftragung von ausreichend qualifizierten Krypto-Asset-Managern für die Verwaltung von Portfolios. Durch die Übernahme ist die Deutsche Digital Assets GmbH nun in der Lage, diesen Bedarf zu decken. Die Deutsche Digital Assets GmbH verfolgt das Ziel, die Brücke zwischen der traditionellen Finanzwelt und den Kryptomärkten zu schlagen, indem sie allen Investorengruppen den Erwerb von Krypto Assets und vor allem Kryptowährungen ermöglicht. Mit dem Abschluss der Übernahme der DDA Advisory GmbH ist die Deutsche Digital Assets GmbH einen Schritt näher an der Verwirklichung ihrer Vision, als One-Stop-Shop für Krypto-Investoren zu fungieren, um durch eine ganzheitliche Investment-Dienstleistungs- und Produktpalette in das Krypto-Asset-Ökosystem einzusteigen. Mit dem Abschluss der Übernahme der DDA Advisory GmbH durch die Deutsche Digital Assets GmbH hat die DDA Advisory GmbH ihre Eigenständigkeit verloren. Die Gesellschaft ist nunmehr ein elementarer Bestandteil der Deutsche Digital Assets GmbH, die dadurch in die Lage versetzt wird, ihr Produkt- und Dienstleistungsangebot zu erweitern. Sofern das Inhaberkontrollverfahren ohne Beanstandung durch die BaFin abgeschlossen wird, wird sich die DDA Advisory GmbH unter dem Dach der Deutsche Digital Assets GmbH zukünftig ausschließlich auf Beratungs-, Vermittlungs- und Verwaltungsdienstleistungen im Bereich von Krypto-Anlagen fokussieren. Für das Jahr 2023 wird erwartet, dass erste Erlöse sowohl durch Tipp-Fees als möglicherweise auch durch Provisionserlöse generiert werden. In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass der Hauptfokus der Beratungstätigkeit der DDA Advisory GmbH auf institutionellen bzw. semi-institutionellen Investoren liegt. Die Einnahmequellen der DDA Advisory GmbH sind somit einerseits Gebühren für die Zuführung von Anlagegeldern an andere Gesellschaften der Deutsche Digital Assets GmbH sowie Vergütungen für die Anlageberatung in Finanzinstrumenten vor allem in Bezug auf Krypto-Vermögenswerte. Sofern das Inhaberkontrollverfahren von der BaFin zeitnah positiv beschieden wird, geht die DDA Advisory GmbH davon aus, Provisionserlöse und sonstige betriebliche Erträge im Geschäftsjahr 2023 in der Höhe zu erwirtschaften, dass ihr Jahresergebnis zum 31.12.2023 einen Jahresverlust von weniger als T€ 100 ausweisen wird. Die DDA Advisory GmbH könnte im Jahr 2023 allerdings in ihrer Geschäftsentwicklung durch ihr Geschäftsumfeld negativ betroffen sein, wenn sich die Märkte weiter verschlechtern und dies zu einer geringeren Marktliquidität und Risikoaversion der Anleger führt. Das Abwärtsrisiko für Erträge und Kapital wird jedoch als beherrschbar angesehen. Die DDA Advisory GmbH sieht sich aufgrund ihrer Beaufsichtigung durch die BaFin als Pionierin einer aus ihrer Sicht unaufhaltsamen Entwicklung bei der der Krypto-Asset-Bereich zwingend weiter reguliert werden muss, um die im Jahr 2022 eingetretenen Konkurse zukünftig vermeiden zu können.
Bad Homburg, 23. März 2023 Dr. Jens Bernhardt, Geschäftsführer |
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