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Freiburg im
Breisgau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
15.548,00 |
18.368,00 |
| I.
Sachanlagen |
15.548,00 |
18.368,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
91.304,13 |
90.958,42 |
| I.
Vorräte |
85.963,88 |
83.750,02 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
4.934,93 |
6.322,22 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
405,32 |
886,18 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
106.852,13 |
109.326,42 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
6.060,53 |
3.908,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
18.939,47 |
21.092,00 |
| B.
Rückstellungen |
1.500,00 |
1.400,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
99.291,60 |
104.018,42 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
106.852,13 |
109.326,42 |
ANHANG FÜR
DAS GESCHÄFTSJAHR 2010
I.
Allgemeine Angaben
1. Der vorliegende Jahresabschluss für das
Geschäftsjahr 2010 wurde nach den §§ 242 ff.
und 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie den
einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages
aufgestellt.
2. Durch die erstmalige Anwendung des
Bilanzrechtsmodernisierunggesetzes (BilMoG) haben
sich Veränderungen bei den
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben. Auf die
Anpassung der Vorjahreszahlen wurde gem Art. 67 Abs. 8
EGHGB verzichtet.
3. Die Gesellschaft nimmt die für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der
§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.
4. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde entsprechend
§ 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren
aufgestellt.
5. Die Gesellschaft ist eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
II.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1.
Anlagevermögen
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter
Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger
Abschreibungen, angesetzt. Die beweglichen Anlagegüter
werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer linear abgeschrieben.
Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem
Einzelanschaffungspreis bis zu EUR 410,00 wurden linear auf
fünf Jahre abgeschrieben.
Die Anschffungskosten der Zugänge aus Vorjahren
an beweglichen geringwertigen Anlagegegenständen mit
Anschaffungskosten im Einzelnen von mehr als EUR 150,00 bis
EUR 1.000,00 wurden in den Sammelposten nach § 6 Abs.
2a EStG einbezogen und im Jahr des Zugangs und den
folgenden vier Jahren linear aufgelöst.
2.
Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige
Vermögengegenstände wurden mit dem Nominalwert
angesetzt.
Die flüssigen Mittel wurden mit dem
Nominalbetrag angesetzt.
3.
Rückstellungen
Bei Bildung der Rückstellungen ist den
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten
angemessen Rechnung getragen worden. Sie wurden mit dem
nach verbünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet.
4.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag passiviert.
III.
Angaben zur Bilanz
1.
Anlagevermögen
Eine Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens ist dem beigefügten
Anlagenspiegel zu entnehmen. Die Abschreibungen des
Geschäftsjahres ergeben sich aus dem Anlagenspiegel
(§ 268 Abs. 2 Satz 3 HGB).
2.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
In den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen sind keine Positionen mit
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr enthalten.
3.
Rückstellung
Die sonstigen Rückstellungen betreffen Kosten
für den Jahresabschluss.
4.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu
einem Jahr betragen EUR 78.290,77 (Vj. EUR 70.524,53).
IV.
Sonstige Angaben
1. Geschäftsführer der Gesellschaft war am
31.12.2010
Rainer Götz, Kaufmann
Er ist von den Beschränkungen des §
181 BGB befreit.
2. Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2
HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.
Er vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Kapitalgesellschaft.
3. Soweit dieser Anhang über sonstige, nach den
§§ 264 ff, 284 ff. HGB angabenpflichtige
Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftajhr
nicht vorgelegen.
79117 Freiburg, den 30. Dezember 2011
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.12.2011 festgestellt.
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