Westline GmbHLiquidiert

76534 Baden-Baden, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Mannheim HRB 701295
Eingetragen
28.11.2006
Branche
Großhandel mit TextilienTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Wasser- und LuftfahrzeugenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Bekleidung und Bekleidungszubehör
Gegenstand
Der Handel mit sowie der Im- und Export von Rohstoffen, Waren und Ausrüstungen für die Textilindustrie einschließlich der Erbringung von Marketing- und Managementdienstleistungen für Textilunternehmen, die Übernahme der Vertretung von Fluggesellschaften in Deutschland auf dem Gebiet der Luftfahrt, das Consulting und die Übernahme der Organisation für Fluggesellschaften bezüglich des Passage- und Frachtverkaufs für Linien- und Charterflüge, ferner das Flugzeugleasing im eigenen und fremden Namen sowie sämtliche sonstige mit der Luftfahrt zusammenhängenden Geschäfte, wobei jedoch keinerlei nach dem Luftfahrtgesetz genehmigungsbedürftige Tätigkeiten ausgeführt werden.

Historie

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Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Gulnara Kiperwasser
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Gulnara Kiperwasser
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Westline GmbH

Baden-Baden

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
TEuro

A. Anlagevermögen

I. Sachanlagen

1.945,00

2,8

B. Umlaufvermögen

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

2.520,86

15,0

II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

153,55

2.674,41

0,7

C. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

2.540,35

0,0

Summe Aktiva

7.159,76

18,5



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
TEuro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

12.500,00

25,0

II. Gewinn-/ Verlustvortrag

-12.291,34

0,4

III. Jahresergebnis

-2.749,01

-12,7

IV. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

2.540,35

0,00

0,0

B. Sonderposten mit Rücklagenanteil

0,00

0,0

C. Rückstellungen

2.000,00

2,0

D. Verbindlichkeiten

5.159,76

3,8

Summe Passiva

7.159,76

18,5

ANHANG

Allgemeine Angaben

Größenklasse nach HGB

Die Firma ist nach den Größenmerkmalen des § 267 HGB eine kleine Gesellschaft. Von den Erleichterungen zur Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschluss wurde (teilweise) Gebrauch gemacht.

Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Neben den Änderungen durch die erstmalige Anwendung des BilMoG zum Jahresabschluss 2010 sind keine Änderungen in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden vorgenommen worden. Gegebenenfalls sind diese nachfolgend erläutert, begründet und die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage dargestellt.

Einbeziehung von Fremdkapitalzinsen in die Herstellungskosten

Zinsen für Fremdkapital wurden nicht in die Ermittlung von Herstellungskosten einbezogen.

I. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen

Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen wurden zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen wurden, sofern nicht handelsrechtliche Bestimmungen dem entgegenstehen, innerhalb der steuerlich zugelassenen Zeit­räume linear und degressiv vorgenommen.

Außerplanmäßige Abschreibungen wegen dauernder Wertminderung waren nicht vorzunehmen.

So genannte Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis € 150 (bei Erwerb bis 2007 mit Anschaffungskosten bis € 410) wurden in voller Höhe aufwandswirksam berücksichtigt und nicht aktiviert.

Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten über € 150 bis € 1.000 wurde ein steuerlicher Sammelposten nach § 6 IIa EStG gebildet, unabhängig vom tatsächlichen Bestand, der davon abweichen kann. Dieser steuerliche Posten wurde wegen untergeordneter Bedeutung auch handelsrechtlich übernommen.

Finanzanlagen

Zum Bilanz- und Vorjahresstichtag war keine Position auszuweisen, daher entfallen Angaben hierzu.

Vorräte

Zum Bilanz- und Vorjahresstichtag war keine Position auszuweisen, daher entfallen Angaben hierzu.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Der Ansatz erfolgte zum Nennwert vermindert um eventuelle Wertberichtigungen und unter Beachtung des Niederstwertprinzipes.

Wertpapiere

Zum Bilanz- und Vorjahresstichtag war keine Position auszuweisen, daher entfallen Angaben hierzu.

Flüssige Mittel

Der Ansatz erfolgte zum Nominalwert.

Rückstellungen

Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt und bei Laufzeiten über ein Jahr entsprechend § 253 II HGB abgezinst. Bei der Bemessung der Rückstellungen wurden alle erkennbaren Risiken angemessen und ausreichend berücksichtigt.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag zum Bilanzstichtag angesetzt.

II. Sonstige Pflichtangaben nach § 285 HGB

Außerordentliche Aufwendungen und Erträge im Übergang zum BilMoG

Abweichungen aus früheren steuerlichen Sonderabschreibungen und Bewertungsdifferenzen wurden zulässiger Weise fortgeführt.

Aus dem Übergang zu den Bewertungsmethoden nach BilMoG ergaben sich, neben eventuellen Anpassungen bei den folgend separat dargestellten Pensionsrückstellungen keine in dem GuV-Posten Außerordentliche Aufwendungen / Außerordentliche Erträge auszuweisenden Beträge.

Forderungen

Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen in Höhe von € 0 (Vorjahr = € 0).

Verbindlichkeiten

Von dem Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten haben € 5.159 (Vorjahr = € 3767) eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Von dem Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten haben € 0 (Vorjahr = € 0) eine Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren.

Durch Pfandrechte oder Hypotheken/Grundschulden sind von dem Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten € 0 gesichert (Vorjahr = € 0). Zu den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte.

Vorschüsse und Kredite an Geschäftsführer, Aufsichtsräte, Beiräte

An die Gruppe der Mitglieder von Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder ähnlicher Einrichtungen wurde Vorschüsse und Kredite wie folgt gewährt:

Name
und Funktion

Art

Betrag 31.12.

Zinssatz

Zinsen lfd. Jahr

Tilgung lfd. Jahr

Geschäftsführung

Darlehen

0

0 %

0

0

Vorjahr =

-

-

-

-

Mitglieder der Geschäftsführung

Frau Gulnara Kiperwasser, Kauffrau und Frau Iryna Zayats, Kauffrau waren alleinvertretungsbefugte und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreite Geschäftsführerinnen.

Seit Spetember 2010 ist Herr Dr.Michail Kiperwasser alleinvertretungsbefugter und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreiter Liquidator.

Bewertungseinheiten für Finanzinstrumente

Es wurden keine Vermögensgegenstände, Schulden und schwebende Geschäfte oder Transaktionen zu einer Bewertungseinheit nach § 254 HGB zusammengefasst. Daher entfallen weitere Angaben hierzu.

Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen

Zum Bilanz- und Vorjahresstichtag war keine Position auszuweisen, daher entfallen Angaben hierzu.

Verrechnungen nach § 246 II S. 2 HGB (Planvermögen)

Zum Bilanz- und Vorjahresstichtag war keine Position auszuweisen, daher entfallen Angaben hierzu.

Anteile und Anlageaktien an inländischen Investmentvermögen

Es waren (wie im Vorjahr) keine Anteile an inländischen Investmentvermögen, weitere Angaben entfallen daher.

Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB

Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von Wechseln, aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften und aus Gewährleistungsverträgen sowie Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten bestehen in einem Gesamtbetrag von € 0 (Vorjahr = € 0), davon gegenüber verbundenen Unternehmen € 0 (Vorjahr = € 0).

Ausschüttungssperren nach § 268 VIII HGB

In der Bilanz sind folgende einer Ausschüttungssperre nach § 268 VIII HGB unterliegende Beträge ausgewiesen:

Geschäftsjahr

Vorjahr

Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände
des Anlagevermögen

-

-

Gesamtbetrag aktive latente Steuern

-

-

Die Anschaffungskosten übersteigender Zeitwert
des Planvermögen, 246 II S. 2 HGB

-

-

abzüglich passive latenten Steuer hierzu

-

-

Gesamtbetrag
nach § 268 VIII HGB

-

-

Latente Steuern nach § 274 HGB

Kleine Kapitalgesellschaften, Einzelunternehmen und Personengesellschaften sind vom Ausweis latenter Steuern befreit. Von dieser Erleichterung wurde gebrauch gemacht, weitere Angaben hierzu entfallen.

III.Forderu ngen/Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten nach § 42 III bestehen wie folgt.

Die Gesellschaft gewährte den Gesellschafterinnen zum Bilanzstichtag Darlehen in Höhe von insgesamt € 0 ( Vorjahr = € 0).

Die Gesellschaft erhielt von den Gesellschafterinnen zum Bilanzstichtag Darlehen in Höhe von insgesamt € 0 (Vorjahr= € 474).

Baden-Baden, den 26. Juli 2011

Dr. Michail Kiperwasser

WEITERE DATEN

Die Feststellung des Jahresabschluss war zum Zeitpunkt der Offenlegung noch nicht erfolgt.

 

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