Grebe
Verwaltungs GmbH
Erkrath
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.263,00 |
1.440,00 |
| I.
Sachanlagen |
1.263,00 |
1.440,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
204.413,51 |
213.236,56 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
202.872,31 |
209.415,53 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
201.314,00 |
207.691,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.541,20 |
3.821,03 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
63,27 |
| D.
Aktive latente Steuern |
1.429,56 |
0,00 |
| E.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
58.991,62 |
40.609,53 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
266.097,69 |
255.349,36 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.600,00 |
25.600,00 |
| II.
Verlustvortrag |
66.209,53 |
9.210,09 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
18.382,09 |
56.999,44 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
58.991,62 |
40.609,53 |
| B.
Rückstellungen |
134.635,00 |
130.284,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
130.602,51 |
125.065,36 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
29.095,00 |
23.024,43 |
| D.
Passive latente Steuern |
860,18 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
266.097,69 |
255.349,36 |
Anhang
der Grebe Verwaltungs GmbH, Lünen,
für das Geschäftsjahr 2010
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss, zu
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Firma Grebe Verwaltungs GmbH, Lünen, (GmbH)
hat ein kalendergleiches Geschäftsjahr vom 1. Januar
bis zum 31. Dezember eines Jahres.
Die Betriebsstätte ist zum 01.12.2010 von
Erkrath nach Lünen verlegt worden.
Die GmbH ist eine kleine Gesellschaft im Sinne des
HGB und macht insoweit von etwaigen
Erleichterungsvorschriften Gebrauch.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahreszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67
Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Das Sachanlagevermögen, dessen Nutzung zeitlich
begrenzt ist, ist zu den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten vermindert um planmäßige
Abschreibungen bilanziert.
Ein außerplanmäßiger
Abschreibungsbedarf bei den Vermögensgegenständen
des Anlagevermögens, um die
Vermögensgegenstände mit einem niedrigeren
beizulegenden Wert nach § 253 III HGB am
Abschlussstichtag zu bewerten, war nicht ersichtlich.
Voraussichtlich dauernde Wertminderungen liegen nicht vor.
Wertaufholungen sind nicht vorgenommen worden.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zu
Ihrem Nennwert bilanziert. Dem strengen handelsrechtlichen
Niederstwertprinzip ist Rechnung getragen worden.
Das Gezeichnete Kapital der Gesellschaft ist
vollständig einbezahlt worden.
Die Rückstellungen sind gemäß §
249 I Satz 1 HGB für ungewisse Verbindlichkeiten
gebildet worden. Die Rückstellungen sind in der
Höhe ausgewiesen worden, die nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Die
Bewertung der Rückstellung für
Altersversorgungsverpflichtungen erfolgt nach § 253 II
HGB.
Die Verbindlichkeiten werden gemäß §
253 I Satz 2 HGB mit ihrem Rückzahlungsbetrag in der
Bilanz ausgewiesen.
Es liegt eine bilanzielle Überschuldung vor, so
dass im Geschäftsjahr ein "Nicht durch Eigenkapital
gedeckter Fehlbetrag" aktivisch auszuweisen war. Ein
qualifizierter Rangrücktritt in entsprechender
Höhe ist erklärt worden.
Erläuterungen zur Bilanz
Das Gezeichnete Kapital der Gesellschaft ist
gänzlich eingezahlt.
Die Gesellschaft ist als kleine Gesellschaft im Sinne
der §§ 264a, 267 HGB zu bezeichnen.
Auf die Darstellung des Anlagegitters und der
entsprechend aufgegliederten Abschreibungen im Anhang nach
§ 268 II HGB wird gemäß § 274a Nr.1
HGB verzichtet.
Auf die Erläuterung von größeren
Beträgen unter den Sonstigen
Vermögensgegenständen, die erst nach dem
Abschlussstichtag rechtlich entstehen, wird
gemäß § 274a Nr.2 HGB verzichtet.
Die Bewertung der Rückstellung für
Pensionsverpflichtungen erfolgte nach dem
Teilwertverfahren. Der Rechnungszins zum Beginn des
Geschäftsjahres betrug 5,25 % p. a., zum Ende des
Geschäftsjahres 5,15 % p. a.. Die Erwartungen der
Lohn- und Gehaltssteigerung sowie der laufenden Leistungen
betragen 0,0 % p. a.. Als Rechnungsgrundlagen dienten die
Richttafeln RT 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck.
In Höhe von TEUR 110,5 sind
Darlehensverbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
zu bilanzieren gewesen.
Auf die Darstellung der Zusammensetzung der
Rückstellungen (Rückstellungsspiegel)
gemäß § 285 Nr.12 HGB wird nach § 288
HGB verzichtet.
Auf die Darstellung des Gesamtbetrages aller
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren für jeden ausgewiesenen
Verbindlichkeitenposten gemäß § 285 Nr.2
HGB wird nach § 288 HGB verzichtet.
Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB
beispielsweise für fremde Verbindlichkeiten sind nicht
gegeben.
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt unter
Anwendung des Gesamtkostenverfahrens
nach § 275 II HGB.
Es wird von der Erleichterungsvorschrift nach §
288 HGB für kleine Gesellschaften Gebrauch gemacht.
Eine Aufgliederung der Umsatzerlöse nach z.B.
Tätigkeitsgebieten im Sinne des § 285 Nr.4 HGB
erfolgt daher im Anhang nicht.
Sonstige Angaben
Auf die laut § 285 Nr. 7 HGB im Anhang
geforderte Angabe der durchschnittlichen Zahl der
während des Geschäftsjahres beschäftigten
Arbeitnehmer, getrennt nach Gruppen, wird gemäß
§ 288 HGB verzichtet.
Die Geschäftsführung ist von Frau Renate
Grebe im abgelaufenen Wirtschaftsjahr wahrgenommen worden.
Im Weiteren wird auf die Schutzklausel des § 286 IV
HGB und § 288 HGB verwiesen.
Lünen, im Jahre 2011
gez. Renate Grebe
-Geschäftsführerin-
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.10.2011 festgestellt.
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