KAMA
Holding GmbH
Dresden
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
12.288.729,26 |
12.288.729,26 |
| I.
Finanzanlagen |
12.288.729,26 |
12.288.729,26 |
| B.
Umlaufvermögen |
5.365.672,05 |
5.252.541,65 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
5.351.609,00 |
5.168.375,15 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
14.063,05 |
84.166,50 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
140.662,40 |
239.841,05 |
| D.
Aktive latente Steuern |
261.600,78 |
239.166,20 |
| Aktiva |
18.056.664,49 |
18.020.278,16 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.161.468,88 |
1.341.582,64 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
500.000,00 |
500.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
3.000.000,00 |
3.000.000,00 |
| III.
Verlustvortrag |
2.158.417,36 |
2.121.527,33 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
180.113,76 |
36.890,03 |
| B.
Rückstellungen |
1.184.329,25 |
914.345,25 |
| C.
Verbindlichkeiten |
15.710.866,36 |
15.764.350,27 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.331.583,63 |
1.415.964,21 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
14.379.282,73 |
14.348.386,06 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
3.500.000,00 |
3.500.000,00 |
| Passiva |
18.056.664,49 |
18.020.278,16 |
Anhang
I.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die KAMA Holding GmbH, Dresden (Amtsgericht Dresden,
HRB 38303, im Folgenden auch "Gesellschaft"), hat als
kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB
ihren Jahresabschluss unter Beachtung der §§ 242
ff. HGB und der sie ergänzenden Vorschriften für
Kapitalgesellschaften gemäß §§ 264 ff.
HGB und des GmbH-Gesetzes aufzustellen und gemäß
der §§ 325 ff. HGB offenzulegen.
Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, wurden
die Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten und
"Davon-Vermerke" in diesem Anhang gemacht.
II.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften maßgebend.
Die Finanzanlagen sind mit Anschaffungskosten bzw.
niedrigeren beizulegenden Wert bewertet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zu
Nennwerten angesetzt.
Die flüssigen Mittel werden mit dem Nennbetrag
angesetzt.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, welche Aufwendungen
für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen;
die Auflösung des Postens erfolgt linear entsprechend
dem Zeitablauf.
Die sonstigen Rückstellungen sind für alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten in
Höhe des Betrages gebildet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
Verbindlichkeiten sind grundsätzlich mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von
temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen
den handelsrechtlichen Wertansätzen von
Vermögensgegenständen, Schulden und
Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen
Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher
Verlustvorträge werden diese mit den
unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt
des Abbaus der Differenzen bewertet und die Beträge
der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung nicht
abgezinst. Aktive und passive Steuerlatenzen werden
verrechnet.
III.
Erläuterungen zur Bilanz
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen haben in
Höhe von 796 TEUR eine Laufzeit von bis zu einem Jahr
und in Höhe von 4.333 TEUR eine Laufzeit von zwei bis
fünf Jahren. Die sonstigen
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von
bis zu einem Jahr.
Die Rückstellungen wurden im Wesentlichen
für Zinsen gebildet.
Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten
gliedern sich wie folgt:
davon Restlaufzeit
|
|
Vorjahr
|
|
|
31.12.2022
|
|
bis 1 Jahr
|
|
2 bis 5 Jahre
|
|
|
€
|
|
€
|
|
€
|
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und
Leistungen
|
|
6.546,19
|
|
6.546,19
|
|
0,00
|
Verbindlichkeiten
ggü. verbundenen Unter-
nehmen
|
|
4.113.423,50
|
|
1.325.037,44
|
|
0,00
|
Sonstige
Verbindlichkeiten
|
|
11.560.00,00
|
|
0,00
|
|
8.090.896,67
|
|
|
15.710.866,36
|
|
1.331.583,63
|
|
8.090.896,67
|
|
über 5 Jahre
|
|
bis 1 Jahr
|
|
über 1 Jahr
|
|
€
|
|
€
|
|
€
|
|
0,00
|
|
2.975,00
|
|
0,00
|
|
2.788.386,06
|
|
1.412.989,21
|
|
2.788.386,06
|
|
3.500.000,00
|
|
0,00
|
|
11.560.000,00
|
|
6.288.386,06
|
|
1.415.964,21
|
|
14.348.386,10
|
Im Posten sonstige Verbindlichkeiten sind solche
gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 3.500 TEUR
enthalten.
Aufgrund temporärer Differenzen zwischen den
handelsbilanziellen und den steuerbilanziellen
Wertansätzen der Organgesellschaft im Posten
Anlagevermögen wurden im Vorjahr passivische latente
Steuern gebildet. Diese wurden mit aktiven latenten
Steuern, die aus steuerlichen Verlustvorträgen
resultieren, saldiert. Die Bewertung der latenten Steuern
erfolgt in Höhe eines Steuersatzes von 31,575%. Es
entstand ein aktiver latenter Steuerüberhang in
Höhe von 262 TEUR, der in Anwendung von § 274
Abs. 1 Satz 2 HGB aktiviert wurde.
IV.
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die sonstigen Zinsen und ähnliche Erträge
sind Zinserträge aus verbundenen Unternehmen in
Höhe von 151 TEUR (VJ: 155 TEUR).
Im Posten Zinsen und ähnliche Aufwendungen sind
Aufwendungen aus verbundenen Unternehmen in Höhe 71
TEUR (VJ: 71 TEUR).
V.
Sonstige Angaben
1. Haftungsverhältnisse
Es bestehen Haftungsverhältnisse aus der
Bestellung von Sicherheiten für fremde
Verbindlichkeiten in Höhe von 5.500 TEUR, welche sich
ausschließlich auf Verbindlichkeiten eines
verbundenen Unternehmens beziehen. Das Risiko einer
Inanspruchnahme wird aufgrund der guten Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage des betreffenden
Tochterunternehmens als gering eingeschätzt.
2.
Organe der Gesellschaft
Im Geschäftsjahr 2022 waren zur
Geschäftsführung bestellt:
Herr Steffen Pieper, Diplom-Ingenieur
Herr Bernd Sauter, Diplom-Ingenieur
Die Geschäftsführer erhalten keine
Bezüge von der Gesellschaft.
3.
Nachtragsbericht
Vorgänge von besonderer Bedeutung im Sinne des
§ 285 Nr. 33 HGB, die nach dem Schluss des
Geschäftsjahres eingetreten sind, haben sich nicht
ereignet.
4.
Ergebnisverwendungsvorschlag
Die Geschäftsführung wird der
Gesellschafterversammlung vorschlagen, den Jahresfehlbetrag
in Höhe von 180 TEUR (VJ: 37 TEUR) auf neue Rechnung
vorzutragen.
Dresden, 27.04.2023
Sauter Pieper
Geschäftsführer Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.06.2023
festgestellt.
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