Burscheid
PrintKommunikation GmbH (vormals: Geiselmann
PrintKommunikation GmbH)
Laupheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
7.385,00 |
8.914,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
7,00 |
7,00 |
| II.
Sachanlagen |
7.378,00 |
8.907,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
470.083,67 |
365.237,35 |
| I.
Vorräte |
83.500,00 |
97.900,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
172.434,78 |
192.055,67 |
| davon
gegen Gesellschafter |
17.486,61 |
413,21 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
214.148,89 |
75.281,68 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.346,00 |
2.830,00 |
| Aktiva |
478.814,67 |
376.981,35 |
Passiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
78.373,05 |
85.502,96 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
262.395,51 |
262.395,51 |
| III.
Verlustvortrag |
226.892,55 |
309.166,64 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
7.129,91 |
-82.274,09 |
| B.
Rückstellungen |
25.900,00 |
19.900,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
374.541,62 |
271.578,39 |
| Passiva |
478.814,67 |
376.981,35 |
Anhang
1 Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die Burscheid PrintKommunikation GmbH hat ihren Sitz in
Laupheim. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Ulm
unter HR B 641796 eingetragen. Mit Eintragung in das
Handelsregister vom 16. Juni 2021 änderte sich die
Firmierung von Geiselmann PrintKommunikation GmbH zu
Burscheid PrintKommunikation GmbH.
2 Gliederungs-, Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Dieser Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
sowie unter Beachtung des § 264 Abs. 2 HGB, ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
Kapitalgesellschaft zu vermitteln, aufgestellt.
Die Darstellungs- und Methodenstetigkeit
gemäß § 265 Abs. 1 und 2 HGB in der Bilanz
und der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nicht
durchbrochen.
Die Gesellschaft ist nach den Kriterien des §
267 Abs. 1 HGB eine kleine Kapitalgesellschaft. Im Anhang
wurden die größenabhängigen Erleichterungen
für kleine Kapitalgesellschaften in Anspruch genommen.
Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgt entsprechend
den Vor-schriften des Handelsgesetzbuches.
Der Jahresabschluss enthält gem. § 246 HGB
sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden und
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge.
Saldierungen von Aktiv- und Passivposten sowie von
Aufwendungen und Erträgen wurden nicht
durchgeführt.
Entsprechend den Grundsätzen des § 252 HGB
wurden die Vermögensgegenstände und Schulden
einzeln bewertet. Bei der Bewertung wurde der Grundsatz der
Unternehmensfortführung berücksichtigt. Alle bis
zur Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und drohende
Verluste wurden berücksichtigt.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit
abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen
vermindert. Die Abschreibungen wurden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
handelsrechtlichen Vorschriften linear vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter wurden im
Geschäftsjahr entsprechend den steuerlichen
Vorschriften abgeschrieben.
Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu
Anschaffungs- oder Herstellungskosten nach den Vorschriften
des § 255 HGB. Abschreibungen werden vorgenommen,
soweit ein niedrigerer beizulegender Wert gem. § 253
Abs. 4 HGB vorliegt.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind nach § 253 HGB mit
dem Nennwert zu Anschaffungskosten angesetzt.
Die flüssigen Mittel sind nach § 253 HGB
mit dem Nennwert zu Anschaffungskosten ange-setzt.
Für Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit
sie Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach diesem
Zeitpunkt darstellen, wurde entsprechend dem Grundsatz der
Vollständigkeit des § 246 HGB ein aktiver
Rechnungsabgrenzungsposten nach § 250 HGB gebildet.
Für die am Bilanzstichtag aufgetretenen Risiken
und noch nicht abgerechneten Kosten, die im laufenden
Geschäftsjahr bzw. in den Vorjahren entstanden sind,
wurden nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung in ausreichendem Umfang Rückstellungen
gebildet. Angesetzt wurde hierbei nach § 253 Abs. 1
HGB der notwendige Erfüllungsbetrag.
Die Verbindlichkeiten wurden gem. § 253 Abs. 1
HGB mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
3 Ergänzende Angaben zum
Jahresabschluss
3.1 Angaben zur Bilanz
a) ForderungenDie Restlaufzeiten der Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände betragen durchweg
weniger als ein Jahr.
Unter den sonstigen Forderungen sind Forderungen
gegen Gesellschafter in Höhe von T€ 17,5
(Vorjahr: T€ 0,4) ausgewiesen.
b) Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit unter
einem Jahr betragen T€ 100,2 (Vj. T€ 271,6), mit
einer Restlaufzeit über einem Jahr und unter 5 Jahren
betragen T€ 120,0 (Vj. T€ 0,0) und mit einer
Restlaufzeit über 5 Jahren betragen T€ 154,3.
Es bestehen wie im Vorjahr keine Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern.
3.2 Angaben zur Gewinn- und VerlustrechnungDie
Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem
Gesamtkostenverfahren. In den sonstigen betrieblichen
Erträgen sind Corona Hilfen in Höhe von Euro
100.537,58 enthalten.
3.3 Sonstige Angaben
ArbeitnehmerWährend des Geschäftsjahres
wurden durchschnittlich 36 Arbeitnehmer (Vj. 41)
beschäftigt (davon 20 geringfügig/kurzfristig
Beschäftigte (Vj. 26)).
4 Unterzeichnung
Laupheim, den 27. Juli 2021
Burscheid PrintKommunikation GmbH
gez. Christof Burscheid
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.07.2021 festgestellt.
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