Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 741369
Eingetragen
29.5.2012
Branche
Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenBauträger für WohngebäudeVermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Gegenstand
der Erwerb und Verkauf von wohnwirtschaftlichen und gewerblichen Grundstücken sowie die Erstellung, der Verkauf, die Vermietung und Verpachtung von wohnwirtschaftlichen und gewerblichen Objekten.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Sven Schürlein
seit 1.8.2013
Geschäftsführer
Olaf Schürlein
seit 29.5.2012
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

74223 Flein, Horkheimer Str. 14
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Schürlein Projekt GmbH

Flein

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Bilanz

Aktiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Anlagevermögen 9.905,00 6.923,00
I. Sachanlagen 9.695,00 6.763,00
II. Finanzanlagen 210,00 160,00
B. Umlaufvermögen 3.474.251,47 1.514.990,52
I. Vorräte 3.608.139,19 1.348.491,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände -167.644,42 166.358,33
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 33.756,70 141,19
C. Rechnungsabgrenzungsposten 25.610,29 1.313,13
Summe Aktiva 3.509.766,76 1.523.226,65

Passiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital 34.812,21 4.186,18
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 20.813,82 -55.162,45
III. Jahresüberschuss 30.626,03 -75.976,27
B. Rückstellungen 9.827,00 11.351,00
C. Verbindlichkeiten 3.465.127,55 1.507.689,47
Summe Passiva 3.509.766,76 1.523.226,65

1 Anhang

1.1        Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss


Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff HGB) in der Fassung des BilRuG aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 274a, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§§ 326 und 327 HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen.

Gemäß § 264Abs. 1 Satz 1 HGB ist für kleine Kapitalgesellschaften der Anhang "Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses". Die Größenabhängigen Erleichterungen (§ 288 HGB) wurden in Anspruch genommen.

Zusätzliche Angaben nach § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB zur Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sind nicht erforderlich.

1.2        Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung


Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt.
Die Steuern vom Einkommen und Ertrag belasten in voller Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit.

1.3        Erläuterungen zur Bilanz
1.3.1    Bilanzierungsvorschriften


Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungen, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen und Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital und die Schulden sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.

Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet worden.

1.3.2    Bewertungsvorschriften



Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen auch tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht entgegen.

Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.

Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlusstag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert waren.

Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Anlagevermögen

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.

Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten einschließlich Nebenkosten abzüglich planmäßiger Abschreibung bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen linear vorgenommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 800 EUR wurden im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.

Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Die in den Vorjahren vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibungen werden rückgängig gemacht, soweit die Gründe hierfür nicht mehr bestehen.

Umlaufvermögen

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten (Einzelkosten, angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie Wertverzehr des Anlagevermögens, soweit durch die Fertigung veranlasst) bewertet, sofern nicht nach § 253 Abs. 3 HGB um noch anfallende Aufwendungen geminderte Verkaufswerte anzusetzen sind. Es wurden Fremdkapitalzinsen in Höhe von 53.846,11 EUR in die Herstellungskosten einbezogen.

Für Bestandsrisiken werden ausreichende Abschläge gebildet. Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgt verlustfrei.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.

Rückstellungen

Die Sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages passiviert. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen in Höhe der allgemeinen Inflationsrate berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt und bekannt gegeben werden.

Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände

Die Sonstigen Vermögensgegenstände belaufen sich zum Bilanzstichtag auf insgesamt 75.899,48 EUR (Vj. 169.597,75 EUR). Davon haben 0,00 EUR (Vj. 0,00 EUR) eine Restlaufzeit größer als ein Jahr.

Die Forderungen aus sonstigen Vermögensgegenständen enthalten zum Bilanzstichtag 58.813,56 EUR (Vj. 97.404,75 EUR) Forderungen gegen Gesellschafter. Die Verzinsung beträgt 0,5 %.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Die Verbindlichkeiten belaufen sich zum 31.12.2022 auf insgesamt 3.708.671,45 € davon betragen die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 3.708.671,45 €.

Es bestehen keine Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern zum Bilanzstichtag.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten für das Objekt Klingenäcker in Heilbronn-Sontheim sind durch einen Avalkredit in Höhe von 1.300.000,00 EUR besichert. Daneben hat Herr Sven Schürlein eine selbstschuldnerische Bürgschaft übernommen und es bestehen Buchgrundschulden an den Flurstücken im Neubaugebiet Klingenäcker in Heilbronn-Sontheim von insgesamt 1.710.000,00 Euro.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten für das Objekt in der Freudentaler Str. 55 + 53 in Löchgau sind durch Buchgrundschulden in Höhe von insgesamt 2.150.000,00 Euro und selbstschuldnerische Bürgschaften von Herrn Olaf Schürlein und Herrn Sven Schürlein in Höhe von jeweils 500.000,00 Euro besichert. Daneben wurde eine Ausfallbürgschaft von 400.000,00 Euro der R+V Allgemeine Versicherung AG eingeräumt.

1.4        Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung


Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt.
Die Steuern vom Einkommen und Ertrag belasten in voller Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit.

1.5        Sonstige Pflichtangaben



Im Geschäftsjahr wurden keine Arbeitnehmer beschäftigt.

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens - unverändert - geführt durch

Herrn Sven Schürlein und Herrn Olaf Schürlein.

Die Geschäftsführer sind alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

Die Angabe der Vergütung der Geschäftsführung unterbleibt gemäß § 286 Abs. 4 HGB.

1.6        Angaben gemäß § 42 Abs.3 GmbHG


Forderungen gegen Gesellschafter bestehen am Abschlussstichtag in Höhe von 58.813,56 EUR (Vorjahr 97.404,75 EUR). Der Zinssatz beträgt 0,5 % p.a.

Es bestehen keine Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern am Abschlussstichtag.

1.7        Angaben gemäß § 264 Abs. 1a HGB


Die Firma Schürlein Projekt GmbH ist im Registergericht Stuttgart unter der Handelsregisternummer HRB 741369 eingetragen.

1.8        Unterzeichnung des Jahresabschlusses


Nach § 245 HGB

Flein, 28. Juni 2023

………………………………………………………                                         ……………………………………………….
(Sven Schürlein)                                                                                     (Olaf Schürlein)

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 28.6.2023.

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