Schürlein Projekt GmbH
Flein
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
9.905,00 |
6.923,00 |
| I.
Sachanlagen |
9.695,00 |
6.763,00 |
| II.
Finanzanlagen |
210,00 |
160,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
3.474.251,47 |
1.514.990,52 |
| I.
Vorräte |
3.608.139,19 |
1.348.491,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
-167.644,42 |
166.358,33 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
33.756,70 |
141,19 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
25.610,29 |
1.313,13 |
| Summe
Aktiva |
3.509.766,76 |
1.523.226,65 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
34.812,21 |
4.186,18 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
20.813,82 |
-55.162,45 |
| III.
Jahresüberschuss |
30.626,03 |
-75.976,27 |
| B.
Rückstellungen |
9.827,00 |
11.351,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
3.465.127,55 |
1.507.689,47 |
| Summe
Passiva |
3.509.766,76 |
1.523.226,65 |
1 Anhang
1.1
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 wurde nach
den Vorschriften der §§ 242 ff HGB unter
Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff HGB) in der
Fassung des BilRuG aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes
beachtet.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB.
Größenabhängige Erleichterungen bei der
Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 274a, 276, 288 HGB)
und bei der Offenlegung (§§ 326 und 327 HGB) des
Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen.
Gemäß § 264Abs. 1 Satz 1 HGB ist
für kleine Kapitalgesellschaften der Anhang
"Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses". Die
Größenabhängigen Erleichterungen (§
288 HGB) wurden in Anspruch genommen.
Zusätzliche Angaben nach § 264 Abs. 2 Satz
2 HGB zur Vermittlung eines den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechenden Bildes der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sind nicht
erforderlich.
1.2
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt.
Die Steuern vom Einkommen und Ertrag belasten in
voller Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit.
1.3
Erläuterungen zur Bilanz
1.3.1
Bilanzierungsvorschriften
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungen, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen und
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital
und die Schulden sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen
und hinreichend gegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249
HGB gebildet worden.
1.3.2 Bewertungsvorschriften
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen auch
tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht
entgegen.
Vermögensgegenstände und Schulden sind zum
Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlusstag entstanden sind, berücksichtigt, selbst
wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag
der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
am Abschlussstichtag realisiert waren.
Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der
Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
Anlagevermögen
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen.
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten einschließlich Nebenkosten
abzüglich planmäßiger Abschreibung
bewertet.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung war
die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
Die Abschreibungen wurden beim beweglichen
Anlagevermögen linear vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bis 800 EUR wurden im Erwerbsjahr
voll abgeschrieben.
Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen
ermittelte Wert von Gegenständen des
Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am
Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch
außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung
getragen. Die in den Vorjahren vorgenommenen
außerplanmäßigen Abschreibungen werden
rückgängig gemacht, soweit die Gründe
hierfür nicht mehr bestehen.
Umlaufvermögen
Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu
Herstellungskosten (Einzelkosten, angemessene Material- und
Fertigungsgemeinkosten sowie Wertverzehr des
Anlagevermögens, soweit durch die Fertigung
veranlasst) bewertet, sofern nicht nach § 253 Abs. 3
HGB um noch anfallende Aufwendungen geminderte
Verkaufswerte anzusetzen sind. Es wurden Fremdkapitalzinsen
in Höhe von 53.846,11 EUR in die Herstellungskosten
einbezogen.
Für Bestandsrisiken werden ausreichende
Abschläge gebildet. Die Bewertung des
Vorratsvermögens erfolgt verlustfrei.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt.
Rückstellungen
Die Sonstigen Rückstellungen werden in Höhe
des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages passiviert. Bei
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden künftige Preis- und
Kostensteigerungen in Höhe der allgemeinen
Inflationsrate berücksichtigt und eine Abzinsung auf
den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze
werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der
vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie
von der Deutschen Bundesbank gemäß
Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt
und bekannt gegeben werden.
Forderungen und Sonstige
Vermögensgegenstände
Die Sonstigen Vermögensgegenstände belaufen
sich zum Bilanzstichtag auf insgesamt 75.899,48 EUR (Vj.
169.597,75 EUR). Davon haben 0,00 EUR (Vj. 0,00 EUR) eine
Restlaufzeit größer als ein Jahr.
Die Forderungen aus sonstigen
Vermögensgegenständen enthalten zum
Bilanzstichtag 58.813,56 EUR (Vj. 97.404,75 EUR)
Forderungen gegen Gesellschafter. Die Verzinsung
beträgt 0,5 %.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte
über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Die Verbindlichkeiten belaufen sich zum 31.12.2022
auf insgesamt 3.708.671,45 € davon betragen die
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
3.708.671,45 €.
Es bestehen keine Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern zum Bilanzstichtag.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
für das Objekt Klingenäcker in Heilbronn-Sontheim
sind durch einen Avalkredit in Höhe von 1.300.000,00
EUR besichert. Daneben hat Herr Sven Schürlein eine
selbstschuldnerische Bürgschaft übernommen und es
bestehen Buchgrundschulden an den Flurstücken im
Neubaugebiet Klingenäcker in Heilbronn-Sontheim von
insgesamt 1.710.000,00 Euro.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
für das Objekt in der Freudentaler Str. 55 + 53 in
Löchgau sind durch Buchgrundschulden in Höhe von
insgesamt 2.150.000,00 Euro und selbstschuldnerische
Bürgschaften von Herrn Olaf Schürlein und Herrn
Sven Schürlein in Höhe von jeweils 500.000,00
Euro besichert. Daneben wurde eine Ausfallbürgschaft
von 400.000,00 Euro der R+V Allgemeine Versicherung AG
eingeräumt.
1.4
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt.
Die Steuern vom Einkommen und Ertrag belasten in
voller Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit.
1.5
Sonstige Pflichtangaben
Im Geschäftsjahr wurden keine Arbeitnehmer
beschäftigt.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens -
unverändert - geführt durch
Herrn Sven Schürlein und Herrn Olaf
Schürlein.
Die Geschäftsführer sind
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Die Angabe der Vergütung der
Geschäftsführung unterbleibt gemäß
§ 286 Abs. 4 HGB.
1.6
Angaben gemäß § 42 Abs.3 GmbHG
Forderungen gegen Gesellschafter bestehen am
Abschlussstichtag in Höhe von 58.813,56 EUR (Vorjahr
97.404,75 EUR). Der Zinssatz beträgt 0,5 % p.a.
Es bestehen keine Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern am Abschlussstichtag.
1.7
Angaben gemäß § 264 Abs. 1a HGB
Die Firma Schürlein Projekt GmbH ist im
Registergericht Stuttgart unter der Handelsregisternummer
HRB 741369 eingetragen.
1.8
Unterzeichnung des Jahresabschlusses
Nach § 245 HGB
Flein, 28. Juni 2023
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(Sven
Schürlein)
(Olaf Schürlein)
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am 28.6.2023.
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