Stammdaten

Register
Amtsgericht Paderborn HRB 9507
Eingetragen
7.12.2009
Branche
Ingenieurbüros für TragwerksplanungIngenieurbüros für Fachplanung von technischer GebäudeausrüstungIngenieurbüros für bautechnische Gesamtplanung von Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen
Gegenstand
Die Erbringung von Ingenieurleistungen auf dem Gebiet des Hoch- und Tiefbaus inkl. aller Nebenleistungen. Gewerbliche Tätigkeiten sind ausdrücklich ausgeschlossen.

Historie

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Management

NameRolle
Johanna Michael
seit 18.10.2021
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Erwitte
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

HSM Ingenieure GmbH

Erwitte

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 21.672,00 21.391,00
I. Sachanlagen 21.672,00 21.391,00
B. Umlaufvermögen 62.290,72 28.390,19
I. Vorräte 46.742,43 5.964,50
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 15.536,00 34,20
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 12,29 22.391,49
C. Rechnungsabgrenzungsposten 3.345,67 2.155,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 87.308,39 51.936,19

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 2.371,11 18.080,85
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 6.919,15 0,00
III. Jahresfehlbetrag 15.709,74 6.919,15
B. Rückstellungen 1.200,00 1.250,00
C. Verbindlichkeiten 83.737,28 32.605,34
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 67.673,03 11.282,60
Bilanzsumme, Summe Passiva 87.308,39 51.936,19

Anhang


Der Jahresabschluss der HSM-GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.


Die Vorschriften zur Rechnungslegung durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden angewendet.


Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.


Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.


Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.


Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.


Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.


Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden


Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.


Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.


Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten beinhalten die nach handelsrechtlichen Vorschriften aktivierungspflichtigen Beträge, d.h. neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten wurden ggf. auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen.


Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Die Abschreibung erfolgte pro rata temporis.


Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von Euro 410,00 wurden im Berichtsjahr voll abgeschrieben.





Die Anschaffungskosten beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 150,00 Euro wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.


Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von mehr als 150,00 Euro aber nicht mehr als 1.000,00 Euro wurde ein Sammelposten gebildet und linear über fünf Jahre abgeschrieben.


Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten angesetzt und bewertet. Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt.


Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.


Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.


Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Ablauf des Berichtsjahres noch nicht veranlagten Steuern.


Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.


Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.


Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.





  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.04.2011 festgestellt.

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