DS Albatross Investment GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Rolf-Dieter Maltzahn seit 7.2.2025 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Bromo S.à r.l. | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
DS Albatross Investment GmbHFrankfurt am MainKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die DS Albatross Investment GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der DS Albatross Investment GmbH, Frankfurt am Main, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2021, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzern-Kapitalflussrechnung und dem Konzern-Eigenkapitalspiegel für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden -geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der DS Albatross Investment GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Hamburg, 3. Juni 2022 Ernst
& Young GmbH
Fleischmann, Wirtschaftsprüfer Klimmer, Wirtschaftsprüfer Konzernbilanz zum 31. Dezember 2021Aktiva
Passiva
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für 2021
Konzern-Kapitalflussrechnung für 2021
Konzern-Eigenkapitalspiegel für 2021
Konzernanhang für 20211. Allgemeine Hinweise Der vorliegende Konzernabschluss wurde gemäß §§ 290 ff. HGB aufgestellt. Für die Aufstellung der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren angewendet. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, werden die Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten und Davon-Vermerke teilweise an dieser Stelle gemacht. 2. Registerinformationen Die DS Albatross Investment GmbH ist im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter der Nummer HRB 110356 eingetragen. 3. Konsolidierungskreis Der Konzernabschluss wurde erstmals zum 31. Dezember 2018 aufgestellt. Der Konsolidierungskreis umfasst neben der Konzernmuttergesellschaft vier (Vj. vier) inländische und vier (Vj. vier) ausländische Tochtergesellschaften. Folgende Unternehmen wurden in den Konsolidierungskreis integriert:
Im Konzernabschluss der DS Albatross Investment GmbH sind jene verbundenen Unternehmen zusammengefasst, die für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von wesentlicher Bedeutung sind. Bei der erstmaligen Einbeziehung von Tochtergesellschaften wurden die in den Konzernabschluss aufgenommenen Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten im Rahmen der Kaufpreisallokation neu bewertet und angesetzt. 4. Konsolidierungsgrundsätze Die Kapitalkonsolidierung für Unternehmen, die aufgrund eines Erwerbs erstmals konsolidiert werden, wird nach der Erwerbsmethode zum Zeitpunkt, zu dem das Unternehmen Tochterunternehmen geworden ist, vorgenommen. Dabei wird der Wertansatz der dem Mutterunternehmen gehörenden Anteile mit dem auf diese Anteile entfallenden Betrag des Eigenkapitals des Tochterunternehmens verrechnet. Das Eigenkapital wird mit dem Betrag angesetzt, der dem zum Konsolidierungszeitpunkt beizulegenden Zeitwert der in den Konzernabschluss aufzunehmenden Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten entspricht. Ein nach der Verrechnung verbleibender Unterschiedsbetrag wird, wenn er auf der Aktivseite entsteht, als Geschäfts- oder Firmenwert und, wenn er auf der Passivseite entsteht, unter dem Posten "Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung" nach dem Eigenkapital ausgewiesen. Die Kapitalkonsolidierung wurde nach der Neubewertungsmethode zum Erwerbszeitpunkt vorgenommen. Die zu aktivierenden Beträge ordneten wir dabei soweit wie möglich den betreffenden Aktivposten zu; der Restbetrag wurde als Firmenwert ausgewiesen. Forderungen und Verbindlichkeiten, Umsätze, Aufwendungen und Erträge sowie Zwischenergebnisse innerhalb des Konsolidierungskreises wurden eliminiert. Das Anlagevermögen der einbezogenen Tochtergesellschaften wird im Anlagenspiegel mit den aus den Einzelabschlüssen übernommenen Anschaffungs- und Herstellungskosten zuzüglich aufgedeckter stiller Reserven ausgewiesen. Im Anlagenspiegel wurden die historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten auch bei Anschaffung vor Konzernzugehörigkeit übernommen. 5. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Für die Aufstellung des Konzernabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Die Abschlüsse der in den Konzernabschluss der DS Albatross Investment GmbH, Frankfurt am Main, einbezogenen Unternehmen wurden nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen erstellt. Realisations- und Imparitätsprinzip wurden beachtet; Vermögensgegenstände bewerteten wir höchstens zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Entsprechend des Vorjahres wird eine Saldierung der Umsatzerlöse des Bereichs "Landausflüge" und der korrespondierenden Aufwendungen für bezogene Leistungen vorgenommen. Die Tochtergesellschaft A-ROSA Flussschiff GmbH, Rostock, tritt lediglich als Vermittler der Landausflüge auf. Insofern wird in den Umsatzerlösen nur die Provision aus der Vermittlung der Landausflüge ausgewiesen. Immaterielle Vermögensgegenstände einschließlich des Geschäfts- oder Firmenwertes aus der Erstkonsolidierung sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen linear vermindert. Geschäfts- oder Firmenwerte einschließlich der Geschäfts- oder Firmenwerte aus der Erstkonsolidierung von Anteilen werden gem. § 253 Abs. 3 S. 3 HGB über einen Zeitraum von 10 bzw. 15 Jahren abgeschrieben. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen über einen Zeitraum zwischen 5 bis 10 Jahren (andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung) und 30 Jahren unter Berücksichtigung eines Schrottwertes in Höhe von 15 % der Anschaffungskosten (Flussschiffe) vermindert. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis zu EUR 250,00 werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Für geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von mehr als EUR 250,00 bis zu EUR 1.000,00 wird die Poolabschreibung über 5 Jahre angewandt. Die Vorräte werden zu Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt. Abgesehen von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten sind die Vorräte frei von Rechten Dritter. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Die liquiden Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt. Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Rückstellungen sind kurzfristig und müssen daher nicht abgezinst werden. Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge werden diese mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung nicht abgezinst. Zudem werden auch Differenzen, die auf Konsolidierungsmaßnahmen gemäß den §§ 300 bis 307 HGB beruhen, berücksichtigt, nicht jedoch Differenzen aus dem erstmaligen Ansatz eines Geschäfts- oder Firmenwerts bzw. eines negativen Unterschiedsbetrags aus der Kapitalkonsolidierung. Soweit im Rahmen des Erwerbs von Tochterunternehmen steuerliche Verlustvorträge mit erworben werden, für die innerhalb der nächsten fünf Jahre eine Verrechenbarkeit zu erwarten ist, wird die Möglichkeit, hierfür im Zuge der Kaufpreisaufteilung bis zum Ablauf der Anpassungsperiode i. S. d. § 301 Abs. 2 Satz 2 HGB aktive latente Steuern erfolgsneutral zu berücksichtigen, in Anspruch genommen. Aktive und passive Steuerlatenzen werden unsaldiert ausgewiesen. Soweit Bewertungseinheiten gemäß § 254 HGB gebildet werden, kommen folgende Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zur Anwendung: Ökonomische Sicherungsbeziehungen werden durch die Bildung von Bewertungseinheiten gemäß § 254 HGB bilanziell nachvollzogen. In den Fällen, in denen sowohl die "Einfrierungsmethode", bei der die sich ausgleichenden Wertänderungen aus dem abgesicherten Risiko nicht bilanziert werden, als auch die "Durchbuchungsmethode", wonach die sich ausgleichenden Wertänderungen aus dem abgesicherten Risiko sowohl des Grundgeschäfts als auch des Sicherungsinstruments bilanziert werden, angewandt werden können, wird die Einfrierungsmethode angewandt. Die sich ausgleichenden positiven und negativen Wertänderungen werden ohne Berührung der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Währungsumrechnung Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde dabei das Realisationsprinzip (§ 298 Abs. 1 i. V. m. § 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 298 Abs. 1 i. V. m. § 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) beachtet. Die in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Davon-Vermerke Währungsumrechnung enthalten sowohl realisierte als auch nicht realisierte Währungskursdifferenzen. Die Buchhaltung der Schweizer Tochterunternehmen wird in Euro geführt. 6. Erläuterungen zur Konzernbilanz Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt. Die entgeltlich erworbenen Schutzrechte beinhalten den Markenwert A-ROSA aus der Erstkonsolidierung der A-ROSA Akademie GmbH, Rostock in den Konzernabschluss der Cruise Invest GmbH, Rostock im Jahr 2009, in Höhe von TEUR 2.542 (Vj. TEUR 3.526). Die Restnutzungsdauer beträgt rund 3 Jahre. Für den Geschäfts- oder Firmenwert aus der Erstkonsolidierung der A-ROSA Akademie GmbH, Rostock, in den Konzernabschluss der Cruise Invest GmbH, Rostock, im Jahr 2009 wurde eine Nutzungsdauer von mehr als 5 Jahren zugrunde gelegt, da der Firmenwert im Zusammenhang mit der Marke "A-ROSA" steht und diese über eine Nutzungsdauer von 15 Jahren abgeschrieben wird. Die Restnutzungsdauer beträgt rund 3 Jahre. Aus der Erstkonsolidierung der Cruise Invest GmbH zum 8. Februar 2018 resultierte ein Zugang eines Geschäfts- oder Firmenwerts in Höhe von ursprünglich TEUR 52.274, der aufgrund der Marktpositionierung und langfristigen Wachstumsstrategie der Gruppe über eine Nutzungsdauer von 10 Jahren abgeschrieben wird. Der Restbuchwert beträgt zum 31. Dezember 2021 TEUR 31.800 (Vj. TEUR 37.027). Vorräte Bei den Vorräten handelt es sich im Wesentlichen um Dieselbestände und Waren auf den Flusskreuzfahrtschiffen sowie um sonstige Betriebsstoffe. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von weniger als 1 Jahr. Guthaben bei Kreditinstituten Vom Guthaben bei Kreditinstituten unterliegen TEUR 4.796 (Vj. TEUR 9.486) Verfügungsbeschränkungen. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital und die Kapitalrücklage entsprechen, den bei der DS Albatross Investment GmbH, Frankfurt am Main, ausgewiesenen Bilanzposten. Rückstellungen Die Steuerrückstellungen betreffen im Wesentlichen die Besteuerung des operativen Geschäftsbetriebs der schweizerischen Betriebsstätte der A-ROSA Flussschiff GmbH, Rostock, und der ausländischen Tochtergesellschaft A-ROSA Reederei GmbH, Chur, Schweiz, sowie Verbrauchsteuerzahlungen in Höhe von TEUR 104 (Vj. TEUR 89). Die sonstigen Rückstellungen wurden für sonstige bezogene Leistungen in Höhe von TEUR 1.632 (Vj. TEUR 1.421), für Personalkosten in Höhe von TEUR 2.238 (Vj. TEUR 1.115), für Schiffsbetriebs- und Instandhaltungskosten in Höhe von TEUR 1.336 (Vj. TEUR 723), für Vertriebs- und Marketingkosten in Höhe von TEUR 493 (Vj. TEUR 651), für Zinsaufwendungen in Höhe von TEUR 300 (Vj. TEUR 264), für Betriebsprüfungen in Höhe von TEUR 2.175 (Vj. TEUR 1.973) sowie für rechtliche Verpflichtungen in Höhe von TEUR 20 (Vj. TEUR 20) gebildet. Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten und die Besicherung der Verbindlichkeiten sind im Verbindlichkeitenspiegel im Einzelnen dargestellt.
* Die Vorjahreswerte wurden aufgrund eines
Ausweisfehlers angepasst
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten enthalten ein unbesichertes, mehrjähriges Refinanzierungsdarlehen in Höhe von TEUR 53.408 (Vj. TEUR 46.978), welches vorrangig zur Begleichung von übrigen Verbindlichkeiten aus dem Kauf der Cruise Invest GmbH, Rostock, durch die DS Albatross Investment GmbH, Frankfurt am Main, aufgenommen wurde. Ebenso enthalten ist ein Refinanzierungsdarlehen, das zu 90 Prozent in Höhe von TEUR 13.500 durch eine Bürgschaft des Landes Mecklenburg-Vorpommern besichert ist. Weitere TEUR 3.571 (Vj. TEUR 3.483) sind durch eine schweizerische genossenschaftliche Solidarbürgschaft besichert. Die übrigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind vollständig durch Schiffshypotheken, eine Ausfallgarantie seitens des Hauptinvestors, durch Abtretungen von Einnahmen aus dem Betrieb der Flusskreuzfahrtschiffe, durch Abtretungen aus Rechten aus Schiffsversicherungen sowie durch die Abtretung von Rechten aus Bauverträgen besichert. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 32.972 (Vj. TEUR 31.477) und gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht in Höhe von TEUR 171 (Vj. TEUR 163) und die sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe eines Betrages von TEUR 15 (Vj. TEUR 14) resultieren aus langfristigen, verzinslichen Darlehen der Anteilseigner der Gesellschaft zur Finanzierung des Erwerbs der Cruise Invest GmbH, Rostock. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind solche aus Steuern in Höhe von TEUR 419 (Vj. TEUR 412 1 ) und aus sozialer Sicherheit in Höhe von TEUR 908 (Vj. TEUR 390 2 ) enthalten. Latente Steuern Die passiven latenten Steuern stehen im Zusammenhang mit den aufgedeckten stillen Reserven aus der Erstkonsolidierung der A-ROSA Akademie GmbH, Rostock, in den Konzernabschluss der Cruise Invest GmbH, Rostock, im Jahr 2009, die auf die Marke "A-ROSA" aktiviert wurden. Der Berechnung wurde für inländische Steuern ein Steuersatz von 30 % zugrunde gelegt. Die passiven latenten Steuern werden über die Nutzungsdauer der Marke "A-ROSA" über 15 Jahre ertragswirksam in Höhe von TEUR 293 jährlich aufgelöst.
1 Im Vorjahr wurde ein Betrag von TEUR 199
ausgewiesen
Entwicklung der latenten Steuern Die latenten Steuern haben sich wie folgt entwickelt:
7. Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung Die Umsatzerlöse beinhalten nahezu ausschließlich Erträge aus der Durchführung von Flusskreuzfahrten.
Die auf dem Douro erzielten Umsatzerlöse resultieren vollständig aus dem von einer portugiesischen Reederei über fünf Jahre gecharterten Schiff. Es wurden im Jahr 2021 Eigenleistungen in Höhe von TEUR 866 (Vj. TEUR 693) im Zusammenhang mit einem Schiffsneubau aktiviert. Wie auch schon in Vorjahren wird eine Saldierung der Umsatzerlöse des Bereichs "Landausflüge" und der korrespondierenden Aufwendungen für bezogene Leistungen vorgenommen. Die Tochtergesellschaft A-ROSA Flussschiff GmbH, Rostock, tritt lediglich als Vermittler der Landausflüge auf. Insofern wird in den Umsatzerlösen nur die Provision aus der Vermittlung der Landausflüge ausgewiesen. Die sonstigen betrieblichen Erträge bestehen im Wesentlichen aus nicht rückzahlungspflichtigen gewährten staatlichen Zuschüssen zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der weltweiten Corona-Pandemie aus der deutschen Überbrückungshilfen III und III Plus von TEUR 50.000 (Vj. TEUR 2.000) sowie aus TEUR 3.884 im Rahmen der Schweizer Härtefallmaßnahmen. Ebenso sind Versicherungsentschädigung für Schäden an den Schiffen und den damit zusammenhängenden Verdienstausfällen in Höhe von TEUR 167 (Vj. TEUR 432) enthalten. Der Materialaufwand beinhaltet im Wesentlichen den Verbrauch von Treibstoff für die Flusskreuzfahrtflotte sowie den Wareneinsatz im gastronomischen Bereich. Der Aufwand für bezogene Leistungen beinhaltet im Wesentlichen die Kosten für das Schiffsleasing, für bezogene touristische Leistungen sowie für Hafenkosten. Zu weiteren Ausführungen hierzu verweisen wir auf den Abschnitt Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Instandhaltungsausgaben für die Flussschiffflotte in Höhe von TEUR 3.446 (Vj. TEUR 4.268) enthalten. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betreffen die Besteuerung des operativen Geschäftsbetriebs der schweizerischen Betriebsstätte der A-ROSA Flussschiff GmbH, Rostock, der ausländischen Tochtergesellschaft A-ROSA Reederei GmbH, Chur, Schweiz, sowie die Besteuerung von Zinserträgen. Ferner ist die Auflösung latenter Steuern enthalten. 8. Erläuterung zur Konzernkapitalflussrechnung Der Finanzmittelfonds beinhaltet den Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten der vollkonsolidierten Gesellschaften. Ertragsteuern wurden in Höhe von TEUR 101 (Vj. TEUR 350) und Zinsen wurden in Höhe von TEUR 4.547 (Vj. TEUR 4.534) gezahlt. Das Periodenergebnis in Höhe von TEUR 10.899 (Vj. TEUR -44.984) resultiert ausschließlich aus dem Konzernjahresergebnis. 9. Sonstige Angaben Geschäftsführung
Die Gesellschaft macht von der Befreiung im Sinne von § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch. Mitarbeiter Im Jahresdurchschnitt beschäftigte die DS Albatross Investment Gruppe 453 Crewmitarbeiter und 117 Verwaltungsmitarbeiter. Um den tatsächlichen Verhältnissen im Unternehmen gerecht zu werden, haben wir die Berechnungsweise für die durchschnittliche Mitarbeiterzahl umgestellt auf die Summe aus je einem Zwölftel der zu jedem Monatsende beschäftigten Mitarbeiteranzahl. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die Tochtergesellschaft A-ROSA Flussschiff GmbH, Rostock, chartert seit 2019 von der A-ROSA Reederei GmbH, Chur, Schweiz, unbefristet ein weiteres Schiff, welches auf dem Douro in Portugal verkehrt. Das Schiff wird bemannt und bereedert vermietet. Es befindet sich nicht im Eigentum der A-ROSA Reederei GmbH, Chur, Schweiz, welche dieses Schiff wiederum von einer portugiesischen Reederei über einen Zeitraum von fünf Jahren mit Verlängerungsoption chartert. Die sich daraus ergebenden jährlichen Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen mit einer Laufzeit von fünf Jahren belaufen sich regulär auf TEUR 4.515 (Vj. TEUR 4.384). In diesem Berichtsjahr ist erneut eine Minderung des Leasingaufwandes auf TEUR 1.908 (Vj. TEUR 1.486) basierend auf Corona-Lockdownvereinbarungen zurückzuführen. Die Leasinggebühren stehen im Wesentlichen im Zusammenhang mit dem Schiffscharter auf dem Douro. Bewertungseinheiten Die Tochtergesellschaft A-ROSA Flussschiff GmbH, Rostock hat im Geschäftsjahr 2011 Verträge über derivative Finanzinstrumente mit dem Ziel abgeschlossen, Zinsänderungsrisiken bestehender Finanzierungen, variabel auf Euribor-Basis, abzusichern. Die Finanzinstrumente bestehen zum 31. Dezember 2021 aus einem Zinscap mit einem Nominalwert von TEUR 5.750 und einem Zeitwert von TEUR 458 sowie einem Zinscap mit einem Nominalwert von TEUR 6.935 und einem Zeitwert von TEUR 715. Die Bewertung basiert auf Marktwerten (mark-to-market), die von Kreditinstituten eingeholt wurden. Die Zinssicherungsgeschäfte werden grundsätzlich in einer Bewertungseinheit mit der variabel verzinsten Basisfinanzierung betrachtet. Nahestehende Unternehmen und Personen Zu den nahe stehenden Personen zählen natürliche Personen sowie juristische Personen und Unternehmen, die das berichtende Unternehmen oder eines seiner Tochterunternehmen beherrschen können oder die auf das berichtende Unternehmen oder auf seine Tochterunternehmen unmittelbar oder mittelbar wesentlich einwirken können, sowie diejenigen natürlichen sowie juristischen Personen und Unternehmen, die das berichtende Unternehmen beherrschen kann oder auf die es wesentlich einwirken kann. Für das Geschäftsjahr 2021 ist über keine angabepflichtigen Geschäftsbeziehungen zu berichten. Nachtragsbericht Der weitere Verlauf der Corona-Pandemie und ihre Folgen auf den Geschäftsverlauf des Konzerns der DS Albatross Investment GmbH, Frankfurt am Main, werden laufend überwacht. Die DS Albatross Investment GmbH, Frankfurt am Main, geht auf Grundlage der jüngsten Entwicklungen davon aus, dass keine wesentlichen Auswirkungen für die Flusskreuzfahrtbranche zu erwarten sind. So wurde die Saison 2022 planmäßig Anfang März mit dem Start der ersten Schiffe eröffnet, da in Deutschland die einschränkenden Maßnahmen seit März des Jahres schrittweise abgebaut werden. Seit April 2022 haben Schiffe auf allen Fahrtgebieten den Betrieb aufgenommen. Der Ende Februar 2022 ausgebrochene Krieg in der Ukraine hat weitreichende Sicherheitsrisiken in der Ukraine zur Folge. Die der DS Albatross Investment GmbH, Frankfurt am Main, hierzu bekannten Abschätzungen und Annahmen für das Geschäftsjahr 2022 sind im Chancen- und Risikobericht sowie im Prognosebericht des Konzern-Lageberichts beschrieben. Überdies sind nach dem Bilanzstichtag keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, die wesentliche finanzielle Auswirkungen haben könnten. Abschlussprüferhonorare Das für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar des Abschlussprüfers des Konzerns beträgt für:
ErgebnisverwendungsvorschlagDie Geschäftsführung schlägt vor, den Bilanzverlust von TEUR 42.079 auf neue Rechnung vorzutragen.
Frankfurt am Main, 20. Mai 2022 Geschäftsführung Jörg Eichler Entwicklung des Konzernanlagevermögens für 2021
Konzernlagebericht für 2021Grundlagen des Konzerns Mit Kaufvertrag vom 22. Dezember 2017 hat die DS Albatross Investment GmbH das Tochterunternehmen Cruise Invest GmbH, Rostock, sowie deren Tochterunternehmen erworben. Mit Vertrag vom 8. Februar 2018 wurde bestätigt, dass die aufschiebenden Bedingungen aus dem Kaufvertrag vom 22. Dezember 2017 erfüllt wurden und die Kontrolle über die Cruise Invest GmbH, Rostock, sowie deren Tochterunternehmen auf die DS Albatross Investment GmbH übergegangen ist. Die DS Albatross Investment GmbH fungiert als Holding für das Tochterunternehmen DS Albatross MidCo GmbH, Frankfurt am Main, und ihrer Tochterunternehmen. Mit Wirkung vom 4. Dezember 2019 hat die DS Albatross Investment GmbH die Gesellschaft DS Albatross MidCo GmbH, Frankfurt am Main, zur Aufnahme eines Refinanzierungsdarlehens erworben und im Rahmen einer Kapitalerhöhung die Anteile an der Cruise Invest GmbH mit Wirkung vom 9. Dezember 2019 auf die DS Albatross MidCo GmbH übertragen. Aufgabe der DS Albatross Investment GmbH ist die Beratung und Unterstützung der Konzerngesellschaften. Die Holding bietet ihren Tochterunternehmen fachliche Unterstützung in den Bereichen Qualitätsmanagement und -sicherung, Produktmanagement und -entwicklung, Planung und Monitoring von Kooperationen & Sponsoring zur Förderung der regionalen Vernetzung und Bekanntheit der A-ROSA Marke sowie weitere administrative Aufgaben zur Unterstützung der Abläufe innerhalb und zwischen den Tochtergesellschaften. Die DS Albatross Investment GmbH hält zum 31. Dezember 2021 folgende Beteiligungen:
Die DS Albatross MidCo GmbH fungiert als Holding für das Tochterunternehmen Cruise Invest GmbH, Rostock und ihre Tochterunternehmen. Darüber hinaus ist sie Darlehensnehmerin eines mehrjährigen Refinanzierungsdarlehens, das 2019 aufgenommen wurde vorrangig mit dem Zweck, übrige Verbindlichkeiten aus dem Kauf der Cruise Invest GmbH durch die DS Albatross Investment GmbH zu begleichen. Die Cruise Invest GmbH fungiert als Holding für ihre Tochterunternehmen A-ROSA Flussschiff GmbH, Rostock, und deren Tochterunternehmen A-ROSA Reederei GmbH, Chur, Schweiz, und deren Tochterunternehmen A-ROSA erste Schiffsbeteiligungs-GmbH, Chur, Schweiz, und der A-ROSA zweite Schiffsbeteiligungs-AG, Chur, Schweiz, sowie der A-ROSA Akademie GmbH, Rostock. Aufgabe der Cruise Invest GmbH ist die Beratung und Unterstützung der Konzerngesellschaften sowie die vollumfängliche Leitung der Geschäfte. Die Holding bietet ihren Tochterunternehmen fachliche Unterstützung in den Bereichen Finanzmanagement, internes/externes Rechnungswesen und Steuern, Recht, Risikomanagement, Überwachung der Einhaltung von Verpflichtungen (z. B. Covenants, Informationspflichten) gegenüber Kreditgebern, Unterstützung bei der Führung von Tochtergesellschaften sowie Prüfung und Unterstützung bei Gründung von Tochtergesellschaften. Die A-ROSA Flussschiff GmbH ist einer der führenden deutschen Anbieter von Kreuzfahrten auf europäischen Flüssen. Im Premiumsegment werden Kreuzfahrten auf Rhein, Main und Mosel, Donau, Rhöne/Saöne sowie Seine und Douro angeboten. Derzeit gehören zwölf Schiffe zur Flotte, die mit einem umfangreichen Service und moderner Ausstattung die Annehmlichkeiten eines Hotels mit den Vorzügen einer Kreuzfahrt verbinden. An Bord werden die Gäste im Tarif Premium alles inklusive von abwechslungsreichen Menus, hochwertigen Getränken sowie im SPA-ROSA mit Sauna, Massage- und Fitnessraum verwöhnt. Ein Höhepunkt ist es, das einmalige Landschaftskino auf dem Sonnendeck oder dem Kabinenbalkon an sich vorbeiziehen zu lassen. Dank der Liegeplätze im Herzen der Städte sind die Wege in die Zentren von Europas Metropolen oder zu berühmten Kultur- und Natur-Höhepunkten kurz. Für einen gelungenen Urlaub mit der ganzen Familie sorgen großzügige Kabinen, ein Kids Club, beheizbare Außenpools, die kostenlose Mitreise von Kindern bis einschließlich 15 Jahre und ein Programm, das individuellen Bedürfnissen gerecht wird. Der Konzern unterhält Büros in der Hansestadt Rostock in Mecklenburg-Vorpommern, in Chur in der Schweiz und in Cardiff im Vereinigten Königreich. 2021 verzeichnete der Konzern einen Gesamtumsatz von 28,9 Mio. Euro und einen Jahresüberschuss von 10,9 Mio. Euro. Die Positionierung der A-ROSA Flussschiff GmbH basiert auf den folgenden Grundsätzen:
Die A-ROSA Akademie GmbH ist Inhaberin und Lizenzgeberin der Marke A-ROSA. Im abgelaufenen Geschäftsjahr war die A-ROSA Akademie weiterhin für die Markenüberwachung sowie die Aufrechterhaltung und Verteidigung der Marke A-ROSA zuständig. Die A-ROSA Reederei GmbH ist für die Bereederung der gesamten Flotte zuständig. Die A-ROSA erste Schiffsbeteiligungs-GmbH ist Finanzierungsgesellschaft für die drei Schiffe A-ROSA Bella, A-ROSA Donna und A-ROSA Mia. Die A-ROSA zweite Schiffsbeteiligungs-AG ist Finanzierungsgesellschaft für die drei Schiffe A-ROSA Riva, A-ROSA Stella und A-ROSA Luna. Die A-ROSA dritte Schiffsbeteiligungs-AG ist Finanzierungsgesellschaft für die A-ROSA SENA. Wirtschaftsbericht Gesamtwirtschaftliche Lage und branchenbezogene Rahmenbedingungen Die Entwicklung der Weltwirtschaft war auch 2021 maßgeblich von der Corona-Pandemie bestimmt. Nach dem starken Einbruch im Vorjahr erreichte das Bruttoinlandsprodukt der fortgeschrittenen Volkswirtschaften im dritten Quartal 2021 erstmals wieder das Vorkrisenniveau. Insbesondere in Europa wuchs die Wirtschaft im Sommerhalbjahr 2021 rasch und erholte sich von der pandemiebedingten Stagnation im vorangegangenen Winter. In den USA hingegen war die Konjunktur im Winter 2020/21 kaum von der Pandemie beeinträchtigt, schwächte sich aber im dritten Quartal des laufenden Jahres aufgrund eines Anstiegs des Infektionsgeschehens ab. 1 Im Euro-Raum hat sich die wirtschaftliche Aktivität über den Sommer kräftig erholt, wobei die Dienstleistungen ein wichtiger Wachstumsmotor waren. Für das Winterhalbjahr 2021/22 ist von einer begrenzten Zunahme des Infektionsgeschehens auszugehen, was zusammen mit den angebotsseitigen Engpässen die weitere Erholung vorübergehend verlangsamen dürfte. Es dürften aber aufgrund des Impffortschritts keine weitreichenden Eindämmungsmaßnahmen vergleichbar zum vergangenen Winter notwendig werden. Infolge der abklingenden Engpässe und der weiteren Erholung der privaten Nachfrage dürfte das Wirtschaftswachstum im Jahr 2022 hoch bleiben. Für die Jahre 2021 und 2022 erwartet der Sachverständigenrat Zuwachsraten des Bruttoinlandsprodukts (BIP) im Euro-Raum von 5,2 %beziehungsweise 4,3 % 2 Die deutsche Wirtschaft setzte im Sommerhalbjahr ihre Erholung fort. Im zweiten und dritten Quartal legte die Wirtschaftsleistung mit kräftigen Raten von durchschnittlich knapp 2,0 % im Vergleich zum jeweiligen Vorquartal zu. Damit verringerte sich die Produktionslücke spürbar, und die Unterauslastung, in der sich die deutsche Wirtschaft während der zurückliegenden Coronawellen befand, wurde abgebaut. Allerdings war die konjunkturelle Entwicklung gespalten. Zur Erholung haben vor allem die Dienstleistungsbereiche beigetragen, die von den allmählichen Corona-Öffnungen im Frühsommer profitierten und ihre Umsätze wieder spürbar steigern konnten. Beim Verarbeitenden Gewerbe ließen Lieferengpässe bei wichtigen industriellen Vorprodukten die Wertschöpfung hingegen schrumpfen. Aber auch im Handel und im Baugewerbe berichten viele Unternehmen von Lieferengpässen. Diese Versorgungsknappheiten dürften auch ein wesentlicher Grund für die kräftigen Preisanstiege sowohl auf der Erzeuger- als auch auf der Verbraucherstufe in 2021 gewesen sein. 3
1 ifo Schnelldienst (Sonderausgabe Dezember
2021): ifo Konjunkturprognose Winter 2021:
Lieferengpässe und Coronawelle bremsen deutsche
Wirtschaft aus, S. 3
(https://www.ifo.de/publikationen/2021/aufsatz-zeitschrift/ifo-konjunkturprognose-winter-2021-lieferengpaesse-und)
In Deutschland dürfte die BIP-Wachstumsrate im Jahr 2021 bei 2,7 %und - getragen von steigenden privaten Konsumausgaben und einem Abbau des Auftragsbestands im für Deutschland bedeutsamen Verarbeitenden Gewerbe- bei 4,6 %im Jahr 2022 liegen. 4 Die seit Jahresbeginn stark gestiegene weltweite Nachfrage hat zu hohen Rohstoff- und Energiepreisen geführt. Zusammen mit den angebotsseitigen Engpässen dürfte die aufgrund von Basis- und Sondereffekten ohnehin schon erhöhte Verbraucherpreisinflation in diesem Jahr im Euro-Raum auf 2,4 %(HVPI) und in Deutschland auf 3,1 %(VPI) steigen. Weiter anziehende Energie- und Erzeugerpreise dürften aber noch weit in das nächste Jahr hineinwirken. Dementsprechend dürfte die Inflationsrate im Verlauf des Jahres 2022 zwar sinken, aber im Jahresdurchschnitt im Euro-Raum bei 2,1 %und in Deutschland bei 2,6 %liegen. Länger anhaltende Engpässe und weiter steigende Erzeugerpreise bergen jedoch das Risiko persistent höherer Inflationsraten. 5 Die Verbraucherpreise dürften laut ifo-Institut 2021 und 2022 weltweit um 3,5 %bzw. 2,3 %steigen, im Euro-Raum um 3,2 %bzw. 1,6 % 6 Insgesamt hatten die Europäer für das Jahr 2021 rund 10,2 Billionen Euro zur Verfügung, die sie für Essen, Wohnen, Dienstleistungen, Energiekosten, private Altersvorsorge, Versicherungen, Urlaub, Mobilität oder auch Konsumwünsche ausgeben können. Pro Kopf entspricht dies einer durchschnittlichen Kaufkraft von 15.055 Euro. Damit verzeichnet die Pro-Kopf-Kaufkraft 2021 ein moderates Wachstum von nominal 1,9 % 7 Die Verbraucherstimmung in Deutschland kühlte zum Jahresende weiter spürbar ab. Sowohl die Konjunktur- und Einkommenserwartung als auch die Anschaffungsneigung büßten deutlich ein. Die Konsumstimmung erlitt Einbußen von 8,9 Prozentpunkten und sank auf 0,8 Prozentpunkte - den niedrigsten Wert seit Januar 2021, als null Prozentpunkte gemessen wurden. Im Vorjahresvergleich ist das Minus auf knapp 36 Prozentpunkte angewachsen. Die Konsumstimmung ist neben der Inflation vor allem durch die pandemiebedingten Einschränkungen beeinträchtigt. Die 2G-Regeln für weite Teile des stationären Handels verringerten zum einen die Shopping-Lust, zum anderen brechen Konsumenten, die weder geimpft noch genesen sind, komplett weg. 8
4 Sachverständigenrat Wirtschaft (November
2021): Konjunkturprognose: Angebotsseitige Engpässe
dämpfen Wachstum, S. 2
Der Arbeitsmarkt hat sich seit Jahresbeginn 2021 positiv entwickelt. So stieg die Erwerbstätigkeit zwischen Januar und August 2021 um rund 279.000 Personen (+0,6 %). Neben der Zunahme der Anzahl der Erwerbstätigen führt nicht zuletzt die stetige Reduktion der Kurzarbeit dazu, dass die Erwerbstätigenstunden im 2. Quartal 2021 wieder deutlich über dem Vorjahresniveau lagen. Das Arbeitsvolumen aus dem 4. Quartal 2019 konnte jedoch nicht erreicht werden. Gemäß Hochrechnung der Bundesagentur für Arbeit (BA) nahmen zwischen Februar und August 2021 stetig weniger Beschäftigte Kurzarbeit in Anspruch. 9 Die Fiskalpolitik war 2021 weiterhin expansiv ausgerichtet. Neben den pandemiebedingten Unterstützungsmaßnahmen, die weiterhin aktiv sind und zum Teil noch aus dem vergangenen Jahr nachwirken, dürften finanzpolitische Maßnahmen - wie etwa die Teilabschaffung des Solidaritätszuschlags, die Kindergelderhöhung und die Senkung der EEG-Umlage - positive Impulse für die Binnennachfrage setzen. Die Geldpolitik der EZB stützt zudem die Wirtschaft, indem sie zu äußerst günstigen Finanzierungsbedingungen beiträgt. Die weiterhin expansive geldpolitische Ausrichtung verfestigt nicht nur die negativen Renditen auf Staatsanleihen, sondern führt bei der aktuell erhöhten Inflationsrate sowie steigenden Inflationserwartungen zu weiter sinkenden Realzinsen, die stimulierend auf die Nachfrage wirken dürften. 10 Im Jahr 2021 dürfte die Zahl der Unternehmensinsolvenzen nochmals niedriger ausfallen als im Vorjahr und damit ein neues Rekordtief erreichen. Von Januar bis September gab es lediglich 10.682 Unternehmensinsolvenzen - 14,5 %weniger als im entsprechenden Vorjahreszeitraum; auch im Herbst deutet sich kein größerer Anstieg an. Große Nachholeffekte im kommenden Jahr sind aktuell nicht zu erwarten. 11 Im DRV-Branchencheck gaben ca. 90 %der befragten Reiseveranstalter und Reisebüros an, dass die wirtschaftlichen Hilfen der Politik bei der Existenzsicherung während der Pandemie geholfen und die staatlichen Unterstützungsmaßnahmen wesentlich zum Überleben der Unternehmen in der Krisenzeit beigetragen haben. Auch die Möglichkeit der Kurzarbeit zeigte positive Effekte: Knapp zwei Drittel der Befragten geben an, dass sie im Laufe der Pandemie keine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entlassen mussten. Allerdings sagt mehr als die Hälfte, dass sich zahlreiche Mitarbeitende entschieden haben, die jeweiligen Unternehmen oder die Branche ganz zu verlassen. 12
9 Sachverständigenrat Wirtschaft (November
2021): Konjunkturprognose: Angebotsseitige Engpässe
dämpfen Wachstum, S. 68/69
(https://www.sachverstaendigenrat-wirtschaft.de/fileadmin/dateiablage/gutachten/jg202122/JG202122_Kapitel_1.pdf)
Touristik Nach einem schwachen ersten Halbjahr 2021 erholte sich der internationale Tourismus während der Sommersaison auf der nördlichen Hemisphäre leicht, was die Ergebnisse im dritten Quartal des Jahres ankurbelte, insbesondere in Europa. Die internationalen Touristenankünfte (Übernachtungsgäste) stiegen im 3. Quartal 2021 gegenüber dem gleichen Zeitraum 2020 um 58 % Der Nachfrageanstieg wurde durch das gestiegene Vertrauen der Reisenden angesichts der raschen Fortschritte bei den Impfungen und der Lockerung der Einreisebeschränkungen in vielen Reisezielen angetrieben. Trotz der Verbesserung bleibt das Tempo der Erholung langsam und ungleichmäßig in den einzelnen Weltregionen, da Mobilitätseinschränkungen, Impfquoten und das Vertrauen der Reisenden unterschiedlich stark ausgeprägt sind. Nach den Daten der UNWTO werden die internationalen Touristenankünfte 2021 voraussichtlich 70 %bis 75 %unter dem Niveau von 2019 liegen, was einem ähnlichen Rückgang wie 2020 entspricht. Die Exporteinnahmen aus dem internationalen Tourismus könnten 2021 700-800 Milliarden US-Dollar erreichen, was eine leichte Verbesserung gegenüber 2020 darstellt, aber weniger als die Hälfte der 1,7 Billionen US-Dollar aus dem Jahr 2019. Der direkte wirtschaftliche Beitrag des Tourismus wird für 2021 auf 1,9 Billionen US-Dollar geschätzt (gemessen am direkten Bruttoinlandsprodukt des Tourismus), was deutlich unter dem Wert vor der Pandemie von 3,5 Billionen US-Dollar liegt. 13 Die weiter andauernde Corona-Pandemie traf die deutsche Reisebranche das zweite Jahr in Folge besonders hart, wie das Touristikjahr 2020/21 (November 20 bis Oktober 21) zeigt. Basierend auf Auswertungen von Travel Data + Analytics für den DRV zeigen sich zum Buchungsstand Ende September 2021 mit 69 %Umsatzrückgang gegenüber dem Vor-Corona-Jahr 2019 erneut dramatische Einbrüche. Das entspricht einem Umsatzrückgang von fast zwölf Milliarden Euro bei den Veranstalterreisen. Vor allem der annähernde Totalausfall der Wintersaison zwischen November 2020 und April 2021 schlägt mit einem Umsatzrückgang von 94 %gegenüber dem Winter 2019/20 zu Buche. Im Sommer 2021 war die Urlaubsnachfrage gestiegen. Einige Wochen lang lag das Buchungsaufkommen sogar deutlich über dem Niveau von 2019 - ein Indiz für ein großes Urlaubsbedürfnis nach monatelangem Lockdown. Dabei haben die Urlauber in 2021 so kurzfristig gebucht wie nie zuvor: Im 3. Quartal wurden 57 %aller Reisen weniger als vier Wochen vor Abreise gebucht. Das außergewöhnlich starke Kurzfristgeschäft konnte die bis April während des Lockdowns aufgelaufenen Verluste allerdings nicht wettmachen: Die Sommersaison 2021 (Zeitraum Mai bis Ende Oktober) weist kumuliert einen Umsatzrückgang von 56 Prozent gegenüber dem Vor-Corona-Sommer 2019 auf. Die stärksten Umsatzverluste gab es mit 73 %bei Fernreisen und mit 67 %bei Kreuzfahrten. Im Vergleich zum Corona-Sommer 2020 wurde allerdings wieder deutlich mehr gereist. Neben den Flugpauschalreisen im Mittelmeerraum wurden auch die mit Auto, Bus oder Bahn erreichbaren Ziele in Deutschland, Österreich und den anderen angrenzenden Ländern nachgefragt. 14 Nach einem schwierigen Corona-Jahr 2020 konnte sich die Branche der Hochsee-Kreuzfahrten in der Sommersaison 2021 langsam erholen. Laut der CLIA Australasia sind seit der Wiederaufnahme des Hochseekreuzfahrtbetriebs in 2020 weltweit mehr als 3 Millionen Passagiere auf den Meeren unterwegs gewesen. Der Kreuzfahrtbetrieb sei in 52 Ländern wieder aufgenommen worden und weltweit seien Stand November 2021 mehr als 70 %der 278 Hochseeschiffe der CLIA-Kreuzfahrtgesellschaften wieder in Betrieb. 15 Über Weihnachten häuften sich aufgrund der Omikron-Variante allerdings die Corona-Fälle an Bord und die amerikanische Gesundheitsbehörde CDC riet erneut aktiv von Kreuzfahrten ab. 16 Auch das deutsche Auswärtige Amt riet zu Jahresbeginn sowie erneut ab November 2021 von der Teilnahme an Kreuzfahrten ab. Es bestehe das Risiko, dass im Falle eines COVID-19-Ausbruchs an Bord - auch unter geimpften Reisenden - von den zuständigen Behörden im Ausland eine mehrtägige Schiffsquarantäne verhängt wird. Ein zeitnaher Rücktransport nach Deutschland wäre ausgeschlossen. Flusskreuzfahrten innerhalb der EU bzw. Schengen mit besonderen Hygienekonzepten sind von der Reisewarnung explizit ausgenommen. 17
15 CLIA Australasia: Cruise revival passes 3
million passengers with Australasia still at anchor, S. 1
(https://www.cruising.org.au/ccms.r?Pageid=6022&tenid=CLIA&DispMode=goto|10427).
Der Konzern-Geschäftsverlauf und die Lage Das Geschäftsjahr 2021 hat den Konzern erneut vor große Herausforderungen gestellt, die er im Rahmen der Möglichkeiten erfolgreich meistern konnte. Der Gesamt-Umsatz stieg gegenüber dem Vorjahr um 22 % Aufgrund eines gesetzlich vorgeschriebenen Lockdowns konnte die A-ROSA Flussschiff GmbH nicht wie geplant im März, sondern erst Mitte Juni 2021 in die Saison starten. Insgesamt acht von zwölf Schiffen kamen bis Saisonende in Fahrt. 18 Etwa 25.000 Gäste waren 2021 mit A-ROSA unterwegs. 19 Das vom A-ROSA Care-Team in 2020 entwickelte Schutz- und Hygienekonzept wurde vor dem Saisonstart sowie bei Bedarf während der Saison den gesetzlichen Regelungen und behördlichen Vorgaben angepasst. Unter anderem sieht es eine Reduzierung der Auslastung auf durchschnittlich ca. 70 %vor, einen Mindestabstand von 1,5 Metern an Bord, die Verpflichtung zum Tragen eines medizinischen Mundschutzes oder einer FFP2-Maske für die Gäste in den öffentlichen Bereichen unter Deck und für die Crew auf dem gesamten Schiff, Einhaltung der Hygieneregeln und eine Verdichtung der Reinigungs- und Desinfektionsprotokolle. Vor dem Boarding müssen Crew und Gäste eine Reisetauglichkeitserklärung unterschreiben. Zudem wird ihre Körpertemperatur mittels eines kontaktlosen Infrarotthermometers kontrolliert. Ab Ende August wurden alle Gäste beim Boarding zusätzlich per Antigen-Schnelltest auf das Coronavirus getestet. Im Oktober 2021 wurde zudem die 2G+-Regelung eingeführt, so dass nur noch vollständig geimpfte oder von einer COVID-19 Infektion genesene Gäste ab 12 Jahre Zugang zum Schiff erhalten. Kinder im Alter von 6 bis 11 Jahren benötigen einen negativen Test-Nachweis. 20 Ein großer Teil der Stammkunden aber auch viele Neukunden nutzten die Möglichkeit, im zweiten Halbjahr 2021 eine oder mehrere Reisen mit A-ROSA zu unternehmen. 47 %der Teilnehmer am Gästefragebogen aus der Saison 2021 waren schon zuvor an Bord eines A-ROSA Kreuzfahrtschiffes. Zudem konnte ein Großteil der 2020 gewonnenen Hochseekunden auch in 2021 wieder an Bord begrüßt werden. 65 %der von A-ROSA in 2021 befragten Gäste haben angegeben, dass sie bereits Hochsee-Erfahrung haben. 21 Zudem hat sich A-ROSA als Anbieter von Familienreisen etabliert. Insgesamt 797 Kinder haben zusammen mit ihren Eltern und Großeltern ihren Urlaub 2021 an Bord eines A-ROSA Schiffes verbracht -eine Steigerung um 23 %im Vergleich zum Vorjahr. 22 A-ROSA hat das Potential, diese jüngeren Käuferschichten zu gewinnen und zu halten, weil alle dafür notwendigen Annehmlichkeiten wie SPA, Pool, Fitnessraum und Kids Club auf den Schiffen vorhanden sind. Zwar sank der Altersdurchschnitt im Vergleich zum Vorjahr um 1,6 %auf 63,3 Jahre, im Vergleich zu 2019 waren die Gäste aber immer noch durchschnittlich 0,7 Jahre jünger. 23
18 A-ROSA Flussschiff GmbH: Auswertung
Abgefahrene Reisen 2021, Abfahrten
22 A-ROSA Flussschiff GmbH: Auswertung
Abgefahrene Reisen 2021, Kinderauslastung
23 A-ROSA Flussschiff GmbH: Altersübersicht
nach Monat
Der Anteil an Direktbuchungen konnte deutlich gesteigert werden. 30 %der Gäste buchten ihren A-ROSA Urlaub Online oder im Service-Center. 24 Aufgrund der zwischenzeitlich fehlenden Vertriebsstruktur über lokale Reisebüros und die pandemiebedingte beschleunigte Digitalisierung der Bevölkerung wurden das Online-Marketing weiter gestärkt. Über Routenänderungen und das Hygienekonzept konnten sich die Gäste auf der A-ROSA Webseite tagesaktuell und teils auch in Form von Videos informieren. Eine Streuung der Informationen erfolgte verstärkt über die sozialen Netzwerke und Newsletter. Aber auch das Service-Center wurde aufgrund des gestiegenen Beratungsbedürfnisses und des Wunsches nach Direktbuchungen personell aufgestockt. Aufgrund der COVID-19 bedingten Restriktionen und Einreisebedingungen konnten auch 2021 nur relativ wenige internationale Gäste an Bord begrüßt werden. 98,2 % der Gäste kamen aus der D/A/CH-Region, davon 97,4 % aus dem deutschen Quellmarkt. 25 Laut dem UN-WTO-Bericht über Reisebeschränkungen waren die Grenzen von 46 Reisezielen (21 %aller Reiseziele weltweit) im November 2021 vollständig für Touristen geschlossen. Weitere 55 (25 %) hatten ihre Grenzen weiterhin teilweise für den internationalen Tourismus geschlossen, und 112 Reiseziele (52 verlangten von internationalen Touristen, dass sie bei ihrer Ankunft einen PCR- oder Antigentest vorlegen. Asien und der pazifische Raum ist nach wie vor die Region mit den meisten Reisebeschränkungen: 65 % aller Reiseziele sind vollständig geschlossen. Im Vergleich dazu ist Europa die für internationale Touristen offenste Region der Welt (7 %der Grenzen sind vollständig geschlossen), gefolgt von Afrika (9 %), Nord- und Südamerika (10 %) und dem Nahen Osten (15 %). 26 Vor diesem Hintergrund sieht sich A-ROSA ist mit seinen europäischen Fahrtgebieten sehr offen positioniert.
24 A-ROSA Flussschiff GmbH: Auswertung
Abgefahrene Reisen 2021, Kanal
Seit dem 1. August 2021 wurden Risikogebiete nur noch in zwei Kategorien ausgewiesen: Hochrisikogebiete und Virusvariantengebiete. Eine verpflichtende Quarantäne setzte für Geimpfte damit nur noch nach Rückkehr aus einem Virusvariantengebiet ein. 27 Ab November 2021 wurden aufgrund steigender Infektionszahlen die Regelungen in den einzelnen europäischen Fahrtgebieten wieder verschärft. Dank des guten Schutz- und Hygienekonzepts und der hohen Flexibilität bei der Routengestaltung konnte die Saison aber auf dem Douro bis Ende November sowie auf dem Rhein mit allen vier Schiffen bis Anfang Januar 2022 zu Ende gefahren werden. 28 Auch auf der Donau war A-ROSA ab Juni/Juli 2021 mit drei Schiffen unterwegs. Aufgrund des Lockdowns in Österreich mussten die Reisen von Ende November bis Mitte Dezember ausgesetzt werden. Die Weihnachts- und Silvesterfahrten wurden dann mit einem Schiff wieder aufgenommen. 29 Die Reisen in Frankreich konnten aufgrund der coronabedingt verschärften Einreisebedingungen und Quarantäneverordnungen für die internationalen Crew-Mitglieder die gesamte Saison 2021 über nicht stattfinden. 30 Haupteinnahmequelle für die A-ROSA Flussschiff GmbH sind aber ohnehin die Fahrtgebiete Rhein und Donau. 31 Dem durch die Corona-Pandemie verstärkten Sicherheitsbedürfnis kam auch der Tarif Premium alles inklusive entgegen, der eine kostenfreie Umbuchung 30 Tage vor Reiseantritt vorsieht. Zudem ist in der Reiserücktrittsversicherung eine Erkrankung mit COVID-19 als versichertes Ereignis abgedeckt. Zusätzlich wurde auch im Jahr 2021 die Zubuchung einer Corona-Versicherung angeboten, die bei anderen Ereignissen im Zusammenhang mit COVID-19 wie einer behördlich angeordneten Quarantäne greift. 32 Trotz der herausfordernden Umstände konnte die Gästezufriedenheit auf einem hohen Niveau gehalten werden. 33 Fast 2/3 der befragten Gäste füllte die sehr detaillierten Fragebögen aus und half so, das Erlebnis A-ROSA immer weiter zu optimieren und zu verbessern. 34 Die Bewertung der Gesamtzufriedenheit lag 2021 auf Vorjahresniveau. Insbesondere die Freundlichkeit der Crew, die Sauberkeit und Ausstattung der Kabinen sowie der Bereich Food & Beverage lagen deutlich über den Zielvorgaben. Vor allem durch die Wiederaufnahme des Buffets-Konzeptes konnte der Bereich "Food" seine Bewertungen verbessern. Wie im Vorjahr gab es Abstriche in den durch das Hygienekonzept stärker angepassten Bereichen wie Onboard-Entertainment. 35 Generell stellt der Konzern die hohe Qualität durch ständige Kontrollen, Konzeptüberprüfungen, Erweiterungen der Angebotspalette sowie Produkt- und Prozessverbesserungen von Buchungsbeginn an bis hin zu allen Leistungen an Bord sicher. Der Bereich Reiseveranstalter A-ROSA Flussschiff GmbH in Rostock ist seit 2011, nach der DIN EN ISO 9001:2015, durch den Germanischen Lloyd (jetzt DNV) zertifiziert. Die hohe Wirksamkeit des QM-Systems wird durch die jährlichen Überwachungsaudits der Zertifizierungsgesellschaft bestätigt. 36
27 RKI: Reisewarnungen anlässlich der
COVID-19-Pandemie, S. 5
(https://www.rki.de/DE/Content/In-fAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html)
35 A-ROSA:
202112_202201_Gästezufriedenheit.pdf, S. 1-2
Die Vermögenslage ist wesentlich durch die im Anlagevermögen gebundenen Schiffe geprägt. Der Umsatz hat sich im Vergleich zu den Vorjahren wie folgt entwickelt:
Das im Vorjahresbericht erwartete Umsatzniveau von ca. 31 Mio. Euro konnte aufgrund der länger anhaltenden Corona bedingten Einschränkungen nicht erreicht werden. Aufgrund der erhaltenen Staatshilfen hat sich ein Jahresüberschuss in Höhe von 10,9 Mio. Euro ergeben, anstatt wie erwartet ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 20,0 Mio. Euro. Um die Auswirkungen der Corona-Beschränkungen abfangen zu können, wurden Gespräche mit verschiedenen Kreditinstituten mit dem Ziel geführt, neues Kapital für die Unternehmung zur Verfügung gestellt zu bekommen. Die Schweizer Banken CIC und Credit Suisse haben jeweils den Tilgungsstundungen der Schiffsfinanzierungen für das erste Halbjahr 2021 in einer Gesamthöhe von ca. 2 Mio. Euro zugestimmt. Im Mai 2020 erhielt die A-ROSA Flussschiff GmbH die Zusage für eine Kreditlinie der Ostsee Sparkasse Rostock über 15 Mio. Euro, die zum 31. Dezember 2021 nicht ausgenutzt wurde. Im März 2021 bekam die A-ROSA Flussschiff GmbH die Zusage für einen Betriebsmittelkredit der Ostsee Sparkasse Rostock über 5 Mio. Euro. Beide sind durch eine 90 %ge Landesbürgschaft des Landes Mecklenburg-Vorpommern abgesichert. Weiterhin haben die Gesellschafter der Konzernmutter DS Albatross Investment GmbH zur Bewältigung der Pandemieauswirkungen zusätzliche 7,3 Mio. EUR durch eine Kapitalerhöhung bei der DS Albatross Investment GmbH zur Verfügung gestellt. Im Rahmen der Staatshilfen der Bundesregierung stehen dem Unternehmen zudem nicht zurückzuerstattende Mittel in Höhe von circa 50 Mio. Euro zu, von denen bereits ca. 45 Mio. Euro im Jahr 2021 gezahlt wurden. Zusätzlich hat die A-ROSA Reederei in der Schweiz nicht rückzahlbare Mittel aus dem Hilfsprogram Härtefallmaßnahmen in Höhe von ca. 3,9 Mio. Euro erhalten. Die EBITDAR Marge (Ergebnis vor Zinsen, Ertragsteuern, Abschreibungen und Leasing) betrug vor Instandhaltungsinvestitionen 173,2 %(Vorjahr -27,3 %). Im Geschäftsjahr 2021 lag der Mittelzufluss aus der operativen Geschäftstätigkeit bei 33,3 Mio. Euro. Der Mittelabfluss aus Finanzierungsaktivitäten betrug 15,4 Mio. Am 31. Dezember 2021 verfügte die Gesellschaft über frei verfügbare Zahlungsmittel in Höhe von 16,3 Mio. Euro zuzüglich 15 Mio. Euro nicht genutzte Kontokorrentlinie bei der Ostsee Sparkasse Rostock. Das operative Geschäft für alle sechs Fahrtgebiete erfolgte auch im Berichtsjahr 2021 aus der unselbstständigen Zweigniederlassung in Chur, Schweiz. Entscheidungen für den operativen Geschäftsbetrieb der A-ROSA Flussschiff GmbH werden in der Niederlassung in der Schweiz getroffen. Chancen- und Risikobericht Politische und konjunkturelle Unwägbarkeiten sind auch im Jahr 2022 offensichtlich. Die Unsicherheit über die kommende wirtschaftliche Entwicklung ist weiterhin deutlich höher als in der Vorkrisenzeit. Sollte das Pandemiegeschehen erneut umfassende Einschränkungen notwendig machen, könnte dies die Erholung stärker unterbrechen. Zudem bestehen beträchtliche Risiken für die Industrieproduktion infolge länger bestehender Engpässe. Bei einer schnelleren Reduktion der Engpässe besteht die Chance, dass die während der letzten zwei Jahre aufgestaute Konsum- und Investitionsnachfrage für einen dynamischeren Aufschwung sorgt. 37 Die GfK prognostiziert für das Jahr 2022 eine Kaufkraftsumme von 2.062,8 Milliarden Euro für Gesamtdeutschland. Das sind pro Kopf nominal 4,3 %und 1.013 Euro mehr als im Vorjahr, basierend auf der revidierten Vorjahresprognose. Daraus ergibt sich eine durchschnittliche Pro-Kopf-Kaufkraft von 24.807 Euro, die den Deutschen im Jahr 2022 für Konsumausgaben, Wohnen, Freizeit oder Sparen zur Verfügung stehen. 38
37 Sachverständigenrat Wirtschaft (November
2021): Konjunkturprognose: Angebotsseitige Engpässe
dämpfen Wachstum, S. 2
(https://www.sachverstaendigenrat-wirtschaft.de/fileadmin/dateiablage/gutachten/jg202122/JG202122_Kapitel_1.pdf)
Als exogene Faktoren und besondere Hindernisse des Flusskreuzfahrtmarktes gelten im Jahr 2022 vor allem die Folgen der Corona-Pandemie. Mögliche Lockdowns, Reisebeschränkungen, exponentiell steigende Infektionszahlen durch das Virus und insbesondere seine Mutationen sowie ein geringes Verbrauchervertrauen sind die Haupthindernisse für die Erholung des Tourismus. Die erweiterten Szenarien der UNWTO für 2021 bis 2024 prognostizieren, dass eine Rückkehr zum Niveau von 2019 in Bezug auf internationale Ankünfte 2,5 bis 4 Jahre dauern kann. 39 Der Deutsche Reiseverband (DRV) rechnet für 2022 mit einem starken Sommergeschäft und erwartet, dass Reisewillige ihren aufgrund der Pandemie aufgeschobenen oder ausgefallenen Urlaub nachholen werden. Dennoch ist die Unsicherheit groß und die vollständige Erholung der Reisebranche mit ihren rund 10.000 Reisebüros und 2.500 Reiseveranstaltern wird nach Einschätzung des Branchenverbandes noch etwas dauern. Lediglich knapp 5 %der vom DRV befragten Unternehmen und Mitglieder rechnet für 2022 mit einem Gesamtjahresumsatz auf Vor-Corona-Niveau. Mehrheitlich erwarten die Befragten erst im Jahr 2023 (43 %) oder sogar 2024 (37 %) eine nachhaltige Erholung für das Reisegeschäft. 40 Eine Chance für die weitere Erholung der Wirtschaft und des Tourismus bietet die zunehmende Immunisierung durch Impfung oder Genesung der Bevölkerung sowie die Variante Omikron, die scheinbar einen milderen Verlauf hat als andere Mutanten. Der UNWTO-Bericht über Reisebeschränkungen zeigt auf, wie sich Reiseziele für geimpfte internationale Touristen öffnen: 85 Reiseziele (39 %aller Reiseziele weltweit) haben die Beschränkungen für vollständig geimpfte internationale Touristen gelockert, während 20 Reiseziele (9 %aller Reiseziele weltweit) eine vollständige COVID-19-Impfung für die Einreise in ein Reise-ziel zu touristischen Zwecken vorschreiben. 41 Die Aufhebung der Reisebeschränkungen ist essentiell, um die Erholung von den sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie voranzutreiben. Auch in der Krise erweist sich die Reiselust der Europäer als ungebrochen. Das Interesse, ins Ausland zu reisen, ist seit Beginn des Jahres 2021 und mit Verfügbarkeit eines Impfstoffes deutlich angestiegen. 80 %der weltweit Befragten planen, laut einer Befragung durch die ITB Berlin und IPK International, mittlerweile wieder entsprechende Reisen zu unternehmen.
39 UNWTO (Dezember 2020): World Tourism
Barometer, Vol. 18, Issue 7, S. 1
(https://www.e-unwto.org/doi/epdf/10.18111/wtobarometereng.2020.18.1.7)
Die Auslands-Reiseabsichten der Europäer erreichen dabei fast 90 %des Vor-Corona-Niveaus, die der Amerikaner liegen bei rund 70 %und die der Asiaten bei gut 60 % Die Präferenzen der Europäer für die Reisesaison 2022 richten sich klar auf Ziele auf dem eigenen Kontinent. So liegt Spanien im Destinations-Ranking vor Italien und Deutschland, gefolgt von Frankreich und Griechenland. Im Fokus steht - wie vor der Pandemie - der Sun & Beach-Urlaub (63 %), gefolgt von Städtereisen (49 %) und Rundreisen (31 %). Für naturorientierte Urlaubsarten liegt das Interesse nach wie vor über dem Vor-Corona-Niveau (28 %). Auch der Wunsch nach Kreuzfahrten ist in den jüngsten Monaten regionsübergreifend angestiegen (15 %). 42 Auch laut des Zukunftsmonitors 2022 sind Städtereisen auf Platz 2 (53 %) der Urlaubsformen der Zukunft. Platz 4 belegt der Erholungsurlaub (48 %) und auf dem 5. Platz rangiert die All-inclusive-Reise: Zwei von fünf Bundesbürgern wünschen sich das Rundum-Sorglos-Paket. Sich umsorgen lassen, Luxus und Komfort genießen und sich wie ein König fühlen: für 43 %der Bundesbürger soll so in Zukunft der Urlaub aussehen. Im Langzeitjahresvergleich zeigt sich die zunehmende Bedeutung dieser Reiseerwartung. Kreuzfahrten rangieren mit 23 %auf Rang 12. 43 Was sich schon in den vergangenen Jahren abzeichnete, bestätigt sich nun deutlich: Sicheren Reisezielen gehört die Zukunft, hiervon sind fast 9 von 10 Bundesbürgern überzeugt. Pandemien, Terroranschläge und Naturkatastrophen haben ihre Spuren hinterlassen. Und egal, welche Vorsorge- und Sicherheitsmaßnahmen auch getroffen werden, die Unsicherheit auf Reisen hat zugenommen. So stieg in den letzten zwei Jahrzehnten die Bedeutung der Sicherheit um jeweils 10 Prozentpunkte an. Entsprechend schauen sich zunehmend mehr Urlauber nach - zumindest gefühlt - sicheren Urlaubsregionen um. Dies wird den Inlandstourismus fördern und mit Herausforderungen in zahlreichen ausländischen Urlaubsdestinationen einhergehen. 44 Der DS Albatross Investment-Konzern kann durch das oben beschriebene umfassende Schutz- und Hygienekonzept, die Safety First-Strategie, die europäischen Fahrtgebiete und die Flexibilität in der Routenplanung dieses Sicherheitsbedürfnis bedienen.
42 ITB Berlin und IPK International (Dezember
2021): Wunsch nach Reisen weltweit groß
(https://www.itb.com/de/
presse/pressemitteilungen/news_2880.html?referrer=/presse/pressemitteilungen/#news-de-2880)
Die Hochseebranche wird es durch die Reisebeschränkungen und die hochansteckende Omikron-Variante in 2022 wieder schwer haben, ihre komplette Flotte in Fahrt zu bringen. Auch die Fernreisen werden aufgrund der internationalen Reisebeschränkungen weiter auf niedrigem Niveau bleiben. Dies bietet die Chance, durch eine offensive Kommunikation noch mehr neue Kunden für A-ROSA zu gewinnen. Auch der Anteil der Direktbuchungen kann durch die Verbesserung der digitalen und Online-Kommunikation sowie das gestärkte Service-Center weiter gesteigert werden. In der "Perspektive - Revitalisierung durch Wandel" definiert das Kompetenzzentrum des Bundes für Tourismus drei Säulen für das neue Fundament des Tourismus: Digitalisierung, Nachhaltigkeit und Sicherheit. Die Digitalisierung wurde durch COVID-19 beschleunigt und muss nun Wege und Gestaltungsmöglichkeiten finden, um die Menschen bestmöglich mitzunehmen. Zudem haben die Folgen der Pandemie das Nachhaltigkeitsbewusstsein von Kunden und Anbietern weiter zunehmen lassen. Nachhaltigkeit umfasst aber mehr als Klimaschutz: Für die Tourismusbranche ist Wertschätzung von größter Bedeutung. Auch Sicherheit und Krisenfestigkeit müssen als strategische Aufgaben verstanden werden, die vorausschauendem Handeln und klarer Kommunikation bedürfen. 45 Darüber hinaus werden die Bewältigung des Fachkräftemangels und die Zunahme der Tourismusakzeptanz zu immer akuteren Herausforderungen. Die Tourismuswirtschaft muss ihre Attraktivität als Arbeitgeber steigern und innovative Wege finden, um die Akzeptanz in den Zielgebieten zu steigern. 46 Im Sommer 2021 hat der Konzern begonnen, an seiner Strategie für die Zeit nach der Pandemie zu arbeiten. Der Schwerpunkt wird hierbei auf den Ausbau des Premium-alles-inklusive Produkts, mehr Erholung, Erlebnis, Individualisierung und Service-Qualität gelegt. Eine vollumfängliche Produkteinführung ist für die Saison 2023 geplant. Im Herbst 2021 wurde mit der Gründung einer eigenen Nachhaltigkeitsabteilung begonnen und ein Kooperationsvertrag mit dem Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung geschlossen, mit dem gemeinsam eine ganzheitliche und langfristige Nachhaltigkeitsstrategie entwickelt wird. Zudem wird mit der A-ROSA SENA im Mai 2022 ein Neubau in Dienst gestellt und damit die Kapazitäten deutlich erweitert. Das sogenannte E-Motion Ship wird auf vier Decks und einer Breite von 17,7 Metern Platz für 280 Passagiere bieten und über fünf verschiedene Kabinenkategorien verfügen. Durch verschiedene innovative Technologien ist die A-ROSA SENA besonders umweltfreundlich. Das Hauptaugenmerkt liegt auf der Vermeidung von Emissionen durch einen Hybridantrieb. Dieser verfügt neben einem modernen Dieselmotor über einen Elektromotor und einen zusätzlichen Batteriespeicher. Beim Anlaufen der Städte schaltet das Schiff auf den Elektroantrieb um und gleitet mithilfe der Energie aus dem Batteriespeicher emissionsfrei und fast geräuschlos in die Häfen. 47
45 Kompetenzzentrum Tourismus des Bundes
(November 2021): Perspektive 2025 - Revitalisierung durch
Wandel, S. 19/20
(https://www.kompetenzzentrum-tourismus.de/images/Perspektive_2025_-_Revitalisierung_durch_Wandel.pdf)
47 A-ROSA Flussschiff GmbH: Pressemitteilung
10.08.2021: "Rhein-Neubau wird A-ROSA SENA heißen"
Für die Mitarbeiter an Bord und an Land wurden die Arbeitsbedingungen durch Gehaltssteigerungen, mehr Urlaubs- und Freizeiten sowie die Einführung des mobilen Arbeitens erheblich verbessert und somit die Arbeitgeberattraktivität deutlich gesteigert. Dank dieser Maßnahmen ist der Konzern für die Zukunft gerüstet. Ebenso beteiligte sich der Konzern im Februar 2022 an einem neu gegründeten Gemeinschaftsunternehmen, dessen Zweck Errichtung und Betrieb von Anlegestellen auf Flüssen ist. Die A-ROSA Flussschiff GmbH wird mit 50 %beteiligt sein und strebt damit an, die eigenen Anlegemöglichkeiten zu erweitern sowie die Anlegekosten mittel- und langfristig zu senken. Nach wie vor spielen auch Hoch- bzw. Niedrigwasser, Streiks der Schleusenwärter sowie eine teilweise fehlende bzw. unzureichende Infrastruktur in den Liegehäfen als exogene Faktoren eine Rolle. Hoch- und Niedrigwasser als Umweltrisiko für die Flusskreuzfahrtbranche wurde mit einer Versicherung entgegengewirkt, die das Ergebnisrisiko abmildert und nach einem Selbstbehalt von 7 Tagen die Kosten für die Ausfallzeit weitestgehend und über einen längeren Zeitraum deckt. Gleichwohl ist nicht auszuschließen, dass bei einer außergewöhnlichen Naturkatastrophe die Ertrags- und Liquiditätslage wesentlich negativ beeinträchtigt wird. Der Ende Februar 2022 ausgebrochene Krieg in der Ukraine hat weitreichende Sicherheitsrisiken in der Ukraine zur Folge. Zudem können die seitdem weltweit beschlossenen Sanktionen gegen russische Unternehmen und staatliche Institutionen die internationale Wirtschaft belasten. Die politische Lage ist unklar und sehr dynamisch. A-ROSA verfolgt und bewertet die Geschehnisse laufend, um auf potenzielle Risiken angemessen reagieren zu können. Nach Einschätzung der Geschäftsführung liegen nach derzeitigen Informationen keine wesentlichen Risiken für die operative Tätigkeit oder für die Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vor. Die Donauschiffe selbst verkehren bei Donau-Delta Routen zwar ausschließlich außerhalb der ukrainischen Grenzen und umfahren somit weiträumig den von der aktuellen Situation betroffenen Teil des Delta Gebietes am schwarzen Meer. Allerdings kann eine Buchungszurückhaltung der Kunden für Donaureisen dennoch nicht ausgeschlossen werden. Darüber hinaus hat A-ROSA weder Lieferkettenbezüge nach Russland oder die Ukraine noch wesentliche Geschäftsbeziehungen zu Reiseveranstaltern und Endkunden aus diesen Regionen. Ein wesentliches Ausfallrisiko besteht somit nicht. Die stark gestiegenen Energiekosten stellen kein Risiko für das Unternehmen dar, da der gesamte Treibstoffbedarf im Jahr 2022 bereits preislich abgesichert ist. Der Konzern unterhält ein Frühwarnsystem zum Erkennen wirtschaftlicher Risiken. Die Geschäftsführung wird mittels unterschiedlicher Steuerungsinstrumente regelmäßig, zeitnah und umfassend über mögliche Risiken informiert. Neben der monatlichen detaillierten Berichterstattung zu erreichten Betriebsergebnissen wird wöchentlich die Buchungssituation für das laufende Jahr und Folgejahr überprüft und ein umfassendes Vertriebscontrolling eingesetzt. Des Weiteren ist der Konzern durch erarbeitete Kostensenkungs- und Umsatzförderungsprogramme in der Lage, kurzfristig auf Auslastungs- und Umsatzschwankungen zu reagieren. Die Liquiditätslage wird ebenfalls kontinuierlich mit der geplanten und durch Hochrechnungen fortgeschriebenen Liquidität abgeglichen; durch branchenübliche Anzahlungen und Restzahlungen des Reisepreises vor Beginn der Reise sowie ein umfassendes Mahnwesen wird einer Liquiditätslücke aufgrund von nicht gezahlten Reisepreisen effektiv und rechtzeitig entgegengesteuert. Durch eine Zinssatzfestschreibung für sonstige Kredite wurde dem Zinsänderungsrisiko anhand von Zinssicherungsinstrumenten entgegengewirkt. Das Währungsrisiko ist gering, da alle wesentlichen Kundenzahlungen und die wesentlichen Ausgaben im Prognosejahr in EURO erfolgen. Der Konzern hat Risiken des Vermögensverlustes und allgemeine Schadensrisiken durch branchenübliche, umfassende Versicherungen abgedeckt. Das Einkommen der A-ROSA Flussschiff GmbH wurde aufgrund einer verbindlichen Auskunft aus früheren Jahren bislang ausschließlich in der Schweiz versteuert. Bis einschließlich 2014 hat die Betriebsprüfung die vollumfängliche Zuordnung des Einkommens in der Schweiz nicht beanstandet, so dass bis zu diesem Zeitpunkt keine ertragsteuerlichen Risiken bestehen. In diesem Zusammenhang kann jedoch für Folgejahre nicht ausgeschlossen werden, dass der Sachverhalt durch die Betriebsprüfung aufgegriffen und hinterfragt wird. Aktuell besteht jedoch keine überwiegende Wahrscheinlichkeit, dass aus diesem Sachverhalt ertragsteuerliche Risiken in Deutschland erwachsen. Die Außenprüfung für den Zeitraum 2005 bis 2009 wurde im Sommer 2016 abgeschlossen und die Prüfungsfeststellungen sind in geänderten Steuerbescheiden umgesetzt worden. Die aus der Betriebsprüfung resultierenden Mehrsteuern hinsichtlich Umsatzsteuer für die Besteuerungszeiträume bis einschließlich 15. Juli 2009 haben jedoch keine finanziellen Auswirkungen für die Konzerngesellschaft A-ROSA Flussschiff GmbH, da bis zur erfolgten Anteilsveräußerung durch die Deutsche Seereederei GmbH, Rostock, im Jahr 2009 an die Cruise Invest GmbH, Rostock, eine umsatzsteuerliche Organschaft zwischen der Deutsche Seereederei GmbH und der in den Konsolidierungskreis einbezogenen A-ROSA Flussschiff GmbH, Rostock, bestand. Die durch die Betriebsprüfung geänderten Besteuerungsgrundlagen für den Zeitraum vom 16. Juli 2009 bis zum 31. Dezember 2009 sind aus verfahrensökonomischen Gründen in einer geänderten Umsatzsteuerfestsetzung gegen die Cruise Invest GmbH umgesetzt worden. Aufgrund der Festsetzung ergibt sich eine Umsatzsteuernachzahlung in Höhe von TEUR 81 zzgl. Zinsen zur Umsatzsteuer in Höhe von TEUR 62. Die Umsatzsteuernachzahlung resultiert im Wesentlichen aus der steuerpflichtigen Behandlung der vermittelten Landausflüge durch die Betriebsprüfung. Hiergegen wurde form- und fristgerecht Einspruch eingelegt und die Aussetzung der Vollziehung beantragt. Des Weiteren wurden sämtliche festgesetzten Zinsen zur Umsatzsteuer angefochten sowie ein Erlassantrag gestellt. Derzeit werden die Einsprüche und der Erlassantrag durch das Finanzamt Rostock geprüft. Des Weiteren ist die Betriebsprüfung für die Jahre 2010 bis 2014 im März 2018 durch Versand der Betriebsprüfungsberichte offiziell abgeschlossen worden. Zuvor fand im November 2017 hierzu eine Schlussbesprechung statt. Auf dieser konnte bei den strittigen Themen keine Einigung erzielt werden. Die Betriebsprüfung hat ihre Feststellungen in den Betriebsprüfungsberichten unverändert aufgenommen und die Veranlagungsstelle des Finanzamtes Rostock hat die Feststellungen durch Erlass entsprechend geänderten Steuerbescheiden für die Jahre 2010 bis 2014 umgesetzt. Gegen die strittigen Steuerbescheide wurden im Mai 2018 Einsprüche eingelegt, die Aussetzung der Vollziehung sowie der Erlass der Nachzahlungszinsen beantragt. Das Finanzamt Rostock hat der beantragten Aussetzung der Vollziehung stattgegeben. Die Einsprüche werden derzeit durch die Rechtsbehelfsstelle des Finanzamtes Rostock bearbeitet. Aus der Betriebsprüfung für die Jahre 2010 bis 2014 ergeben sich im Wesentlichen umsatzsteuerliche Konsequenzen, welche in geänderten Umsatzsteuerfestsetzungen gegen die Cruise Invest GmbH umgesetzt worden sind. Die mit den Einsprüchen angefochtenen Umsatzsteuerfestsetzungen des Finanzamtes Rostock (zzgl. Nachzahlungszinsen sowie Aussetzungszinsen) betragen zurzeit ca. 3,4 Mio. Euro. Sofern das Finanzamt Rostock den Einsprüchen und Erlassanträgen nicht zu Gunsten der Cruise Invest GmbH abhilft, könnte erforderlichenfalls Klage eingereicht werden. Aus Gründen der Vorsicht wurde bereits in den Vorjahren eine Rückstellung in Höhe von ca. 2,0 Mio. Euro bei der Cruise Invest GmbH gebildet. Für das erste Quartal 2022 hat die oberste Konzernmutter, die DS Albatross Investment GmbH, Frankfurt am Main, bereits im April 2022 einen Antrag für die Überbrückungshilfe IV gestellt. Das beantragte Erstattungsvolumen beläuft sich dabei auf den übrigen maximalen Betrag von 2,5 Mio. Euro gemäß der aktuellen Rechtslage in 2022 (maximaler gesamter Beihilferahmen von 54,5 Mio. Euro). Aufgrund der zusätzlichen Liquiditätszuflüsse durch Hilfsprogramme und dem derzeitigen frei verfügbaren Zahlungsmittel sieht die Geschäftsführung den Konzern sehr gut aufgestellt trotz der Unvorhersehbarkeiten eventueller weiterer Corona-Einschränkungen wie Lockdowns und/oder anderer behördlicher Anweisungen in der Zukunft. Abschließend stellt die Geschäftsführung fest, dass bestandsgefährdende Risiken sowie Risiken, die die Entwicklung des Konzerns nachhaltig wesentlich beeinträchtigen können, derzeit nicht bestehen. Prognosebericht Nach Berücksichtigung der derzeitig abschätzbaren Auswirkungen der Corona-Pandemie, rechnen wir für das Geschäftsjahr 2022 mit einem Gesamtumsatz von ca. 95 Mio. Euro und einem Jahresfehlbetrag von 21,9 Mio. Euro. Der Saisonstart erfolgte wie in den Vor-Corona Jahren Anfang März in allen Fahrtgebieten. Die geplante Auslastung in 2022 liegt bei ca. 82 % und der Buchungsstand zeigt zurzeit ca. 52 Mio. Euro Umsätze. Unter Berücksichtigung der vorhandenen Informationen ist die Einschätzung der Geschäftsführung, dass durch den Ende Februar begonnenen Ukraine Konflikt kein bestandsgefährdendes Risiko für die Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vorliegt. Jedoch kann eine Buchungszurückhaltung der Kunden für Donaureisen derzeit nicht ausgeschlossen werden. Dieses Risiko ist in den Prognosen der Umsätze und des Jahresergebnisses berücksichtigt worden. Auch die stark gestiegenen Energiekosten stellen kein Risiko im Jahr 2022 dar, da der gesamte Treibstoffbedarf bereits preislich gesichert ist.
Frankfurt am Main, 20. Mai 2022 Geschäftsführung Jörg Eichler |
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