HI-TEC Immobilien GmbHLiquidiert

Stammdaten

Register
Amtsgericht Flensburg HRB 1682 HU
Eingetragen
30.6.2005
Branche
Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenVermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Beratung und Organisation für die Nutzung, Planung und Verwertung von Immobilien, der Betrieb von Spiel-, Freizeit- und Unterhaltungsbetrieben, insbesondere Spielhallen mit Geldspielgeräten, Unterhaltungsspielgeräten sowie Waren- und Dienstleistungsautomaten, die Aufstellung von Geldspielautomaten in Räumen Dritter, der Handel mit solchen Geräten und Automaten, der Handel mit Waren aller Art sowie die Errichtung und der Betrieb gastronomischer Betriebe.

Historie

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Management

NameRolle
Christian Kruse
seit 30.6.2005
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

HI-TEC Immobilien GmbH

Norderfriedrichskoog

Jahresabschluss zum 30.6.2006

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

TEuro

Vorjahr
Euro

A. Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebes

Euro

0,00

TEuro

144

B. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

Euro

0,00

TEuro

535

II. Sachanlagen

Euro

0,00

TEuro

186

III. Finanzanlagen

Euro

49.441,70

TEuro

49

C. Umlaufvermögen

I. Vorräte

Euro

0,00

TEuro

50

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Euro

7.831.615,35

TEuro

2.584

III. Schecks, Kassenbestand, Bundesbank- und Postgiroguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten

Euro

2.092,95

TEuro

2

Summe Aktiva

Euro

7883.150,00

TEuro

3.550



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

TEuro

Vorjahr
TEuro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

Euro

52.100,00

TEuro

52

II. Gewinnvortrag

Euro

1.659.547,22

TEuro

1.660

B. Rückstellungen

Euro

1.823.383,90

TEuro

1.153

C. Verbindlichkeiten

Euro

4.348.118,88

TEuro

685

Summe Passiva

Euro

7.883.150,00

TEuro

3.550

ANHANG zum Jahresabschluss der HI-TEC Immobilien GmbH für das Geschäftsjahr 2005/2006

A) Vorbemerkung

Der Jahresabschluss der Gesellschaft ist durch folgende Besonderheiten beeinflusst:

Aufstellvertrag mit Verkaufsoption

Die Gesellschaft hatte mit Wirkung zum 01.01.2002 mit der EKW Verwaltungs GmbH einen Aufstellvertrag abgeschlossen.

Nach diesem Aufstellvertrag, der eine Laufzeit bis 30.06.2007 hatte, gestattete die Gesellschaft der EKW GmbH, auf deren eigene Rechnung und Kosten Spielgeräte mit und ohne Gewinnmöglichkeit in den Entertainmentcentern der Gesellschaft aufzustellen und zu betreiben. Im Gegenzug hierzu war die EKW GmbH verpflichtet, die Spielstätten vollumfänglich unter Übernahme sämtlicher Kosten zu führen und zu verwalten.

Für die Einräumung dieses Rechtes hatte die EKW GmbH der Gesellschaft eine Aufstellprovision zu zahlen, die über die Laufzeit des Vertrages festgeschrieben war.

In dem Aufstellvertrag hatte die EKW GmbH der HI-TEC Immobilien GmbH ein befristetes "Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages" über die von der EKW GmbH im Rahmen des Aufstellvertrages betriebenen Entertainmentcenter zu einem Festpreis unterbreitet.

Dieses Angebot war bis zum 31.01.2007 befristet und konnte nur durch schriftliche Erklärung der
HI-TEC GmbH genommen werden.

Ausübung des Kaufangebotes durch die Gesellschaft

Die Gesellschaft hat mit Wirkung zum 31.12.2005 dieses ihr von der EKW GmbH unterbreitete Kaufangebot angenommen.

Im Zuge der Ausübung der Kaufoption ist das gesamte Anlagevermögen mit Ausnahme der Finanzanlagen auf die EKW Verwaltungs GmbH zu einem Kaufpreis von 3.562.439,00 EUR übergegangen. Die Position Ingangsetzungskosten wurde aufgelöst.

Durch den Verkauf der Entertainmentcenter sind Buchgewinne in Höhe von rd. 3.259 TEUR und Buchverluste in Höhe von rd. 162 TEUR, insgesamt saldiert Buchgewinne in Höhe von 3.097 TEUR entstanden, die wegen ihres Sondercharakters unter dem a.o. Aufwand bzw. a.o. Ertrag ausgewiesen werden.

"Linneweber-Urteil"

Mit dem sogenannten "Linneweber-Urteil" des BFH, das auf einem Beschluss des EuGH beruhte, wurde rückwirkend die Umsatzsteuerpflicht der Umsätze aus von "privaten" Gewerbetreibenden betriebenen Geldspielautomaten aufgehoben.

Dies führte dazu, dass alle noch nicht rechtskräftig zur Umsatzsteuer veranlagten Kalenderjahre berichtigt werden konnten, soweit Umsätze mit Geldspielautomaten getätigt worden waren.

Entsprechende Umsätze hat die Gesellschaft bis 2001 ausgeführt. In den Jahren danach hat die Gesellschaft ihre Entertainmentcenter über den Aufstellvertrag mit der EKW GmbH bewirtschaftet und erzielte keine Umsätze mehr mit Geldspielautomaten.

In umfangreichen Ermittlungen und Berechnungen hat die Gesellschaft die zu berichtigenden Umsatzsteuern und Vorsteuern in Übereinstimmung mit der im Berichtsjahr für die Jahre 1997 - 2000 durchgeführten steuerlichen Außenprüfung ermittelt. Für die Jahre nach dem Prüfungszeitraum (ab 2001) wurden die selben Grundsätze angewendet.

Die ertraglichen Auswirkungen der Berichtigungen der Umsatzsteuer für die Vorjahre werden im a.o. Ertrag ausgewiesen. Einschließlich der Zinsen und Folgekosten beläuft sich der Saldo auf einen außerordentlichen Ertrag in Höhe von 1.206 TEUR.

Die Umsatzsteuerfreiheit der Umsätze aus Geldspielautomaten wurde durch eine entsprechende Gesetzesänderung mit Wirkung vom 06.05.2006 wieder aufgehoben.

Steuerliche Außenprüfung

Die letzte steuerliche Außenprüfung umfasste den Zeitraum von 1. Januar 1997 bis 31. Dezember 2000 und wurde in 2007 beendet.

Die Feststellungen der Betriebsprüfung sind im vorliegenden Jahresabschluss einschließlich der Folgewirkungen verarbeitet.

Die in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Ertragsteuern beruhen sämtlich auf dieser steuerlichen Außenprüfung und deren Folgewirkungen.

Von der Betriebsprüfung wurden auch die Umsatzsteuererstattungsansprüche aufgrund des Linneweber-Urteils, die von der Gesellschaft für den Betriebsprüfungszeitraum nach einer bestimmten Methodik ermittelt worden waren, geprüft und anerkannt.

Nach dieser Ermittlungsmethode sind auch die Umsatzsteuererstattungsansprüche für die Folgejahre berechnet worden und in den vorliegenden Jahresabschluss eingearbeitet worden.


B. Allgemeines

Vermerke zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung werden, soweit es der Klarheit der Darstellung dienlich ist, im Anhang ausgewiesen.

Obwohl die Gesellschaft eine "kleine Kapitalgesellschaft i.S.v. § 267 HGB ist, erfolgte die Aufstellung des Jahresabschlusses nach den Vorschriften für "mittelgroße Kapitalgesellschaften". Die Gesellschaft hat deshalb auch einen Lagebericht aufgestellt.

Der Jahresabschluss der HI-TEC Immobilien GmbH, Norderfriedrichskoog wurde nach den Vorschriften des Dritten Buches des HGB aufgestellt.

Die besonderen Vorschriften des GmbH-Gesetzes sind beachtet.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.

Soweit Umgliederungen vorgenommen wurden, sind die Vorjahreszahlen ebenfalls umgegliedert worden.


C) Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Gemäß § 269 HGB wurden "Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebes" aktiviert. Diese sind gemäß § 282 HGB in "jedem folgenden Geschäftsjahr zu mindestens einem Viertel durch Abschreibungen zu tilgen". Die aktivierten Beträge werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter der Position "andere aktivierte Eigenleistungen" ausgewiesen.

Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen gemäß der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer, angesetzt.

Von der Möglichkeit, geringwertige Wirtschaftsgegenstände gemäß § 6 Abs. 2 EStG im Jahr des Zugangs voll abzuschreiben, wurde uneingeschränkt Gebrauch gemacht.

Die Finanzanlagen sind mit den Anschaffungskosten, vermindert um notwendige Teilwertabschreibungen, aktiviert.

Bei den Forderungen/sonstigen Vermögensgegenständen werden erkennbare Risiken durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.

Die "Sonstigen Rückstellungen" berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Verbindlichkeiten sind mit ihren Rückzahlungsbeträgen angesetzt.


D) Bilanzerläuterungen

Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebes

Bei den Ingangsetzungsaufwendungen handelte es sich im Wesentlichen um Maklerprovisionen für Mietverträge sowie Vorlaufkosten neuer Entertainmentcenter. Sie sind im Zuge des Verkaufs der Entertainmentcenter aufgelöst worden.

Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens einschließlich der Ingangsetzungskosten geht aus der Anlage zum Anhang hervor.

Forderungen Finanzamt

Forderungen Finanzamt enthalten unstreitige Körperschaft- und Gewerbesteuererstattungsansprüche sowie Umsatzsteuerrückerstattungsansprüche aus dem Linneweber-Urteil.

Rückstellungen

Die Rückstellungen

2006

2005

setzen sich folgendermaßen zusammen:

TEUR

TEUR

Steuerrückstellungen

1.276

850

Wiederherstellungsrückstellung

275

289

Sonstige Rückstellungen

273

14


Die Steuerrückstellungen betreffen ausschließlich Vorjahre. Ertragsteuern für Vorjahre in Höhe von
635 TEUR sind streitig.

Verbindlichkeiten

Sämtliche Verbindlichkeiten (EUR 4.348.118,88) haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr (VJ: TEUR 685).

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahre bestanden zum Bilanzstichtag nicht.

Die zum Bilanzstichtag bestehenden Verbindlichkeiten sind nicht besichert.

Haftung

2006

2005


TEUR

TEUR

aus Bürgschaften / Avalen

73

0

Es besteht Mithaft aus einer Bürgschaft für einen Leasingvertrag.


Sonstige finanzielle Verpflichtungen

2006

2005


TEUR

TEUR

sonstige finanzielle Verpflichtungen

2.939

2.700

Die sonstigen Verpflichtungen resultieren aus längerfristigen Mietverträgen. Ihnen stehen in vollem Umfang Rückgriffsrechte gegenüber.


E) Sonstige Pflichtangaben

Die Gesellschaft hält 100 % des Stammkapitals der folgenden Gesellschaft:


Stammkapital

Beteiligungsquote

Jahresüberschuss

Gewinnausschüttung


31.12.2004

31.12.2004

2004

2oo5


EURO


DM


SEL Logistic GmbH, Norderfriedrichskoog


25.564,59


100 %


14.768,26


0,00


Mit Ausnahme der Geschäftsführung werden keine Arbeitnehmer beschäftigt.

Die Gesellschaft ist persönlich haftende Gesellschafterin der HI-TEC Entertainment GmbH & Co. KG.

Mitglieder der Geschäftsführung:
Christian Kruse, Norderfriedrichskoog

Die Gesellschaft macht von der Wahlmöglichkeit des § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch (Unterlassen der Angaben der Gesamtbezüge der Geschäftsführung).

Die Geschäftsführung schlägt vor, den bestehenden Gewinnvortrag weiter auf neue Rechnung vorzutragen.

Norderfriedrichskoog, 10. Juli 2007

Die Geschäftsführung
gez. Kruse

 

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