HI-TEC
Immobilien GmbH
Norderfriedrichskoog
Jahresabschluss zum 30.6.2006
BILANZ
AKTIVA
|
Euro
|
Gesamtjahr/Stand
Euro
|
TEuro
|
Vorjahr
Euro
|
|
A. Aufwendungen für die
Ingangsetzung und Erweiterung des
Geschäftsbetriebes
|
Euro
|
0,00
|
TEuro
|
144
|
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B. Anlagevermögen
|
|
|
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|
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I. Immaterielle
Vermögensgegenstände
|
Euro
|
0,00
|
TEuro
|
535
|
|
II. Sachanlagen
|
Euro
|
0,00
|
TEuro
|
186
|
|
III. Finanzanlagen
|
Euro
|
49.441,70
|
TEuro
|
49
|
|
C. Umlaufvermögen
|
|
|
|
|
|
I. Vorräte
|
Euro
|
0,00
|
TEuro
|
50
|
|
II. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
|
Euro
|
7.831.615,35
|
TEuro
|
2.584
|
|
III. Schecks, Kassenbestand,
Bundesbank- und Postgiroguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten
|
Euro
|
2.092,95
|
TEuro
|
2
|
|
Summe Aktiva
|
Euro
|
7883.150,00
|
TEuro
|
3.550
|
PASSIVA
|
Euro
|
Gesamtjahr/Stand
Euro
|
TEuro
|
Vorjahr
TEuro
|
|
A. Eigenkapital
|
|
|
|
|
|
I. Gezeichnetes Kapital
|
Euro
|
52.100,00
|
TEuro
|
52
|
|
II. Gewinnvortrag
|
Euro
|
1.659.547,22
|
TEuro
|
1.660
|
|
B. Rückstellungen
|
Euro
|
1.823.383,90
|
TEuro
|
1.153
|
|
C. Verbindlichkeiten
|
Euro
|
4.348.118,88
|
TEuro
|
685
|
|
Summe Passiva
|
Euro
|
7.883.150,00
|
TEuro
|
3.550
|
ANHANG
zum Jahresabschluss der HI-TEC Immobilien GmbH für das
Geschäftsjahr 2005/2006
A) Vorbemerkung
Der Jahresabschluss der Gesellschaft ist durch
folgende Besonderheiten beeinflusst:
Aufstellvertrag mit Verkaufsoption
Die Gesellschaft hatte mit Wirkung zum 01.01.2002 mit
der EKW Verwaltungs GmbH einen Aufstellvertrag
abgeschlossen.
Nach diesem Aufstellvertrag, der eine Laufzeit bis
30.06.2007 hatte, gestattete die Gesellschaft der EKW GmbH,
auf deren eigene Rechnung und Kosten Spielgeräte mit
und ohne Gewinnmöglichkeit in den Entertainmentcentern
der Gesellschaft aufzustellen und zu betreiben. Im Gegenzug
hierzu war die EKW GmbH verpflichtet, die Spielstätten
vollumfänglich unter Übernahme sämtlicher
Kosten zu führen und zu verwalten.
Für die Einräumung dieses Rechtes hatte die
EKW GmbH der Gesellschaft eine Aufstellprovision zu zahlen,
die über die Laufzeit des Vertrages festgeschrieben
war.
In dem Aufstellvertrag hatte die EKW GmbH der HI-TEC
Immobilien GmbH ein befristetes "Angebot auf Abschluss
eines Kaufvertrages" über die von der EKW GmbH im
Rahmen des Aufstellvertrages betriebenen
Entertainmentcenter zu einem Festpreis unterbreitet.
Dieses Angebot war bis zum 31.01.2007 befristet und
konnte nur durch schriftliche Erklärung der
HI-TEC GmbH genommen werden.
Ausübung des Kaufangebotes durch die
Gesellschaft
Die Gesellschaft hat mit Wirkung zum 31.12.2005
dieses ihr von der EKW GmbH unterbreitete Kaufangebot
angenommen.
Im Zuge der Ausübung der Kaufoption ist das
gesamte Anlagevermögen mit Ausnahme der Finanzanlagen
auf die EKW Verwaltungs GmbH zu einem Kaufpreis von
3.562.439,00 EUR übergegangen. Die Position
Ingangsetzungskosten wurde aufgelöst.
Durch den Verkauf der Entertainmentcenter sind
Buchgewinne in Höhe von rd. 3.259 TEUR und
Buchverluste in Höhe von rd. 162 TEUR, insgesamt
saldiert Buchgewinne in Höhe von 3.097 TEUR
entstanden, die wegen ihres Sondercharakters unter dem a.o.
Aufwand bzw. a.o. Ertrag ausgewiesen werden.
"Linneweber-Urteil"
Mit dem sogenannten "Linneweber-Urteil" des BFH, das
auf einem Beschluss des EuGH beruhte, wurde
rückwirkend die Umsatzsteuerpflicht der Umsätze
aus von "privaten" Gewerbetreibenden betriebenen
Geldspielautomaten aufgehoben.
Dies führte dazu, dass alle noch nicht
rechtskräftig zur Umsatzsteuer veranlagten
Kalenderjahre berichtigt werden konnten, soweit
Umsätze mit Geldspielautomaten getätigt worden
waren.
Entsprechende Umsätze hat die Gesellschaft bis
2001 ausgeführt. In den Jahren danach hat die
Gesellschaft ihre Entertainmentcenter über den
Aufstellvertrag mit der EKW GmbH bewirtschaftet und
erzielte keine Umsätze mehr mit Geldspielautomaten.
In umfangreichen Ermittlungen und Berechnungen hat
die Gesellschaft die zu berichtigenden Umsatzsteuern und
Vorsteuern in Übereinstimmung mit der im Berichtsjahr
für die Jahre 1997 - 2000 durchgeführten
steuerlichen Außenprüfung ermittelt. Für
die Jahre nach dem Prüfungszeitraum (ab 2001) wurden
die selben Grundsätze angewendet.
Die ertraglichen Auswirkungen der Berichtigungen der
Umsatzsteuer für die Vorjahre werden im a.o. Ertrag
ausgewiesen. Einschließlich der Zinsen und
Folgekosten beläuft sich der Saldo auf einen
außerordentlichen Ertrag in Höhe von 1.206 TEUR.
Die Umsatzsteuerfreiheit der Umsätze aus
Geldspielautomaten wurde durch eine entsprechende
Gesetzesänderung mit Wirkung vom 06.05.2006 wieder
aufgehoben.
Steuerliche Außenprüfung
Die letzte steuerliche Außenprüfung
umfasste den Zeitraum von 1. Januar 1997 bis 31. Dezember
2000 und wurde in 2007 beendet.
Die Feststellungen der Betriebsprüfung sind im
vorliegenden Jahresabschluss einschließlich der
Folgewirkungen verarbeitet.
Die in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen
Ertragsteuern beruhen sämtlich auf dieser steuerlichen
Außenprüfung und deren Folgewirkungen.
Von der Betriebsprüfung wurden auch die
Umsatzsteuererstattungsansprüche aufgrund des
Linneweber-Urteils, die von der Gesellschaft für den
Betriebsprüfungszeitraum nach einer bestimmten
Methodik ermittelt worden waren, geprüft und
anerkannt.
Nach dieser Ermittlungsmethode sind auch die
Umsatzsteuererstattungsansprüche für die
Folgejahre berechnet worden und in den vorliegenden
Jahresabschluss eingearbeitet worden.
B. Allgemeines
Vermerke zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
werden, soweit es der Klarheit der Darstellung dienlich
ist, im Anhang ausgewiesen.
Obwohl die Gesellschaft eine "kleine
Kapitalgesellschaft i.S.v. § 267 HGB ist, erfolgte die
Aufstellung des Jahresabschlusses nach den Vorschriften
für "mittelgroße Kapitalgesellschaften". Die
Gesellschaft hat deshalb auch einen Lagebericht
aufgestellt.
Der Jahresabschluss der HI-TEC Immobilien GmbH,
Norderfriedrichskoog wurde nach den Vorschriften des
Dritten Buches des HGB aufgestellt.
Die besonderen Vorschriften des GmbH-Gesetzes sind
beachtet.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2
HGB gewählt.
Soweit Umgliederungen vorgenommen wurden, sind die
Vorjahreszahlen ebenfalls umgegliedert worden.
C) Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Gemäß § 269 HGB wurden "Aufwendungen
für die Ingangsetzung und Erweiterung des
Geschäftsbetriebes" aktiviert. Diese sind
gemäß § 282 HGB in "jedem folgenden
Geschäftsjahr zu mindestens einem Viertel durch
Abschreibungen zu tilgen". Die aktivierten Beträge
werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter der
Position "andere aktivierte Eigenleistungen" ausgewiesen.
Sachanlagen und immaterielle
Vermögensgegenstände werden zu
Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige
lineare Abschreibungen gemäß der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer, angesetzt.
Von der Möglichkeit, geringwertige
Wirtschaftsgegenstände gemäß § 6 Abs.
2 EStG im Jahr des Zugangs voll abzuschreiben, wurde
uneingeschränkt Gebrauch gemacht.
Die Finanzanlagen sind mit den Anschaffungskosten,
vermindert um notwendige Teilwertabschreibungen, aktiviert.
Bei den Forderungen/sonstigen
Vermögensgegenständen werden erkennbare Risiken
durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.
Die "Sonstigen Rückstellungen"
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen.
Verbindlichkeiten sind mit ihren
Rückzahlungsbeträgen angesetzt.
D) Bilanzerläuterungen
Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung
des Geschäftsbetriebes
Bei den Ingangsetzungsaufwendungen handelte es sich
im Wesentlichen um Maklerprovisionen für
Mietverträge sowie Vorlaufkosten neuer
Entertainmentcenter. Sie sind im Zuge des Verkaufs der
Entertainmentcenter aufgelöst worden.
Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens
einschließlich der Ingangsetzungskosten geht aus der
Anlage zum Anhang hervor.
Forderungen Finanzamt
Forderungen Finanzamt enthalten unstreitige
Körperschaft- und
Gewerbesteuererstattungsansprüche sowie
Umsatzsteuerrückerstattungsansprüche aus dem
Linneweber-Urteil.
Rückstellungen
|
Die Rückstellungen
|
2006
|
2005
|
|
setzen sich
folgendermaßen zusammen:
|
TEUR
|
TEUR
|
|
Steuerrückstellungen
|
1.276
|
850
|
|
Wiederherstellungsrückstellung
|
275
|
289
|
|
Sonstige Rückstellungen
|
273
|
14
|
Die Steuerrückstellungen betreffen
ausschließlich Vorjahre. Ertragsteuern für
Vorjahre in Höhe von
635 TEUR sind streitig.
Verbindlichkeiten
Sämtliche Verbindlichkeiten (EUR 4.348.118,88)
haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr (VJ: TEUR 685).
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
5 Jahre bestanden zum Bilanzstichtag nicht.
Die zum Bilanzstichtag bestehenden Verbindlichkeiten
sind nicht besichert.
|
Haftung
|
2006
|
2005
|
|
|
TEUR
|
TEUR
|
|
aus Bürgschaften / Avalen
|
73
|
0
|
|
Es besteht Mithaft aus einer
Bürgschaft für einen Leasingvertrag.
|
|
|
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
|
2006
|
2005
|
|
|
TEUR
|
TEUR
|
|
sonstige finanzielle
Verpflichtungen
|
2.939
|
2.700
|
Die sonstigen Verpflichtungen resultieren aus
längerfristigen Mietverträgen. Ihnen stehen in
vollem Umfang Rückgriffsrechte gegenüber.
E) Sonstige Pflichtangaben
Die Gesellschaft hält 100 % des Stammkapitals
der folgenden Gesellschaft:
|
|
Stammkapital
|
Beteiligungsquote
|
Jahresüberschuss
|
Gewinnausschüttung
|
|
|
31.12.2004
|
31.12.2004
|
2004
|
2oo5
|
|
|
EURO
|
|
DM
|
|
|
SEL Logistic GmbH,
Norderfriedrichskoog
|
25.564,59
|
100 %
|
14.768,26
|
0,00
|
Mit Ausnahme der Geschäftsführung werden
keine Arbeitnehmer beschäftigt.
Die Gesellschaft ist persönlich haftende
Gesellschafterin der HI-TEC Entertainment GmbH & Co.
KG.
Mitglieder der Geschäftsführung:
Christian Kruse, Norderfriedrichskoog
Die Gesellschaft macht von der Wahlmöglichkeit
des § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch (Unterlassen der Angaben
der Gesamtbezüge der Geschäftsführung).
Die Geschäftsführung schlägt vor, den
bestehenden Gewinnvortrag weiter auf neue Rechnung
vorzutragen.
Norderfriedrichskoog, 10. Juli 2007
Die Geschäftsführung
gez. Kruse
|