BEK AUTOGRUPPE GmbH
Selbe AdresseTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Kraftwagen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Holger Fischer seit 26.1.2021 | Geschäftsführer |
Rolf Gerhard Fischer seit 26.1.2021 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Autohaus Fischer GmbH GeraGeraJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.09.2022 bis zum 31.08.2023BILANZAKTIVA
Anhang
für das Geschäftsjahr vom 01. September 2022
bis 31. August 2023
A.
ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
Grundsätzliche Angaben
Die Autohaus Fischer GmbH Gera hat ihren Sitz in Gera
und ist in das Handelsregister des Amtsgerichts Jena unter
HRB 517807 eingetragen. Die Gesellschaft wurde am
21.01.2021 gegründet und nahm am 01.02.2021 ihre
Geschäftstätigkeit auf.
Der Jahresabschluss zum 31. August 2023 wurde nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuchs über die
Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften, den
ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die
Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie den
Regelungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.
Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die
Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne
des § 267 Abs. 1 HGB Anwendung.
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen
Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HGB sowie unter
Berücksichtigung der besonderen Ansatzvorschriften
für Kapitalgesellschaften, §§ 268-274a,
276-277 HGB, und unter Beachtung der Bewertungsvorschriften
der §§ 252-256a HGB erstellt.
B.
ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND
BEWERTUNGSGRUNDSÄTZEN
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1. Bilanzierungsmethoden
Die Ansatzwahlrechte die wahlweise in der Bilanz, in der
Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind im Wesentlichen im Anhang
aufgeführt.
2. Gliederung
Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und 275
HGB, wobei für die Gewinn- und Verlustrechnung das
Gesamtkostenverfahren Anwendung findet.
3. Bewertungsmethoden
Im Einzelnen erfolgte die Bewertung wie folgt:
ANLAGEVERMÖGEN
Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände sind beim Zugang
gemäß § 253 Abs. 1 Satz 1 HGB mit ihren
Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten
bewertet und werden planmäßig abgeschrieben.
Geschäfts- und Firmenwert
Der entgeltlich erworbene Geschäfts- und Firmenwert
wurde auf die voraussichtliche Nutzungsdauer von 10 Jahren
planmäßig abgeschrieben.
Sachanlagen
wurden mit den Anschaffungskosten zuzüglich
Anschaffungsnebenkosten abzüglich
Anschaffungspreisminderungen bewertet.
Die planmäßigen Abschreibungen erfolgten
unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer. Die Vermögensgegenstände wurden
linear abgeschrieben.
Geringwertige Vermögensgegenstände mit
Anschaffungskosten bis EUR 800,00 wurden im
Geschäftsjahr sofort abgeschrieben.
UMLAUFVERMÖGEN
Vorräte
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
wurden unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit den
durchschnittlichen Anschaffungskosten bzw. mit dem
niedrigeren am Bilanzstichtag beizulegenden Werten
angesetzt.
unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen
wurden unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips
entsprechend ihres Fertigungsgrades mit anteiligen
Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten
umfassen Fertigungs- und Materialkosten, Sondereinzelkosten
der Fertigung sowie handelsrechtlich aktivierungspflichtige
Kostenbestandteile.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
wurden mit ihren Nominalwerten angesetzt. Dem
allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wurde durch eine
Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1 % auf die
Netto-Forderungen Rechnung getragen.
Forderungen gegen verbundene Unternehmen
sind mit ihren Nominalwerten angesetzt
sonstige Vermögensgegenstände
wurden mit ihren Nominalwerten angesetzt.
Wertberichtigungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert
wurden nicht vorgenommen.
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten
wurden zu Nennwerten bewertet.
RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN
sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten
wurden zu Nennwerten bewertet.
EIGENKAPITAL
Das gezeichnete Kapital wurde zum Nennbetrag angesetzt.
RÜCKSTELLUNGEN
sonstige Rückstellungen
wurden in Höhe der voraussichtlichen
Verpflichtungen des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages angesetzt.
VERBINDLICHKEITEN
Verbindlichkeiten aus erhaltenen Anzahlungen auf
Bestellungen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen, Verbindlichkeiten gegenüber verbundene
Unternehmen und sonstige Verbindlichkeiten wurden zu
Erfüllungsbeträgen angesetzt.
C. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ
1. Anlagevermögen
Die Gliederung zum 31. August 2023 und die Entwicklung
des Anlagevermögens im Geschäftsjahr vom 1.
September 2022 bis 31. August 2023 sind im Anlagenspiegel
(Anlage 1 zum Anhang) dargestellt.
2. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
2.1. Mitzugehörigkeit zu anderen Posten
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen von EUR
16.700,18 enthalten Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen.
2.2. Restlaufzeiten
Sämtliche Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit bis
zu einem Jahr.
3. Rückstellungen
Die Steuerrückstellungen sind in Höhe des
voraussichtlichen Aufwands aufgrund des steuerlichen
Gewinns ermittelt.
Die sonstigen Rückstellungen umfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen und sind
in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Rückzahlungen- bzw.
Erfüllungsbetrages bewertet.
4. Verbindlichkeiten
4.1. Mitzugehörigkeit zu anderen Posten
Von den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen von EUR 618.408,32 betreffen EUR 612.976,53
sonstige Verbindlichkeiten gegen den Gesellschafter.
Die Restlaufzeiten (RLZ) und Angaben zur Besicherung der
Verbindlichkeiten ergeben sich aus dem
Verbindlichkeitenspiegel:
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschafter in Höhe von EUR 618.408,32 ist durch
die Verpfändung der Bestände an Roh-, Hilf- und
Betriebsstoffen der Gesellschaft, soweit sie nicht mit
Rechten Dritter belastet sind besichert.
C. SONSTIGE ANGABEN
Im Geschäftsjahr beschäftigte die Gesellschaft
im Durchschnitt 51 Arbeitnehmer.
1. Gesellschaftsorgane
1.1. Geschäftsführung
Geschäftsführer der Gesellschaft waren im
Berichtsjahr:
Herr Rolf Fischer, Kfz-Meister, Tautenburg,
Herr Holger Fischer, Dipl.-Betriebswirt, Jena
Herr Thomas Weber, HS-Ökonom, Grammethal
1.2. Gesamtbezüge der aktiven und früheren
Organmitglieder
Auf die Angabe der Bezüge der
Geschäftsführung gemäß § 285 Nr.
9 HGB wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB
verzichtet.
E. UNTERSCHRIFT GEMÄSS § 245 HGB
Autohaus Fischer GmbH Gera
Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1.
September 2022 bis 31. August 2023
Gera, den 15. Februar 2024 gez. Rolf Fischer gez. Holger Fischer gez. Thomas Weber Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 14. Juni 2024 |
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