Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 421011
Vorher
OS Vermögensverwaltung GmbHSting IT Services GmbH
Eingetragen
25.11.2004
Branche
ElektrizitätshandelReparatur und Instandhaltung von elektrischen AusrüstungenErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Gegenstand
Gegenstand geändert; nun: Die Erbringung von technischen Dienstleistungen sowie die Beratung, Handel und Verkauf von Produkten und Dienstleistungen an Kunden aus den Sektoren öffentliche Aufträge (B2G), Geschäftskunden (B2B) und private Kunden (B2C).

Historie

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Management

NameRolle
Thomas Rist
seit 2.8.2018
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
Diane Rist
50.00%
50.00%

Gesellschafter
Beta

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Diane Rist
Rottenburg am Neckar
12.500 €
50.00%
Thomas Rist
Rottenburg am Neckar
12.500 €
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Sting IT Services GmbH

Bisingen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 3.127,00 3.922,00
I. Sachanlagen 3.127,00 3.922,00
B. Umlaufvermögen 34.771,23 51.487,83
I. Vorräte 1.280,00 1.092,83
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 33.054,34 40.111,72
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 436,89 10.283,28
C. Aktive latente Steuern 3.180,00 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 41.078,23 55.409,83

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 18.494,80 32.492,40
I. gezeichnetes Kapital / Kapitalkonto/ Kapitalanteile 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 7.492,40 3.999,90
III. Jahresfehlbetrag 13.997,60 -3.492,50
B. Rückstellungen 9.932,00 4.060,00
C. Verbindlichkeiten 12.651,43 18.857,43
Bilanzsumme, Summe Passiva 41.078,23 55.409,83

Anhang

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss auf den 31.12.2010 wurde erstmals nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften ( §§ 264 ff. HGB) in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz erstellt.

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH Gesetzes beachtet.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung und bei der Offenlegung (§§ 288, 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Die Vorjahresvergleichszahlen wurden auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.


Gliederungsgrundsätze

Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgte nach den handelsrechtlichen Grundsätzen.

Eine Mitzugehörigkeit von Vermögensgegenständen und Schulden zu anderen Posten der Bilanz bestand nicht.

Im Jahresabschluss sind keine Verbindlichkeiten enthalten, bei denen es sich um Kapitalersatz handelt.

Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Immaterielle Vermögensgegenstände

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände sind im Jahresabschluss nicht enthalten.

Ein entgeltlich erworbener Geschäfts- oder Firmenwert ist im Jahresabschluss nicht enthalten.

Sachanlagen

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Bei Gebäuden wurden die Abschreibungen nach steuerrechtlichen Vorschriften vorgenommen.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen überwiegend gemäß § 7 Abs. 1 EStG nach der linearen Methode vorgenommen.

Abschreibungen allein nach steuerlichen Vorschriften wurden im Anlagevermögen nicht vorgenommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 150,00 Euro wurden sofort abgeschrieben.

In 2010 zugegangene Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von mehr als 150,00 Euro bis 410,00 Euro wurden gem. § 6 Abs. 2 S. 1 EStG sofort in voller Höhe abgeschrieben.

Beteiligungen wurden zu den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden zulässigen Wert angesetzt.

Ausleihungen wurden mit dem steuerrechtlich zulässigen niedrigeren Barwert angesetzt.

Die Wertpapiere des Anlagevermögens wurden zu den Anschaffungskosten angesetzt.

Vorräte

Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Die Bewertung erfolgte durch den Auftraggeber und wurde ungeprüft übernommen.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden vom Mandanten nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung ermittelt. Bewertungsmaßstab ist der Erfüllungsbetrag. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind im Jahresabschluss nicht enthalten.

Pensionsverpflichtungen sind im Jahresabschluss nicht enthalten.

Bewertungseinheiten

Bewertungseinheiten wurden im Jahresabschluss nicht gebildet.

Währungsumrechnung

Im Jahresabschluss sind keine Positionen enthalten, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung gelautet haben.

Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Aktivposten

Forderungen an Gesellschafter (§ 42 Abs. 3 GmbHG) sind im Jahresabschluss nicht enthalten.

Aktive latente Steuern

Nachdem der nach steuerlichen Vorschriften zu ermittelnde Verlust höher war, als das handelsrechtliche Ergebnis, wurde gemäß § 274 Abs. 2 HGB ein aktiver Abgrenzungs-posten für latente Steuern in Höhe von EUR 3.180,00 gebildet.

Der Ergebnisunterschied, der zu der aktivischen Steuerabgrenzung führte, beruhte auf steuerlichen Verlustvortrag zum 31.12.2010. Die Aktivierung kommt in Betracht, da eine Verlustverrechnung innerhalb der nächsten fünf Jahren erwartet wird.

Eigenkapital und Sonderposten mit Rücklagenanteil

Sonderposten mit Rücklagenanteil sind im Jahresabschluss nicht enthalten.

Rückstellungen

Der Gesamtbetrag der in der Bilanz nicht passivierten Rückstellungen für laufende Pensionen, Anwartschaften auf Pensionen und ähnliche Verpflichtungen (Art. 28 Abs. 2 EGHGB) beträgt 0,00 EUR.

Rückstellungen für latente Steuern (§ 274 Abs. 1 S. 1 HGB) sind im Jahresabschluss nicht enthalten.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren (§ 285 Nr. 1a HGB) sind im Jahresabschluss nicht enthalten.

Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, sind im Jahresabschluss nicht enthalten.

Verbindlichkeiten an Gesellschafter (§ 42 Abs. 3 GmbHG) sind im Jahresabschluss in folgendem Umfang enthalten:

Gesellschafter EUR
Darlehen Oliver Sting
1.266,00


Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Am Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse.







Ergänzende Angaben

Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane

(1) Geschäftsführer

Familienname Vorname Funktion Vertretungsbefugnis
Sting Oliver Geschäftsführer Allein


Sonstige Verpflichtungen

Ergebnisverwendung

Gemäß Gesellschafterbeschluss vom 11.07.2011 wird der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 genehmigt und festgestellt. Dem Geschäftsführer wird Entlastung erteilt.

"Der Jahresfehlbetrag wird dem Gewinnvortrag zugeführt."




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