Loretta Health UG (haftungsbeschränkt)
Selbe AdresseErbringung von ergotherapeutischen Dienstleistungen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Eugen Friedrich Wollfarth seit 28.1.2026 | Prokura |
Matthias Onno Ewald Dr. Heinrich seit 28.1.2026 | Vorstandsmitglied |
Steffen A. Jentsch seit 28.1.2026 | Vorstandsmitglied |
Andreas Blomberg Simonsen seit 16.6.2025 | Prokura |
Rinse Jacobs seit 13.3.2024 | Prokura |
Riccardo Colnaghi seit 7.2.2024 | Prokura |
David Lamers seit 16.12.2022 | Prokura |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Solaris SEBerlinJahres- und Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Inhaltsverzeichnis Konzern-Kapitalflussrechnung Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung Konzernanhang I Grundlagen der Darstellung 1.1 Informationen zum Unternehmen 1.2 Grundlagen zur Aufstellung des Konzernabschlusses 1.3 Konsolidierungsgrundsätze, Konsolidierungskreis und Unternehmenszusammenschlüsse 1.4 Währungsumrechnung II. Wesentliche Rechnungslegungsmethoden 2.1 Umsatzerlösrealisierung 2.2 Geschäfts- oder Firmenwert 2.3 Immaterielle Anlagewerte 2.4 Sachanlagen 2.5 Vorräte 2.6 Wertminderungen von immateriellen Anlagewerten und Sachanlagen 2.7 Leasingverhältnisse 2.8 Finanzinstrumente - Erstmalige Erfassung und Folgebewertung 2.9 Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts 2.10 Zahlungsmittelbestand 2.11 Ertragsteuern 2.12 Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen 2.13 Leistungen an Arbeitnehmer 2.14 Anteilsbasierte Vergütungen III Wesentliche Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen IV Anhangangaben zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung 4.1 Provisionsergebnis 4.2 Zinsergebnis 4.3 Sonstige betriebliche Erträge 4.4 Personalaufwand 4.5 Wertminderungsverluste bei Finanzinstrumenten 4.6 Abschreibungen auf Sachanlagen und Immaterielle Anlagewerte 4.7 Sonstige Aufwendungen 4.8 Steuern vom Einkommen und Ertrag V Anhangangaben zur Konzernbilanz 5.1 Guthaben bei Zentralnotenbanken 5.2 Forderungen an Kreditinstitute 5.3 Forderungen an Kunden 5.4 Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 5.5 Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 5.6 Vorräte 5.7 Geschäfts- oder Firmenwert und immaterielle Anlagewerte 5.8 Sachanlagen 5.9 Leasing 5.10 Sonstige Vermögenswerte 5.11 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 5.12 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 5.13 Rückstellungen 5.14 Sonstige Verbindlichkeiten 5.15 Eigenkapital 5.16 Anteilsbasierte Vergütungen VI Erläuterungen zu Finanzinstrumenten und finanzielles Risikomanagement 6.1 Erläuterungen zu Finanzinstrumenten 6.2 Kapitalmanagement 6.3 Marktrisiko 6.4 Zinsänderungsrisiken 6.4.1 Fremdwährungsrisiken 6.5 Kredit- und Ausfallrisiko 6.6 Liquiditätsrisiko VII Angaben zur Kapitalflussrechnung VIII Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen IX Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen X Sonstige Anhangangaben 10.1 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen 10.2 Wesentliche Prüfungshonorare 10.3 Anteilsbesitzliste 10.4 Bezüge des Vorstands und des Aufsichtsrats XI Ereignisse nach der Berichtsperiode Konzern-Gesamtergebnisrechnung Für die Geschäftsjahre zum 31. Dezember 2023 und 2022
Konzernbilanz Für die Geschäftsjahre zum 31. Dezember 2023 und 2022Aktiva
Konzern-Kapitalflussrechnung Für die Geschäftsjahre zum 31. Dezember 2023 und 2022
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung Für die Geschäftsjahre zum 31. Dezember 2023 und 2022
KonzernanhangI Grundlagen der Darstellung 1.1 Informationen zum Unternehmen Die Solaris SE mit Sitz in der Cuvrystraße 53, 10997 Berlin, Deutschland, ist beim Register des Amtsgerichts Berlin Charlottenburg unter der Nummer HRB 248259 B eingetragen. Dieser Konzernabschluss für das am 31. Dezember 2023 endende Geschäftsjahr setzt sich aus der Solaris SE und ihren Tochtergesellschaften zusammen, die zusammen der Solaris-Konzern genannt werden. Der Solaris-Konzern bietet regulierte Bankprodukte für Drittunternehmen an. Abnehmer dieser Produkte sind unter anderem Unternehmen ohne eigene Banklizenz, welche die Produkte wiederum ihren Privat- und Firmenkunden anbieten ("Banking-as-a-Service"). Der Konzernabschluss sowie der mit dem Lagebericht der Solaris SE zusammengefasste Konzernlagebericht wurde durch Beschluss des Vorstandes am 31. Mai 2024 aufgestellt. 1.2 Grundlagen zur Aufstellung des Konzernabschlusses Der vorliegende Konzernabschluss des Solaris-Konzerns wurde auf der Grundlage von § 315e Abs. 3 i. V. m. Abs. 1 HGB in Übereinstimmung mit am Abschlussstichtag gültigen International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB) und den diesbezüglichen Interpretationen des IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) erstellt, wie sie gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 (IAS-Verordnung) des Europäischen Parlaments und des Rats vom 19. Juli 2002 in der Europäischen Union anzuwenden sind. Es fanden sämtliche zum Abschlussstichtag in Kraft getretene und für das Geschäftsjahr 2023 verpflichtend anzuwendende IFRS bzw. Interpretationen im Konzernabschluss Anwendung. Der Vorstand der Solaris SE geht davon aus, dass aufgrund der bereits durchgeführten Kapitalmaßnahmen in 2023 und der bevorstehenden Kapitalmaßnahmen in 2024, ein Going Concern gegeben ist. Der Konzernabschluss und der zusammengefasste Lagebericht sind daher auf Basis des Grundsatzes der Going Concern Prämisse aufgestellt worden. Vor dem Hintergrund von weiteren Investitionen in den Ausbau der Gesellschaft als Banking-as-a-Service Anbieter, sowie der Realisierung in der Unternehmensplanung zugrunde gelegten Wachstumsannahmen auf Basis eingegangener vertraglicher Verpflichtungen ist künftig gleichwohl eine zusätzliche Ausstattung der Gesellschaft mit Eigenmitteln im aufsichtsrechtlichen Sinn zur Sicherung der Kapitalquoten erforderlich. Die Höhe der zusätzlichen Ausstattung der Gesellschaft mit Eigenmitteln ist zudem abhängig davon, dass die Gesellschaft zukünftig auf dem geplanten weiteren Wachstum operativ positive Ergebnisbeiträge erzielen kann. Zu diesem Zweck wird im März 2024 die zweite Finanzierungsrunde der Serie F unter der Führung der SBI-Gruppe (SBI Ventures Two Co. Limited mit Sitz in Tokio, Japan) und anderer bestehender Investoren durchgeführt. Mit der Finanzierungsrunde wird zusätzliches Kapital in Höhe von TEUR 96.000 der Gesellschaft zur Verfügung gestellt, welches den Betrieb in den kommenden 24 Monaten sicherstellt. Darüber hinaus wird eine Finanzgarantie zwischen der Solaris SE und der SBI Shinsei Bank Limited (mit Sitz in Tokio, Japan, nachfolgend "SBI") im März 2024 abgeschlossen. Auf der Grundlage dieser Garantievereinbarung werden die Forderungen aus dem ADAC-Kreditportfolio (der ADAC Finanzdienste GmbH mit Sitz in München, Deutschland) durch die SBI abgesichert, welche somit das Risiko trägt, und die Forderungen aus dem ADAC-Kreditkartenportfolio nicht mit regulatorischem Eigenkapital zu unterlegen sind. Das maximale Nominalvolumen der Finanzgarantie beträgt TEUR 500.000. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind im Konzernabschluss verschiedene Posten der Bilanz und der Gesamtergebnisrechnung zusammengefasst, die im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert werden. Vermögenswerte und Schulden sind nach Liquidität gegliedert. Die Konzern-Gesamtergebnisrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Der Konzernabschluss des Solaris-Konzerns ist in Euro aufgestellt, der die Berichtswährung des Konzerns darstellt. Alle Beträge sind, sofern nicht gesondert darauf hingewiesen wird, in Tausend EUR (TEUR) dargestellt. Dabei kann es aufgrund kaufmännischer Rundungen zu unwesentlichen Rundungsdifferenzen kommen. Alle einbezogenen Abschlüsse der Tochterunternehmen wurden zum Stichtag des Jahresabschlusses der Solaris SE aufgestellt. Neue und geänderte Standards und Interpretationen Der Konzern hat folgende Standards und Änderungen, die für am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnende Geschäftsjahre anzuwenden sind, erstmalig angewendet:
Die Änderungen hatten keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss. Veröffentlichte, aber noch nicht angewandte Rechnungslegungsvorschriften Die Standards und Interpretationen, die zum 31. Dezember 2023 vom IASB bereits verabschiedet worden sind, aber für das Geschäftsjahr 2023 noch nicht verpflichtend anzuwenden waren, werden vom Konzern erst ab dem Zeitpunkt berücksichtigt, zu dem sie verpflichtend anzuwenden sind. Die erstmalige Anwendung dieser Rechnungslegungsvorschriften wird auf die Darstellung der Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage des Solaris-Konzerns voraussichtlich keine wesentlichen Auswirkungen haben. Die folgenden Standards und Interpretationen wurden vom IASB verabschiedet, aber sind erst für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen, anzuwenden:
Die folgenden Standards und Interpretationen wurden vom IASB verabschiedet, aber sind erst für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2025 beginnen, anzuwenden:
Die folgenden Standards und Interpretationen wurden vom IASB veröffentlicht, aber der Zeitpunkt deren Inkrafttretens ist auf unbestimmte Zeit verschoben worden:
Globale Mindestbesteuerung Im März 2022 veröffentlichte die OECD Leitlinien zur globalen Mindestbesteuerung (OECD - Säule 2). Die Regelungen sollen gewährleisten, dass multinationale Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 750 Mio. EUR in jedem Rechtskreis, in dem sie tätig sind, eine Steuer von mindestens 15 % auf die dort erzielten Einkünfte zahlen. Da der konsolidierte Umsatz des Solaris-Konzerns weniger als 750 Mio. EUR beträgt, fällt er nicht in den Anwendungsbereich der Säule 2-Vorschriften. 1.3 Konsolidierungsgrundsätze, Konsolidierungskreis und Unternehmenszusammenschlüsse Konsolidierungsgrundsätze Der Solaris-Konzern konsolidiert Unternehmen, die er direkt oder indirekt beherrscht. Die Solaris SE beherrscht ein Unternehmen, wenn sie:
Die Abschlüsse von Tochterunternehmen werden ab dem Zeitpunkt, zu dem der Solaris-Konzern die Beherrschung über das Tochterunternehmen erlangt, bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Beherrschung endet, in den Konzernabschluss einbezogen. Sämtliche konzerninternen Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Aufwendungen und Erträge, die aus Transaktionen zwischen in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen resultieren, werden eliminiert. Im Konzern angefallene Gewinne oder Verluste aus konzerninternen Transaktionen werden ebenfalls eliminiert. Wenn der Solaris-Konzern die Beherrschung über ein Tochterunternehmen verliert, bucht er die Vermögenswerte und Schulden des Tochterunternehmens sowie alle damit verbundenen nicht beherrschenden Anteile und andere Eigenkapitalbestandteile aus. Jeder daraus resultierende Gewinn oder Verlust wird im Ergebnis erfasst. Alle an dem ehemaligen Tochterunternehmen verbleibenden Anteile werden bei Verlust der Beherrschung zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Bei strukturierten Unternehmen handelt es sich um Unternehmen, bei denen nicht die Stimmrechte oder vergleichbare Rechte der dominante Faktor bei der Festlegung der Beherrschung sind, so z. B. wenn die Stimmrechte sich lediglich auf die Verwaltungsaufgaben beziehen und die relevanten Tätigkeiten durch Vertragsvereinbarungen geregelt sind. Ebenso wie bei Tochterunternehmen ist die Konsolidierung strukturierter Unternehmen erforderlich, wenn der Solaris-Konzern das Unternehmen beherrscht. Die Kapitalkonsolidierung für Unternehmenszusammenschlüsse erfolgt in Übereinstimmung mit IFRS 3 nach der Erwerbsmethode. Die bei einem Unternehmenszusammenschluss übertragene Gegenleistung wird zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Dieser bestimmt sich aus der Summe der zum Erwerbszeitpunkt gültigen beizulegenden Zeitwerte der übertragenen Vermögenswerte, der von den früheren Eigentümern des erworbenen Unternehmens übernommenen Schulden und der vom Konzern emittierten Eigenkapitalinstrumente im Austausch gegen die Beherrschung des erworbenen Unternehmens. Mit dem Unternehmenszusammenschluss verbundene Transaktionskosten werden bei Anfall erfolgswirksam erfasst. Die erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und die übernommenen Schulden (einschließlich aller Eventualverbindlichkeiten) werden unabhängig von der Anteilsquote mit dem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt bewertet. Der Geschäfts- oder Firmenwert ergibt sich als Überschuss der Summe aus der übertragenen Gegenleistung, dem Betrag aller nicht beherrschenden Anteile an dem erworbenen Unternehmen und dem beizulegenden Zeitwert des zuvor vom Erwerber gehaltenen Eigenkapitalanteils an dem erworbenen Unternehmen (sofern gegeben) über den Saldo der zum Erwerbszeitpunkt ermittelten beizulegenden Zeitwerte der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und der übernommenen Schulden. Für den Fall, dass sich - auch nach nochmaliger Beurteilung - ein negativer Unterschiedsbetrag ergibt, wird dieser unmittelbar als Ertrag erfolgswirksam erfasst. Nicht beherrschende Anteile werden mit ihrem jeweiligen Anteil am Nettovermögen des erworbenen Unternehmens zum Erwerbszeitpunkt bilanziert. Enthält die übertragene Gegenleistung eine bedingte Gegenleistung, wird diese mit dem zum Erwerbszeitpunkt geltenden beizulegenden Zeitwert bewertet. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts der bedingten Gegenleistung innerhalb des Bewertungszeitraums werden rückwirkend korrigiert und entsprechend gegen den Geschäfts- oder Firmenwert gebucht. Berichtigungen während des Bewertungszeitraumes sind Anpassungen, um zusätzliche Informationen über Fakten und Umstände widerzuspiegeln, die zum Erwerbszeitpunkt bestanden. Der Bewertungszeitraum darf jedoch ein Jahr vom Erwerbszeitpunkt an nicht überschreiten. Die Bilanzierung von Änderungen des beizulegenden Zeitwerts der bedingten Gegenleistung, die keine Berichtigungen während des Bewertungszeitraumes darstellen, erfolgt in Abhängigkeit davon, wie die bedingte Gegenleistung einzustufen ist. Handelt es sich bei der bedingten Gegenleistung um Eigenkapital, erfolgt keine Folgebewertung an nachfolgenden Abschlussstichtagen; ihre Erfüllung wird innerhalb des Eigenkapitals bilanziert. Bedingte Gegenleistungen, bei denen es sich nicht um Eigenkapital handelt, werden an nachfolgenden Abschlussstichtagen zum beizulegenden Zeitwert bewertet und ein resultierender Gewinn oder Verlust wird in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Konsolidierungskreis Die Beteiligungen des Solaris-Konzerns umfassen zum 31. Dezember 2023 vollumfänglich Tochterunternehmen. Diese werden in den Konzernabschluss des Solaris-Konzerns mittels der Erwerbsmethode einbezogen. In der folgenden Tabelle wird die Entwicklung des Konsolidierungskreises des Solaris-Konzerns dargestellt:
Mit Wirkung zum 1. Januar 2023 wurde Solaris Operations GmbH auf die Solaris SE verschmolzen. Dabei wurden die Vermögensgegenstände der Solaris Operations GmbH auf die Solaris SE als übernehmenden Rechtsträger übertragen und die Gesellschaft ohne Abwicklung aufgelöst. Im November 2023 haben die zuständigen Gremien der Muttergesellschaft Solaris SE beschlossen, die Tochtergesellschaft Solaris Digital Assets GmbH, die das Kryptoverwahrgeschäft betreibt, zu liquidieren. In diesem Zusammenhang hat die Solaris SE eine Patronatserklärung abgegeben, die die Verpflichtungen der Solaris Digital Assets GmbH gegenüber Kunden und Lieferanten bis zum 31. Dezember 2024 absichert. Die Abwicklung wird in Laufe des Geschäftsjahres 2024 durchgeführt. Zum 31. Dezember 2023 bleibt die Solaris Digital Assets GmbH weiterhin im Konsolidierungskreis des Konzerns enthalten. Im Geschäftsjahr 2024 werden keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Ertrags-, und Finanzlage des Konzerns erwartet, da die operationelle Abwicklung der Gesellschaft bereits im Geschäftsjahr 2023 in die Wege geleitet wurde und die Vermögenswerte sowie Verbindlichkeiten im Wesentlichen ausgebucht wurden. 1.4 Währungsumrechnung Geschäftsvorfälle, die auf andere Währungen als die funktionale Währung des Konzernunternehmens (Fremdwährungen) lauten, werden mit den am Tag der Transaktion gültigen Kursen umgerechnet. An jedem Abschlussstichtag werden monetäre Posten in Fremdwährung mit dem gültigen Stichtagskurs umgerechnet. Nicht-monetäre Posten in Fremdwährung, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, werden mit den Kursen umgerechnet, die zum Zeitpunkt der Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes Gültigkeit hatten. Zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertete nicht-monetäre Posten werden mit dem Wechselkurs zum Zeitpunkt der erstmaligen bilanziellen Erfassung umgerechnet. Für die Umrechnung wird der EZB Kurs verwendet. Umrechnungsdifferenzen aus monetären Posten werden erfolgswirksam in der Periode erfasst, in der sie auftreten. Zur Aufstellung eines Konzernabschlusses werden die Vermögenswerte und Schulden der ausländischen Tochtergesellschaften des Konzerns in Euro umgerechnet, wobei die am Abschlussstichtag gültigen Wechselkurse herangezogen werden. Erträge und Aufwendungen werden zum Durchschnittskurs der Periode umgerechnet, es sei denn, die Umrechnungskurse während der Periode unterlagen starken Schwankungen. Ein aus dem Erwerb einer ausländischen Tochtergesellschaft entstehender Geschäfts- oder Firmenwert sowie Anpassungen an die beizulegenden Zeitwerte der identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden werden als Vermögenswerte oder Schulden der ausländischen Tochtergesellschaft behandelt und zum Stichtagskurs umgerechnet. Die Wechselkurse der für den Abschluss wesentlichen Währungen stellen sich wie folgt dar:
II Wesentliche Rechnungslegungsmethoden 2.1 Umsatzerlösrealisierung Das Geschäftsmodell des Solaris-Konzerns ist dadurch gekennzeichnet, dass im Wesentlichen keine Finanz- und Zahlungsdienstleistungen direkt am Markt gegenüber Endkunden angeboten werden. Der Solaris-Konzern ist darauf spezialisiert, für Kunden ausgewählter Kooperationspartner Finanz- und Zahlungsdienstleistungen anzubieten. Die verschiedenen Kooperationsarten werden in Verträgen zwischen Solaris und dem Kooperationspartner vereinbart. Im Rahmen der Kooperationen trägt Solaris regelmäßig das Leistungsrisiko, entweder gegenüber dem Kooperationspartner oder gegenüber den aus der Kooperation entstehenden Leistungszusagen gegenüber Privat- und Unternehmenskunden. Im Wesentlichen erfüllen die mit Kooperationspartnern abgeschlossenen gebührenpflichtigen Geschäfte die Voraussetzungen an Verträge mit Kunden i. S. d. IFRS 15. Die Solaris erhält insbesondere für die Erbringung von Leistungen Provisionserträge über verschiedene vereinbarte Gebührenstrukturen und erzielt darüber hinaus für die Bereitstellung von Diensten Grundgebühren. Die Abrechnung dieser anfallenden Gebühren erfolgt nach verschiedenen Zahlungsmodellen. Im Wesentlichen wird eine monatliche Abrechnung von gebührenpflichtigen Leistungszusagen durchgeführt. Die gebührenpflichtigen Leistungszusagen lassen sich in vier Business Units (BU) klassifizieren:
Der für die Darstellung der Umsatzerlösrealisierung anzuwendende IFRS 15 "Erlöse aus Verträgen mit Kunden" sieht ein 5-Stufenmodell vor: Schritt 1: Identifikation von Verträgen mit Kunden Ein Vertrag mit einem Kunden fällt in den Anwendungsbereich von IFRS 15, wenn alle der folgenden Bedingungen erfüllt sind:
Im Wesentlichen liegen für alle Geschäfte, die der Solaris-Konzern mit Kooperationspartnern abschließt, die vorgenannten Voraussetzungen vor. Schritt 2: Identifikation separater Leistungsverpflichtungen Zu Vertragsbeginn beurteilt der Solaris-Konzern die Güter oder Dienstleistungen, die dem Kunden zugesagt wurden, und identifiziert eigenständig abgrenzbare Leistungsverpflichtungen. Zugesagte Güter und Dienstleistungen werden so weit zusammengefasst, bis diese als eigenständig abgrenzbare Leistungsverpflichtung auf den Kunden übertragen werden. Unter bestimmten Voraussetzungen gilt eine Reihe eigenständig abgrenzbarer Güter oder Dienstleistungen, die im Wesentlichen gleich sind und nach dem gleichen Muster auf den Kunden übertragen werden, als eine Leistungsverpflichtung. Eigenständig abgrenzbare Güter oder Dienstleistungen des Solaris-Konzerns umfassen insbesondere die Zusage einer laufenden Bereitstellung von Gütern oder Dienstleistungen oder Güter oder Dienstleistungen für einen Kunden (sog. Stand-Ready-Obligation). Der Solaris-Konzern ist hier regelmäßig als Prinzipal tätig und trägt das Leistungsrisiko insbesondere aufgrund gesetzlicher und aufsichtsrechtlicher Vorgaben. Die Verträge des Solaris-Konzerns umfassen in der Regel eine oder mehrere der folgenden Leistungsverpflichtungen, die gegenüber den Endkunden der Kooperationspartner erbracht werden:
Schritt 3: Ermittlung des Transaktionspreises Der Transaktionspreis ist die Gegenleistung, die das Unternehmen im Austausch für die Übertragung zugesagter Güter oder Dienstleistungen voraussichtlich erhalten wird. Bei der Bestimmung sind die Vertragsbedingungen und die übliche Geschäftspraxis zu berücksichtigen. In Fällen, in denen ein Vertrag Elemente mit variabler Gegenleistung enthält, wird der Betrag der variablen Gegenleistung, den das Unternehmen im Rahmen des Vertrags erwartungsgemäß erhalten wird, geschätzt. Variable Gegenleistungen liegen auch dann vor, wenn das Recht des Konzerns auf Erhalt einer Gegenleistung von dem Eintreten künftiger Ereignisse abhängt wie z. B. nutzungsabhängige Gebühren. Wenn die Gegenleistung bereits im Voraus oder erst im Nachhinein gezahlt werden muss, hat das Unternehmen zu prüfen, ob der Vertrag eine bedeutende Finanzierungsvereinbarung beinhaltet. Wenn das der Fall ist, ist der Transaktionspreis um den Zeitwert des Geldes anzupassen. Eine praktische Vereinfachung besteht für Fälle, in denen der Zeitraum zwischen Leistungserbringung und Zahlung durch den Kunden wahrscheinlich weniger als zwölf Monate betragen wird. Diese Vereinfachung hat der Solaris-Konzern jedoch nicht in Anspruch genommen, da zwischen Leistungserbringung und Zahlung nicht mehr als zwölf Monate liegen. Die in den Kooperationsverträgen vereinbarte Vergütung umfasst fixe und variable Preisbestandteile. Alle in den Verträgen vereinbarten variablen Vergütungskomponenten werden im Wesentlichen als nutzungsabhängige Gebühr transaktions- bzw. volumenbasiert monatlich abgerechnet. Die Zahlungsziele für angerechnete Beträge liegen hierbei regelmäßig innerhalb von drei Wochen. Schritt 4: Aufteilung des Transaktionspreises Die Aufteilung des Transaktionspreises soll auf die einzelnen Leistungsverpflichtungen erfolgen. Wenn ein Vertrag mehrere Leistungsverpflichtungen umfasst, ist der Transaktionspreis auf die Leistungsverpflichtungen des Vertrags auf Basis der Einzelveräußerungspreise zu verteilen. Wenn ein Einzelveräußerungspreis nicht direkt beobachtbar ist, muss dieser geschätzt werden. Bei bestehenden Verträgen ist die Vergütung stets so granular vereinbart, dass eine eindeutige Zuordnung der Vergütungskomponente zur einzelnen im Vertrag definierten Leistungsverpflichtung möglich ist. Es besteht keine wesentliche Abweichung vereinbarter Preise zum geschätzten Einzelveräußerungspreis einer Leistung. Schritt 5: Erlösrealisierung Erlöse aus der Erfüllung einer Leistungsverpflichtung werden in Höhe des zugeordneten Transaktionspreises erfasst, wenn die Verfügungsmacht, also den Nutzen aus dem Vermögenswert und den weiteren Gebrauch zu bestimmen, übergeht oder eine Dienstleistung als Erfüllt anzusehen ist. Dies kann entweder zu einem bestimmten Zeitpunkt oder über einen Zeitraum hinweg erfolgen. Der Erlös ist über einen bestimmten Zeitraum zu erfassen, wenn entweder
Wenn ein Unternehmen seine Leistungsverpflichtungen nicht über einen Zeitraum hinweg erbringt, werden Erlöse regelmäßig realisiert, wenn die Verfügungsmacht zu einem bestimmten Zeitpunkt übergeht. Zu den Faktoren, anhand derer der Zeitpunkt, zu dem die Verfügungsmacht übergeht, bestimmt werden kann, gehören beispielsweise:
Die Leistungsverpflichtungen des Solaris-Konzerns werden im Wesentlichen über einen bestimmten Zeitraum erfüllt, da Leistungsinhalte insbesondere die laufende Bereitschaft gegenüber dem Kooperationspartner umfassen, vereinbarte Güter oder Dienstleistungen bei Bedarf über definierte Zeiträume zur Verfügung zu stellen. Bei der Bemessung von realisierten Umsätzen nach einer outputbasierten Methode wendet der Solaris-Konzern Ermessen an und sieht aus Vereinfachungszwecken einen Umsatz als realisiert an, wenn der Solaris-Konzern einen unbedingten Zahlungsanspruch aus der Erbringung einer gebührenpflichtigen Leistung oder aufgrund vereinbarter Grundgebühren hat. Ein unbedingter Zahlungsanspruch ergibt sich insbesondere aus der monatlichen Abrechnung von Gebühren. Ausnahmen bilden im Wesentlichen die sog. Set Up Obligations, welche zu einem bestimmten Zeitpunkt erfüllt werden. Denn diese Set Up Obligations erfüllen nicht die für eine zeitraumbezogene Erfüllung definierten Voraussetzungen. Die Erlösrealisierung erfolgt zum Erfüllungszeitpunkt. Zur Einschätzung des Erfüllungszeitpunkts wendet der Solaris-Konzern Ermessen an und definiert als Realisationszeitpunkt die Entstehung eines unbedingten Zahlungsanspruchs gegenüber dem Kooperationspartner. Diese Set Up Obligations sind regelmäßig vertraglich festgelegt und einmalig zu leisten und müssen auch bei vorzeitiger Aufkündigung des Vertrags mit dem Kooperationspartner nicht vom Solaris-Konzern an den Kooperationspartner zurückvergütet werden. 2.2 Geschäfts- oder Firmenwert Der bei einem Unternehmenszusammenschluss erworbene Geschäfts- oder Firmenwert ergibt sich als Überschuss der Summe der übertragenen Gegenleistung, dem Betrag aller nicht beherrschenden Anteile an dem erworbenen Unternehmen und dem beizulegenden Zeitwert des zuvor von dem Erwerber gehaltenen Eigenkapitalanteils an dem erworbenen Unternehmen über den Saldo der zum Erwerbszeitpunkt ermittelten beizulegenden Zeitwerte der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden. Der Geschäfts- oder Firmenwert hat eine zeitlich unbestimmte Nutzungsdauer und wird demzufolge nicht planmäßig abgeschrieben. Er wird mindestens jährlich, bei Anzeichen für eine Wertminderung gegebenenfalls auch anlassbezogen, einem Werthaltigkeitstest nach Maßgabe des IAS 36 unterzogen. Der bei einem Unternehmenszusammenschluss erworbene Geschäfts- oder Firmenwert wird einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugewiesen, das heißt der kleinsten identifizierbaren Gruppe von Vermögenswerten, die Mittelzuflüsse erzeugen, welche größtenteils unabhängig von den Mittelzuflüssen aus anderen Vermögenswerten oder Gruppen von Vermögenswerten sind, und die aus den Synergien des Zusammenschlusses Nutzen ziehen sollen. Hierbei wird die Geschäftsbereichsebene, auf der ein Geschäfts- oder Firmenwert für interne Managementzwecke überwacht wird, ebenfalls berücksichtigt. Übersteigt der Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit bzw. der Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten ihren erzielbaren Betrag, wird ein Wertminderungsaufwand, für den dieser zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwert erfasst. Wertminderungsaufwendungen für den Geschäfts- oder Firmenwert werden in künftigen Perioden nicht rückgängig gemacht, wenn der Grund für die Wertminderung entfallen ist. Wertminderungsaufwendungen werden zunächst zur Verringerung des Buchwerts eines der zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwerts und dann zur Verringerung der Buchwerte der anderen Vermögenswerte in der zahlungsmittelgenerierenden Einheit auf einer anteiligen Basis zugeordnet. Der Solaris-Konzern hat die rechtlich selbständigen Einheiten (Tochtergesellschaften) als zahlungsmittelgenerierende Einheiten definiert. Der Geschäfts- oder Firmenwert wird auf Ebene der Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (hier: Contis Gruppe) einem Wertminderungstest unterzogen. 2.3 Immaterielle Anlagewerte Entgeltlich erworbene immaterielle Anlagewerte werden zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen erfasst. Die planmäßigen Abschreibungen werden nach der linearen Methode vorgenommen und in den Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte ausgewiesen. Die Ermittlung von Nutzungsdauern der immateriellen Anlagewerte basiert auf Beurteilungen des Managements unter Berücksichtigung der Anforderungen von IAS 38. Die erwartete Nutzungsdauer sowie die Abschreibungsmethode werden an jedem Abschlussstichtag überprüft und sämtliche Schätzungsänderungen prospektiv berücksichtigt. Folgende Nutzungsdauern wurden für die Berechnung der Abschreibungen zugrunde gelegt:
Forschungskosten werden als Aufwand in der Periode erfasst, in der sie anfallen. Selbst erstellte immaterielle Anlagewerte werden mit Ausnahme der aktivierten Entwicklungskosten nicht aktiviert; stattdessen werden die entsprechenden Aufwendungen erfolgswirksam in der Periode erfasst, in der sie anfallen. Entwicklungskosten eines einzelnen Projekts werden nur dann als immaterieller Vermögenswert aktiviert, wenn der Solaris-Konzern folgendes nachweisen kann:
Die zu aktivierenden Entwicklungskosten beim Solaris-Konzern umfassen hauptsächlich Kosten für Entwicklung von Software und Softwarekomponenten. Die erstmalige Aktivierung der Kosten beruht auf der Einschätzung des Managements, dass die oben beschriebenen Aktivierungsvoraussetzungen kumulativ erfüllt sind. Die Software wird in Reaktion auf die Anforderungen von Kunden oder Partnern entwickelt. Das Geschäftsmodell des Solaris-Konzerns basiert darauf, dass Kunden oder Partner für die Nutzung der von dem Konzern entwickelten Software zahlen, sodass eine zukünftige wirtschaftliche Realisierbarkeit dieses immateriellen Vermögenswertes hinreichend sicher ist. Darüber hinaus wird davon ausgegangen, dass der Solaris-Konzern jederzeit über genügend Ressourcen verfügt, um die Software fertigzustellen, eine Möglichkeit hat, die Fertigstellung der Software technisch zu realisieren, und dass der Aufwand zuverlässig messbar ist. Für Einzelheiten zu den im Geschäftsjahr aktivierten Entwicklungskosten wird auf den Abschnitt 5.7 Geschäfts- oder Firmenwert und immaterielle Anlagewerte verwiesen. Die Entwicklungskosten werden nach ihrem erstmaligen Ansatz als Vermögenswert zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen bilanziert. Die Abschreibung beginnt mit dem Abschluss der Entwicklungsphase und ab dem Zeitpunkt, ab dem der Vermögenswert genutzt werden kann. Sie erfolgt über den Zeitraum, über den künftiger Nutzen zu erwarten ist, und wird in der Gesamtergebnisrechnung in den Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte erfasst. Aktivierte Entwicklungskosten werden in der Regel über eine Nutzungsdauer von 5 Jahren linear abgeschrieben. Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer oder immaterielle Vermögenswerte, die noch nicht zur Nutzung zur Verfügung stehen, werden jährlich auf Wertminderung geprüft, indem der Buchwert mit dem erzielbaren Betrag verglichen wird. 2.4 Sachanlagen Zu den Sachanlagen gehören Einbauten in gemietete Räume und Betriebs- und Geschäftsausstattung. Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen werden zusammen mit den Sachanlagen in der Konzernbilanz ausgewiesen. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen angesetzt. Wertaufholungen eines in früheren Perioden erfassten Wertminderungsaufwands erfolgen bis zur Höhe des Buchwertes der bestimmt worden wäre (abzüglich der Abschreibungen), wenn in den früheren Perioden kein Wertminderungsaufwand erfasst worden wäre, sofern ein Anhaltspunkt vorliegt, dass der erfasste Wertminderungsaufwand nicht länger besteht oder sich verringert hat. Nachträgliche Ausgaben werden nur aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass dem Solaris- Konzern der mit den Ausgaben verbundene künftige wirtschaftliche Nutzen zufließen wird. Kosten für Instandhaltung und Reparaturen werden als Aufwand erfasst. Die planmäßigen Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen werden nach der linearen Methode vorgenommen und in den Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte ausgewiesen. Die Ermittlung von Nutzungsdauern der Sachanlagen basiert auf Beurteilungen des Managements und wird nach ihrer voraussichtlichen Nutzbarkeit definiert. Die Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden werden jedes Jahr überprüft und an die tatsächlichen Gegebenheiten angepasst. Die folgenden wirtschaftlichen Nutzungsdauern wurden für die Ermittlung der Abschreibungen der Sachanlagen zugrunde gelegt:
2.5 Vorräte Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus den Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert bewertet. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von den Vorräten werden nach der Durchschnittskostenmethode bewertet. Der Nettoveräußerungswert stellt den geschätzten Verkaufspreis der Vorräte abzüglich aller geschätzten Aufwendungen dar, die für die Fertigstellung und die Veräußerung noch notwendig sind. 2.6 Wertminderungen von immateriellen Anlagewerten und Sachanlagen Der Solaris-Konzern überprüft die immateriellen Anlagewerte und Sachanlagen auf Wertminderungen, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Buchwerte nicht wiedererlangt werden können. Immaterielle Anlagewerte mit unbestimmter Nutzungsdauer werden mindestens einmal jährlich auf Wertminderung überprüft. Wenn der erzielbare Betrag eines individuellen Vermögenswerts nicht ermittelt werden kann, wird die Überprüfung auf Wertminderung auf Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten durchgeführt. Bei der Prüfung, ob eine Wertminderung vorliegt, wird der Restbuchwert dem erzielbaren Betrag des Vermögenswerts gegenübergestellt. Soweit der Restbuchwert den erzielbaren Betrag übersteigt, wird für den Vermögenswert eine Wertminderung vorgenommen. Die Wertminderungen werden in der Konzerngesamtergebnisrechnung in den Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte ausgewiesen. Wenn der Grund für in Vorjahren vorgenommene Wertminderungen entfallen ist, erfolgt eine anteilige Wertaufholung maximal bis zur Höhe der fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten, wobei dies nicht für den Geschäfts- oder Firmenwert gilt. Eine Sachanlage wird bei Abgang oder dann, wenn kein zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen aus der fortgesetzten Nutzung des Vermögenswerts erwartet wird, ausgebucht. Der sich aus dem Verkauf oder der Stilllegung einer Sachanlage ergebende Gewinn oder Verlust bestimmt sich als Differenz zwischen dem Veräußerungserlös und dem Buchwert des Vermögenswertes und wird erfolgswirksam erfasst. Ein immaterieller Vermögenswert wird entweder bei Abgang (d. h. zu dem Zeitpunkt, zu dem der Empfänger die Verfügungsgewalt erlangt) ausgebucht oder dann, wenn aus der weiteren Nutzung oder Veräußerung des angesetzten Vermögenswerts kein wirtschaftlicher Nutzen mehr erwartet wird. Gewinne oder Verluste aus der Ausbuchung immaterieller Vermögenswerte werden als Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert des Vermögenswerts ermittelt und in der Periode, in der der Vermögenswert ausgebucht wird, erfolgswirksam erfasst. 2.7 Leasingverhältnisse Der Solaris-Konzern als Leasingnehmer Der Solaris-Konzern verfügt über Leasingverhältnisse für Immobilien und Computerhardware. Der Konzern beurteilt zu Beginn des Vertrags, ob dieser ein Leasingverhältnis darstellt oder enthält. Dies ist der Fall, wenn der Vertrag dazu berechtigt, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts gegen Zahlung eines Entgelts für einen bestimmten Zeitraum zu kontrollieren. Für alle Leasingverhältnisse, bei denen ein Unternehmen des Solaris-Konzerns der Leasingnehmer ist, werden ein Nutzungsrecht und eine entsprechende Leasingverbindlichkeit erfasst. Ausgenommen davon sind kurzfristige Leasingverhältnisse (definiert als Leasingverhältnisse mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten) und Leasingverhältnisse über geringwertige Vermögenswerte (Büromöbel und elektronische Geräte). Bei diesen Leasingverhältnissen werden die Leasingzahlungen über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als sonstige Aufwendungen erfasst. Leasingverbindlichkeiten Die Leasingverbindlichkeit wird zu Beginn des Leasingverhältnisses mit dem Barwert der ausstehenden Leasingzahlungen erstmalig angesetzt und bewertet. Die Leasingzahlungen umfassen feste Zahlungen (einschließlich de facto fester Zahlungen) abzüglich etwaiger zu erhaltender Leasinganreize, variable Leasingzahlungen, die auf einem Index oder Kurs basieren, und Beträge, die voraussichtlich im Rahmen von Restwertgarantien entrichtet werden müssen. Die Leasingzahlungen umfassen ferner den Ausübungspreis einer Kaufoption, wenn hinreichend sicher ist, dass der Konzern diese auch tatsächlich wahrnehmen wird, und Strafzahlungen für eine Kündigung des Leasingverhältnisses, sofern der Laufzeit des Leasingverhältnisses entsprechend, die Ausübung des Kündigungsrechts zugrunde liegt. Variable Leasingzahlungen, die nicht auf einem Index oder Kurs basieren, werden ergebniswirksam in dem Zeitraum erfasst, in dem das Ereignis oder die Bedingung eintritt, die die Zahlung auslöst. Der Solaris-Konzern bestimmt die Laufzeit des Leasingverhältnisses unter Zugrundelegung der unkündbaren Grundlaufzeit des Leasingverhältnisses sowie unter Einbeziehung der Zeiträume, die sich aus einer Option zur Verlängerung des Leasingverhältnisses ergeben, sofern hinreichend sicher ist, dass er diese Option ausüben wird, oder der Zeiträume, die sich aus einer Option zur Kündigung des Leasingverhältnisses ergeben, sofern hinreichend sicher ist, dass er diese Option nicht ausüben wird. Der Solaris-Konzern hat einige Leasingverträge abgeschlossen, die Verlängerungs- und Kündigungsoptionen enthalten. Bei der Beurteilung, ob hinreichende Sicherheit besteht, dass die Option zur Verlängerung bzw. zur Kündigung des Leasingverhältnisses ausgeübt oder nicht ausgeübt wird, werden wirtschaftliche Erwägungen in Betracht gezogen, wie beispielsweise auch das Wachstum des Solaris-Konzerns. Das heißt, er zieht alle relevanten Faktoren in Betracht, die einen wirtschaftlichen Anreiz darstellen, die Verlängerungs- oder die Kündigungsoption auszuüben. Nach dem Bereitstellungsdatum bestimmt der Konzern die Laufzeit des Leasingverhältnisses erneut, wenn ein signifikantes Ereignis oder eine Änderung von Umständen eintritt, das bzw. die innerhalb seiner Kontrolle liegt und sich darauf auswirkt, ob er die Option zur Verlängerung bzw. zur Kündigung des Leasingverhältnisses ausüben wird oder nicht (z. B. Durchführung von wesentlichen Mietereinbauten oder wesentliche Anpassung des zugrunde liegenden Vermögenswerts). Ferner werden die Zeiträume, die sich aus einer Kündigungsoption ergeben, nur dann in die Leasinglaufzeit einbezogen, wenn hinreichend sicher ist, dass die Option nicht ausgeübt wird. Bei der Berechnung des Barwerts der Leasingzahlungen verwendet der Solaris-Konzern seinen Grenzfremdkapitalzinssatz zu Beginn des Leasingverhältnisses, da der dem Leasingverhältnis zugrundeliegende Zinssatz nicht ohne weiteres bestimmbar ist. Der Grenzfremdkapitalzinssatz ist der Zinssatz, den der Konzern zahlen müsste, wenn er für eine vergleichbare Laufzeit mit vergleichbarer Sicherheit die Mittel aufnehmen würde, die er in einem vergleichbaren wirtschaftlichen Umfeld für einen Vermögenswert mit einem dem Nutzungsrecht vergleichbaren Wert benötigen würde. Der Solaris-Konzern schätzt den Grenzfremdkapitalzinssatz anhand beobachtbarer Inputfaktoren (z. B. Marktzinssätze) und muss bestimmte unternehmensspezifische Schätzungen vornehmen (z. B. in Bezug auf Einzelbonitätsbewertung, Vertragslaufzeiten, die zugrunde liegenden Vermögenswerte, Sicherheiten). Die Folgebewertung der Leasingverbindlichkeit erfolgt durch Erhöhung des Buchwerts um die Verzinsung der Leasingverbindlichkeit (unter Anwendung der Effektivzinsmethode) und durch Reduzierung des Buchwerts um die geleisteten Leasingzahlungen. Zudem wird der Buchwert der Leasingverbindlichkeiten neu bewertet, wenn eine Änderung des Leasingverhältnisses, eine Veränderung der Leasingdauer oder eine Veränderung der Leasingzahlungen (z.B. aufgrund von Index- oder Kursänderungen) vorliegt. Die Leasingverbindlichkeiten des Solaris-Konzerns sind in den sonstigen Verbindlichkeiten in der Bilanz enthalten (siehe Abschnitt 5.9 Leasing). Nutzungsrechte Die Nutzungsrechte umfassen im Rahmen der erstmaligen Bewertung die entsprechende Leasingverbindlichkeit, die Leasingraten, die zu oder vor Beginn des Leasingverhältnisses geleistet werden, abzüglich erhaltener Leasinganreize sowie anfängliche direkte Kosten. Die Folgebewertung erfolgt zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen. Nutzungsrechte werden planmäßig linear über den kürzeren der beiden Zeiträume aus Laufzeit und erwarteter Nutzungsdauer der Leasingverhältnisse abgeschrieben. Die Ermittlung von Nutzungsdauern der dem Leasingverhältnis zugrundeliegenden Vermögenswerte basiert auf Beurteilungen des Managements und wird nach ihrer voraussichtlichen Nutzbarkeit definiert. Der Solaris-Konzern schreibt die Nutzungsrechte planmäßig über die Vertragslaufzeit ab. Zur Prüfung der Notwendigkeit einer Wertberichtigung eines Nutzungsrechts wendet der Solaris- Konzern IAS 36 an und erfasst sämtliche Wertberichtigungen wie in den Bilanzierungsgrundsätzen für Sachanlagen beschrieben. Der Solaris-Konzern weist Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen in der Bilanzposition Sachanlagen aus (siehe Abschnitt 5.9 Leasing). Im Rahmen der gewährten Erleichterungsvorschriften erlaubt IFRS 16 dem Leasingnehmer, auf eine Trennung zwischen Nicht-Leasingkomponenten und Leasingkomponenten zu verzichten und Verträge über Leasingverhältnisse mit zugehörigen Nicht-Leasingkomponenten entsprechend als eine einzige Vereinbarung nach IFRS 16 zu bilanzieren. Der Solaris-Konzern hat diese Erleichterungsvorschrift genutzt. Der Solaris-Konzern als Leasinggeber Der Solaris-Konzern verfügt als Leasinggeber über einen Unterleasingvertrag über Immobilien und einen Leasingvertrag über Betriebsausstattung. Leasingverhältnisse, bei denen der Solaris-Konzern Leasinggeber ist, werden entsprechend der Vorgaben des IFRS 16 als Finanzierungs- oder Operating-Leasingverhältnisse klassifiziert. Wenn die Bedingungen des Leasingverhältnisses im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen auf den Leasingnehmer übertragen, wird der Vertrag als Finanzierungsleasing klassifiziert. Alle anderen Leasingverhältnisse werden als Operating- Leasingverhältnisse klassifiziert. Liegt ein Untermietverhältnis vor, agiert der Solaris-Konzern damit als Intermediär und bilanziert das Hauptleasingverhältnis und das Untermietverhältnis als zwei separate Verträge. Die Klassifizierung in Finanzierungs- oder Operating-Leasingverhältnis des Untermietverhältnisses erfolgt auf Basis des Nutzungsrechts und nicht des dem Leasingverhältnis zugrundeliegenden Vermögenswerts aus dem Hauptmietverhältnis. Die bestehenden Untermiet- und Leasingverhältnisse des Solaris-Konzerns werden gemäß IFRS 16 als Operating-Leasing klassifiziert. Die Mieterträge werden daher linear über die Laufzeit des jeweiligen Leasingverhältnisses erfasst. Anfängliche direkte Kosten, die bei der Aushandlung und Vereinbarung eines Mietleasingverhältnisses anfallen, werden dem Buchwert des Leasingobjekts hinzugefügt und linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses verteilt. 2.8 Finanzinstrumente Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der bei dem einen Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und beim anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt. Eine Klasse von Finanzinstrumenten ist eine Zusammenfassung von Finanzinstrumenten zu einer Gruppe, die in Abhängigkeit von der Art der nach IFRS 7 geforderten Angaben sowie der Merkmale der im Unternehmen eingesetzten Finanzinstrumente vorgenommen wird. Die Klassen von Finanzinstrumenten sind im Solaris-Konzern wie folgt definiert:
Finanzielle Vermögenswerte Beim erstmaligen Ansatz werden finanzielle Vermögenswerte für die Folgebewertung entweder als zu fortgeführten Anschaffungskosten, als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis oder als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet klassifiziert. Die Klassifizierung finanzieller Vermögenswerte bei der erstmaligen Erfassung hängt von den Eigenschaften der vertraglichen Cashflows der finanziellen Vermögenswerte und vom Geschäftsmodell des Solaris-Konzerns zur Steuerung seiner finanziellen Vermögenswerte ab. Der Konzern bewertet einen finanziellen Vermögenswert bei Zugang zu seinem beizulegenden Zeitwert sowie im Falle eines finanziellen Vermögenswerts, der nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wird, zuzüglich der Transaktionskosten. Damit ein finanzieller Vermögenswert als zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet klassifiziert und bewertet werden kann, dürfen die Cashflows ausschließlich aus Tilgungs- und Zinszahlungen (solely payments of principal and interest - SPPI) auf den ausstehenden Kapitalbetrag bestehen. Diese Beurteilung wird als SPPI-Test bezeichnet und auf der Ebene des einzelnen Finanzinstruments durchgeführt. Das Geschäftsmodell des Solaris-Konzerns zur Steuerung seiner finanziellen Vermögenswerte spiegelt wider, wie ein Unternehmen seine finanziellen Vermögenswerte steuert, um Cashflows zu generieren. Je nach Geschäftsmodell entstehen die Cashflows durch die Vereinnahmung vertraglicher Cashflows, den Verkauf der finanziellen Vermögenswerte oder durch eine Kombination aus beidem. Käufe oder Verkäufe finanzieller Vermögenswerte, die die Lieferung der Vermögenswerte innerhalb eines Zeitraums vorsehen, der durch Vorschriften oder Konventionen des jeweiligen Marktes festgelegt wird (marktübliche Käufe), werden am Handelstag erfasst, d. h. an dem Tag, an dem der Konzern die Verpflichtung zum Kauf oder Verkauf des Vermögenswerts eingegangen ist. Für die Folgebewertung werden finanzielle Vermögenswerte in vier Kategorien klassifiziert:
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte (Schuldinstrumente) Diese Kategorie hat die größte Bedeutung für den Konzernabschluss des Solaris-Konzerns. Die finanziellen Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, wenn die beiden folgenden Bedingungen erfüllt sind:
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte werden in Folgeperioden unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet und sind auf Wertminderungen zu überprüfen. Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst, wenn der Vermögenswert ausgebucht, modifiziert oder wertgemindert wird. Die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerte des Konzerns enthalten Forderungen gegenüber Kreditinstituten, Forderungen an Kunden, Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere, sowie Bankguthaben bei Zentralnotenbanken. Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete finanzielle Vermögenswerte (Schuldinstrumente) Der Solaris-Konzern bewertet Schuldinstrumente erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis, wenn die beiden folgenden Bedingungen erfüllt sind:
Bei Schuldinstrumenten, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet werden, werden Zinserträge, Neubewertungen von Währungsumrechnungsgewinnen und -verlusten sowie Wertminderungsaufwendungen oder Wertaufholungen in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst und so berechnet wie bei zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten. Die verbleibenden Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Bei Ausbuchung wird der im sonstigen Ergebnis erfasste kumulierte Gewinn oder Verlust aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete finanzielle Vermögenswerte (Eigenkapitalinstrumente) Beim erstmaligen Ansatz kann der Solaris-Konzern unwiderruflich die Wahl treffen, die Eigenkapitalinstrumente als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete Eigenkapitalinstrumente zu klassifizieren, wenn sie die Definition von Eigenkapital nach IAS 32 erfüllen und nicht zu Handelszwecken gehalten werden. Die Klassifizierung erfolgt einzeln für jedes Instrument. Gewinne und Verluste aus diesen finanziellen Vermögenswerten werden nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. Dividenden werden in der Gewinn- und Verlustrechnung als Ertrag erfasst, wenn der Rechtsanspruch auf Zahlung besteht, es sei denn, durch die Dividenden wird ein Teil der Anschaffungskosten des finanziellen Vermögenswerts zurückerlangt. In diesem Fall werden die Gewinne im sonstigen Ergebnis erfasst. Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete Eigenkapitalinstrumente werden nicht auf Wertminderung überprüft. Visa Inc. Vorzugsaktien der Serie B wurden als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete Eigenkapitalinstrumente designiert, weil sie nicht zu Handelszwecken gehalten werden. Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte Die Gruppe der erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte enthält die zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen Vermögenswerte, die beim erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet eingestuft werden, oder finanzielle Vermögenswerte, die zwingend zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten sind. Finanzielle Vermögenswerte werden als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert, wenn sie für Zwecke der Veräußerung oder des Rückkaufs in der nahen Zukunft erworben werden. Derivate, einschließlich getrennt erfasster eingebetteter Derivate, werden ebenfalls als zu Handelszwecken gehalten eingestuft, mit Ausnahme von Derivaten, die als Sicherungsinstrumente designiert wurden und als solche effektiv sind. Finanzielle Vermögenswerte mit Cashflows, die nicht ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen darstellen, werden unabhängig vom Geschäftsmodell als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert klassifiziert und entsprechend bewertet. Ungeachtet der vorstehend erläuterten Kriterien zur Klassifizierung von Schuldinstrumenten in den Kategorien zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet können Schuldinstrumente beim erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet klassifiziert werden, wenn dadurch eine Rechnungslegungsanomalie beseitigt oder signifikant verringert wird. Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte werden in der Bilanz zum beizulegenden Zeitwert erfasst, wobei die Änderungen des beizulegenden Zeitwerts saldiert in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden. Die finanziellen Vermögenswerte der Bilanzposition Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Wertberichtigung von finanziellen Vermögenswerten Der Solaris-Konzern erfasst bei allen Schuldinstrumenten und außerbilanziellen Verpflichtungen, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, eine Wertberichtigung für erwartete Kreditverluste (ECL). Erwartete Kreditverluste basieren auf der Differenz zwischen den Cashflows, die vertragsgemäß zu zahlen sind, und der Summe der Cashflows, deren Erhalt der Konzern erwartet, abgezinst mit einem Näherungswert des ursprünglichen Effektivzinssatzes. Die Höhe der Wertberichtigung ergibt sich in Abhängigkeit der zugeordneten Stufe des "Drei-Stufen"-Modells nach IFRS 9. Der Solaris-Konzern verwendet zur Berechnung der erwarteten Kreditverluste einen Parameter-basierten Ansatz beruhend auf Annahmen zum Ausfallrisiko und der erwarteten Verlustquoten. Die durch den Konzern verwendeten Annahmen werden laufend validiert und beruhen auf Erfahrungen aus der Vergangenheit sowie belastbaren zukunftsgerichteten Informationen. Auf die verwendeten Annahmen wie die verwendeten Parameter für die Berechnung des Exposure bei Ausfall (EAD) sowie Verlust bei Ausfall (LGD) wird weiter unten eingegangen. Zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes sind alle betreffenden finanziellen Vermögenswerte, die weder objektive Hinweise auf eine bestehende Wertminderung noch eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos aufweisen, in Stufe 1 einzuordnen. In dieser Stufe ergeben sich die erwarteten Verluste aus dem Barwert der erwarteten Zahlungsausfälle, die aus möglichen Ausfallereignissen der nächsten 12 Monate resultieren. Sofern zu einem der folgenden Abschlussstichtage eine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos seit Zugang festgestellt wird, ohne dass jedoch ein objektiver Hinweis auf eine Wertminderung vorliegt, sind die zugrundeliegenden finanziellen Vermögenswerte von der Stufe 1 in die Stufe 2 zu übertragen. Die Feststellung einer signifikanten Erhöhung der Ausfallwahrscheinlichkeit ergibt sich im Solaris-Konzern anhand quantitativer und qualitativer Kriterien. Die quantitative Überprüfung erfolgt auf Basis eines Vergleichs der aktuellen über die Restlaufzeit erwarteten Ausfallwahrscheinlichkeit mit der bei Zugang des Finanzinstruments für den gleichen Zeitraum erwarteten Ausfallwahrscheinlichkeit. Bei einer Erhöhung um mehr als 200% wird ein Transfer in Stufe 2 angestoßen. Zudem liegt eine signifikante Verschlechterung der Kreditqualität vor, wenn qualitative Kriterien erfüllt sind. Als qualitatives Merkmal erachtet der Solaris-Konzern Zahlungsverzüge von mehr als 30 Tagen oder einen Eintrag auf der internen Credit-Watchlist, der mit einem erhöhten Monitoring des Kunden verbunden ist. Aufnahmekriterien stellen eine negative Veränderung der Bonität des Kunden sowie Zahlungsstörungen dar. In Stufe 2 ist eine Risikovorsorge in Höhe des Barwertes der über die Restlaufzeit des Finanzinstruments erwarteten Verluste (Lifetime Expected Credit Loss) zu erfassen. Liegt am Abschlussstichtag ein objektiver Hinweis auf eine Wertminderung vor, erfolgt der Transfer in die Stufe 3 und der finanzielle Vermögenswert gilt als bonitätsbeeinträchtigt (credit-impaired). Die Definition von Default für Rechnungslegungszwecke (nach IFRS 9) entspricht im Solaris-Konzern der aufsichtsrechtlichen Ausfalldefinition. Das Unternehmen geht bei einem finanziellen Vermögenswert von einem Ausfall aus, wenn vertragliche Zahlungen 90 Tage überfällig sind. Außerdem geht der Konzern in bestimmten Fällen bei einem finanziellen Vermögenswert von einem Ausfall aus, wenn bspw. interne oder externe Informationen darauf hindeuten, dass es unwahrscheinlich ist, dass der Konzern die ausstehenden vertraglichen Beträge vollständig erhält, bevor alle von ihm gehaltenen Kreditsicherheiten berücksichtigt werden. Darunter fallen unter anderem die Insolvenz eines Schuldners und das Vorliegen von Informationen, die eine signifikante Verschlechterung oder eine beträchtliche Bedrohung der finanziellen Situation eines Kunden darstellen. Die Transferkriterien zwischen den Stufe 1, 2 und 3 werden symmetrisch angewandt, sodass bei Wegfall der Gründe für einen Stufentransfer eine Re-Migration in die niedrigere Stufe erfolgt. In Stufe 1, Stufe 2 und Stufe 3 erfolgt die Ermittlung der Risikovorsorge über eine parameterbasierte Berechnung auf Basis von Ausfallwahrscheinlichkeiten (PD), Verlustquoten (LGD) und dem möglichen Forderungsbetrag bei Ausfall (EAD). Die parameterbasierte Ermittlung erfolgt unter Berücksichtigung relevanter vergangener und aktueller Ereignisse. Grundlage für den Parameter PD bilden die in der internen Kreditrisikosteuerung eingesetzten Ratingverfahren. Die prognostizierten PDs werden auf Basis von aktuellen Ausprägungen volkswirtschaftlicher Indices angepasst, wodurch zukunftsgerichtete Informationen in die Berechnung der Risikovorsorge einfließen. Darüber hinaus verwendet die Solaris drei Szenarien bei der Ermittlung des erwarteten Verlustes. Ausfallwahrscheinlichkeiten über einen mehrjährigen Zeithorizont werden anhand der Multiplikation von Ein-Jahres-Migrationsmatrizen unter der Annahme von Markov-Eigenschaften ermittelt. Die Verwendung des Parameters LGD erfolgt unter Verwendung pauschaler Werte. Die Validierung des gebenden Parameters LGD erfolgt unter Verwendung von historischen Verlustdaten. Für den Parameter EAD stellen vertragliche Zahlungsleistungen eine wesentliche Komponente dar, ergänzend wird ein Credit Conversion Factor (CCF) von 40 % für Overdrafts, 27 % für Splitpay und 10 % für Decoupled cards unterstellt. Die Solaris SE hat sich dafür entschieden, kein zusätzliches Top-Level-Adjustment (TLA) zum 31. Dezember 2023 zu implementieren. Diese Entscheidung wird durch zwei Aspekte begründet. Zum einen haben die stetige Erholung der europäischen und der deutschen Wirtschaft, die positive oder stabile Entwicklung der Arbeitsmarktbedingungen, der Rückgang der Inflation und die Aussichten auf sinkende Energiepreise sowie die Erwartung stabiler Zinssätze stabilisierende makroökonomische Bedingungen für das Portfolio der Solaris SE signalisiert, insbesondere im Hinblick auf Verbraucher- und KMU-Geschäfte. Darüber hinaus hat die Solaris SE seit Ende 2023 ein makroökonomisches Modell mit drei Szenarien zur Ableitung ihrer ECL- Berechnung eingeführt. Daher wurde eine zukunftsgerichtete Ansicht umgesetzt, die die jüngste makroökonomische Dynamik widerspiegelt. Folglich werden derzeit keine schwerwiegenden einseitigen negativen Szenarien erwartet, die vom neu eingeführten makroökonomischen Modell zum 31. Dezember 2023 (als modellintegrierte Szenarioberechnung) nicht abgedeckt werden können. Weitere Post-Model-Anpassungen werden daher nicht als gerechtfertigt angesehen. Das im Vorjahr gebildete Top-Level-Adjustment (TLA) i. H. v. TEUR 390 wurde im Berichtsjahr vollständig aufgelöst. Im Berichtsjahr wurden fünf Schätzungsänderungen vorgenommen. Zum einen wurden volkswirtschaftliche Prognosen in der Schätzung der Ausfallwahrscheinlichkeiten berücksichtigt, wodurch zukunftsgerichtete Informationen in die Ermittlung der PDs einfließen. Eine zweite Schätzungsänderung betraf die Berechnung von Ausfallwahrscheinlichkeiten über die gesamte Restlaufzeit der Finanzinstrumente, welche auf Basis der Multiplikation von Ein-Jahres- Migrationsmatrizen bestimmt wurden. In einer dritten Schätzungsänderung wurde das Transferkriterium von Ein-Jahres-Parametern auf Lifetime-Parameter umgestellt und eine relative Betrachtungsweise unabhängig der Ratingskala implementiert. Die vierte Schätzungsänderung implementierte drei verschiedenen Szenarien in den Berechnungsprozess zur IFRS 9 Risikovorsorge. Hierzu werden die PDs des Basisszenarios an ein positives bzw. ein adverses Szenario angepasst. Die gebildete Risikovorsorge ergibt sich durch Gewichtung der drei Szenarien. Diese wurde zum Berichtsstichtag wie folgt definiert: Basis 60%, positiv 10%, advers 30%. Die fünfte Änderung besteht darin, dass bei der Berechnung der Rückstellungen für revolvierende Produkte eine Laufzeit von 12 Monaten zugrunde gelegt wird, während früher eine Laufzeit von 1 Monat verwendet wurde. Die fünf Schätzungsänderungen führten in Summe zu einer Erhöhung der Risikovorsorge um ca. TEUR 2.000. Zur Darstellung der Messung und Steuerung von Kreditrisiken verweisen wir auf die Ausführungen zum Kreditrisiko im Risikobericht dieses Konzernlageberichts. Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten Das Unternehmen bucht finanzielle Vermögenswerte aus, wenn entweder die Zahlungsansprüche aus diesen Instrumenten erloschen oder alle wesentlichen mit dem Instrument verbundenen Risiken und Chancen übertragen worden sind. Zudem wird im Solaris-Konzern regelmäßig überprüft, ob sich Rückflüsse aus leistungsgestörten Forderungen ergeben. Sofern über einen Zeitraum >360 Tage keine positiven Rückflüsse erfolgen, wird eine Vollausbuchung vorgenommen. Sofern Forderungen Vollstreckungsmaßnahmen unterliegen und hieraus mit Rückflüssen zu rechnen ist, erfolgt keine Ausbuchung. Wesentliche Änderungen der Vertragsbedingungen von finanziellen Vermögenswerten können ebenfalls zur Ausbuchung des ursprünglichen finanziellen Vermögenswertes führen und zum Ansatz eines neuen finanziellen Vermögenswertes. Ein quantitatives Kriterium, das zu einer wesentlichen Änderung führt, liegt vor, wenn der abgezinste Barwert der Cashflows um mindestens 10% vom abgezinsten Barwert der restlichen Cashflows des ursprünglichen Vertrages abweicht. Im Konzern werden, wie im Vorjahr, lediglich unwesentliche Vertragsänderungen durchgeführt. Finanzielle Verbindlichkeiten Sämtliche finanziellen Verbindlichkeiten werden beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert bewertet, im Fall von Darlehen und Verbindlichkeiten abzüglich der direkt zurechenbaren Transaktionskosten. Die Folgebewertung finanzieller Verbindlichkeiten hängt folgendermaßen von deren Klassifizierung ab: Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten Finanzielle Verbindlichkeiten, die keine bedingten Gegenleistungen eines Erwerbers bei einem Unternehmenszusammenschluss darstellen, nicht zu Handelszwecken gehalten werden und nicht als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert wurden, werden gemäß der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Alle finanziellen Verbindlichkeiten des Solaris-Konzerns sind im Rahmen der Folgebewertung unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten zu bewerten. Die Klassifizierung dieser finanziellen Vermögenswerte bzw. Verbindlichkeiten erfolgt beim erstmaligen Ansatz. Regelmäßig, mindestens jedoch zu jedem Bilanzstichtag, werden die Buchwerte dieser finanziellen Vermögenswerte daraufhin überprüft, ob ein aktiver Markt vorhanden ist und ob Hinweise auf eine Wertminderung existieren, wie etwa erhebliche finanzielle Schwierigkeiten des Schuldners. Die Nettoergebnisse enthalten grundsätzlich alle sonstigen Aufwendungen und Erträge, die im Zusammenhang mit den Finanzinstrumenten der jeweiligen Bewertungskategorie stehen. Neben Zinserträgen und Dividenden sind dies insbesondere die aus der Erst- und Folgebewertung resultierenden Ergebnisse. Buchwerte und beizulegende Zeitwerte (Fair Value) sind in allen Fällen aufgrund der kurzen Fälligkeiten identisch. Finanzinstrumente werden zudem am Bilanzstichtag in Abhängigkeit der Restlaufzeit in kurz- oder langfristige Vermögenswerte bzw. Verbindlichkeiten eingeteilt. Diejenigen Finanzinstrumente, die am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr Restlaufzeit aufweisen, werden als langfristig ausgewiesen. Diejenigen mit Restlaufzeit von bis zu einem Jahr werden im Rahmen der kurzfristigen Vermögenswerte bzw. Verbindlichkeiten bilanziert. Bei regulären Kassakäufen oder -verkäufen von finanziellen Vermögenswerten fallen Handels- und Erfüllungstag im Allgemeinen auseinander. Für solche regulären Kassakäufe oder -verkäufe besteht ein Wahlrecht der Bilanzierung zum Handelstag (Trade Date Accounting) oder zum Erfüllungstag (Settlement Date Accounting). Für den Fall von regulären Kassakäufen und -verkäufen finanzieller Vermögenswerte erfolgt im Konzern bei Ansatz und Abgang Trade Date Accounting. Im Solaris-Konzern wird kein Hedge Accounting angewandt. Ausbuchung von finanziellen Verbindlichkeiten Eine finanzielle Verbindlichkeit wird ausgebucht, wenn die ihr zugrundeliegende Verpflichtung erfüllt, aufgehoben oder erloschen ist. Wird eine bestehende finanzielle Verbindlichkeit durch eine andere finanzielle Verbindlichkeit desselben Kreditgebers mit substanziell anderen Vertragsbedingungen ausgetauscht oder werden die Bedingungen einer bestehenden Verbindlichkeit wesentlich geändert, so wird ein solcher Austausch oder eine solche Änderung als Ausbuchung der ursprünglichen Verbindlichkeit und Ansatz einer neuen Verbindlichkeit behandelt. Die Differenz zwischen den jeweiligen Buchwerten wird erfolgswirksam erfasst. Saldierung von Finanzinstrumenten Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden saldiert und der Nettobetrag in der Konzernbilanz ausgewiesen, wenn zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein Rechtsanspruch besteht, die erfassten Beträge miteinander zu verrechnen, und beabsichtigt ist, den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen. Im Solaris-Konzern erfolgt keine Saldierung von Finanzinstrumenten. 2.9 Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts Hierarchie der Fair Values Nach IFRS 13 werden Finanzinstrumente wie folgt in die dreistufige Bewertungshierarchie zum Fair Value eingestuft: Level 1: Finanzinstrumente, deren Fair Value auf Basis notierter Preise für identische Finanzinstrumente an aktiven Märkten ermittelt wird. Level 2: Finanzinstrumente, für die keine notierten Preise für identische Instrumente an einem aktiven Markt verfügbar sind und deren Fair Value unter Einsatz von Bewertungsmethoden ermittelt wird, die auf beobachtbare Marktparameter zurückgreifen. Level 3: Finanzinstrumente, die unter Anwendung von Bewertungsmethoden bewertet werden, für die bei mindestens einem wesentlichen Eingangswert nicht ausreichend beobachtbare Marktdaten vorhanden sind und bei denen mindestens dieser Eingangswert den Fair Value nicht nur unwesentlich beeinflusst. Bezüglich der für Kreditinstitute relevanten Methoden der Modellbewertung (Level 2 und 3) unterscheidet IFRS 13 den marktbasierten Ansatz (Market Approach) und den einkommensbasierten Ansatz (Income Approach). Der Market Approach umfasst Bewertungsmethoden, die auf Informationen über identische oder vergleichbare Vermögenswerte und Schulden zurückgreifen. Der Income Approach spiegelt die heutigen Erwartungen über zukünftige Cashflows, Aufwendungen oder Erträge wider. Zum Income Approach zählen auch Optionspreismodelle. Diese Bewertungen unterliegen in höherem Maße den Einschätzungen des Managements. Dabei werden in größtmöglichem Umfang Marktdaten oder Daten Dritter und in geringem Maße unternehmensspezifische Eingangswerte herangezogen. Beim Solaris-Konzern werden neben Level 1 Fair Values, einkommensbasierte Modelle wie das Discounted Cashflow Verfahren verwendet. Hierbei werden die zukünftig erwarteten Zahlungsströme ermittelt und mit Hilfe von Kapitalkosten auf den Bewertungsstichtag diskontiert. Bewertungsmodelle müssen anerkannten betriebswirtschaftlichen Methoden zur Bewertung von Finanzinstrumenten entsprechen und alle Faktoren berücksichtigen, die Marktteilnehmer bei der Festlegung eines Preises als angemessen betrachten würden. Die realisierbaren Fair Values, die zu einem späteren Zeitpunkt erzielbar sind, können grundsätzlich von den geschätzten Fair Values abweichen. 2.10 Zahlungsmittelbestand Der Zahlungsmittelbestand umfasst Zahlungsmitteläquivalente, die unmittelbar in liquide Mittel umgewandelt werden können und nur einem unwesentlichen Wertänderungsrisiko unterliegen. Der Solaris-Konzern fasst darunter die Guthaben bei Zentralnotenbanken und Forderungen gegenüber Kreditinstituten. Die Guthaben bei Zentralnotenbanken und Forderungen an Kreditinstitute werden zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. 2.11 Ertragsteuern Die tatsächlichen Steueransprüche und Steuerschulden werden mit dem Betrag bemessen, in dessen Höhe eine Erstattung von der Steuerbehörde bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörde erwartet wird. Der Berechnung des Betrags werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die zum Abschlussstichtag in den Ländern, in denen der Solaris-Konzern tätig ist und zu versteuerndes Einkommen erzielt, gelten oder in Kürze gelten werden. Tatsächliche Steuern, die sich auf Posten beziehen, die direkt im Eigenkapital verbucht werden, werden nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung, sondern im Eigenkapital erfasst. Das Management beurteilt regelmäßig einzelne Steuersachverhalte dahin gehend, ob in Anbetracht geltender steuerlicher Regelungen ein Interpretationsspielraum vorhanden ist. Bei Bedarf werden Steuerrückstellungen angesetzt. Die Bildung latenter Steuern erfolgt unter Anwendung der Liability-Methode auf bestehende temporäre Differenzen zwischen dem Wertansatz eines Vermögenswerts bzw. einer Schuld in der Bilanz und dem Steuerbilanzwert zum Abschlussstichtag. Latente Steuerschulden werden für alle zu versteuernden temporären Differenzen erfasst, mit Ausnahme von:
Latente Steueransprüche werden für alle abzugsfähigen temporären Differenzen, noch nicht genutzten steuerlichen Verluste und nicht genutzten Steuergutschriften in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, gegen das die abzugsfähigen temporären Differenzen und die noch nicht genutzten steuerlichen Verluste und Steuergutschriften verwendet werden können, mit Ausnahme von:
Latente Steueransprüche und -schulden werden anhand der Steuersätze bemessen, die in der Periode, in der ein Vermögenswert realisiert oder eine Schuld erfüllt wird, voraussichtlich Gültigkeit erlangen werden. Dabei werden die Steuersätze (und Steuergesetze) zugrunde gelegt, die zum Abschlussstichtag gelten oder gesetzlich angekündigt sind. Latente Steueransprüche werden in dem Maße bilanziert, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein zu versteuernder Gewinn verfügbar sein wird, gegen den die temporären Differenzen verwendet werden können. Latente Steueransprüche für steuerliche Verlustvorträge werden in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass der Nutzen daraus in Zukunft realisiert wird. Bei der Ermittlung der Höhe der latenten Steueransprüche, die aktiviert werden können, ist eine wesentliche Ermessensausübung des Managements bezüglich des erwarteten Eintrittszeitpunkts und der Höhe des künftig zu versteuernden Einkommens sowie der zukünftigen Steuerplanungsstrategien erforderlich. Weitere Details zu Ertragsteuern werden im Abschnitt 4.8 Steuern vom Einkommen und Ertrag erläutert. Latente Steuern, die sich auf erfolgsneutral erfasste Posten beziehen, werden ebenfalls erfolgsneutral verbucht. Sie werden dabei entsprechend dem ihnen zugrunde liegenden Geschäftsvorfall entweder im sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital erfasst. Im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene latente Steuervorteile, die die Kriterien für einen gesonderten Ansatz zum Zeitpunkt des Erwerbs nicht erfüllen, werden in Folgeperioden angesetzt, sofern sich dies aus neuen Informationen über Fakten und Umstände, die zum Erwerbszeitpunkt bestanden, ergibt. Die Anpassung wird entweder als Minderung des Geschäfts- oder Firmenwerts behandelt (solange sie den Geschäfts- oder Firmenwert nicht übersteigt), sofern sie während des Bewertungszeitraums entsteht, oder im Periodenergebnis erfasst. Latente Steueransprüche und -schulden werden nur dann saldiert, wenn der Konzern ein einklagbares Recht zur Aufrechnung tatsächlicher Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden hat und sich die latenten Steueransprüche und -schulden auf Ertragsteuern beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde entweder für dasselbe Steuersubjekt oder für unterschiedliche Steuersubjekte erhoben werden, die beabsichtigen, in jeder künftigen Periode, in der die Ablösung oder Realisierung erheblicher Beträge an latenten Steuerschulden bzw. -ansprüchen zu erwarten ist, entweder den Ausgleich der tatsächlichen Steuerschulden und Erstattungsansprüche auf Nettobasis herbeizuführen oder gleichzeitig mit der Realisierung der Ansprüche die Verpflichtungen abzulösen. 2.12 Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen Rückstellungen werden erfasst, wenn der Solaris-Konzern aufgrund früherer Ereignisse gegenwärtig eine rechtliche oder faktische Verpflichtung hat, es wahrscheinlich ist, dass Ressourcen zur Erfüllung der Verpflichtung abfließen werden, und sich die Höhe der Verpflichtung verlässlich schätzen lässt. Der angesetzte Rückstellungsbetrag ist der beste Schätzwert, der sich am Abschlussstichtag für die hinzugebende Leistung ergibt, um die gegenwärtige Verpflichtung zu erfüllen. Dabei sind bei der Ermittlung der Verpflichtung inhärente Risiken und Unsicherheiten zu berücksichtigen. Wird eine Rückstellung auf Basis der für die Erfüllung der Verpflichtung geschätzten Zahlungsströme bewertet, sind diese Zahlungsströme abzuzinsen, sofern der Zinseffekt wesentlich ist. Der Ansatz und die Bewertung der Rückstellungen erfolgen auf Basis der Einschätzung der Wahrscheinlichkeit des zukünftigen Nutzenabflusses sowie anhand von Erfahrungswerten und zum Bilanzstichtag bekannten Umständen. Der tatsächliche Nutzenabfluss kann insofern von der Höhe der bilanzierten Rückstellung abweichen. Kann davon ausgegangen werden, dass Teile oder der gesamte zur Erfüllung der Rückstellung notwendige wirtschaftliche Nutzen durch einen außenstehenden Dritten erstattet wird, wird dieser Anspruch als Vermögenswert aktiviert, wenn die Erstattung so gut wie sicher ist und ihr Betrag zuverlässig geschätzt werden kann. Wenn die Kriterien für den Ansatz von Rückstellungen nicht erfüllt sind und die Möglichkeit eines Mittelabflusses bei der Erfüllung nicht unwahrscheinlich ist, ist der Posten als Eventualverbindlichkeit auszuweisen. 2.13 Leistungen an Arbeitnehmer Der Solaris-Konzern hält lediglich kurzfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer. Diese werden als Aufwand erfasst, wenn die entsprechende Leistung erbracht wird. Eine Verbindlichkeit wird für den voraussichtlich zu zahlenden Betrag angesetzt, wenn der Solaris-Konzern eine gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtung zur Zahlung dieses Betrags aufgrund der von Arbeitnehmern in der Vergangenheit erbrachten Arbeitsleistung hat und die Verpflichtung zuverlässig geschätzt werden kann. 2.14 Anteilsbasierte Vergütungen Als Entlohnung für die geleistete Arbeit und zum Zweck der Mitarbeiterbindung erhalten die Mitarbeiter des Solaris-Konzerns (einschließlich der Führungskräfte) eine anteilsbasierte Vergütung in Form von Eigenkapitalinstrumenten. Die bilanzielle Abbildung erfolgt gemäß den Regelungen des IFRS 2. Transaktionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente Die Erfassung von Aufwendungen unter IFRS 2 erfolgt grundsätzlich zum Zeitpunkt der Gewährung (sog. Grant Date) einer anteilsbasierten Vergütungsvereinbarung. Regelmäßig ist dies der Zeitpunkt an dem die beteiligten Parteien ein einheitliches Verständnis von der Vereinbarung erlangen. Der zu erfassende Personalaufwand bei bezogener Arbeitsleistung unter Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente wird mittelbar über die Bewertung der hingegeben Eigenkapitalinstrumente zum beizulegendem Zeitwert bestimmt. Der beizulegende Zeitwert wird mit einem geeigneten Bewertungsmodell zum Grant Date ermittelt. Die zu erfassende Gegenposition bei einer anteilsbasierten Vergütung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente zum erfassten Personalaufwand ist die Rücklage für anteilsbasierte Vergütungen innerhalb des Eigenkapitals (Kapitalrücklage). Der bei Gewährung der anteilsbasierten Vergütungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente ermittelte beizulegende Zeitwert wird über einen zugehörigen vereinbarten Erdienungszeitraum bis zur Unverfallbarkeit als Aufwand mit korrespondierender Erhöhung des Eigenkapitals erfasst. Der zu verteilende Aufwand basiert auf Erwartungen der Gesellschaft im welchem Umfang Eigenkapitalinstrumente voraussichtlich erdient und unverfallbar werden sowie auf der Eintrittswahrscheinlichkeit weiterer Bedingungen. Die an jedem Abschlussstichtag bis zum Zeitpunkt der ersten Ausübungsmöglichkeit ausgewiesenen kumulierten Aufwendungen aus der Gewährung der Eigenkapitalinstrumente reflektieren den bereits abgelaufenen Teil des Erdienungszeitraums sowie die Anzahl der Eigenkapitalinstrumente, die nach bestmöglicher Schätzung des Solaris-Konzerns mit Ablauf des Erdienungszeitraums unverfallbar werden. Die Auswirkungen der Änderungen der ursprünglichen Schätzungen sind, sofern vorhanden, erfolgswirksam zu erfassen. Die Erfassung erfolgt derart, dass der Gesamtaufwand die Schätzungsänderung reflektiert und zu einer entsprechenden Anpassung der Rücklage für anteilsbasierte Vergütungen innerhalb des Eigenkapitals (Kapitalrücklage) führt. Bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts von anteilsbasierten Vergütungsvereinbarungen werden marktabhängige Leistungsbedingungen im beizulegenden Zeitwert zum Gewährungszeitpunkt berücksichtigt. Alle anderen mit einer Vergütungsvereinbarung verbundenen Ausübungsbedingungen - jedoch ohne eine damit zusammenhängende Dienstzeitbedingung - werden als Nichtausübungsbedingungen angesehen. Nichtausübungsbedingungen werden ebenfalls im beizulegenden Zeitwert einer Vergütungsvereinbarung berücksichtigt. Nicht bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts von Vergütungsvereinbarungen zum Gewährungszeitpunkt berücksichtigt werden dienst- und marktunabhängige Leistungsbedingungen. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Bedingungen erfüllt werden, wird im Rahmen der bestmöglichen Schätzung des Solaris-Konzerns in Bezug auf die Anzahl der Eigenkapitalinstrumente, die mit Ablauf des Erdienungszeitraums unverfallbar werden, beurteilt. Für Vergütungsvereinbarungen, die nicht mit Ablauf des Erdienungszeitraums unverfallbar werden, da marktunabhängige Leistungs- und/oder Dienstzeitbedingungen nicht erfüllt wurden, wird kein Aufwand erfasst. Wenn Vergütungsvereinbarungen eine Markt- oder Nichtaus- übungsbedingung beinhalten, werden die Transaktionen unabhängig davon, ob die Markt- oder Nichtausübungsbedingung erfüllt ist, als ausübbar betrachtet, vorausgesetzt dass alle sonstigen Leistungs- und Dienstbedingungen erfüllt sind. Werden die Bedingungen einer Vergütungsvereinbarung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente geändert, so werden Aufwendungen mindestens in der Höhe des beizulegenden Zeitwerts der nicht geänderten Vergütungsvereinbarung zum Gewährungsdatum erfasst, sofern die ursprünglichen Ausübungsbedingungen der Vergütungsvereinbarung erfüllt werden. Der Konzern erfasst außerdem die Auswirkungen von Änderungen (bewertet zum Zeitpunkt der Änderung), die den gesamten beizulegenden Zeitwert der anteilsbasierten Vergütung erhöhen oder mit einem anderen Nutzen für den Arbeitnehmer verbunden sind. Wird eine Vergütungsvereinbarung vom Unternehmen oder der Gegenpartei annulliert, dann wird jedes verbleibende Element des beizulegenden Zeitwerts der Vergütungsvereinbarung sofort ergebniswirksam erfasst. Transaktionen mit Barausgleich Für den beizulegenden Zeitwert von Transaktionen mit Barausgleich wird eine Schuld erfasst. Der beizulegende Zeitwert wird bei der erstmaligen Erfassung sowie zu jedem Abschlussstichtag und am Erfüllungstag bewertet. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden in den Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer erfasst. Der beizulegende Zeitwert wird über den Zeitraum bis zum Tag der ersten Ausübungsmöglichkeit erfolgswirksam unter Erfassung einer korrespondierenden Schuld verteilt. Die Regelungen, wie die Ausübungsbedingungen bei der Bewertung von Transaktionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente zu berücksichtigen sind, gelten auch für Transaktionen mit Barausgleich. Der Solaris-Konzern bilanziert im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023 sowie im Vorjahr keine Transaktionen mit Barausgleich. III Wesentliche Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen Bei der Erstellung des Konzernabschlusses werden vom Management Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen getroffen, die sich auf die Höhe ausgewiesener Erträge, Aufwendungen, Vermögenswerte, Schulden und jeweils zugehörige Angaben sowie auf die Angabe von Eventualverbindlichkeiten auswirken. Die tatsächlich realisierten Beträge können von Schätzungen abweichen. Die den Schätzungen zugrundeliegenden Annahmen unterliegen einer regelmäßigen Überprüfung. Schätzungsänderungen werden, sofern die Änderung nur eine Periode betrifft, nur in dieser berücksichtigt. Falls die Änderungen die aktuelle sowie die folgenden Berichtsperioden betreffen, werden diese entsprechend in dieser und den folgenden Perioden berücksichtigt. Die wesentlichen Ermessensentscheidungen sowie Schätzungen sind bei den folgenden Sachverhalten im Solaris-Konzern von Bedeutung:
Weiterhin sind Ermessensentscheidungen sowie Schätzungen insbesondere bei den folgenden Sachverhalten von Bedeutung:
IV Anhangangaben zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung 4.1 Provisionsergebnis Im Provisionsergebnis werden die Provisionserträge und Provisionsaufwendungen ausgewiesen. Die Aufteilung der Provisionserträge nach Art der Dienstleistung auf Grundlage des IFRS 15 stellt sich wie folgt dar:
Gebühren- und Provisionseinnahmen setzen sich wie folgt zusammen:
Alle Leistungen mit Ausnahme der Set-up fees sind Leistungen, die der Solaris-Konzern zeitraumbezogen realisiert, da während der Leistungserbringung ein kontinuierlicher Nutzenzufluss erfolgt. Die Erträge aus Set-up fees werden zeitpunktbezogen realisiert. Die Vergütungen für beide Kategorien umfassen jeweils fixe und variable Preisbestandteile, wobei die Vergütung so granular vereinbart ist, dass eine eindeutige Zuordnung der Vergütungskomponente zur einzelnen im Vertrag definierten Dienstleistung möglich ist. Alle in den Verträgen vereinbarten variablen Vergütungskomponenten sind stets Funktion der erbrachten Leistung, und werden monatlich transaktions- bzw. volumenbasiert berechnet und auch abgerechnet. Schätzunsicherheiten ergeben sich aus den variablen Komponenten heraus daher nicht. 4.2 Zinsergebnis In diesem Posten werden die gesamten Zinserträge und Zinsaufwendungen ausgewiesen. Die Zinserträge betreffen Zinserträge aus Kredit- und Geldmarktgeschäften und gliedern sich wie folgt:
Im Geschäftsjahr 2023 wurden Zinserträge aus zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Finanzinstrumenten in Höhe von TEUR 68.419 (2022: TEUR 8.937) erzielt. Darin sind keine negativen Zinsen bei der Deutschen Bundesbank enthalten (2022: TEUR 8.456). Zinsaufwendungen resultieren im Wesentlichen aus der Weiterverrechnung von Zinsen für die Einlage von Kundengeldern bei der Deutschen Bundesbank an Geschäftspartner. Die positiven Zinsaufwendungen im Vorjahr resultierten aus der Weiterverrechnung von negativen Zinsen bei der Deutschen Bundesbank an Geschäftspartner. Da der EZB-Zinssatz für die Einlagefazilität im laufenden Geschäftsjahr positiv war, entstanden 2023 keine positiven Zinsaufwendungen. 4.3 Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich wie folgt zusammen:
4.4 Personalaufwand Der Personalaufwand gliedert sich wie folgt:
Die Abgaben für Altersversorgung beinhalten den Arbeitgeberanteil für gesetzliche Rentenversicherung. Bei den beitragsorientierten Altersversorgungssystemen zahlen Unternehmen des Solaris- Konzerns aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Bestimmungen bzw. auf freiwilliger Basis Beiträge an staatliche oder private Rentenversicherungsträger. Die geleisteten Arbeitgeberbeiträge an staatliche Pläne betrugen im Geschäftsjahr TEUR 894 (2022: TEUR 875). Der Personalaufwand hat sich im Geschäftsjahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 6.058 auf TEUR 63.892 verringert (2022: Anstieg um TEUR 29.596). Der Rückgang ist unter anderem auf die Verschmelzung der Solaris Operations GmbH zum 1. Januar 2023 sowie die im Geschäftsjahr 2023 eingeleitete Abwicklung der Solaris Digital Assets GmbH und den damit verbundenen Personalabbau zurückzuführen. Der Anstieg der sonstigen Personalaufwendungen ist im Wesentlichen auf die im Geschäftsjahr erfassten Abfindungszahlungen an Führungskräfte in Schlüsselpositionen in Höhe von TEUR 2.075 (2022: TEUR 0) zurückzuführen. 4.5 Wertminderungsverluste bei Finanzinstrumenten
Für nähere Informationen zur Entwicklung der Risikovorsorge verweisen wir auf den Risikovorsorgespiegel im Abschnitt 6.1. 4.6 Abschreibungen und Wertminderungen auf Sachanlagen und Immaterielle Anlagewerte Die Abschreibungen und Wertminderungen auf Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte setzen sich wie folgt zusammen:
Die Abschreibungen auf Sachanlagen, Nutzungsrechte und immaterielle Anlagewerte sind im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 2.102 angestiegen (2022: Anstieg um TEUR 11.342). Der Anstieg ist unter anderem auf die Abschreibung von neu entwickelter Software und Softwarekomponenten im laufenden Geschäftsjahr zurückzuführen. Der Wertminderungsaufwand von TEUR 122.565 (2022: TEUR 0) entstand in der ZGE Contis Gruppe infolge einer Prüfung auf Wertminderung. Für weitere Ausführungen verweisen wir auf Abschnitt 5.7 Geschäfts- oder Firmenwert und immaterielle Anlagewerte. 4.7 Sonstige Aufwendungen Sonstige Aufwendungen i. H. v. TEUR 78.782 (2022: TEUR 67.053) enthalten im Wesentlichen Kosten für Fremdleistungen im Bereich Beratung und Freelancing, Aufwendungen für den Zahlungsverkehr, produktbezogene Ausgaben, Aufwendungen für Lizenzen und Konzessionen sowie Aufwendungen aus dem Anlagenabgang. Die Sonstigen Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:
Bei den produktbezogenen Ausgaben handelt es sich um die Kosten, die für die Bereitstellung der Debit-/ Kreditkarten erforderlich sind. Periodenfremde Aufwendungen resultieren aus der Bereinigung und Ausbuchung ausstehender Salden (hauptsächlich Verrechnungskonten) aus früheren Perioden. Der Anstieg der sonstigen Aufwendungen resultiert unter anderem aus den Aufwendungen aus dem Anlagenabgang aufgrund der geplanten Abwicklung des operationellen Geschäfts von Solaris Digital Assets GmbH sowie aus der Zunahme der Aufwendungen für den Zahlungsverkehr. 4.8 Steuern vom Einkommen und Ertrag Laufende Steuern Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag setzen sich wie folgt zusammen:
In Deutschland gilt ein Körperschaftsteuersatz von 15,0 % zuzüglich eines Solidaritätszuschlags (5,5 % auf die Körperschaftsteuer). Unter Berücksichtigung eines durchschnittlichen Gewerbesteuersatzes von 14,35 % (2022: 14,35 %) ergab sich für deutsche Unternehmen ein kombinierter nominaler Steuersatz von 30,18 % (2022: 30,18 %). Ab 1. April 2023 wurde der Körperschaftsteuersatz in Großbritannien für Gewinne von mehr als 250.000 GBP von 19 % auf 25 % angehoben. Für Gewinne bis 50.000 GBP bleibt der Steuersatz bei 19 %. Für Gewinne zwischen 50.000 GBP und 250.000 GBP wird der Steuersatz graduell erhöht. Infolgedessen hat sich im Geschäftsjahr der für die Berechnung latenter Steuern angesetzte gewichtete durchschnittliche Steuersatz für ausländische Gesellschaften (Contis Gruppe) auf 22 % erhöht (2022: 17 %). Aktive und passive latente Steuern Nachfolgend sind die wesentlichen vom Konzern angesetzten latenten Steuererstattungsansprüche und -schulden sowie deren Entwicklung aufgeführt:
Latente Steuern auf Verlustvorträge werden aktiviert, soweit zukünftig ein zu versteuerndes Einkommen in ausreichender Höhe zur Realisierung zu erwarten ist. Zum 31. Dezember 2023 ist dies, wie bereits im Vorjahr, nicht absehbar. Im Solaris-Konzern bestanden zum 31. Dezember 2023 in Deutschland körperschaftsteuerliche Verlustvorträge in Höhe von TEUR 182.165 (2022: TEUR 150.284) und gewerbesteuerliche Verlustvorträge in Höhe von TEUR 164.482 (2022: TEUR 137.739). Bei den ausländischen Gesellschaften haben sich körperschaftsteuerliche Verlustvorträge in Höhe von TEUR 21.449 (2022: TEUR 21.888) ergeben. Sowohl die körperschaftsteuerlichen als auch die gewerbesteuerlichen Verlustvorträge sind unbegrenzt vortragbar. Die passiven latenten Steuern betreffen wie in Vorjahren im Wesentlichen die Aktivierung von immateriellen Vermögenswerten. Auf temporäre Unterschiede in Höhe von TEUR 11 (2022: TEUR 112) zwischen dem im Konzernabschluss angesetzten Nettovermögen von Konzerngesellschaften und der steuerlichen Basis der Anteile an diesen Konzerngesellschaften ("Outside Basis Differences") wurden keine latenten Steuern gebildet, da der Solaris-Konzern in der Lage ist, den zeitlichen Verlauf der Umkehrung der temporären Differenzen zu steuern, und die Veräußerung von Beteiligungen auf unbestimmte Zeit nicht vorgesehen ist. Überleitung der effektiven Ertragsteuern Der Steueraufwand für das Geschäftsjahr kann wie folgt auf den Periodenerfolg übergeleitet werden:
V Anhangangaben zur Konzernbilanz 5.1 Guthaben bei Zentralnotenbanken
Die Bilanzposition umfasst ausschließlich Guthaben bei der Deutschen Bundesbank. 5.2 Forderungen an Kreditinstitute
Bei den Forderungen gegenüber Kreditinstituten handelt es sich sowohl um eine Liquiditätsanlage, die täglich fällig ist, als auch für Kunden gehaltenen Barmittel mit Verfügungsbeschränkung. Diese durch Verfügungsbeschränkung gesicherten Mittel im Zusammenhang mit den regulierten E-Geld-Dienstleistungen in Großbritannien betragen TEUR 58.277 (2022: TEUR 90.020). Der Solaris-Konzern hat zum 31. Dezember 2023 die Zahlungsmittel i. H. v. TEUR 776 (2022: 764 TEUR) als Kreditsicherheit zur Absicherung des Kartengeschäfts gestellt, über welche der Solaris-Konzern somit nicht verfügen kann. Die Risikovorsorge gliedert sich wie folgt auf:
Für nähere Informationen zur Entwicklung der Risikovorsorge verweisen wir auf den Risikovorsorgespiegel im Abschnitt 6.1. 5.3 Forderungen an Kunden
Bei den Forderungen an Kunden handelt es sich überwiegend um Forderungen aus dem Kreditgeschäft an Privatkunden und kleine und mittelgroße Unternehmen. Das Kreditgeschäft spiegelt im Wesentlichen das Geschäftsmodell des Solaris-Konzerns wider, für die Kunden ausgewählter Kooperationspartner Finanz- und Zahlungsdienstleistungen anzubieten, die diese selber aufgrund einer fehlenden Banklizenz nicht anbieten können. Die Risikovorsorge gliedert sich wie folgt auf:
Für nähere Informationen zur Entwicklung der Risikovorsorge verweisen wir auf den Risikovorsorgespiegel im Abschnitt 6.1. 5.4 Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
Der Solaris-Konzern hat zum 31. Dezember 2023 die Schuldverschreibungen i. H. v. TEUR 62.778 (2022: 62.735 TEUR) als Kreditsicherheit zur Absicherung des Kartengeschäfts gestellt. Die Risikovorsorge gliedert sich wie folgt auf:
5.5 Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
Bei der Position Aktien und andere nicht festverzinslichen Wertpapiere handelt es sich um Investment Fonds, die zum Fair Value bewertet werden. Zur Bestimmung des Fair Values werden Marktpreise verwendet, somit handelt es sich hierbei um Level 1 Fair Values. Die Fair Value Änderungen im Geschäftsjahr 2023 betragen TEUR -32 (2022: TEUR 330). Die Anteile an Investment Fonds wurden im Geschäftsjahr 2023 vollständig veräußert. 5.6 Vorräte Die Vorräte setzen sich wie folgt zusammen:
Die Vorräte sind mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und dem Nettoveräußerungswert bewertet. Im Berichtsjahr 2023 sowie im Vorjahr wurden keine Abwertungen vorgenommen. Es kam daher in den abgelaufenen Geschäftsjahren auch zu keinen Wertaufholungen auf Vorräte. Der ausgewiesene Bestand an Kreditkarten betreffen Kreditkarten, die für Kooperationspartner beschafft wurden. Die Kreditkarten werden nach der Durchschnittskostenmethode bewertet. 5.7 Geschäfts- oder Firmenwert und immaterielle Anlagewerte Wertminderungen im Geschäftsjahr Der Solaris-Konzern führt seine jährliche Prüfung auf Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwertes zum 31. Dezember des jeweiligen Geschäftsjahres durch. Zur Überprüfung der Werthaltigkeit wurde der im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene Geschäfts- oder Firmenwert der Gruppe der zahlungsmittelgenerierenden Einheit (ZGE) Contis Gruppe zugeordnet. Der erzielbare Betrag der Contis Gruppe wird durch Ermittlung des Nutzungswerts per Discounted-Cashflow-Methode bestimmt. Für den Werthaltigkeitstest werden die prognostizierten Zahlungsströme der nächsten fünf Jahre gemäß Geschäftsplanung 2024 bis 2028 in die Berechnung einbezogen. Der Planungszeitraum von fünf Jahren trägt der Wachstumsstrategie der Contis Gruppe Rechnung. Den Finanzplänen liegen die Annahmen einer bestimmten Entwicklung der Weltwirtschaft, des Branchenumfelds und der Beschaffungsmärkte sowie der Währungskurse zugrunde. Zahlungsströme jenseits des fünfjährigen Planungszeitraums wurden für die ZGE Contis Gruppe unter Anwendung einer langfristigen Wachstumsrate von 1,0 % (Vorjahr: 1,0 %) extrapoliert. Diese Wachstumsrate wurde unter Berücksichtigung der erwarteten Entwicklung der Branche sowie langfristiger Inflationserwartungen festgelegt. Der Solaris-Konzern verfolgt einen "bottom-up" Budgetierungsprozess, der jedes Jahr im Januar beginnt und im März/April im Rahmen der Vorstandssitzung genehmigt wird. Die Prognose wird auf Basis der neuesten Marktentwicklungen und Geschäftserwartungen erstellt. Bei dem Budgetierungsprozess stellt das EBITDA, welches auf den Erwartungen künftiger Ergebnisse unter Berücksichtigung vergangener Erfahrungen bereinigt um das erwartete Wachstum der Umsatzerlöse beruht, eine wesentliche Annahme dar. Im Detailplanungszeitraum wird dabei mit einem steigenden EBITDA geplant. Die prognostizierten Zahlungsströme werden mit einem gewogenen Kapitalkostensatz (Weighted Average Cost of Capital, "WACC") diskontiert, der die gegenwärtigen Marktbeurteilungen der spezifischen Risiken der ZGE widerspiegelt. Der WACC nach Steuern betrug am 31. Dezember 2023 für die ZGE Contis Gruppe 13,1 % (Vorjahr: 14,1 %). Der Buchwert der ZGE Contis Gruppe fiel zum 31. Dezember 2023 höher aus als ihr ermittelter erzielbarer Betrag von TEUR 15.603, sodass im Jahr 2023 ein Wertminderungsaufwand von TEUR 122.565 (2022: 0 TEUR) erfasst wurde. Er wurde in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den Abschreibungen und Wertminderungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte ausgewiesen. Für die Einzelheiten der Aufteilung verweisen wir auf Abschnitt 4.6 Abschreibungen und Wertminderungen auf Sachanlagen und Immaterielle Anlagewerte. Der Hauptgrund für die Wertminderung war die Beendigung der vertraglichen Vereinbarung mit Swipewallet EU OU und der damit verbundenen Neuausrichtung des Kundengeschäfts. Überleitung des Buchwerts Der Solaris-Konzern verfügt sowohl über entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte, Markennamen und ähnliche Rechte und Werte als auch über selbstgeschaffene immaterielle Vermögenswerte. Entgeltlich erworben wurden insbesondere die Lizenz für die Risikosteuerungssoftware zeb.control.risk. Bei den selbstgeschaffenen immateriellen Anlagewerten handelt es sich um die vom Solaris-Konzern entwickelte Software, die für die Abwicklung von Geschäften mit den Kunden verwendet wird. Die Restnutzungsdauer von der entwickelten Software beträgt null bis fünf Jahre. Der Buchwert der immateriellen Anlagewerte entwickelte sich wie folgt:
Die Abgänge von selbst-geschaffener EDV-Software resultieren im Wesentlichen aus der Ausbuchung von Software aufgrund der geplanten Einstellung der Geschäftstätigkeit der Solaris Digital Assets GmbH. Die Anschaffungskosten der Kundenbeziehungen entfielen mit TEUR 35.096 auf eine in 2021 angesetzte Kundenbeziehung mit einem Restbuchwert von TEUR 0 (2022: TEUR 27.511) und einer Restnutzungsdauer von 0 Jahren (2022: 4 Jahren). Die Kundenbeziehungen wurden infolge der Prüfung der ZGE Contis Gruppe auf Wertminderung zum 31. Dezember 2023 vollständig wertgemindert. Im Geschäftsjahr wurden Entwicklungskosten in Höhe von TEUR 15.824 (2022: TEUR 11.582) aktiviert. Erfolgswirksam wurden im Geschäftsjahr 2023 keine Forschungsaufwendungen im Solaris-Konzern erfasst (2022: TEUR 0). Entwicklungskosten in Höhe von TEUR 7.015 (2022: TEUR 4.965) wurden als Aufwand verbucht. Zum 31. Dezember 2023 und 31. Dezember 2022 waren im Konzern keine immateriellen Anlagewerte als Kreditsicherheit begeben. Zum 31. Dezember 2023 und 31. Dezember 2022 bestand auch kein Bestellobligo für immaterielle Anlagewerte. Zum 31. Dezember 2023 und 31. Dezember 2022 gab es zudem keine immateriellen Vermögenswerte, bei denen das Verfügungsrecht beschränkt ist. 5.8 Sachanlagen Bei den ausgewiesenen Sachanlagen handelt es sich um Betriebs- und Geschäftsausstattung, Einbauten in gemietete Bürofläche sowie Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen. Der Buchwert der Sachanlagen entwickelte sich wie folgt:
Zum 31. Dezember 2023 und 31. Dezember 2022 war im Konzern kein Sachanlagevermögen als Kreditsicherheit begeben. Zum 31. Dezember 2023 und 31. Dezember 2022 bestand auch kein Bestellobligo für Sachanlagen. Zum 31. Dezember 2023 und 31. Dezember 2022 gab es zudem keine Sachanlagen, bei denen das Verfügungsrecht beschränkt ist. Zum 31. Dezember 2023 bestand wie in Vorjahren kein Wertminderungsbedarf. Die Angaben zu Leasingverhältnissen erfolgen im Abschnitt 5.9 Leasing. 5.9 Leasing Solaris als Leasingnehmer Der Konzern least eine Vielzahl unterschiedlicher Vermögenswerte. Darunter fallen Immobilien und IT-Ausstattung. Die in diesem Zusammenhang im Anlagevermögen bilanzierten Nutzungsrechte haben sich wie folgt entwickelt:
Die folgende Tabelle zeigt die Buchwerte der Leasingverbindlichkeiten (die in den sonstigen Verbindlichkeiten enthalten sind) und die Veränderungen während der Berichtsperiode:
Aus der folgenden Tabelle sind die vertraglich vereinbarten, undiskontierten Zins- und Tilgungszahlungen der Leasingverbindlichkeiten sowie deren Restlaufzeit ersichtlich:
Der in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasste Zinsaufwand für Leasingverbindlichkeiten beträgt im Geschäftsjahr TEUR 502 (2022: TEUR 326). Im Berichtsjahr fiel kein Aufwand aus Leasingverhältnissen mit einer Laufzeit von maximal zwölf Monaten an (2022: TEUR 0). Der im Berichtsjahr erfasste Aufwand aus Leasingverhältnissen, denen Vermögenswerte von geringem Wert zugrunde lagen, betrug TEUR 8 (2022: TEUR 15). Die Abschreibungen auf Nutzungsrechte betrugen im Geschäftsjahr TEUR 3.643 (2022: TEUR 3.011). Darüber hinaus wurden Aufwendungen in Höhe von TEUR 309 (2022: TEUR 307) für variable Leasingzahlungen, die nicht in die Bewertung von Leasingverbindlichkeiten einbezogen wurden, aufwandswirksam erfasst. Die gesamten Zahlungsmittelabflüsse für Leasingverhältnisse belaufen sich im Geschäftsjahr auf TEUR 3.818 (2022: TEUR 3.012). Die Leasingverhältnisse im Konzern enthalten Verlängerungs- und Kündigungsoptionen. Diese werden in die Berechnung der Leasingverbindlichkeit einbezogen, sofern eine Ausübung mit hinreichender Sicherheit angenommen werden kann. Im Geschäftsjahr bestanden wie in Vorjahren keine Sale-and-Lease-back-Transaktionen. Solaris als Leasinggeber Die Leasingzahlungen aus Leasingverhältnissen, in denen der Konzern als Leasinggeber agiert, beziehen sich auf gemietete Immobilien, die entsprechend untervermietet werden. Zudem wurden Operating-Leasingverträge für konzerneigene Betriebsausstattung abgeschlossen. Die während des Geschäftsjahres erzielten Erträge aus Operating-Leasingverhältnissen des Konzerns beliefen sich auf TEUR 298 (2022: TEUR 566). Darin enthalten sind Erträge aus Untermietverhältnissen in Höhe von TEUR 210 (2022: TEUR 386). Jeweils zum 31. Dezember bestehen folgende Forderungen auf künftige Mindestleasingzahlungen aufgrund von unkündbaren Operating-Leasingverhältnissen:
5.10 Sonstige Vermögenswerte Sonstige Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:
Bei Kautionen handelt es sich um Kautionen, die einem Leasinggeber für gemietete Immobilien überwiesen wurden. Bei Kreditorenrechnungen handelt es sich um aktive Rechnungsabgrenzungsposten aus Eingangsrechnungen, im Wesentlichen für erworbene Lizenzen für Software. Sonstige Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten Abgrenzungsposten für das E-Geld-Geschäft. 5.11 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten der Solaris SE und des Konzerns bestehen im Wesentlichen aus Einlagen von Kunden eines Wertpapierhandelsinstitutes.
5.12 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden bestehen im Wesentlichen aus täglich fälligen Kundeneinlagen.
5.13 Rückstellungen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:
Rückstellung für Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH umfasst den Beitrag, den der Solaris-Konzern jährlich bei der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH zu leisten hat. Bei der Rückstellung für Rechtsstreitigkeiten handelt es sich um die Rückstellung für potenzielle Schäden aufgrund von Pflichtverletzungen eines Kooperationspartners, für den der Solaris-Konzern als vertraglich gebundener Vermittler bei der Investitionsvermittlung von Anlegern agierte. Wertberichtigung auf Kreditzusagen umfasst den Betrag der Wertberichtigung für erwartete Kreditverluste aus Kreditzusagen gemäß IFRS 9. Rückstellung für aufsichtsrechtliche Rechtsrisiken umfasst das erwartete Bußgeld für die verspätete Abgabe von Verdachtsmeldungen in früheren Zeiträumen, welches der Solaris-Konzern an die Finanzaufsicht BaFin zu entrichten hat. Die Mängel, die zu der verspäteten Abgabe von Verdachtsmeldungen geführt haben, wurden inzwischen durch eine Verschärfung der Kontrollmechanismen behoben. Die Rückstellung für aufsichtsrechtliche Rechtsrisiken wird bis Ende März 2024 in Anspruch genommen. 5.14 Sonstige Verbindlichkeiten Sonstige Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
Factoring Verrechnungskonten beziehen sich auf Verrechnungen mit Factoringpartnern und repräsentieren einen Geldeinbehalt für den Fall, dass eine Forderung ausfällt. Die Angaben zu Leasingverbindlichkeiten erfolgen im Abschnitt 5.9 Leasing. Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses enthalten die im Geschäftsjahr erfassten Verbindlichkeit aus den Abfindungszahlungen an Führungskräfte in Schlüsselpositionen. In den Sonstigen Verbindlichkeiten sind vor allem Verrechnungskonten enthalten, die in 2024 ausgeglichen werden. 5.15 Eigenkapital Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital beträgt am 31. Dezember 2023 EUR 240.385 (2022: EUR 234.945) und ist eingeteilt in 240.385 nennbetragslose Stückaktien (2022: 234.945 Stückaktien) im rechnerischen Nennwert von EUR 1. Das gezeichnete Kapital ist voll eingezahlt. Im Jahr 2022 erfolgten mehrere Kapitalerhöhungen unter Ausnutzung des genehmigten Kapitals: durch Ausgabe neuer Aktien wurde das gezeichnete Kapital der Solaris SE damit um weitere EUR 7.845 erhöht. Im Geschäftsjahr 2023 erfolgte eine Kapitalerhöhung unter Ausnutzung des genehmigten Kapitals; durch Ausgabe neuer Aktien wurde das gezeichnete Kapital der Solaris SE damit um weitere EUR 5.440 erhöht. Genehmigtes Kapital Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 29. Juni 2023 ermächtigt, das Grundkapital zu erhöhen. Das genehmigte Kapital beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch EUR 99.465. Die Ermächtigung endet mit Ablauf des 31. Dezember 2023. (Genehmigtes Kapital 2021/1). Bedingtes Kapital Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16. August 2023 um EUR 6.890 bedingt erhöht. (Bedingtes Kapital 2023/I). Kapitalrücklage Die Kapitalrücklage beträgt zum 31. Dezember 2023 TEUR 462.270 (2022: TEUR 421.373). Im Geschäftsjahr 2023 erfolgten Einzahlungen in die Kapitalrücklage i. H. v. TEUR 37.185 (2022: TEUR 44.612) (§ 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB), die auf die gesetzliche Rücklage anzurechnen sind. Das Agio von TEUR 900 wurde eingefordert, aber zum Stichtag 31. Dezember 2023 noch nicht eingezahlt. Für den eingeforderten Betrag wurde im Berichtszeitraum 2023 eine Forderung gegenüber Kapitalgeber angesetzt. Für die 25 nennbetragslose Stückaktien wird kein Agio gezahlt. Diese werden an einen Treuhänder übertragen und für den Mitarbeiteraktienpool eingesetzt. Entnahmen aus der Kapitalrücklage sind im Berichtszeitraum wie auch bereits im Vorjahr nicht erfolgt. Die Kapitalrücklage umfasst auch die Rücklage der anteilsbasierten Vergütungstransaktionen, mit Ausgleich durch Eigenkapital. Für weitere Ausführungen verweisen wir auf Abschnitt 5.16 Anteilsbasierte Vergütungen. Sonstige Eigenkapitalbestandteile Die sonstigen Eigenkapitalbestandteile enthalten die IFRS 1 Rücklage, den Unterschiedsbetrag aus der Währungsumrechnung sowie die Rücklage aus den Zeitwertänderungen. Der Unterschiedsbetrag aus der Währungsumrechnung enthält die Umrechnungsdifferenzen von in Fremdwährung aufgestellten Abschlüssen ausländischer Tochterunternehmen. Verlustvortrag/Bilanzverlust Die Entwicklung des Verlustvortrags ist dem Eigenkapitalspiegel zu entnehmen. Der Verlustvortrag enthält das laufende Konzernergebnis sowie die vergangenen Ergebnisbeiträge der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, soweit sie nicht ausgeschüttet wurden. Kumuliertes sonstiges Konzernergebnis Zum 31. Dezember 2023 gibt es im Solaris-Konzern den Unterschiedsbetrag aus der Währungsumrechnung sowie die Rücklage aus den Zeitwertänderungen als sonstige Ergebnisbestandteile. 5.16 Anteilsbasierte Vergütungen Solaris hat für Mitarbeiter mehrere Aktienprogramme und Aktienoptionsprogramme als Vergütungskomponente aufgelegt. Bei dem Share Incentive Programm sowie dem Variable Remuneration Programm handelt es sich um Aktienprogramme. Das im Jahr 2016 aufgelegte Aktienoptionsprogramm ((OLD) ESOP) ist durch das virtuelle Aktienoptionsprogramm (nachfolgend: VSOP), welches im November 2020 aufgelegt wurde, ersetzt worden. Bei dem VSOP handelt es sich um ein virtuelles Aktienoptionsprogramm und bei dem ESOP um ein Aktienoptionsprogramm. Ferner bestehen Zusagen zum Erwerb von Aktienoptionen gegenüber Mitgliedern des Geschäftsführungsorgans. Alle Programme werden als Pläne mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente behandelt. Im Berichtsjahr wurde ein Gesamtaufwand von TEUR 2.812 (2022: TEUR 7.626) im Rahmen der anteilsbasierten Vergütung erfasst. Die einzelnen Aktienoptionsprogramme werden nachfolgend im Detail erläutert: Share Incentive Programm Das Share Incentive Programm ist im Jahr 2017 von der Solaris SE für bestimmte Mitarbeiter aufgelegt worden ("Individual Contributor - Outperformance Programm/Track"). Entsprechend diesem Programm erhalten diese Mitarbeiter bei Erfüllung bestimmter Bedingungen, eine bestimmte Anzahl an Aktien (Anteile) an der Solaris SE. Bei den Bedingungen handelt es sich um die Erreichung von bestimmten Jahreszielgrößen durch die Solaris SE. Die Gewährung der Anteile für die Mitarbeiter erfolgt zunächst über eine Treuhandvereinbarung. Eine Übertragung des Eigentums an den Aktien von dem Treuhänder auf die Mitarbeiter erfolgt erst bei Eintritt eines sog. Exit Events. Dies ist zum Beispiel ein Börsengang der Solaris SE oder der Ausübung von Mitverkaufsrechten und Mitverkaufspflichten (sog. Drag- oder Tag-Along Rechte). Damit ein Mitarbeiter an diesem Programm teilnehmen darf, muss dieser mindestens sechs Monate und mithin auch über den Stichtag 31. Dezember des jeweiligen Jahres bei der Solaris SE beschäftigt sein. Die Details der während des Jahres gewährten Aktien stellen sich wie folgt dar:
Der Aktienpreis am Tag der Gewährung wird durch das Management der Solaris SE regelmäßig geschätzt. Die Schätzungen werden durch die Ergebnisse von Finanzierungsrunden der Solaris SE gestützt, die etwa einmal im Jahr durchgeführt werden und aktuellen Marktpreisen entsprechen. Die Finanzierungsrunden stellen eine zwischen sachverständigen, vertragswilligen zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommene Transaktion dar und bilden die beste Schätzung für einen Vergleichswert. Für den Fall, dass unterjährig keine Marktpreise vorliegen, hat der Aufsichtsrat regelmäßige Erhöhungsbeträge beschlossen und diese anlassbezogen überprüft und angepasst. Im Geschäftsjahr 2023 wurde im Rahmen des Share Incentive Programms kein Personalaufwand erfasst (2022: TEUR 838), da den Mitarbeitern in der Berichtsperiode keine neuen Aktien gewährt wurden. Variable Remuneration Programm Das Variable Remuneration Programm ist im Jahr 2018 von der Solaris für bestimmte Mitarbeiter aufgelegt worden ("Management/Expert Track"). Entsprechend diesem Programm erhalten diese Mitarbeiter, bei Erfüllung bestimmter Bedingungen, eine bestimmte Anzahl an Aktien (Anteile) an der Solaris SE. Bei den Bedingungen handelt es sich um die Erreichung von bestimmten Jahreszielgrößen durch die Solaris SE. Die Gewährung der Anteile für die Mitarbeiter erfolgt zunächst über eine Treuhandvereinbarung. Eine Übertragung des Eigentums an den Aktien von dem Treuhänder auf die Mitarbeiter erfolgt erst bei Eintritt eines sog. Exit Events. Dies ist zum Beispiel ein Börsengang der Solaris SE oder der Ausübung von Mitverkaufsrechten und Mitverkaufspflichten (sog. Drag- oder Tag-Along Rechte). Damit ein Mitarbeiter an diesem Programm teilnehmen darf, muss dieser vor dem 30. September des jeweiligen Geschäftsjahres in ein Angestelltenverhältnis eingetreten sein und am 31. März des Folgejahres noch bei der Solaris SE beschäftigt sein. Entsprechend diesem Programm haben die Inhaber ausübbarer Optionen bei Eintritt der oben genannten Bedingungen das Recht, die Aktien zum Marktpreis der Aktien am Tag der Gewährung zu erwerben. Entsprechend diesem Programm haben die Inhaber ausübbarer Optionen bei Eintritt der oben genannten Beendigungsbedingungen das Recht, die Aktien zum Marktpreis der Aktien am Tag der Gewährung zu erwerben. Die Details der während des Jahres gewährten Aktien stellen sich wie folgt dar:
Der Aktienpreis am Tag der Gewährung wird durch das Management der Solaris SE regelmäßig geschätzt. Die Schätzungen werden durch die Ergebnisse von Finanzierungsrunden der Solaris SE gestützt, die etwa einmal im Jahr durchgeführt werden und aktuellen Marktpreisen entsprechen. Die Finanzierungsrunden stellen eine zwischen sachverständigen, vertragswilligen zu marktüblichen Bedingungen Zustande gekommene Transaktion dar und bilden die beste Schätzung für einen Vergleichswert. Für den Fall, dass unterjährig keine Marktpreise vorliegen, hat der Aufsichtsrat regelmäßige Erhöhungsbeträge beschlossen und diese anlassbezogen überprüft und angepasst. Im Geschäftsjahr 2023 wurde im Rahmen des Variable Remuneration Programms kein Personalaufwand erfasst (2022: TEUR 4.657), da den Mitarbeitern in der Berichtsperiode keine neuen Aktien gewährt wurden. Virtuelles Share Option Programm (VSOP) Das virtuelle Aktienoptionsprogramm (VSOP) startete im September 2020, wonach ausgewählte Mitarbeiter und Mitglieder der Geschäftsführung eine bestimmte Anzahl an virtuellen Aktienoptionen zugesagt werden. Die virtuellen Aktienoptionen werden bei Ausgabe mit einem bestimmten Basispreis versehen, der von dem Vorstand der Solaris SE bestimmt wird und in dem Zuteilungsschreiben, welches mit dem jeweiligen Mitarbeiter abgeschlossen wird, benannt wird. Der Ansparzeitraum beträgt 48 Monate und beginnt mit dem Zuteilungstag. Sollte es aber innerhalb der ersten 24 Monate nach Zuteilung zu einem Verfallereignis, wie beispielsweise eine Kündigung durch den Mitarbeiter, kommen, so verfallen alle bis zu diesem Zeitpunkt angesammelten Optionen. Die angesparten und noch nicht angesparten virtuellen Optionen verfallen spätestens 15 Jahre nach dem Zuteilungstag. Die virtuellen Optionen können bei Eintritt bestimmter Ausübungsbedingungen ausgeübt werden. Dies kann entweder der Verkauf und Übertragung von mehr als 50 % der Aktien an der Solaris SE ("Share-Deal-Exit") oder eine mögliche Börsennotierung der Solaris SE ("IPO-Exit") sein. Im Falle eines IPO Exit, ist die Solaris SE berechtigt, den Zahlungsanspruch des Optionsberechtigten durch Aktien oder Aktienoptionen an der Solaris SE zu erfüllen. Solaris übt hierbei Ermessen aus und hat als wahrscheinlichstes Exit-Szenario einen IPO angenommen und somit ein Recht für Solaris SE einen Ausgleich des Programms mit Eigenkapitalinstrumenten vorzunehmen. Die Details der während des Jahres ausstehenden Aktienoptionen stellen sich wie folgt dar:
Die Bewertung des beizulegenden Zeitwerts der Aktienoptionen erfolgt zum Gewährungstag, auf Basis des Black Scholes Modells. Dabei wurden die folgenden Bewertungsparameter zugrunde gelegt:
Im Geschäftsjahr 2023 wurde im Rahmen des Mitarbeiteraktienoptionsprogramms VSOP ein Aufwand in Höhe von insgesamt TEUR 1.024 (2022: TEUR 454) im Personalaufwand erfasst. Aktienoptionsprogramm ((OLD) ESOP) Das im Jahr 2016 aufgelegte Aktienoptionsprogramm ((OLD) ESOP) ist durch das vorstehend erläuterte virtuelle Aktienoptionsprogramm (nachfolgend: VSOP) in 2020 ersetzt worden. Nach den Regelungen des Aktienoptionsprogramms (ESOP) werden ausgewählten Mitarbeitern sowie dem Vorstand von Solaris eine bestimmte Anzahl an Aktienoptionen zugesagt. Die Aktienoptionen werden bei Ausgabe mit einem bestimmten Basispreis versehen, der von dem Vorstand der Solaris SE bestimmt und in dem Zuteilungsschreiben, welches mit dem jeweiligen Mitarbeiter abgeschlossen wird, benannt wird. Der Ansparzeitraum beträgt 36 Monate (service period) und beginnt mit dem Zuteilungstag (grant date). Dieses Programm enthält eine Sperrfrist (cliff period) von 12 Monaten im Falle eines "Good-Leaver I" Ereignisses und von 24 Monaten im Falle eines "Good-Leaver II" Ereignisses. "Good-Leaver" Ereignisse treten unter anderem ein, wenn der Mitarbeiter das Unternehmen aus eigener Entscheidung verlässt. Der Ansparzeitraum verfällt unter anderem nach einem Jahr, nachdem die Solaris SE eine Börsennotierung erlangt hat ("accelerated vesting period"). Die Details der während des Jahres ausstehenden Aktienoptionen stellen sich wie folgt dar:
Die zeitanteilige Aufwandsermittlung pro Periode basiert auf dem Fair Value der virtuellen Aktienoptionen am Gewährungstag, der auf Basis des Black Scholes Modells ermittelt wurde. Dabei wurden die folgenden Bewertungsparameter zugrunde gelegt:
Im Geschäftsjahr 2023 wurde im Rahmen des Mitarbeiteraktienoptionsprogramms ESOP ein Aufwand in Höhe von insgesamt TEUR 1.568 (2022: TEUR 1.308) im Personalaufwand erfasst. Zusagen von Aktienoptionen gegenüber Mitgliedern des Geschäftsführungsorgans Es bestehen einzelne Zusagen zum Erwerb von Aktienoptionen die als anteilsbasierte Vergütung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente klassifiziert wurden gegenüber Mitgliedern der Geschäftsführung. Wesentliche Bedingung für die Ausübbarkeit dieser Aktienoptionen ist, dass ein sog. Exit-Event wie z. B. ein Börsengang stattfindet und durch das Aufsichtsorgan innerhalb einer bestimmten Zeit festgestellt wird. An das Exit-Event sind zudem weitere Bedingungen geknüpft, wie z. B. eine gewisse erzielte Mindestkapitalisierung mit dritten Marktteilnehmern. Die Zusagen an das Organmitglied bestehen unabhängig von der fortlaufenden Tätigkeit als Mitglied der Geschäftsführung. Der erfasste Gesamtaufwand betrug zum 31. Dezember 2023 TEUR 220 (2022: TEUR 370). Davon sind TEUR 0 (2022: TEUR 0) ausübbar. Der beizulegende Zeitwert der gewährten anteilsbasierten Vergütung wurde mit einem geeigneten Verfahren (Monte-Carlo Simulation) auf Basis der Erwartungen der Geschäftsführung berechnet. Bedeutsame Annahmen werden im folgenden dargestellt:
VI Erläuterungen zu Finanzinstrumenten und finanzielles Risikomanagement 6.1 Erläuterungen zu Finanzinstrumenten Finanzielle Vermögenswerte nach Bewertungskategorie:
Finanzielle Verbindlichkeiten nach Bewertungskategorie:
Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich auf die Klasse der Forderungen an Kunden: Risikovorsorgespiegel:
Im Geschäftsjahr 2023 erhöhte sich die Risikovorsoge in Stufe 2 und Stufe 3 von TEUR 2.957 auf TEUR 12.861. Die Risikovorsorge in Stufe 1 verringerte sich von TEUR 1.713 auf TEUR 469. Dies war insbesondere auf Änderungen von Schätzungen bei der Berechnung der Risikovorsorge nach IFRS 9, die zu einer Umstufung der Risikovorsorge von Stufe 1 auf Stufe 3 führten, sowie auf die Auswirkungen von operativen Verlusten aufgrund von Kartenbetrug zurückzuführen. Aufgliederung der Bruttobuchwerte:
Aufgliederung der Bruttobuchwerte nach dem Ausfallrisiko - Ratingklasse:
Die deutliche Reduktion der Bruttobuchwerte von TEUR 172.281 im Vorjahr auf 142.001 TEUR zum 31. Dezember 2023 ist auf eine strategische Veränderung des Kreditportfolios des Solaris-Konzerns im Laufe des Jahres 2023 zurückzuführen. Es wurde beschlossen, wichtige Kreditprodukte wie Consumer Loan und Trade Finance (die zum 31. Dezember 2022 rund 47% des Kreditportfolios des Solaris-Konzerns ausmachten) abzubauen. Das Factoring-Portfolio wurde ebenfalls zur Abwicklung bestimmt, während die gewährten Gesellschafterdarlehen vollständig zurückgezahlt wurden. Der kumulierte Effekt der ergriffenen Maßnahmen führte zu einer Entlastung des Kapitalbedarfs und ermöglichte eine Verlagerung des Schwerpunkts auf die Entwicklung des Kreditkartenprodukts, welches für den Solaris-Konzern eine zentrale strategische Priorität darstellt. Beizulegende Zeitwerte von Finanzinstrumenten:
Bei den Guthaben bei Zentralnotenbanken und den Forderungen an Kreditinstitute handelt es sich ausschließlich um täglich fällige Sichteinlagen. Aufgrund der kurzen Laufzeit entspricht der Buchwert dem beizulegenden Zeitwert. Bei den Verbindlichkeiten gegenüber Kunden und den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten handelt es sich überwiegend um täglich fällige Einlagen. Auch hier entspricht der Buchwert näherungsweise dem beizulegenden Zeitwert. Die beizulegenden Zeitwerte der Forderungen an Kreditinstitute sowie der Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapiere wurden unter Anwendung der Discounted- Cashflow-Methode ermittelt (Stufe 2 der Fair-Value-Hierarchie). Visa Inc. Vorzugsaktien der Serie B Am 21. Juni 2016 wurde der Anteil von Contis-Gruppe an Visa Europe durch Visa Inc. erworben. Die erhaltene Gegenleistung bestand unter anderem aus Vorzugsaktien der Serie B von Visa Inc. Die erhaltenen Vorzugsaktien der Serie B könnten sich aufgrund einer endgültigen Begleichung möglicher Verbindlichkeiten, die aus laufenden Rechtsstreitigkeiten über Interbankenentgelte bei Visa Europe resultieren, verringern. Bei der Veräußerung des Visa Europe- Anteils schloss die Contis-Gruppe zusammen mit den anderen ehemaligen Mitgliedern von Visa Europe einen Vertrag über die Verwaltung von Rechtsstreitigkeiten (Litigation Management Deed, nachfolgend: "LMD") ab. Im Rahmen dieser Vereinbarung werden potenzielle Verluste aus den laufenden Rechtsstreitigkeiten mit den Vorzugsaktien verrechnet, indem das Verhältnis der Umwandlung in Stammaktien angepasst wird. Am vierten Jahrestag der Veräußerung hat die erste Bewertung des wahrscheinlichen Werts der potenziellen Verluste stattgefunden. Am 21. Juni 2020 beschloss Visa Inc. Im Rahmen der LMD, einen Teil der Vorzugsaktien der Serie B von Visa Inc. In Vorzugsaktien der Serie A von Visa Inc. Umzuwandeln. Die Vorzugsaktien der Serie A der Visa Inc. Können in Stammaktien der Visa Inc. Der Klasse A umgewandelt und gehandelt werden. Die Contis-Gruppe wandelte einige ihrer Visa-Vorzugsaktien der Serie B in Stammaktien der Visa Inc. Der Klasse A um und veräußerte die Aktien im Laufe des Jahres 2022, wobei die erhaltene Gegenleistung nach Kosten GBP 1,4 Million (EUR 1,6 Million) betrug. Die nachstehende Tabelle zeigt die Überleitung des Anfangsbestands auf den Endbestand für Visa Inc. Vorzugsaktien der Serie B:
Die Vorzugsaktien werden der Stufe 3 der Bewertungshierarchie zugeordnet, da es keine identischen Transaktionen mit regelmäßig verfügbaren Marktpreisen gibt. Laufende Rechtsstreitigkeiten können sich auf die Gegenleistung für die Vorzugsaktien der Serie B auswirken. Aufgrund dieser Ungewissheit wurde einen Abschlag von 30% auf die Vorzugsaktien vorgenommen. Eine Erhöhung dieses Abschlags um 5% auf 35% würde zu einer Minderung des beizulegenden Zeitwerts der Vorzugsaktien um TEUR 89 führen. Es ist möglich, dass Änderungen der Annahmen zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts eine wesentliche Anpassung des Buchwerts der Vorzugsaktien der Serie B von Visa Inc. Erforderlich machen könnten, wenn der Rechtsstreit mit Visa Europe im Laufe des nächsten Geschäftsjahres fortschreitet und mehr Informationen über den wahrscheinlichen Wert der potenziellen Verluste verfügbar werden. Die mit der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts der Vorzugsaktien der Serie B von Visa Inc. Verbundenen Unsicherheiten werden erst dann beseitigt sein, wenn die Verpflichtungen aus der LMD erloschen sind, was von der endgültigen Beilegung aller damit verbundenen Ansprüche abhängt. Im Vorjahr wurde darüber hinaus eine Vereinbarung über den Verkauf des wirtschaftlichen Nutzens der wandelbaren Vorzugsaktien der Serie B von Visa Inc. An einen Dritten geschlossen. Aufgrund der Art des zugrunde liegenden Instruments, das sicherstellen soll, dass die Inhaber der Vorzugsaktien weiterhin für bestimmte Verbindlichkeiten gegenüber Visa haften, behält der Solaris-Konzern das rechtliche Eigentum an den Aktien, hat jedoch eine derivative Option eingeräumt, die den wirtschaftlichen Nutzen aus diesem Vermögenswert aufgibt. Zum 31. Dezember 2023 beträgt der beizulegende Zeitwert der in diesem Zusammenhang angesetzten finanziellen Verbindlichkeit TEUR 1.250 (2022: TEUR 1.056). Die finanzielle Verbindlichkeit wird der Stufe 3 der Bewertungshierarchie zugeordnet. 6.2 Kapitalmanagement Die Grundsätze und Verantwortlichkeiten für das Management und Controlling von Risiken, welche sich aus Finanzinstrumenten ergeben können, werden vom Vorstand festgelegt und vom Aufsichtsrat überwacht. Für die konzernweite Risikopolitik bestehen Richtlinien, die sich an den gesetzlichen Vorgaben sowie den Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Kreditinstitute orientieren. Die Risikostrategie ist von der Geschäftsstrategie abgeleitet. Das operative Risikomanagement und Controlling für Risiken aus Finanzinstrumenten obliegt der Abteilung Financial Risk Management. Der Vorstand ist für das operative Geschäft verantwortlich und steuert, beziehungsweise überwacht die finanziellen Risiken in Übereinstimmung mit seiner Risikomanagementpolitik. Das Eigenkapitalmanagement für den Solaris-Konzern erfolgt in der Solaris SE. Ziele sind die Sicherstellung einer adäquaten Eigenkapitalausstattung in quantitativer und qualitativer Hinsicht sowie die dauerhafte Einhaltung der aufsichtsrechtlich vorgegebenen Mindest-Eigenkapitalanforderungen. Maßgebliche Kennzahlen für das Eigenkapitalmanagement bilden insbesondere die aufsichtsrechtlichen Größen hartes Kernkapital, Kernkapital und Eigenmittel. Für die aufsichtsrechtlichen Eigenkapitalgrößen gelten jeweils gesetzlich vorgeschriebene Mindest-Kapitalquoten und Kapitalpuffer. Diese Mindest-Eigenkapitalquoten und Kapitalpuffer hat der Solaris-Konzern im Berichtszeitraum zu jedem Meldestichtag eingehalten. Die maßgeblichen Eigenkapitalgrößen werden regelmäßig an das Management, an die Aufsichtsgremien und die Bankaufsicht berichtet und sind wesentlicher Bestandteil der Plan- und Prognoserechnungen. Für nähere Informationen zur Entwicklung der Eigenkapitalquoten verweisen wir auf die Ausführungen in Kapitel 2.4.2, 3.4 sowie 3.6 dieses Konzernlageberichts. 6.3 Marktrisiko Unter dem allgemeinen Begriff der Marktpreisrisiken können die Aktienkurs-, Währungs- und Rohwarenrisiken zusammengefasst werden. Die Solaris SE unterscheidet nicht zwischen dem allgemeinen Marktpreisrisiko und dem durch den Vertragspartner bezogenen spezifischen Risiko. Marktpreisrisiken bezogen auf Aktien- und Indexrisiken sind zum Berichtsstichtag vernachlässigbar, da die Solaris SE keine relevanten Bestände in diesen Assetklassen aufweist bzw. nur Anleihen mit bester Ratingstufe bzw. staatlich gestützte Emittenten hält. 6.4 Zinsänderungsrisiken Das Zinsänderungsrisiko versteht sich als das Risiko negativer Auswirkungen von Marktzinsschwankungen auf den Erfolg beziehungsweise die Vermögenswerte der Bank. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Bestände in den jeweiligen Laufzeitbändern nicht deckungsgleich sind. Die Solaris SE versucht das Zinsrisiko auf ein Mindestmaß zu beschränken. Die Solaris SE betreibt keine aktive Fristentransformation. Für die Verhinderung von Konzentrationen wird versucht die Anhäufung von Volumina nach Laufzeitbändern, Industrien und regionalen Bündelungen zu vermeiden. Eine Prüfung und Darstellung erfolgt im Risikoreport. Falls notwendig, werden Steuerungsempfehlungen abgegeben und entsprechend umgesetzt. 6.5 Fremdwährungsrisiken Generell versucht die Solaris SE, das Fremdwährungsrisiko auf ein Mindestmaß zu beschränken. Die Vergabe von Krediten findet ausschließlich in lokaler Währung (EUR) statt und die Refinanzierung wird ebenfalls in EUR sichergestellt. Daneben ist die Aufnahme von Währungspositionen zu Spekulationszwecken nicht zulässig. Das Kreditportfolio in GBP wurde zum größten Teil abgesichert, um sicherzustellen, dass keine wesentlichen Fremdwährungsrisiken bestehen. Bei Verträgen der Bank in Fremdwährungen werden die offenen Positionen und insbesondere die Entwicklung des Wechselkurses laufend überwacht. 6.6 Kredit- und Ausfallrisiko Das Kredit- und Ausfallrisiko ist definiert als ein unerwarteter Verlust aus Finanzinstrumenten, wenn der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht nachkommen kann. Die effektive Überwachung und Steuerung der Kreditrisiken durch Kreditprüfungen und -ratings ist eine Kernkompetenz des Risikomanagementsystems von der Solaris SE. Dementsprechend wurden verbindliche Kreditrisikogrundsätze implementiert. Grundsätzlich ist jede Gesellschaft für das Kreditrisikomanagement im Rahmen ihrer operativen Geschäftstätigkeit selbst verantwortlich. Kreditportfolio Im Geschäftsjahr 2023 setzte der Solaris-Konzern seine Bemühungen zur Optimierung der Ausfallquoten fort. Aufgrund des Auslaufens der Geschäfte wird jedoch erwartet, dass die Ausfallquoten einem steigenden Trend folgen werden. Dies ist ein natürlicher Nebeneffekt bei Portfolios, die sich in der Rückzahlungsphase befinden. Infolgedessen werden die Hauptanstrengungen des Konzerns darauf gerichtet sein, die Verwertungsquoten der ausgefallenen Kredite aus den Altportfolios zu erhöhen. Daher wird im Geschäftsjahr 2024 ein starker Kurs zur Verbesserung der Inkassotätigkeit gesetzt, um die LGD-Raten spürbar zu senken. 6.7 Liquiditätsrisiko Als Liquiditätsrisiko der Bank wird das Risiko bezeichnet, welches entstehen könnte, wenn die Bank ihren aktuellen und künftigen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann und gegebenenfalls Refinanzierungsmöglichkeiten in nicht ausreichender Form oder nur zu deutlich erhöhten Konditionen zur Verfügung stehen oder vorhandene Vermögenswerte nur mit Preisabschlägen verwertet werden können. Die Entwicklung der Gesamtbestände an Liquiditätsreserven, Krediten und Einlagen wird durch die Abteilung Financial Risk Management anhand der Liquiditätsplanung monatlich und regelmäßig anhand der Fälligkeitsliste sowie der Net-Capital-Balance beobachtet und an das Management Board monatlich berichtet. Mit Hilfe der nach Laufzeiten gegliederten Liquiditätsplanung können mittelfristige potentielle Liquiditätsengpässe erkannt und rechtzeitig Maßnahmen zur Liquiditätssicherung eingeleitet werden. Im langfristigen Bereich wird die Liquidität aus der Geschäfts-, inklusive Budgetplanung sowie durch aktuelle Erkenntnisse über die Geschäftsentwicklung abgeleitet. Die Aktualisierung wird monatlich vorgenommen und umfasst einen rollierenden Planungshorizont von zwölf Monaten. Die folgende Übersicht zeigt die Zahlungsverpflichtungen aus Finanzinstrumenten gegliedert nach Laufzeitbändern:
Zur weiteren Darstellung der Messung und Steuerung von Risiken verweisen wir auf die Ausführungen im Risikobericht des zusammengefassten Konzernlageberichts. VII Angaben zur Kapitalflussrechnung Die Konzern-Kapitalflussrechnung stellt die Veränderung der flüssigen Mittel des Solaris-Konzerns durch Mittelzu- und -abflüsse im Laufe des Geschäftsjahres dar, getrennt nach dem Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit sowie nach der Investitions- und Finanzierungstätigkeit. Auswirkungen aus der Veränderung der Wechselkurse auf die Zahlungsmittel werden gesondert ausgewiesen. Die Darstellung des Cashflows aus der laufenden Geschäftstätigkeit erfolgt nach der indirekten Methode. Die Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit liegt mit TEUR -1.008.315 unter dem Vergleichswert (2022: TEUR -694.040). Wesentlicher Treiber neben dem Ergebnisrückgang ist dabei die Abnahme von Verbindlichkeiten gegenüber Kunden. Die Mittelabflüsse aus der Investitionstätigkeit beliefen sich im Geschäftsjahr 2023 auf TEUR 1.567 (2022: TEUR -107.003). Darin enthalten sind unter anderem Einzahlungen aus Abgängen von Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren in Höhe von TEUR 2.214 im Geschäftsjahr 2023 (2022: TEUR -89.165) und von Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren in Höhe von TEUR 15.298 (2022: TEUR -5.000).
1 Vorjahreswerte wurden aufgrund der
Umgliederung eines Kontos von den Forderungen an Kunden zu
den sonstigen Vermögenswerten angepasst. Die
Umgliederung führt zur Verbesserung der Klarheit und
Übersichtlichkeit des Ausweises. Aufgrund der
Umgliederung verringerten (erhöhten) sich die
Forderungen an Kunden (die sonstigen Vermögenswerte)
in dem Geschäftsjahr 2022 um jeweils TEUR 1.370.
Der Mittelzufluss aus der Finanzierungstätigkeit belief sich im Geschäftsjahr auf TEUR 33.874 (2022: TEUR 41.934). Darin enthalten sind Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen in Höhe von TEUR 37.190 (2022: TEUR 44.620). Weitergehende Informationen über Eigenkapitalzuführungen beinhaltet Abschnitt 5.15 Eigenkapital. Die nachfolgende Tabelle stellt die zahlungswirksamen und zahlungsunwirksamen Veränderungen der Finanzverbindlichkeiten dar:
VIII Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen Eventualverbindlichkeiten Zum 31. Dezember 2023 bestehen Eventualverpflichtungen in Höhe von TEUR 796 (2022: TEUR 796). Es handelt sich ausschließlich um eine Mietkaution (Mietaval), die an die FinLeap GmbH seit 2017 herausgegeben wird. Das Risiko der Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme der finanziellen Verpflichtung wird zum Bilanzstichtag als nicht wesentlich angesehen, da die Eventualverbindlichkeiten zu 100 % durch Barsicherheiten gedeckt sind. Darüber hinaus hat die Finanzbehörde Berlin im November 2022 ein Strafverfahren gegen vier ehemalige Vorstandsmitglieder der Solaris SE eingeleitet. Im Laufe des Geschäftsjahres 2023 wurde das Strafverfahren auf zwei weiteren ehemaligen Vorstandsmitgliedern erweitert. Ihnen wird versäumter Lohnsteuereinbehalt auf Mitarbeiterbeteiligungsprogramme für bereits vergangene Geschäftsjahre vorgeworfen. Das Verfahren wurde im Geschäftsjahr 2023 formell von der Staatsanwaltschaft Berlin übernommen. Die Beweisaufnahme und damit verbundenen Ermittlungsschritte sind zum aktuellen Zeitpunkt nicht abgeschlossen. Das Finanzamt erließ im September 2023 einen Haftungsbescheid ohne Leistungsaufforderung. Die Solaris SE hatte gegen den Bescheid fristgerecht Einspruch eingelegt und diesen begründet. Zum 31. Dezember 2023 liegt noch keine Antwort der Finanzbehörde vor. Ob und gegebenenfalls in welcher Höhe aus dem Strafverfahren am Ende Geldbußen oder sonstige Konsequenzen für die Solaris SE resultieren, unterliegt zum aktuellen Zeitpunkt Einschätzungsrisiken. Aktuell schätzt die Solaris SE die Wahrscheinlichkeit einer Inanspruchnahme mit nicht über 50 % ein. Die Solaris SE stuft die mögliche Verpflichtung aus dem laufenden Strafverfahren somit als Eventualverbindlichkeit ein. Dennoch kann die Inanspruchnahme der Solaris SE für den entstandenen Schaden des versäumten Lohnsteuereinbehalts nicht in Gänze ausgeschlossen werden. Aus diesem Grunde monitort die Solaris SE die Entwicklungen des Strafverfahrens sorgfältig und bewertet den Sachverhalt regelmäßig anhand des Ermittlungsstandes neu. Eventualforderungen Ein Tochterunternehmen des Konzerns hat in 2022 eine Klage gegen Hi Technologies Limited UAB (mit Sitz in Vilnius, Litauen) wegen Verletzung vertraglicher Vereinbarungen eingereicht. Eine entsprechende Forderung wurde im Vorjahr nicht angesetzt, da der Zufluss wirtschaftlichen Nutzens noch von dem tatsächlichen Ausgang des Gerichtsverfahrens abhängig war. Die Klage wurde zurückgezogen und im November 2023 offiziell von dem Gericht abgewiesen, so dass zum 31. Dezember 2023 keine Eventualforderung mehr besteht. Im Oktober 2023 veranlasste ein Vertragspartner des Solaris-Konzerns eine Kündigung der bestehenden vertraglichen Vereinbarungen unter der Behauptung, dass der Solaris-Konzern gegen Bestimmungen der Vereinbarungen verstoßen habe. Der Solaris-Konzern bestritt, gegen die Vereinbarungen verstoßen zu haben, und behauptete, der Vertragspartner sei nicht berechtigt, die Vereinbarungen zu kündigen. Darüber hinaus wurde geltend gemacht, dass die Kündigung selbst eine Vertragsverletzung darstelle und auf dieser Grundlage einen Anspruch auf Schadensersatz i. H. v. TEUR 144.000 begründe. Die Klage wurde vorbereitet, aber zum 31. Dezember 2023 noch nicht eingereicht. Eine entsprechende Forderung wird zum 31. Dezember 2023 nicht angesetzt, da der mögliche Zufluss des wirtschaftlichen Nutzens von dem tatsächlichen Ausgang des Gerichtsverfahrens abhängig sein wird. Hinsichtlich der Höhe der Eventualforderung hat der Solaris-Konzern zum 31. Dezember 2023 einen wahrscheinlichkeitsgewichteten Betrag von TEUR 93.600 berechnet, der auf der Annahme beruht, dass die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Klage gegen den Kunden 65 % entspricht und dass der Anspruch innerhalb der nächsten 1,5 Jahre geltend gemacht werden kann. IX Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen Dritte Parteien gelten als nahestehend, sofern eine Partei die andere mittelbar oder unmittelbar kontrolliert oder maßgeblichen Einfluss auf deren geschäftliche oder operative Entscheidungen ausüben kann. Zu den nahestehenden Unternehmen und Personen des Solaris-Konzerns gehören:
Die Angaben über die Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat finden sich im Abschnitt 10.4 Bezüge des Vorstands und des Aufsichtsrats. In der folgenden Tabelle wird die Gesamthöhe der Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen im jeweiligen Geschäftsjahr dargestellt:
Die folgenden Salden waren am Ende der Berichtsperiode ausstehend:
In den Forderungen gegenüber der Finleap GmbH war im Vorjahr ein der Finleap GmbH gewährter festverzinslicher Kredit enthalten. Der Kredit wurde in Geschäftsjahr 2023 zurückgezahlt. Der Konzern wies Eventualverpflichtungen gegenüber der FinLeap GmbH in Höhe von TEUR 796 aus (2022: TEUR 796). Die detaillierten Informationen sind im Abschnitt VIII Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen enthalten. Die Verkäufe an und Käufe von nahestehenden Dritten entsprechen denen zu marktüblichen Bedingungen. X Sonstige Anhangangaben 10.1 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
Die Solaris-Konzern beschäftigte im Geschäftsjahr 2023 im Durchschnitt 803 Arbeitnehmer (2022: 826); davon waren 769 Arbeitnehmer (2022: 773) vollzeitbeschäftigt und 34 Arbeitnehmer (2022: 53) teilzeitbeschäftigt. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 waren insgesamt 830 (2022: 834) Mitarbeiter angestellt. 10.2 Wesentliche Prüfungshonorare Das im Geschäftsjahr als Aufwand erfasste Honorar für den Abschlussprüfer setzt sich wie folgt zusammen:
In den im Geschäftsjahr 2023 erfassten Aufwendungen für Abschlussprüfungsleistungen sind TEUR 1.550 für die Abschlussprüfung des Geschäftsjahres 2022 enthalten. In den erfassten Aufwendungen für andere Bestätigungsleistungen im Geschäftsjahr 2023 sind TEUR 2 für Bestätigungsleistungen des Geschäftsjahres 2022 enthalten. 10.3 Anteilsbesitzliste Nachfolgend ist die Anteilsbesitzliste der Solaris SE dargestellt:
10.4 Bezüge des Vorstands und des Aufsichtsrats Vergütung von Führungskräften in Schlüsselpositionen
Der Vorstand der Solaris SE setzt sich wie folgt zusammen: Carsten Höltkemeyer: Vorsitzender des Vorstands (CEO - Chief Executive Officer: Vorsitzender des Vorstands seit dem 01. Mai 2023) und Vorstand über folgende Fachabteilungen: Corporate Development & Strategy, Project Management Office, Treasury & Markets, Internal Culture and Communication, Corporate Communication, Finance and Regulatory Reporting, Pricing, Planning and Controlling, Engineering, Technology, Product Management, Data & Analytics, Business Process Management Ansgar Finken (CRO - Chief Risk Officer; Mitglied des Vorstands seit dem 01. Januar 2023): Vorstand über folgende Fachabteilungen: Risk Management & Risk Controlling, Compliance & Data Protection, Anti-Financial Crime, Legal Jörg Diewald (CCO - Chief Commercial Officer; Mitglied des Vorstands seit dem 01. Januar 2023): Vorstand über folgende Fachabteilungen: Marketing, Business Development and Analytics, Sales and Onboarding Dr. Roland Folz war Vorsitzender des Vorstands (CEO - Chief Executive Officer) und Vorstand über folgende Fachabteilungen (ausgeschieden zum 30. April 2023): Produktgruppen, Internal Products, People & Organization, Strategy & Shareholder Coordination, Board Assistance and Office Management, Communications Dr. Jörg Howein war Vorstand über folgende Fachabteilungen (ausgeschieden zum 18. August 2023): Product Management, Provider Management, Data. Chloe Mayenobe war Vorstand über folgende Fachabteilungen (ausgeschieden zum 31. Juli 2023): Operations, Business Process Management & Internal Control System, Incident Management, Project Management Office. Die für die Tätigkeit im Geschäftsjahr gewährten Gesamtvergütungen des Vorstandes für das Jahr 2023 betrugen TEUR 4.103 (2022: TEUR 1.634). Im Geschäftsjahr wurden keine Kredite an Mitglieder des Vorstands vergeben. Der Aufsichtsrat der Solaris SE setzt sich wie folgt zusammen:
Michael Hock war Mitglied des Aufsichtsrats bis zum 31. März 2023. Naoyoshi Yoneyama war Mitglied des Aufsichtsrats bis zum 21. November 2023. Thomas Schlytter-Henrichsen war Mitglied des Aufsichtsrats bis zum 16. August 2023. Die für die Tätigkeit im Geschäftsjahr gewährten Gesamtvergütungen der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Jahr 2023 betrugen TEUR 77 (2022: TEUR 0). Im Geschäftsjahr und in Vorjahren wurden keine Kredite an Mitglieder des Aufsichtsrats vergeben. XI Ereignisse nach der Berichtsperiode Am 07. März 2024 wurde der Solaris SE von der Finanzaufsicht BaFin ein Bußgeld i. H. v. TEUR 6.500 auferlegt. Durch die festgesetzte Geldbuße wurde somit die in dem Geschäftsjahr 2023 sowie die im Vorjahr gebildete Rückstellung für die aufsichtsrechtlichen Rechtsrisiken bestätigt. Die Solaris Financial (Singapore) PTE Ltd wurde im März 2024 geschlossen. In diesem Zusammenhang werden keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Ertrags-, und Finanzlage des Solaris-Konzerns erwartet. Die GTP Solutions Limited wurde abgewickelt und am 13. Februar 2024 gelöscht. Mit Beschluss vom 23. Januar 2024 wurde entschieden, das Produkt Brokerage einzustellen. Im 2. Quartal 2024 startet die Migration der Vertragsvereinbarungen im Rahmen des ADAC- Kreditkartenportfolios (Allgemeiner Deutscher Automobil-Club). Damit wird Solaris künftig für die Herausgabe und Verwaltung der Kreditkarten sowie für die Abwicklung aller Zahlungen des ADAC verantwortlich sein. Im März 2024 wurde die zweite Finanzierungsrunde der Serie F unter Führung der SBI Shinsei Bank Limited, Tokyo, Japan und anderen Bestandsinvestoren durchgeführt. Die Finanzierungsrunde umfasst ein zusätzliches Kapital i. H. v. TEUR 95.757. Diese setzen sich aus Einzahlungen in das Kapital i.H.v. TEUR 900 der Series F1 sowie der Series F2 und F3 i.H.v TEUR 34.842 und TEUR 31.649 zusammen. Zudem wurde im März 2024 eine Finanzgarantie in Form einer stillen Beteiligung zwischen der Solaris SE und der SBI Shinsei Bank Limited abgeschlossen. Die eingeworbenen Mittel werden unter anderem dafür genutzt, um das Kreditkartenprogramm des ADAC abzusichern und das Kernkapital des Solaris SE zu stärken. Es besteht ein Teilgewinnabführungsvertrag mit der SBI Ventures Two. Co., Ltd. mit Sitz in Tokio, Japan, dem die Hauptversammlung durch Beschluss vom 19. März 2024 zugestimmt hat. Daraus resultierend erfolgte am 04. April 2024 eine Einzahlung in die Kapitalrücklage i. H. v. TEUR 28.344. Mit Wirkung zum 19. März 2024 wurde Nii Tomoyuki zum Aufsichtsratsmitglied ernannt. Zudem sind mit Wirkung zum 31. Dezember 2023 Dr. Gerrit Seidel und zum 09. April 2024 Juan Lopez Carretero, Barbod Namini und Juan Jose Solis Martin als Aufsichtsratsmitglieder ausgeschieden. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 19. März 2024 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 31. Dezember 2028 um bis zu insgesamt EUR 94.085 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen. (Genehmigtes Kapital 2024/1). Mit Beschluss vom 07. Mai 2024 wurde der Solaris Digital Assets GmbH ein Wandeldarlehen i. H. v. TEUR 500 mit einer Laufzeit von 18 Monaten übertragen. Der Hauptzweck besteht darin, die Liquidität von SDA während des Abwicklungsverfahrens bis zur Verschmelzung zu sichern. In Abstimmung mit den Behörden wird eine Umwandlung nicht erforderlich sein, da Solaris Digital Assets GmbH im Mai 2024 alle verbleibenden Vermögenswerte auf einen Drittverwahrer übertragen wird und somit nicht mehr die Kapitalanforderungen erfüllen muss. Das Darlehen gilt als Darlehen an eine nahestehende Partei (Organkredit) im Sinne des § 15 Abs. 1 Nr. 10 KWG. Es liegen keine weiteren Ereignisse nach der Berichtsperiode vor.
Berlin, 31.05.2024 Solaris SE Der Vorstand Carsten Höltkemeyer Ansgar Finken Jörg Diewald Zusammengefasster Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023Inhalt 1 Grundlagen der Solaris SE und des Konzerns 1.1 Geschäftsmodell des Unternehmens 1.2 Entwicklung von Banking-as-a-Service Produkten 2 Wirtschaftsbericht 2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen 2.2 Steuerung: Finanzielle und nicht finanzielle Leistungsindikatoren 2.3 Geschäftsverlauf 2.4 VFE-Lage: Darstellung, Analyse, Beurteilung 2.4.1 Ertragslage 2.4.2 Finanzlage 2.4.3 Vermögenslage 2.4.4 Gesamtaussage 3 Risikobericht 3.1 Risikoorientierte / Integrierte Gesamtbanksteuerung 3.2 Geschäfts- und Risikostrategie 3.3 Organisation des Risikomanagements 3.4 Risikomanagementsystem gemäß MaRisk 3.5 Wesentliche Risiken 3.6 Risikotragfähigkeit und Stresstesting 3.6.1 Kreditrisiken 3.6.2 Marktpreisrisiken 3.6.3 Liquiditätsrisiken 3.6.4 Operationelle Risiken 3.6.5 Geschäftsrisiken 4 Nachhaltigkeitsberichterstattung 4.1 Wesentlichkeitsanalyse 4.2 Zuständigkeiten in puncto Nachhaltigkeit 4.3 Umweltaspekte 4.3.1 Klimawandel 4.3.2 Emissionen 4.3.3 Unsere Maßnahmen 4.4 Beschäftigungsaspekte 4.4.1 Beschäftigung 4.4.2 Ausbildung und Schulung 4.4.3 Diversität, Nichtdiskriminierung, Chancengleichheit 4.5 Soziale Belange 4.5.1 Lieferkettenmanagement 4.5.2 Resilienz des Geschäftsmodells 4.5.3 Datensicherheit 4.6 Achtung der Menschenrechte 4.7 Bekämpfung von Korruption und Bestechung 4.7.1 Compliance und Integrität 4.8 Informationen zur EU-Taxonomie 5 Prognose- und Chancenbericht 5.1 Chancen und Risiken 5.2 Prognose 5.3 Gesamtaussage 6 Nachtragsbericht 1 Grundlagen der Solaris SE und des Konzerns Die Solaris SE ist eine nicht börsennotierte europäische Aktiengesellschaft (Societas Europaea) und ein Kreditinstitut im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG). Sie ist ein Unternehmen von öffentlichem Interesse (Public Interest Entity; PIE) und unterliegt der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die Solaris SE hat am 10. März 2016 die Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften und zur Erbringung von Finanzdienstleistungen gemäß § 1 Abs. 1 und Abs. 1a KWG sowie zum Betreiben von Eigengeschäft nach § 32 Abs. 1a KWG erhalten. Die Solaris SE hat ihren Hauptsitz in Berlin, Deutschland. Die Solaris SE hat von dem Wahlrecht gemäß § 315e HGB Gebrauch gemacht, ihren Konzernabschluss nach IFRS aufzustellen. Die in diesem zusammengefassten Lagebericht abgebildeten Zahlen der Solaris SE (Einzelabschluss) erfolgen auf Basis der handelsrechtlichen Vorschriften (HGB). Die Erstellung und Darstellung des Konzernabschlusses sowie die Konsolidierung von Unternehmen, die durch die Solaris SE beherrscht werden, erfolgen hingegen nach den internationalen Rechnungslegungsstandards und Vorschriften (IFRS). Am 28. November 2019 gründete die Solaris SE die solaris Digital Assets GmbH, Berlin. Gegenstand der solaris Digital Assets GmbH ist die Verwahrung sowie die Sicherung von digitalen Werten und der zugehörigen Schlüssel. Diese dienen dazu, digitale Werte zu halten, zu speichern oder zu übertragen. Die Gesellschaft ist zur Vornahme aller Handlungen und Maßnahmen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar zur Förderung des vorstehenden Unternehmensgegenstandes geeignet sind, einschließlich der Gründung von und Beteiligungen an anderen Unternehmen und der Gründung von Niederlassungen in der Bundesrepublik Deutschland und im EU-Ausland. Das Stammkapital der solaris Digital Assets GmbH in Höhe von TEUR 25 wird allein von der Solaris SE gehalten. Da die Solaris SE 100% der Anteile an die solaris Digital Assets GmbH hält, wurde die solaris Digital Assets GmbH nach IFRS 10 im Rahmen der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss der Solaris SE einbezogen. Mit dem Beschluss der Solaris SE vom 21. November 2023 wurde entschieden, das Geschäft der solaris Digital Asset GmbH einzustellen, die bestehenden Verträge mit Partnern zu kündigen und die Gesellschaft abzuwickeln. Vor dem Hintergrund der aufsichtsrechtlichen Verpflichtungen, geht die solaris Digital Asset GmbH davon aus, dass das gesamte erlaubnispflichtige operative Geschäft bis Mitte 2024 vollständig abgewickelt und eingestellt ist und darüber hinaus ein rudimentärer Geschäftsbetrieb nur bis zu der anvisierten Verschmelzung auf die Solaris SE aufrechterhalten wird. Der Eigenkapital- und Liquiditätsbedarf während der Liquidationsphase wird durch die von der Solaris SE am 26. Juli 2023 abgebende harte Patronatserklärung für die solaris Digital Assets GmbH abgedeckt. Gemäß der harten Patronatserklärung ist die Solaris SE bis zum 31. Dezember 2024 ebenfalls dazu verpflichtet sicherzustellen, dass die finanzielle Ausstattung der solaris Digital Assets GmbH jederzeit ausreicht, um ihren Verpflichtungen gegenüber Kunden und Lieferanten termingerecht und vollständig nachzukommen. Der laufende Geschäftsbetrieb der solaris Digital Assets GmbH wird während der Phase der operativen Abwicklung seitens der Solaris SE gewährleistet. Am 21. Mai 2021 hat die Solaris SE die SolarisTech UA Limited Liability Company, Kiev (Ukraine), gegründet. Das Stammkapital der SolarisTech UA Limited Liability Company in Höhe von TEUR 10 wird allein von der Solaris SE gehalten. Da die Solaris SE 100% der Anteile an der SolarisTech UA Limited Liability Company hält, wurde die SolarisTech UA Limited Liability Company nach IFRS 10 im Rahmen einer Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss der Solaris SE einbezogen. Im August 2023 wurde beschlossen, die SolarisTech UA Limited Liability Company abzuwickeln. Am 23. Dezember 2021 erwarb die Solaris SE die Contis Group Limited (Vereinigtes Königreich). Gegenstand der Contis Group Limited ist das Erbringen von "Bank in a Box" Dienstleistungen. Es handelt sich dabei um die Bereitstellung der gesamten technischen und rechtlichen Infrastruktur, die erforderlich ist, um den Kunden über ein E-Geld-Konto bankähnliche Dienstleistungen anzubieten. Die Solaris SE hält allein das registrierte Kapital der Contis Group Limited in Höhe von 100,00 GBP, insofern erfolgt auch hier eine Vollkonsolidierung. Die Contis Group Limited hält die folgenden Tochtergesellschaften:
Die GTP Solution Limited betrieb kein aktives Geschäft mehr und wurde zwischenzeitlich mit Wirkung zum 13. Februar 2024 aufgelöst. Auch die inaktive Solaris Financial PTE. LTD. (Singapur) wurde inzwischen mit Wirkung zum 04. März 2024 aufgelöst. Am 17. Januar 2022 hat die Solaris SE die Solaris Operations GmbH gegründet. Gegenstand der Solaris Operations GmbH waren Unterstützungsleistungen in den Bereichen Bankbetrieb, Mahnwesen und Kundenbetreuung. Das Stammkapital der Solaris Operations GmbH betrug TEUR 25 und wurde alleine von der Solaris SE gehalten. Die Solaris Operations GmbH wurde im Geschäftsjahr auf die Solaris SE als aufnehmender Rechtsträger verschmolzen und ist rechtlich mit Wirkung zum 01. Januar 2023 untergegangen. Das folgende Organigramm gibt eine Übersicht über die Tochterunternehmen der Solaris SE zum Stand 31. Dezember 2023:
Die Bank und der Konzern verfügen über folgende Fachabteilungen:
Der Solaris-Konzern gliedert die Fachabteilungen in drei Teilbereiche:
Jede geografische Region innerhalb der lokalen Märkte wird weiterhin zentral verwaltet, wobei die individuellen Anforderungen der einzelnen Länder berücksichtigt werden. Diese Initiativen in den lokalen Märkten werden insbesondere von den folgenden Funktionen geleitet: Business Development, Commercial Analytics, Marketing and Communications, Onboarding, Project Management, Partnerships und Sales. Die Enabling & Control Funktionen sind Finance, Risk Management, Credit Risk, Compliance, Legal, Strategy and Shareholder Coordination sowie People and Organization. Diese Teams definieren Prozesse, Tools, Richtlinien usw., um die zentrale Plattform und die lokalen Märkte zu kontrollieren, zu betreuen und zu beraten. Die zentrale Produktionsplattform umfasst alle Kernprozesse für neu entwickelte Produkte, Technologie und Betriebsprozesse von Solaris. Die Solaris-Produktionsplattform besteht aus den Funktionen Product, Technology und Operations. Die Organisation von Plattform an sich folgt einer Matrixlogik für die verschiedenen Produktgruppen, wie unten dargestellt:
Geführt werden Bank und Konzern durch den Vorstand. 1.1 Geschäftsmodell des Unternehmens Der Solaris-Konzern betreibt das Geschäftsmodell "Banking-as-a-Service" (BaaS). Dies beinhaltet hauptsächlich das Bereitstellen regulierter Bankprodukte für externe Unternehmen, die im Folgenden als "Partner" bezeichnet werden. Durch die von Solaris SE entwickelte Technologie können Kunden diese Bankprodukte direkt in ihre eigenen Produkte integrieren und ihren Endkunden - sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen - digitale Banking-Services anbieten. Durch die Kooperation mit Solaris werden den Partnern ermöglicht, ihren Endkunden eine Vielzahl von Finanzdienstleistungsprodukten und -prozessen z. B. Kredite, Zahlungen, Karten und digitale Bankkonten bereitzustellen. Durch die Integration von Technologie- und Bankangeboten in individuelle Produkte und Dienstleistungen zusammen mit Partnern fördert der Solaris-Konzern das Wachstum der Embedded-Finance-Branche. Alle Dienstleistungen werden im Rahmen von regulatorischen Lizenzen erbracht, die von der entsprechenden lokalen Aufsichtsbehörde erteilt werden. Mit den kumulierten Lizenzen innerhalb des Konzerns bietet der Solaris-Konzern eine Kombination von Produkten und Dienstleistungen im EWR und in Großbritannien an. Die Solaris SE verfügt über eine deutsche Banklizenz, während die von der Contis Group Limited angebotenen Dienstleistungen über zwei Lizenzen für E-Geld und Wertpapierhandel aus Litauen und Großbritannien erbracht werden. Die Solaris SE bildet eine sichere und regulierte Infrastruktur, die Partner benötigen, um konforme Finanzdienstleistungen in ihr Angebot einzubinden. Alle Produkte werden auf der Produktionsplattform selbst entwickelt, gewartet und über APIs (Application Programming Interfaces, Programmierschnittstellen) bereitgestellt. Ziel ist es, jederzeit Produkte entsprechend den Anforderungen unserer Partner in einer weitgehend automatisierten und digitalisierten Form zur Verfügung zu stellen. Die mit Unternehmenspartnern entwickelten und betriebenen Produkte sind in den folgenden Produktgruppen gebündelt:
Zielmarkt ist aktuell die Europäische Union und Großbritannien, wobei der Schwerpunkt der Geschäftstätigkeiten in der Bundesrepublik Deutschland liegt. Wesentliche Zielgruppen sind Großunternehmen, nationale und internationale Banken sowie Tech- und E- Commerce-Unternehmen, die über ein großes Netzwerk an Endkunden verfügen. Gegenstand der solaris Digital Assets GmbH ist die Verwahrung sowie die Sicherung von digitalen Werten und der zugehörigen Schlüssel. Diese dienen dazu, digitale Werte zu halten, zu speichern oder zu übertragen. Die Gesellschaft ist zur Vornahme aller Handlungen und Maßnahmen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar zur Förderung des vorstehenden Unternehmensgegenstandes geeignet sind, einschließlich der Gründung von und Beteiligungen an anderen Unternehmen und der Gründung von Niederlassungen in der Bundesrepublik Deutschland und im EU-Ausland. Am 21. Mai 2021 hat die Solaris SE die SolarisTech UA Limited Liability Company, Kiew (Ukraine), gegründet. Gegenstand der SolarisTech UA LLC sind Unterstützungsleistungen in einer Vielzahl von Bereichen, darunter Software-Entwicklungs- und Beratungsleistungen für die räumliche und technische Infrastruktur. Das Stammkapital der SolarisTech UA LLC in Höhe von TEUR 10 wird allein von der Solaris SE gehalten. Da die Solaris SE 100% der Anteile an der SolarisTech UA Limited Liability Company hält, wurde die SolarisTech UA Limited Liability Company nach IFRS 10 im Rahmen einer Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss der Solaris SE einbezogen. Im August 2023 wurde beschlossen, die SolarisTech UA Limited Liability Company abzuwickeln. Am 23. Dezember 2021 hat die Solaris SE die Contis Group Limited (Vereinigtes Königreich) erworben. Gegenstand der Contis Group Limited ist das Erbringen von "Bank in a Box" Dienstleistungen. Es handelt sich dabei um die Bereitstellung der gesamten technischen und rechtlichen Infrastruktur, um den Kunden über ein E-Geld-Konto bankähnliche Dienstleistungen anzubieten. Das Modell sieht vor, dass diese Vereinbarungen Dritten (Firmenkunden) zur Verfügung gestellt werden, die in ihrem Namen / mit ihrem Branding Bankdienstleistungen anbieten können. Die Leistungen werden zum Teil von der Contis Group Limited, zum Teil von den oben genannten Tochtergesellschaften erbracht. Es gibt drei verschiedene Modelle:
Die Geschäftszwecke der einzelnen Tochtergesellschaften der Contis Group Limited gliedern sich wie folgt:
1.2 Entwicklung von Banking-as-a-Service Produkten Zur Abbildung des Banking-as-a-Service Geschäftsmodells unterhält und entwickelt die Solaris SE gemeinsam mit der Contis Group Limited ein wachsendes Produktportfolio. Damit kann den Partnern der Solaris SE ein sich stetig entwickelndes Lösungsangebot zur Verfügung gestellt werden und damit das plangemäße Wachstum ermöglicht werden. Die Produkte der Solaris SE werden den Partnern fast ausschließlich über API's zur Verfügung gestellt und basieren weitestgehend auf selbst entwickelter Software. Durch Eigenentwicklung können die spezifischen Prozesse eines Banking-as-a-Service Geschäftsmodells effizient abgebildet werden, insbesondere mit Bezug auf einen hohen Grad an Automatisierung und Standardisierung, auch in den für uns wesentlichen Bereichen Compliance und Risikomanagement. Zudem werden verschiedenste Standardprozesse an Provider unterschiedlicher Art ausgelagert, um die Effektivität und Effizienz der Solaris-Plattform zu erhöhen. Neben der allgemeinen Weiterentwicklung der Produktlandschaft innerhalb der Produktionsplattform hat die Solaris SE das selbstentwickelte Kernbankensystem mit angebundenen Standard-Komponenten für z.B. Kredit-Nebenbuch, Bilanzierung, Meldewesen und Risikomanagement/-reporting weiter ausgebaut. In den Produktgruppen der Solaris SE werden die im Folgenden kurz beschriebenen Produktfelder abgedeckt. BaaS Core: Mit den in dieser Produktgruppe entwickelten Produkten bietet die Solaris SE ihren Partnern digitale Bankkonten mit modernen Funktionen sowie eine flexible Banking- Infrastruktur unter ihrem eigenen Branding an. Die Kontolösungen des ,Digital Banking' sind sowohl Zahlungskonten als auch weitere Kontotypen mit beschränktem Einsatzzweck, wie z.B. Verrechnungskonten zu Anlageprodukten oder virtuelle IBANs insbesondere zur Abbildung von Zahlungsflüssen. Dazu werden insbesondere auch die Schnittstellen in Kernbanksystemen entwickelt und gepflegt, die somit zu einem elementaren Teil der Leistungserbringung gegenüber den Partnern werden. Der Unit-Bereich ,Cards' ermöglicht zudem die Ausgabe von Visa- und Mastercard Debit- und Prepaidkarten. Lending: Die Leistungen und Produkte der Produktgruppe Lending umfassen nahezu alle Aspekte des zinstragenden Bankgeschäftes. Im Mittelpunkt stehen Lösungen für Konsumentenkredite, Überziehungskredite, Fronting, Factoring und Handelsfinanzierungen. Auch hier besteht die Kernleistung der Solaris SE in der Bereitstellung weitestgehend digitalisierter Produkte und Prozesse über APIs an die Partnerunternehmen. Die ausgegebenen Kredite werden weitgehend auf der eigenen Bilanz gehalten, teilweise auch direkt an Investoren abgegeben (Fronting). Identity & AFC: In der Identity & AFC Produktgruppe der Solaris SE werden Produkte rund um die Identifikation von natürlichen Personen und Unternehmen entwickelt, die neben dem Einsatz für die internen KYC-Prozesse auch als eigenständige Lösungen verkauft werden. Dies umfasst neben den APIs für die Integration der Services durch Partner insbesondere auch die Anbindung verschiedener Drittanbieter über welche Sub-Prozesse abgebildet (z.B. Videoldent-Verfahren, Qualifizierte Elektronische Signaturen) oder Daten aus externen Quellen (z.B. Handelsregistern) verfügbar gemacht werden. Digital Assets: Die Produktgruppe Digital Assets ist weitgehend überschneidend mit der Solaris-Tochter "solaris Digital Assets GmbH". Die Gesellschaft entwickelte insbesondere Lösungen im Bereich der Verwahrung und dem Brokerage von Digital Assets. Dabei wurden die Leistungen unter der vorläufigen Kryptoverwahrlizenz der solaris Digital Assets GmbH eng mit Bankleistungen der Solaris SE verzahnt, sodass den Partnern und Kunden ein integriertes und effizientes Produktangebot rund um den Handel und die Verwahrung von Kryptowährungen und künftig weiteren Typen digitaler Vermögenswerte zur Verfügung gestellt werden konnten. Die Solaris Digital Assets GmbH hatte am 17. September 2020 den Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zur Erbringung des Kryptoverwahrgeschäfts gestellt und war daher gem. § 64y KWG befugt, derartige Dienstleistungen zu erbringen. Der Erlaubnisantrag wurde von der solaris Digital Asset GmbH zurückgenommen. Da die Geschäftsaktivitäten jedoch in 2023 weitestgehend zurückgefahren worden sind, wurde Ende 2023 schließlich beschlossen, die Gesellschaft abzuwickeln und ein Liquidationsplan zur Abwicklung des gesamten erlaubnispflichtigen operativen Geschäfts bei der Aufsichtsbehörde eingereicht. Damit einhergehend wurde am 9. November 2023 ein Bescheid erlassen, der es der Solaris Digital Assets GmbH gestattet, übergangsweise das erlaubnispflichtiges Restbestandsgeschäft zum Zwecke der Abwicklung zu erbringen, wenn diese den Erlaubnisantrag bis zum 30. November 2023 zurücknimmt und die Abwicklung bis zum 31. Juli 2024 abgeschlossen ist. Mit Schreiben vom 28. November 2023 hat Solaris Digital Assets GmbH daraufhin den Erlaubnisantrag vom 17. September 2020 zurückgenommen. Brokerage: Die Produktgruppe Brokerage entwickelt und baut eine Wertpapier-Brokerage- API für alle Endkunden der Partner, um Wertpapiere über die entsprechenden Partner- Interface zu verhandeln. Im Geschäftsjahr 2023 betrug die Gesamtsumme der aktivierten Eigenleistungen für die Solaris SE TEUR 6.299 (Vj.: TEUR 6.714). Die auf die selbstgeschaffene Software entfallenden Abschreibungen beliefen sich auf TEUR 7.629 (Vj.: TEUR 6.059). Aufwendungen für externe Berater i. H. v. TEUR 0 (Vj.: TEUR 0) wurden entsprechend ihrer Tätigkeit aktiviert. Die aktivierte selbstgeschaffene Software wird linear über den Zeitraum von fünf Jahren abgeschrieben. 2 Wirtschaftsbericht 2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Das Geschäftsjahr 2023 wurde weiterhin insbesondere durch den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine sowie dessen wirtschaftlichen Folgeeffekte geprägt. Der in 2023 ausgebrochene Konflikt im Nahen Osten führte zu einer erhöhten Unsicherheit hinsichtlich der weltweiten Wirtschaftsentwicklung. Weiterhin bestehen Sanktionen gegen Russland, diese umfassen weitgehende Handelsbeschränkungen und einen teilweisen Ausschluss vom globalen Finanzmarkt. Russland reagierte auf die Maßnahmen und Sanktionen mit einer Einschränkung seiner Gasexporte nach Europa und sorgte damit für signifikante Preissteigerungen und Lieferengpässe, welche sich nachhaltig auf die gestiegene Inflation vor allem in Europa auswirkte. Die Abhängigkeiten von Gaslieferungen Russlands konnten im 2. Kriegsjahr gesenkt werden, dennoch besteht weiterhin eine leichte Unsicherheit auf dem Markt. Die Erholung der Weltwirtschaft von der COVID-19-Pandemie, der Einmarsch Russlands in der Ukraine und die Lebenshaltungskostenkrise erweist sich als erstaunlich langwierig. Dennoch geht die Inflation schneller als erwartet von ihrem Höchststand im Jahr 2022 zurück, wobei die Auswirkungen auf die Beschäftigung und die Wirtschaftstätigkeit geringer ausfallen als erwartet, was auf günstige Entwicklungen auf der Angebotsseite und die Straffung der Zentralbanken in den Jahren 2022 und 2023 zurückzuführen ist und damit die Inflationserwartungen auf einem festen Niveau gehalten haben. 1
1 Vgl. World economic outlook, IMF Januar 2024
So hob die Europäische Zentralbank (EZB) den Einlagezins auf 4,0 % zum Ende des Geschäftsjahres, was sich nach Auffassung der Solaris-Gruppe positiv auf die Weltwirtschaft auswirken wird. Insgesamt entwickelte sich die Weltwirtschaft recht stabil und verzeichnete ein Wachstum von knapp 3,1 %. Trotz der weltweiten Unsicherheit geht der Internationale Währungsfonds (IWF) in seinem World Economic Outlook von Januar 2024 von einer weiterhin stabilen wirtschaftlichen Entwicklung von 3,1 % in 2024 und 3,2 % in 2025 aus. Angesichts der hohen Kreditzinsen ist die Kreditnachfrage in 2023 erneut gesunken. Angesichts der Bedenken von Banken hinsichtlich der Risiken ihrer Kunden blieben die Kreditrichtlinien für Unternehmen und private Haushalte restriktiv. Sie wurden jedoch weniger stark verschärft als zuvor. Vor diesem Hintergrund hat sich die Kreditentwicklung leicht verbessert, ist aber insgesamt schwach geblieben. Gleichfalls ist die Kreditvergabe an private Haushalte aufgrund steigender Kreditzinsen und stringenter Kreditrichtlinien stagniert. 2 Die Solaris SE geht weiterhin davon aus, dass unabhängig von der gesamtwirtschaftlichen Lage kostenintensive Dienstleistungen zukünftig verstärkt gegen Aufpreis in den Filialen angeboten werden, wohingegen Standardprodukte vermehrt über digitale Kanäle offeriert werden. Diesem Trend folgend wird die Bedeutung des kontextuellen Bankings voraussichtlich weiter zunehmen und Bankdienstleistungen werden digital in andere Prozesse eingebettet. Kontextuelles Banking (Embedded Finance) beschreibt die Integration von Finanzdienstleistungen in die Produkte und Prozesse von Nichtbanken. Zusätzlich wirkt sich das immer stärker im Markt vertretene Angebot von kundenorientierten Fintech-Unternehmen aus. Die Fintech-Branche ist ein dynamisch wachsender Markt, auf dem sich ständig neue Geschäftsmodelle und Segmente herausbilden. Diese Unternehmen verstehen es, insbesondere mit digitalen Geschäftsmodellen den Kunden in den Mittelpunkt des Produktangebotes und der Anbahnungsprozesse zu stellen und durch Nutzung digitaler Geräte den Kunden jederzeit an jedem Ort zu erreichen. Deutlich erkennbar wird zudem der immer größer werdende Bedarf etablierter Unternehmen, die eigene Wertschöpfungskette um integrierte Finanzprodukte von Partnerunternehmen zu erweitern, im Hinblick auf höhere digitale Inhalte und kundenfreundliche Geschäftsmodelle. Das Geschäftsmodell der Solaris SE bietet solchen Unternehmen individuelle und standardisierte Lösungen an.
2 Vgl. Wirtschaftsbericht EZB 1/2024
2.2 Steuerung: Finanzielle und nicht finanzielle Leistungsindikatoren Die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren sind:
Der Fokus des internen Steuerungssystems liegt weiterhin auf dem insgesamt erzielten Gesamtertrag vor und nach Kosten. Die klassische Trennung zwischen Zins-, Provisions- und sonstigen Ertrag unterstützt aus Sicht der Solaris SE die Ergebnisinterpretation nicht ausreichend. In der Konsequenz verwendet die Solaris SE zur Steuerung im laufenden Management-Reporting als zentrale Kennzahlen den Gesamtertrag bzw. die Bruttomarge sowie das Jahresergebnis. Die Steuerung der Leistungsindikatoren erfolgt auf Ebene des Konzerns. Ab dem Berichtsjahr 2022 beziehen sich die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren auf die Werte im IFRS Konzernabschluss. Dabei umfasst der Gesamtertrag alle laufenden und einmaligen Erträge abzüglich der aktivierten Eigenleistung, der immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und abzüglich der sonstigen betrieblichen Aufwendungen. Die Bruttomarge ergibt sich aus dem Gesamtertrag abzüglich der Provisionsaufwendungen sowie der direkt zurechenbaren Kosten. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren wurden mit Aufnahme der regulären Geschäftstätigkeit in 2016 definiert und stetig weiter ausgebaut. Dies betraf insbesondere den Vertriebsbereich, hierzu wird die Softwarelösung "Salesforce" verwendet. Zu den bedeutsamsten nichtfinanziellen Leistungsindikatoren, die in den monatlichen Auswertungen regelmäßig geprüft und analysiert werden, gehören:
Durch den verstärkten Fokus auf die Weiterentwicklung bestehender Partnerschaften spiegelt die Kennzahl Anzahl der Konten die Entwicklung des Geschäftsmodells der Solaris SE in der Breite wider. Anhand dieser Leistungsindikatoren werden sowohl die Einhaltung der Planzahlen als auch die weitere Geschäftstätigkeit in Bezug auf die Entwicklung des Geschäftsvolumens, die Gewinnung neuer Partner, den Ausbau bestehender Geschäftsbeziehungen sowie die Zusammensetzung und Aufstockung des Mitarbeiterstammes analysiert und konkretisiert. 2.3 Geschäftsverlauf Zu den wichtigsten Geschäftsentwicklungen der Solaris SE und des Konzerns im Jahr 2023 gehören der Fokus auf Profitabilität der Produkte und die Skalierbarkeit von Kooperationen mit Geschäftspartnern. Zudem wurde die Unternehmensstruktur der Solaris SE durch die Verschmelzung der Solaris Operations GmbH sowie der baldigen Verschmelzung der solaris Digital Asstes GmbH vereinfacht. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus der Ende 2021 erworbenen Contis Group Limited und auf konsolidierter Ebene lag sowohl der Gesamtertrag mit TEUR 150.460 (VJ: TEUR 125.657) als auch die Bruttomarge TEUR 90.305 (VJ.: TEUR 76.019) wie erwartet über den Vorjahresergebnissen. Der Jahresfehlbetrag vor Steuern fiel mit TEUR -188.204 (VJ.: TEUR -55.690) höher aus als prognostiziert. Ein wesentlicher Treiber dafür sind die Belastungen aus der Neubewertung und den Abschreibungen auf den Goodwill (TEUR -83.602) und die Kundenbeziehungen (TEUR -36.498) durch den Wegfall des bedeutendsten Partners der Contis Group Limited. Aufgrund der Beendigung der vertraglichen Vereinbarung mit Binance wurden die im Rahmen des Erwerbs der Contis Gruppe angesetzten Anteile an verbundenen Unternehmen zum 31. Dezember 2023 auf ihre Werthaltigkeit überprüft. Die Überprüfung führte im Jahresabschluss der Solaris SE zu einer erfolgswirksamen Erfassung eines Wertminderungsaufwands in Höhe von TEUR 122.045 (VJ.: TEUR 0). Es wurde in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den Abschreibungen auf Anteile an verbundenen Unternehmen ausgewiesen. Weiterhin hat sich die Solaris SE aktiv von weniger rentablen Partnerschaften und Kunden getrennt. Demnach sinkt erwartungsgemäß die Anzahl der verwalteten Konten auf 1,97 Mio. Stück (Vj.: 7,5 Mio.) deutlich und reflektiert damit die Konzentration auf wesentliche Kooperationspartner. Die Solaris SE beschäftigte im Geschäftsjahr 2023 im Durchschnitt 453 Arbeitnehmer (Vj.: 471) (inkl. Niederlassungen, ohne Vorstand und ohne Werkstudenten); davon waren 438 Arbeitnehmer (Vj.: 456) vollzeitbeschäftigt und 13 Arbeitnehmer (Vj.: 15) teilzeitbeschäftigt. Darüber hinaus wurden im Jahresdurchschnitt 2 Praktikanten (Vj.: 5) beschäftigt. Zusätzlich sind für die Branch in Frankreich 7 FTE, die Branch in Italien 3 FTE, die Branch in Spanien 9 FTE angestellt, die Reduzierung der Mitarbeiter entspricht den Erwartungen. Hinzu kommen die Arbeitnehmer der solaris Digital Assets GmbH, die im Durchschnitt 10 (VJ: 19) Arbeitnehmer beschäftigte. Bei der SolarisTech UA Limited Liability Company in der Ukraine ist 1 FTE angestellt. Entsprechend der Erwartungen der Budgetplanung des Konzerns hat sich die Anzahl der Mitarbeiter im Jahresverlauf verringert, von 826 auf nunmehr 803 (zum 31. Dezember 2023 beinhaltet dies 2 Praktikanten und 10 Werkstudenten). Es gab zum Bilanzstichtag im Durchschnitt 259 Arbeitnehmer bei der Contis Group Limited, davon waren 129 Arbeitnehmer in Großbritannien, 118 in Indien, 10 in Litauen und 1 in Singapore beschäftigt. Wie im vorangegangenen Berichtszeitraum (2022) lag der Schwerpunkt des Produktangebots und der Umsatzgenerierung im Jahr 2023 auf provisionsbasierten digitalen Bankprodukten. Bankkonten und Zahlungskarten - vor allem Debitkarten - bildeten weiterhin den Kern des Produktangebots der Solaris-Gruppe. Die Funktionalitäten im Zusammenhang mit digitalen Bankprodukten wurden weiter optimiert, wobei Prozesse zunehmend automatisiert wurden. Darüber hinaus wurde ein Kreditkartenprodukt in 2023 erstellt. Damit wird die Nachfrage von Unternehmenspartnern adressiert, die ihren Endkunden White-Label-Zahlungskarten mit Loyalitätsfunktionen anbieten wollen. Die Entwicklung des Kreditkartenprodukts wird in Übereinstimmung mit der neu etablierten Go-to-Market-Strategie der Gruppe eingeführt. Die Präsenz in den Märkten Frankreich, Italien, Spanien und dem Vereinigten Königreich wurde über die lokalen Niederlassungen beibehalten. Der Solaris-Konzern steht weiterhin unter verstärkter Aufsicht der BaFin, die in engem Austausch mit einem Sonderprüfer steht, der die laufenden regulatorischen Verbesserungsmaßnahmen überwacht. In der Produktgruppe Lending wird das Kreditgeschäft der Solaris SE gebündelt. Das Jahr 2023 war davon geprägt, wenig rentables Kreditgeschäft zu reduzieren und die Zusammenarbeit in profitablen Bereichen auszubauen. Die sich eintrübende Konjunkturerwartung wurde von der Solaris bei der Steuerung des Kreditportfolios berücksichtigt, so wurden insbesondere die Annahmekriterien im SME-Bereich verschärft. In Summe veränderte sich das Kreditvolumen aus dem Bankgeschäft in der Solaris SE sowie im Konzern von TEUR 151.310 in 2022 auf nunmehr TEUR 132.063 in 2023. Das Geschäft mit den Identity & KYC Produkten entwickelt sich schlechter als erwartet. Im Jahr 2023 setzte sich die herausfordernde Phase fort, wobei externe Marktbedingungen weiterhin einen signifikanten Einfluss auf die Geschäftsentwicklung ausübten. Eine wesentliche Veränderung im Partner-Portfolio war die Beendigung der Kooperation mit Binance, einem der bisher wichtigsten Partner. Der anhaltende Crypto-Winter blieb eine zentrale Herausforderung und beeinflusste das Marktumfeld negativ. Trotz dieser Bedingungen zeichnete sich im vierten Quartal 2023 ein kontinuierlich positiver Trend innerhalb des Geschäftsbereichs ab, stark beeinflusst durch den Partner Coinbase. In der Zwischenzeit ist es gelungen, eToro als neuen Partner zu gewinnen. Dies unterstreicht die Dringlichkeit, unsere Anstrengungen zur Erweiterung des Partner- Portfolios im Bereich Standalone KYC zu verstärken. Gleichzeitig erkennen wir die Bedeutung an, unsere Produktangebote weiter zu diversifizieren, um den aktuellen Marktanforderungen gerecht zu werden. Diese Maßnahmen sind entscheidend, um zukünftiges Wachstum zu sichern. Nach der Insolvenz der Nuri GmbH und dem Crypto-Winter erfolgte die geschäftsstrategische Entscheidung, das Geschäft der solaris Digital Assets GmbH abzuwickeln. Der Bereich Banking as a Service Core wuchs in der ersten Jahreshälfte weiter. Auch hier wurden aber die gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen spürbar, die sich darin äußerten, dass ein Großteil der Partner der Solaris sich von einer reinen Wachstumsstrategie verabschiedete und die Profitabilität in den Vordergrund stellte. Dies führte zu einer Reduzierung von Marketingausgaben und einer Portfoliobereinigung (die Kündigung unrentabler Kunden bzw. die Einführung kostenpflichtiger Konten), was die 2. Jahreshälfte negativ beeinflusste. Die Wachstumseffekte haben aber die gegenläufige Entwicklung in der 2. Jahreshälfte überlagert, weshalb z.B. das Transaktionsvolumen mit Karten um 89 % im Vergleich zu 2021 gewachsen ist. Entsprechend der im Laufe des Jahres 2023 angepassten Strategie, mit dem verstärkten Fokus auf die Rentabilität der Geschäftsentwicklung reduziert sich die Bilanzsumme von der Solaris SE zum 31. Dezember 2023 weiterhin vom Jahresende 2022 von TEUR 2.850.023 auf TEUR 1.764.101. Der wesentliche Treiber war der aktive Rückbau von weniger rentablen Kooperationen. Auch auf Konzernebene reduzierte sich die Bilanzsumme von TEUR 3.053.995 auf TEUR 1.898.923 in 2023. Der Verwaltungsaufwand der Solaris SE erhöhte sich im Berichtszeitraum auf TEUR 98.542 (Vj.: TEUR 96.183) und auf TEUR 142.675 auf Konzernebene (Vj.: TEUR 137.004). Der Anstieg in der Solaris SE resultiert im Wesentlichen aus Strukturierungsmaßnahmen. Auf Konzernebene entsteht durch die Verschmelzung der Solaris Operations GmbH und der schrittweisen Reduzierung des Geschäftsbetriebs der solaris Digital Assets eine Verminderung der Verwaltungsaufwendungen. Der Jahresfehlbetrag der Solaris SE i. H. v. TEUR 179.335 (Jahresfehlbetrag im Konzern TEUR 181.304) begründete sich vor allem aus dem weiteren Ausbau des Produktportfolios und der Backofficefunktionen, sowie der Abschreibung von Beteiligungen an Tochterunternehmen und blieb damit hinter den Erwartungen zurück. Im Jahr 2022 betrug der Jahresfehlbetrag TEUR 55.481 (TEUR 57.804 im Konzern). 2.4 VFE-Lage: Darstellung, Analyse, Beurteilung 2.4.1 Ertragslage Auf Basis der Gewinn- und Verlustrechnungen für die beiden letzten Geschäftsjahre ergibt sich folgende Ertragsübersicht für den Jahresabschluss der Solaris SE. Die Darstellung erfolgt nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten. Die abgebildeten Zahlen der Solaris SE (Einzelabschluss) entsprechen handelsrechtlichen Bilanzierungsstandards (HGB), wohingegen die Zahlen des Solaris SE Konzerns (Konzernabschluss) internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) entspricht. Solaris SE: Ertragsübersicht
Solaris-Konzern: Ertragsübersicht
Im abgelaufenen Geschäftsjahr konnte die Solaris SE ihr Zins- und Provisionsergebnis auf TEUR 60.967 (Vj.: TEUR 46.873) und auf Konzernebene TEUR 108.400 (Vj.: TEUR 101.337) steigern. Der Rückgang der Provisionserträge resultiert im Wesentlichen aus dem Abbau von unrentablen Kooperationen. Unter Berücksichtigung des im Geschäftsjahr angefallenen Provisionsaufwands aus dem Neugeschäft ergab sich ein Provisionsergebnis i. H. v. TEUR 14.479 (Vj.: TEUR 30.454). Auf Konzernebene sind es TEUR 61.265 (Vj.: TEUR 85.185). Das gesunkene Provisionsergebnis wurde durch ein höheres Zinsergebnis ausgeglichen, dies resultiert aus veränderten Zinsverhältnissen im Markt. Im Vergleich zum Vorjahr hat die Solaris SE im Geschäftsjahr 2023 das Zinsergebnis verbessert, dies resultiert im Wesentlichen aus Zinsertrag gegenüber der Deutschen Bundesbank und eine leichte Steigerung im Kreditgeschäft für Konsumenten sowie kleine und mittelständische Unternehmen. Der Personalaufwand und die anderen Verwaltungsaufwendungen lagen per 31. Dezember 2023 für den Konzern bei insgesamt TEUR 142.675 (Vj.: TEUR 137.004). Die Solaris SE verzeichnete allgemeine Verwaltungsaufwendungen von TEUR 98.542 (Vj.: TEUR 96.183). Die Personalkosten stiegen im Vergleich zum Vorjahr weiter deutlich von TEUR 47.148 auf TEUR 52.736 in der Solaris SE, während sich die Personalkosten im Konzern von TEUR 69.951 auf TEUR 63.892 verringerten. Der Anstieg in der Solaris SE resultiert im Wesentlichen aus Strukturierungsmaßnahmen. Auf Konzernebene entsteht durch die Verschmelzung der Solaris Operations GmbH und der schrittweisen Reduzierung des Geschäftsbetriebs der solaris Digital Assets GmbH eine Verminderung der Verwaltungsaufwendungen. Die Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen der Solaris SE stiegen auf TEUR 9.444 (Vj.: TEUR 7.341) und im Konzern auf TEUR 144.133 (Vj.: TEUR 19.466). Die Wertberichtigungen auf Forderungen im Kreditgeschäft inkl. widerruflicher Zusagen erhöhten sich durch Einstellung in die Risikovorsorge auf TEUR 12.989 (Vj.: TEUR 4.670) im Konzern. Die anderen Verwaltungsaufwendungen der Solaris SE verringerten sich auf TEUR 45.806 (Vorjahr: TEUR 49.035) und waren hauptsächlich auf eine Reduzierung der Kosten im Bereich des Zahlungsverkehrs zurückzuführen. Die größten Kostenpositionen bildeten Infrastrukturlizenzen im IT-Bereich i. H. v. TEUR 7.818 (Vj.: TEUR 7.302), Aufwendungen für Beratungsleistungen i. H. v. TEUR 7.401 (Vj.: TEUR 9.951), Mietkosten inklusive Nebenkosten i. H. v. TEUR 2.634 (Vj.: TEUR 2.937) und Rechtsberatung i. H. v. TEUR 3.453 (Vj.: TEUR 3.117). Der Anstieg der allgemeinen Verwaltungsaufwendungen ist insbesondere auf den weiteren Ausbau der Geschäftstätigkeit und der Backofficefunktionen zurückzuführen. Das übrige betriebliche Ergebnis enthielt im Wesentlichen sonstige betriebliche Erträge i. H. v. TEUR 8.018 (Vj.: TEUR 15.429), worin TEUR 6.299 (Vj.: TEUR 6.714) für die Aktivierung von selbstgeschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen enthalten sind. Das Jahresergebnis vor Steuern der Solaris SE i. H. v. TEUR -179.115 sowie des Konzerns i. H. v. TEUR -188.204 lag unter dem Vorjahresergebnis i. H. v. TEUR -55.450 Solaris SE und im Konzern TEUR -55.690. Die Erhöhung des Jahresfehlbetrages ist im Wesentlichen auf den Abschreibungsbedarf auf Beteiligungen (Solaris SE i. H. v. TEUR 126.055) immateriellen Vermögensgegenständen (Solaris-Konzern i. H. v. TEUR 120.100 bestehend aus Firmenwert i. H. v. TEUR 83.602 und Kundenbeziehungen i. H. v. TEUR 36.498) in Verbindung mit der Geschäftsentwicklung Contis Gruppe zurückzuführen. Darüber hinaus sind weitere Investitionen in die Produkte sowie Prozesse zur Erfüllung der aufsichtsrechtlichen Vorgaben der Solaris SE erfolgt. 2.4.2 Finanzlage Kapitalstruktur Das gezeichnete Kapital betrug am 1. Januar 2023 EUR 234.945 (Vj.: EUR 227.100), eingeteilt in 234.945 Stückaktien (Vj.:227.100 Stückaktien) im Nennwert von EUR 1 (Vj.: EUR 1). Durch Ausgabe neuer Aktien erhöhte sich das gezeichnete Kapital der Solaris SE sowie im Konzern im Jahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr um EUR 5.440 auf EUR 240.385. Das Eigenkapital der Solaris SE setzt sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt zusammen:
Das gezeichnete Kapital des Konzerns betrug am 31. Dezember 2023 TEUR 240 (Vj.: TEUR 235) und ist eingeteilt in 240 TEUR nennbetragslose Stückaktien im rechnerischen Nennwert von EUR 1. Die Kapitalrücklage beträgt zum 31. Dezember 2023 TEUR 435.169 (Vj.: TEUR 397.086). Das Eigenkapital des Konzerns setzt sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt zusammen:
Investitionsanalyse Die wesentlichen Investitionen der Solaris SE und des Konzerns bestehen in den immateriellen Anlagewerten. Zum Stichtag 31. Dezember 2023 erhöhten sich - nach Abschreibungendie immateriellen Anlagewerte der Solaris SE auf TEUR 32.941 (Vj.: TEUR 24.711) im Wesentlichen aufgrund von einer Erhöhung der selbstgeschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens. Auf Konzernebene liegen die immateriellen Anlagewerte bei TEUR 29.692 (Vj.: TEUR 25.972). Die anderen Investitionen der Solaris SE zum Ende des Geschäftsjahres 2023 stellen sich wie folgt dar:
Der Buchwert der Sachanlagen reduzierte sich in der Solaris SE um TEUR 999 auf TEUR 863 (Vj.: TEUR 1.862) und im Konzern von TEUR 20.578 im Vorjahr auf TEUR 16.655 in 2023.
Liquiditätsanalyse Die Liquiditätsausstattung sowohl der Solaris SE als auch des Konzerns war im Berichtsjahr äußerst stabil und übertraf deutlich die aufsichtsrechtlichen Anforderungen. Während des Jahres wurden insbesondere Einlagenbestände in Bezug, mit der geplanten Beendigung der Kooperationspartnerschaft über den Jahresverlauf 2023 abgebaut und reduziert mit entsprechender Auswirkung auf die Bestände gehalten bei der Deutschen Bundesbank. Liquiditätsmittelabflüsse ergaben sich im Wesentlichen durch die Ausgabe von Krediten sowie Aufwendungen für Personal, andere Verwaltungsaufwendungen und Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände. Solaris SE: Entsprechend der angepassten Strategie hat sich die Finanzmittelausstattung im Vergleich zum Vorjahresstichtag verringert:
Die verfügbaren Finanzmittel der Solaris SE sowie des Konzerns wurden nahezu ausschließlich bei der Bundesbank gehalten. Alle Finanzmittel sind täglich fällig. Solaris-Konzern:
Die Solaris SE sowie der Konzern waren im Berichtsjahr stets in der Lage, sämtlichen Zahlungsverpflichtungen fristgerecht nachzukommen. Die Liquidity Coverage Ratio lag jederzeit sehr deutlich über 100% und erfüllte damit alle regulatorischen Liquiditätskennzahlen. Es bestehen außerbilanzielle Verpflichtungen für Eventualverbindlichkeiten i. H. v. TEUR 28.398 (Vj: TEUR 29.392). Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um eine Garantie der Solaris SE gegenüber VISA zu Gunsten der Contis Group Limited. 2.4.3 Vermögenslage Getrieben durch die angepasste Strategie und der damit verbundenen Reduktion der Kundeneinlagen bzw. der Zentralbankguthaben und insbesondere die Abschreibung von Beteiligungen an Tochterunternehmen, reduzierten sich die Aktiva der Solaris SE und des Konzerns. Es ergibt sich folgende Vermögensübersicht für den Jahresabschluss 2023 der Solaris SE. Die Darstellung erfolgt nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten. Vermögensübersicht Aktiva: Solaris SE
Vermögensübersicht Aktiva: Konzern
Die wesentlichen Veränderungen ergeben sich aus Sicht der Solaris SE und des Konzerns in den Posten Guthaben bei Zentralbankguthaben. Die Barreserve umfasste ausschließlich Guthaben bei der Deutschen Bundesbank. Der Rückgang ist durch den aktiven Abbau weniger rentabler Kundenbeziehungen bedingt. Die Forderungen an Kreditinstituten sind im Geschäftsjahr von TEUR 11.777 auf TEUR 5.961 auf Einzelabschlussebene und von TEUR 207.164 auf 147.398 TEUR auf Konzernebene zurückgegangen. Die Forderungen an Kunden sind im Geschäftsjahr von TEUR 173.557 auf TEUR 139.058 auf Einzelabschlussebene und von TEUR 167.611 auf TEUR 128.670 auf Konzernebene zurückgegangen. Bei den immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens handelt es sich im Wesentlichen um selbstgeschaffene Software i. H. v. TEUR 29.119 (Vj.: TEUR 22.255) auf Ebene der Solaris SE und auf Konzernebene i. H. v. TEUR 29.240 (Vj.: TEUR 25.061) sowie erworbene Software i. H. v. TEUR 3.822 (V .: TEUR 2.4574) auf Ebene der Solaris SE, die sowohl API's als auch Kernbank-Elemente umfasst. Bei den Anteilen an verbundenen Unternehmen ist ein Rückgang zu verzeichnen, von TEUR 138.813 auf 14.684 auf Ebene der SE und von TEUR 81.914 auf TEUR 0 (Vj.: TEUR 0) auf Konzernebene (Firmenwert).
3 Vorjahreswerte wurden aufgrund der
Umgliederung eines Kontos von den Forderungen an Kunden zu
den sonstigen Vermögenswerten angepasst. Die
Umgliederung führt zur Verbesserung der Klarheit und
Übersichtlichkeit des Ausweises. Aufgrund der
Umgliederung verringerten (erhöhten) sich die
Forderungen an Kunden (die sonstigen Vermögenswerte)
in dem Geschäftsjahr 2022 um jeweils TEUR 1.370.
Vermögensübersicht Passiva: Solaris SE
Vermögensübersicht Passiva: Konzern
Unter den Verbindlichkeiten Kreditinstitute sind im Wesentlichen Einlagen von Kunden eines Wertpapierhandelsinstituts ausgewiesen i. H. v. TEUR 19.830 (Vj.: TEUR 225.286). Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden i. H. v. TEUR 1.631.057 (VJ. 2.382.015) auf Einzelabschlussebene und TEUR 1.741.263 auf Konzernebene (VJ.: TEUR 2.552.961) sind durch den Abbau bestehender Partnerschaften gesunken. Das Eigenkapital der Solaris SE sinkt auf TEUR 75.847 (Vj.: TEUR 217.042) und auf Konzernebene auf TEUR 71.509 (Vj.: TEUR 208.942); der Rückgang resultiert aus dem Jahresfehlbetrag im Geschäftsjahr 2023, welcher nur in Teilen kompensiert wurde durch Kapitalerhöhung in 2023. 2.4.4 Gesamtaussage Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Solaris SE und des Konzerns im Jahr 2023 ist durch den Strategiewechsel mit dem verstärkten Fokus auf die Rentabilität der Geschäftsentwicklung sowie vorbereitenden Maßnahmen eines weiteren Geschäftsaufbaus geprägt. Die Ergebnisse blieben insbesondere durch Sondereffekte wie die Abschreibung von Anteilen an Tochterunternehmen im Geschäftsjahr hinter den Erwartungen zurück. Gegenüber dem Vorjahr konnten die Erträge leicht gesteigert werden, wobei es eine Verschiebung vom Provisionsergebnis in das Zinsergebnis gab. Für weitere Erläuterungen verweisen wir auf die entsprechenden Ausführungen im Kapitel 1 "Grundlagen der Solaris SE und des Konzerns". 3 Risikobericht Der nachfolgend beschriebene Risikobericht stellt die Risikolage der Solaris SE und des Solaris-Konzerns zum 31. Dezember 2023 dar. Dabei stellt die Solaris SE als Muttergesellschaft innerhalb des Solaris-Konzerns den wesentlichen Anteil der Risiken dar. Daher ergeben sich relevante Risikokennzahlen des Konzerns hauptsächlich aus den Zahlen der Solaris SE. 3.1 Risikoorientierte / Integrierte Gesamtbanksteuerung Das übergeordnete Ziel der Solaris SE ist die nachhaltige und kontinuierliche Steigerung des Unternehmenswertes bei jederzeitiger Steuerung und Überwachung der Risiken. Dabei strebt die Solaris SE nach einem optimalen Gleichgewicht zwischen Unternehmensergebnissen und Investitionen in die Weiterentwicklung der Geschäftsbereiche bzw. Produktfelder (BaaS Core, Lending, Identity and AFC) sowie deren Expansion in andere Länder. Die damit verbundenen Risiken werden im Rahmen des Risikomanagements identifiziert, quantifiziert, beurteilt, überwacht, berichtet und aktiv gesteuert. Der gesamte Risikomanagementprozess ist in die Gesamtbanksteuerung bzw. in alle Geschäftsbereiche und Funktionen des Solaris-Konzerns integriert und wird dementsprechend als eine der Kernaufgaben der Solaris SE betrachtet. Die Integration des Risikomanagements in die Gesamtbanksteuerung schafft die Voraussetzung für eine angemessene Eigenkapitalunterlegung und für das Vorhalten einer adäquaten Liquiditätsausstattung. Das Risikoprofil der Solaris SE blieb im Geschäftsjahr 2023 trotz adverser Entwicklungen in der Fintech-Welt sowie makroökonomische Herausforderungen (Inflation, Russland- Ukraine-Krieg, steigende Energiepreise) aufgrund des proaktiven Risikomanagements und der Entscheidung, zur bewussten Minimierung von Risiken (z.B. Kreditvergabestandards, Beendigung SDA, Verschmelzung Operations GmbH) stabil. Darüber hinaus erfolgt eine kontinuierliche Verbesserung und Entwicklung des Risikomanagements der Solaris SE. Im Risikobericht sind das Risikomanagement sowie die wesentlichen Risiken der Solaris SE dargestellt. 3.2 Geschäfts- und Risikostrategie Die Risk Strategy der Solaris SE und des Solaris-Konzerns wurden entsprechend in 2023 aktualisiert und angepasst. Insbesondere in Bezug auf den Solaris-Konzern wurde das Risikomanagement inklusive ICAAP auf Gruppenebene eingeführt und ausgebaut. Die Risikostrategie wird konsistent aus der Geschäftsstrategie abgeleitet und durch den Vorstand verabschiedet. Sie legt den Risikoappetit bzw. das maximale Risiko fest, welches die Bank bzw. der Konzern beim Verfolgen ihrer strategischen Ziele bereit ist einzugehen, ohne die Existenz des Instituts zu gefährden. Gleichzeitig werden im Rahmen der Planungsprozesse die Limits definiert, damit die Angemessenheit der Kapital- und Liquiditätsausstattung gewährleistet wird. Dabei wird gemäß den Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) eine Geschäfts- und Kapitalplanung im Hinblick auf das Kapital der Solaris SE bzw. des Solaris-Konzerns im Basisszenario und adversen Szenario prognostiziert. Hierbei werden die wesentlichen Risikoarten über einen Zeithorizont von mindestens drei Jahren und unter Berücksichtigung der negativen Entwicklung, die eine spürbare Auswirkung auf die Kapitaladäquanz abbilden, betrachtet. Beim adversen Szenario handelt es sich um ein plausibles Szenario, das die relevanten Risikotreiber der Solaris SE bzw. des Solaris-Konzerns abdeckt. Durch diese Planung und Prognose ist es möglich, die Entwicklung und Angemessenheit der Risikotragfähigkeit zu beurteilen, selbst wenn sich das makroökonomische Umfeld verschlechtert und rechtzeitig geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Die Risiken für Solaris SE bzw. des Solaris-Konzerns entstehen aus den im Kapitel 1 beschriebenen Produktgruppen der Solaris SE, welche sich in 2023 weiterentwickelt haben und um teilweise zusätzliche innovative Produkte und Leistungen erweitert wurden. Damit wird eine breite Anzahl von Basis-Bankprodukten über APIs verfügbar gemacht, die damit auch zahlreiche Use Cases im breit differenzierten "Contextual Banking"-Markt abdecken können. Dieses Leistungsspektrum trägt zugleich zur Diversifikation der Erträge der Solaris SE bzw. des Solaris-Konzerns bei sowie zum vergleichsweise geringen Kostenniveau durch weitgehende Automatisierung zahlreicher Prozesse. Die Risikostrategie deckt alle wesentlichen Risiken ab, denen die Solaris SE bzw. der Solaris-Konzern ausgesetzt sind. Diese Risiken werden im Rahmen der jährlichen bzw. ad-hoc Risikoinventur aktualisiert. Darüber hinaus werden diese Risiken durch die Teilrisikostrategien sowie Prozessbeschreibungen und Arbeitsanweisungen konkretisiert. 3.3 Organisation des Risikomanagements Die Organisation des Risikomanagements der Solaris SE orientiert sich an dem Ansatz der drei Verteidigungslinien (Three Lines of Defence). Dabei bilden die Geschäftseinheiten die sogenannten "Risk Owners" die erste Verteidigungslinie und verantworten die operative Umsetzung der Geschäfts- und Risikostrategie. Die zweite Verteidigungslinie ist für die Entwicklung und Umsetzung des internen Rahmens zum Risikomanagement sowie für die Risikoüberwachung (die Identifizierung, Messung, Bewertung und Reporting der Risiken der Solaris SE) verantwortlich. Die dritte Verteidigungslinie verantwortet die interne Revision als unabhängige Prüfungsstelle. Diese Struktur ermöglicht eine risikoorientierte Prüfung und Beurteilung der Wirksamkeit und Angemessenheit der implementierten Prozesse, des Risikomanagements und interner Kontrollen. Der Vorstand trägt die Verantwortung für die angemessene Organisation des Risikomanagements, die Festlegung und Umsetzung der Risikostrategie, sowie Entwicklung und Integration der angemessenen Risikokultur in der Bank. Der Risikoausschuss (Risk Committee) unterstützt und berät den Vorstand bei der Festlegung, Umsetzung der Risikostrategie, Überwachung der Wirksamkeit des Risikomanagements sowie der Gesamtrisikoposition der Bank. Das Risikomanagement ist in die Bereiche Financial Risk Management and Risk Controlling (FRM&RC), Credit Risk, Non-financial Risk Management (NFRM) aufgegliedert, welche dem Finanzvorstand (Chief Risk Officer, CRO) zugeordnet sind. FRM&RC verantwortet die Aufgaben des Risikocontrollings gemäß AT 4.4.1 MaRisk. Dazu zählen vor allem die Unterstützung und Beratung des Vorstands bei risikopolitischen Fragen, insbesondere bei der Entwicklung und Umsetzung der Risikostrategie inklusive Risikoappetits und Limitsysteme für die Steuerung und Überwachung aller Risiken. Darüber hinaus verantwortet FRM&RC die Konzeption, Umsetzung angemessener Prozesse und Methoden für Risikotragfähigkeit bzw. Internal Capital Adequacy Process (ICAAP) und Liquidität aus ökonomischer und normativer Sicht. Credit Risk ist für die operative Risikoanalyse, -bewertung und -steuerung der Kredite der Solaris SE zuständig. Im Bereich NFRM liegen die Aufgaben im Management der nicht finanziellen Risiken, u.a. Erfassung von Schadensfällen, Risk Control Self Assessments (RCSA), Frühwarnindikatoren, Durchführung des Auslagerungsprozesses, Analyse des Neue-Produkte-Prozesses (NPP), Änderungen betrieblicher Prozesse oder Strukturen (MOPS), Business Continuity Management, Analyse und Anpassung der Prozesse bei Verschmelzungen und Übernahmen der Unternehmen (MAAP), Versicherungen. 3.4 Risikomanagementsystem gemäß MaRisk Die Basis für das Risikomanagement ist die Risikostrategie, in welcher die relevanten Kennzahlen und Limite für die Steuerung und Überwachung wesentlicher Risiken der Bank verankert sind. Die Regelmäßige Überwachung der Einhaltung der Limite ist von besonderer Bedeutung. Durch Funktionstrennungen in den Arbeitsabläufen und der Tätigkeit der internen Revision wird die Zuverlässigkeit der Steuerungsinformationen aus der ordnungsgemäßen Geschäftsabwicklung sichergestellt. Die interne Revision überprüft das Risikomanagementsystem regelmäßig entsprechend der Prüfungsplanung und beurteilt seine Angemessenheit. Das Risikomanagement zur Früherkennung von Risiken ist vor dem Hintergrund der wachsenden Komplexität der Märkte im Bankgeschäft von großer Wichtigkeit und wird als eine zentrale Aufgabe angesehen. Die hierfür zuständigen Organisationseinheiten wie z.B. FRM&RC und NFRM (siehe dazu Kapital 3.3) berichten direkt an den Vorstand. Der Risikobericht ist ein wesentliches Instrument zur Steuerung und Überwachung aller wesentlichen Risiken. Durch den Risikobericht wird der Vorstand monatlich über die Ertrags-, Kapital-, Liquiditäts- und Risikosituation und deren Entwicklung in der Solaris SE informiert. Im Rahmen der Berichterstattung werden die wesentlichen Kennzahlen sowie ein Überblick über die aktuellen Entwicklungen in der Solaris SE berichtet. Des Weiteren werden Informationen zur normativen und ökonomischen Risikotragfähigkeit sowie Details zu den einzelnen wesentlichen Risikoarten der Solaris SE dargestellt und kommentiert. Darüber hinaus gibt es zusätzliche monatliche Berichte z.B. im Bereich Non Financial Risk. Im Jahr 2023 wurde im Solaris-Konzern ein quartalsweises Risikoberichtswesen mit den gleichen Details wie im vorherigen Absatz beschrieben implementiert. Regulatorische Anforderungen bezüglich des externen Berichtswesens werden durch das Meldewesen der Bank für die Solaris-Konzern eingehalten. Wesentliche Entscheidungen zum Risikomanagement werden im monatlichen Risikoausschuss der Solaris SE bzw. quartalsweise im Risikoausschuss des Solaris-Konzerns behandelt. 3.5 Wesentliche Risiken Zur Identifikation wesentlicher Risiken wird regelmäßig (mindestens jährlich) eine umfassende Risikoinventur durchgeführt. Die Beurteilung der Wesentlichkeit von Risiken wird u. a. auf Basis des prognostizierten Risikokapitalbedarfs abgeleitet. In 2023 wurden folgende Risikoarten und Risikoaspekte für die Solaris SE als wesentlich identifiziert:
Diese Risikoarten der Solaris Gruppe entsprechend weitestgehend dem der Solaris SE ohne das entsprechende Beteiligungsrisiko Alle diese Risikoarten (mit Ausnahme von Liquiditätsrisiko - Zahlungsunfähigkeitsrisiko) werden über das ökonomische Kapital gesteuert bzw. im ICAAP berücksichtigt und durch das Risikodeckungspotenzial abgedeckt. Die Überwachung der Risiken und der Auslastung des Risikodeckungspotenzials erfolgt monatlich zum Monatsultimo (ökonomische Perspektive) sowie über einen Beobachtungszeitraum von drei Jahre im Rahmen der Geschäfts- und Kapitalplanung (normative Perspektive). Die Liquiditätsrisiken werden im Rahmen des Liquiditätsrisikomanagements gesteuert. Dabei wird monatlich die Angemessenheit der Liquiditätsreserve über verschiedene Laufzeitbänder im Basisszenario und in Stressszenarien überwacht und berichtet. 3.6 Risikotragfähigkeit und Stresstesting Der Internal Capital Adequacy Assessment Process (ICAAP) stellt den wesentlichen Bestandteil der Gesamtbanksteuerung der Solaris SE bzw. für den Solaris-Konzern dar. Im Rahmen dessen wird die Risikotragfähigkeit der Solaris SE bzw. des Solaris-Konzerns aus ökonomischer als auch normativer Perspektive analysiert und gesteuert. Die Risikotragfähigkeit im ICAAP ist gegeben, wenn das verfügbare Kapital sowohl in der normativen und ökonomischen Perspektive ausreichend ist, um alle Risiken abzudecken. Die aktive Steuerung der Risikotragfähigkeit stellt sicher, dass die eingegangenen und zukünftigen potenziellen Risiken durch das verfügbare Kapital jederzeit gedeckt werden können. Der ICAAP der Solaris SE bzw. des Solaris-Konzerns folgt einem konservativen Prinzip. Demnach erfolgt die Quantifizierung der Risiken mit einem hohen Konfidenzniveau von 99,9%. Zusätzlich dient ein Puffer von TEUR 4.500 zur Abdeckung von Reputationsrisiken und ein weiterer Puffer von TEUR 9.000 zur Abdeckung aller in der Risikoinventur definierten unwesentlichen Risiken, die nicht direkt in die ICAAP-Berechnung einfließen. Das ICAAP Konzept wird jährlich auf die Angemessenheit und Wirksamkeit überprüft und weiterentwickelt. Im ICAAP in der normativen Perspektive wird die Fähigkeit beurteilt, ob die Solaris SE bzw. der Solaris-Konzern relevante regulatorische und aufsichtsrechtliche Kapitalanforderungen über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren einhalten kann. Die Beurteilung erfolgt im Rahmen der jährlichen Geschäfts- und Kapitalplanung im Basisszenario und adversen Szenario. Analog zur ökonomischen Perspektive werden alle wesentlichen Risiken der Solaris SE bzw. des Solaris-Konzerns berücksichtigt. Im Berichtszeitraum erfüllten die Solaris SE und der Solaris-Konzern sowohl die regulatorischen Vorgaben der Normativen Perspektive hinsichtlich der Eigenkapitalausstattung und Liquidität. Die nachfolgende Tabelle stellt die bankaufsichtlichen, regulatorischen Kennzahlen der Solaris SE (normative Perspektive) zum Berichtsstichtag entsprechend der vorläufigen Meldung dar:
5 auf Basis der vorläufigen Meldungen
Aufsichtsrechtliche Kapital- und Liquiditätskennzahlen der Solaris SE Die aufsichtlichen geforderten Mindestkapital- und Liquiditätsquoten wurden jederzeit (mit Ausnahme der Leverage Ratio von April bis August) eingehalten. Die folgende Tabelle zeigt die aufsichtsrechtlichen Kennzahlen des Solaris-Konzerns (normative Perspektive) zum Stichtag gemäß der vorläufigen Meldung:
Tabelle: Aufsichtsrechtliche Kapital- und Liquiditätskennzahlen des Solaris-Konzerns Im ICAAP in der ökonomischen Perspektive wird die Risikotragfähigkeit auf Basis des verfügbaren Risikodeckungspotential (RDP) und dem erforderlichen Risikokapitalbedarf
6 auf Basis der vorläufigen Meldungen
zur Abdeckung wesentlicher Risiken der Solaris SE bzw. des Solaris-Konzerns zu einem bestimmten Stichtag beurteilt. Das RDP besteht aus bilanziellem Eigenkapital, Fonds für allgemeine Bankrisiken und stillen Reserven unter Berücksichtigung des Abzugs von immateriellen Vermögenswerten, Verwaltungskosten, erwarteten Verluste aus Kredit- und Kontrahentenrisiken, Puffern für Reputationsrisiko sowie Puffern für unwesentliche Risiken. FX Risiko, VC Risiko und Refinanzierungsrisiko (Liquiditätskostenrisiko) wurden im Jahr 2023 als unwesentlich eingestuft. Die Quantifizierung der Risikokapitalbedarfs basiert auf den folgenden Ansätzen:
Diese Ansätze sind konsistent mit den Ansätzen des Solaris-Konzerns und Anforderungen an die Risikoquantifizierung. Bei allen Ansätzen wird ein Konfidenzniveau von 99,9% und eine Haltedauer von einem Jahr zugrunde gelegt. Die Aggregation des Risikokapitalbedarfs der relevanten Risikoarten erfolgt additiv, ohne Berücksichtigung der Diversifikationseffekte zwischen den Risikoarten. Die Tabelle unten stellt zum Berichtsstichtag das Risikoprofil der Solaris SE in der ökonomischen Perspektive dar:
7 Finale Zahlen nach Anpassungen während
des Jahresabschlusses.
Tabelle: Risikotragfähigkeit aus ökonomischer Sicht der Solaris SE zum 31. Dezember 2023 Die ökonomische Risikotragfähigkeit war im Berichtszeitraum von Januar 2023 bis November 2023 auf Basis der gewählten Modelle der Solaris SE jederzeit gegeben. Zum Dezember 2023 war die RTF durch durchgeführte Anpassungen des Beteiligungswerts an das Unternehmen Contis Group Ltd. nicht mehr gegeben. Jedoch wird die ökonomische Risikotragfähigkeit durch die im März 2024 realisierte Kapitalerhöhung voraussichtlich wieder hergestellt. Die Tabelle unten stellt das Risikoprofil des Solaris-Konzerns in der ökonomischen Perspektive dar:
9 Finale Zahlen nach Anpassungen während
des Jahresabschlusses.
Tabelle: Risikotragfähigkeit aus ökonomischer Sicht des Solaris-Konzerns zum 31. Dezember 2023 Die ökonomische Risikotragfähigkeit war im Berichtszeitraum von Januar 2023 bis November 2023 auf Basis der gewählten Modelle des Solaris-Konzern jederzeit gegeben. Zum Dezember 2023 war die RTF durch durchgeführte Anpassungen des Beteiligungswerts an das Unternehmen Contis Group Ltd. nicht mehr gegeben. Jedoch wird die ökonomische Risikotragfähigkeit durch die im März 2024 realisierte Kapitalerhöhung voraussichtlich wieder hergestellt. 3.6.1 Kreditrisiken Unter Kreditrisiken versteht die Solaris-Konzern und Solaris SE vorrangig das Risiko des Ausfalls einer Adresse (Kreditnehmer, Kontrahent, Serviceprovider oder Land) infolgedessen vertraglichen Verpflichtungen nicht oder nur eingeschränkt erfüllt werden können. Somit werden unter dem Kreditrisiko nicht nur das klassische Kundenkreditrisiko, sondern auch das Emittenten-, Kontrahenten-, Serviceprovider-, Beteiligungs- und Länderrisiko verstanden. Das Kreditrisiko des Solaris-Konzerns und der Solaris SE setzt sich primär aus Kreditgeschäft mit Kunden und Kontrahentenrisiken im Geldanlageportfolio zusammen. Kreditrisiko im Kreditgeschäft Zur Begrenzung des Kreditrisikos im Kundengeschäft hat die Solaris SE eine Mindestbonitätsvorgabe für Kreditnehmer und Vorgaben für die Nutzung von Kreditsicherheiten implementiert. In Ausnahmefällen und gegebenenfalls bei Barbesicherung ist auch eine Vergabe von Krediten bei einer geringeren Bonität möglich. Des Weiteren wird die Konzentration in Sektoren bzw. Branchen regelmäßig überprüft und eine übermäßige Konzentration vermieden. Zum Jahresende 2023 gab es folgende Konzentration nach Sektoren im Kreditportfolio:
Die Konzentration der Unternehmenskredite und Konsumentenkredite wird im Zuge der Erstellung des monatlichen Risiko-Reports an das Management ermittelt. Die Kalkulation erfolgt gemäß der internen Risikoklasse und wird berechnet anhand des Anteils der ausstehenden Kreditbeträge je Risikoklasse:
In der Risikotragfähigkeitsanalyse wird für das Kreditrisiko mit Kunden wird der benötigte Betrag an ökonomischem Kapital ermittelt, welches zur Deckung dieses Risikos am Berichtstag notwendig ist. Die Bank geht davon aus, dass selbst bei Verschlechterung des wirtschaftlichen Umfelds keine größeren Ausfallrisiken im Kreditportfolio eintreten werden: Die Factoring-Portfolien sind durch Rückkaufgarantie gesichert. Das entsprechende Ausfallrisiko der jeweiligen Partner wird überwacht. Im Bereich Konsumentenkredite sind aufgrund des geringen Betrages der jeweiligen Kunden keine nennenswerten Konzentrationen zu berichten. Das entsprechende Ausfallrisiko der jeweiligen Partner wird durch die Solaris SE überwacht. Zum Berichtsstichtag betrug das benötigte ökonomische Kapital für das Kreditgeschäft mit Kunden TEUR 8.799 (Vorjahr: TEUR 11.884). Auf Gruppenebene stammen die Kreditrisiken mit Kunden ausschließlich aus Solaris SE. Zum Berichtsstichtag betrug das benötigte ökonomische Kapital für Adressenausfallrisiken TEUR 8.799. Kreditrisikovorsorge Die notwendige Risikovorsorge bei Forderungen wird durch Einzelwertberichtigungen und Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt. Darüber hinaus werden für besondere Risiken von Kreditinstituten stille und offene Vorsorgereserven nach § 340f und § 340g HGB gebildet. Parallel dazu nutzt die Solaris in ihrer Kreditrisikosteuerung die Ermittlung auf Basis der Vorschriften nach IDW RS BFA 7. Die Umstellung erfolgte zum Ende des Jahres 2022. Im Folgenden wird zunächst das Vorgehen unter IDW RS BFA 7 hinsichtlich Pauschal- und Einzelwertberichtigungen beschrieben. Pauschalwertberichtigung (PWB) Für Kredite, bei denen keine objektiven Hinweise auf eine Wertminderung vorliegen, d. h. Kreditpositionen, wird auf Basis eines Expected-Loss-Ansatzes eine Pauschalwertberichtigung gebildet.
Pauschalisierte Einzelwertberichtigung (PeWB)
Einzelwertberichtigung (EWB) Auf alle ausgefallenen Forderungen mit einem ausstehenden Forderungsbetrag größer TEUR 100 wird eine Einzelwertberichtigung vorgenommen. Die ermittelte Wertberichtigung beschreibt die zu bildenden Einzelwertberichtigung des Kreditengagements.
Die Risiken aus dem Kreditgeschäft des Solaris-Konzerns und der Solaris SE werden zum Jahresende 2023 als gering eingestuft. Durch die Umstellung am Ende des Jahres ergeben sich folgende Kreditrisikobestände:
Darüber hinaus hat die Solaris SE Risikovorsorgen für Wertpapierbestände im Anlagebuch i. H. v. TEUR 27 (Vj.: TEUR 101) und auf widerrufliche Kreditlinien i. H. v. TEUR 368 (Vj.: TEUR 79) gebildet. Kontrahentenrisiko Kontrahentenrisiko besteht bei dem Solaris-Konzern und der Solaris SE in der Form von Kontrahenten- und Emittentenrisiken bei Geld- und Kapitalmarktgeschäften. Um das Kontrahentenrisiko im Geldanlageportfolio zu begrenzen, werden ein Mindestrating, ein Höchstbetrag, der Verwendungszweck und die Laufzeit für jeden Kontrahenten oder jede Kontrahentengruppe festgelegt. Jeder Kontrahent und die genehmigten Limits werden mindestens einmal jährlich und bei Bedarf ad-hoc überprüft. Die Solaris SE hat ein Kontrahentenrisiko gegenüber Zentralbanken, Finanzinstituten, Unternehmen und Emittenten der Wertpapiere. Der größte Anteil an ausstehenden Forderungen besteht gegenüber den Zentralbanken, welcher 86% (im Vorjahr: 90%) beträgt:
Die Kontrahenten der Solaris SE weisen überwiegend Ratings mit Investmentgrades aus. Zum Berichtsstichtag betrug das benötigte ökonomische Kapital für Kontrahentenrisiken11 TEUR 2.447 (Vorjahr: TEUR 10.516). Dies entspricht bei Eintritt von unerwarteten Risiken 1,5% der ermittelten Risikodeckungspotentials. Der Rückgang des Kontrahentenrisikos im Vergleich zum Vorjahr ist auf die Verringerung des Exposure aus Interbankengeschäften und die Verbesserung der Modellparameter zurückzuführen. Auf Konzernebene stammen die Kontrahentenrisiken hauptsächlich aus Solaris SE und Contis Gruppe. Zum Berichtsstichtag betrug das benötigte ökonomische Kapital für Kontrahentenrisiken TEUR 7.011. Beteiligungsrisiko Unter Beteiligungsrisiko wird das Risiko potenzieller finanzieller Verluste aus der Wertschwankungen des Anteilsbesitzes der Solaris SE verstanden. Das Beteiligungsrisiko entsteht für Solaris SE aus bereitgestellten Eigenkapital oder aus Eigenkapital ähnlichen Finanzierungen an Dritte oder das Risiko von unerwarteten Verlusten, die sich aus einem Rückgang des beizulegenden Zeitwertes von Beteiligungen unter ihren Buchwert ergeben. Zum Berichtsstichtag bestehen die Beteiligungen für die Solaris SE an Unternehmen wie Solaris Digital Assets GmbH, SolarisTech UA LLC und Contis Group Limited. Diese Beteiligungen sind ein integraler Bestandteil des Geschäftsmodells des Konzerns. Dabei sind für alle Beteiligungen der Solaris SE entsprechende Verfahren zur Risikoidentifikation, -messung und -überwachung implementiert. Bei den strategischen Beteiligungen strebt die Solaris SE an, die strategische Ausrichtung nach Angaben der Geschäftsstrategie und Geschäftsplanung des Konzerns zu erfüllen. Die Steuerung der Beteiligungen obliegt den jeweils zuständigen Geschäftsbereichen. FRM&RC ist für die Berechnung und Überwachung des Beteiligungsrisikos zuständig. Die Messung des Risikokapitalbedarfs aus Beteiligungsrisiken im ICAAP orientiert sich am aufsichtlichen PD/LGD Ansatz gemäß CRR II /CRD V. Zum Berichtsstichtag betrug das benötigte ökonomische Kapital für Beteiligungsrisiko TEUR 3.416 (Vorjahr: TEUR 13.863). Ende 2023 kam es zu einer potenziellen Wertanpassung der Beteiligung an der Contis EMI, was zu einer Verringerung der Deckungsmasse führte. Ebenfalls wurde der Beteiligungswert an der SDA GmbH komplett abgeschrieben und mit Null angesetzt. Für die verbleibenden Risiken aus der Patronatserklärung für die SDA GmbH wurden 1.5 Mio. als Beteiligungsrisiken berücksichtigt. Auf Konzernebene wird das Beteiligungsrisiko als nicht relevant eingestuft, da die Risiken der einzelnen Beteiligungen bereits auf Konzernebene berücksichtigt werden. 3.6.2 Marktpreisrisiken Das Marktpreisrisiko ist definiert als das Risiko finanzieller Verluste aufgrund von Marktschwankungen auf den Geld-, Devisen-, Kapital- und Rohstoffmärkten zu erleiden. Marktpreisrisiken resultieren bei der Solaris SE hauptsächlich aus den Geschäftsaktivitäten im Anlagebuch/ Bankbuch, deren Wertentwicklung von den Schwankungen der Marktpreise abhängig sind. Im Jahr 2023 wurden das Fremdwährungsrisiko und das VC- Risiko im Rahmen der Risikoinventur als unwesentlich eingestuft. Daher wird im ICAAP in der ökonomischen Sichtweise nur das Marktpreisrisiko - Zinsänderungsrisiko berücksichtigt. Marktpreisrisiken bezogen auf Aktien- und Indexrisiken sind zum Berichtsstichtag vernachlässigbar, da der Solaris-Konzern und die Solaris SE keine relevanten Bestände in diesen Assetklassen aufweist bzw. nur Anleihen mit bester Ratingstufe bzw. staatlich gestützte Emittenten hält. Auf Gruppenebene werden die Marktpreisrisiken hauptsächlich dem Ursprung der Solaris SE zugeordnet. Entsprechend gelten die vorherigen Ausführungen für Solaris SE und für die Solaris Group. Zinsänderungsrisiken Das Zinsänderungsrisiko versteht sich als das Risiko negativer Auswirkungen von Marktzinsschwankungen auf den Erfolg, beziehungsweise die Vermögenswerte des Solaris-Konzerns und der Solaris SE. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Bestände in den jeweiligen Laufzeitbändern nicht deckungsgleich sind. Generell versuchen die Solaris-Konzern und Solaris SE das Zinsrisiko auf ein Mindestmaß zu beschränken. Die Aktiv- und Passivstruktur wird unter dem Prinzip der möglichst nahen Fristenkongruenz angestrebt. Für die Verhinderung von Konzentrationen wird versucht die Anhäufung von Volumina nach Laufzeitbändern zu vermeiden. Hierfür werden die Cashflows regelmäßig überprüft und falls notwendig Steuerungsempfehlungen abgegeben und entsprechend umgesetzt. Das Zinsänderungsrisiko im ICAAP wird aus ökonomischer Sicht anhand des Value-at- Risks auf Basis einer historischen Simulation mit einem Konfidenzniveau von 99,9% ermittelt. Im Jahr 2023 hat sich die Zinsvolatilität erhöht, dies führte entsprechend zur Erhöhung des Zinsrisikos. Zum Berichtsstichtag betrug das benötigte ökonomische Kapital für Zinsänderungsrisiken für die Solaris SE TEUR 33.797 (Vorjahr: TEUR 26.009). Zusätzlich werden monatlich die sechs Szenarien nach BaFin Rundschreiben 06/2019 simuliert. Der Barwertverlust ergibt sich aus den größten Werten aus diesen sechs Szenarien. Zum Berichtsstichtag betrug das Zinsänderungsrisiko bei einer plötzlichen und unerwarteten Zinsänderung gemäß dem BaFin Rundschreiben 06/2019 TEUR -10.864 (Szenario der Parallelverschiebung von +200 bp). Dies entspricht -18,95% der Eigenmittel. Auf Gruppenebene betrug das Zinsrisiko aus ökonomischer Sicht TEUR 34.235. Zum Berichtsstichtag betrug das Zinsänderungsrisiko bei einer plötzlichen und unerwarteten Zinsänderung gemäß dem BaFin Rundschreiben 06/2019 TEUR -10.341 (Szenario der Parallelverschiebung von +200 bp). Dies entspricht -16,4% des Eigenmittels. Die EZB hat die Zinssätze im Jahr 2023 weiter erhöht, dies führte dazu, dass sich die Zinsvolatilität im gesamten Markt und damit auch die ökonomischen Zinsrisiken im Portfolio der Solars SE signifikant erhöhten. Die Auswirkungen auf das Zinsänderungsrisiko des Solaris-Konzerns und der Solaris SE wurden sorgfältig gesteuert und im Rahmen des ICAAP reguliert. Das Risiko wird aktuell als mittel eingeschätzt, gemäß dem Risikobericht von Dezember 2023. IRRBB-Limit (+ 200BP) liegt unter dem aufsichtsrechtlichen Limit (unter 20%) und in Übereinstimmung mit dem absoluten Limit für das ökonomische Zinsrisiko, aber Verletzung des relativen Limits, somit ist kein weiterer Anstieg der Marktzinsen erwartet. 3.6.3 Liquiditätsrisiken Als Liquiditätsrisiko wird das Risiko definiert, dass die Bank ihren aktuellen und künftigen Zahlungsverpflichtungen nicht zeitgerecht oder nicht in vollem Umfang nachkommen kann (Liquiditätsrisiko i. e. S. bzw. Zahlungsunfähigkeitsrisiko) und gegebenenfalls Refinanzierungsmöglichkeiten in nicht ausreichender Form oder nur zu deutlich erhöhten Konditionen zur Verfügung stehen (Refinanzierungsrisiko) oder vorhandene Vermögenswerte nur mit Preisabschlägen am Markt verwertet werden können (Marktliquiditätsrisiko). Für Solaris SE und Group werden nur die Liquiditätsrisiken als Zahlungsunfähigkeitsrisiken als wesentliche und relevante Risiken eingeordnet. Die Entwicklung der Gesamtbestände an Liquiditätsreserven, Krediten und Einlagen wird mit Hilfe verschiedene Liquiditätsübersichten monatlich gemessen, analysiert und überwacht und an das Risikokomitee und das Management Board berichtet. In diesen werden die Liquiditätsgaps bzw. die Salden aus zukünftigen Zahlungseingängen und - ausgängen sowie aus der verfügbaren Liquiditätsreserve über verschiedene Laufzeitbänder ausgerollt/ verteilt und gegenübergestellt. Bei Solaris Gruppe und Solaris SE wird als Liquiditätsreserve ausschließlich das Geld auf dem Zentralbankkonto bezeichnet. Die freien und jederzeit liquidierbaren zentralbankfähigen Wertpapiere aus Treasury-Portfolio werden in der Liquiditätsreserve nicht berücksichtigt. Zum 31. Dezember 2023 verfügte der Solaris-Konzern und Solaris SE über eine Liquiditätsreserve in Höhe von TEUR 1.323.492 und TEUR 1.302.892 (Vorjahr: TEUR 2.264.458 für die Group und TEUR 2.241.901 für die SE). Die Begrenzung des Liquiditätsrisikos bzw. der Zahlungsunfähigkeit erfolgt auf Basis der Liquiditätsgaps je Laufzeitband bis zu einem Jahr sowie der Liquiditätskennzahlen. Zu den relevanten Steuerungsgrößen für das Liquiditätsrisiko der Solaris Gruppe und Solaris SE gehören 1-Monat-Liquidtätsgap, Verhältnis zwischen der Liquiditätsreserve und Gesamtkundeneinlagen sowie die regulatorische Liquiditätsquote (Liquidity Coverage Ratio).
Tabelle: Liquiditätssteuerungskennzahlen der Solaris SE zum 31. Dezember 2023 Solaris-Konzern
Tabelle: Liquiditätssteuerungskennzahlen des Solaris-Konzerns zum 31. Dezember 2023 Zusätzlich werden regelmäßig auf Basis der Liquiditätsübersichten die Stresstests durchgeführt. Im Einklang mit den MaRisk Anforderungen berücksichtigen die Stresstests sowohl institutsspezifische als auch externe bzw. marktspezifische Faktoren sowie deren Kombination. Somit ermöglichen die Stresstests mögliche Liquiditätsrisiken zu erkennen und entsprechenden Steuerungsmaßnahmen einzuleiten. Mit der täglichen Fälligkeit der Liquiditätsreserve bei der Bundesbank konnte das theoretische Abrufrisiko bei Sichteinlagen in erheblichem Umfang gemindert werden. Hinsichtlich der Fristentransformation besteht ein geringes Risiko, da die Laufzeiten der Aktiv- und Passivpositionen durch die Solaris SE weitgehend aufeinander abgestimmt werden. Die Steuerung der mittel und langfristigen Liquidität erfolgt auch auf Basis der Liquiditätsübersichten. Die Limitierung der Liquiditätsgaps ist von einem bis zu fünf Jahren begrenzt. Als Steuerungskennzahl für die langfristige Liquidität und damit Refinanzierung wird zusätzlich die regulatorische strukturelle Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio, NSFR) verwendet.
Das Refinanzierungsrisiko wird im Rahmen der jährlichen Geschäfts- und Kapitalplanung ermittelt. Dort wird ein langfristiger Refinanzierungsbedarf unter Berücksichtigung der fälligen Aktiva und Passiva sowie zukünftiger Geschäftsentwicklung abgeleitet. Die Solaris Gruppe und Solaris SE refinanzieren sich vor allem durch stabile Kundengelder (Girokonten, Festgelder, E-Geld etc.), um so die Abhängigkeit von der Funktionsfähigkeit und Liquidität des Interbankenmarktes zu reduzieren. Die Refinanzierungsstruktur ist derzeit weitestgehend auf Kundengelder konzentriert. Es bestehen keine Konzentrationen in anderen Finanzierungsquellen. Das Liquiditäts- und das Refinanzierungsrisiko spielen im aktuellen Geschäftsmodell der Solaris Gruppe und Solaris SE nur eine untergeordnete Rolle und werden deshalb hinsichtlich der zu erwartenden Konsequenzen als gering eingestuft. 3.6.4 Operationelle Risiken Solaris-Konzern und Solaris SE definieren das operationelle Risiko in enger Anlehnung an die aufsichtliche Definition nach Basel III (übernommen durch CRR und CRD V) als die Gefahr von Verlusten, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren und Systemen, Menschen und externen Ereignissen eintreten. Zu den operationellen Risiken zählen Betrugs-, Personal-, Kunden- und Produkts-, Geschäftskontinuitäts-, Sicherheits-, Technologie-, Auslagerungs- und Prozessrisiken. Diese Definition schließt Rechtsrisiken und Reputationsrisiken ein, schließt aber strategische Risiken aus. Die Steuerung und Überwachung der operationellen Risiken erfolgt durch Operational Risk Management (ORM) und FRM&R. ORM verantwortet die Datenerfassung von Verlusten, Durchführung des so genannten Risk Control Self Assessments (RCSA), welche auch als Grundlage für die Messung der operativen Risiken dienen. FRM&RC ist für die Methodik zur Quantifizierung der operationellen Risiken zuständig. Die Grundsätze für die Behandlung von operationellen Risiken sind in der Risikostrategie sowie den entsprechenden Teilrisikostrategien und Anweisungen für operationelle Risiken verankert. Dabei wird das Hauptziel der Risikominimierung bzw. -vermeidung verfolgt. Operationelle Risiken werden laufend identifiziert, überwacht und gesteuert durch z. B. über die Nutzung der Schadensdatenbank, Durchführung von Risikobewertungen und durch die Einführung und Überprüfung von Kontrollen und internen Prozessen. Schadensfälle werden in der Schadensfalldatenbank dokumentiert, genehmigt und entsprechend überwacht. Darüber hinaus wird mindestens jährlich ein entsprechendes Risk Control Self Assessment mit allen Abteilungen in der Bank durchgeführt. Risiken werden hier entsprechend dokumentiert und bewertet. Für Risiken, die als "hoch" oder "signifikant" eingestuft wurden, werden Maßnahmen zur Reduzierung der Risiken aufgesetzt und umgesetzt. Diese Maßnahmen werden dokumentiert, deren Umsetzung wird nachgehalten. Im Rahmen der 2023 durchgeführten Risk Control Self Assessments (RCSA) wurden potenziell operative Risiken der Solaris SE erfasst. Das gesamte operationelle Risiko in 2023 betrug TEUR 12.199 netto (Vorjahr: TEUR 7.991 netto). Im besonderen Fokus stehen folgende Risikoaspekte: Spezifisches IT-Risiko Als Banking-as-a-Service Solaris-Konzern und vor dem Hintergrund, dass sämtliche Bankprozesse weitestgehend digitalisiert werden sollen und damit nur mit IT-Einsatz zu erbringen sind, steht das IT-Risiko unter Risikobewertungsaspekten im Vordergrund. Das IT-Risiko beinhaltet sowohl Fälle von Unterbrechungen als auch vollständige Systemausfälle im internen und im externen Bereich. Zu den Risiken zählen u. a.: Systemausfall, Ressourcenengpässe (Netzwerkkapazität, Netzwerklast, Festplattenkapazitäten, CPU-Auslastung), Sicherheitslücken, Systemfehler durch Änderungen (im Rahmen von Change-Prozessen innerhalb der eigenen Solaris- Applikationen oder bei Providern), Konnektivitätsprobleme (Fehlkonfiguration Firewalls, Systemberechtigungen etc.), Verletzung der Sorgfaltspflicht durch verantwortliche Mitarbeiter (Zugangs- und Genehmigungsrechte), Informationsverlust bei Systemausfall und schlechtes IT-Architekturmanagement. Die Maßnahmen zur Risikobegrenzung sind unter anderem: Sämtliche technische Änderungen werden in einem nicht umgehbaren Prozess im Vier- Augen-Prinzip semi-automatisiert abgenommen. Änderungen werden in der Testumgebung ausgerollt und erst nach erfolgreicher Abnahme in einem ebenso standardisierten Prozess in die Produktionsumgebung eingespielt. Für den Betrieb wird zum Großteil auf die Cloud-Umgebung des Providers Amazon Web Services (AWS) gesetzt, dessen Dienstleistungen durch massive Skalierbarkeit und die Bereitstellung hochfunktionaler Infrastrukturdienste die Gewährleistung größtmöglicher Stabilität, Resilienz und somit Verfügbarkeit erlauben. Zudem bieten die erweiterten Möglichkeiten im Hyperscaler-Umfeld ein hohes Maß an "Observability", wodurch die Überwachungsmöglichkeiten zudem signifikant verbessert werden. Solaris EMI hat eine Vereinbarung mit einem Anbieter von Private-Cloud-Rechenzentren geschlossen (SherWeb). In der privaten Cloud wurde das System so konzipiert, dass ein einziger Fehlerpunkt ausgeschlossen wird, um Verfügbarkeit, Stabilität und Ausfallsicherheit zu gewährleisten. Der Disaster-Recovery-Standort im europäischen Rechenzentrum bietet Verfügbarkeit bei jedem größeren Zwischenfall. Falls erforderlich, kann sowohl vertikal als auch horizontal skaliert werden. Zur Überwachung der Systemauslastung verwendet der Solaris-Konzern eine Vielzahl von Echtzeit-Metriken, die in das reguläre Monitoring eingebettet und auf den jeweiligen Anwendungsfall zugeschnitten zeitnah drohende Überlastungen anzeigen würden. Somit können entsprechende Maßnahmen im Rahmen der allgemeinen Rufbereitschaft durchgeführt werden, bevor es zu einem Systemausfall kommt. Das Ziel des Konzerns bleibt es, allgemeine Fehlerquellen in einem präventiven Ansatz technisch weitestgehend auszuschließen, beispielsweise durch die verstärkte Nutzung von sogenannten Autoscalings. Des Weiteren werden mehrfach am Tage Sicherheits-Scans auf unterschiedlichen Ebenen durch (Network Scans, Vulnerability Scans, SCA etc.) geführt, um eventuelle Schwachstellen rechtzeitig zu erkennen und entsprechende Maßnahmen durchführen zu können. Hinzu kommen Penetration-Tests (,white- und black-box'), die regelmäßig und immer wieder mit unterschiedlichen Schwerpunkten durchgeführt werden. Um das Risiko von Ausfällen im Rahmen des Release-Prozesses zu minimieren, sind in der Regel kleine Änderungen an der System- und Anwendungslandschaft häufig ausgerollt, sodass mögliche Fehler schnell korrigiert werden können, anstatt viele oder große Änderungen in einem Release zu sammeln. Im Konzern besteht ein Rechte- und Genehmigungssystem, welches das Risiko der Verletzung der Sorgfaltspflicht durch verantwortliche Mitarbeiter minimiert. Um die Wiederherstellung im Notfall sicherstellen zu können, wurde ein Backup-Konzept in die zentral entwickelten technischen Standards integriert, die insgesamt die Rahmenbedingungen für regelkonforme Konfigurationen darstellen. Spezifisches Personalrisiko Mit dem weiteren Ausbau des Geschäfts werden die Personalkapazitäten permanent aufgestockt. Mit der zunehmenden Internationalisierung der Geschäftstätigkeit sind in diesem Zusammenhang die Anforderungen an bestehende Profile und die Profile potenzieller neuer Mitarbeiter weiter gestiegen. Die fristgerechte Akquisition sowie das Halten von geeignetem Personal ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor auf dem aktuellen Wachstumspfad. Rechtliche Risiken Während die Anforderungen durch die Internationalisierung bis Produktentwicklung unterschiedlich sind, bleibt die Notwendigkeit einer umfangreichen Prüfung des neuen Geschäfts neben einer sorgfältigen Überwachung zur Erfüllung aller Pflichten aus bestehenden Geschäften weiter relevant. Alle notwendigen Überwachungssysteme sind vorhanden, um sicherzustellen, dass es Warnungen für die Beobachtbarkeit sendet. Zusammengefasst stellen sich die allgemeinen Ziele und die Strategie der Solaris-Konzern und Solaris SE hinsichtlich der operationellen Risiken wie folgt dar:
Die operationellen Risiken werden im Rahmen der Risikotragfähigkeit über Risikoappetit und Limite laufend überwacht. Die Quantifizierung der operationellen Risiken wird als Maximalbetrag aus Basisindikator-Ansatz, historischer Simulation der Value at Risk- Berechnung und Risk Control Self Assessment abgeleitet und zuzüglich ausstehender Buchungen von operationellen Verlusten. Zum Berichtsstichtag betrugen die operationellen Risiken der Solaris SE in ICAAP aus ökonomischer Sicht TEUR 12.199 (Vorjahr: TEUR 7.991). Die Erhöhung zum Vorjahr ist auf die allgemeine Geschäftsentwicklung des Unternehmens und den erwarteten Anstieg des RCSA-Risikobetrags zurückzuführen. Die operationellen Risiken des Solaris-Konzerns in ICAAP betrugen TEUR 19.404. Die operationellen Risiken des Solaris-Konzerns und der Solaris SE werden dem Vorstand quartalsweise und monatlich im Rahmen der Risikoberichterstattung oder ad hoc bei Eintritt wesentlicher Schadensfälle berichtet. Die operationellen Risiken des Solaris-Konzerns und der Solaris SE werden als hoch eingeschätzt aufgrund der hohen Auslastungen der internen Limite zum Jahresende. 3.6.5 Geschäftsrisiken Das Geschäftsrisiko beinhaltet die Gefahr unerwarteter negativer Ergebnisse, die auf geänderte Rahmenbedingungen im gesamtwirtschaftlichen Umfeld (z.B. Kundenverhalten), Wettbewerbsumfeld oder im eigenen Unternehmen (z. B. Produktqualität) zurückzuführen sind. Dabei können Schwankungen aus Volumen-, Margen-, Provisions- oder Kostenänderungen resultieren. Das operative Management des Geschäftsrisikos liegt in der Verantwortung der einzelnen Business Units / Geschäftseinheiten / Controlling, da diese das Ertrags- und Kostenmanagement des Solaris-Konzerns und der Solaris SE verantworten. Der Risikokapitalbedarf für das Geschäftsrisiko wird im Rahmen der Risikotragfähigkeitsrechnung durch FRM&RC berechnet und dem Vorstand berichtet. Das Geschäftsrisiko wird im Rahmen der Risikotragfähigkeit berücksichtigt und überwacht. Die Quantifizierung der Geschäftsrisiken basiert auf den prognostizierten Schwankungen der Margen. Bei der Festlegung der Modellannahmen wird auf Szenarioanalysen und Expertenschätzungen zurückgegriffen. Die genutzten Modellannahmen für die Risikoberechnung werden mindestens einmal jährlich validiert. Darüber hinaus führt die Controlling-Abteilung auf monatlicher Basis eine Soll-Ist Abweichung von den Planzahlen im Geschäftsplan durch. Zum Berichtsstichtag betrug das benötigte ökonomische Kapital für Geschäftsrisiken der Solaris SE TEUR 6.262 (Vorjahr: TEUR 4.391). Das Geschäftsrisiko des Solaris-Konzerns lag bei TEUR 8.938. Der Anstieg ist auf die allgemeine Geschäftsentwicklung und die Entwicklung der Ertragslage der Bank zurückzuführen. Die Geschäftsrisiken der Solaris-Gruppe werden als hoch und die der Solaris SE als mittel eingeschätzt, da der Anteil des Risikos am Gesamtrisiko gering ist bzw. das Limit eingehalten wird. 4 Nachhaltigkeitsberichterstattung Die nichtfinanzielle Konzernerklärung der Solaris Gruppe wurde einer betriebswirtschaftlichen Prüfung nach ISAE 3000 (Revised) zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG unterzogen. Die Angaben in Kapitel 4.8 zur EU Taxonomie Verordnung (2020/852) und den hierzu erlassenen Rechtsakten waren nicht Teil des Prüfungsauftrags der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und sind entsprechend als ungeprüft gekennzeichnet. Im Jahr 2022 haben wir unsere NPB-Strategie (Nature, People, Business) als unsere Nachhaltigkeitsstrategie eingeführt. Diese wird laufend überprüft und war im Geschäftsjahr 2023 entsprechend gültig. Sie gibt einen festgelegten Rahmen sowie nach Prioritäten geordnete Maßnahmen vor, die wir konzernweit ergreifen, um unsere Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesellschaft zu verbessern und dabei interne und externe Interessengruppen einbinden. 4.1 Wesentlichkeitsanalyse Im Hinblick auf die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die Non- Financial Reporting Directive (NFRD), haben wir eine Wesentlichkeitsanalyse für das Jahr 2023 durchgeführt. Dabei haben wir die Methode der doppelten Wesentlichkeit angewandt, um Nachhaltigkeitsaspekte aus zwei Perspektiven zu beurteilen:
Es wurden dahingehend positive und negative, tatsächliche und potenzielle Auswirkungen dargelegt und die Wahrscheinlichkeit in Bezug auf die potenziellen Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs, Impacts, Risks und Opportunities) sowie die Behebung tatsächlicher negativer Auswirkungen bewertet. Die jeweiligen Aspekte wurden nur dann als wesentlich im Sinne der NFRD eingestuft, wenn sie aus beiden Perspektiven ein mittleres bis hohes Ausmaß an Auswirkungen haben. Die folgende Tabelle mit den wesentlichen Aspekten ist das Ergebnis der Stakeholder-Befragung, Interviews und Workshops. Wesentlichkeitsaspekte
Die Wesentlichkeitsaspekte bilden den Schwerpunkt der ESG-Strategie, -Berichterstattung und -Umsetzung und bieten eine Orientierungshilfe im Hinblick auf die Bereiche, die zu überprüfen und in unsere Geschäftsstrategie und -prozesse einzubinden sind. Dazu gehören unter anderem die Verbesserung der Geschlechtergleichstellung und -vielfalt, insbesondere auf Management- und Vorstandsebene, die Bereitstellung gleicher Weiterentwicklungsmöglichkeiten für Mitarbeitende, die Verbesserung der Datensicherheit sowie weitere Bereiche, die im Folgenden näher erläutert werden. In der Gesamtschau wurden bei der Bewertung der nichtfinanziellen Risiken keine wesentlichen Risiken ermittelt, die im Berichtszeitraum schwerwiegende negative Auswirkungen haben oder haben werden. 4.2 Zuständigkeiten in puncto Nachhaltigkeit Innerhalb Solaris-Gruppe überwacht der Vorstand die Nachhaltigkeitsstrategie und korrespondierende Aktivitäten. Alle Vorstandsmitglieder sind für die Umsetzung unserer Nachhaltigkeitsziele verantwortlich. Der Chief Risk Officer ist der Sponsor der Nachhaltigkeitsstrategie. Auf operativer Ebene werden die Nachhaltigkeitsinitiativen durch die Rolle der Head of Special Projects & ESG (vormals NPB Impact Manager) verantwortet und mit spezialisierten Arbeitsgruppen koordiniert. Die derzeitige Governance-Struktur stellt sicher, dass die Strategie vom Vorstand an die Teams weitergegeben und dort operationalisiert wird (top-down), während gleichzeitig kontinuierliches Feedback aus den Teams zurück an den Vorstand kommuniziert und dort reflektiert wird (bottom-up).
4.3 Umweltaspekte 4.3.1 Klimawandel Der Klimawandel ist eine der größten Herausforderungen unserer Zeit und insofern eines der wichtigsten Themen für unsere Interessengruppen. Im Jahr 2023 haben wir unsere internen Kontrollen durch eine Reihe von Analysen weiterentwickelt, die unsere Risiken in Bezug auf Umweltaspekte aufzeigen. Wir betrachten natürliche Bedrohungen wie Unwetter, extreme Temperaturen, Luftverschmutzung, Stürme sowie Bedrohungen für das Unternehmen durch Strom- und Wasserausfälle als häufige Risiken für die Geschäftskontinuität. Im Allgemeinen hat der Geschäftsbetrieb der Solaris Gruppe eine vergleichsweise geringe negative Auswirkungen auf die Umwelt. Als Technologieunternehmen, dessen Infrastruktur größtenteils in der Cloud angesiedelt ist, hat vor allem der Stromverbrauch für den Betrieb unserer Plattform und unserer Büros die größten Auswirkungen und ist entsprechend der wichtigste Hebel, um klimaneutral zu werden. Wir stellen unseren Geschäftspartnern Bankdienstleistungen hauptsächlich über APIs zur Verfügung, die keine Entsorgung erfordern; wir bieten recycelbare Bankkarten sowie Bankkarten aus Holz an, um die negativen Auswirkungen auf die Umwelt bei der Entsorgung durch den Endkunden zu verringern. Intern haben wir uns zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2030 Netto-Null-Emissionen (Net-Zero) zu erreichen. Im Zuge unseres Engagements für Net-Zero sowie unserer Dekarbonisierungsstrategie haben wir eine Reihe von Maßnahmen getroffen, um unsere direkten Emissionen an allen unseren Bürostandorten schrittweise zu reduzieren, indem wir zu Anbietern erneuerbarer Energien wechseln, Abfall reduzieren, recyceln und umweltfreundliche Transportmethoden fördern. Wir sind uns bewusst, dass die größte Emissionsquelle von unseren Lieferanten und Dienstleistern in Scope 3 ausgeht, auf die wir keinen direkten Einfluss haben. Wir halten es dennoch für unerlässlich, unsere neuen und bestehenden Partner, Lieferanten und Anbieter sorgfältig zu überprüfen, um ein genaues Verständnis für ihre Umweltauswirkungen und Berechnungsgrundlagen zu bekommen und entsprechende Optimierungen zu eruieren. Wir haben unsere grundlegenden ESG-Kriterien für die Risikobewertung von Drittanbietern in unsere Richtlinien und Prozesse für die Aufnahme neuer Partner und Anbieter integriert und planen, kontinuierlich Informationen von wichtigen Anbietern einzuholen und zu prüfen. Wir haben außerdem beschlossen, die unvermeidbaren Emissionen durch Emissionsgutschriften auszugleichen 4.3.2 Emissionen Im Jahr 2023 haben wir unsere CO 2 -Bilanz vierteljährlich erfasst und die Datenverfügbarkeit und -genauigkeit an allen Standorten an denen wir tätig sind, aufgebaut. Wir nutzen die CO 2 -Berechnungsplattform des Anbieters PlanA.Earth GmbH, um unsere Emissionen in Übereinstimmung mit dem "Greenhouse Gas (GHG) Protocol" zu berechnen. Die Verfügbarkeit und Qualität der Emissionsdaten variiert je nach Standort. Wir verwenden die von den lokalen Ansprechpartnern gesammelten Gebäudedaten. Für den Fall, dass keine Gebäudedaten verfügbar sind, z. B. in unseren Büros in Madrid, Mailand, Paris, Vilnius und Singapur, werden die nationalen Durchschnittsdaten auf der Plattform verwendet. Wir sind an diesen Standorten nicht in der Lage den Strom- und Heizungsverbrauch und die Abfallmengen genau zu erfassen, da es sich um gemeinsam genutzte Arbeitsräume handelt. Auf der Grundlage der vierteljährlich erhobenen Daten wird der Emissionsbericht der Solaris- Gruppe für das Jahr 2023 in der nachstehenden Tabelle dargestellt:
Im Vergleich zu 2022 sind die Gesamtemissionen gestiegen, weil die Ausgaben für eingekaufte Waren und Dienstleistungen (Scope 3) gestiegen sind, die Datenverfügbarkeit erweitert und die Datengenauigkeit optimiert wurde. Im Jahr 2023 haben wir die Niederlassung in Chennai ab Januar in die Berechnung einbezogen und die Emissionen für die Niederlassungen in Vilnius und Ahmedabad für das gesamte Jahr berechnet. Darüber hinaus haben wir die Datengenauigkeit verbessert, indem wir den genauen Abfall- und Stromverbrauch in Berlin, London und Skipton erfasst haben. Die Scope 1- und Scope 2-Emissionen der Solaris Gruppe sind als gering einzustufen. Die größte Emissionsquelle sind eingekaufte Waren und Dienstleistungen (94,7%), die auf Ausgabenbasis in den Scope 3-Emissionen berechnet werden, wobei der Großteil der Emissionen von Bankkartenherstellern, Energieversorgern und Hausverwaltungsunternehmen stammt. Der Pendelverkehr der Mitarbeitenden ist die zweitgrößte Emissionsquelle (3,3%), gefolgt von den Emissionen aus Geschäftsreisen (0,5%), die seit dem 17. März 2023 ausgeglichen werden. 4.3.3 Unsere Maßnahmen Die Solaris Gruppe unterstützt Home Office, d.h., die Mitarbeitenden haben die Möglichkeit, außerhalb der Büroräume des Unternehmens zu arbeiten. Mit dieser Arbeitsweise haben wir in den letzten Jahren die Zahl der Geschäftsreisen stark reduziert. Wir ermutigen unsere Mitarbeitenden, bei ihrem Weg in unsere Büros umweltfreundliche Transportmittel zu benutzen, und sind dabei, unsere Konzern-Reiserichtlinie zu aktualisieren, um bei Inlands- und Kurzstreckenreisen die Bahn dem Flugzeug vorzuziehen. In unseren Büros stellen wir schrittweise auf erneuerbare Energien um. In Berlin und London haben wir im Jahr 2023 ausschließlich Anbieter erneuerbarer Energien verwendet. Außerdem nutzen wir erneuerbare Energien für Strom und Heizung in unseren gemeinsam genutzten Büroräumen in Madrid, Mailand und Paris. Um auf erneuerbare Energien umzusteigen, richten wir uns nach den lokalen Vorschriften und dem zur Verfügung stehenden Infrastrukturangebot. Darüber hinaus haben wir für die Hälfte unserer Standorte - Berlin, Paris, Mailand, Madrid, Vilnius - im Jahr 2023 die Laptops unserer Mitarbeitenden geleast, anstatt sie zu kaufen. In unserer Zentrale in Berlin verwenden wir ungebleichte Briefumschläge für die notwendige Kommunikation per Post und stellen das Warmwasser in den Toiletten ab, um Energie zu sparen. Wir verwenden in den Sitzungsräumen sog. Clevertouch-Bildschirme, die sich nach 15 Minuten Inaktivität automatisch abschalten. Um das umweltfreundliche Pendeln unserer Mitarbeitenden zu fördern, subventionieren wir den Kauf von Tickets für öffentliche Verkehrsmittel in Berlin und Paris. Ausgleich und Investitionen Im Dezember 2023 begannen wir mit Investitionen in The Generation Forest, ein VERRA- und VCS-zertifiziertes Aufforstungsprojekt in Panama. Wir haben beschlossen, die unvermeidbaren Emissionen durch ein hochwertiges, naturnahes Projekt zu kompensieren, das sich auf die Beseitigung der Emissionen durch Aufforstung, Wiederaufforstung oder Begrünung konzentriert. Im Jahr 2023 haben wir mit dem Projekt 65 Emissionsgutschriften erworben. Zusammen mit den kompensierten Emissionen aus Geschäftsreisen haben wir insgesamt 125 t CO 2 e kompensiert, was unsere direkten Emissionen im Jahr 2023 abdeckt. Nachhaltige Finanzen Es wurde sich dazu verpflichtet, mehr als 30 % unserer Schuldverschreibungen in grüne und soziale Anleihen zu investieren. Zum 31. Dezember 2023 waren 43,24 % dieser Investitionen getätigt worden, hauptsächlich für die Portfolios unseres Partners Tomorrow. Etwa die Hälfte davon wurde in grüne Anleihen investiert. Zusammenarbeit beim Klimawandel Die Einbeziehung unserer Lieferanten und Dienstleister in die Dekarbonisierungsziele und deren Umsetzung wird eine langfristige Bemühung sein, um unsere größten Emissionen zu adressieren. Im Jahr 2023 haben wir die Prozesse zur Risikobewertung von Drittanbietern entwickelt und ESG-Kriterien in unsere Beschaffungs- und Outsourcing-Richtlinien aufgenommen. Dies ist ein erster Schritt für uns, um die Emissionen unserer Drittanbieter besser und genauer zu verstehen, um so unseren gemeinsamen Weg zu Net-Zero zu steuern. 4.4 Beschäftigungsaspekte 4.4.1 Beschäftigung Beschäftigung wird in unserer Wesentlichkeitsanalyse als zweitwichtigstes Thema herausgestellt. Wir dulden keine Form der Diskriminierung aufgrund von Rasse, Religion oder Weltanschauung, Hautfarbe, ethnischer Zugehörigkeit, nationaler Herkunft, Behinderung, sexueller Orientierung, politischer Zugehörigkeit, Geschlecht, sexueller Identität, Geschlechtsausdruck, Familienstand oder sonstiger gesetzlich geschützter Merkmale. Wir bieten ortsunabhängige Beschäftigungsmöglichkeiten und unterstützen die Weiterbildung unserer Mitarbeitenden. In den letzten Jahren hat das Unternehmen zahlreiche Veränderungen durchlaufen, um sich an die schwierige Wirtschaftslage, die gesetzlichen Anforderungen und die veränderten Erwartungen der Investoren anzupassen. Die Veränderungen hatten zu einem Rückgang des Employee Net Promoter Score (eNPS) geführt, der sich in unserem Stimmungsbarometer der Mitarbeitenden widerspiegelt. Um die allgemeine Mitarbeiterzufriedenheit zu verbessern, haben wir eine Analyse des geschlechtsspezifischen Lohngefälles durchgeführt und einen Talentpool eingerichtet, sodass wir die Gewinnung und Bindung von Talenten weiterhin stärken. Wir haben eine Vergütungs- und Leistungs- Managerin eingestellt, die sich mit Vergütungsfragen befasst, einschließlich der Schaffung neuer Gehaltsbänder und Leistungs-Benchmarking; wir haben Führungsstandards eingeführt und eine Führungsbewertung durchgeführt. Zudem haben wir ein neues Framework für individuelle Ziele eingeführt und individuelle Entwicklungspläne für alle Mitarbeitenden definiert. Wir sehen zudem großes Potenzial, die positiven Auswirkungen unseres Engagements zur Förderung von Diversität, Nichtdiskriminierung und Integration sowie zur Verbesserung von Bildung und Ausbildung zu nutzen, um unsere Attraktivität als Arbeitgeber weiter zu steigern. Richtlinien und Prozesse Unsere sozialen und mitarbeiterbezogenen Richtlinien basieren auf internationalen und nationalen Standards und Vorschriften und werden ständig aktualisiert. Wir haben die folgenden Grundsätze und Richtlinien zu sozialen und mitarbeiterbezogenen Angelegenheiten entwickelt und umgesetzt, die wir allen neuen Mitarbeitenden in der Onboarding-Phase mitteilen und die wir als Leitfaden für unsere täglichen Handlungen und Entscheidungen verwenden. Verhaltenskodex: Unser Verhaltenskodex fasst die Grundsätze zusammen, die unser Verhalten als Mitarbeitende der Solaris-Gruppe bestimmen, und bietet Leitlinien für wichtige Bereiche der Geschäftstätigkeit, um unerwünschte Ergebnisse zu vermeiden. Er beschreibt, was uns als Unternehmen bei der Interaktion und Zusammenarbeit mit unseren Teams, Partnern und anderen externen Parteien wichtig ist, und hilft uns bei der Entscheidungsfindung und in Situationen, in denen verantwortungsbewusstes Verhalten und ethisches Handeln von zentraler Bedeutung sind. Das Verbot der Diskriminierung (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) ist im Verhaltenskodex der Solaris-Gruppe festgelegt. Whistleblowing-Richtlinie: Die Solaris-Gruppe betrachtet Whistleblowing als eine wichtige Funktion zur Aufdeckung und Verhinderung von Betrug und/oder anderen kriminellen Handlungen am Arbeitsplatz. Der Hauptzweck unserer Whistleblowing-Richtlinie besteht darin, eine Kultur der Integrität innerhalb unserer Organisation zu fördern. Die Richtlinie unterstützt dabei, den Schutz von Whistleblowern zu wahren. Sicherheit am Arbeitsplatz: Es gibt verbindliche Antidiskriminierungs-, Arbeitsschutz- und Sicherheitsvorschriften, die dem deutschen Recht entsprechen. Interne Einstellungspolitik: Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verpflichten wir uns zur Chancengleichheit bei der Beschäftigung, unabhängig von Hautfarbe, ethnischer Zugehörigkeit, Religion, Geschlecht, Herkunft, Behinderung, Familienstand, Nationalität oder sexueller Identität. Die Richtlinien werden mindestens einmal jährlich überprüft. Änderungen der Unternehmensrichtlinien werden je nach Bedarf auf der Grundlage interner oder externer Faktoren vorgenommen. Arbeitsvertrag & Leistungen Die Solaris Gruppe hat eine konzernweite Vergütungsstrategie entwickelt, die die grundlegenden Mindestanforderungen an die Vergütungssysteme und die damit verbundene Governance regelt. Die konzernweite Vergütungsstrategie steht im Einklang mit der Geschäftsausrichtung der Solaris Gruppe. Ein wesentliches Ziel der Vergütungsstrategie ist die Sicherung der Wettbewerbsposition der Solaris Gruppe als attraktiver Arbeitgeber für erfolgskritische Mitarbeitende in den betreffenden Märkten. Die Gestaltung und Bemessung der Vergütung bei der Solaris Gruppe ist leistungs- und ergebnisorientiert, wobei nicht nur die erzielten finanziellen Ergebnisse (Geschäftsausrichtung), sondern auch nichtfinanzielle Ergebnisse zählen (z. B. Verhalten, Qualität, Effizienz, Kunden-/Mitarbeiterzufriedenheit). Darüber hinaus unterstützt unser Performance-Management die erfolgreiche Umsetzung der Geschäfts- und Risikostrategien der Solaris-Gruppe auf Unternehmens- und Mitarbeiterebene. Wir bieten unseren Mitarbeitenden sowohl konzernweite als auch standortspezifische Leistungen, da es je nach Land und Verfügbarkeit unterschiedliche Vorschriften gibt. Auf Konzern-Ebene bieten wir Schulungen, Heimarbeitsplätze, Unterstützung durch eine App für psychische Gesundheit, Freiwilligentage für Gruppen sowie Vergünstigungen und Rabatte für Geschäftspartner. Gesundheit und Sicherheit Die Solaris Gruppe unterstützt die Mitarbeitenden bei der Erhaltung ihrer psychischen Gesundheit und bietet dazu Tipps und Schulungen zum Stress- und Konfliktmanagement sowie kostenlose psychologische Beratungen durch seine Betriebsärzte an. Wir ermutigen unsere Mitarbeitenden, Pausen und Urlaubstage zu nehmen, bieten flexible Arbeitsmöglichkeiten und die Möglichkeit zur Arbeit von zu Hause aus. Im Jahr 2023 führten wir das Angebot von Thrive ein, eine App zur Förderung der psychischen Gesundheit, und bieten allen Mitarbeitenden der Unternehmensgruppe kostenlosen Zugang zu dieser App. Zudem führen wir jährlich obligatorische Sicherheitsschulungen durch und bieten in Deutschland, Frankreich und Spanien arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen (G37) an. Betriebsrat Die Solaris SE ist eine Europäische Aktiengesellschaft ("Societas Europaea" oder "SE"). Der SE-Betriebsrat (SEWC) ist die Arbeitnehmervertretung, die von und für alle Mitarbeitenden der Solaris weltweit gewählt wird. Der SEWC vertritt die Arbeitnehmerinteressen im kontinuierlichen Austausch mit dem Vorstand, beispielsweise in Bezug auf Gehaltsanpassungen, Achtung von Diversitätsaspekten und des Respekts ethischer Grundsätze sowie hinsichtlich der allgemeinen Optimierung des Arbeitsumfeldes. Zugleich stellt der SEWC einen wichtigen Kommunikationskanal zwischen den Arbeitnehmern und der Unternehmensleitung dar. 4.4.2 Ausbildung und Schulung Als Unternehmen und regulierte Bank müssen Mitarbeitende sowie das Management von der Solaris-Gruppe an zahlreichen gesetzlich vorgeschriebenen Schulungen teilnehmen. Zu den regelmäßigen Pflichtschulungen für alle Mitarbeitenden gehören Schulungen zur Bekämpfung von Bestechung und Korruption, zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), zur Informationssicherheit, zum betrieblichen Risikobewusstsein, zu Imagerisiken und zur Weiter-führung des Geschäftsbetriebs sowie Sicherheitsschulungen. Im Jahr 2023 stellten wir fest, dass unsere Mitarbeitenden im Durchschnitt 6 Stunden an obligatorischen Schulungen teilgenommen haben. Individuelle Weiterbildung Die Solaris Gruppe bietet ihren Mitarbeitenden ein Arbeitsumfeld, in dem sie Soft Skills und Hard Skills für ihren beruflichen Erfolg weiterentwickeln können. Wir ermöglichen unseren Mitarbeitenden mit verschiedenen Verfahren eine Selbsteinschätzung ihres aktuellen Status, damit sie neue Chancen erkennen und nutzen können. Unser sog. "Learning Framework" zeigt die Karrieremöglichkeiten innerhalb des Unternehmens auf und unterstützt die Mitarbeitenden dabei, die jeweils nächste Karrierestufe durch gezielte Weiterentwicklung der zu erreichen. Die Solaris Gruppe verfügt über eine einzigartige Unternehmenskultur und eine hohe Diversität in Bezug auf Qualifikationen, Nationalitäten und Erfahrungen. Wir bieten eine Reihe von internen Schulungen an, die von Mitarbeitenden aus verschiedenen Fachabteilungen organisiert werden, um unterschiedliche Aspekte unseres Tagesgeschäfts besser verstehen (z.B. "Banking und Payments for Beginners", "Solaris Product Landscape", "Business Strategy" sowie "Tech Deep Dive"). Die Solaris SE hat ein jährliches Budget für Fortbildung und Weiterbildung, um die berufliche Entwicklung unserer Mitarbeitenden zu fördern. Herausforderungen und Chancen Aus- und Weiterbildung ist das drittwichtigste Thema im Rahmen unserer Wesentlichkeitsanalyse. Gemäß unserer gesetzlichen Verpflichtung und den geschäftlichen Anforderungen bieten wir eine Reihe von Initiativen an, um die Fähigkeiten und Kenntnisse unserer Mitarbeitenden weiterzuentwickeln. Unser Ziel ist es dabei, einen Wettbewerbsvorteil für die Gewinnung und Bindung von Talenten sowie eine hohe Mitarbeiterzufriedenheit zu erreichen. Um das Bewusstsein für Nachhaltigkeit zu fördern, werden Themen wie Diversität, Gleichberechtigung, Inklusion und Klimawandel in das Schulungsangebot für Mitarbeitende aufgenommen. 4.4.3 Diversität, Nichtdiskriminierung, Chancengleichheit Ebenso werden Diversität, Antidiskriminierung und Chancengleichheit in der Wesentlichkeitsanalyse als wesentliche Aspekte identifiziert. Wir haben das Ziel, einen Frauenanteil von 30% auf allen Beschäftigungsebenen zu erreichen explizit in unsere Jahresziele (Balanced Scorecard) aufgenommen. In diesem Zusammenhang haben wir eine Analyse des geschlechtsspezifischen Lohngefälles durchgeführt und werden entsprechende Maßnahmen ergreifen, um die Chancengleichheit weiter zu optimieren. Wir fördern ein Arbeitsumfeld, das die Arbeit von zu Hause ermöglicht und dadurch international diversifiziert ist. Zudem haben wir einen Verhaltenskodex und eine Whistleblowing-Richtlinie definiert, um jeglicher Art von Diskriminierung entgegen zu wirken. Herausforderungen und Chancen Unsere führende Position im Fintech-Sektor hilft uns dabei ausgewählte Nachhaltigkeitsaspekte gezielt voranzutreiben, um damit unseren Beitrag zur Verbesserung der Gesamtsituation zu leisten. Unsere internen Maßnahmen, z. B. die Einrichtung von Arbeitsplätzen mit der Möglichkeit der Arbeit von zu Hause, dedizierte Arbeitsgruppen (Employee Resource Group wie z.B. DE&I und Frauennetzwerk), Veranstaltungen und Schulungen sind die Instrumente, mit denen wir Gleichstellung, Diversität und Integration konzernweit verbessern wollen. Der Schlüssel zur Erhöhung des Frauenanteils in der Unternehmensgruppe und im Fintech-Sektor ist ein vorurteilsfreier Einstellungsprozess bei der Gewinnung von Mitarbeitenden und bei internen Versetzungen, ergänzt durch die Unterstützung der Weiterbildung und Beförderung der Mitarbeiterinnen, um die Sichtbarkeit nach außen zu erhöhen und mehr Bewerbe-rinnen zu interessieren. Analyse des geschlechtsspezifischen Lohngefälles Im Jahr 2023 führten wir eine Analyse des geschlechtsspezifischen Lohngefälles für den CRR-regulierten Geschäftsbereich der Kreditinstitute durch und kamen zu dem Ergebnis, dass die Gehälter von Frauen und Männern bei der Solaris SE um 14,69 % voneinander ab-weichen. Es gibt keine geschlechtsspezifische Parität bei den Einstiegsgehältern oder Bonuszahlungen, da unsere variable Vergütung sich wie in unserer Vergütungsstrategie für die Unternehmensgruppe festgelegt nach der Tätigkeitsstufe richtet. Aufgrund der oben genannten Feststellungen haben wir Pläne entwickelt, um dieses Problem im Jahr 2024 und in den Folgejahren zu lösen. Im Jahr 2024 soll jährlich eine getrennte Überprüfung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles für EWI und CRR durchgeführt werden. Einbindung der Mitarbeitenden Im Jahr 2023 führten DE&I- und Futura-Arbeitsgruppen verschiedene Initiativen durch um die Mitarbeitenden gezielt einzubinden, z. B. das Top-Talent-Programm, den Futura Summit, Führungskräfteschulungen, Ratschläge für Neueinsteiger, einen Buchclub sowie regelmäßige Bildungsgespräche und den Austausch von ausgewählten Inhalten. Zudem wurde in 2023 in der Solaris Gruppe das erste Mal der Tag der Diversität gefeiert. Durch diese Initiativen konnten wir das Bewusstsein für das Thema DE&I weiter schärfen. Darüber hinaus haben die monatlichen Vortragsreihen und der Empowerment Day zu einer stärkeren externen Sensibilisierung und einem Anstieg weiblicher Talente geführt, so dass im Jahr 2023 41 % Frauen eingestellt wurden. 4.5 Soziale Belange 4.5.1 Lieferkettenmanagement Die Solaris Gruppe agiert als eingebetteter Finanzdienstleister mit einem B2B2X- Geschäftsmodell, daher betreffen unsere Geschäftsaktivitäten vor allem die Produktions- und Dienstleistungsstufen der Wertschöpfungskette. Über entsprechende Lizenzen ermöglichen wir es anderen Unternehmen, als unsere Partner Finanzdienstleistungsprodukte und -prozesse wie Kredite, Zahlungen, Karten und digitale Bankkonten für ihre Endkunden anzubieten. Alle unsere Produkte werden auf unserer Produktionsplattform selbst entwickelt und gewartet und über APIs bereitgestellt. Wir befassen uns nicht mit Rohstoffen oder der Auslieferungslogistik an Kunden. Wir betrachten die Eingangstätigkeiten für Lieferkette, Beschaffung und Einkauf bei Dritten sowie unseren Service für unsere Partner/Kunden als wichtige Bestandteile unserer Wertschöpfungskette. Seit 2023 verbessert die Solaris proaktiv ihr Lieferkettenmanagement, um die Einhaltung von Menschenrechtsstandards zu gewährleisten, indem wir robuste Risikobewertungen von Drittanbietern (TPRA) durchführen. Diese Bewertungen sind so konzipiert, dass sie umfassende Daten aus einer Vielzahl öffentlicher und privater sowie interner und externer Quellen sammeln, mit denen wir Risiken in unserer gesamten Wertschöpfungskette wirksam erkennen, bewerten, überwachen, steuern und mindern können. Durch die Einhaltung internationaler Standards und bewährter Praktiken stellen wir sicher, dass unsere Tätigkeiten und die unserer Partner die erforderlichen Mindeststandards erfüllen oder übertreffen, auch in Bezug auf Menschenrechte, Umwelt und Unternehmensführung. Durch diese Verpflichtung zu einer strengen Due-Diligence-Prüfung und kontinuierlichen Überwachung können wir ein hohes Maß an Transparenz und Verantwortung aufrechterhalten und unser Engagement für verantwortungsvolle und ethische Geschäftspraktiken unter Beweis stellen. Die Solaris Gruppe verlangt von ihren Partnern oder Anbietern die unverzügliche und umfassende Meldung aller Vorfälle, auch solcher, die die ESG-Performance betreffen, sowie an-gemessene Nachweise zur Überprüfung. Solche Vorfälle werden von uns in Zusammenarbeit mit den beteiligten Parteien systematisch bewertet, kontrolliert und entschärft, um die Übereinstimmung mit den festgelegten ESG-Kriterien und eine schnelle Lösung zu gewährleisten. Im Jahr 2023 wurden keine Vorfälle von Kinderarbeit, Zwangsarbeit oder prekärer Arbeit oder Bezahlung und keine unsicheren Arbeitsbedingungen in Betrieben und bei Lieferanten unserer Lieferkette gemeldet. Wir verbessern derzeit unser Verfahren zur Risikobewertung durch Dritte (TPRA) durch Einbeziehung einer Prüfliste zur Bewertung bestehender Richtlinien, bewährter Praktiken, Verhaltenskodizes und spezifischer Abschnitte und Begriffe im Zusammenhang mit ESG- Rechten, -Themen und -Bereichen. Dieser Schritt stellt sicher, dass unsere Due-Diligence- Prüfung eine umfassende Überprüfung des Engagements unserer Partner für die ESG- Grundsätze umfasst, sodass wir Risiken in unserer gesamten Wertschöpfungskette noch besser steuern und entschärfen können. Gegenwärtig konzentriert sich die Kommunikation unseres Unternehmens mit Lieferanten auf vertragliche und betriebliche Themen, spezifische ESG-Berichte gibt es nicht. Ab 2024 werden unsere Teams gemeinsam klare ESG-Kriterien, Indikatoren und Datenerfassungsmethoden festlegen. Diese Initiative soll die Rückverfolgbarkeit, Sichtbarkeit und Transparenz in unserer gesamten Wertschöpfungskette sowohl während des Einführungsprozesses als auch während des gesamten Lebenszyklus der Verträge mit Partnern und Anbietern verbessern. 4.5.2 Resilienz des Geschäftsmodells Mit einem autarken Kernbankensystem hat die Solaris SE ihre Resilienz gegenüber Veränderungen der wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Bedingungen bewiesen. Das Geschäftsmodell der Solaris SE als eingebetteter Finanzdienstleister und die Cloud- Infrastruktur werden auch bei Naturkatastrophen und Ressourcenbeschränkungen als agil und robust bewertet. Der Solaris SE wurde im Juli 2023 von der DEKRA Certification GmbH nach ISO/IEC 27001:2017 geprüft und zertifiziert und erhielt im Juni 2023 das Zertifikat Payment Card Industry Data Security Standard (PCI DSS) der usd AG. Kurzfristig müssen wir unsere Servicequalität umfassender überwachen, um unsere IT-Infrastruktur und unsere betriebliche Effizienz weiter zu verbessern. Mittel- und langfristig müssen wir unser Partnerportfolio diversifizieren, Nachhaltigkeit im gesamten Unternehmen verankern und unsere Geschäftsstrategie und Unternehmensprioritäten zeitnah anpassen, um Nachhaltigkeitsrisiken zu mindern und bei der Technologieentwicklung, dem Klimawandel und der Transformation zur Kreislaufwirtschaft Maßstäbe zu setzen und unsere Ambitionen als globaler und profitabler Marktführer für eingebettete Finanzdienstleistungen zu erreichen. Mit der Definition unserer jährlichen Konzerngeschäftsstrategie überprüfen wir offiziell unser Geschäftsmodell sowie unser Werteversprechen, bewerten unser Wettbewerbsumfeld und geben einen Ausblick. Seit 2022 sind die Ziele "Nachhaltigkeit" und "Nature, People, Business" (NPB) in dem Dokument enthalten. Ende 2023 haben wir die Ziele für 2024 definiert und die Schwerpunkte in die Balanced Scorecard des Managements aufgenommen, um die Priorisierung und Umsetzung sicherzustellen. 4.5.3 Datensicherheit Unsere Bewertung der Datensicherheit umfasst sowohl die Gewährleistung der Datensicherheit, insbesondere der Sicherheit der Kundendaten, als auch die Cybersicherheit. Angesichts der aktuellen Bedrohungslage im Finanzdienstleistungssektor sind Cybersicherheit und Cyber-Resilienz unerlässliche Schutzmaßnahmen gegen die zunehmenden Cyber-Bedrohungen. Angesichts der Zunahme von Angriffen auf sensible Finanzdaten sind robuste Sicherheitsmaßnahmen unerlässlich, um potenziellen Datenschutzverletzungen zu verhindern und die Integrität, Vertraulichkeit und Verfügbarkeit der Daten zu gewährleisten. Die Solaris Gruppe ist sich der immer stärkeren Cyber-Bedrohungen in der digitalen Welt und der Auswirkungen bewusst, die diese auf unsere Daten und die unserer Partner, das Image, die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und das Vertrauen haben können. Daher haben wir strenge bewährte Praktiken zur Cybersicherheit in unsere täglichen Abläufe integriert, die es uns ermöglichen, Betriebsunterbrechungen zu minimieren die rasche Wiederherstellung nach Cyber-Angriffen zu erleichtern. Die Solaris ergreift diese Maßnahmen proaktiv, um die Vermögenswerte des Instituts und seiner Partner zu schützen. Es sind Regeln für den sicheren Umgang mit Informationen in Abhängigkeit von ihrer Klassifizierung festgelegt. Der Zugang zu den Daten durch unsere Mitarbeitenden erfolgt nach dem "need-to-know"-Prinzip. Hierbei muss jeder Mitarbeitende eine empfohlene Zwei-Faktor-Authentifizierung verwenden. Auf diese Weise gewährleisten wir einen zuverlässigen Schutz vor unbefugtem Zugriff auf unsere Systeme, Server und Anwendungen, die wichtige und sensible Daten enthalten. Seit 2017 gibt es unser Sicherheitshandbuch (eine zusammengefasste Version der verschiedenen Grundsätze, die in den Information Security Richtlinien zum Ausdruck kommen), das seitdem stetig aktualisiert wird. Es dient als Leitfaden zur Gewährleistung der Sicherheit von IT-Systemen und -Diensten und zum korrekten Umgang mit (vertraulichen) Informationen. Die im Sicherheitshandbuch enthaltenen verbindlichen Regeln tragen dazu bei, die Risiken durch externe und interne Angreifer sowie durch menschliches Versagen zu minimieren. Soziale Verantwortung als Unternehmen Entsprechend unserer Nachhaltigkeitsstrategie haben wir im Oktober 2023 eine Richtlinie für Gruppenfreiwilligentage eingeführt, die es Mitarbeitenden an allen Standorten ermöglicht, zwei Tage pro Jahr als Freiwillige an Aktivitäten teilzunehmen, die einen positiven Einfluss auf die Umwelt, die Gesellschaft und die Gemeinschaft haben. Unser People & Organization Team ist in seiner Rolle als Verantwortlicher der Richtlinie für die Umsetzung dieser Richtlinie zuständig. Dieses Dokument wird gepflegt und ad hoc oder (mindestens) einmal jährlich überprüft. Wir werden halbjährlich über eine Reihe grundlegen-der Indikatoren berichten, um die internen und externen Auswirkungen des freiwilligen Engagements der Gruppe zu messen. Wir engagieren uns darüber hinaus für die Allgemeinheit, z. B. mit "Solaris CleanUp" und der jährlichen Wohltätigkeitsaktion "Solaris Gives Back". In der kurzen Zeit nach Einführung der Maßnahme nahmen 49 Freiwillige 59,5 Tage in Anspruch Politische Einflussnahme Die Solaris überwacht regelmäßig die für uns relevanten Gesetze und Vorschriften und verfolgt den Stand der Projekte in den jeweiligen Abteilungen und Teams, z. B. Berichterstattung, Verbraucherschutz, Datenschutz, Geldwäschebekämpfung, Risikomanagement und Governance, FATCA, Nachhaltigkeit & ESG, Bank- und Kapitalmarktrecht. Die Solaris hat sich bisher nicht an legislativen Projekten oder Initiativen beteiligt. Die Solaris SE ist Mitglied in einer Reihe von Interessengruppen, um die Anliegen des Unter-nehmens im politischen Umfeld bekanntzumachen. Dazu nutzen wir die angebotenen Arbeitskreise ebenso wie Auftritte bei Veranstaltungen und klassische PR- Arbeit. Wir achten darauf, dass Mitgliedschaften in Interessengruppen politisch neutral sind. Bei der Auswahl auf den internationalen Märkten verlassen wir uns auf die Erfahrung unserer lokalen Geschäfts-führer. Darüber hinaus vertrauen wir den Empfehlungen der Experten in den Interessengruppen und beteiligen uns reaktiv an einzelnen Maßnahmen. 4.6 Achtung der Menschenrechte Menschenrechte Die Solaris ist auf höchste Achtung der Menschenrechte im Tagesgeschäft und entsprechenden Abläufen bedacht. Im Jahr 2016 haben wir einen Verhaltenskodex eingeführt, der Richtlinien für wichtige Geschäftsvorgänge zur Vermeidung unerwünschter Ergebnisse, einschließlich der Bekämpfung von Bestechung und Korruption sowie Geldwäsche, zu Datenschutz und Datensicherheit enthält. Der Verhaltenskodex hilft uns, Entscheidungen zu treffen und Situationen zu bewältigen, in denen verantwortungsbewusstes Verhalten und ethische Entscheidungen von entscheidender Bedeutung sind. Die Solaris folgt bei Verstößen gegen die Bestimmungen dieses Kodex sowie gegen Gesetze und Vorschriften dem Null-Toleranz-Grundsatz. Wir führen gründliche Untersuchungen zu möglichem Fehlverhalten durch; nachgewiesenes Fehlverhalten oder Verstöße führen zu Disziplinarmaßnahmen nach dem Arbeitsrecht. Alle Solaris- Mitarbeitenden sind verpflichtet, den Solaris-Verhaltenskodex zu befolgen, indem sie dazu angehalten sind, ein Höchstmaß an ethischem Verhalten an den Tag legen und Fehlverhalten direkt der Compliance-Abteilung oder anonym über "Whispli", unser anonymes Whistleblowing-Tool, melden. Der Verhaltenskodex wird jährlich überprüft und inoffiziell in die Orientierung, Schulung und Unterweisung einbezogen. Bei der Wesentlichkeitsanalyse berücksichtigten wir, dass die potenziellen Risiken aus den Menschenrechtsbedingungen in der Lieferkette und das damit verbundene mittel- und langfristige Reputationsrisiko für die Solaris relevant sind. In Zukunft wollen wir dies in unsere Risikobewertung von Drittanbietern aufnehmen. Zusammenarbeit mit externen Parteien Die Solaris Gruppe baut ihre Beziehungen zu Lieferanten auf ethischen Standards und der Verpflichtung zu Integrität und Transparenz auf. Um unsere Standards aufrechtzuerhalten, sind wir im Begriff, ein spezielles Verfahren zur Lieferantenanalyse einzuführen und auf die meisten unserer externen Auftragnehmer auszuweiten. Im zweiten Quartal 2023 haben wir ESG-Kriterien in die Outsourcing- und Beschaffungspolitik der Gruppe aufgenommen. Wir arbeiten nicht mit Rohstoffen und nutzen keine Auslieferungslogistik für Kunden. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wurden keine relevanten Risiken im Zusammenhang mit Menschenrechtsfragen festgestellt. Vor dem Krieg in der Ukraine betrieben wir am Standort ein technisches Zentrum. Seit Beginn des Krieges haben wir Maßnahmen ergriffen, um den Betrieb vor Ort zu stabilisieren und das Risiko für unsere Mitarbeitenden zu verringern sowie die Sicherheit der verarbeiteten Daten zu gewährleisten. Wir sind dabei, die Niederlassung bis zur vollständigen Schließung im zweiten Quartal 2024 abzuwickeln. Wir konzentrieren uns auf nachhaltige Geschäftspraktiken und fördern Ehrlichkeit sowie Compliance als Mindeststandard in unserem Unternehmen. Wir respektieren die Menschenrechte und verfügen über eine Reihe von Richtlinien und Verfahren für die ethischen Praktiken in unserem Unternehmen insgesamt. Wir haben das Organisationshandbuch (OHB) erstellt, das die für Solaris SE geltenden Richtlinien und Verfahren zusammenfasst. Es dient als Bestandsaufnahme der relevanten Geschäftsprozesse, die zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs im Sinne des deutschen Kreditwesengesetzes entwickelt wurden. Die im Organisationshandbuch enthaltenen Richtlinien werden jährlich überprüft und aktualisiert. 4.7 Bekämpfung von Korruption und Bestechung 4.7.1 Compliance und Integrität Die Compliance-Funktion bei Solaris Gruppe arbeitet an der Umsetzung wirksamer Verfahren zur Einhaltung der einschlägigen rechtlichen Vorschriften und Anforderungen für das Institut und fortlaufend an der Einrichtung entsprechender Kontrollen. Außerdem unterstützt und berät die Compliance-Funktion den Vorstand bei der Einhaltung dieser Gesetze und Vorschriften. Es wurde eine Unternehmensrichtlinie zur Bekämpfung von Bestechung und Korruption ("ABC") eingeführt. In dieser Richtlinie sind alle rechtlichen und ethischen Verpflichtungen für die gesamte Organisation sowie alle Verfahren zur Risikominderung definiert. Die Richtlinie wird fortlaufend überprüft und aktualisiert. In Übereinstimmung mit den Gesetzen zur Bekämpfung von Bestechung und Korruption und dem Verhaltenskodex verfolgt Solaris Gruppe eine Null-Toleranz-Politik gegenüber jeder Form von Bestechung oder Korruption, dies gilt auch für alle Geschenke und Gefälligkeiten oberhalb einer bestimmten Schwelle. Wir stellen sicher, dass unsere Mitarbeitenden jährlich zu diesen Themen geschult werden, und bewerten und mindern Risiken mithilfe von Zuverlässigkeitsüberprüfungen, Berichtspflichten und internen Kontrollverfahren. Die Richtlinie der Solaris-Gruppe zur Bekämpfung von Bestechung und Korruption definiert die Schwellenwerte und Prozesse für die folgenden Risikobereiche: Geschenke und Bewirtung, Beschäftigungsangebote, Vermittlungszahlungen, Spenden an politische und wohltätige Organisationen sowie unabhängiges Management. Die Richtlinie wird fortlaufend überprüft und aktualisiert. Die oberste Verantwortung zur Verhinderung von Bestechung und Korruption liegt beim Vorstand der Solaris-Gruppe. Für die Überwachung der Umsetzung zuständig ist der Leiter der Abteilung zur Bekämpfung der Finanzkriminalität ("AFC"). Dem lokalen Verantwortlichen der Abteilung zur Bekämpfung der Finanzkriminalität obliegt die Ausarbeitung eines Verfahrens, das die Anforderungen, Richtlinien und Beschränkungen für die Annahme und Abgabe von Zuwendungen sowie für die Genehmigung oder Ablehnung von Geschenken oder Bewirtungen definiert, die einer vorherigen Genehmigung bedürfen. Von den Mitarbeitenden wird erwartet, dass sie die Integrität der Gruppe in höchstem Maße wahren, wenn sie Geschäfte innerhalb und außerhalb des Unternehmens, mit externen Unternehmen oder Einzelpersonen tätigen. Weitere wichtige von uns eingeführte Richtlinien sind die Richtlinie zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, die Whistleblowing-Richtlinie und eine Betrugsrichtlinie. Folgende Maßnahmen zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung wurden in der Solaris Gruppe ergriffen:
Im Jahr 2023 gab es keine uns bekannten Vorfälle von Korruption und/oder Bestechung. Wir erhielten insgesamt 27 interne Berichte, von denen einer abgelehnt wurde. Wir erhielten durch Whistleblowing zwei Meldungen zur Bekämpfung von Finanzkriminalität. 4.8 Informationen zur EU-Taxonomie12 Erläuterungen und Offenlegung gem. Anhang V der Delegierten Verordnung 2021/2178 zur EU Taxonomie (ungeprüft) Die Verordnung (EU) 2020/852 (im Folgenden "Taxonomie-Verordnung" oder "EU Taxonomie") trat im Juli 2020 in Kraft und bildet ein einheitliches Klassifikationssystem für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten in der EU. So müssen Nichtfinanz- und Finanzunternehmen, die zur nichtfinanziellen Berichterstattung nach der Bilanz-Richtlinie (2013/34/EU) verpflichtet sind, angeben, wie und in welchem Umfang ihre Tätigkeiten mit als ökologisch nachhaltig einzustufenden Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind. Die Solaris nimmt für das Geschäftsjahr 2023 erstmals die Offenlegung nach EU Taxonomie vor. Im Rahmen des Banking-as-a-Service Geschäftsmodells und den damit zusammenhängenden Geschäftsaktivitäten wurden Geschäftstätigkeiten im Sinne der EU Taxonomie in nur sehr geringem Umfang identifiziert. Diese beschränken sich auf Wertpapierbestände. Die Grundlage für die Vermögenswerte, die in der quantitativen Berichtserstattung berücksichtigt werden, stellt die FinRep Bilanz des aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreises der Solaris SE per 31.12.2023 dar. Zur Ermittlung von Taxonomie-relevanten Daten sind Veröffentlichungen der Gegenparteien erforderlich. Für die identifizierten NFRD pflichtigen Gegenparteien wurden verfügbare Informationen geprüft und diese, soweit vorhanden, berücksichtigt. Die ermittelten taxonomierelevanten Positionen werden für Taxonomiefähigkeit und Taxonomiekonformität anteilig auf Basis der Taxonomie Quoten (Key-Performance-Indicators, KPI) ausgewiesen, die vom Geschäftspartner veröffentlicht werden. Die Quoten basieren auf veröffentlichten Werten von 2022. Sofern keine Informationen verfügbar waren, wurde unterstellt, dass keine Taxonomiefähigkeit bzw. Taxonomiekonformität besteht. Die für die Solaris als relevant identifizierten Meldebögen sind im Folgenden dargestellt. Die Meldebögen 2,5,6 und 7 für die Solaris nicht relevant (Nullmeldung), da kein relevantes Geschäft besteht. Auf eine Veröffentlichung dieser Tabellen wird zur besseren Lesbarkeit daher verzichtet. Tabelle 0 - Überblick über die von Kreditinstituten nach Artikel 8 der Taxonomieverordnung offenzulegenden KPI
Tabelle 1 - Vermögenswerte für die Berechnung der GAR
Tabelle 2 - Vermögenswerte für die Berechnung der GAR
Tabelle 3 - GAR KPI Bestand; bezogen auf den Umsatz
Tabelle 4 - GAR KPI Bestand; bezogen auf Capex
Anhang II - Offenlegungstabelle gem. Anhang XII der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1214 zu Kernenergie und fossilem Gas Die Solaris unternimmt keine relevanten Tätigkeiten im Bereich Kernenergie und fossilem Gas.
5 Prognose- und Chancenbericht Chancen und Risiken sind ein integraler Bestandteil unseres unternehmerischen Handelns. Die Solaris SE hat Verantwortlichkeiten, Prozesse und Instrumente eingeführt, um Risiken frühzeitig zu identifizieren und diese mit entsprechend geeigneten Maßnahmen zu mitigieren. Die Entwicklung der vergangenen Jahre hat gezeigt, dass die Prognosemöglichkeiten in einem volatilen Umfeld nur eingeschränkt gegeben sind. Auf die wesentlichen Chancen und Risiken der Prognosen für die zentrale Steuerung wird im Folgenden eingegangen. Chancen sind dabei definiert als mögliche künftige Entwicklungen oder Ereignisse, die zu einer für die Gesellschaft positiven Prognose- bzw. Zielabweichung führen können. Risiken sind demgegenüber definiert als mögliche künftige Entwicklungen oder Ereignisse, die zu einer für die Gesellschaft negativen Prognose bzw. Zielabweichung führen können. Im erweiterten Risikobericht (Kapitel 3) werden die bankspezifischen Risikoarten separat erläutert. Der Prognosebericht ist im Zusammenhang mit den anderen Kapiteln in diesem Lagebericht zu lesen. Die darin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen basieren auf Einschätzungen und Schlussfolgerungen aus den zum jetzigen Zeitpunkt vorliegenden Informationen. Die Aussagen stützen sich auf eine Reihe von Annahmen, die sich auf zukünftige Ereignisse beziehen und die in die Unternehmensplanung eingeflossen sind. Bezüglich des Eintritts der zukünftigen Ereignisse bestehen Ungewissheiten und Risiken, von denen viele Faktoren außerhalb der Möglichkeit der Einflussnahme der Bank stehen. Entsprechend können tatsächliche Ereignisse von den im Prognosebericht getätigten Zukunftsaussagen abweichen. Auf die im Rahmen der Planung getroffenen Annahmen wird nachfolgend näher eingegangen. 5.1 Chancen und Risiken Verschiedene makroökonomische und marktbedingte Risiken könnten sich negativ auf das Geschäftsumfeld und die Geschäftsergebnisse der Solaris auswirken. Dazu zählen eine mögliche Konjunkturschwäche, das aktuelle Zinsumfeld, ein verstärkter Wettbewerb in der Finanzdienstleistungsbranche sowie die Ausweitung des Konflikts zwischen Russland und der Ukraine. Russlands andauernder Krieg in der Ukraine und der damit verbundene Anstieg der weltweiten Inflation aufgrund gestiegener Energiepreise sowie Lieferkettenstörungen haben zu einer deutlichen Negativkorrektur der weltweiten Wachstumserwartungen für 2023 und 2024 geführt. Die zentralen Notenbanken reagierten mit einer restriktiveren Geldpolitik. Das Zinsniveau stieg 2023 trotz hoher Marktvolatilität weiterhin deutlich an und führte zu einem moderaten Konjunkturabschwung. Die Wirtschaft im Euroraum ist in der zweiten Jahreshälfte 2023 abgeschwächt. Nachteilig wirkten dabei die restriktiveren Finanzierungsbedingungen, ein geringes Vertrauen sowie Einbußen bei der Wettbewerbsfähigkeit. Den derzeitigen Erwartungen nach wird sich die Wirtschaft etwas langsamer erholen als in den von Fachleuten der Europäische Zentral Bank (EZB) erstellten gesamtwirtschaftlichen Projektionen vom September 2023 angenommen. Die Wirtschaft bleibt von den Auswirkungen der restriktiven Geldpolitik der EZB und der ungünstigen Bedingungen für Kreditangebote betroffen, was sich weiterhin auf die kurzfristigen Wachstumsaussichten auswirkt. Diese dämpfenden Effekte werden den Erwartungen zufolge im späteren Verlauf des Jahres 2024 nachlassen und dürfte das Wachstum stützen. 13 Eine anhaltende Inflation und gestiegene Leitzinsen könnten Verbraucherausgaben, Investitionen von Privatkunden dämpfen und zu einer Verringerung der Neukreditvergabe in der Konsumentenfinanzierung führen. Höhere Zinssätze können auch zu Refinanzierungsrisiken der Solaris SE führen. Darüber hinaus könnten Inflation, Zinssätze und Marktvolatilität zu Abschlägen bei Sicherheitenwerten führen, was eine höhere Belastung für die Risikovorsorge im Kreditgeschäft mit sich bringen kann. Solaris SE könnte daher höhere Rückstellungen für Kreditverluste bilden müssen als erwartet. Coronavirus-Pandemie Die Corona-Pandemie haben in Deutschland deutliche Spuren hinterlassen. Die deutsche Wirtschaftsleistung liegt derzeit nahezu auf demselben Niveau wie zu Beginn der Corona-Pandemie vor knapp vier Jahren. Zwar kam Deutschland zunächst noch vergleichsweise gut durch die Corona- Pandemie. 14 Die konkreten zukünftigen Auswirkungen der Corona Pandemie auf die Wirtschaft, einzelne Märkte und Branchen bleiben derzeit weiterhin nicht abschließend abschätzbar. Digitalisierung Der digitale Wandel ist immer noch in vollem Gang, was die Solaris SE und ihre digitalen Partnerschaften in eine starke Position bringt. Der Trend zu mobilen Lösungen verstärkt sich fortlaufend. Das von der Solaris SE entwickelte plattformbasierte digitale Geschäftsmodell bietet in diesem Marktumfeld viele Vorteile. Insbesondere der weitere Bedarf an kontextuellen Bankdienstleistungen, die in bereits bestehende Prozesse eingebettet werden, schreitet weiter voran. Neben einem einfachen Zugang für bestehende und künftige Partner zu einer Vielzahl von Produkt- und Servicemöglichkeiten via API schafft der planmäßige Ausbau der Solaris SE-Plattform weiteres Geschäfts- und damit Umsatzpotenzial. Dies umfasst zum einen den Ausbau der bestehenden Produktpalette mit neuen technischen Features, die die standardisierte Verwendbarkeit der Solaris SE-Produkte in einem breiten Kreis möglicher im Markt etablierter Partner weiter erhöhen. Zum anderen wird auch die Entwicklung weiterer Produkte vorangetrieben.
13 Vgl. Gesamtwirtschaftliche
Euroraum-Projektionen von Fachleuten des Eurosystems,
Dezember 2023.
Dabei liegt der Fokus auf einer weiteren Steigerung der Provisionserlöse. Entsprechend der Strategie soll das bilanztragende Geschäft möglichst gering gehalten werden. Risiken bestehen u.a. darin, dass ein verstärktes Preisbewusstsein der Kunden in Verbindung mit transparenten Preisinformationen für digitale Dienstleistungen zu einer hohen Wechselbereitschaft der Kunden der Kooperationspartner führen kann. Geschäftsausweitung Aufbauend auf dem im Jahr 2023 begonnenen Weg wird die Solaris SE im Jahr 2024 ihre Diversifizierungsstrategie fortsetzen und sich an Unternehmen in ausgewählten Branchen richten. Mobilität, Technologie und Gastgewerbe gehören nach wie vor zu den wichtigsten Kundensegmenten der Gruppe, wobei weitere Anwendungsfälle in den Bereichen Banking_as_a_Service und Umwelt erforscht werden. Die Kundenakquise über Vertriebskanäle wird auch im Jahr 2024 eine Säule der Geschäftsstrategie bleiben, die mit Beratungsunternehmen, Systemen und Systemintegratoren zusammenarbeitet. Darüber hinaus wird 2024 die Zusammenarbeit mit dem ADAC (Allgemeine Deutsche Automobil-Club e. V.) in Betrieb genommen, die wesentlich zum Geschäftswachstum der Gruppe beitragen wird. Der ADAC festigt die Unternehmensstrategie von Solaris SE sowie die Kompetenzen des Unternehmens in der Markenartikelindustrie. Hinsichtlich der aufsichtsrechtlichen Thematiken hat die BaFin für die Solaris SE einen Sonderprüfer für das Jahr 2022 bestellt. Die erste Phase der Sonderprüfung ist planmäßig abgeschlossen. Die enge Zusammenarbeit mit der BaFin und dem Prüfer hat dem Unternehmen dabei geholfen, Mängel wie z.B. in der Risikoorganisation zu identifizieren und schrittweise zu beheben. Die Verbesserungsmaßnahmen werden Schritt für Schritt im Rahmen der gemeinsam vereinbarten Zeitpläne umgesetzt. Um den Fortschritt der Bemühungen zu validieren, hat die BaFin für 2023 einen neuen Sonderprüfer bestellt. Darüber hinaus hat die BaFin das sogenannte Onboarding neuer Partner unter Genehmigungsvorbehalt gestellt. Wie in den vorangegangenen Berichtszeiträumen wird das Geschäftsmodell der Gruppe als White- Label B2B2X-Angebot fortgeführt, das ein Höchstmaß an operativer Skalierbarkeit und Neutralität gegenüber den Kunden der Partner gewährleistet. Ähnlich wie im vorherigen Zeitraum können für die Gruppe Risiken in Form eines Umsatzrückgangs entstehen, wenn bestehende Partner ihre Erträge nicht wie erwartet erzielen, wenn die Einführung neuer Partner sich verzögert, wenn regulatorische Risiken bestehen oder wenn sich makroökonomische Faktoren wie Zinssätze ändern. Verbraucherpreisinflation Die Energiekrise und die erhöhte Inflation haben deutliche Spuren in der deutschen Wirtschaft hinterlassen. So ist ein starker Rückgang der Wirtschaftsleistung zwar bislang ausgeblieben. Auf einen Wachstumspfad kehrte die Gesamtwirtschaft bisher allerdings nicht zurück. Angesichts der gedämpften Konjunktur und der geldpolitischen Restriktionen sind vom Außenhandel und den Investitionen keine expansiven Impulse zu erwarten. Die Verbraucherpreisinflation dürfte von 6,1 % im Jahr 2023 auf 2,6 % im Jahr 2024 zurückgehen. Die deutsche Wirtschaft hat sich im europäischen Vergleich besonders stark abgekühlt. So haben die privaten Haushalte und der Staat ihre Konsumausgaben reduziert. Die Industrie und die Bauwirtschaft zehren zwar noch von einem erhöhten Bestand an Aufträgen, allerdings gehen diese und auch Neuaufträge zurück. Hinzu kommen Engpässe aufgrund fehlender Arbeitskräfte. Es wird erwartet, dass die deutsche Wirtschaft sich erst im Verlauf des Jahres 2024 allmählich erholt. Das außenwirtschaftliche Umfeld dürfte sich nur langsam verbessern und die Geldpolitik die Kreditvergabe weiterhin bremsen. Der Rückgang der Inflation in Kombination mit den hohen Lohnabschlüssen dürfte zu Realeinkommenssteigerungen führen. Hierdurch dürfte sich der private Konsum beleben. Der Sachverständigenrat der Wirtschaft erwartet für das Jahr 2024 ein Wachstum des deutschen Bruttoinlandsprodukts von - 0,4 % bzw. 0,7 %. Die Prognose ist mit erheblichen Abwärtsrisiken behaftet. 15 Aktuelle geopolitische Entwicklungen, allen voran der Russland-Ukraine Konflikt, der Nahostkonflikt oder Spannungen zwischen den USA und China werden 2024 weiterhin im Fokus stehen und Einfluss auf die Verbraucherpreisinflation nehmen. Die Notenbanken haben durch die Änderung ihrer Inflationsziele bereits deutlich gemacht, dass sie auch weiterhin konsequent durch eine restriktive Geldpolitik durchführen. Auch wenn die Solaris SE vor diesem Hintergrund mit einer insgesamt leicht sinkenden Inflation rechnet, sollte der Verwaltungsaufwand vor dem Hintergrund der angestrebten Profitabilität konstant bleiben. Russland - Ukraine-Konflikt
15 Vgl. Sachverständigenrat Jahresgutachten
2023/2024.
Ende Februar 2022 startete Russland umfassende militärische Maßnahmen gegen die Ukraine. Als Reaktion auf diese Maßnahme hat der Großteil der westlichen Staaten umfassende Sanktionen gegen Russland verhängt. Der Umfang der Sanktionen ist weiterhin von der Kriegsentwicklung in der Ukraine abhängig. Möglich sind jederzeit neue oder verschärfte Sanktionen vom weiteren Kriegsverlauf sowie das Bestehen der derzeit sehr umfassenden Sanktionen. Die weiteren geopolitischen Auswirkungen des Krieges in der Ukraine bleiben ungewiss. Betroffen von den militärischen Maßnahmen in der Ukraine ist auch die 100%ige Tochtergesellschaft der Solaris SE die SolarisTech UA LLC mit Sitz in Kiev. Die Krise hat zu einem Rückgang der verfügbaren Entwickler geführt, was sich auf betriebliche Prozesse wie die Entwicklung neuer Produkte und Features sowie die Prozessautomatisierung auswirkt. Um diese Auswirkungen zu minimieren, wurden verschiedene Maßnahmen ergriffen. Die bestehenden IT-Sicherheitsmaßnahmen wurden proaktiv ergänzt, um potenzielle Angriffe aus Konfliktregionen zu verhindern. Dazu gehören verstärkte technische Zugangs- und Zugriffsbeschränkungen für externe APIs sowie die Aufhebung des VPN- Zugangs für Entwickler, die sich noch in der Ukraine befanden. Außerdem wurde im August 2023 beschlossen, dass die Gesellschaft abgewickelt werden soll. Bis auf dem Geschäftsführer gibt es keine Angestellten mehr und der Geschäftstätigkeit ist komplett zurückgefahren. Das gesamte Ausmaß der Sanktionen sowie die daraus resultierenden Chancen und Risiken für die Solaris SE sind zum aktuellen Stand noch nicht vollumfänglich absehbar oder einschätzbar. Nahost Konflikt - Israel Hamas Die geopolitischen Unsicherheiten haben durch den Nahostkonflikt weiter zugenommen. Der DAX 40 sowie der europäische Leitindex verzeichneten im Zeitraum der ersten Konflikte bereits Verluste. Seitdem haben sich die Aktienkurse wieder nach oben bewegt. 16 Da die Solaris SE kein aktives Geschäft in dieser Region verfolgt, wird der Einfluss des Konfliktes als sehr gering betrachtet Regulatorische Anforderungen Wachsende gesetzliche und institutsspezifische regulatorische Anforderungen können durch gestiegene Eigenkapital- und Steuerungskosten negativ auf die Profitabilität wirken. Der hohe Kapital- und Personalbedarf zur Erfüllung regulatorischer Vorgaben wirkt kostentreibend. Es können Risiken hinsichtlich der Bestands- und Neugeschäftsentwicklung entstehen.
16 Vgl. idw- Nahostkonflikt birgt Risiko
für die deutsche Wirtschaft
Zudem könnten zukünftige regulatorische Eingriffe mit Restriktionen und somit mit Ertragsrisiken sowie die Umsetzung regulatorischer Anforderungen mit zusätzlichem Verwaltungsaufwand einhergehen. 5.2 Prognose Gesamtertrag und Bruttomarge Für 2024 geht die Solaris SE von einem gegenüber 2023 deutlich gestiegenen Gesamtertrag, verbunden mit einer stabilen Entwicklung der Bruttomarge aus. Die Erwartung beruht im Wesentlichen auf der geplanten Übernahme des ADAC Portfolios und dem Ausbau bestehender Partnerschaften. Damit einhergehend erwartet die Solaris SE auch in 2024 ein sehr dynamisches Wachstum hinsichtlich der geführten Konten. Bei gleichbleibendem Zinsumfeld werden auch Zinserträge weiterhin einen wesentlichen positiven Ergebnisbeitrag leisten. Verwaltungsaufwand und Mitarbeiter Im Jahr 2023 sind die Personal- und Verwaltungsaufwendungen auf Gruppenebene leicht zurückgegangen, für 2024 ist geplant, dass sich diese Entwicklung weiter fortsetzt, Neueinstellungen werden gezielt vorgenommen und ein Fokus auf Kostenkontrolle gelegt. Jahresergebnis Die Solaris SE erwartet, dass das prognostizierte Ertragswachstum die zusätzlichen Kosten und Investitionen überkompensieren wird. Insofern wird der erwartete Jahresfehlbetrag in 2024 geringer ausfallen als im Vorjahr. 5.3 Gesamtaussage Der digitale Strukturwandel sollte die Wachstumsplanung der Solaris SE und des Konzerns trotz der schwierigen gesamtwirtschaftlichen Situation aufgrund der Nachwirkungen der Pandemie, dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine und dem dynamischen Zinsanstieg in den kommenden Jahren weiter begünstigen. Insbesondere der weiter anhaltende Trend zum mobilen und kontextuellen Banking sollte das Geschäftsmodell der Solaris SE weiterhin unterstützen und ausbauen. Auch 2024 bleibt die Rentabilität der Geschäftsentwicklung im Fokus der Solaris SE. Weitere gezielte Investitionen in die Infrastruktur und Personalkapazitäten und die Stärkung der Einnahmen gehen Hand in Hand, sodass das relative Wachstum der Einnahmen den Anstieg der Kosten übertreffen sollte. Der Vorstand der Solaris SE strebt für das Jahr 2024 im Vergleich zu 2023 einen deutlich geringeren Jahresfehlbetrag an. 6 Nachtragsbericht Gerrit Seidel ist zum 31. Dezember 2023 als Aufsichtsratsmitglied ausgeschieden. Mit Beschluss vom 23. Januar 2024 wurde entschieden, das Produkt Brokerage einzustellen. Die GTP Solutions Limited wurde abgewickelt und am 13. Februar 2024 gelöscht. Am 07. März 2024 wurde der Solaris SE von der Finanzaufsicht BaFin ein Bußgeld i. H. v. TEUR 6.500 auferlegt. Durch die festgesetzte Geldbuße wurde somit die in dem Geschäftsjahr 2023 sowie die im Vorjahr gebildete Rückstellung für die aufsichtsrechtlichen Rechtsrisiken bestätigt. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 19. März 2024 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 31. Dezember 2028 um bis zu insgesamt EUR 94.085 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen. (Genehmigtes Kapital 2024/1). Mit Wirkung zum 19. März 2024 wurde Nii Tomoyuki zum Aufsichtsratsmitglied ernannt. Zudem sind mit Wirkung zum 09. April 2024 sind Juan Lopez Carretero, Barbod Namini und Juan José Solís Martinals Aufsichtsratsmitglieder ausgeschieden. Es besteht ein Teilgewinnabführungsvertrag mit der SBI Ventures Two. Co., Ltd. mit Sitz in Tokio, Japan, dem die Hauptversammlung durch Beschluss vom 19. März 2024 zugestimmt hat. Daraus resultierend erfolgte am 04. April 2024 eine Einzahlung in die Kapitalrücklage i. H. v. TEUR 28.344. Im März 2024 wurde die zweite Finanzierungsrunde der Serie F unter Führung der SBI Shinsei Bank Limited, Tokyo, Japan und anderen Bestandsinvestoren durchgeführt. Die Finanzierungsrunde umfasst ein zusätzliches Kapital i. H. v. TEUR 95.757. Diese setzen sich aus Einzahlungen in das Kapital i.H.v. TEUR 900 der Series F1 sowie der Series F2 und F3 i.H.v TEUR 34.842 und TEUR 31.649 zusammen. Zudem wurde im März 2024 eine Finanzgarantie in Form einer stillen Beteiligung zwischen der Solaris SE und der SBI Shinsei Bank Limited abgeschlossen. Die eingeworbenen Mittel werden unter anderem dafür genutzt, um das Kreditkartenprogramm des ADAC abzusichern und das Kernkapital des Solaris SE zu stärken. Die Solaris Financial PTE. LTD. (Singapur) wurde im März 2024 geschlossen. In diesem Zusammenhang werden keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage des Solaris-Konzerns erwartet. Im 2. Quartal 2024 startet die Migration der Vertragsvereinbarungen im Rahmen des es ADAC- Kreditkartenportfolios. Damit wird Solaris künftig für die Herausgabe und Verwaltung der Kreditkarten sowie für die Abwicklung aller Zahlungen des ADAC verantwortlich sein. Mit Beschluss vom 07. Mai 2024 wurde der solaris Digital Assets ein Wandeldarlehen in Höhe von TEUR 500 mit einer Laufzeit von 18 Monaten übertragen. Der Hauptzweck besteht darin, die Liquidität von dem solaris Digital Assets während des Abwicklungsverfahrens bis zur Verschmelzung zu sichern. In Abstimmung mit den BaFin und Bundesbank wird eine Umwandlung nicht erforderlich sein, da solaris Digital Assets im Mai 2024 alle verbleibenden Vermögenswerte auf einen Drittverwahrer übertragen wird und somit nicht mehr die Kapitalanforderungen erfüllen muss. Das Darlehen gilt als Darlehen an eine nahestehende Partei (Organkredit) im Sinne des § 15 Abs. 1 Nr. 10 KWG. Es liegen keine weiteren Ereignisse nach der Berichtsperiode vor.
Berlin, 31.05.2024 Solaris SE Der Vorstand Carsten Höltkemeyer Ansgar Finken Jörg Diewald Offenlegung nach § 26a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 6 KWG
Firmenbezeichnung:
Art der Tätigkeit: Die Solaris SE bietet regulierte Bankprodukten für dritte Unternehmen. Abnehmer dieser Produkte sind überwiegend Unternehmen ohne eigene Banklizenz, welche die Produkte wiederum ihren Privat- und Firmenkunden anbieten ("Banking-as-a-Service"). Gegenstand der Solaris Digital Assets GmbH sind die Verwahrung und die Sicherung von digitalen Werten oder Schlüsseln, die dazu dienen, digitale Werte zu halten, zu speichern oder zu übertragen und die Beantragung der erforderlichen Erlaubnis zum Betrieb des Geschäfts. Gegenstand der SolarisTech UA LLC sind Service-Dienstleistungen für die Solaris SE in Form von Software-Beratungs- und Unterstützungsleistungen. Gegenstand der Contis Group Limited ist das Erbringen von "Bank in a Box" Dienstleistungen. Es handelt sich dabei um die Bereitstellung der gesamten technischen und rechtlichen Infrastruktur, die erforderlich ist, um den Kunden über ein E-Geld-Konto bankähnliche Dienstleistungen anzubieten. Die von der Contis Group Limited angebotenen Dienstleistungen werden über zwei Lizenzen für E-Geld und Wertpapierhandel aus Großbritannien und Litauen erbracht. Geografische Lage der Niederlassung: Der Sitz der Solaris SE liegt in der Bundesrepublik Deutschland, Berlin. Die Gesellschaft unterhält Niederlassungen in Frankreich, Italien und Spanien. Die Solaris Digital Assets GmbH sitzt ebenfalls in Deutschland, Berlin. Alle Angaben zur Solaris SE beziehen sich auf die konsolidierte Sicht des Firmensitzes in Deutschland und der Niederlassungen. Die SolarisTech UA LLC sitzt in der Ukraine, Kiew. Die Contis Group Limited sowie folgende ihrer Tochtergesellschaften liegen im Vereinigten Königreich in Skipton:
Weiterhin hat die Contis Group Limited Tochtergesellschaft in Indien, Litauen und Singapur:
2. Umsatz, Mitarbeiter, Gewinn & Verlust sowie Steuern auf Gewinn & Verlust Die Umsätze des Solaris-Konzerns stammen aus der Summe aus Zinsergebnis, Provisionsergebnis, laufenden Erträge aus nicht festverzinslichen Wertpapieren, Nettoertrag aus Handelsergebnis sowie sonstige betriebliche Erträge. Um einen sachgerechten Überblick über die länderbezogene Geschäftstätigkeit der Niederlassungen zu erhalten, werden die länderspezifischen Angaben auf Brutto-Basis publiziert, d.h. ohne konzerninterne Verrechnungen auszuweisen. Die Umsatzgenerierung setzt sich wie folgt zusammen:
3. Erhaltene öffentliche Beihilfen Die Solaris SE und ihre Tochtergesellschaften haben keine öffentlichen Beihilfen erhalten. 4. Kapitalrendite Die Kapitalrendite für das Geschäftsjahr beträgt -9.91% (Vj.: - 1,82%). Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Solaris SE, Berlin Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der Solaris SE, Berlin, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2023, Konzern-Gesamtergebnisrechnung, Konzern-Kapitalflussrechnung und der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns (im Folgenden "zusammengefasster Lagebericht") der Solaris SE für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften, Grundsätzen und Standards ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Die Werthaltigkeit des Geschäfts- oder Firmenwertes der Contis Group Limited Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen sowie den verwendeten Annahmen verweisen wir auf Abschnitt 2.2 des Konzernanhangs. Angaben zur Höhe des Geschäfts- oder Firmenwerts finden sich unter Abschnitt 5.7 im Konzernanhang. DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSS Der Geschäfts- oder Firmenwert betrug zum 31. Dezember 2023 vor Durchführung eines Werthaltigkeitstests TEUR 83.602 und resultiert aus dem Unternehmenszusammenschluss mit der Contis Group Limited, Skipton, Großbritannien, die neben dem Mutterunternehmen aus zwölf Tochtergesellschaften besteht (Contis Group). Die Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte war anlassunabhängig zum Stichtag 31. Dezember 2023 auf Ebene der Solaris SE zu überprüfen. Für den Werthaltigkeitstest des Geschäfts- oder Firmenwertes wird der Buchwert mit dem erzielbaren Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (ZGE), der Contis Group, verglichen. Der erzielbare Betrag der Contis Gruppe wird einerseits durch Ermittlung des Nutzungswerts per Discounted-Cashflow- Methode sowie andererseits durch die Ableitung eines Liquidationswertes bestimmt. Für die Bestimmung des Nutzungswerts werden die prognostizierten Zahlungsströme der nächsten fünf Jahre gemäß Geschäftsplanung 2024 bis 2028 sowie für den Liquidationswert die Jahre 2024 und 2025 in die Berechnung einbezogen Im Ergebnis hat die Solaris SE zum 31. Dezember 2023 einen bilanziellen Wertminderungsbedarf festgestellt und eine Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwertes vorgenommen. Die Werthaltigkeitsprüfung der Geschäfts- oder Firmenwerte ist komplex und beruht auf einer Reihe ermessensbehafteter Annahmen. Hierzu zählen unter anderem die erwartete Geschäfts- und Ergebnisentwicklung der Contis Group für die nächsten fünf Jahre, die unterstellten langfristigen Wachstumsraten und der verwendete Abzinsungssatz. Es besteht das Risiko, dass die Methodik nicht sachgerecht, die Berechnung fehlerhaft durchgeführt oder die Daten und Annahmen nicht sachgerecht getroffen werden und somit eine zum Abschlussstichtag bestehende Wertminderung unzutreffend ermittelt wurde. Außerdem besteht das Risiko, dass die damit zusammenhängenden Anhangangaben nicht sachgerecht und vollständig sind. UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNG Unter Einbezug unserer Bewertungsspezialisten haben wir unter anderem die Angemessenheit der wesentlichen Annahmen sowie der Berechnungsmethode der Bank beurteilt. Dazu haben wir die erwartete Geschäfts- und Ergebnisentwicklung sowie die unterstellten langfristigen Wachstumsraten mit den Planungsverantwortlichen erörtert. Außerdem haben wir Abstimmungen mit anderen intern verfügbaren Prognosen, z. B. für steuerliche Zwecke, und dem von den gesetzlichen Vertretern erstellten und vom Aufsichtsrat genehmigten Budget vorgenommen. Darüber hinaus haben wir die Konsistenz der Annahmen mit externen Markteinschätzungen beurteilt. Ferner haben wir uns mit der bisherigen Prognosegüte der Contis Group befasst, indem wir Planungen früherer Geschäftsjahre mit den tatsächlich realisierten Ergebnissen verglichen und Abweichungen analysiert haben. Wir haben insbesondere die bedeutsamen Annahmen, wie z. B. Entwicklung der Kundenbeziehungen und das Wachstum der Provisionserträge gewürdigt. Wir haben die dem Abzinsungssatz zugrunde liegenden Annahmen und Daten, insb. den risikofreien Zinssatz, die Marktrisikoprämie und den Betafaktor, mit eigenen Annahmen und öffentlich verfügbaren Daten verglichen. Zur Beurteilung der methodisch und mathematisch sachgerechten Umsetzung der Bewertungsmethode haben wir die von der Solaris vorgenommene Bewertung anhand eigener Berechnungen nachvollzogen und Abweichungen analysiert. Um der bestehenden Prognoseunsicherheit Rechnung zu tragen, haben wir die Auswirkungen möglicher Veränderungen relevanter Parameter, wie des Abzinsungssatzes, der Ergebnisentwicklung oder der langfristigen Wachstumsrate auf den erzielbaren Betrag/Nutzenwert untersucht, indem wir alternative Szenarien berechnet und mit den Werten der Solaris verglichen haben (Sensitivitätsanalyse). Schließlich haben wir beurteilt, ob die Angaben im Konzernanhang zur Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte sachgerecht sind. Dies umfasste auch die Beurteilung der Angemessenheit der Angaben im Anhang nach IAS 36.134 (f) zu Sensitivitäten bei einer für möglich gehaltenen Änderung wesentlicher der Bewertung zugrunde liegender Annahmen. UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGEN Die der Werthaltigkeitsprüfung der Geschäfts- oder Firmenwerte zugrunde liegende Berechnungsmethode ist sachgerecht und steht im Einklang mit den anzuwendenden Bewertungsgrundsätzen. Die der Bewertung zugrunde liegenden Annahmen und Daten der Gesellschaft sind angemessen. Die damit zusammenhängenden Angaben im Konzernanhang sind sachgerecht. Die Ermittlung und Erfassung der Provisionserträge Angaben zu den Provisionserträgen sind in den Erläuterungen zur Umsatzerlösrealisierung und zum Provisionsergebnis im Konzernanhang sowie in der Darstellung der Ertragslage in Abschnitt "Ertragslage" des zusammengefassten Lageberichts enthalten. DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSS Die Provisionserträge sind der Höhe nach ein wesentlicher Bestandteil des Jahresergebnisses der Solaris SE. Die Solaris SE weist im Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2023 Provisionserträge von EUR 109,9 Mio aus. Die aus dem Bankgeschäft resultierenden Provisionserträge für Digital Banking & Cards, Lending, Identity und Anti-Financial Crime und Digital Assets resultieren aus unterschiedlichen Vereinbarungen mit Unternehmenspartnern, mit denen teils standardisierte, teils individuelle Absprachen getroffen wurden. Das Risiko für den Abschluss besteht insbesondere darin, dass aufgrund einer nicht sachgerechten Erfassung der Abrechnungsgrundlagen (Mengen, Abrechnungszeiträume und Vertragsstammdaten wie z. B. Provisionssätze) oder einer fehlerhaften Berechnung die Provisionserträge in unrichtiger Höhe ermittelt, einem falschen Geschäftsjahr zugeordnet werden oder nicht existieren. UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNG Zunächst haben wir uns anhand einer Aufbauprüfung ein Verständnis über die Produktarten, Provisionsmodelle und Abrechnungsmodalitäten verschafft. Auf Basis unseres Verständnisses der Prozesse zur Erfassung und Berechnung der Provisionserträge haben wir unsere Prüfung nicht auf das Interne Kontrollsystem der Gesellschaft, sondern ausschließlich auf aussagebezogene Prüfungshandlungen gestützt. Demzufolge haben wir die folgenden Prüfungshandlungen durchgeführt: Im Rahmen von aussagebezogenen Prüfungshandlungen haben wir anhand einer statistischen Stichprobe das Vorhandensein, die Richtigkeit und die Periodenabgrenzung der in Rechnung gestellten Gebühren und die ordnungsmäßige Berechnung und buchhalterische Erfassung der Provisionserträge nachvollzogen. Zudem haben wir anhand einer statistischen Stichprobe die zutreffende Saldierung und Separierung von Provisionserträgen und Provisionsaufwendungen vorgenommen. Dabei haben wir eine Stichprobe von Abrechnungen mit den der Ermittlung und Erfassung von Provisionserträgen zugrunde liegenden Unterlagen abgestimmt. Darüber hinaus haben wir für eine Stichprobe die korrekte Produktklassifizierung der verbuchten Provisionserträge anhand der Leistungsabrechnungen an die Partner nachvollzogen. UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGEN Wir haben bei keiner der von uns geprüften provisionsrelevanten Transaktionen eine fehlerhafte Berechnung oder eine unsachgemäße Periodenzuordnung identifiziert. Darüber hinaus haben wir bei keiner der von uns geprüften provisionsrelevanten Transaktionen festgestellt, dass sie nicht existieren oder dass die Erfassung der Abrechnungsgrundlagen nicht sachgerecht erfolgt ist. Sonstige Informationen Die Vorstand bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts:
Die sonstigen Informationen umfassen zudem die übrigen Teile des Geschäftsberichts. Die sonstigen Informationen umfassen nicht den Konzernabschluss, die inhaltlich geprüften Angaben im zusammengefassten Lagebericht sowie unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk. Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO Wir wurden von der Hauptversammlung am 16. August 2023 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 16. Februar 2024 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2021 als Konzernabschlussprüfer der Solaris SE tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Wir haben folgende Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder im zusammengefassten Lagebericht des geprüften Unternehmens angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für das geprüfte Unternehmen bzw. für die von diesem beherrschten Unternehmen erbracht:
Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Franz Haider.
Berlin, den 31. Mai 2024 KPMG
AG
Franz Haider, Wirtschaftsprüfer Christian Borgmann, Wirtschaftsprüfer BESTÄTIGUNGSVERMERK Solaris SE Berlin Jahresbilanz zum 31.12.2023der Solaris SEAktivseite
Passivseite
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01.2023-31.12.2023
Anhang für das Geschäftsjahr 20231 Allgemeine Angaben Der Firmensitz der Solaris SE ist Berlin, Deutschland. Sie ist unter der Nummer HRB 248259 B im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin Charlottenburg eingetragen. Der Abschluss der Gesellschaft wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Der vorliegende Jahresabschluss der Solaris SE zum 31. Dezember 2023 ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie den einschlägigen Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG) und nach der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute (RechKredV) aufgestellt. Die Solaris SE hat zum 31. Dezember 2023 drei Auslandsniederlassungen in Frankreich, Italien und Spanien. Direkte Auslandsbeteiligungen bestehen mit dem als Zahlungsinstitut klassifizierten Teilkonzern Contis Group Limited im Vereinigten Königreich und der SolarisTech UA Limited Liability Company in der Ukraine. Das Geschäft der Bank wird zum Großteil in Deutschland erbracht, da die Niederlassungen im Sinne des KWG lediglich die lokale IBAN zur Verfügung stellen, um Dienstleistungen oder Services in den Ländern zu erbringen. Die Niederlassungen sind nicht in der Lage, eigenständig zu agieren und demnach unselbständig. Zur besseren Lesbarkeit erfolgt die Darstellung im Anhang und Lagebericht der Solaris SE grundsätzlich in TEUR. Die Werte werden kaufmännisch gerundet, wodurch es in einzelnen Übersichten zu Rundungsdifferenzen kommen kann. Allgemeine Angaben zum Aufbau des Konzerns Das folgende Organigramm gibt eine Übersicht über die wesentlichen Tochterunternehmen der Solaris SE:
Am 28. November 2019 gründete die Solaris SE die solaris Digital Assets GmbH, Berlin. Gegenstand der solaris Digital Assets GmbH ist die Verwahrung sowie die Sicherung von digitalen Werten und der zugehörigen Schlüssel. Diese dienen dazu, digitale Werte zu halten, zu speichern oder zu übertragen. Die Gesellschaft ist zur Vornahme aller Handlungen und Maßnahmen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar zur Förderung des vorstehenden Unternehmensgegenstandes geeignet sind, einschließlich der Gründung von und Beteiligungen an anderen Unternehmen und der Gründung von Niederlassungen in der Bundesrepublik Deutschland und im EU-Ausland. Das Stammkapital der solaris Digital Assets GmbH in Höhe von TEUR 25 wird allein von der Solaris SE gehalten. Da die Solaris SE 100% der Anteile an die solaris Digital Assets GmbH hält, wurde die solaris Digital Assets GmbH nach § 300 HGB im Rahmen der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss der Solaris SE einbezogen. Mit dem Beschluss der Solaris SE vom 21. November 2023 wurde entschieden, das Geschäft der solaris Digital Asset GmbH einzustellen, die bestehenden Verträge mit Partnern zu kündigen und die Gesellschaft zu abzuwickeln. Vor dem Hintergrund der aufsichtsrechtlichen Verpflichtungen, geht die solaris Digital Asset GmbH davon aus, dass das gesamte erlaubnispflichtige operative Geschäft bis Mitte 2024 vollständig abgewickelt und eingestellt ist und darüber hinaus ein rudimentärer Geschäftsbetrieb nur bis zu der anvisierten Verschmelzung auf die Solaris SE aufrechterhalten wird. Der Eigenkapital- und Liquiditätsbedarf während der Liquidationsphase wird durch die von der Solaris SE am 26. Juli 2023 abgebende harte Patronatserklärung für die solaris Digital Assets GmbH abgedeckt. Gemäß der harten Patronatserklärung ist die Solaris SE bis zum 31. Dezember 2024 ebenfalls dazu verpflichtet sicherzustellen, dass die finanzielle Ausstattung der solaris Digital Assets GmbH jederzeit ausreicht, um ihren Verpflichtungen gegenüber Kunden und Lieferanten termingerecht und vollständig nachzukommen. Der laufende Geschäftsbetrieb der solaris Digital Assets GmbH wird während der Phase der operativen Abwicklung seitens der Solaris SE gewährleistet Am 21. Mai 2021 hat die Solaris SE die SolarisTech UA Limited Liability Company, Kiew (Ukraine), gegründet. Gegenstand der SolarisTech UA LLC sind Unterstützungsleistungen in einer Vielzahl von Bereichen, darunter Software-Entwicklungs- und Beratungsleistungen für die räumliche und technische Infrastruktur. Das Stammkapital der SolarisTech UA LLC in Höhe von TEUR 10 wird allein von der Solaris SE gehalten. Da die Solaris SE 100% der Anteile an der SolarisTech UA Limited Liability Company hält, wurde die SolarisTech UA Limited Liability Company nach § 300 HGB im Rahmen einer Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss der Solaris SE einbezogen. Im August 2023 wurde beschlossen, die SolarisTech UA Limited Liability Company abzuwickeln. Am 23. Dezember 2021 hat die Solaris SE die Contis Group Limited (Vereinigtes Königreich) erworben. Gegenstand der Contis Group Limited ist das Erbringen von "Bank in a Box" Dienstleistungen. Es handelt sich dabei um die Bereitstellung der gesamten technischen und rechtlichen Infrastruktur, um den Kunden über ein E-Geld-Konto bankähnliche Dienstleistungen anzubieten. Die Solaris SE hält allein das registrierte Kapital der Contis Group Limited in Höhe von 100,00 GBP. Die Contis Group Limited hält 100% der Anteile an den folgenden Tochtergesellschaften:
Die GTP Solution Limited betrieb kein aktives Geschäft mehr und wurde zwischenzeitlich mit Wirkung zum 13. Februar 2024 aufgelöst. Auch die inaktive Solaris Financial PTE. LTD. (Singapur) wurde inzwischen mit Wirkung zum 04. März 2024 aufgelöst. Am 17. Januar 2022 hatte die Solaris SE die Solaris Operations GmbH gegründet. Gegenstand der Solaris Operations GmbH waren Unterstützungsleistungen im Wesentlichen in den Bereichen Bankbetrieb, Mahnwesen und Kundenbetreuung. Das Stammkapital der Solaris Operations GmbH wurde in Höhe von TEUR 25 wird allein von der Solaris SE gehalten. Die Solaris Operations GmbH wurde im Geschäftsjahr auf die Solaris SE als aufnehmender Rechtsträger verschmolzen und ist rechtlich mit Wirkung zum 01.Januar 2023 ohne Abwicklung untergegangen. 2 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss der Solaris SE wird nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung unter Beachtung von HGB, AktG und RechKredV aufgestellt. Als Societas Europaea unterliegt die Solaris SE gemäß Art. 61 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 zur Aufstellung des Jahresabschlusses den für Aktiengesellschaften geltenden Vorschriften. Der Jahresabschluss ist auf Grundlage einer Fortführung der Unternehmenstätigkeit gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Formblättern 1 und 3 (Staffelform) der RechKredV. Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden entspricht den allgemeinen Bewertungsvorschriften der §§ 252 ff HGB unter Berücksichtigung der für Kreditinstitute geltenden Sonderregelungen (§§ 340 ff HGB). Die Abschreibungen werden gemäß HGB und RechKredV vorgenommen. Die zugrundeliegenden Abschreibungsmethoden werden in den folgenden Absätzen ausführlich erläutert. Für die Aufstellung des Jahresabschlusses sind unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Der Vorstand der Solaris SE geht davon aus, dass aufgrund geplanter Maßnahmen und Handlungsoptionen ein Going Concern gegeben ist. Der Jahresabschluss und der zusammengefasste Lagebericht sind daher auf Basis des Grundsatzes der Going Concern Prämisse aufgestellt worden. Barreserve Die Barreserven werden zum Nennwert angesetzt. Forderungen Der Ausweis der Forderungen an Kreditinstitute und Kunden erfolgt zum Nennwert. Angekaufte Forderungen sind mit ihren Anschaffungskosten angesetzt. Soweit erforderlich, werden Wertberichtigungen auf den erzielbaren Wert vorgenommen. Risikovorsorge Die notwendige Risikovorsorge bei Forderungen wird durch Einzelwertberichtigungen und Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt. Darüber hinaus werden für besondere Risiken von Kreditinstituten stille und offene Vorsorgereserven nach § 340f und § 340g HGB gebildet. Parallel dazu nutzt die Solaris in ihrer Kreditrisikosteuerung die Ermittlung auf Basis der Vorschriften nach IDW RS BFA 7. Im Folgenden wird zunächst das Vorgehen unter IDW RS BFA 7 hinsichtlich Pauschal- und Einzelwertberichtigungen beschrieben. Pauschalwertberichtigung (PWB) Für Kredite, bei denen keine objektiven Hinweise auf eine Wertminderung vorliegen, d. h. Kreditpositionen, wird auf Basis eines Expected-Loss-Ansatzes eine Pauschalwertberichtigung gebildet.
Pauschalisierte Einzelwertberichtigung (PeWB)
Einzelwertberichtigung (EWB) Auf alle ausgefallenen Forderungen mit einem ausstehenden Forderungsbetrag größer TEUR 100 wird eine Einzelwertberichtigung vorgenommen. Die ermittelte Wertberichtigung beschreibt die zu bildenden Einzelwertberichtigung des Kreditengagements.
Wertpapiere Die erstmalige Bewertung von Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren sowie Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere erfolgt zu Anschaffungskosten (§ 340e Abs. 1 S. 2 HGB und § 253 Abs. 1 S. 1 HGB). Die Solaris SE vergleicht zum Bilanzstichtag den Buchwert der Schuldverschreibungen mit dem beizulegenden Zeitwert (§ 253 Abs. 2 S. 3 HGB). Es handelt sich um ein Finanzinstrument, das bis zur Endfälligkeit gehalten wird. Die Bewertung entspricht dem beizulegenden Zeitwert des Finanzinstrumentes. Der Buchwert wird beibehalten, wenn er unter dem beizulegenden Zeitwert liegt. Liegt der Buchwert über dem beizulegenden Zeitwert, beurteilt die Solaris SE die Dauer der Wertminderung. Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen Beteiligungen werden zu Anschaffungskosten bilanziert. Bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung werden Wertberichtigungen vorgenommen. Immaterielle Anlagewerte Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden mit den Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibung erfolgt linear über die jeweilige Nutzungsdauer, zurzeit fünf Jahre. Die Abschreibung beginnt mit dem Zugang des Anlagewertes. Das Aktivierungswahlrecht für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens gemäß § 248 Abs. 2 S. 1 HGB wird ausgeübt. Selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden dabei gemäß § 255 Abs. 2a HGB mit den bei der Entwicklung anfallenden Herstellungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Ermittlung und Aktivierung der Herstellungskosten erfolgt zu jedem Monatsende. Die Abschreibung erfolgt linear über die jeweilige Restnutzungsdauer. Die jeweilige Gesamtnutzungsdauer der selbstgeschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens beträgt fünf Jahre. Sie beginnt monatsgleich mit der Aktivierung. Die entgeltlich erworbenen sowie selbstgeschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden regelmäßig, mindestens zum Abschlussstichtag, auf das Vorliegen einer außerplanmäßigen Wertminderung gemäß § 253 Abs 3 S. 5 HGB geprüft. Sachanlagen Sachanlagen werden gemäß § 253 Abs. 1 S. 1 HGB mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen erfolgen nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer auf der Grundlage steuerlich anerkannter Höchstsätze. Die Abschreibungen auf Zugänge erfolgen zeitanteilig. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert von EUR 800 (Nettobetrag) werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Sonstige Vermögensgegenstände Sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert angesetzt. Soweit erforderlich, werden Wertberichtigungen vorgenommen. Vorräte bestanden in der Solaris SE aus Kartenbeständen und wurden zum Durchschnittswert angesetzt und in den sonstigen Vermögensgegenständen enthalten. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten umfasst Ausgaben, die Aufwand nach dem Bilanzstichtag darstellen. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden und Kreditinstituten sowie die sonstigen Verbindlichkeiten werden gem. § 253 Abs. 1 S. 2 HGB mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Rückstellungen Die anderen Rückstellungen werden gemäß § 253 Abs. 1 S. 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Rückstellungen umfassen alle ungewissen Verbindlichkeiten. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst. Die Bewertung des Bankbuches zur Ermittlung eines Verpflichtungsüberhanges aus den am Abschlussstichtag noch offenen (schwebenden) Zinsansprüchen und Zinsverpflichtungen erfolgt nach der periodischen (GuV-orientierten) Betrachtungsweise. Die Berechnung ergibt zum Bilanzstichtag keinen Verpflichtungsüberschuss, weshalb von der Bildung einer Drohverlustrückstellung gemäß § 340a i. V. m. § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB abgesehen wird. In Ausübung des Wahlrechts nach § 340f Abs. 3 HGB werden die Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft mit den Erträgen aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft verrechnet und in einem Aufwands- oder Ertragsposten ausgewiesen. Passive Rechnungsabgrenzungsposten Der passive Rechnungsabgrenzungsposten umfasst Einnahmen, die Erträge nach dem Bilanzstichtag darstellen. Latente Steuern Unter Verzicht auf das Ansatzwahlrecht gemäß § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wird der Überhang der aktiven latenten Steuern über die passiven latenten Steuern nicht aktiviert. Eventualverbindlichkeiten und unwiderrufliche Kreditzusagen Eventualverbindlichkeiten werden unter der Bilanz vermerkt, sofern sie nicht auf der Passivseite ausgewiesen werden. Währungsumrechnung Der Jahresabschluss wird in EUR aufgestellt. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs der EZB zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wird dabei das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) beachtet. Die vereinnahmten Zinsen werden zum monatlichen Durchschnittskurs bewertet. Negative Zinsen Negative Zinsen auf Einlagen der Bank werden in der Gewinn- und Verlustrechnung als ertragsmindernder Faktor in einem gesonderten Posten ausgewiesen; in der Bilanz erfolgt der Ausweis als Minderung der Forderung gegenüber der Deutschen Bundesbank und Kreditinstituten. Geplante Kapitalerhöhung Vor dem Hintergrund von weiteren Investitionen in den Ausbau der Gesellschaft als Bankingas-a-Service Anbieter, sowie der Realisierung in der Unternehmensplanung zugrunde gelegten Wachstumsannahmen und auf Basis eingegangener vertraglicher Verpflichtungen ist künftig eine zusätzliche Ausstattung der Gesellschaft mit Eigenmitteln im aufsichtsrechtlichen Sinn zur Sicherung der Kapitalquoten erforderlich. Die Höhe der zusätzlichen Ausstattung der Gesellschaft mit Eigenmitteln ist zudem abhängig davon, dass die Gesellschaft zukünftig auf dem geplanten weiteren Wachstum operativ positive Ergebnisbeiträge erzielen kann. Zu diesem Zweck haben die Aktionäre, die Hauptversammlung und der Aufsichtsrat eine Kapitalerhöhung in Höhe von TEUR 96.000 beschlossen und wurde bereits im April eingezahlt. Darüber hinaus wurde im März 2024 eine Finanzgarantie zwischen der Solaris SE und der SBI Shinsei Bank Limited, Tokyo, Japan abgeschlossen. Die eingeworbenen Mittel werden unter anderem dafür genutzt, um das Kreditkartenprogramm des ADAC abzusichern und das Kernkapital des Solaris SE zu stärken. 3 Erläuterungen zur Bilanz 1. Barreserve Die Bilanzposition beinhaltet Guthaben bei der Deutschen Bundesbank von TEUR 1.333.299 (Vj.: TEUR 2.242.018). 2. Forderungen an Kreditinstitute Die Position enthält die Liquiditätsanlage bei neun Kreditinstituten. Aufgliederung nach Restlaufzeiten (einschließlich anteiliger Zinsen)
Die Forderungen an Kreditinstitute sind wie im Vorjahr in voller Höhe täglich fällig. 3. Forderungen an Kunden Der Bilanzposten umfasst Forderungen an Kunden aus den Bankgeschäften und Forderungen gegenüber Geschäftspartnern. Aufgliederung nach Restlaufzeiten
In den Forderungen an Kunden sind Forderungen an Anteilseignern i. H. v. TEUR 0 (Vj.: TEUR 3.088) erhalten. Die Forderungen an verbundenen Unternehmen beinhalten im Berichtsjahr TEUR 62 (Vj.: TEUR 550) an die solaris Digital Assets GmbH, TEUR 0 (Vj.: TEUR 3.006) an die Solaris Operations GmbH, TEUR 13.742 (Vj.: TEUR 9.195) an die Contis Group Limited sowie TEUR 4.800 (Vj.: TEUR 2.400) an die UAB Finansines Paslaugos Contis (Litauen) enthalten. Es bestehen keine Forderungen an die SolarisTech UA Limited Liability Company unter den Forderungen an Kunden. In den Forderungen an Kunden sind Forderungen aus Kommunalkrediten i. H. v. TEUR 10.000 (Vj.: TEUR 26.200) enthalten. Forderungen gegenüber Dritten für erbrachte Dienstleistungen für Verwaltung und Vermittlung gemäß § 35 Abs. 5 RechKredV bestehen nicht. 4. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere Die Bilanzposition Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere beinhaltet im Wesentlichen emittierte Länderanleihen (Schuldverschreibungen), Unternehmensanleihen sowie nicht staatliche öffentliche Anleihen, die innerhalb der Europäischen Union emittiert wurden. Alle Positionen wurden nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet.
Von diesem Posten sind TEUR 212.248 (Vj.: TEUR 2.011) in dem Jahr, das auf den Bilanzstichtag folgt, fällig. 5. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere Die Bilanzposition beinhaltet börsennotierte Fondsanteile i. H. v. EUR 0,00 (Vj.: TEUR 15.000). Innerhalb des Geschäftsjahres sind die institutsinternen festgelegten Kriterien für die Einbeziehung von Finanzinstrumenten in den Handelsbestand nicht geändert worden. 6. Anteile an verbundenen Unternehmen Die Anteile an verbundenen Unternehmen entfallen auf die solaris Digital Assets GmbH, die SolarisTech UA Limited Liability Company, die Contis Group Limited.
solaris Digital Assets GmbH Die solaris SE hat im Berichtsjahr 2019 TEUR 25 in das Stammkapital eingezahlt. Im Berichtsjahr 2020 erfolgten Einzahlungen i. H. v. TEUR 3.150, im Berichtsjahr 2021 i. H. v. TEUR 6.000 und im Berichtsjahr 2022 i. H. v. TEUR 2.000, welche von der Solaris SE in die Kapitalrücklage der solaris Digital Assets GmbH geleistet wurden. Im Berichtsjahr 2023 hat die Solaris SE drei Erhöhungen der Kapitalrücklage i. H. v. insgesamt TEUR 1.500 in solaris Digital Assets GmbH vorgenommen. Im Jahr 2022 wurden der Beteiligungsbuchwert solaris Digital Assets GmbH der auf TEUR 2.060 vermindert durch eine Rückzahlung der Kapitalrücklage. Die angesetzten Anteile an verbundenen Unternehmen zum 31. Dezember 2023 wurden auf ihre Werthaltigkeit überprüft. Die Überprüfung führte zu einer erfolgswirksamen Erfassung eines Wertminderungsaufwands in Höhe von TEUR 3.560 (2022: TEUR 0) auf einem Restbuchwert von TEUR 0. Dies erfolgte vor dem Hintergrund, dass die solaris Digital Assets GmbH zu Liquidationswerten bilanziert und ihr Eigenkapital bereits im Jahr 2022 und 2023 vollständig aufgezehrt hat. Der Restbuchwert wurde in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den Abschreibungen auf Anteile an verbundenen Unternehmen ausgewiesen. Der Jahresfehlbetrag der solaris Digital Assets GmbH i. H. v. TEUR 3.924 (Vj.: TEUR 4.077) resultiert aus dem Abbau der Geschäftsbeziehungen mit Kooperationspartnern und der damit einhergehen Abschreibung der immateriellen Vermögenswerte in Form selbst geschaffener Software. Zudem befindet sich die Gesellschaft in Abwicklung im Rahmen einer Verschmelzung. SolarisTech UA LLC Die Solaris SE hat im Geschäftsjahr 2021 TEUR 10 in das Stammkapital der SolarisTech UA LLC eingezahlt. Die Beteiligungsquote beträgt 100,00%. Der Jahresüberschuss der SolarisTech UA LLC i. H. v. TEUR 34 (Vj.: TEUR 118) resultiert aus der Berechnung der Dienstleistungen an die Solaris SE. Contis Group Limited Im Berichtsjahr 2021 wurde die Contis Group Limited von der Solaris SE erworben. Die Solaris SE hält allein das registrierte Kapital der Contis Group Limited in Höhe von 100,00 GBP. Die Beteiligung an der Contis Group Limited wird mit einem Wert von TEUR 14.674 in den Anteilen an verbundenen Unternehmen ausgewiesen. Die Ermittlung des Unternehmenswertes der Contis Group wird mit Hilfe der Discounted-Cashflow-Methode bestimmt. Der zum 31. Dezember 2023 durchgeführte Werthaltigkeitstest basiert auf prognostizierten Zahlungsströmen für die nächsten fünf Jahre gemäß Geschäftsplanung 2024 bis 2028, die in die Berechnung einbezogen wurden. Den Finanzplänen liegen die Annahmen einer bestimmten Entwicklung der Weltwirtschaft, des Branchenumfelds und der Beschaffungsmärkte sowie der Währungskurse zugrunde. Zahlungsströme jenseits des fünfjährigen Planungszeitraums wurden für die Contis Group unter Anwendung einer langfristigen Wachstumsrate von 1,00 % (Vorjahr: 1,00 %) extrapoliert. Diese Wachstumsrate wurde unter Berücksichtigung der erwarteten Entwicklung der Branche sowie langfristiger Inflationserwartungen festgelegt. Die prognostizierten Zahlungsströme werden mit einem gewogenen Kapitalkostensatz (Weighted Average Cost of Capital, "WACC") diskontiert, der die gegenwärtigen Marktbeurteilungen der spezifischen Risiken der zahlungsmittelgenerierenden Einheit widerspiegelt. Aufgrund der Beendigung der vertraglichen Vereinbarung mit Binance wurden die im Rahmen des Erwerbs der Contis Gruppe angesetzten Anteile an verbundenen Unternehmen zum 31. Dezember 2023 auf ihre Werthaltigkeit überprüft. Die Überprüfung führte zu einer erfolgswirksamen Erfassung eines Wertminderungsaufwands in Höhe von TEUR 122.045 (VJ.: TEUR 0). Es wurde in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den Abschreibungen auf Anteile an verbundenen Unternehmen ausgewiesen. Der Jahresüberschuss der Contis Group Limited i. H. v. TEUR 3.162 (VJ.: TEUR 11.374) resultiert aus Provisionseinnahmen aus der Erbringung verschiedener Zahlungs- und Bankdienstleistungen. Solaris Operations GmbH Im vergangenen Geschäftsjahr wurde die Solaris Operations GmbH erfolgreich mit der Solaris SE verschmolzen. Diese Verschmelzung führte dazu, dass es zum Stichtag 31. Dezember 2023 keine weiteren Anteilsverhältnisse oder separaten Anteilseigentümer für Solaris Operations GmbH gibt. 7. Immaterielle Anlagewerte Die Bank verfügte zum Stichtag sowohl über entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände, Markennamen und ähnliche Rechte und Werte i. H. v. TEUR 3.822 (Vj.: TEUR 2.457)1 als auch über selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens i. H. v. TEUR 29.119 (Vj.: TEUR 22.255). Entgeltlich erworben wurden insbesondere Implementierungen und Erweiterungen für das Hauptbuch SAP, SalesForce und das Meldewesen System Wolters Kluwer. Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden im Geschäftsjahr nicht getätigt (Vj.: TEUR 0). Die selbstgeschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu den bei der Entwicklung anfallenden Herstellungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Ermittlung und Aktivierung der Herstellungskosten erfolgt zum jeweiligen Monatsende. Die Abschreibung erfolgt linear über die jeweilige Restnutzungsdauer von 5 Jahren. Der Gesamtbetrag der im Geschäftsjahr angefallenen und aktivierten Herstellungskosten betrug im Geschäftsjahr 2023 TEUR 15.419 (Vj.: TEUR 10.306). Außerplanmäßige Wertminderungen waren im Geschäftsjahr nicht erforderlich. Gemäß § 268 Abs. 8 HGB unterliegen die in der Bilanz ausgewiesenen selbstgeschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens einer Ausschüttungssperre. Aufgrund der vorhandenen freien Rücklagen greift die Ausschüttungssperre nicht. Die Entwicklung der immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen im Geschäftsjahr im Anlagenspiegel dargestellt. 8. Sachanlagen Bei den ausgewiesenen Sachanlagen i. H. v. TEUR 863 (Vj.: TEUR 1.862) handelt es sich um Betriebs- und Geschäftsausstattung i. H. v. TEUR 819 (Vj.: TEUR 1.197) sowie um Einbauten in gemietete Objekte i. H. v. TEUR 256 (Vj.: TEUR 295). Die Entwicklung der Sachanlagen wurde unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt Anlagenspiegel zum 31. Dezember 2023
9. Sonstige Vermögensgegenstände
In der Position "Sonstiges" sind u. a. noch nicht ausgegebene Kreditkarten TEUR 1.164 ( VJ.: TEUR 2.977), Auslagen für Dritte im Rahmen gemeinsamer Projekte TEUR 4.057 (VJ.: TEUR 6.512) und Ansprüche an Anteilseigner TEUR 900 verbucht. Zudem beinhaltet der Posten Abstimmkonten und zeitliche Differenzen bei Klärungskonten i. H. v. TEUR 6.708 ( VJ.: TEUR 1.896). 10. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Die sonstigen Rechnungsabgrenzungen beinhalten Abgrenzungen für Kredite, Einlagen und Factoring. 11. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten der Solaris SE bestehen im Wesentlichen aus Einlagen von Kunden eines Wertpapierhandelsinstituts i. H. v. TEUR 19.830 (Vj.: TEUR 225.286) und sind täglich fällig. 12. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
Die Solaris SE weist unter Verbindlichkeiten gegenüber Kunden nur solche Verbindlichkeiten aus, die aus Bankgeschäften stammen. Als Verbindlichkeiten gegenüber Kunden sind alle Arten von Verbindlichkeiten gegenüber Kunden ausgewiesen, sofern es sich nicht um verbriefte Verbindlichkeiten handelt. Als Kunden gelten alle Nichtbanken (§ 21 Abs. 2 Satz 1 RechKredV). Die Verbindlichkeiten gegenüber Anteilseignern belaufen sich im Berichtsjahr auf TEUR 796 (Vj.: TEUR 796). In den Verbindlichkeiten gegenüber Kunden sind unter anderem Verbindlichkeiten gegenüber der solaris Digital Assets GmbH i. H. v. TEUR 55 (Vj.: TEUR 3), gegenüber der UAB Finansines Paslaugos Contis (Litauen) i. H. v. TEUR 0,1 (Vj.: TEUR 30.000) und der Contis Group i. H. v. 9.000 (Vj.: TEUR 0) enthalten. 13. Sonstige Verbindlichkeiten Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten:
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind die Verbindlichkeiten ausgewiesen, die nicht aus Kundeneinlagen oder aus Fonds, die bei der Solaris SE gehalten werden, im wirtschaftlichen Eigentum eines Dritten stammen. Die sonstigen Verbindlichkeiten gegenüber Anteilseignern belaufen sich im Berichtsjahr auf TEUR 0 (Vj .: TEUR 0). In der Position "Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen" sind unter anderem Verbindlichkeiten gegenüber der solaris Digital Assets GmbH i. H. v. TEUR 8 (Vj.: TEUR 176), gegenüber der Solaris Operations GmbH i. H. v. TEUR 0 (Vj.: TEUR 0), gegenüber der SolarisTech UA Limited Liability Company i. H. v. TEUR 328 (Vj.: TEUR 464) sowie Verbindlichkeiten gegenüber der Contis Technologies Private Limited (Indien) i. H. v. TEUR 17 (Vj.: TEUR 127) enthalten. Der Posten "Sonstige Verbindlichkeiten" umfasst Abstimmkonten und zeitliche Differenzen bei Klärungskonten i. H. v. TEUR 10.243 und technische Verrechnungskonten i. H. v. TEUR 4.855. 14. Passive Rechnungsabgrenzungsposten Der passive Rechnungsabgrenzungsposten beträgt im Geschäftsjahr 2023 EUR 0 (Vj.: EUR 0). 15. Rückstellungen Die Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:
Die sonstigen Rückstellungen in 2023 beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für das Ordnungsgeld der BaFin im Rahmen der Geldwäscheprävention i. H. v. TEUR 6.500 (VJ.: TEUR 3.500) sowie Rückstellungen für ausstehende Rechnungen. Eine Abzinsung wird nicht vorgenommen, da die Laufzeit der hier aufgeführten Rückstellungen unter einem Jahr liegt. 16. Eigenkapital Grundkapital Das gezeichnete Kapital betrug am 1. Januar 2023 EUR 234.945 eingeteilt in 234.945 Stückaktien im rechnerischen Nennwert von EUR 1. Unter Ausnutzung des genehmigten Kapitals, durch Ausgabe neuer Aktien, wurde das gezeichnete Grundkapital der Solaris SE im Jahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr um EUR 5.440 auf EUR 240.385 zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 erhöht. Genehmigtes Kapital Das verbleibende Genehmigte Kapital 2021/1 in Höhe von EUR 112.750 ist am 31. Dezember 2023 abgelaufen. Im folgenden Geschäftsjahr soll ein neues Genehmigtes Kapital für 2024 von der Hauptversammlung beschlossen werden. Kapitalrücklage Im Geschäftsjahr 2023 erfolgten Einzahlungen in die Kapitalrücklage i. H. v. TEUR 38.083 (Vj.: TEUR 44.611,86) (§ 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB), die auf die gesetzliche Rücklage anzurechnen sind. Zuzüglich der Einzahlung aus Vorjahren ergibt dies zum Bilanzstichtag einen Saldo von TEUR 435.169 (Vj.: TEUR 397.086). Entnahmen aus der Kapitalrücklage sind im Berichtszeitraum nicht erfolgt. Verlustvortrag Zum 31. Dezember 2023 besteht ein Bilanzverlust i. H. v. TEUR 359.563 (Vj.: TEUR 180.279). Dieser beinhaltet einen Verlustvortrag aus Vorjahren i. H. v. TEUR 180.228, der Verlustvortrag des Vorjahres hat sich durch die Verschmelzung der Operations GmbH auf die Solaris SE um TEUR 51 verringert. Bilanzgewinn/-verlust
17. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum 31. Dezember 2023 bestehen Eventualverbindlichkeiten i. H. v. TEUR 28.398 (Vj.: TEUR 29.392). Das Risiko der Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme der finanziellen Verpflichtung wird zum Bilanzstichtag als nicht wesentlich angesehen. Der Gesamtbetrag der als Sicherheit übertragenen Vermögensgegenstände beläuft sich zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 auf TEUR 28.398 (Vj.: TEUR 29.392). 4 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 18. Zinserträge Die Zinserträge betreffen im Wesentlichen aus dem Halten von Overnight-Liquidität bei der EZB und gliedern sich wie folgt:
Im Posten sonstiges sind Zinserträge i.H.v. TEUR 2.400 (VJ.: TEUR 0) aus dem Geschäft gegenüber Contis Littauen enthalten. Die negativen Zinserträge resultieren aus den Guthaben bei der Deutsche Bundesbank. Mit Wirkung zum 27. Juli 2022 wurde der Zinssatz für die Einlagenfazilität bei Leitzinssätzen der EZB und damit auch für die lokalen Zentralbanken um 50 Basispunkte angehoben, womit sich der Zinssatz für die Einlagefazilität auf 0,00 % erhöhte. Durch weitere Zinserhöhungen im Jahr 2022 und die Zinserhöhungen in 2023 am 08. Februar, 22. März, 10. Mai, 21. Juni, 02. August und 20. September entwickelte sich der Zinssatz für die Einlagefazilität bis zum Bilanzstichtag am 31. Dezember 2023 auf 4,00 %. Dementsprechend werden der Zinssatz für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte sowie die Zinssätze für die Spitzenrefinanzierungsfazilität und die Einlagefazilität auf 4,50 %, 4,75 % und 4,00 % erhöht. 2 19. Zinsaufwendungen
Die positiven Zinsaufwendungen resultieren aus der Weiterverrechnung von negativen Zinserträgen an Geschäftspartner. 20. Provisionserträge Die Provisionserträge setzen sich wie folgt zusammen:
Die Provisionserträge aus dem Bankgeschäft bestehen zum Großteil aus Provisionserträgen für Digital Banking & Cards und Payments sowie dem Identity & AFC Geschäft und werden im Wesentlichen generiert. Der Posten "Set up Fees" beinhaltet Rückzahlungen von solchen, da unrentable Geschäftsbeziehungen im Geschäftsjahr aufgekündigt und daraus resultierend Erstattungen an diese Partner geleistet wurden. Der Posten sonstiges resultiert im Wesentlichen aus dem Kreditgeschäft in Höhe von TEUR 1.241 (VJ.: TEUR 3.147). 21. Provisionsaufwendungen Die Provisionsaufwendungen beliefen sich im Jahr 2023 auf TEUR 40.440 (Vj.: TEUR 37.402).
Der Posten "Sonstiges" beinhaltet im Wesentlichen Aufwendungen aus der Weiterverrechnung an Partner im Ratenkreditgeschäft i. H. v. TEUR 4.562 (VJ.: TEUR 2.414). 22. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten im Wesentlichen Erträge aus der Aktivierung der Herstellungskosten für selbsterstellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und setzen sich wie folgt zusammen:
Die sonstigen Erträge resultieren im Wesentlichen aus der Verrechnung von Kosten für Kartenbestände i. H. v. TEUR 1.646 (VJ.: TEUR 3.387). 23. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen a) Personalaufwand Der Personalaufwand beläuft sich auf TEUR 52.736 (Vj.: TEUR 47.148) und gliedert sich wie folgt:
b) Andere Verwaltungsaufwendungen Die anderen Verwaltungsaufwendungen i. H. v. TEUR 45.806 (Vj.: TEUR 49.035) enthalten im Wesentlichen Kosten für Fremdleistungen im Bereich Beratung, Aufwendungen für Lizenzen und Konzessionen sowie sonstige Kosten. Sonstige Kosten umfassen unter anderem die Kosten der Büroeinrichtung, -bedarf, Versicherung und Beiträge, Werbe- und Reisekosten, Fortbildungskosten, Telefon- und Internetkosten sowie Kosten des Rechnungswesens. Die anderen Verwaltungsaufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:
im Posten sonstige sind im Wesentlichen Abwicklungskosten von Geschäftsbeziehungen i.H.v TEUR 4.514 (VJ.: TEUR 3.430), Versicherungen i.H.v. TEUR 1.816 (VJ.: TEUR 256) sowie Mietkosten für Hardware TEUR 888 (VJ.: TEUR 174) und Zwischengesellschaftliche Verrechnungen gegenüber der solaris Digital Assets GmbH i.H.v. TEUR 816 (VJ.: TEUR 376). Der Ausweis der Honorare des Abschlussprüfers i.S.d. IDW RS HFA 36 n.F. werden im Konzernanhang näher erläutert. 24. Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen belaufen sich auf TEUR -1.069 (Vj.: TEUR -2.016) und gliedern sich wie folgt: Für das Jahr 2023 wird die Position "Sonstiges" primär durch Sonderabschreibungen von immateriellen Vermögensgegenständen der selbst erstellten Software "Securities Brokerage" i. H. v TEUR 926 und Leistungsverrechnungen gegenüber Tochtergesellschaften i. H. v TEUR 75 sowie geprägt. 25. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft
Negative Werte entsprechen der Einstellung in die Rücklage, positive entsprechen einer Auflösung. Erhöhungen in der Risikovorsorge ergeben sich unter anderem aus der Berücksichtigung von Risiken aus Überziehungskrediten. In dem Posten "Zuführungen zur Risikovorsorge und Rückstellungen im Kreditgeschäft" wurde ein Management-Overlay i. H. v. TEUR 390 aus dem Vorjahr aufgelöst. Damit reflektiert die Solaris SE die reduzierten Risiken aus einem verlangsamten Wachstum des Bruttoinlandsproduktes und die geringere Inflationserwartung. Die Risiken aus dem Kreditgeschäft der Solaris SE werden zum Jahresende 2023 als gering eingestuft aufgrund (i) des relativ kleinen Kreditportfolios im Vergleich zum Solaris-Gesamtvermögen und (ii) des stetig sinkenden Volumens aufgrund der strategischen Entscheidung, die Produkte Konsumentenkredit und Handelsfinanzierung abzubauen, als gering angesehen. 26. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere
Die sonstigen Abschreibungen bestehen aus den Abschreibungen auf Anteile an verbundenen Unternehmen, diese beinhalten die Contis Group Ltd. in Höhe von TEUR 122.045 (VJ.: TEUR 0) sowie die solaris Digital Assets GmbH in Höhe von TEUR 3.560 (VJ.: TEUR 0) nähere Informationen können aus dem Kapitel 3.6 zur Erläuterung der Bilanz - Anteile an verbundenen Unternehmen entnommen werden. 5 Sonstige Angaben 27. Vermögensgegenstände - Beträge in Fremdwährung Die auf Fremdwährung lautenden Vermögensgegenstände (im Wesentlichen GBP) sind mit den von der EZB veröffentlichten Referenzkursen zum Jahresende umgerechnet.
28. Verbindlichkeiten - Beträge in Fremdwährung Schulden, die auf Fremdwährung lauten, bestehen zum Bilanzstichtag nicht. 29. Mitarbeiter Die Solaris SE beschäftigte im Geschäftsjahr 2023 im Durchschnitt 458 Arbeitnehmer (Vj.: 471) (inkl. Niederlassungen, ohne Vorstand und ohne Werkstudenten); davon waren 438 Arbeitnehmer (Vj.: 456) vollzeitbeschäftigt und 13 Arbeitnehmer (Vj.: 15) teilzeitbeschäftigt. Darüber hinaus wurden im Jahresdurchschnitt 2 Praktikanten (Vj.: 5) beschäftigt. Zusätzlich sind für die Branch in Frankreich 7 FTE, die Branch in Italien 3 FTE und die Branch in Spanien 9 FTE angestellt. 30. Ergebnisverwendung Der Vorstand wird der Hauptversammlung vorschlagen, den zum 31. Dezember 2023 ausgewiesenen Jahresfehlbetrag der Solaris SE i. H. v. TEUR 179.335 zusammen mit dem Verlustvortrag i. H. v. TEUR 180.228 auf neue Rechnung vorzutragen. 31. Vorstand Carsten Höltkemeyer, (CEO - Chief Executive Officer; Vorstandsvorsitzender seit dem 01. Mai 2023) Vorstand über folgende Fachabteilungen: Corporate Development & Strategy; Project Management Office; Treasury & Markets; Internal Culture and Communication; Corporate Communication; Finance and Regulatory Reporting; Pricing, Planning and Controlling; Engineering; Technology; Product Management, Data & Analytics; Business Process Management Ansgar Finken (CRO - Chief Risk Officer; Mitglied des Vorstands seit dem 01. Januar 2023): Vorstand über folgende Fachabteilungen: Risk Management & Risk Controlling, Compliance & Data Protection, Anti-Financial Crime, Program & Third Party Management, Legal Jörg Diewald (CCO - Chief Commercial Officer; Mitglied des Vorstands seit dem 01. Januar 2023): Vorstand über folgende Fachabteilungen: Marketing; Business Development and Analytics; Sales and Onboarding Dr. Roland Folz war Vorsitzender des Vorstands und Vorstand über folgende Fachabteilungen (ausgeschieden zum 30. April 2023): Produktgruppen, Internal Products, People & Organization, Strategy & Shareholder Coordination, Board Assistance and Office Management, Communications Dr. Jöra Howein war Vorstand über folaende Fachabteilunaen (ausaeschieden zum 18. Auaust 2023): Product Management, Provider Management, Data. Chloé Mayenobe war Vorstand über folgende Fachabteilungen (ausgeschieden zum 31. Juli 2023): Operations, Business Process Management & Internal Control System, Incident Management, Project Management Office. Die für die Tätigkeit im Geschäftsjahr 2023 gewährte Vergütung (fixe Vergütung zzgl. variable Vergütung) des Vorstandes betrug TEUR 1.992. (Vj.: TEUR 1.626). Darüber hinaus erhielt der Vorstand im Geschäftsjahr 2023 eine (teilweise) Zuteilung seiner aktienbasierten variablen Vergütung i. H. v. insgesamt 41 Aktien mit einem Zeitwert von insgesamt TEUR 7.034. Die im Geschäftsjahr 2023 ausgezahlten bzw. gewährten variablen Vergütungsbestandteile beziehen sich auf die in den Jahren 2019 bis 2021 erdiente variable Vergütung. Diese wird über drei Jahre gestreckt und abhängig von dem Erreichen der Nachhaltigkeitskomponente für das jeweilige Geschäftsjahr ausgezahlt bzw. - im Falle der aktienbasierten variablen Vergütung - unter einem Treuhandvertrag ausgegeben. Der bereits zugesagte Betrag für die nicht aktienbasierten Bezüge für die Jahre 2023 - 2026 beträgt aktuell TEUR 148 (Vj.: TEUR 494) und hängt jedes Jahr von dem Erreichen der Nachhaltigkeitskomponente ab. Die Entscheidung über das Erreichen der Nachhaltigkeitskomponente für das jeweilige Geschäftsjahr wird vom Aufsichtsrat nach der Feststellung des Jahresabschlusses getroffen. 32. Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat der Solaris SE setzte sich im Geschäftsjahr 2023 wie folgt zusammen:
Michael Hock war Mitglied des Aufsichtsrates und ist zum 31. März 2023 ausgeschieden. Naoyoshi Yoneyama war Mitglied des Aufsichtsrates und ist zum 21. November 2023 ausgeschieden. Thomas Schlytter-Henrichsen war Mitglied des Aufsichtsrates und ist zum 16. August 2023 ausgeschieden. Dr. Gerrit Seidel war stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates und ist zum 31. Dezember 2023 ausgeschieden. Die für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr gewährten Bezüge des Aufsichtsrats betrugen insgesamt TEUR 77 (Vj.: EUR 0). Im Geschäftsjahr wurden keine Kredite an Mitglieder des Aufsichtsrats vergeben. 33. Mandate der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats
34. Ereignisse nach dem Stichtag Gerrit Seidel ist zum 31. Dezember 2023 als Aufsichtsratsmitglied ausgeschieden. Mit Beschluss vom 23. Januar 2024 wurde entschieden, das Produkt Brokerage einzustellen. Die GTP Solutions Limited wurde abgewickelt und am 13. Februar 2024 gelöscht. Am 07. März 2024 wurde der Solaris SE von der Finanzaufsicht BaFin ein Bußgeld i. H. v. TEUR 6.500 auferlegt. Durch die festgesetzte Geldbuße wurde somit die in dem Geschäftsjahr 2023 sowie die im Vorjahr gebildete Rückstellung für die aufsichtsrechtlichen Rechtsrisiken bestätigt. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 19. März 2024 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 31. Dezember 2028 um bis zu insgesamt EUR 94.085,00 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen. (Genehmigtes Kapital 2024/1). Mit Wirkung zum 19. März 2024 wurde Nii Tomoyuki zum Aufsichtsratsmitglied ernannt. Zudem sind mit Wirkung zum 09. April 2024 sind Juan Lopez Carretero, Barbod Namini und Juan Jose Solis Martinals Aufsichtsratsmitglieder ausgeschieden. Es besteht ein Teilgewinnabführungsvertrag mit der SBI Ventures Two. Co., Ltd. mit Sitz in Tokio, Japan, dem die Hauptversammlung durch Beschluss vom 19. März 2024 zugestimmt hat. Daraus resultierend erfolgte am 04. April 2024 eine Einzahlung in die Kapitalrücklage i. H. v. TEUR 28.344. Im März 2024 wurde die zweite Finanzierungsrunde der Serie F unter Führung der SBI Shinsei Bank Limited, Tokyo, Japan und anderen Bestandsinvestoren durchgeführt. Die Finanzierungsrunde umfasst ein zusätzliches Kapital i. H. v. TEUR 95.757. Diese setzen sich aus Einzahlungen in das Kapital i.H.v. TEUR 900 der Series F1 sowie der Series F2 und F3 i.H.v TEUR 34.842 und TEUR 31.649 zusammen. Zudem wurde im März 2024 eine Finanzgarantie in Form einer stillen Beteiligung zwischen der Solaris SE und der SBI Shinsei Bank Limited abgeschlossen. Die eingeworbenen Mittel werden unter anderem dafür genutzt, um das Kreditkartenprogramm des ADAC abzusichern und das Kernkapital des Solaris SE zu stärken. Die Solaris Financial PTE. LTD. (Singapur) wurde im März 2024 geschlossen. In diesem Zusammenhang werden keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage des Solaris- Konzerns erwartet. Im 2. Quartal 2024 startet die Migration der Vertragsvereinbarungen im Rahmen des es ADAC- Kreditkartenportfolios. Damit wird Solaris künftig für die Herausgabe und Verwaltung der Kreditkarten sowie für die Abwicklung aller Zahlungen des ADAC verantwortlich sein. Mit Beschluss vom 07. Mai 2024 wurde der solaris Digital Assets ein Wandeldarlehen in Höhe von TEUR 500 mit einer Laufzeit von 18 Monaten übertragen. Der Hauptzweck besteht darin, die Liquidität von dem solaris Digital Assets während des Abwicklungsverfahrens bis zur Verschmelzung zu sichern. In Abstimmung mit den BaFin und Bundesbank wird eine Umwandlung nicht erforderlich sein, da solaris Digital Assets im Mai 2024 alle verbleibenden Vermögenswerte auf einen Drittverwahrer übertragen wird und somit nicht mehr die Kapitalanforderungen erfüllen muss. Das Darlehen gilt als Darlehen an eine nahestehende Partei (Organkredit) im Sinne des § 15 Abs. 1 Nr. 10 KWG. Es liegen keine weiteren Ereignisse nach der Berichtsperiode vor.
Berlin, 31.05.2024 Solaris SE Der Vorstand Carsten Höltkemeyer Ansgar Finken Jörg Diewald Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Solaris SE, Berlin Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Solaris SE, Berlin, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns (im Folgenden "zusammengefasster Lagebericht") der Solaris SE für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Die Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen der Contis Group Ltd. Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf den Abschnitt "Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zum Jahresabschluss" im Anhang der Gesellschaft. DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSS Die Anteile an verbundenen Unternehmen der Contis Group Ltd. betrugen zum 31. Dezember 2023 TEUR 14.674 und resultieren aus dem Unternehmenserwerb der Contis Group Limited, Skipton, Großbritannien, in 2021, die neben dem Mutterunternehmen aus zwölf Tochtergesellschaften besteht (Contis Group). Die Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen der Contis Group wurde anlassunabhängig zum Stichtag 31. Dezember 2023 auf Ebene der Solaris SE überprüft. Für den Werthaltigkeitstest wird der Buchwert mit dem Unternehmenswert der Contis Group verglichen. Die Werthaltigkeitsprüfung der Anteile an verbundenen Unternehmen der Contis Group ist komplex und beruht auf einer Reihe ermessensbehafteter Annahmen. Hierzu zählen unter anderem die erwartete Geschäfts- und Ergebnisentwicklung der Contis Group für die nächsten fünf Jahre, die unterstellten langfristigen Wachstumsraten und der verwendete Abzinsungssatz. Die Ermittlung des Unternehmenswertes der Contis Group erfolgt mithilfe der Discounted- Cashflow-Methode. Der zum 31. Dezember 2023 durchgeführte Werthaltigkeitstest basiert auf prognostizierten Zahlungsströmen für die nächsten fünf Jahre. Den Finanzplänen liegen die Annahmen einer bestimmten Entwicklung der Weltwirtschaft, des Branchenumfelds und der Beschaffungsmärkte sowie der Währungskurse zugrunde. Zahlungsströme jenseits des fünfjährigen Planungszeitraums wurden für die Contis Group unter Anwendung einer langfristigen Wachstumsrate von 1,0 % extrapoliert. Diese Wachstumsrate wurde unter Berücksichtigung der erwarteten Entwicklung der Branche sowie langfristiger Inflationserwartungen festgelegt. Die prognostizierten Zahlungsströme werden mit einem gewogenen Kapitalkostensatz (Weighted Average Cost of Capital, "WACC") diskontiert, der die gegenwärtigen Marktbeurteilungen der spezifischen Risiken der zahlungsmittelgenerierenden Einheit widerspiegelt. Im Ergebnis hat die Solaris SE zum 31. Dezember 2023 einen bilanziellen Wertminderungsbedarf festgestellt und eine Abschreibung der Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 122.045 vorgenommen. Durch Sensitivitätsanalysen wurde zudem ergänzend überprüft, inwieweit sich bei Abweichungen wesentlicher Annahmen innerhalb eines realistischen Rahmens, insbesondere bei Abweichungen des WACC und der prognostizierten Zahlungsströme, Veränderungen des Unternehmenswertes ergeben, die ggf. auf weiteren Wertminderungsbedarf der Anteile an verbundenen Unternehmen der Contis Group hindeuten. Es besteht das Risiko für den Jahresabschluss, dass die Methodik nicht sachgerecht, die Berechnung fehlerhaft durchgeführt oder die Daten und Annahmen nicht sachgerecht getroffen werden und somit eine zum Abschlussstichtag bestehende Wertminderung unzutreffend ermittelt wurde. Außerdem besteht das Risiko, dass die damit zusammenhängenden Anhangangaben nicht sachgerecht sind. UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNG Unter Einbezug unserer Bewertungsspezialisten haben wir unter anderem die Angemessenheit der wesentlichen Annahmen sowie der Berechnungsmethode der Bank beurteilt. Dazu haben wir die erwartete Geschäfts- und Ergebnisentwicklung sowie die unterstellten langfristigen Wachstumsraten mit den Planungsverantwortlichen erörtert. Außerdem haben wir Abstimmungen mit anderen intern verfügbaren Prognosen, z. B. für steuerliche Zwecke, und dem von den gesetzlichen Vertretern erstellten und vom Aufsichtsrat genehmigten Budget vorgenommen. Darüber hinaus haben wir die Konsistenz der Annahmen mit externen Markteinschätzungen beurteilt. Ferner haben wir uns mit der bisherigen Prognosegüte der Contis Group befasst, indem wir Planungen früherer Geschäftsjahre mit den tatsächlich realisierten Ergebnissen verglichen und Abweichungen analysiert haben. Wir haben insbesondere die wesentlichen Annahmen, wie z. B. Entwicklung der Kundenbeziehungen und das Wachstum der Provisionserträge gewürdigt. Wir haben die dem Abzinsungssatz zugrunde liegenden Annahmen und Daten, insbesondere den risikofreien Zinssatz, die Marktrisikoprämie und den Betafaktor, mit eigenen Annahmen und öffentlich verfügbaren Daten verglichen. Zur Beurteilung der methodisch und mathematisch sachgerechten Umsetzung der Bewertungsmethode haben wir die von der Solaris vorgenommene Bewertung anhand eigener Berechnungen nachvollzogen und Abweichungen analysiert. Um der bestehenden Prognoseunsicherheit Rechnung zu tragen, haben wir die Auswirkungen möglicher Veränderungen relevanter Parameter, wie des Abzinsungssatzes, der Ergebnisentwicklung oder der langfristigen Wachstumsrate auf den erzielbaren Betrag/Nutzenwert untersucht, indem wir Sensitivitätsanalysen durchgeführt haben. Darüber hinaus haben wir eine Szenario-Berechnung durchgeführt und mit den Werten der Solaris verglichen. Wir sind zu dem Ergebnis gelangt, dass der berechnete erzielbare Betrag für die Contis Group innerhalb einer angemessenen Bandbreite liegt. UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGEN Die der Werthaltigkeitsprüfung der Anteile an verbundenen Unternehmen der Contis Group zugrunde liegende Berechnungsmethode ist sachgerecht und steht im Einklang mit den anzuwendenden Bewertungsgrundsätzen. Die der Bewertung zugrunde liegenden Annahmen und Daten der Gesellschaft sind angemessen. Die damit zusammenhängenden Angaben im Anhang sind sachgerecht. Die Ermittlung und Erfassung der Provisionserträge Angaben zu den Provisionserträgen sind in den Erläuterungen zu den Provisionserträgen im Anhang sowie in der Darstellung der Ertragslage in Abschnitt "Ertragslage" des Lageberichts enthalten. DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSS Die Provisionserträge sind der Höhe nach ein wesentlicher Bestandteil des Jahresergebnisses der Solaris SE. Die Solaris SE weist im Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 Provisionserträge von EUR 54,9 Mio. aus. Die aus dem Bankgeschäft resultierenden Provisionserträge für Digital Banking & Cards, Lending, Identity und Anti-Financial Crime und Digital Assets resultieren aus unterschiedlichen Vereinbarungen mit Unternehmenspartnern, mit denen teils standardisierte, teils individuelle Absprachen getroffen wurden. Das Risiko für den Abschluss besteht insbesondere darin, dass aufgrund einer nicht sachgerechten Erfassung der Abrechnungsgrundlagen (Mengen, Abrechnungszeiträume und Vertragsstammdaten wie z. B. Provisionssätze) oder einer fehlerhaften Berechnung die Provisionserträge in unrichtiger Höhe ermittelt, einem falschen Geschäftsjahr zugeordnet werden oder nicht existieren. UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNG Zunächst haben wir uns anhand einer Aufbauprüfung ein Verständnis über die Produktarten, Provisionsmodelle und Abrechnungsmodalitäten verschafft. Auf Basis unseres Verständnisses der Prozesse zur Erfassung und Berechnung der Provisionserträge haben wir unsere Prüfung nicht auf das Interne Kontrollsystem der Gesellschaft, sondern ausschließlich auf aussagebezogene Prüfungshandlungen gestützt. Demzufolge haben wir die folgenden Prüfungshandlungen durchgeführt: Im Rahmen von aussagebezogenen Prüfungshandlungen haben wir anhand einer statistischen Stichprobe das Vorhandensein, die Richtigkeit und die Periodenabgrenzung der in Rechnung gestellten Gebühren und die ordnungsmäßige Berechnung und buchhalterische Erfassung der Provisionserträge nachvollzogen. Zudem haben wir anhand einer statistischen Stichprobe die zutreffende Saldierung und Separierung von Provisionserträgen und Provisionsaufwendungen vorgenommen. Dabei haben wir eine Stichprobe von Abrechnungen mit den der Ermittlung und Erfassung von Provisionserträgen zugrunde liegenden Unterlagen abgestimmt. Darüber hinaus haben wir für eine Stichprobe die korrekte Produktklassifizierung der verbuchten Provisionserträge anhand der Leistungsabrechnungen an die Partner nachvollzogen. UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGEN Wir haben bei keiner der von uns geprüften provisionsrelevanten Transaktionen eine fehlerhafte Berechnung oder eine unsachgemäße Periodenzuordnung identifiziert. Darüber hinaus haben wir bei keiner der von uns geprüften provisionsrelevanten Transaktionen festgestellt, dass sie nicht existieren oder dass die Erfassung der Abrechnungsgrundlagen nicht sachgerecht erfolgt ist. Sonstige Informationen Der Vorstand bzw. der Aufsichtsrat ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts:
Die sonstigen Informationen umfassen zudem die übrigen Teile des Geschäftsberichts. Die sonstigen Informationen umfassen nicht den Jahresabschluss, die inhaltlich geprüften Angaben im zusammengefassten Lagebericht sowie unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den zusammengefassten Lagebericht Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Institute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO Wir wurden von der Hauptversammlung am 16. August 2023 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 16. Februar 2024 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2016 als Abschlussprüfer der Solaris SE tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Wir haben folgende Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder im zusammengefassten Lagebericht des geprüften Unternehmens angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für das geprüfte Unternehmen bzw. für die von diesem beherrschten Unternehmen erbracht:
Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Franz Haider.
Berlin, den 31. Mai 2024 KPMG
AG
Franz Haider, Wirtschaftsprüfer Christian Borgmann, Wirtschaftsprüfer Report of the Supervisory Board for the fiscal year 2023(24 June 2024)1. General development of the company For Solaris, 2023 was a transition year primarily marked by efforts to further strengthen its position as the European market leader in embedded finance. The reported results for 2023 show that Solaris concluded key steps towards operational profitability. Losses were higher than expected mainly due to an extraordinary depreciation of assets (as goodwill of Contis), and due to significant investments to improve the organizational efficiency and internal governance and to adapt the company's structure for further growth. The bank strengthened its capital base, continued its focus on regulatory compliance with significant progress in regulatory remediation, enforced cost-saving efforts, and changes in the Management Board. The transformation included measures that will help the company overcome challenges on the way to sustainable growth.
The Supervisory Board and the Management Board informed the management regularly about the developments within the bank. 2. ADAC-Contract Solaris successfully collaborated with ADAC to take contractual and operational actions that will enable the migration of the credit card portfolio planned for 2024. This includes both the amendment of the existing contract to ensure more favourable economic conditions and flexibility in the execution as well as the securing of the financing of the ADAC portfolio through the F2/F3 funding rounds and a financial guarantee received by a bank subsidiary of one of our key shareholders. 3. Equity Funding In a first step to putting the company on a stronger capital footing, the shareholders agreed on an internal Series F1 Round of €38 million, which was signed in July 2023. Secondly, shareholders continued to support the company agreeing on an additional F2/F3 funding round in November 2023, which was successfully signed in March 2024 by the shareholder SBI as lead investor. The funding has an amount of €96 million in equity and a financial guarantee with an equity equivalent of around € 100 million, which provides for the capital needed to onboard the ADAC portfolio. 4. Changes in the Management Team The supervisory board aimed to provide for a well-balanced, and experienced Management Team. In 2023 the following changes in the Management Team were implemented: Thomas Rasser resigned as CFO in December 2022. Ansgar Finken joined the Management Board as CRO in January 2023, taking over the Legal, Risk, Compliance and AFC responsibilities. The CFO function was held by Lee Johnstone throughout 2023 and has been taken over by Konstantin Kavvadias at the end of 2023. Chloe Mayenobe left the Management Board as COO in July 2023 and Dr. Jorg Hohwein left as CPO in August 2023. Their responsibilities have been taken over by the CEO, for the time being. 5. Changes in the Supervisory Board The Supervisory Board underwent several changes, primarily due to amendments to the Shareholders' Agreement (SHA) during the funding rounds and individual nomination rights. Michael Hock left the Supervisory Board in March 2023. Burkhard Eckes joined the Supervisory Board in April 2023 as an independent board member. Naoyoshi Yoneyama left the Supervisory Board in November 2023, followed by Tomoyuki Nii. Thomas Schlytter-Henrichsen left the Supervisory Board in August 2023, followed by Bastian Ringhardt. 6. Sessions of the Supervisory Board In the reporting period, the Supervisory Board held four ordinary sessions and 21 extraordinary sessions. They were attended by its members as documented in Annex 1 to this report. 7. The Committees of the Supervisory Board The Risk, Audit, and Credit Committee had four regular meetings and three extraordinary meetings. Additionally, its Chairman had regular meetings with the Statutory Auditor and with the heads of Internal Audit, AML, and Compliance. Also, close communication has been established to review the implementation of control processes in the different areas. The HR Committee met four times for regular meetings and held 7 extraordinary meetings . 8. Financial Statements KPMG audited the Annual Financial Statements and Consolidated Financial Statements, including the accounting and the Combined Management Report for both Financial Statements, for the 2023 financial year, and issued in each case an unqualified audit opinion, referring to the going concern statement of the management board. The Risk, Audit, and Credit Committee reviewed the documents both for the Annual Financial Statements 2023 and the Consolidated Financial Statements 2023. In its meeting on 7 June 2024 representatives of KPMG provided and explained the final audit report and its results. The Chairman of the Risk, Audit and Credit Committee gave a report about the discussion and conclusions to the Supervisory Board in its meeting on 13 June 2024. Based on the recommendation of the Risk, Audit and Credit Committee, and following an extensive discussion within the Supervisory Board as well as with the representatives of the auditor, the Supervisory Board approved the results of the audits. It was determined that there are no objections to being raised.
Berlin, 24 June 2024 Ramin Niroumand On behalf of the Supervisory Board
Ramin Niroumand, Chairman of the Supervisory Board Annex 1)
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Ramin Mrowmand Timestamp Sent: 6/24/2024 6:04:42 PM Viewed: 6/24/2024 6:04:57 PM Signed: 6/24/2024 6:05:05 PM Electronic Record and Signature Disclosure:
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Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 (24 Juni 2024)1. Allgemeine Entwicklung des Unternehmens Für Solaris war das Jahr 2023 ein Übergangsjahr, das vor allem von den Bemühungen geprägt war, seine Position als europäischer Marktführer im Bereich Embedded Finance weiter zu stärken. Die für 2023 gemeldeten Ergebnisse zeigen, dass Solaris wichtige Schritte in Richtung operativer Profitabilität abgeschlossen hat. Die Verluste waren höher als erwartet, hauptsächlich aufgrund einer außerordentlichen Abschreibung von Vermögenswerten (als Geschäfts- oder Firmenwert von Contis) und aufgrund erheblicher Investitionen zur Verbesserung der organisatorischen Effizienz und der internen Governance sowie zur Anpassung der Unternehmensstruktur an weiteres Wachstum. Die Bank stärkte ihre Kapitalbasis, konzentrierte sich weiterhin auf die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften mit erheblichen Fortschritten bei der Behebung regulatorischer Mängel, verstärkten Kosteneinsparungsbemühungen und Änderungen im Vorstand. Die Transformation umfasste Maßnahmen, die dem Unternehmen helfen werden, Herausforderungen auf dem Weg zu nachhaltigem Wachstum zu meistern.
Aufsichtsrat und Vorstand informierten die Geschäftsführung regelmäßig über die Entwicklungen innerhalb der Bank. 2. ADAC Vertrag Solaris hat in Zusammenarbeit mit dem ADAC erfolgreich vertragliche und operative Maßnahmen ergriffen, die die für 2024 geplante Migration des Kreditkartenportfolios ermöglichen. Dazu gehört sowohl die Anpassung des bestehenden Vertrags, um günstigere wirtschaftliche Bedingungen und Flexibilität bei der Durchführung zu gewährleisten, als auch die Sicherung der Finanzierung des ADAC-Portfolios durch die Finanzierungsrunden F2/F3 und eine Finanzgarantie einer Banktochter eines unserer Hauptaktionäre. 3. Eigenkapitalfinanzierung, In einem ersten Schritt, um das Unternehmen auf eine stärkere Kapitalbasis zu stellen, stimmten die Aktionäre einer internen Finanzierungsrunde der F1-Serie in Höhe von 38 Millionen Euro zu, die im Juli 2023 unterzeichnet wurde. Zweitens unterstützten die Aktionäre das Unternehmen weiterhin und stimmten einer zusätzlichen Finanzierungsrunde der F2/F3 im November 2023 zu, die im März 2024 vom Aktionär SBI als Hauptinvestor erfolgreich unterzeichnet wurde. Die Finanzierung umfasst einen Betrag von 96 Millionen Euro an Eigenkapital und eine Finanzgarantie mit einem Eigenkapitaläquivalent von rund 100 Millionen Euro, die das für die Aufnahme des ADAC- Portfolios erforderliche Kapital bereitstellt. 4. Änderungen im Managementteam Ziel des Aufsichtsrats war es, ein ausgewogenes und erfahrenes Managementteam zu bilden. Im Jahr 2023 wurden folgende Änderungen im Managementteam vorgenommen: Thomas Rasser trat im Dezember 2022 als CFO zurück. Ansgar Finken trat im Januar 2023 als CRO in den Vorstand ein und übernahm die Verantwortung für Recht, Risiko, Compliance und AFC. Die CFO-Funktion wurde 2023 von Lee Johnstone ausgeübt und wurde Ende 2023 von Konstantin Kavvadias übernommen. Chloe Mayenobe verließ den Vorstand im Juli 2023 als COO und Dr. Jörg Hohwein verließ den Vorstand im August 2023 als CPO. Ihre Verantwortlichkeiten wurden vorerst vom CEO übernommen. 5. Veränderungen im Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat hat mehrere Veränderungen erfahren, vor allem aufgrund von Änderungen des Aktionärsvertrags (SHA) während der Finanzierungsrunden und individueller Nominierungsrechte. Michael Hock schied im März 2023 aus dem Aufsichtsrat aus. Burkhard Eckes trat im April 2023 als unabhängiges Aufsichtsratsmitglied in den Aufsichtsrat ein. Naoyoshi Yoneyama schied im November 2023 aus dem Aufsichtsrat aus, gefolgt von Tomoyuki Nii. Thomas Schlytter-Henrichsen schied im August 2023 aus dem Aufsichtsrat aus, gefolgt von Bastian Ringhardt. 6. Sitzungen des Aufsichtsrats Im Berichtszeitraum hielt der Aufsichtsrat vier ordentliche Sitzungen und 21 außerordentliche Sitzungen ab. Die Teilnahme der Mitglieder erfolgte wie in Anlage 1 zu diesem Bericht dokumentiert. 7. Die Ausschüsse des Aufsichtsrats Der Risiko-, Prüfungs- und Kreditausschuss hielt vier ordentliche Sitzungen und drei außerordentliche Sitzungen ab. Darüber hinaus traf sich sein Vorsitzender regelmäßig mit dem Abschlussprüfer und den Leitern der internen Revision, der Geldwäschebekämpfung und der Compliance. Außerdem wurde eine enge Kommunikation etabliert, um die Umsetzung der Kontrollprozesse in den verschiedenen Bereichen zu überprüfen. Der Personalausschuss traf sich viermal zu ordentlichen Sitzungen und hielt sieben außerordentliche Sitzungen ab. 8. Jahresabschluss KPMG prüfte den Jahresabschluss und den Konzernabschluss einschließlich der Buchführung sowie den zusammengefassten Lagebericht für beide Abschlüsse für das Geschäftsjahr 2023 und erteilte jeweils einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk in Bezug auf die Fortführungserklärung des Vorstands. Der Risiko-, Prüfungs- und Kreditausschuss prüfte die Unterlagen sowohl für den Jahresabschluss 2023 als auch für den Konzernabschluss 2023. In seiner Sitzung am 7. Juni 2024 stellten Vertreter von KPMG den abschließenden Prüfungsbericht und dessen Ergebnisse vor und erläuterten ihn. Der Vorsitzende des Risiko-, Prüfungs- und Kreditausschusses berichtete dem Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 13. Juni 2024 über die Diskussion und die Schlussfolgerungen. Auf der Grundlage der Empfehlung des Risiko-, Prüfungs- und Kreditausschusses und nach umfassender Diskussion im Aufsichtsrat sowie mit den Vertretern des Abschlussprüfers stimmte der Aufsichtsrat den Ergebnissen der Prüfungen zu. Es wurde festgestellt, dass keine Einwände zu erheben sind.
Berlin, 24 Juni 2024 |
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