Herbert Heuser e.K.Liquidiert

Mannheim

Stammdaten

Register
Amtsgericht Mannheim HRA 4469
Vorher
Herbert Heuser GmbH & Co. KG
Eingetragen
2.3.2000

Historie

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Management

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Gesellschafter

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Konzern- und Jahresabschlüsse

Herbert Heuser GmbH & Co. KG

Mannheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008

Bilanz

Aktiva

31.12.2008
EUR
31.12.2007
EUR
A. Anlagevermögen 2.378,33 3.024,29
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,51 0,51
II. Sachanlagen 2.377,82 3.023,78
B. Umlaufvermögen 29.509,07 42.592,05
I. Vorräte 8.621,65 7.521,17
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 15.390,10 23.142,90
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 5.497,32 11.927,98
C. Rechnungsabgrenzungsposten 653,25 653,25
D. nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil von Kommanditisten 146.796,12 95.327,93
Bilanzsumme, Summe Aktiva 179.336,77 141.597,52

Passiva

31.12.2008
EUR
31.12.2007
EUR
A. Bilanzgewinn / Bilanzverlust 0,00 0,00
B. Rückstellungen 4.100,00 4.000,00
C. Verbindlichkeiten 175.236,77 137.597,52
Bilanzsumme, Summe Passiva 179.336,77 141.597,52

Anhang

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
In der Bilanz und in der G.u.V. ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.
Dem Anlagenvermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.
Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.
Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine GmbH & Co. KG.


B. Angaben zur Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungs-abgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nicht anderes bestimmt ist.
Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.
Rechungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.
Soweit Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.

II. Bewertungsmethoden

Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen; steuerrechtliche Bestimmungen stehen dem nicht entgegen.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
Die immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibung (bei einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von drei Jahren), bewertet.
Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibung wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es wurde von der linearen und degressiven Abschreibungsmethode mit Sätzen zwischen 6,25 % und 33 1/3 % Gebrauch gemacht.
Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips.
Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erforderliche Einzelwertberichtigungen wurden durchgeführt. Das allgemeine Kreditrisiko wurde durch eine ausreichende Pauschalwertberichtigung berücksichtigt
Das Haftkapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.


C. Angaben zu Bilanzposten

Die Forderungen haben eine Restlaufzeit unter einem Jahr

Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit unter einem Jahr betragen EUR 4.799,43.

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestehen am Bilanzstichtag in Höhe von EUR 44.955,89.

Gegenüber dem Gesellschafter bestehen Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 89.260,15.


D. Sonstige Angaben

I. Geschäftsführerorgane

Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch die Herbert Heuser Verwaltungs GmbH mit Sitz in Mannheim, mit einem gezeichneten Kapital in Höhe von EUR 25.000,00, geführt. Sie und ihre Geschäftsführer, Herr Herbert Heuser, Herr Eckart Heuser und Herr Thomas Heuser, sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit für alle Geschäfte zwischen der Komplementärin und der Kommanditgesellschaft und den GmbH-Geschäftsführer. Außer dem Geschäftsführer waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt.

II. Haftungsverhältnisse

Sonstige Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.


Mannheim, 09.03.2010



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gez. Geschäftsführer

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