Herbert
Heuser GmbH & Co. KG
Mannheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2008
EUR |
31.12.2007
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.378,33 |
3.024,29 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,51 |
0,51 |
| II.
Sachanlagen |
2.377,82 |
3.023,78 |
| B.
Umlaufvermögen |
29.509,07 |
42.592,05 |
| I.
Vorräte |
8.621,65 |
7.521,17 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
15.390,10 |
23.142,90 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
5.497,32 |
11.927,98 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
653,25 |
653,25 |
| D.
nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter
Verlustanteil von Kommanditisten |
146.796,12 |
95.327,93 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
179.336,77 |
141.597,52 |
Passiva
|
|
31.12.2008
EUR |
31.12.2007
EUR |
| A.
Bilanzgewinn / Bilanzverlust |
0,00 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
4.100,00 |
4.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
175.236,77 |
137.597,52 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
179.336,77 |
141.597,52 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der
§§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform,
die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
In der Bilanz und in der G.u.V. ist zu jedem Posten
der entsprechende Wert des vorhergehenden
Geschäftsjahres angegeben.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
gegliedert.
Dem Anlagenvermögen sind nur Gegenstände
zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen
geeignet und bestimmt sind.
Die auf den Jahresabschluss angewendeten
Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.
Zusätzliche Angaben wegen der
Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des
Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht
notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
GmbH & Co. KG.
B. Angaben zur Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
I. Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungs-abgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nicht anderes bestimmt ist.
Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und
§ 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des §
249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der
Rückstellungen erfolgte nach
bestimmungsgemäßem Verbrauch.
Rechungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der
Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.
Soweit Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251
HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7
HGB im Anhang angegeben.
II. Bewertungsmethoden
Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich
grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen;
steuerrechtliche Bestimmungen stehen dem nicht entgegen.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden.
Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste,
die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese
am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und
Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der
entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
Die immateriellen Vermögensgegenstände
wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare
Abschreibung (bei einer betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer von drei Jahren), bewertet.
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten vermindert um planmäßige
Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der
planmäßigen Abschreibung wurde von der
voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung
der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es
wurde von der linearen und degressiven Abschreibungsmethode
mit Sätzen zwischen 6,25 % und 33 1/3 % Gebrauch
gemacht.
Die Bewertung der Gegenstände des
Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu
Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen
Niederstwertprinzips.
Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit
dem Nennbetrag angesetzt. Erforderliche
Einzelwertberichtigungen wurden durchgeführt. Das
allgemeine Kreditrisiko wurde durch eine ausreichende
Pauschalwertberichtigung berücksichtigt
Das Haftkapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden nach
üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Die auf den Jahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
C. Angaben zu Bilanzposten
Die Forderungen haben eine Restlaufzeit unter einem
Jahr
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit unter
einem Jahr betragen EUR 4.799,43.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr
als 5 Jahren bestehen am Bilanzstichtag in Höhe von
EUR 44.955,89.
Gegenüber dem Gesellschafter bestehen
Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 89.260,15.
D. Sonstige Angaben
I. Geschäftsführerorgane
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch die
Herbert Heuser Verwaltungs GmbH mit Sitz in Mannheim, mit
einem gezeichneten Kapital in Höhe von EUR 25.000,00,
geführt. Sie und ihre Geschäftsführer, Herr
Herbert Heuser, Herr Eckart Heuser und Herr Thomas Heuser,
sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit
für alle Geschäfte zwischen der
Komplementärin und der Kommanditgesellschaft und den
GmbH-Geschäftsführer. Außer dem
Geschäftsführer waren im Berichtsjahr keine
weiteren Organe bestellt.
II. Haftungsverhältnisse
Sonstige Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251
HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.
Mannheim, 09.03.2010
………………………………….
gez. Geschäftsführer
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