Stammdaten

Register
Amtsgericht Montabaur HRB 24297
Eingetragen
5.11.2014
Branche
Wärme- und KältehandelSpeichern von Gas zu VersorgungszweckenElektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern zur Verteilung
Gegenstand
geändert, nun: Planung, die Errichtung, der Betrieb, die Wartung, die Instandhaltung, die Instandsetzung, der Ausbau, der Erwerb, die Veräußerung, die An- und Verpachtung, die Vermarktung und die Nutzung von Netzanlagen und sonstigen Speicherungsund Verteilungssystemen für Energie, Wärme und Wasser sowie die Erbringung von Dienstleistungen auf diesen Gebieten, wenn sie den Hauptzweck fördern.

Finanzübersicht

Historie

Keine Bekanntmachungen für diesen Filter verfügbar

Management

NameRolle
Sebastian Offermann
seit 19.11.2025
Prokura
Geschäftsführer
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
rhenag Rheinische Aktiengesellschaft
Germany
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Westerwald-Netz GmbH

Betzdorf-Alsdorf

Jahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023

I. Grundlagen

Die Westerwald-Netz GmbH (WWN), Alsdorf, wurde am 11. September 2014 gegründet und ist eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der rhenag Rheinische Energie Aktiengesellschaft (rhenag), Köln. Zwischen der WWN und der rhenag besteht ein Gewinnabführungsvertrag. Gesellschafter der rhenag sind mit 45,58 % der Anteile die Westenergie AG, Essen, sowie mit 54,42 % der Anteile die RheinEnergie AG, Köln. Die WWN wird in den Konzernabschluss der E.ON SE, Essen, (größter und kleinster Konsolidierungskreis) sowie der Stadtwerke, Köln einbezogen.

Gegenstand des Unternehmens sind sowohl die Planung, die Errichtung, der Betrieb, die Wartung, die Instandhaltung, die Instandsetzung, der Ausbau, der Erwerb, die Veräußerung, die An- und Verpachtung, die Vermarktung sowie die Nutzung von Netzanlagen und sonstigen Speicherungs- und Verteilungssystemen für Energie, Wärme und Wasser als auch die Erbringung von Dienstleistungen auf diesen Gebieten.

Mit der Übernahme der Gasnetze der rhenag in Rheinland-Pfalz zum 1. Januar 2015 unterliegt die WWN als Gasverteilnetzbetreiber der staatlichen Regulierung nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Die Tätigkeit beinhaltet neben einer Bewirtschaftung des Gasnetzes auch den diskriminierungsfreien Zugang zu diesem.

Die WWN bezieht für die Bewirtschaftung des eigenen Gasnetzes sowohl von der Muttergesellschaft rhenag als auch von der Schwestergesellschaft Rhein-Sieg Netz GmbH (RSN), Siegburg, technische und kaufmännische Dienstleistungen. Neben der "technischen Planung" werden vor allem Dienstleistungen in den Bereichen "Rechnungswesen und Steuern", "Einkauf" sowie "IT" und "Kundenservice" von der rhenag und der RSN in Anspruch genommen. In 2020 wurden die Dienstleistungsverträge an die aktuelle Kostensituation angepasst.

Das Versorgungsgebiet der WWN wird derzeit vollständig über die von der WWN gehaltenen Konzessionsverträge in der Westerwald Region definiert (siehe Abbildung 1).

Abbildung 1: Netzgebiet der Westerwald-Netz GmbH

II. Wirtschaftsbericht

Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Zuständig für die Entgeltregulierung der WWN als Gasverteilnetzbetreiber ist die Regulierungskammer Rheinland-Pfalz (RLP). Die Zuständigkeit ergibt sich aus der Anzahl der an das Gasversorgungsnetz angeschlossenen Kunden. Wenn jeweils 100.000 Kunden oder mehr an das Gasversorgungsnetz unmittelbar oder mittelbar angeschlossen sind oder das Versorgungsgebiet in zwei oder mehr Bundesländern liegt, ist die Bundesnetzagentur zuständig. Werden wie bei der WWN diese beiden Kriterien nicht erfüllt, so ist grundsätzlich die Landesregulierungsbehörde zuständig.

Die wirtschaftliche Situation von Netzbetreibern wird maßgeblich durch das in Deutschland derzeit implementierte Anreizregulierungssystem bestimmt. Hierin ist vorgesehen, dass die Netzbetreiber von den Regulierungsbehörden für die Dauer einer Regulierungsperiode von derzeit fünf Jahren einen festen Erlöspfad als Obergrenze vorgegeben bekommen. Dieser Erlöspfad ist dabei weitestgehend unabhängig von der tatsächlichen eigenen Kostenentwicklung. Grundlage für die Festlegung der Erlösobergrenze sind die Ergebnisse einer von der Regulierungsbehörde auf der Basis sogenannter Basisjahre durchgeführten Kostenprüfung. Die weitere Entwicklung der Erlösobergrenze in den einzelnen Jahren einer Regulierungsperiode wird maßgeblich von der unternehmensindividuellen Effizienz bestimmt, die mithilfe eines branchenweiten Vergleichsverfahrens (Benchmarking) für jedes Unternehmen von der Regulierungsbehörde ermittelt wird.

Ausgehend von der Erlösobergrenzenfestlegung der Regulierungsbehörden, die grundsätzlich für eine gesamte Regulierungsperiode Gültigkeit besitzt, sind Netzbetreiber nach § 4 Abs. 3 Satz 1 ARegV verpflichtet, ihre Erlösobergrenze jährlich zum 1. Januar anzupassen und die hieraus resultierenden Netzentgelte samt Verprobungsrechnung sowie die schriftliche Dokumentation der Entgeltermittlung bei den Regulierungsbehörden vorzulegen. Treten im Laufe einer Regulierungsperiode Abweichungen zwischen vereinnahmten und vorgegebenen Erlösen auf, werden diese über das Regulierungskonto des Netzbetreibers ausgeglichen und verzinst und wirken sich in den Entgelten der folgenden Regulierungsperiode aus.

Regulatorische Aspekte

Da die Schwellenwerte für Gasnetzbetreiber im Rahmen der Novellierung beibehalten wurden, stellte die WWN als Gasverteilnetzbetreiber mit weniger als 15.000 Netzkunden bei der Regulierungskammer RLP einen Antrag zur Teilnahme am vereinfachten Verfahren. Der Antrag wurde von der Behörde positiv beschieden. Für die vierte Regulierungsperiode kommt für die Fortentwicklung der im Rahmen der Kostenprüfung noch festzulegenden Ausgangsbasis für die Erlösobergrenze ein Effizienzwert von 92,55 % zum Tragen und die WWN wird nicht am bundesweiten Effizienzbenchmark der Bundesnetzagentur teilnehmen. Zudem werden 5 % der als Ausgangsniveau festgelegten Kosten pauschal als dauerhaft nicht beeinflussbare Kosten eingestuft. Die vorgelagerten Netzkosten sind zusätzlich zu der Pauschale von 5 % gemäß gesetzlicher Definition ebenfalls komplett dauerhaft nicht beeinflussbare Kosten.

Im Jahr 2021 wurden fristgerecht die von der Regulierungskammer RLP veröffentlichten Anträge und Erhebungsbögen zur Bestimmung des Ausgangsniveaus für die vierte Regulierungsperiode Gas bei selbiger eingereicht. Im Jahr 2023 hat die WWN eine erste Anhörung erhalten. Die WWN hat dazu fristgerecht eine Stellungnahme eingereicht. Seitdem sind keine weiteren Rückfragen oder Anhörungen von der Regulierungsbehörde bei der WWN eingegangen. Wir erwarten im Laufe des Jahres 2024 entsprechende Rückmeldungen dazu.

Auch bezüglich der Festlegung zum sog. sektoralen generellen Produktivitätsfaktor (X-Generell), der bis dato für die vierte Regulierungsperiode noch nicht festgelegt wurde, erwarten wir im Jahr 2024 eine Festlegung seitens der Bundesnetzagentur.

Am 08.11.2022 hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur unter dem Aktenzeichen BK9-22/614 einen Beschluss zur Festlegung von kalkulatorischen Nutzungsdauern von Erdgasleitungsinfrastruktur ("KANU") gefasst. Darin wird u.a. Gasverteilnetzbetreibern die Möglichkeit eingeräumt für Investitionen ab 2023 die kalkulatorische Nutzungsdauer der meisten Anlagenklassen eine abweichende Nutzungsdauer im Vergleich zur Anlage 1 zu GasNEV zu wählen. Die abweichende Nutzungsdauer soll sich dabei für jedes Anlagegut individuell als die Differenz zwischen dem Jahr 2045 (als Zielzeitpunkt für eine kohlenstoffneutrale deutsche Wirtschaft) und dem Anschaffungsjahr ergeben. Die Regulierungsbehörde RLP hat am 22.11.2022 mitgeteilt, dass sie sich der Festlegung der BNetzA anschließt. Die WWN ist derzeit noch im Abwägungsprozess, ob und an welchen Stellen wir von dem Wahlrecht nach KANU Gebrauch machen werden. Bestandsanlagen (Aktivierungszeitpunkt vor 2023) sind aktuell noch nicht von KANU erfasst.

Geschäftsverlauf

Das Geschäftsjahr 2023 war für die WWN ganz wesentlich bestimmt durch die Folgen des Ukraine Konfliktes, der Diskussionen und Gesetzgebungen rund um die Wärmewende und des damit einhergehenden, stark veränderten Verbrauchsverhalten der Netzkunden.

Die WWN ist im Rahmen ihrer gesetzlichen Verpflichtungen gem. EnWG § 16, § 16a, § 20 Abs. 1b und § 53a (Notfallplan Gas) sowie KoV § 3 (Leitfaden) und § 21 (Systemverantwortung) entsprechend betroffen. Wir haben uns daraufhin intensiv mit möglichen Szenarien einer Gasmangellage und der damit verbundenen Krisenstufen intern auseinandergesetzt, passende Maßnahmenpläne erstellt, Krisenübungen durchgeführt und sind vor allem in den intensiven Austausch mit den beteiligten Ansprechpartnern aus Politik und Wirtschaft eingestiegen.

Auch im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023 ist es dann nicht zu einer Gas-Mangellage gekommen. Trotzdem lassen sich die Auswirkungen der Energiekrise bspw. im Bereich der dramatisch gesunkenen Nachfrage nach Gashausanschlüssen im WWN-Gasnetzgebiet weiterhin auch in unserem Tagesgeschäft beobachten.

Trotzdem beurteilt die Geschäftsführung die wirtschaftliche Lage des Unternehmens positiv. Im Geschäftsjahr 2023 bewies das Unternehmen seine Leistungsfähigkeit in allen Bereichen der Netzbewirtschaftung. Einhergehend mit den im Vergleich zum Vorjahr gestiegenen Erlöse erreichten die WWN mit 3,0 Mio. € (Vorjahr 1,6 Mio. €) ein sehr gutes Ergebnis vor Steuern, welches aufgrund des Gewinnabführungsvertrages an die Gesellschafterin rhenag abgeführt wird.

Basis des wirtschaftlichen Erfolgs ist der Betrieb von regulierten Gasverteilnetzen. Wesentlicher Treiber für die weitere Entwicklung ist daher die Sicherung der Konzessionen mit den Kommunen in Rheinland-Pfalz. In 2023 konnten die Konzessionsverfahren der Stadt Daaden sowie der Ortsgemeinden Friedewald und Weitefeld zugunsten der WWN abgeschlossen werden.

Strategie der WWN ist es, langfristig durch die Absicherung und darauf aufbauende sukzessive Erweiterung des Versorgungsgebiets die Effizienzvorgaben aus dem Regulierungsrahmen zu erfüllen, die Versorgungssicherheit und die Netzsubstanz zu erhalten sowie den Eigentümern der WWN die im Rahmen der Anreizregulierung zugestandene Kapitalverzinsung zu sichern.

Finanzielle und nicht finanzielle Leistungsindikatoren

Zur Steuerung der Unternehmensaktivitäten im Hinblick auf die obersten Unternehmensziele nutzt die WWN verschiedene Kennzahlen. Infolge der Übernahme der Netzbetreiberfunktion werden im finanzbezogenen Bereich die Umsatzerlöse Gas, die hauptsächlich die Netznutzungsentgelte enthalten, und im nicht finanzbezogenen Bereich die Energiemenge im Gasnetz als wesentliche Steuerungsgrößen verwendet.

Die WWN erzielte im Geschäftsjahr 2023 Gaserlöse in Höhe von 12,5 Mio. € (Vorjahr 10,4 Mio. €). Die Durchleitungsmenge im Gasnetz für das Jahr 2023 betrug rd. 552,9 Mio. kWh (Vorjahr 625,6 Mio. kWh). Die Witterung spielt für die Netznutzung eine wesentliche Rolle. Im Jahr 2023 lagen die Durchschnittstemperaturen in Deutschland auf dem Niveau der Werte des relativ warmen Vorjahres). Der Erdgasverbrauch 2023 liegt in Deutschland kumuliert rd. 5 % unter dem Verbrauch des Vorjahres. Dieser Rückgang lässt sich durch die milden Temperaturen im Jahr 2023 im Vergleich zum mehrjährigen Durchschnitt der Vergangenheit erklären (Die durchschnittliche Außentemperatur im Versorgungsgebiet lag rund 0,6 °C über dem Mittelwert der vergangenen zwanzig Jahre). Aber auch die von der Bundesregierung als Antwort auf die Energiekrise proklamierten Energieeinsparanstrengungen von Haushalten, Industrie und Gewerbe trugen ihren wesentlichen Teil zu der beschriebenen Entwicklung bei.

Ertragslage

Im Geschäftsjahr 2023 erzielte die WWN Umsatzerlöse in Höhe von 13,3 Mio. € (Vorjahr 11,8 Mio. €). Sie enthalten vor allem die Netznutzungserlöse. Der Anstieg der Umsatzerlöse entfällt im Wesentlichen auf die Netznutzungserlöse.

Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von 0,1 Mio. € (Vorjahr 0,3 Mio. €) betreffen im Wesentlichen Erträge aus Folgekostenerstattungen sowie aus der Auflösung von Baukostenzuschüssen und Netzanschlusskostenbeiträgen.

Der zur Realisierung des Umsatzvolumens erforderliche Materialaufwand in Höhe von 6,7 Mio. € (Vorjahr 7,0 Mio. €) besteht vor allem aus Aufwendungen für bezogene Leistungen. Sie betreffen im Wesentlichen Vergütungen für die Erbringung von Dienstleistungen der rhenag und der RSN für die WWN sowie Aufwendungen für die Nutzung vorgelagerter Gasnetze.

Der Personalaufwand in Höhe von 1,7 Mio. € (Vorjahr 1,5 Mio. €) resultiert aus der Ausübung der Netzbetreiberfunktion. Der Anstieg ergibt sich im Wesentlichen aus Anpassungen der Personalrückstellungen im Vorjahr.

Bei den Abschreibungen in Höhe von 1,5 Mio. € (Vorjahr 1,5 Mio. €), die fast ausschließlich auf die Gasversorgungsanlagen entfallen, handelt es sich um planmäßige Abschreibungen.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beliefen sich auf 0,6 Mio. € (Vorjahr 0,5 Mio. €) und liegen damit leicht über Vorjahresniveau. Sie enthalten unter anderem die Konzessionsabgaben für die Gasnetze.

Das Zinsergebnis beinhaltet hauptsächlich den Aufwand für die Abzinsung von langfristigen Rückstellungen.

Auf Basis der zuvor beschriebenen Sachverhalte ergab sich im Berichtsjahr ein Ergebnis nach Steuern in Höhe von 3,0 Mio. € (Vorjahr 1,6 Mio. €). Aufgrund des bestehenden Gewinnabführungsvertrages wird der Gewinn an die rhenag abgeführt.

Vermögens- und Kapitalstruktur

31.12.2023
TEUR %
Vermögen
Flüssige Mittel 1.577 6,4
Übriges Umlaufvermögen 363 1,5
Anlagevermögen 22.744 92,1
Bilanzsumme 24.684 100,0
Kapital
Kurzfristiges Fremdkapital 10.353 41,9
Lang- und mittelfristiges Fremdkapital 2.070 8,4
Betriebswirtschaftliches Eigenkapital 12.261 49,7
Bilanzsumme 24.684 100,0

Beim Anlagevermögen handelt es sich hauptsächlich um Gasnetzanlagen. Der Nettowert des Sachanlagevermögens belief sich zum 31. Dezember 2023 auf 22,1 % der Anschaffungs- und Herstellungskosten gegenüber 22,8 % zum 31. Dezember 2022.

Das Anlagevermögen ist zum Bilanzstichtag zu einem großen Teil (in Höhe von rd. 63 %) durch das betriebswirtschaftliche Eigenkapital, bestehend aus bilanziellem Eigenkapital, 50 % der Sonderposten und zwei Dritteln der passivierten Baukostenzuschüsse, und lang- und mittelfristig zur Verfügung stehendes Fremdkapital gedeckt.

Das lang- und mittelfristige Fremdkapital umfasst personalbezogene Rückstellungen, 50 % der Sonderposten und ein Drittel der passivierten Baukostenzuschüsse.

Im kurzfristigen Fremdkapital sind im Wesentlichen Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin rhenag in Höhe von 4,4 Mio. €, die hauptsächlich aus dem Saldo auf dem Finanzmittelkonto aufgrund der Vereinbarung über ein zentrales Cash Management mit der rhenag resultieren, enthalten.

Finanzlage

Die WWN ist über die rhenag in das zentrale Cash-Management-System der Stadtwerke Köln GmbH eingebunden. Die Zahlungsfähigkeit der WWN war somit kontinuierlich gewährleistet.

Investitionstätigkeit

In das Sachanlagevermögen investierte die WWN im Berichtsjahr insgesamt 1,1 Mio. €. Die Investitionen, die vor allem auf Gasversorgungsanlagen entfallen, konnten im Berichtsjahr aus dem Cash-Flow der laufenden Geschäftstätigkeit finanziert werden.

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Für die Geschäftsführung der WWN haben die Themen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz höchste Priorität. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, ergreift die WWN über die gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Anforderungen hinausgehende Maßnahmen. So werden z.B. nicht nur Unfälle mit Personenschäden, sondern auch Unfälle mit reinen Sachschäden und Beinaheunfälle erfasst und ausgewertet. Ziel ist es, möglichst frühzeitig Gefahrenquellen zu identifizieren, um dann präventiv dagegen vorzugehen. Dies zeigt den Stellenwert, den das Unternehmen Sicherheit, Gesundheit und Wohlergehen aller Mitarbeiter, Kunden und sonstiger Dritter einräumt. Im Geschäftsjahr 2023 ereigneten sich keine meldepflichtigen Arbeitsunfälle in der WWN.

Qualitätsmanagement

Mit der Gründung der Netzgesellschaften WWN und RSN und der damit einhergehenden Neuorganisation des Gasnetzgeschäftes war auch der Umbau des bestehenden Qualitätsmanagementsystems (QM-System) der rhenag erforderlich.

Das bisherige, mit der Rezertifizierung in 2014 bestätigte, QM-Zertifikat galt nur für die rhenag-alt mit ihren drei Geltungsbereichen Vertrieb, Netzbetrieb und Dienstleistungsgeschäft. Mit der Ausgliederung des gesamten Netzbetriebs entfiel ein zertifizierter Geltungsbereich des QM-Zertifikats der rhenag und das Zertifikat verlor seine Gültigkeit. Da aber auch der jeweilige Netzbetrieb QM-zertifiziert bleiben sollte, musste infolgedessen jede Gesellschaft ein eigenes Zertifikat entsprechend ihrem Geltungsbereich erhalten. Dabei galt es eine aufwendige Einzelzertifizierung und den Aufbau von drei zugehörigen QM-Systemen zu vermeiden.

Erreicht wurde dies durch eine sogenannte Verbundzertifizierung. Alle drei Gesellschaften konnten durch die Umstellung auf das Verbundzertifikat das bisherige Datum der Erstzertifizierung "1996" beibehalten.

Mit der Verbundzertifizierung wird gewährleistet, dass das bewährte Qualitätsmanagementsystem auf Grundlage der Norm DIN EN ISO 9001 als ein wirksames Steuerungs- und Kontrollinstrument auch in den Netzgesellschaften erhalten bleibt. Das Risikomanagement der Gesellschaften ist fest in die Aufbau- wie auch Ablauforganisation eingebettet. Als fortwährender und intensiv kommunizierter Prozess ist es neben den umfangreichen Prozessen zur Minimierung von Betriebsrisiken obligatorischer Bestandteil des QM-Systems.

Im Hinblick auf die aktuellen Rahmenbedingungen für Energieversorgungsunternehmen wird das bestehende Managementsystem kontinuierlich fortentwickelt und an die veränderten Rahmenbedingungen angepasst.

Durch die regelmäßigen Prüfungen in Form von internen und externen Audits und Revisionen sowie den TSM-Zertifizierungen der Sparte Gas passt die WWN die unternehmenseigenen Arbeitsabläufe permanent diesen Anforderungen an und sichert somit erfolgreich das QM-System als führendes Managementinstrument ab.

Zudem wurde die WWN im November 2017 durch den TÜV Nord hinsichtlich der Umsetzung des § 11 Abs. 1a EnWG zum Schutz gegen Bedrohung für Telekommunikations- und elektronische Datenverarbeitungssysteme zertifiziert. Diese Zertifizierung umfasst auch die Zertifizierung nach ISO/IEC 27001 : 2013.

Darüber hinaus wurde die Qualität des Regulierungsmanagements der WWN im Rahmen eines Sonderaudits ergänzend zur bestehenden Zertifizierung im abgelaufenen Geschäftsjahr zertifiziert. Als einer der ersten Energienetzbetreiber Deutschlands hat die WWN damit das hohe Niveau ihrer Qualitätsmanagementsysteme an dieser Stelle nochmal gesondert bestätigt. Die Prozesse im Regulierungsmanagement hat die Deutsche Management Zertifizierungsgesellschaft mbH (DMSZ) nach den Regeln und Normen der DIN EN ISO 9001 auf Basis des sog. SOA (Statement of Applicability) -Anwendungskatalog geprüft und zertifiziert.

Angaben gem. § 6b Abs. 7 EnWG

Die WWN unterliegt als Energieversorgungsunternehmen der allgemeinen Versorgung den Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG).

Der Jahres- bzw. Tätigkeitsabschluss der WWN ist nach den Vorschriften des § 6b Abs. 3 EnWG und den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt.

Die WWN übt nach § 6b Abs. 3 EnWG ausschließlich die Tätigkeit der Gasverteilung aus.

III. Personal- und Sozialbericht

Zum Erhalt und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit sowie zur Etablierung ihrer Attraktivität als Arbeitgeber bedient sich die WWN im Rahmen von Dienstleistungsverträgen der personalwirtschaftlichen Erfahrung und Ressourcen der rhenag. Neben der jahrzehntelangen Expertise bei Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie bei Maßnahmen zur Gesundheitsförderung kommen hierbei auch die zielgerichtete Gewinnung, Bindung sowie fortlaufende Entwicklung der Fach- und Führungskräfte zum Tragen.

Im Blickpunkt stehen weiterhin bedarfsgerechte Qualifizierungsmaßnahmen und zur Sicherung des Expertenwissens in der WWN eine intensivierte Nachfolgeplanung zur Risikominimierung. Dabei investierte die WWN auch im Jahr 2023 in die Entwicklung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, um die technischen und kaufmännischen operativen Qualitätsstandards in einem an Komplexität gewinnenden Arbeitsumfeld zu sichern.

Die Ausbildung hat einen hohen Stellenwert bei der WWN. Wie schon in den letzten Jahren, gibt es auch für die in 2024 auslernenden Auszubildenden und Studierenden eine Übernahmegarantie für mindestens ein Jahr.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Die Betrachtung der Mitarbeiteräquivalente (MÄ), die Nicht-Vollzeitbeschäftigte prozentual bzw. zeitanteilig erfasst, zeigt zum Stichtag 31. Dezember 2023 für die WWN einen Personalbestand von 15,4MÄ (ohne Auszubildende). Damit liegt der Personalbestand unter dem Niveau des Vorjahres (16,3 MÄ).

IV. Chancen- und Risikobericht

Chancen- und Risikomanagement ist bei der WWN ein fest in die Aufbau- wie auch die Ablauforganisation eingebetteter, fortwährender und intensiv kommunizierter Prozess. Das Risikoportfolio wird grundsätzlich durch regelmäßige, gegebenenfalls auch einzelfallbezogene Meldungen ständig aktualisiert. Falls erforderlich, werden auch die risikoabwehrenden oder risikobegrenzenden Maßnahmen angepasst. Der Prozess zur Risikosteuerung ergänzt die vorhandenen Steuerungs- und Kontrollsysteme. Die wesentlichen Risiken lassen sich im Folgenden abfallend nach ihrer Bedeutung strukturieren:

Die Wettbewerbsrisiken beziehen sich auf unsere Konzessionsverträge. Es ist für Verteilnetzbetreiber von großer Bedeutung, bestehende Konzessionsverträge zu sichern und neue Konzessionsverträge abzuschließen. Bei der Sicherung des Nutzungsrechts öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Versorgungsleitungen besteht bei den konzessionsgebenden Gemeinden zunehmend eine Tendenz, bei auslaufenden Konzessionsverträgen den Konzessionsnehmer zu wechseln oder Kooperationsmodelle einzugehen. Dieser "Konzessionswettbewerb" bietet den etablierten Netzbetreibern Wachstumschancen, beinhaltet aber auch gleichzeitig das Risiko, eigene Konzessionen an andere Netzbetreiber zu verlieren.

Umfeldrisiken bestehen durch den permanenten Wandel der Rahmenbedingungen im energiepolitischen sowie rechtlichen und regulatorischen Umfeld. Im Vordergrund stehen hier die Auswirkungen umfassender Regulierungstätigkeiten der Regulierungskammer RLP, der Bundesnetzagentur sowie fortgesetzter Novellierungen in der Energiegesetzgebung. Anpassungen des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors, der ermittelte Effizienzwert im vereinfachten Verfahren sowie mögliche Nichtanerkennung einzelner Kostenpositionen führen so beispielsweise weiterhin zu Ergebnisdruck. Darüber hinaus gibt es Neuerungen im Rahmen der Eigenkapitalverzinsung. Die Berechnung der Zinsen für Neuinvestitionen ist nun entkoppelt von der Berechnung der Eigenkapitalverzinsung des Ausgangsniveaus. Für Neuinvestitionen orientieren sich die Zinsen nun an den jährlichen Umlaufrenditen festverzinslicher Wertpapiere statt einem 10-Jahres Durchschnitt und unterliegen damit einer höheren Dynamik. Aktuell steigen die Zinsen zwar, dies kann aber - je nach Marktgeschehen - nun auch schneller wieder umschlagen.

Für die WWN bestehen momentan drei wesentliche Umfeldrisiken für den weiteren Geschäftsverlauf:

Ein weiteres Umweltrisiko ist der angespannte Markt für Rohstoffe, Halbleiterprodukte und auch handwerkliche Dienstleistungen. Dies kann zu Kostensteigerungen im Geschäftsjahr 2024 führen, die jedoch zum Teil durch regulatorische Instrumente kompensiert werden können.

Durch die russische Invasion in die Ukraine und die damit verbundenen Sanktionen des Westens gegen Russland kann es zu Versorgungsengpässen von Erdgas kommen. Die Vorjahre waren von den Gefahren einer nicht ausreichenden Gasversorgung geprägt. Die Füllstände der Erdgasspeicher in Deutschland sollten für eine sichere Versorgung nach aktuellem Stand hinreichend sein und die Bundesentzagentur sieht derzeit keine Notwendigkeit für besondere Anstrengungen, um Gas zu sparen.

Die Versorgungsaufgabe für die WWN wird sich zukünftig deutlich verändern. Vor dem Hintergrund des klimapolitischen Ziels die deutsche Wirtschaft bis 2045 CO 2 -neutral zu gestalten, wird die Verwendung von fossilem Erdgas und somit auch die netzseitige Verteilung immer weiter abnehmen. Sollte sich die Situation an den Beschaffungsmärkten nicht nachhaltig erholen, wird zudem der Energieeinspardruck aus wirtschaftlichen Gegebenheiten zu einer langfristigen Reduktion des Gasverbrauchs führen. Die Erlössituation ist jedoch durch den Regulierungsrahmen bzgl. der Vereinnahmung von Netznutzungsentgelten mittelfristig gesichert. Zudem muss in der langfristigen Perspektive beachtet werden, dass alternative "grüne" Gase (Wasserstoff oder synthetisches Erdgas aus CO 2 frei erzeugtem Strom) eine wichtige Rolle in der Wärmegewinnung spielen werden. Eine alleinige Versorgung über den Energieträger Strom zur Wärmegewinnung ist Stand heute auch bis 2045 technisch nicht realisierbar. Somit wird die rohrleitungsgebundene Energieübertragung auch langfristig eine wichtige Säule in der Energiewirtschaft sein.

In 2021 hat die europäische Kommission erfolgreich in einem Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland vor dem europäischen Gerichtshof in Luxemburg obsiegt. Kern des Verfahrens war die fehlende Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur. Im Ergebnis hat der europäische Gerichtshof festgestellt, dass die Bundesnetzagentur nicht hinreichend unabhängig vom politischen Einfluss des Bundesministeriums für Wirtschaft ist. Die Folgen aus diesem Urteil sind für regulierte Unternehmen wie die WWN zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht absehbar. Es ist zu erwarten, dass es auf absehbare Zeit nochmals eine größere EnWG Novelle geben wird, welche die Vorgaben aus dem Urteil zu berücksichtigen hat.

Betriebsrisiken, die aus dem Netzbetrieb der technologisch komplexen Anlagen und durch höhere Gewalt, z.B. Wettereinflüsse, erwachsen könnten, begegnen wir mit einem, regelmäßig nach DIN EN ISO 9001 TÜV-zertifizierten Qualitätsmanagementsystem. Hohe Sicherheitsstandards und regelmäßige Prüf-, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten tragen dazu bei, diese Risiken in Grenzen zu halten.

Wirtschaftliche Risiken können sich bei Netzgesellschaften insbesondere auch aus höheren Beschaffungspreisen von Materialien und Leistungen ergeben. Mehrjährige Verträge mit Zulieferern und Subunternehmen, frühzeitige Beauftragungen sowie Bündelungen von Leistungen wirken diesem Risiko entgegen.

Um im Spannungsfeld zwischen Verlustrisiken und Gewinnchancen weiterhin erfolgreich zu sein, ist die Wahrnehmung unternehmerischer Chancen wichtiger Bestandteil unserer strategischen Ausrichtung. Ein Ziel besteht in der systematischen und dauerhaften Verbesserung von Arbeitsabläufen und Prozessen. Wettbewerbs- und Ergebnischancen liegen auch in der Teilnahme an Ausschreibungen im Strom- und Gasbereich, in Bewerbungen um Konzessionsverträge, in Angeboten von Kooperationsmodellen an kommunale Partner oder in der aktiven Vermarktung von energienahen Dienstleistungen im Netz.

Die folgende Tabelle skizziert die Risikoportfolio-Matrix - nach Umsetzung von Risikobegrenzungsmaßnahmen (Nettomethode) - bestehend aus den Dimensionen Eintrittswahrscheinlichkeit des potenziellen Schadens (in %) und erwartete Schadenshöhe (in Mio. €). Die Festlegung der Wesentlichkeitsgrenze erfolgt in Abhängigkeit des Bereinigten EBIT (BE). Die Kennziffer BE ist eine interne Steuerungsgröße im Konzern und nach IFRS-Regeln bewertet, enthält aber nur Erträge und Aufwendungen, die aus der operativen Tätigkeit des Unternehmens resultieren. Erträge und Aufwendungen, die aus betriebswirtschaftlicher Sicht ungewöhnlich oder durch Sondervorgänge entstanden sind, werden in das Neutrale Ergebnis (NE) umgegliedert und sind damit nicht BE-Bestandteil.

Den erkennbaren Risiken wird, soweit handelsrechtlich zulässig, durch Bildung angemessener Rückstellungen wie auch durch einen umfangreichen Versicherungsschutz ausreichend Rechnung getragen. Sämtliche Einzelrisiken des Risikoportfolios werden zum jetzigen Zeitpunkt als nicht wesentlich eingestuft und werden laufend überwacht (s. Kürzel Ü in obiger Matrix).

Die kritische Prüfung des Risikoportfolios lässt die Feststellung zu, dass im abgelaufenen Geschäftsjahr keine den Fortbestand des Unternehmens gefährdenden Risiken bestanden haben und nach gegenwärtigem Erkenntnisstand auch für das Geschäftsjahr 2024 nicht erkennbar sind.

V. Prognosebericht

Der Wettbewerb um Konzessionen wird auch in den kommenden Jahren anhalten, ist in der heutigen Zeit jedoch mehr denn je nach den Energiearten Gas und Wärme differenziert zu betrachten. Grundsätzlich wird immer eine Erneuerung der Konzessionen angestrebt. Durch ein etabliertes Konzessions- und Kommunalmanagement sind die Voraussetzungen für eine weitgehende Sicherung der Konzessionsverträge geschaffen.

Für das regulierte Geschäft begann die 4. Regulierungsperiode am 01. Januar 2023, obwohl die zugehörige Kostenprüfung bisher nicht abgeschlossen ist. Im kommenden Geschäftsjahr wird der Bescheid des Kostenantrags Gas durch die Landesregulierungskammer RLP erwartet. Da anhand dieses Antrags die Erlöse der WWN für die Jahre 2023 bis 2027 wesentlich determiniert werden, ist deren erfolgreiche Gestaltung von übergeordneter Relevanz.

Für das Geschäftsjahr 2024 gehen wir grundsätzlich von einer stabilen Geschäftsentwicklung aus. Wir erwarten, dass bei einer Durchleitungsmenge im Gasnetz auf dem Niveau des abgelaufenen Geschäftsjahres die Umsatzerlöse Gas leicht steigen werden.

Für diese Prognose wie für sämtliche in die Zukunft gerichteten Aussagen dieses Lageberichts möchten wir an dieser Stelle klarstellen, dass es sich ausschließlich um Erwartungen auf Basis des heutigen Wissenstands handelt. Auch wenn die Geschäftsführung davon überzeugt ist, dass diese Annahmen und Planungen realistisch sind, können die tatsächlichen zukünftigen Entwicklungen und Ergebnisse aufgrund der Abhängigkeit von einer Vielzahl interner und externer Einflussfaktoren hiervon abweichen.

 

Alsdorf, den 30. April 2024

Westerwald-Netz GmbH

Die Geschäftsführung

Dr. Andreas Esser

Michael Ulbrich

Bilanz zum 31. Dezember 2023

[Angaben in T€]

AKTIVA

Anhang Nr. 31.12.2023 31.12.2022
Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände 1 0 5
Sachanlagen 2 22.742 23.170
Finanzanlagen 3 2 3
Summe Anlagevermögen 22.744 23.178
Umlaufvermögen
Vorräte 4 39 34
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 5 324 782
Flüssige Mittel 6 1.577 71
Summe Umlaufvermögen 1.940 887
Summe Aktiva 24.684 24.065

PASSIVA

Anhang Nr. 31.12.2023 31.12.2022
Eigenkapital 7
Gezeichnetes Kapital 50 50
Kapitalrücklage 9.825 9.825
Summe Eigenkapital 9.875 9.875
Sonderposten 8 489 536
Rückstellungen 9 1.883 1.697
Verbindlichkeiten 10 9.335 8.634
Rechnungsabgrenzungsposten 11 3.102 3.323
Summe Passiva 24.684 24.065
Bilanzvermerke 12

Gewinn- und Verlustrechnung vom 1.1. bis 31.12.2023

[ Angaben in T€ ]

Anhang Nr. 1.1.2023 - 31.12.2023 1.1.2022 - 31.12.2022
Umsatzerlöse (ohne Strom- und Erdgassteuer) 13 13.269 11.815
Sonstige betriebliche Erträge 14 97 323
Materialaufwand 15 -6.673 -6.966
Personalaufwand 16 -1.679 -1.543
Abschreibungen 17 -1.521 -1.509
Sonstige betriebliche Aufwendungen 18 -551 -505
Zinsergebnis 19 10 -5
Ergebnis vor Steuern 2.952 1.610
Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrages abgeführter Gewinn 20 -2.952 -1.610
Jahresüberschuss 0 0

Anhang zum 31. Dezember 2023

Die Westerwald-Netz GmbH (im Folgenden "WWN") mit Sitz in Alsdorf ist beim Amtsgericht Montabaur im Handelsregister B 24297 eingetragen.

Die WWN ist ein Tochterunternehmen der rhenag Rheinische Energie Aktiengesellschaft, Köln. Zwischen der WWN und der rhenag besteht ein Gewinnabführungsvertrag.

Die WWN ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 und 4 HGB.

Der Jahresabschluss der Gesellschaft ist unter Beachtung des Handelsgesetzbuchs (HGB), den ergänzenden Vorschriften des GmbHG, des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und des Gesellschaftsvertrages aufgestellt worden. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden die Vorschriften des HGB für große Kapitalgesellschaften angewandt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern sind einzelne Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst. Diese Posten sind im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert.

Die Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens (Anlagenspiegel) ist in einer gesonderten Übersicht als Anlage zum Anhang dargestellt.

Anlagevermögen

Zur Entwicklung des Anlagevermögens verweisen wir auf den Anlagenspiegel. Hierzu geben wir nachstehend ergänzende Einzelerläuterungen.

Die rhenag hat im Geschäftsjahr 2015 mit wirtschaftlicher Wirkung zum 1. Januar 2015 (Ausgliederungsstichtag) aus ihrem Vermögen - beschränkt auf den Gas- und Stromnetzbereich - den Teilbetrieb Westerwald-Netz auf die WWN und den Teilbetrieb Rhein-Sieg Netz auf die Rhein-Sieg Netz GmbH (RSN), Siegburg, ausgegliedert. Die WWN hat nach der Ausgliederung im Anlagevermögen die Bilanzierungsmethoden der rhenag beibehalten.

1. Immaterielle Vermögensgegenstände

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten erfasst und linear entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Bei den bereits planmäßig abgeschriebenen immateriellen Vermögensgegenständen handelt es sich um entgeltlich erworbene EDV-Software sowie um Nutzungsrechte an im Eigentum Dritter befindlicher Gasversorgungsanlagen.

Selbsterstellte immaterielle Vermögensgegenstände werden nicht aktiviert.

2. Sachanlagen

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten und, soweit abnutzbar, unter Berücksichtigung planmäßiger und gegebenenfalls außerplanmäßiger Abschreibungen bewertet. Der Umfang der Anschaffungskosten entspricht § 255 Abs. 1 HGB. Die Herstellungskosten umfassen die gesetzlichen Pflichtbestandteile gemäß § 255 Abs. 2 HGB. Zinsen für Fremdkapital werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen.

Die planmäßigen Abschreibungen des abnutzbaren beweglichen Sachanlagevermögens basieren auf den betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern. Sie wurden bis 31. Dezember 2007 nach der degressiven Methode vorgenommen, soweit dies steuerlich zulässig war. Hierbei wurde in Abhängigkeit vom Anschaffungszeitpunkt der steuerlich höchstzulässige Abschreibungssatz zugrunde gelegt. Sobald die lineare Methode zu höheren Abschreibungen führte, wurde auf die lineare Abschreibungsmethode umgestellt.

Zugänge ab dem 1. Januar 2008 werden ausschließlich linear abgeschrieben. Im Zugangsjahr erfolgt die Abschreibung pro rata temporis. Entfällt der ursprüngliche Grund für eine außerplanmäßige Abschreibung, so erfolgt eine Zuschreibung auf den fortgeführten Buchwert. Geringwertige Anlagegüter bis einschließlich 250,00 € (bis 31. Dezember 2017: bis einschließlich 150,00 €) werden im Zugangsjahr in voller Höhe im Aufwand erfasst. Für abnutzbare bewegliche Anlagegüter, deren Wert 250,00 € (bis 31. Dezember 2017: 150,00 €), aber nicht 1.000,00 € übersteigt, wird ein Sammelposten gebildet, der im Jahr der Bildung und in den folgenden vier Geschäftsjahren mit jeweils einem Fünftel ergebniswirksam aufgelöst wird.

Den planmäßigen Abschreibungen der Gasnetze, welche den überwiegenden Anteil der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten umfassen, liegt eine Nutzungsdauer von 30 Jahren zugrunde.

Durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz sind die umgekehrte Maßgeblichkeit sowie die entsprechenden handelsrechtlichen Öffnungsklauseln aufgehoben worden. Es wird das Wahlrecht gemäß Art. 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB in Anspruch genommen, die im Handelsrecht bis 2007 aufgrund von steuerlichen Vorschriften gebildeten Wertansätze fortzuführen.

3. Finanzanlagen

Die unter den Finanzanlagen ausgewiesenen zinslosen Wohnungsbaudarlehen an Belegschaftsangehörige sind zum Nominalwert bilanziert.

Umlaufvermögen

4. Vorräte

31.12.2023
T€
31.12.2022
T€
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 39 34
39 34

Als Vorräte werden Bau- und Installationsmaterialien ausgewiesen. Sie sind zu durchschnittlichen Einstandspreisen unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet.

5. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

31.12.2023
T€
31.12.2022
T€
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 134 310
Sonstige Vermögensgegenstände 190 471
324 781

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bilanziert; alle erkennbaren Einzelrisiken werden durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betreffen im Wesentlichen Netzentgelte. Innerhalb der Forderungen aus Netznutzung sind erhaltene Abschlagszahlungen auf den abgegrenzten, noch nicht abgelesenen Verbrauch unserer Kunden verrechnet.

6. Flüssige Mittel

Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert bewertet. Es handelt sich ausschließlich um Guthaben bei Kreditinstituten.

7. Eigenkapital

Das Eigenkapital wird zum Nennwert bilanziert.

Das im Handelsregister eingetragene gezeichnete Kapital (Stammkapital) beträgt 50.000,00 €. Es ist voll eingezahlt und wird zu 100 % von der rhenag gehalten.

Die Kapitalrücklage enthält den Betrag, um den der Wert des von der rhenag im Wege der Ausgliederung eingebrachten Vermögens den Nennbetrag des dafür gewährten Geschäftsanteils von 25.000,00 € überstieg.

Die WWN wird in den von der Stadtwerke Köln GmbH, Köln, aufgestellten Konzernabschluss (größter und kleinster Konsolidierungskreis) einbezogen.

Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht werden von der Stadtwerke Köln GmbH aufgestellt und im Unternehmensregister veröffentlicht.

Die WWN wird ebenso in den von der E.ON SE, Essen, aufgestellten Konzernabschluss (größter und kleinster Konsolidierungskreis) einbezogen. Der Konzernabschluss wird nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, aufgestellt. Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht werden von der E.ON SE, Essen aufgestellt und im Unternehmensregister veröffentlicht. Beide Konzernabschlüsse haben nach §291 HGB befreiende Wirkung auf einen Konzernabschluss der WWN.

8. Sonderposten

31.12.2023
T€
31.12.2022
T€
Sonderposten für Investitionszuwendungen zum Anlagevermögen
Baukostenzuschüsse 443 487
Sonderposten mit Rücklageanteil
Wertberichtigungen gem. § 6b EStG 46 49
489 536

Die Sonderposten für Baukostenzuschüsse und für Wertberichtigungen gemäß § 6b EStG wurden abschreibungskonform zugunsten der sonstigen betrieblichen Erträge aufgelöst. Die von Kunden für Netz- und Leitungsanschlüsse entrichteten Baukostenzuschüsse (BKZ) wurden von 2003 bis 2005 als Sonderposten passiviert (zu den Alt-BKZ bis 2002 und Neu-BKZ ab 2015 sowie BKZ im Pachtmodell verweisen wir auf Tz 11).

Durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz wurde der Grundsatz der umgekehrten Maßgeblichkeit der Steuerbilanz für die Handelsbilanz aufgehoben und die §§ 247 Abs. 3, 273 HGB a.F. gestrichen, wodurch nunmehr ein Passivierungsverbot für steuerliche Sonderposten besteht. Die rhenag hat von dem in der Übergangsregelung nach Art. 67 Abs. 3 Satz 1 EGHGB vorgesehenen Wahlrecht zur Beibehaltung des Sonderpostens mit Rücklageanteil Gebrauch gemacht. Die WWN hat die Bilanzierung der rhenag nach der Ausgliederung beibehalten, so dass der Sonderposten mit Rücklageanteil unter Anwendung der bisherigen Vorschriften fortgeführt wird. Die Veränderung des Sonderpostens mit Rücklageanteil hat das Ergebnis des Berichtsjahres nur geringfügig beeinflusst.

9. Rückstellungen

31.12.2023
T€
31.12.2022
T€
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 106 129
Sonstige Rückstellungen 1.777 1.569
1.883 1.698

Bei der Bemessung der Rückstellungen wird allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten Rechnung getragen. Der Wertansatz erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages unter Berücksichtigung geschätzter künftiger Kostensteigerungen.

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen betreffen Energiebeihilfen und Weihnachtsgelder an Pensionäre und deren Hinterbliebene. Sie werden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen unter Berücksichtigung der "Richttafeln 2018 G" der Heubeck-Richttafeln GmbH, Köln, nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit-Methode) gebildet. Für die Bewertung der Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen wird seit 2016 gemäß § 253 Abs. 2 HGB ein von der Deutschen Bundesbank veröffentlichter durchschnittlicher Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre zugrunde gelegt. Bis zum 31. Dezember 2015 wurde ein von der deutschen Bundesbank veröffentlichter 7-Jahresdurchschnittszinssatz verwendet. Vereinfachend wird der Zinssatz angewendet, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Inventurstichtag der Altersversorgungsverpflichtungen ist der 30. September 2023.

Zum Inventurstichtag wurde für die Bewertung der Altersversorgungsverpflichtungen ein für den 31. Dezember 2023 prognostizierter Zinssatz von 1,83 % (Vorjahr: 1,78 %) verwendet. Auf Basis eines prognostizierten 7-Jahresdurchschnittszinssatzes von 1,75 % (Vorjahr: 1,44 %) ergibt sich zum 31. Dezember 2023 ein Unterschiedsbetrag in Höhe von 2 T€ (Vorjahr: 60 T€), der aufgrund des bestehenden Gewinnabführungsvertrages abgeführt wurde.

Die sonstigen Rückstellungen bestehen im Wesentlichen für ausstehende Eingangsrechnungen und personalbezogene Verpflichtungen. Die auf versicherungsmathematischen Gutachten unter Berücksichtigung der "Richttafeln 2018 G" der Heubeck-Richttafeln GmbH, Köln, basierenden Werte der Rückstellungen für Altersteilzeit, Jubiläums- und Abschiedsbezüge sind mit der Projected Unit Credit-Methode berechnet. Die Bewertungen berücksichtigen einen Rechnungszins von 1,75 % (Vorjahr: 1,44 %) bei Jubiläums- und Abschiedsbezügen 1,04 % (Vorjahr: 0,52 %) sowie für vertraglich geregelte und potentielle Altersteilzeitverpflichtungen und einen Gehaltstrend von 2,95 % (Vorjahr: 2,75 %) bei Jubiläums- und Abschiedsbezügen bzw. 2,95 % (Vorjahr: 2,75 %) bei Altersteilzeit. Es handelt sich bei den Rechnungszinsen um den von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre.

Die Rückstellungen für Altersteilzeit in Höhe von 580 T€ (Vorjahr: 720 T€) werden mit den Vermögensgegenständen aus der Insolvenzbesicherung in Höhe von 59 T€ (Vorjahr: 106 T€), die ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen und ähnlichen Verpflichtungen dienen (§ 246 Abs. 2 HGB) und dem Zugriff fremder Dritter entzogen sind (sog. Deckungsvermögen), verrechnet. Die Bewertung des zweckgebundenen, verpfändeten und insolvenzgesicherten Deckungsvermögens erfolgt zum beizulegenden Zeitwert, der den Anschaffungskosten entspricht. Die Erträge aus dem Deckungsvermögen in Höhe von 0 T€ (Vorjahr: 0 T€) wurden mit den Zinszuführungen gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB saldiert. Der sich ergebende Saldo ist im Zinsergebnis unter dem Posten "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" enthalten.

10. Verbindlichkeiten

31.12.2023 31.12.2022
Restlaufzeit < 1 Jahr
T€
Gesamt
T€
Restlaufzeit < 1 Jahr
T€
Gesamt
T€
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 811 811 549 549
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 557 557 397 397
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 7.695 7.695 7.482 7.482
Sonstige Verbindlichkeiten 272 272 206 206
davon aus Steuern (14) (14) (16) (16)
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit (0) (0) (0) (0)
9.335 9.335 8.634 8.634

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. Keine der ausgewiesenen Verbindlichkeiten hat eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.

Wenn die zivilrechtlichen Voraussetzungen für das Bestehen der Aufrechnungslage gegeben sind, werden Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen mit Forderungen gegen das selbe Unternehmen miteinander verrechnet.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten ausschließlich Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin rhenag. Sie betreffen mit 2.952 T€ (Vorjahr: 1.610 T€) Verbindlichkeiten aufgrund des Gewinnabführungsvertrages, mit 4.352 T€ (Vorjahr: 5.276 T€) den Saldo auf dem Finanzmittelkonto aufgrund der Vereinbarung über ein zentrales Cash Management und mit 0 T€ (Vorjahr: 30 T€) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.

Bei den übrigen Verbindlichkeiten im Berichtsjahr handelt es sich um Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.

11. Rechnungsabgrenzungsposten

Als passive Rechnungsabgrenzungsposten werden die vor dem Bilanzstichtag erhaltenen Einnahmen abgegrenzt, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. Hierunter fallen bei der WWN ausschließlich Anschlusskostenbeiträge und Baukostenzuschüsse. Die WWN hat nach der Ausgliederung die Bilanzierungsmethoden der rhenag beibehalten.

Die von Kunden für Netz- und Leitungsanschlüsse bis Ende 2002 und bei nicht verpachteten Anschlüssen ab 2015 entrichteten BKZ führen bei einer Nutzungsdauer von 20 Jahren zu linearen erfolgswirksamen Auflösungen in Höhe von 0,1 Mio. € (Vorjahr: 0,1 Mio. €) (zu den BKZ im Zeitraum 2003 bis 2005 verweisen wir auf Tz 8). Im Berichtsjahr betrugen die Zugänge bei den nicht verpachteten Anschlüssen 0,1 Mio. € (Vorjahr: 0,2 Mio. €).

Der Verwaltungsauffassung hinsichtlich der ertragsteuerlichen Behandlung von BKZ im Pachtmodell folgend wurden die vom 1. Januar 2006 bis 31. Dezember 2014 von Westnetz GmbH, Dortmund, vereinnahmten und an rhenag weitergeleiteten BKZ Gas im Sinne von Vorauszahlungen auf das Pachtentgelt nicht mehr als Sonderposten, sondern als passive Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen und über 20 Jahre linear aufgelöst. Aus den im Pachtmodell vereinnahmten BKZ resultieren im Berichtsjahr erfolgswirksame Auflösungen in Höhe von 0,2 Mio. € (Vorjahr: 0,2 Mio. €).

12. Bilanzvermerke

Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen beträgt rd. 3,6 Mio. € und besteht gegenüber verbundenen Unternehmen. Vom Gesamtbetrag entfallen 3,6 Mio. € auf das Geschäftsjahr 2024 und 0 Mio. € auf das Geschäftsjahr 2025. Nach der Ausgliederung der Teilbetriebe gemäß § 123 ff. UmwG hat die WWN einen IT-Dienstleistungsvertrag mit der Gesellschafterin rhenag und Dienstleistungsverträge (Kaufmännische und technische Dienstleistungen, Kundenservice, Verwaltung und administrative Betreuung) mit der rhenag und deren Tochtergesellschaft RSN abgeschlossen. Sie verlängern sich zum Jahresende jeweils um ein Jahr, falls sie nicht fristgerecht gekündigt werden. Weitere sonstige finanzielle Verpflichtungen liegen im branchenüblichen Rahmen und sind für die Beurteilung der Finanzlage der Gesellschaft von untergeordneter Bedeutung.

13. Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse entwickelten sich wie folgt:

01.01.2023 - 31.12.2023
T€
01.01.2022 - 31.12.2022
T€
Gaserlöse 12.504 10.176
Erlöse aus der Auflösung von Baukostenzuschüssen 281 286
Andere Umsatzerlöse aus Installationstätigkeit, Dienstleistungen, und Sonstiges 484 1.353
13.269 11.815

Die Umsatzerlöse wurden ausschließlich im Inland getätigt. Die Gaserlöse enthalten hauptsächlich Netznutzungsentgelte.

14. Sonstige betriebliche Erträge

01.01.2023 - 31.12.2023
T€
01.01.2022 - 31.12.2022
T€
Erträge aus der Auflösung von
- Sonderposten mit Rücklageanteil gemäß § 6b EStG 4 5
- Sonderposten für Investitionszuwendungen 43 44
Erträge aus der Auflösung von sonstigen Rückstellungen 3 3
Übrige betriebliche Erträge 47 271
97 323

Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten periodenfremde Erträge in Höhe von 6 T€ (Vorjahr: 4 T€), insbesondere aus der Auflösung von Rückstellungen.

15. Materialaufwand

01.01.2023 - 31.12.2023
T€
01.01.2022 - 31.12.2022
T€
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 115 78
Aufwendungen für bezogene Leistungen 6.558 6.888
6.673 6.966

Die Aufwendungen für bezogene Leistungen beinhalten im Wesentlichen Vergütungen für die Erbringung von Dienstleistungen der rhenag und der RSN für die WWN (s. Tz 12) und Aufwendungen für die Nutzung vorgelagerter Gasnetze.

16. Personalaufwand

01.01.2023 - 31.12.2023
T€
01.01.2022 - 31.12.2022
T€
Löhne und Gehälter 1.443 1.298
Soziale Abgaben 206 206
Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 30 39
236 245
1.679 1.543

Von den Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung entfallen 30 T€ (Vorjahr: 39 T€) auf die Altersversorgung. Die Aufwendungen für Altersversorgung enthalten vor allem die Beiträge an die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) in Karlsruhe.

Der Zinsanteil in den Zuführungen zu den Personalrückstellungen wird unter den Zinsaufwendungen erfasst.

Die Zahl der Mitarbeiter gemäß § 267 Abs. 5 HGB betrug:

01.01.2023 - 31.12.2023 Durchschnitt 01.01.2022 - 31.12.2022 Durchschnitt
Gewerbliche Arbeitnehmer 7 7
Angestellte 9 9
16 16
Auszubildende 0 1
16 17

17. Abschreibungen

Zur Entwicklung der kumulierten Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen verweisen wir auf den Anlagenspiegel einschließlich der Ausführungen unter den Tz 1 und 2.

18. Sonstige betriebliche Aufwendungen

01.01.2023 - 31.12.2023
T€
01.01.2022 - 31.12.2022
T€
Konzessions- und andere vertragliche Abgaben 209 190
Buchverluste aus Anlagenabgängen 18 8
Sonstige Steuern 4 3
Übrige betriebliche Aufwendungen 320 303
551 504

Die übrigen betrieblichen Aufwendungen betreffen u. a. die allgemeinen Verwaltungsaufwendungen wie Gebäudeinstandhaltungen, Gebühren, Versicherungen.

Die sonstigen Steuern wurden nicht gesondert, sondern wegen ihrer untergeordneten Bedeutung unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 19 T€ (Vorjahr: 15 T€).

19. Zinsergebnis

01.01.2023 - 31.12.2023
T€
01.01.2022 - 31.12.2022
T€
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0 0
davon aus verbundenen Unternehmen (0) (0)
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 10 -5
davon an verbundene Unternehmen (0) (0)
davon aus der Aufzinsung (10) (-4)
Zinsergebnis 10 -5

20. Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrages abgeführter Gewinn

Das Jahresergebnis für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 in Höhe von 2.952 T€ (Vorjahr: 1.610 T€) wird aufgrund des bestehenden Gewinnabführungsvertrages an die rhenag Rheinische Energie Aktiengesellschaft, Köln, abgeführt. Eine entsprechende Verbindlichkeit gegenüber verbundenen Unternehmen bzw. Gesellschafter ist erfasst.

21. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Aufgrund einer bestehenden ertragsteuerlichen Organschaft mit der rhenag werden Ertragsteuern und latente Steuern nicht bei der Organgesellschaft ausgewiesen.

22. Abschlussprüferhonorar

Das von dem Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar im Sinne des § 285 Nr. 17 HGB ist in der entsprechenden Anhangangabe des Konzernabschlusses der E.ON SE enthalten.

23. Angaben zu Geschäften größeren Umfangs gemäß § 6b Abs. 2 EnWG

Im Berichtsjahr wurden folgende Geschäfte größeren Umfangs gemäß § 6b Abs. 2 EnWG, die aus dem Rahmen der gewöhnlichen Energieversorgungstätigkeit herausfallen und für die Beurteilung der Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens nicht von untergeordneter Bedeutung sind, mit verbundenen oder assoziierten Unternehmen getätigt:

Aus den nach der Ausgliederung der Teilbetriebe "Rhein-Sieg Netz" auf die RSN und "Westerwald-Netz" auf die WWN mit wirtschaftlicher Wirkung zum 1. Januar 2015 zu erbringenden Dienstleistungen der rhenag und der RSN für die WWN resultieren Aufwendungen für bezogene Leistungen in Höhe von 3.722 T€ (Vorjahr: 3.681 T€).

24. Angabe zu Vorgängen von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres

Nach dem 31. Dezember 2023 sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft eingetreten.

25. Angaben zu Gesellschaftsorganen

Der Geschäftsführung der Berichtsgesellschaft gehören an:

Dr. Andreas Esser, Siegburg,

Geschäftsführer der Westerwald-Netz GmbH, Alsdorf

Heike Witzel, Siegburg, (GF bis 31.12.2023)

Geschäftsführerin der Westerwald-Netz GmbH, Alsdorf

Michael Ulbrich, Siegburg, (GF ab 01.01.2024)

Geschäftsführer der Westerwald-Netz GmbH, Alsdorf

Auf die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführung wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

 

Alsdorf, den 30. April 2024

Westerwald-Netz GmbH

Die Geschäftsführung

Dr. Andreas Esser

Michael Ulbrich

Anlagenspiegel

01.01.2023-31.12.2023

Bruttowerte
Werte in T E U R Stand am 01.01.2023 Zugänge Umbuchungen Abgänge Stand am 31.12.2023
Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 51 0 0 0 51
Summe Immaterielle Vermögensgegenstände 51 0 0 0 51
Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücks gleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 913 0 0 0 913
2. Technische Anlagen und Maschinen 100.161 956 34 156 100.995
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 689 60 0 0 749
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 40 90 -34 6 90
Summe Sachanlagen 101.803 1.106 0 162 102.747
Finanzanlagen
Sonstige Ausleihungen 3 0 0 1 2
Summe Finanzanlagen 3 0 0 1 2
Summe Anlagevermögen 101.857 1.106 0 163 102.800
Kumulierte Abschreibungen
Werte in T E U R Stand am 01.01.2023 Zugänge Abgänge Stand am 31.12.2023
Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 46 5 0 51
Summe Immaterielle Vermögensgegenstände 46 5 0 51
Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücks gleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 737 8 0 745
2. Technische Anlagen und Maschinen 77.330 1.446 143 78.633
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 566 62 0 628
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0 0 0 0
Summe Sachanlagen 78.633 1.516 143 80.006
Finanzanlagen
Sonstige Ausleihungen 0 0 0 0
Summe Finanzanlagen 0 0 0 0
Summe Anlagevermögen 78.679 1.521 143 80.057
Nettowerte
Werte in TEUR Stand am 01.01.2023 Stand am 31.12.2023
Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 5 0
Summe Immaterielle Vermögensgegenstände 5 0
Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücks gleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 176 168
2. Technische Anlagen und Maschinen 22.831 22.362
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 123 121
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 40 90
Summe Sachanlagen 23.170 22.741
Finanzanlagen
Sonstige Ausleihungen 3 2
Summe Finanzanlagen 3 2
Summe Anlagevermögen 23.178 22.743

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Westerwald-Netz GmbH, Alsdorf

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Westerwald-Netz GmbH, Alsdorf, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Westerwald-Netz GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der Geschäftsführung für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die Geschäftsführung ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist die Geschäftsführung verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist die Geschäftsführung dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem ist die Geschäftsführung verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist die Geschäftsführung verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von der Geschäftsführung angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von der Geschäftsführung dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von der Geschäftsführung angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von der Geschäftsführung dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von der Geschäftsführung zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG

Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir den Tätigkeitsabschluss für die Tätigkeit Gasverteilung nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 des Jahresabschlusses, die gleichzeitig die Bilanz des Tätigkeitsabschlusses darstellt, und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 des Jahresabschlusses, die gleichzeitig die Gewinn- und Verlustrechnung des Tätigkeitsabschlusses darstellt - geprüft.

Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Tätigkeitsabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG.

Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und des Tätigkeitsabschlusses in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist nachfolgend weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft den IDW Qualitätsmanagementstandard: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen.

Die Geschäftsführung ist verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten. Die Geschäftsführung ist auch verantwortlich für die Aufstellung des Tätigkeitsabschlusses nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG.

Außerdem ist die Geschäftsführung verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet hat, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten.

Die Verantwortung der Geschäftsführung für den Tätigkeitsabschluss entspricht der im Abschnitt "Verantwortung der Geschäftsführung für den Jahresabschluss und den Lagebericht‍" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung.

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,

ob die Geschäftsführung ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten hat und

ob der Tätigkeitsabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG entspricht.

Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet.

Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.

Unsere Verantwortung für die Prüfung des Tätigkeitsabschlusses entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts‍" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung.

 

Köln, den 7. Mai 2024

KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Hillesheim, Wirtschaftsprüfer

Nocker, Wirtschaftsprüfer

Feststellung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss der Westerwald-Netz GmbH zum 31. Dezember 2023 wurde am 28. Mai 2024 festgestellt.

Nachrichten & Medien

Insolvenzbekanntmachungen

Aktuelle Insolvenzverfahren

Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen

Handelsregister Dokumente

Gesellschafterliste
Aktueller Abdruck
Chronologischer Abdruck
Die Informationen auf dieser Seite stammen aus öffentlichen Quellen, offiziellen Registern oder werden von Drittanbietern bereitgestellt. Fusionbase übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Daten. Melde dich bei Fragen oder Anregungen über unser Kontaktformular.