Westerwald-Netz GmbH
Geishardtstraße 44, 57518 Alsdorf, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Sebastian Offermann seit 19.11.2025 | Prokura |
Michael Heinrich Johann Ulbrich seit 8.3.2024 | Geschäftsführer |
Andreas Johannes Dr. Esser seit 12.4.2021 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Westerwald-Netz GmbHBetzdorf-AlsdorfJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023I. Grundlagen Die Westerwald-Netz GmbH (WWN), Alsdorf, wurde am 11. September 2014 gegründet und ist eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der rhenag Rheinische Energie Aktiengesellschaft (rhenag), Köln. Zwischen der WWN und der rhenag besteht ein Gewinnabführungsvertrag. Gesellschafter der rhenag sind mit 45,58 % der Anteile die Westenergie AG, Essen, sowie mit 54,42 % der Anteile die RheinEnergie AG, Köln. Die WWN wird in den Konzernabschluss der E.ON SE, Essen, (größter und kleinster Konsolidierungskreis) sowie der Stadtwerke, Köln einbezogen. Gegenstand des Unternehmens sind sowohl die Planung, die Errichtung, der Betrieb, die Wartung, die Instandhaltung, die Instandsetzung, der Ausbau, der Erwerb, die Veräußerung, die An- und Verpachtung, die Vermarktung sowie die Nutzung von Netzanlagen und sonstigen Speicherungs- und Verteilungssystemen für Energie, Wärme und Wasser als auch die Erbringung von Dienstleistungen auf diesen Gebieten. Mit der Übernahme der Gasnetze der rhenag in Rheinland-Pfalz zum 1. Januar 2015 unterliegt die WWN als Gasverteilnetzbetreiber der staatlichen Regulierung nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Die Tätigkeit beinhaltet neben einer Bewirtschaftung des Gasnetzes auch den diskriminierungsfreien Zugang zu diesem. Die WWN bezieht für die Bewirtschaftung des eigenen Gasnetzes sowohl von der Muttergesellschaft rhenag als auch von der Schwestergesellschaft Rhein-Sieg Netz GmbH (RSN), Siegburg, technische und kaufmännische Dienstleistungen. Neben der "technischen Planung" werden vor allem Dienstleistungen in den Bereichen "Rechnungswesen und Steuern", "Einkauf" sowie "IT" und "Kundenservice" von der rhenag und der RSN in Anspruch genommen. In 2020 wurden die Dienstleistungsverträge an die aktuelle Kostensituation angepasst. Das Versorgungsgebiet der WWN wird derzeit vollständig über die von der WWN gehaltenen Konzessionsverträge in der Westerwald Region definiert (siehe Abbildung 1).
Abbildung 1: Netzgebiet der Westerwald-Netz GmbH II. Wirtschaftsbericht Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Zuständig für die Entgeltregulierung der WWN als Gasverteilnetzbetreiber ist die Regulierungskammer Rheinland-Pfalz (RLP). Die Zuständigkeit ergibt sich aus der Anzahl der an das Gasversorgungsnetz angeschlossenen Kunden. Wenn jeweils 100.000 Kunden oder mehr an das Gasversorgungsnetz unmittelbar oder mittelbar angeschlossen sind oder das Versorgungsgebiet in zwei oder mehr Bundesländern liegt, ist die Bundesnetzagentur zuständig. Werden wie bei der WWN diese beiden Kriterien nicht erfüllt, so ist grundsätzlich die Landesregulierungsbehörde zuständig. Die wirtschaftliche Situation von Netzbetreibern wird maßgeblich durch das in Deutschland derzeit implementierte Anreizregulierungssystem bestimmt. Hierin ist vorgesehen, dass die Netzbetreiber von den Regulierungsbehörden für die Dauer einer Regulierungsperiode von derzeit fünf Jahren einen festen Erlöspfad als Obergrenze vorgegeben bekommen. Dieser Erlöspfad ist dabei weitestgehend unabhängig von der tatsächlichen eigenen Kostenentwicklung. Grundlage für die Festlegung der Erlösobergrenze sind die Ergebnisse einer von der Regulierungsbehörde auf der Basis sogenannter Basisjahre durchgeführten Kostenprüfung. Die weitere Entwicklung der Erlösobergrenze in den einzelnen Jahren einer Regulierungsperiode wird maßgeblich von der unternehmensindividuellen Effizienz bestimmt, die mithilfe eines branchenweiten Vergleichsverfahrens (Benchmarking) für jedes Unternehmen von der Regulierungsbehörde ermittelt wird. Ausgehend von der Erlösobergrenzenfestlegung der Regulierungsbehörden, die grundsätzlich für eine gesamte Regulierungsperiode Gültigkeit besitzt, sind Netzbetreiber nach § 4 Abs. 3 Satz 1 ARegV verpflichtet, ihre Erlösobergrenze jährlich zum 1. Januar anzupassen und die hieraus resultierenden Netzentgelte samt Verprobungsrechnung sowie die schriftliche Dokumentation der Entgeltermittlung bei den Regulierungsbehörden vorzulegen. Treten im Laufe einer Regulierungsperiode Abweichungen zwischen vereinnahmten und vorgegebenen Erlösen auf, werden diese über das Regulierungskonto des Netzbetreibers ausgeglichen und verzinst und wirken sich in den Entgelten der folgenden Regulierungsperiode aus. Regulatorische Aspekte Da die Schwellenwerte für Gasnetzbetreiber im Rahmen der Novellierung beibehalten wurden, stellte die WWN als Gasverteilnetzbetreiber mit weniger als 15.000 Netzkunden bei der Regulierungskammer RLP einen Antrag zur Teilnahme am vereinfachten Verfahren. Der Antrag wurde von der Behörde positiv beschieden. Für die vierte Regulierungsperiode kommt für die Fortentwicklung der im Rahmen der Kostenprüfung noch festzulegenden Ausgangsbasis für die Erlösobergrenze ein Effizienzwert von 92,55 % zum Tragen und die WWN wird nicht am bundesweiten Effizienzbenchmark der Bundesnetzagentur teilnehmen. Zudem werden 5 % der als Ausgangsniveau festgelegten Kosten pauschal als dauerhaft nicht beeinflussbare Kosten eingestuft. Die vorgelagerten Netzkosten sind zusätzlich zu der Pauschale von 5 % gemäß gesetzlicher Definition ebenfalls komplett dauerhaft nicht beeinflussbare Kosten. Im Jahr 2021 wurden fristgerecht die von der Regulierungskammer RLP veröffentlichten Anträge und Erhebungsbögen zur Bestimmung des Ausgangsniveaus für die vierte Regulierungsperiode Gas bei selbiger eingereicht. Im Jahr 2023 hat die WWN eine erste Anhörung erhalten. Die WWN hat dazu fristgerecht eine Stellungnahme eingereicht. Seitdem sind keine weiteren Rückfragen oder Anhörungen von der Regulierungsbehörde bei der WWN eingegangen. Wir erwarten im Laufe des Jahres 2024 entsprechende Rückmeldungen dazu. Auch bezüglich der Festlegung zum sog. sektoralen generellen Produktivitätsfaktor (X-Generell), der bis dato für die vierte Regulierungsperiode noch nicht festgelegt wurde, erwarten wir im Jahr 2024 eine Festlegung seitens der Bundesnetzagentur. Am 08.11.2022 hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur unter dem Aktenzeichen BK9-22/614 einen Beschluss zur Festlegung von kalkulatorischen Nutzungsdauern von Erdgasleitungsinfrastruktur ("KANU") gefasst. Darin wird u.a. Gasverteilnetzbetreibern die Möglichkeit eingeräumt für Investitionen ab 2023 die kalkulatorische Nutzungsdauer der meisten Anlagenklassen eine abweichende Nutzungsdauer im Vergleich zur Anlage 1 zu GasNEV zu wählen. Die abweichende Nutzungsdauer soll sich dabei für jedes Anlagegut individuell als die Differenz zwischen dem Jahr 2045 (als Zielzeitpunkt für eine kohlenstoffneutrale deutsche Wirtschaft) und dem Anschaffungsjahr ergeben. Die Regulierungsbehörde RLP hat am 22.11.2022 mitgeteilt, dass sie sich der Festlegung der BNetzA anschließt. Die WWN ist derzeit noch im Abwägungsprozess, ob und an welchen Stellen wir von dem Wahlrecht nach KANU Gebrauch machen werden. Bestandsanlagen (Aktivierungszeitpunkt vor 2023) sind aktuell noch nicht von KANU erfasst. Geschäftsverlauf Das Geschäftsjahr 2023 war für die WWN ganz wesentlich bestimmt durch die Folgen des Ukraine Konfliktes, der Diskussionen und Gesetzgebungen rund um die Wärmewende und des damit einhergehenden, stark veränderten Verbrauchsverhalten der Netzkunden. Die WWN ist im Rahmen ihrer gesetzlichen Verpflichtungen gem. EnWG § 16, § 16a, § 20 Abs. 1b und § 53a (Notfallplan Gas) sowie KoV § 3 (Leitfaden) und § 21 (Systemverantwortung) entsprechend betroffen. Wir haben uns daraufhin intensiv mit möglichen Szenarien einer Gasmangellage und der damit verbundenen Krisenstufen intern auseinandergesetzt, passende Maßnahmenpläne erstellt, Krisenübungen durchgeführt und sind vor allem in den intensiven Austausch mit den beteiligten Ansprechpartnern aus Politik und Wirtschaft eingestiegen. Auch im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023 ist es dann nicht zu einer Gas-Mangellage gekommen. Trotzdem lassen sich die Auswirkungen der Energiekrise bspw. im Bereich der dramatisch gesunkenen Nachfrage nach Gashausanschlüssen im WWN-Gasnetzgebiet weiterhin auch in unserem Tagesgeschäft beobachten. Trotzdem beurteilt die Geschäftsführung die wirtschaftliche Lage des Unternehmens positiv. Im Geschäftsjahr 2023 bewies das Unternehmen seine Leistungsfähigkeit in allen Bereichen der Netzbewirtschaftung. Einhergehend mit den im Vergleich zum Vorjahr gestiegenen Erlöse erreichten die WWN mit 3,0 Mio. € (Vorjahr 1,6 Mio. €) ein sehr gutes Ergebnis vor Steuern, welches aufgrund des Gewinnabführungsvertrages an die Gesellschafterin rhenag abgeführt wird. Basis des wirtschaftlichen Erfolgs ist der Betrieb von regulierten Gasverteilnetzen. Wesentlicher Treiber für die weitere Entwicklung ist daher die Sicherung der Konzessionen mit den Kommunen in Rheinland-Pfalz. In 2023 konnten die Konzessionsverfahren der Stadt Daaden sowie der Ortsgemeinden Friedewald und Weitefeld zugunsten der WWN abgeschlossen werden. Strategie der WWN ist es, langfristig durch die Absicherung und darauf aufbauende sukzessive Erweiterung des Versorgungsgebiets die Effizienzvorgaben aus dem Regulierungsrahmen zu erfüllen, die Versorgungssicherheit und die Netzsubstanz zu erhalten sowie den Eigentümern der WWN die im Rahmen der Anreizregulierung zugestandene Kapitalverzinsung zu sichern. Finanzielle und nicht finanzielle Leistungsindikatoren Zur Steuerung der Unternehmensaktivitäten im Hinblick auf die obersten Unternehmensziele nutzt die WWN verschiedene Kennzahlen. Infolge der Übernahme der Netzbetreiberfunktion werden im finanzbezogenen Bereich die Umsatzerlöse Gas, die hauptsächlich die Netznutzungsentgelte enthalten, und im nicht finanzbezogenen Bereich die Energiemenge im Gasnetz als wesentliche Steuerungsgrößen verwendet. Die WWN erzielte im Geschäftsjahr 2023 Gaserlöse in Höhe von 12,5 Mio. € (Vorjahr 10,4 Mio. €). Die Durchleitungsmenge im Gasnetz für das Jahr 2023 betrug rd. 552,9 Mio. kWh (Vorjahr 625,6 Mio. kWh). Die Witterung spielt für die Netznutzung eine wesentliche Rolle. Im Jahr 2023 lagen die Durchschnittstemperaturen in Deutschland auf dem Niveau der Werte des relativ warmen Vorjahres). Der Erdgasverbrauch 2023 liegt in Deutschland kumuliert rd. 5 % unter dem Verbrauch des Vorjahres. Dieser Rückgang lässt sich durch die milden Temperaturen im Jahr 2023 im Vergleich zum mehrjährigen Durchschnitt der Vergangenheit erklären (Die durchschnittliche Außentemperatur im Versorgungsgebiet lag rund 0,6 °C über dem Mittelwert der vergangenen zwanzig Jahre). Aber auch die von der Bundesregierung als Antwort auf die Energiekrise proklamierten Energieeinsparanstrengungen von Haushalten, Industrie und Gewerbe trugen ihren wesentlichen Teil zu der beschriebenen Entwicklung bei. Ertragslage Im Geschäftsjahr 2023 erzielte die WWN Umsatzerlöse in Höhe von 13,3 Mio. € (Vorjahr 11,8 Mio. €). Sie enthalten vor allem die Netznutzungserlöse. Der Anstieg der Umsatzerlöse entfällt im Wesentlichen auf die Netznutzungserlöse. Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von 0,1 Mio. € (Vorjahr 0,3 Mio. €) betreffen im Wesentlichen Erträge aus Folgekostenerstattungen sowie aus der Auflösung von Baukostenzuschüssen und Netzanschlusskostenbeiträgen. Der zur Realisierung des Umsatzvolumens erforderliche Materialaufwand in Höhe von 6,7 Mio. € (Vorjahr 7,0 Mio. €) besteht vor allem aus Aufwendungen für bezogene Leistungen. Sie betreffen im Wesentlichen Vergütungen für die Erbringung von Dienstleistungen der rhenag und der RSN für die WWN sowie Aufwendungen für die Nutzung vorgelagerter Gasnetze. Der Personalaufwand in Höhe von 1,7 Mio. € (Vorjahr 1,5 Mio. €) resultiert aus der Ausübung der Netzbetreiberfunktion. Der Anstieg ergibt sich im Wesentlichen aus Anpassungen der Personalrückstellungen im Vorjahr. Bei den Abschreibungen in Höhe von 1,5 Mio. € (Vorjahr 1,5 Mio. €), die fast ausschließlich auf die Gasversorgungsanlagen entfallen, handelt es sich um planmäßige Abschreibungen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beliefen sich auf 0,6 Mio. € (Vorjahr 0,5 Mio. €) und liegen damit leicht über Vorjahresniveau. Sie enthalten unter anderem die Konzessionsabgaben für die Gasnetze. Das Zinsergebnis beinhaltet hauptsächlich den Aufwand für die Abzinsung von langfristigen Rückstellungen. Auf Basis der zuvor beschriebenen Sachverhalte ergab sich im Berichtsjahr ein Ergebnis nach Steuern in Höhe von 3,0 Mio. € (Vorjahr 1,6 Mio. €). Aufgrund des bestehenden Gewinnabführungsvertrages wird der Gewinn an die rhenag abgeführt. Vermögens- und Kapitalstruktur
Beim Anlagevermögen handelt es sich hauptsächlich um Gasnetzanlagen. Der Nettowert des Sachanlagevermögens belief sich zum 31. Dezember 2023 auf 22,1 % der Anschaffungs- und Herstellungskosten gegenüber 22,8 % zum 31. Dezember 2022. Das Anlagevermögen ist zum Bilanzstichtag zu einem großen Teil (in Höhe von rd. 63 %) durch das betriebswirtschaftliche Eigenkapital, bestehend aus bilanziellem Eigenkapital, 50 % der Sonderposten und zwei Dritteln der passivierten Baukostenzuschüsse, und lang- und mittelfristig zur Verfügung stehendes Fremdkapital gedeckt. Das lang- und mittelfristige Fremdkapital umfasst personalbezogene Rückstellungen, 50 % der Sonderposten und ein Drittel der passivierten Baukostenzuschüsse. Im kurzfristigen Fremdkapital sind im Wesentlichen Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin rhenag in Höhe von 4,4 Mio. €, die hauptsächlich aus dem Saldo auf dem Finanzmittelkonto aufgrund der Vereinbarung über ein zentrales Cash Management mit der rhenag resultieren, enthalten. Finanzlage Die WWN ist über die rhenag in das zentrale Cash-Management-System der Stadtwerke Köln GmbH eingebunden. Die Zahlungsfähigkeit der WWN war somit kontinuierlich gewährleistet. Investitionstätigkeit In das Sachanlagevermögen investierte die WWN im Berichtsjahr insgesamt 1,1 Mio. €. Die Investitionen, die vor allem auf Gasversorgungsanlagen entfallen, konnten im Berichtsjahr aus dem Cash-Flow der laufenden Geschäftstätigkeit finanziert werden. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Für die Geschäftsführung der WWN haben die Themen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz höchste Priorität. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, ergreift die WWN über die gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Anforderungen hinausgehende Maßnahmen. So werden z.B. nicht nur Unfälle mit Personenschäden, sondern auch Unfälle mit reinen Sachschäden und Beinaheunfälle erfasst und ausgewertet. Ziel ist es, möglichst frühzeitig Gefahrenquellen zu identifizieren, um dann präventiv dagegen vorzugehen. Dies zeigt den Stellenwert, den das Unternehmen Sicherheit, Gesundheit und Wohlergehen aller Mitarbeiter, Kunden und sonstiger Dritter einräumt. Im Geschäftsjahr 2023 ereigneten sich keine meldepflichtigen Arbeitsunfälle in der WWN. Qualitätsmanagement Mit der Gründung der Netzgesellschaften WWN und RSN und der damit einhergehenden Neuorganisation des Gasnetzgeschäftes war auch der Umbau des bestehenden Qualitätsmanagementsystems (QM-System) der rhenag erforderlich. Das bisherige, mit der Rezertifizierung in 2014 bestätigte, QM-Zertifikat galt nur für die rhenag-alt mit ihren drei Geltungsbereichen Vertrieb, Netzbetrieb und Dienstleistungsgeschäft. Mit der Ausgliederung des gesamten Netzbetriebs entfiel ein zertifizierter Geltungsbereich des QM-Zertifikats der rhenag und das Zertifikat verlor seine Gültigkeit. Da aber auch der jeweilige Netzbetrieb QM-zertifiziert bleiben sollte, musste infolgedessen jede Gesellschaft ein eigenes Zertifikat entsprechend ihrem Geltungsbereich erhalten. Dabei galt es eine aufwendige Einzelzertifizierung und den Aufbau von drei zugehörigen QM-Systemen zu vermeiden. Erreicht wurde dies durch eine sogenannte Verbundzertifizierung. Alle drei Gesellschaften konnten durch die Umstellung auf das Verbundzertifikat das bisherige Datum der Erstzertifizierung "1996" beibehalten. Mit der Verbundzertifizierung wird gewährleistet, dass das bewährte Qualitätsmanagementsystem auf Grundlage der Norm DIN EN ISO 9001 als ein wirksames Steuerungs- und Kontrollinstrument auch in den Netzgesellschaften erhalten bleibt. Das Risikomanagement der Gesellschaften ist fest in die Aufbau- wie auch Ablauforganisation eingebettet. Als fortwährender und intensiv kommunizierter Prozess ist es neben den umfangreichen Prozessen zur Minimierung von Betriebsrisiken obligatorischer Bestandteil des QM-Systems. Im Hinblick auf die aktuellen Rahmenbedingungen für Energieversorgungsunternehmen wird das bestehende Managementsystem kontinuierlich fortentwickelt und an die veränderten Rahmenbedingungen angepasst. Durch die regelmäßigen Prüfungen in Form von internen und externen Audits und Revisionen sowie den TSM-Zertifizierungen der Sparte Gas passt die WWN die unternehmenseigenen Arbeitsabläufe permanent diesen Anforderungen an und sichert somit erfolgreich das QM-System als führendes Managementinstrument ab. Zudem wurde die WWN im November 2017 durch den TÜV Nord hinsichtlich der Umsetzung des § 11 Abs. 1a EnWG zum Schutz gegen Bedrohung für Telekommunikations- und elektronische Datenverarbeitungssysteme zertifiziert. Diese Zertifizierung umfasst auch die Zertifizierung nach ISO/IEC 27001 : 2013. Darüber hinaus wurde die Qualität des Regulierungsmanagements der WWN im Rahmen eines Sonderaudits ergänzend zur bestehenden Zertifizierung im abgelaufenen Geschäftsjahr zertifiziert. Als einer der ersten Energienetzbetreiber Deutschlands hat die WWN damit das hohe Niveau ihrer Qualitätsmanagementsysteme an dieser Stelle nochmal gesondert bestätigt. Die Prozesse im Regulierungsmanagement hat die Deutsche Management Zertifizierungsgesellschaft mbH (DMSZ) nach den Regeln und Normen der DIN EN ISO 9001 auf Basis des sog. SOA (Statement of Applicability) -Anwendungskatalog geprüft und zertifiziert. Angaben gem. § 6b Abs. 7 EnWG Die WWN unterliegt als Energieversorgungsunternehmen der allgemeinen Versorgung den Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Der Jahres- bzw. Tätigkeitsabschluss der WWN ist nach den Vorschriften des § 6b Abs. 3 EnWG und den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Die WWN übt nach § 6b Abs. 3 EnWG ausschließlich die Tätigkeit der Gasverteilung aus. III. Personal- und Sozialbericht Zum Erhalt und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit sowie zur Etablierung ihrer Attraktivität als Arbeitgeber bedient sich die WWN im Rahmen von Dienstleistungsverträgen der personalwirtschaftlichen Erfahrung und Ressourcen der rhenag. Neben der jahrzehntelangen Expertise bei Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie bei Maßnahmen zur Gesundheitsförderung kommen hierbei auch die zielgerichtete Gewinnung, Bindung sowie fortlaufende Entwicklung der Fach- und Führungskräfte zum Tragen. Im Blickpunkt stehen weiterhin bedarfsgerechte Qualifizierungsmaßnahmen und zur Sicherung des Expertenwissens in der WWN eine intensivierte Nachfolgeplanung zur Risikominimierung. Dabei investierte die WWN auch im Jahr 2023 in die Entwicklung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, um die technischen und kaufmännischen operativen Qualitätsstandards in einem an Komplexität gewinnenden Arbeitsumfeld zu sichern. Die Ausbildung hat einen hohen Stellenwert bei der WWN. Wie schon in den letzten Jahren, gibt es auch für die in 2024 auslernenden Auszubildenden und Studierenden eine Übernahmegarantie für mindestens ein Jahr. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Die Betrachtung der Mitarbeiteräquivalente (MÄ), die Nicht-Vollzeitbeschäftigte prozentual bzw. zeitanteilig erfasst, zeigt zum Stichtag 31. Dezember 2023 für die WWN einen Personalbestand von 15,4MÄ (ohne Auszubildende). Damit liegt der Personalbestand unter dem Niveau des Vorjahres (16,3 MÄ). IV. Chancen- und Risikobericht Chancen- und Risikomanagement ist bei der WWN ein fest in die Aufbau- wie auch die Ablauforganisation eingebetteter, fortwährender und intensiv kommunizierter Prozess. Das Risikoportfolio wird grundsätzlich durch regelmäßige, gegebenenfalls auch einzelfallbezogene Meldungen ständig aktualisiert. Falls erforderlich, werden auch die risikoabwehrenden oder risikobegrenzenden Maßnahmen angepasst. Der Prozess zur Risikosteuerung ergänzt die vorhandenen Steuerungs- und Kontrollsysteme. Die wesentlichen Risiken lassen sich im Folgenden abfallend nach ihrer Bedeutung strukturieren: Die Wettbewerbsrisiken beziehen sich auf unsere Konzessionsverträge. Es ist für Verteilnetzbetreiber von großer Bedeutung, bestehende Konzessionsverträge zu sichern und neue Konzessionsverträge abzuschließen. Bei der Sicherung des Nutzungsrechts öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Versorgungsleitungen besteht bei den konzessionsgebenden Gemeinden zunehmend eine Tendenz, bei auslaufenden Konzessionsverträgen den Konzessionsnehmer zu wechseln oder Kooperationsmodelle einzugehen. Dieser "Konzessionswettbewerb" bietet den etablierten Netzbetreibern Wachstumschancen, beinhaltet aber auch gleichzeitig das Risiko, eigene Konzessionen an andere Netzbetreiber zu verlieren. Umfeldrisiken bestehen durch den permanenten Wandel der Rahmenbedingungen im energiepolitischen sowie rechtlichen und regulatorischen Umfeld. Im Vordergrund stehen hier die Auswirkungen umfassender Regulierungstätigkeiten der Regulierungskammer RLP, der Bundesnetzagentur sowie fortgesetzter Novellierungen in der Energiegesetzgebung. Anpassungen des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors, der ermittelte Effizienzwert im vereinfachten Verfahren sowie mögliche Nichtanerkennung einzelner Kostenpositionen führen so beispielsweise weiterhin zu Ergebnisdruck. Darüber hinaus gibt es Neuerungen im Rahmen der Eigenkapitalverzinsung. Die Berechnung der Zinsen für Neuinvestitionen ist nun entkoppelt von der Berechnung der Eigenkapitalverzinsung des Ausgangsniveaus. Für Neuinvestitionen orientieren sich die Zinsen nun an den jährlichen Umlaufrenditen festverzinslicher Wertpapiere statt einem 10-Jahres Durchschnitt und unterliegen damit einer höheren Dynamik. Aktuell steigen die Zinsen zwar, dies kann aber - je nach Marktgeschehen - nun auch schneller wieder umschlagen. Für die WWN bestehen momentan drei wesentliche Umfeldrisiken für den weiteren Geschäftsverlauf:
In 2021 hat die europäische Kommission erfolgreich in einem Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland vor dem europäischen Gerichtshof in Luxemburg obsiegt. Kern des Verfahrens war die fehlende Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur. Im Ergebnis hat der europäische Gerichtshof festgestellt, dass die Bundesnetzagentur nicht hinreichend unabhängig vom politischen Einfluss des Bundesministeriums für Wirtschaft ist. Die Folgen aus diesem Urteil sind für regulierte Unternehmen wie die WWN zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht absehbar. Es ist zu erwarten, dass es auf absehbare Zeit nochmals eine größere EnWG Novelle geben wird, welche die Vorgaben aus dem Urteil zu berücksichtigen hat. Betriebsrisiken, die aus dem Netzbetrieb der technologisch komplexen Anlagen und durch höhere Gewalt, z.B. Wettereinflüsse, erwachsen könnten, begegnen wir mit einem, regelmäßig nach DIN EN ISO 9001 TÜV-zertifizierten Qualitätsmanagementsystem. Hohe Sicherheitsstandards und regelmäßige Prüf-, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten tragen dazu bei, diese Risiken in Grenzen zu halten. Wirtschaftliche Risiken können sich bei Netzgesellschaften insbesondere auch aus höheren Beschaffungspreisen von Materialien und Leistungen ergeben. Mehrjährige Verträge mit Zulieferern und Subunternehmen, frühzeitige Beauftragungen sowie Bündelungen von Leistungen wirken diesem Risiko entgegen. Um im Spannungsfeld zwischen Verlustrisiken und Gewinnchancen weiterhin erfolgreich zu sein, ist die Wahrnehmung unternehmerischer Chancen wichtiger Bestandteil unserer strategischen Ausrichtung. Ein Ziel besteht in der systematischen und dauerhaften Verbesserung von Arbeitsabläufen und Prozessen. Wettbewerbs- und Ergebnischancen liegen auch in der Teilnahme an Ausschreibungen im Strom- und Gasbereich, in Bewerbungen um Konzessionsverträge, in Angeboten von Kooperationsmodellen an kommunale Partner oder in der aktiven Vermarktung von energienahen Dienstleistungen im Netz. Die folgende Tabelle skizziert die Risikoportfolio-Matrix - nach Umsetzung von Risikobegrenzungsmaßnahmen (Nettomethode) - bestehend aus den Dimensionen Eintrittswahrscheinlichkeit des potenziellen Schadens (in %) und erwartete Schadenshöhe (in Mio. €). Die Festlegung der Wesentlichkeitsgrenze erfolgt in Abhängigkeit des Bereinigten EBIT (BE). Die Kennziffer BE ist eine interne Steuerungsgröße im Konzern und nach IFRS-Regeln bewertet, enthält aber nur Erträge und Aufwendungen, die aus der operativen Tätigkeit des Unternehmens resultieren. Erträge und Aufwendungen, die aus betriebswirtschaftlicher Sicht ungewöhnlich oder durch Sondervorgänge entstanden sind, werden in das Neutrale Ergebnis (NE) umgegliedert und sind damit nicht BE-Bestandteil.
Den erkennbaren Risiken wird, soweit handelsrechtlich zulässig, durch Bildung angemessener Rückstellungen wie auch durch einen umfangreichen Versicherungsschutz ausreichend Rechnung getragen. Sämtliche Einzelrisiken des Risikoportfolios werden zum jetzigen Zeitpunkt als nicht wesentlich eingestuft und werden laufend überwacht (s. Kürzel Ü in obiger Matrix). Die kritische Prüfung des Risikoportfolios lässt die Feststellung zu, dass im abgelaufenen Geschäftsjahr keine den Fortbestand des Unternehmens gefährdenden Risiken bestanden haben und nach gegenwärtigem Erkenntnisstand auch für das Geschäftsjahr 2024 nicht erkennbar sind. V. Prognosebericht Der Wettbewerb um Konzessionen wird auch in den kommenden Jahren anhalten, ist in der heutigen Zeit jedoch mehr denn je nach den Energiearten Gas und Wärme differenziert zu betrachten. Grundsätzlich wird immer eine Erneuerung der Konzessionen angestrebt. Durch ein etabliertes Konzessions- und Kommunalmanagement sind die Voraussetzungen für eine weitgehende Sicherung der Konzessionsverträge geschaffen. Für das regulierte Geschäft begann die 4. Regulierungsperiode am 01. Januar 2023, obwohl die zugehörige Kostenprüfung bisher nicht abgeschlossen ist. Im kommenden Geschäftsjahr wird der Bescheid des Kostenantrags Gas durch die Landesregulierungskammer RLP erwartet. Da anhand dieses Antrags die Erlöse der WWN für die Jahre 2023 bis 2027 wesentlich determiniert werden, ist deren erfolgreiche Gestaltung von übergeordneter Relevanz. Für das Geschäftsjahr 2024 gehen wir grundsätzlich von einer stabilen Geschäftsentwicklung aus. Wir erwarten, dass bei einer Durchleitungsmenge im Gasnetz auf dem Niveau des abgelaufenen Geschäftsjahres die Umsatzerlöse Gas leicht steigen werden. Für diese Prognose wie für sämtliche in die Zukunft gerichteten Aussagen dieses Lageberichts möchten wir an dieser Stelle klarstellen, dass es sich ausschließlich um Erwartungen auf Basis des heutigen Wissenstands handelt. Auch wenn die Geschäftsführung davon überzeugt ist, dass diese Annahmen und Planungen realistisch sind, können die tatsächlichen zukünftigen Entwicklungen und Ergebnisse aufgrund der Abhängigkeit von einer Vielzahl interner und externer Einflussfaktoren hiervon abweichen.
Alsdorf, den 30. April 2024 Westerwald-Netz GmbH Die Geschäftsführung Dr. Andreas Esser Michael Ulbrich Bilanz zum 31. Dezember 2023[Angaben in T€] AKTIVA
Gewinn- und Verlustrechnung vom 1.1. bis 31.12.2023[ Angaben in T€ ]
Anhang zum 31. Dezember 2023Die Westerwald-Netz GmbH (im Folgenden "WWN") mit Sitz in Alsdorf ist beim Amtsgericht Montabaur im Handelsregister B 24297 eingetragen. Die WWN ist ein Tochterunternehmen der rhenag Rheinische Energie Aktiengesellschaft, Köln. Zwischen der WWN und der rhenag besteht ein Gewinnabführungsvertrag. Die WWN ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 und 4 HGB. Der Jahresabschluss der Gesellschaft ist unter Beachtung des Handelsgesetzbuchs (HGB), den ergänzenden Vorschriften des GmbHG, des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und des Gesellschaftsvertrages aufgestellt worden. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden die Vorschriften des HGB für große Kapitalgesellschaften angewandt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern sind einzelne Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst. Diese Posten sind im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert. Die Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens (Anlagenspiegel) ist in einer gesonderten Übersicht als Anlage zum Anhang dargestellt. Anlagevermögen Zur Entwicklung des Anlagevermögens verweisen wir auf den Anlagenspiegel. Hierzu geben wir nachstehend ergänzende Einzelerläuterungen. Die rhenag hat im Geschäftsjahr 2015 mit wirtschaftlicher Wirkung zum 1. Januar 2015 (Ausgliederungsstichtag) aus ihrem Vermögen - beschränkt auf den Gas- und Stromnetzbereich - den Teilbetrieb Westerwald-Netz auf die WWN und den Teilbetrieb Rhein-Sieg Netz auf die Rhein-Sieg Netz GmbH (RSN), Siegburg, ausgegliedert. Die WWN hat nach der Ausgliederung im Anlagevermögen die Bilanzierungsmethoden der rhenag beibehalten. 1. Immaterielle Vermögensgegenstände Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten erfasst und linear entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Bei den bereits planmäßig abgeschriebenen immateriellen Vermögensgegenständen handelt es sich um entgeltlich erworbene EDV-Software sowie um Nutzungsrechte an im Eigentum Dritter befindlicher Gasversorgungsanlagen. Selbsterstellte immaterielle Vermögensgegenstände werden nicht aktiviert. 2. Sachanlagen Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten und, soweit abnutzbar, unter Berücksichtigung planmäßiger und gegebenenfalls außerplanmäßiger Abschreibungen bewertet. Der Umfang der Anschaffungskosten entspricht § 255 Abs. 1 HGB. Die Herstellungskosten umfassen die gesetzlichen Pflichtbestandteile gemäß § 255 Abs. 2 HGB. Zinsen für Fremdkapital werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Die planmäßigen Abschreibungen des abnutzbaren beweglichen Sachanlagevermögens basieren auf den betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern. Sie wurden bis 31. Dezember 2007 nach der degressiven Methode vorgenommen, soweit dies steuerlich zulässig war. Hierbei wurde in Abhängigkeit vom Anschaffungszeitpunkt der steuerlich höchstzulässige Abschreibungssatz zugrunde gelegt. Sobald die lineare Methode zu höheren Abschreibungen führte, wurde auf die lineare Abschreibungsmethode umgestellt. Zugänge ab dem 1. Januar 2008 werden ausschließlich linear abgeschrieben. Im Zugangsjahr erfolgt die Abschreibung pro rata temporis. Entfällt der ursprüngliche Grund für eine außerplanmäßige Abschreibung, so erfolgt eine Zuschreibung auf den fortgeführten Buchwert. Geringwertige Anlagegüter bis einschließlich 250,00 € (bis 31. Dezember 2017: bis einschließlich 150,00 €) werden im Zugangsjahr in voller Höhe im Aufwand erfasst. Für abnutzbare bewegliche Anlagegüter, deren Wert 250,00 € (bis 31. Dezember 2017: 150,00 €), aber nicht 1.000,00 € übersteigt, wird ein Sammelposten gebildet, der im Jahr der Bildung und in den folgenden vier Geschäftsjahren mit jeweils einem Fünftel ergebniswirksam aufgelöst wird. Den planmäßigen Abschreibungen der Gasnetze, welche den überwiegenden Anteil der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten umfassen, liegt eine Nutzungsdauer von 30 Jahren zugrunde. Durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz sind die umgekehrte Maßgeblichkeit sowie die entsprechenden handelsrechtlichen Öffnungsklauseln aufgehoben worden. Es wird das Wahlrecht gemäß Art. 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB in Anspruch genommen, die im Handelsrecht bis 2007 aufgrund von steuerlichen Vorschriften gebildeten Wertansätze fortzuführen. 3. Finanzanlagen Die unter den Finanzanlagen ausgewiesenen zinslosen Wohnungsbaudarlehen an Belegschaftsangehörige sind zum Nominalwert bilanziert. Umlaufvermögen 4. Vorräte
Als Vorräte werden Bau- und Installationsmaterialien ausgewiesen. Sie sind zu durchschnittlichen Einstandspreisen unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. 5. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bilanziert; alle erkennbaren Einzelrisiken werden durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betreffen im Wesentlichen Netzentgelte. Innerhalb der Forderungen aus Netznutzung sind erhaltene Abschlagszahlungen auf den abgegrenzten, noch nicht abgelesenen Verbrauch unserer Kunden verrechnet. 6. Flüssige Mittel Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert bewertet. Es handelt sich ausschließlich um Guthaben bei Kreditinstituten. 7. Eigenkapital Das Eigenkapital wird zum Nennwert bilanziert. Das im Handelsregister eingetragene gezeichnete Kapital (Stammkapital) beträgt 50.000,00 €. Es ist voll eingezahlt und wird zu 100 % von der rhenag gehalten. Die Kapitalrücklage enthält den Betrag, um den der Wert des von der rhenag im Wege der Ausgliederung eingebrachten Vermögens den Nennbetrag des dafür gewährten Geschäftsanteils von 25.000,00 € überstieg. Die WWN wird in den von der Stadtwerke Köln GmbH, Köln, aufgestellten Konzernabschluss (größter und kleinster Konsolidierungskreis) einbezogen. Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht werden von der Stadtwerke Köln GmbH aufgestellt und im Unternehmensregister veröffentlicht. Die WWN wird ebenso in den von der E.ON SE, Essen, aufgestellten Konzernabschluss (größter und kleinster Konsolidierungskreis) einbezogen. Der Konzernabschluss wird nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, aufgestellt. Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht werden von der E.ON SE, Essen aufgestellt und im Unternehmensregister veröffentlicht. Beide Konzernabschlüsse haben nach §291 HGB befreiende Wirkung auf einen Konzernabschluss der WWN. 8. Sonderposten
Die Sonderposten für Baukostenzuschüsse und für Wertberichtigungen gemäß § 6b EStG wurden abschreibungskonform zugunsten der sonstigen betrieblichen Erträge aufgelöst. Die von Kunden für Netz- und Leitungsanschlüsse entrichteten Baukostenzuschüsse (BKZ) wurden von 2003 bis 2005 als Sonderposten passiviert (zu den Alt-BKZ bis 2002 und Neu-BKZ ab 2015 sowie BKZ im Pachtmodell verweisen wir auf Tz 11). Durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz wurde der Grundsatz der umgekehrten Maßgeblichkeit der Steuerbilanz für die Handelsbilanz aufgehoben und die §§ 247 Abs. 3, 273 HGB a.F. gestrichen, wodurch nunmehr ein Passivierungsverbot für steuerliche Sonderposten besteht. Die rhenag hat von dem in der Übergangsregelung nach Art. 67 Abs. 3 Satz 1 EGHGB vorgesehenen Wahlrecht zur Beibehaltung des Sonderpostens mit Rücklageanteil Gebrauch gemacht. Die WWN hat die Bilanzierung der rhenag nach der Ausgliederung beibehalten, so dass der Sonderposten mit Rücklageanteil unter Anwendung der bisherigen Vorschriften fortgeführt wird. Die Veränderung des Sonderpostens mit Rücklageanteil hat das Ergebnis des Berichtsjahres nur geringfügig beeinflusst. 9. Rückstellungen
Bei der Bemessung der Rückstellungen wird allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten Rechnung getragen. Der Wertansatz erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages unter Berücksichtigung geschätzter künftiger Kostensteigerungen. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen betreffen Energiebeihilfen und Weihnachtsgelder an Pensionäre und deren Hinterbliebene. Sie werden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen unter Berücksichtigung der "Richttafeln 2018 G" der Heubeck-Richttafeln GmbH, Köln, nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit-Methode) gebildet. Für die Bewertung der Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen wird seit 2016 gemäß § 253 Abs. 2 HGB ein von der Deutschen Bundesbank veröffentlichter durchschnittlicher Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre zugrunde gelegt. Bis zum 31. Dezember 2015 wurde ein von der deutschen Bundesbank veröffentlichter 7-Jahresdurchschnittszinssatz verwendet. Vereinfachend wird der Zinssatz angewendet, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Inventurstichtag der Altersversorgungsverpflichtungen ist der 30. September 2023. Zum Inventurstichtag wurde für die Bewertung der Altersversorgungsverpflichtungen ein für den 31. Dezember 2023 prognostizierter Zinssatz von 1,83 % (Vorjahr: 1,78 %) verwendet. Auf Basis eines prognostizierten 7-Jahresdurchschnittszinssatzes von 1,75 % (Vorjahr: 1,44 %) ergibt sich zum 31. Dezember 2023 ein Unterschiedsbetrag in Höhe von 2 T€ (Vorjahr: 60 T€), der aufgrund des bestehenden Gewinnabführungsvertrages abgeführt wurde. Die sonstigen Rückstellungen bestehen im Wesentlichen für ausstehende Eingangsrechnungen und personalbezogene Verpflichtungen. Die auf versicherungsmathematischen Gutachten unter Berücksichtigung der "Richttafeln 2018 G" der Heubeck-Richttafeln GmbH, Köln, basierenden Werte der Rückstellungen für Altersteilzeit, Jubiläums- und Abschiedsbezüge sind mit der Projected Unit Credit-Methode berechnet. Die Bewertungen berücksichtigen einen Rechnungszins von 1,75 % (Vorjahr: 1,44 %) bei Jubiläums- und Abschiedsbezügen 1,04 % (Vorjahr: 0,52 %) sowie für vertraglich geregelte und potentielle Altersteilzeitverpflichtungen und einen Gehaltstrend von 2,95 % (Vorjahr: 2,75 %) bei Jubiläums- und Abschiedsbezügen bzw. 2,95 % (Vorjahr: 2,75 %) bei Altersteilzeit. Es handelt sich bei den Rechnungszinsen um den von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre. Die Rückstellungen für Altersteilzeit in Höhe von 580 T€ (Vorjahr: 720 T€) werden mit den Vermögensgegenständen aus der Insolvenzbesicherung in Höhe von 59 T€ (Vorjahr: 106 T€), die ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen und ähnlichen Verpflichtungen dienen (§ 246 Abs. 2 HGB) und dem Zugriff fremder Dritter entzogen sind (sog. Deckungsvermögen), verrechnet. Die Bewertung des zweckgebundenen, verpfändeten und insolvenzgesicherten Deckungsvermögens erfolgt zum beizulegenden Zeitwert, der den Anschaffungskosten entspricht. Die Erträge aus dem Deckungsvermögen in Höhe von 0 T€ (Vorjahr: 0 T€) wurden mit den Zinszuführungen gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB saldiert. Der sich ergebende Saldo ist im Zinsergebnis unter dem Posten "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" enthalten. 10. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. Keine der ausgewiesenen Verbindlichkeiten hat eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Wenn die zivilrechtlichen Voraussetzungen für das Bestehen der Aufrechnungslage gegeben sind, werden Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen mit Forderungen gegen das selbe Unternehmen miteinander verrechnet. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten ausschließlich Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin rhenag. Sie betreffen mit 2.952 T€ (Vorjahr: 1.610 T€) Verbindlichkeiten aufgrund des Gewinnabführungsvertrages, mit 4.352 T€ (Vorjahr: 5.276 T€) den Saldo auf dem Finanzmittelkonto aufgrund der Vereinbarung über ein zentrales Cash Management und mit 0 T€ (Vorjahr: 30 T€) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Bei den übrigen Verbindlichkeiten im Berichtsjahr handelt es sich um Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. 11. Rechnungsabgrenzungsposten Als passive Rechnungsabgrenzungsposten werden die vor dem Bilanzstichtag erhaltenen Einnahmen abgegrenzt, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. Hierunter fallen bei der WWN ausschließlich Anschlusskostenbeiträge und Baukostenzuschüsse. Die WWN hat nach der Ausgliederung die Bilanzierungsmethoden der rhenag beibehalten. Die von Kunden für Netz- und Leitungsanschlüsse bis Ende 2002 und bei nicht verpachteten Anschlüssen ab 2015 entrichteten BKZ führen bei einer Nutzungsdauer von 20 Jahren zu linearen erfolgswirksamen Auflösungen in Höhe von 0,1 Mio. € (Vorjahr: 0,1 Mio. €) (zu den BKZ im Zeitraum 2003 bis 2005 verweisen wir auf Tz 8). Im Berichtsjahr betrugen die Zugänge bei den nicht verpachteten Anschlüssen 0,1 Mio. € (Vorjahr: 0,2 Mio. €). Der Verwaltungsauffassung hinsichtlich der ertragsteuerlichen Behandlung von BKZ im Pachtmodell folgend wurden die vom 1. Januar 2006 bis 31. Dezember 2014 von Westnetz GmbH, Dortmund, vereinnahmten und an rhenag weitergeleiteten BKZ Gas im Sinne von Vorauszahlungen auf das Pachtentgelt nicht mehr als Sonderposten, sondern als passive Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen und über 20 Jahre linear aufgelöst. Aus den im Pachtmodell vereinnahmten BKZ resultieren im Berichtsjahr erfolgswirksame Auflösungen in Höhe von 0,2 Mio. € (Vorjahr: 0,2 Mio. €). 12. Bilanzvermerke Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen beträgt rd. 3,6 Mio. € und besteht gegenüber verbundenen Unternehmen. Vom Gesamtbetrag entfallen 3,6 Mio. € auf das Geschäftsjahr 2024 und 0 Mio. € auf das Geschäftsjahr 2025. Nach der Ausgliederung der Teilbetriebe gemäß § 123 ff. UmwG hat die WWN einen IT-Dienstleistungsvertrag mit der Gesellschafterin rhenag und Dienstleistungsverträge (Kaufmännische und technische Dienstleistungen, Kundenservice, Verwaltung und administrative Betreuung) mit der rhenag und deren Tochtergesellschaft RSN abgeschlossen. Sie verlängern sich zum Jahresende jeweils um ein Jahr, falls sie nicht fristgerecht gekündigt werden. Weitere sonstige finanzielle Verpflichtungen liegen im branchenüblichen Rahmen und sind für die Beurteilung der Finanzlage der Gesellschaft von untergeordneter Bedeutung. 13. Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse entwickelten sich wie folgt:
Die Umsatzerlöse wurden ausschließlich im Inland getätigt. Die Gaserlöse enthalten hauptsächlich Netznutzungsentgelte. 14. Sonstige betriebliche Erträge
Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten periodenfremde Erträge in Höhe von 6 T€ (Vorjahr: 4 T€), insbesondere aus der Auflösung von Rückstellungen. 15. Materialaufwand
Die Aufwendungen für bezogene Leistungen beinhalten im Wesentlichen Vergütungen für die Erbringung von Dienstleistungen der rhenag und der RSN für die WWN (s. Tz 12) und Aufwendungen für die Nutzung vorgelagerter Gasnetze. 16. Personalaufwand
Von den Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung entfallen 30 T€ (Vorjahr: 39 T€) auf die Altersversorgung. Die Aufwendungen für Altersversorgung enthalten vor allem die Beiträge an die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) in Karlsruhe. Der Zinsanteil in den Zuführungen zu den Personalrückstellungen wird unter den Zinsaufwendungen erfasst. Die Zahl der Mitarbeiter gemäß § 267 Abs. 5 HGB betrug:
17. Abschreibungen Zur Entwicklung der kumulierten Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen verweisen wir auf den Anlagenspiegel einschließlich der Ausführungen unter den Tz 1 und 2. 18. Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die übrigen betrieblichen Aufwendungen betreffen u. a. die allgemeinen Verwaltungsaufwendungen wie Gebäudeinstandhaltungen, Gebühren, Versicherungen. Die sonstigen Steuern wurden nicht gesondert, sondern wegen ihrer untergeordneten Bedeutung unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 19 T€ (Vorjahr: 15 T€). 19. Zinsergebnis
20. Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrages abgeführter Gewinn Das Jahresergebnis für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 in Höhe von 2.952 T€ (Vorjahr: 1.610 T€) wird aufgrund des bestehenden Gewinnabführungsvertrages an die rhenag Rheinische Energie Aktiengesellschaft, Köln, abgeführt. Eine entsprechende Verbindlichkeit gegenüber verbundenen Unternehmen bzw. Gesellschafter ist erfasst. 21. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Aufgrund einer bestehenden ertragsteuerlichen Organschaft mit der rhenag werden Ertragsteuern und latente Steuern nicht bei der Organgesellschaft ausgewiesen. 22. Abschlussprüferhonorar Das von dem Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar im Sinne des § 285 Nr. 17 HGB ist in der entsprechenden Anhangangabe des Konzernabschlusses der E.ON SE enthalten. 23. Angaben zu Geschäften größeren Umfangs gemäß § 6b Abs. 2 EnWG Im Berichtsjahr wurden folgende Geschäfte größeren Umfangs gemäß § 6b Abs. 2 EnWG, die aus dem Rahmen der gewöhnlichen Energieversorgungstätigkeit herausfallen und für die Beurteilung der Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens nicht von untergeordneter Bedeutung sind, mit verbundenen oder assoziierten Unternehmen getätigt: Aus den nach der Ausgliederung der Teilbetriebe "Rhein-Sieg Netz" auf die RSN und "Westerwald-Netz" auf die WWN mit wirtschaftlicher Wirkung zum 1. Januar 2015 zu erbringenden Dienstleistungen der rhenag und der RSN für die WWN resultieren Aufwendungen für bezogene Leistungen in Höhe von 3.722 T€ (Vorjahr: 3.681 T€). 24. Angabe zu Vorgängen von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres Nach dem 31. Dezember 2023 sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft eingetreten. 25. Angaben zu Gesellschaftsorganen Der Geschäftsführung der Berichtsgesellschaft gehören an: Dr. Andreas Esser, Siegburg, Geschäftsführer der Westerwald-Netz GmbH, Alsdorf Heike Witzel, Siegburg, (GF bis 31.12.2023) Geschäftsführerin der Westerwald-Netz GmbH, Alsdorf Michael Ulbrich, Siegburg, (GF ab 01.01.2024) Geschäftsführer der Westerwald-Netz GmbH, Alsdorf Auf die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführung wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.
Alsdorf, den 30. April 2024 Westerwald-Netz GmbH Die Geschäftsführung Dr. Andreas Esser Michael Ulbrich Anlagenspiegel01.01.2023-31.12.2023
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Westerwald-Netz GmbH, Alsdorf Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Westerwald-Netz GmbH, Alsdorf, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Westerwald-Netz GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der Geschäftsführung für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die Geschäftsführung ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist die Geschäftsführung verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist die Geschäftsführung dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist die Geschäftsführung verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist die Geschäftsführung verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir den Tätigkeitsabschluss für die Tätigkeit Gasverteilung nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 des Jahresabschlusses, die gleichzeitig die Bilanz des Tätigkeitsabschlusses darstellt, und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 des Jahresabschlusses, die gleichzeitig die Gewinn- und Verlustrechnung des Tätigkeitsabschlusses darstellt - geprüft.
Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und des Tätigkeitsabschlusses in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist nachfolgend weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft den IDW Qualitätsmanagementstandard: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen. Die Geschäftsführung ist verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten. Die Geschäftsführung ist auch verantwortlich für die Aufstellung des Tätigkeitsabschlusses nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG. Außerdem ist die Geschäftsführung verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet hat, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung der Geschäftsführung für den Tätigkeitsabschluss entspricht der im Abschnitt "Verantwortung der Geschäftsführung für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung. Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere Verantwortung für die Prüfung des Tätigkeitsabschlusses entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung.
Köln, den 7. Mai 2024 KPMG
AG
Hillesheim, Wirtschaftsprüfer Nocker, Wirtschaftsprüfer Feststellung des JahresabschlussesDer Jahresabschluss der Westerwald-Netz GmbH zum 31. Dezember 2023 wurde am 28. Mai 2024 festgestellt. |
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